Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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zfs 03/2026, Wissentliche P... / 2 Aus den Gründen:

[8] Mit der gegebenen Begründung durfte das BG nicht annehmen, dass der Versicherungsschutz nach Ziff. 6 ULLA ausgeschlossen sei. [9] 1. Der Ausschluss des Versicherungsschutzes nach Ziff. 6 ULLA setzt voraus, dass gerade die Pflichtverletzung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen, wegen der die versicherte Person für einen Vermögensschaden in Anspruch genommen wird, ...mehr

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zfs 03/2026, Aktuelles zum ... / 3. BGH, Urt. v. 8.10.2024 – VI ZR 250/22

Kommen wir nun zu einer Entscheidung des BGH, die man knapp unter der Überschrift "Verdienstausfallschaden trotz Arbeitsfähigkeit" zusammenfassen kann. Der Kläger nimmt die Beklagten auf Ersatz von Verdienstausfall nach einem Unfall in Anspruch. Am 8.5.2019 hatte der Kläger in einer Waschstraße gearbeitet, wo er durch das Beklagtenfahrzeug erfasst und eingeklemmt wurde. Dadur...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Einstellung mangels Tatverdachts

Rz. 555 [Autor/Stand] Bieten die Ermittlungen keinen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage, so stellt die StA (BuStra) das Verfahren ein (§ 170 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 399 Abs. 1 AO; vgl. auch Nr. 81 AStBV (St) 2025, s. AStBV Rz. 81). Eine Einstellung gem. § 170 Abs. 2 Satz 1 StPO kommt infrage aus: tatsächlichen Gründen, wenn dem Beschuldigten die ihm zur Last g...mehr

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FF 03/2026, Die Teilungsver... / 2. Die juristische Echternacher Springprozession des BGH bei der Erlösverteilung

Oftmals werden Teilungsversteigerungen[37] gerade und nur deswegen eingeleitet, um "Bewegung" in die ins Stocken geratenen Verhandlungen über die wechselseitigen familienrechtlichen Ausgleichsansprüche zu bringen. Regelmäßig hofft zumindest einer der Beteiligten dabei, seine Ansprüche, insbesondere solche aus dem Güterrecht durchsetzen zu können. Nachdem ursprünglich der BGH...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Internal Investigations und Compliance

Rz. 1034 [Autor/Stand] Im Zuge von Korruptionsskandalen[2] und jüngst der Aufarbeitung des sog. Diesel-Skandals[3] (s. dazu näher Rz. 955) sind sog. unternehmensinterne (Vor-)Ermittlungen ("Internal Investigations"), die Unternehmen im Rahmen der pflichtgemäßen Compliance zur Aufklärung von Fehlverhalten bei ihren Mitarbeitern vornehmen[4], verstärkt in den Blickpunkt von Rs...mehr

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"Omnibus-Paket I: Nachhalti... / 4.1 Vereinfachungen der Anforderungen der CSDDD

Bei der CSDDD hat das EU-Parlament am 16.12.2025 der im Triloggespräch erzielte Einigung der Vereinfachung der Anforderungen zugestimmt, sodass eine Bekanntmachung der Änderungsfassung am 26.2.2026 erfolgen konnte. Wesentliche Vereinfachungen sind: die Fokussierung auf systematische Due-Diligence-Anforderungen auf direkte Geschäftspartner in der Wertschöpfungskette (also nur ...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 3 Die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung

Für die konkrete Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung sind verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten üblich, die sog. Durchführungswege[1]: Unabhängig vom gewählten Durchführungsweg hat der Arbeitgeber als letztlich Verpflichteter für die zugesagten Leistungen im Sinne eines "Verschaffungsanspruchs" einzustehen[2]; es entsteht jedoch keine Gesamtschuld von Arbeitgeber und...mehr

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KI-Modelle: Einsatz, Risike... / 6 Haftung und Rechtsdienstleistung

Der Steuerberater haftet aufgrund des Mandatsverhältnisses aufgrund der vertraglichen Grundlage für die von ihm verwendeten Ergebnisse der KI vollumfänglich nach den zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen. Eine Haftungsexkulpation ist nicht vorgesehen. Auch darf der Steuerberater durch eine KI-Nutzung nicht das Verbot der Rechtsdienstleistung (z. B. bei der Vertragsgestaltung e...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.6.1 Benennung nach § 160 AO

Nach § 160 Abs. 1 S. 1 AO dürften Aufwendungen steuerlich nicht berücksichtigt werden, wenn der Steuerpflichtige auf Verlangen der Finanzbehörde den Empfänger der Leistungen nicht benennt. Gläubiger i. S. des § 160 Abs. 1 S. 1 AO ist der wirtschaftliche Eigentümer der Forderung. § 160 AO dient nicht der Ermittlung der Steuern des Steuerpflichtigen, dafür bestehen andere Vorsc...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 3.3 Haftung der Gesellschafter

Der BGH und mit ihm die herrschende Meinung ging bis 2023 davon aus, dass aufgrund der Rechtsfähigkeit der GbR die §§ 128, 129 HGB, die die Haftung in der OHG regeln, bei der GbR analog anzuwenden sind.[34] Die GbR wurde durch einen im Namen der GbR abgeschlossenen Vertrag selbst verpflichtet. Daneben haftete jeder Gesellschafter gemäß § 128 HGB analog akzessorisch für die v...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.1.2 Die Geschäftsführungsbefugnis

Nach dem Grundsatz der Selbstorganschaft können bei der GbR nur Gesellschafter mit der Geschäftsführung betraut werden. Fremdgeschäftsführung durch gesellschaftsfremde Dritte ist anders als bei den Kapitalgesellschaften nicht zulässig.[12] Deshalb haben die Gesellschafter nicht nur ein Recht zur Geschäftsführung, sondern auch die Pflicht zur Geschäftsführung, da ansonsten, w...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / Zusammenfassung

Überblick Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die auch BGB-Gesellschaft genannt wird, ist sowohl in der Wirtschaftspraxis als auch im privaten Bereich eine beliebte und weitverbreitete Gesellschaftsform. Sie ist einfach zu gründen und für viele unterschiedliche Zwecke einsetzbar. Für die Gesellschafter einer GbR ist es deshalb wichtig zu wissen, welche Rechte und Pfl...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.2 Stimmrecht

Jeder Gesellschafter hat ein Stimmrecht, wenn Beschlüsse durch alle Gesellschafter gefasst werden, z. B. auf einer Gesellschafterversammlung (§ 709 Abs. 3 BGB). Beschlüsse durch alle Gesellschafter sind notwendig, wenn eine Entscheidung nicht durch die geschäftsführenden Gesellschafter getroffen werden kann, sondern von allen Gesellschaftern gemeinsam getroffen werden muss.[...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
Erstmaliger Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft

Leitsatz 1. Der Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft durch eine zuvor nicht zivilrechtlich an der Gesellschaft beteiligte Person erfüllt ‐‐unter den weiteren Voraussetzungen der Norm‐‐ den Tatbestand des § 1 Abs. 2a Satz 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) i.d.F. des StÄndG 2001. 2. Schuldrechtliche Bindungen reichen nicht aus, um einer Person im Rahmen des § 6 GrEStG eine Beteiligung am Vermögen einer Gesamthand zuzurechnen. Normenkette § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG i.d.F. des StÄn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerbeaufsicht / 5 Verschwiegenheitspflicht

Die Aufsichtsbeamten sind zur Amtsverschwiegenheit über die ihnen zur Kenntnis gelangten Betriebs- und Geschäftsverhältnisse verpflichtet.[1] Eine Verletzung des Dienstgeheimnisses ist disziplinarisch strafbar; sie kann u. U. auch die zivilrechtliche Haftung zur Folge haben. Die Verschwiegenheitspflicht des § 139b Abs. 1 Satz 3 GewO gilt unmittelbar nur insoweit, als die Gewe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Berufsgenossenschaften / 5 Finanzierung

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften finanzieren sich ausschließlich durch Beiträge der Unternehmer,[1] weil die Übernahme der Haftung ausschließlich den Unternehmern zugutekommt. Die pflichtversicherten Arbeitnehmer sind also, anders als in anderen Sozialversicherungszweigen, an der Beitragszahlung nicht beteiligt. Der Bedarf des abgelaufenen Geschäftsjahres wird auf die...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Berufsgenossenschaften / 4 Aufgaben

Die Berufsgenossenschaften haben die Aufgabe, an der Stelle des Unternehmers bei Arbeitsunfällen einzutreten, also die Haftung zu übernehmen, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren[1] zu verhüten (Prävention), Gesundheit und Arbeitskraft der Verletzten wiederherzustellen (Rehabilitation) und die Verletzten oder ihre Hinterbliebenen finanziell z...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (ordentliche) von... / 4.2.1.3 Eigenbedarf einer Gesellschaft?

Beim Vermieter muss es sich um eine natürliche Person handeln. Juristische Personen wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG) und Vereine können nicht kündigen. Sie können auch nicht für ihre Gesellschafter, Vorstände, Geschäftsführer oder Mitarbeiter kündigen.[1] Lediglich im Ausnahmefall des Vorliegens dringender betrieblicher Gründe kan...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Software, Anschaffung und A... / 3.3.4 Einordnung erworbener Software als materieller oder immaterieller Vermögensgegenstand

Software wird oftmals zusammen mit Hardware beschafft oder es werden mehrere Softwareprodukte gemeinsam beschafft. Aufgrund des Einzelbewertungsgrundsatzes ergibt sich daher bei vielen Anschaffungsvorgängen die Notwendigkeit, die erworbenen Vermögensgegenstände voneinander abzugrenzen und den Gesamtkaufpreis auf die erworbenen Vermögensgegenstände aufzuteilen. Eine Software k...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (ordentliche) von... / 1.2.1.1 Hausverwalter

Umstritten ist, ob der Haus- bzw. Mietverwalter aufgrund seiner allgemeinen Hausverwaltervollmacht auch zur Kündigungserklärung ermächtigt ist. Zwar dürfte es wohl der allgemeinen Auffassung entsprechen, dass die Hausverwaltervollmacht auch die Berechtigung zur Kündigung umfasst, insbesondere wenn der Verwalter bereits als Bevollmächtigter des Vermieters das Mietverhältnis ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4.2.2 Aufhebung, Erlöschen und Heimfall

Rz. 30 Bei der Aufhebung des Erbbaurechts erhält der Eigentümer des Grundstücks die volle Rechtsmacht über das Grundstück zurück. Dieser Rechtsvorgang ist mit einem Rückerwerb von Miteigentumsanteilen an einem Grundstück durch den früheren Alleineigentümer vergleichbar. Ein mangels Rechtsträgerwechsel nicht steuerbarer Vorgang liegt vor, wenn der Grundstückseigentümer ein ih...mehr

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Die Haftung des Vertretenen... / III. Gegenstand der Haftung

Gegenstand der Haftung nach § 70 AO sind Steuern und zu Unrecht gewährte Steuervorteile. Durch diese Formulierung wird die Haftung auf reine Steuerforderungen, Steuererstattungen und Steuervergütungen eingeschränkt. Dem Umfang nach ist sie auf den Betrag der hinterzogenen oder leichtfertig verkürzten Steuern bzw. der zu Unrecht gewährten Steuervorteile beschränkt. Steuerliche...mehr

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Die Haftung des Vertretenen... / [Ohne Titel]

StB Dipl.-Finw. Gerhard Bruschke, Möhnesee § 70 AO ist eine Vorschrift, die in der Praxis nicht allzu häufig eingesetzt wird. Sie regelt die Haftung des Vertretenen in den Fällen, in denen Vertreter i.S.d. §§ 34, 35 AO dadurch Steuerschuldner oder Haftende werden, dass sie vorsätzlich oder leichtfertig Steuern verkürzen. Dabei steht die Haftung des Vertretenen als persönliche...mehr

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Die Haftung des Vertretenen... / IV. Ausschluss der Haftung

§ 70 AO ist nicht anzuwenden bei Taten gesetzlicher Vertreter natürlicher Personen, wenn diese aus der Tat des Vertreters keinen Vermögensvorteil erlangt haben. Dabei ist nur auf die unmittelbaren Auswirkungen der Tat abzustellen; hypothetische Verfahrensabläufe sind nicht zu berücksichtigen (BFH v. 31.1.1989 – VII R 77/86, BStBl. II 1989, 442). Der Begriff "Vermögensvorteil"...mehr

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Die Haftung des Vertretenen nach § 70 AO (AO-StB 2026, Heft 2, S. 57)

StB Dipl.-Finw. Gerhard Bruschke, Möhnesee § 70 AO ist eine Vorschrift, die in der Praxis nicht allzu häufig eingesetzt wird. Sie regelt die Haftung des Vertretenen in den Fällen, in denen Vertreter i.S.d. §§ 34, 35 AO dadurch Steuerschuldner oder Haftende werden, dass sie vorsätzlich oder leichtfertig Steuern verkürzen. Dabei steht die Haftung des Vertretenen als persönlich...mehr

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Die Haftung des Vertretenen... / I. Vorbemerkungen

Die Vorschrift des § 70 AO regelt die Haftung des Vertretenen in den Fällen, in denen Vertreter i.S.d. §§ 34 und 35 AO dadurch Steuerschuldner oder Haftende werden, dass sie vorsätzlich oder leichtfertig Steuern verkürzen. Dabei steht die Haftung des Vertretenen als persönliche Haftung neben der Schuld oder Haftung des Vertreters und ist hinsichtlich des Vermögens nicht besc...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Ve... / 1.7 Haftung

Auch etwaige Haftungsfragen hinsichtlich des Leiharbeitnehmers im Entleiherbetrieb sind zu bedenken. Diese sollten ebenfalls im Überlassungsvertrag ebenfalls einer geeigneten Regelung zugeführt werden. Zitat Der Verleiher verpflichtet sich, die zu überlassenden Arbeitnehmer entsprechend der vereinbarten Tätigkeit ordnungsgemäß auszuwählen und nur persönlich und fachlich geeign...mehr

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Die Haftung des Vertretenen... / VI. Fazit

Die Haftung nach § 70 AO basiert jeweils auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter und Verfügungsberechtigten, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen muss und beim Vertretenen selbst oder einer dritten Person zu einer Steuerhinterziehung oder leichtfertigen Steuerverkürzung führt. Weitere Voraussetzung ist, dass dem Vertretenen dadurch e...mehr

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Die Haftung des Vertretenen... / V. Verfahren

1. Entstehung des Haftungsanspruchs Der Haftungsanspruch des Finanzamtes entsteht, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen des Haftungstatbestandes erfüllt sind. Der Erlass eines Haftungsbescheids ist für die Entstehung des Anspruchs unerheblich. Dieser Frage kommt eine besondere Bedeutung zu, wenn die Finanzbehörde gegen Forderungen des Haftungsschuldners aufrechnen will (BF...mehr

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Die Haftung des Vertretenen... / II. Haftungsvoraussetzungen

1. Steuerzuwiderhandlung Die Haftung des Vertretenen für den Fall, dass die Vertreter i.S.d. §§ 34 und 35 AO bei Ausübung ihrer Obliegenheiten eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder eine leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) begehen oder an einer Steuerhinterziehung als Anstifter oder Gehilfe (§§ 26, 27 StGB) teilnehmen und hierdurch Steuerschuldner oder Haftende werden...mehr

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Die Haftung des Vertretenen... / 1. Steuerzuwiderhandlung

Die Haftung des Vertretenen für den Fall, dass die Vertreter i.S.d. §§ 34 und 35 AO bei Ausübung ihrer Obliegenheiten eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder eine leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) begehen oder an einer Steuerhinterziehung als Anstifter oder Gehilfe (§§ 26, 27 StGB) teilnehmen und hierdurch Steuerschuldner oder Haftende werden, erfolgt über § 70 AO. ...mehr

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Die Haftung des Vertretenen... / 2. Haftungsbescheid

Die Haftung nach § 70 AO wird durch den Erlass eines Haftungsbescheids nach § 191 AO geltend gemacht. Dieser muss den Anforderungen an einen Verwaltungsakt genügen und hinreichende Ausführungen zur Ermessensausübung der Finanzbehörde enthalten (§§ 118, 119 AO). Der Haftungsbescheid kann mit einer Zahlungsaufforderung verbunden werden oder ohne Zahlungsaufforderung ergehen. Be...mehr

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Die Haftung des Vertretenen... / 3. Verfügungsberechtigte

Als Verfügungsberechtigter gilt eine Person, die ohne die Funktion eines gesetzlichen Vertreters zu haben, nach dem Gesamtbild der Verhältnisse rechtlich und wirtschaftlich über Mittel, die einem anderen gehören, verfügen kann und nach außen als Verfügungsberechtigter auftritt (BFH v. 13.3.2003 – VII R 46/02, BStBl. II 2003, 556). Eine rechtliche Verfügungsmacht besteht auch...mehr

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Die Haftung des Vertretenen... / 4. Erlöschen des Haftungsanspruchs

Der Haftungsanspruch erlischt gem. § 47 AO durch Zahlung, Aufrechnung oder Verjährung. In Einzelfällen kommt ein Erlass aus Billigkeitsgründen in Betracht. Z.B. wenn nach Erlass des Haftungsbescheids ein freisprechendes Urteil des Strafgerichtes ergeht und der Haftungsbescheid nach den Vorschriften der §§ 129 bis 131 AO nicht mehr zu ändern ist. Rechtsstreitigkeiten vor den ...mehr

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Die Haftung des Vertretenen... / 2. Gesetzliche Vertreter

Vertretene i.S.d. § 70 AO sind alle natürlichen und juristischen Personen, nicht rechtsfähige Personenvereinigungen und Vermögensmassen, für die gesetzliche oder gewillkürte Vertreter i.S.d. §§ 34 und 35 AO handeln. Hierzu gehören bei der Vertretung für natürliche Personen insbesondere die Eltern (§§ 1626, 1629 BGB), ein Vormund (§ 1793 BGB) oder der Betreuer (§ 1902 BGB), s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Haftung des Vertretenen... / 1. Entstehung des Haftungsanspruchs

Der Haftungsanspruch des Finanzamtes entsteht, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen des Haftungstatbestandes erfüllt sind. Der Erlass eines Haftungsbescheids ist für die Entstehung des Anspruchs unerheblich. Dieser Frage kommt eine besondere Bedeutung zu, wenn die Finanzbehörde gegen Forderungen des Haftungsschuldners aufrechnen will (BFH v. 15.10.1996 – VII R 46/96, BStB...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Haftung des Vertretenen... / 3. Festsetzungsverjährung

Die Festsetzungsfrist für einen Haftungsbescheid beträgt gem. § 191 Abs. 3 Satz 2 AO grundsätzlich vier Jahre. Sie beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Tatbestand verwirklicht wurde, an den das Gesetz die Haftungsfolge knüpft. Ist die Steuer, für die gehaftet wird, noch nicht festgesetzt, so endet die Festsetzungsfrist nicht vor Ablauf der für die Steuerfestsetz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Haftung des Vertretenen... / 4. Im Rahmen ihrer Obliegenheiten

Die Steuerverfehlungen müssen die vorgenannten Personen im Rahmen ihrer Obliegenheiten begangen haben. Das bedeutet, dass sie aufgrund ihrer Stellung im Unternehmen steuerliche Pflichten des Vertretenen zu erfüllen hatten. Zu diesen steuerlichen Pflichten gehören jedoch nicht nur die Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen und Steueranmeldungen sowie die Einbehaltung und Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Wieso ist es gefährlich, Sc... / 1.5 Folgen von Verstößen

Kommen Sie als Arbeitgeber oder Führungskraft Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes bzw. der Betriebssicherheitsverordnung können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr[1] geahndet ...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Wieso sollten neue Maschine... / 1.5 Folgen von Verstößen

Kommen Sie als Arbeitgeber oder Führungskraft Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr[1] geahndet werden. Die Haftung des Arbeitgebers für...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Wieso ist es gefährlich, Sc... / 3 FAQs

1) Kann ich mich nicht darauf verlassen, dass mir der Hersteller eine sichere Maschine liefert? Grundsätzlich schon. Der Hersteller ist über das ProdSG in der Produkthaftung. Erleidet eine Person durch eine fehlerhaft konstruierte Maschine einen Körperschaden (fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung §§ 222, 229 StGB), kann der Hersteller strafrechtlich zur Verantwort...mehr

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Sommer, SGB XI § 128 Verfahren; Haftung des Versicherungsunternehmens

1 Allgemeines Rz. 1 § 128 wurde durch Art. 1 Nr. 48 des Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) v. 23.10.2012 (BGBl. I S. 2246) mit Wirkung zum 1.1.2013 in das Gesetz eingefügt. Zuletzt erfolgte eine Rechtsänderung zum 20.7.2021. Abs. 5 Satz 3 und 4 wurden durch Art. 2 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgun...mehr

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Sommer, SGB XI § 128 Verfah... / 2.4 Haftung des Versicherungsunternehmens

Rz. 14 Der Anspruch auf Gewährung der Zulage setzt unter anderem voraus, dass die private Pflege-Zusatzversicherung die in § 127 Abs. 2 normierten Förderbedingungen erfüllt. Für die Erfüllung dieser Voraussetzungen haftet das Versicherungsunternehmen nach Abs. 4 gegenüber dem Zulageempfänger im Fall der Auszahlung einer Zulage. So ist nach der Gesetzesbegründung das Versiche...mehr

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Sommer, SGB XI § 128 Verfah... / 2 Rechtspraxis

2.1 Einrichtung und Aufgaben der zentralen Stelle Rz. 4 Wesentliche Beteiligte des gesamten Zulageverfahrens ist im Zusammenwirken mit den Versicherungsunternehmen die zentrale Stelle im Sinne der einschlägigen Regelungen dieser Vorschrift. Der Gesetzgeber hat diese Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund angesiedelt und sich hierbei für diese funktionale Zuordnung a...mehr

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Sommer, SGB XI § 128 Verfah... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 128 wurde durch Art. 1 Nr. 48 des Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) v. 23.10.2012 (BGBl. I S. 2246) mit Wirkung zum 1.1.2013 in das Gesetz eingefügt. Zuletzt erfolgte eine Rechtsänderung zum 20.7.2021. Abs. 5 Satz 3 und 4 wurden durch Art. 2 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheit...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 128 Verfah... / 2.1 Einrichtung und Aufgaben der zentralen Stelle

Rz. 4 Wesentliche Beteiligte des gesamten Zulageverfahrens ist im Zusammenwirken mit den Versicherungsunternehmen die zentrale Stelle im Sinne der einschlägigen Regelungen dieser Vorschrift. Der Gesetzgeber hat diese Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund angesiedelt und sich hierbei für diese funktionale Zuordnung aufgrund der dort schon vorhandenen Erfahrungen mi...mehr

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Sommer, SGB XI § 128 Verfah... / 2.5 Verwaltungskosten und Rechtsaufsicht

Rz. 15 Abs. 5 Satz 1 überträgt dem Bundesministerium für Gesundheit die finanzielle Trägerschaft für die von der zentralen Stelle veranlassten Auszahlungen von Pflegevorsorgezulagen sowie die entstehenden Verwaltungskosten. Zu den Verwaltungskosten gehören nach Abs. 5 Satz 2 auch die entsprechenden Kosten für den Aufbau der technischen und organisatorischen Infrastruktur. Di...mehr

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Sommer, SGB XI § 128 Verfah... / 2.2 Antragsverfahren

Rz. 6 Für die Gewährung von Zulagen gemäß § 127 Abs. 1 gilt das sog. Antragsprinzip. Zulagen werden hiernach zulageberechtigten Personen nur auf Antrag zugesprochen (Abs. 1 Satz 1). Antragsteller ist in diesen Fällen aber nicht die zulagenberechtigte Person selbst, sondern das Versicherungsunternehmen, bei dem der Vertrag über eine förderfähige private Pflege-Zusatzversicher...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 128 Verfah... / 2.3 Prüf- und Auszahlungsverfahren

Rz. 10 Nach elektronischer Übermittlung des Antragsdatensatzes gemäß Abs. 1 Satz 4 fällt es in die Zuständigkeit der bei der Deutsche Rentenversicherung Bund angesiedelten zentralen Stelle, das weitere für die Gewährung der beantragten Pflegevorsorgezulage gesetzlich vorgesehene Prüf- und Auszahlungsverfahren nach Maßgabe der hierzu in Abs. 2 und 3 getroffenen Regelungen abz...mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / II. Nachlassgläubiger – Eigengläubiger

Rz. 6 Nachlassgläubiger ist derjenige, der bereits vor dem Erbfall einen Anspruch gegen den Erblasser hatte. Rz. 7 Eigengläubiger ist derjenige, der erst nach dem Erbfall gegen den Erben einen Anspruch erlangt hat. Rz. 8 Vor Annahme der Erbschaft kann der Eigengläubiger nur in das Eigenvermögen des Schuldners vollstrecken und nicht in den Nachlass (§ 778 Abs. 2 BGB). Sollte de...mehr