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Wieso ist es gefährlich, Schutzeinrichtungen außer Kraft ... / 3 FAQs

Dipl.-Ing. Martin Köhler, Maik Klippert
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1) Kann ich mich nicht darauf verlassen, dass mir der Hersteller eine sichere Maschine liefert?

Grundsätzlich schon. Der Hersteller ist über das ProdSG in der Produkthaftung. Erleidet eine Person durch eine fehlerhaft konstruierte Maschine einen Körperschaden (fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung §§ 222, 229 StGB), kann der Hersteller strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Allerdings werden immer wieder Maschinen und Arbeitsmittel auf dem Markt angeboten, die grundlegende Vorschriften und Normen nicht einhalten, obwohl sie vom Hersteller mit einem CE-Zeichen versehen wurden. Daher sollten neu erworbene Maschinen vor Inbetriebnahme (bei Möglichkeit in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit) immer kritisch überprüft werden. Bereits vor Einkauf der Maschine sollte ein entsprechendes Lastenheft erstellt werden, um Anreize für mögliche Manipulationen zu verhindern, in dem die Anforderungen an die Schutzeinrichtung dem Einsatzzweck angepasst werden.

Um das Risiko von Manipulationen der Schutzeinrichtungen an Maschinen möglichst gering zu halten, bietet die DGUV Information 213-114 "Checkliste: Manipulation von Schutzeinrichtungen" eine gute Hilfestellung, um Anreize oder Ursachen für mögliche Manipulationen zu erkennen.

2) Bin ich damit als Betreiber von der Verantwortung befreit?

Nein, nicht wenn Sie beim Betrieb einen Mangel an der Maschine festgestellt haben (z. B. durch einen Beinaheunfall). Der Arbeitgeber muss nach der Betriebssicherheitsverordnung alle erforderlichen Maßnahmen treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Ist es nicht möglich, demgemäß ...

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