Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsteuer

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / c) Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben

Rz. 34 [Autor/Zitation] Die Erfassung der Sonderbetriebseinnahmen im Rahmen der Ermittlung des Sonderbetriebsgewinns des einzelnen Mitunternehmers ergibt sich aus § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, denn der Sondervergütungstatbestand ordnet die (Sonder-)Vergütungen für Dienstleistungen, Darlehensgewährungen und Nutzungsüberlassungen den Einkünften aus Gewerbebetrieb zu (Krumm in ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abgrenzung

Rz. 186 [Autor/Zitation] Unter diesen Posten fallen alle übrigen, nicht unter Nr. 14 auszuweisenden Steuern, die von der Gesellschaft als solche getragen werden und Aufwendungen darstellen, zB: Verbrauchsteuern: Biersteuer, Branntweinsteuer, Kaffeesteuer, Mineralölsteuer, Sektsteuer, Tabaksteuer; Verkehrssteuern: Ausfuhrzölle, Rennwett- und Lotteriesteuer, Versicherungssteuer; V...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abgrenzung

Rz. 203 [Autor/Zitation] Die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (kurz: Herstellungskosten des Umsatzes) sind beim UKV ein besonders bedeutsamer und für das UKV charakteristischer GuV-Posten. Sie umfassen alle Herstellungskosten, die notwendig waren, um die im GJ abgesetzten Produkte zu erzeugen – unabhängig davon, ob sie im GJ oder in ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Anforderungen

Tz. 136 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Im Abschnitt "Gewinn oder Verlust" oder in der gesonderten Gewinn- und Verlustrechnung sind die folgenden Posten, soweit einschlägig und wesentlich (vgl. Tz. 88), darzustellen (IAS 1.82): (Umsatz-)Erlöse (dabei separater Ausweis von Zinserträgen, die gem. IFRS 9 auf Basis der Effektivzinsmethode ermittelt wurden, sowie von versicherungstechni...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberatervergütungsvero... / 3.1 Wertgebühr und Gebührentabellen

Wertgebühren sind alle Gebühren, die in der StBVV mit "volle Gebühr" oder mit Bruchteilen der vollen Gebühr bezeichnet sind. Sie werden nach dem Gegenstandswert berechnet und ergeben sich aus den Tabellen A bis D der Verordnung. Durch die Erhöhung der vollen Gebühr um 6 %[1] in den entsprechenden Tabellen wurden der wirtschaftlichen Entwicklung sowie den gestiegenen Kosten (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.5 Vermögen- und Grundsteuer, Abs. 4

Rz. 58 Abs. 4 trägt der Tatsache Rechnung, dass VSt (inzwischen ausgelaufen) und Grundsteuermessbetrag regelmäßig für mehrere Kalenderjahre (Hauptveranlagungszeitraum) festgesetzt werden. Die Regelung des Abs. 4 ermöglicht einen kontinuierlichen Ablauf der Festsetzungsfrist der einzelnen Kalenderjahre des Hauptveranlagungszeitraums dadurch, dass der Beginn der Festsetzungsf...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 4 Nachträgliche Korrektur der Abrechnung

Der Vermieter von Wohnraum kann eine unrichtige Abrechnung innerhalb der gesetzlichen Abrechnungsfrist[1] nachträglich korrigieren und dem Mieter eine neue Abrechnung zustellen, wenn z. B. aus Versehen zu geringe Beträge angesetzt oder Positionen übersehen wurden. Dies gilt auch dann, wenn die Korrektur zulasten des Mieters geht und der Vermieter das sich aus der ursprünglic...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 2.6 Durchsetzung des Nachzahlungsanspruchs

Zur Begleichung der Nachforderung ist dem Mieter eine angemessene Frist einzuräumen, die ihm auch eine Überprüfung der Abrechnung ermöglicht.[1] Wird in einer Betriebskostenabrechnung gegenüber einem Mieter (Verbraucher) kein Zahlungstermin für die Nachforderung genannt und auch das Saldo nicht angemahnt, gerät der Mieter nicht in Zahlungsverzug[2] und hat daher einen evtl. ...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 2.1 Abrechnung nach Fristablauf

Nach Ablauf der Abrechnungsfrist kann der Vermieter keine Nachforderung mehr verlangen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.[1] Strittig ist, ob sich der Vermieter das Verschulden eines externen Dienstleisters, z. B. eines Abrechnungsunternehmens gem. § 278 BGB zurechnen lassen muss.[2] Das verspätete Erstellen der Abrechnung durch e...mehr

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Finanzgericht Düsseldorf prüft Neuregelungen zur Grundsteuer

Zusammenfassung Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf musste sich mit den Neuregelungen zur Grundsteuer befassen und kam zu dem Schluss: Die Regeln, nach denen der Wert von Grundstücken für die Grundsteuer berechnet wird, verstoßen nicht gegen das Grundgesetz. Hintergrund Mit der neuen Grundsteuerreform werden Grundstücke nach neuen Bewertungsregeln eingestuft. Seit 1.1.2025 kommt ...mehr

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Finanzgericht Düsseldorf pr... / Zusammenfassung

Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf musste sich mit den Neuregelungen zur Grundsteuer befassen und kam zu dem Schluss: Die Regeln, nach denen der Wert von Grundstücken für die Grundsteuer berechnet wird, verstoßen nicht gegen das Grundgesetz.mehr

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Finanzgericht Düsseldorf pr... / Entscheidung

Das FG Düsseldorf folgte dieser Argumentation nicht. Das Gericht hält die gesetzliche Regelung für verfassungsgemäß – sowohl hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz des Bundes als auch im Hinblick auf Gleichheits- und Freiheitsrechte der Klägerin. Die Klägerin hat Revision eingelegt. Damit wird sich nun die nächste Instanz mit der Grundsteuerreform beschäftigen.mehr

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Finanzgericht Düsseldorf pr... / Hintergrund

Mit der neuen Grundsteuerreform werden Grundstücke nach neuen Bewertungsregeln eingestuft. Seit 1.1.2025 kommt die neue Grundsteuerberechnung zur Anwendung (Stichtag für die Bewertung ist rückwirkend der 1.1.2022). Doch die Neuregelung stößt auf viel Kritik – und beschäftigt derzeit die Gerichte. So auch das FG Düsseldorf. Geklagt hatte eine Frau, die zwei Wohnungen besitzt....mehr

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Grundsteuer (Miete)

Zusammenfassung Begriff Die Grundsteuer zählt zu den laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks i. S. d. § 2 Nr. 1 BetrKV. Die Grundsteuer kann deshalb anteilig auf die Mieter umgelegt werden, falls im Mietvertrag eine wirksame Umlagevereinbarung getroffen worden ist. Wirksame Umlagevereinbarung im Mietvertrag Hierzu hat der BGH für den Bereich der Wohnraummiete entschieden,...mehr

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Grundsteuer (Miete) / 2 Umlagebetrag

Umlagefähig ist nur derjenige Steuerbetrag, der dem Vermieter tatsächlich entsteht. Grundsteuererlass aufgrund eines Antrags Dem Gebäudeeigentümer wird ein Teil der Grundsteuer erlassen, wenn der Rohertrag des Grundstücks im Veranlagungszeitraum ohne Verschulden des Eigentümers gemindert ist. Dies setzt allerdings voraus, dass er dies rechtzeitig beantragt (§ 34 Abs. 1 GrStG i...mehr

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Grundsteuer (Miete) / 2.1 Nachveranlagung

Wird die Grundsteuer im Wege der Nachveranlagung erhoben, so ist zu unterscheiden: 2.1.1 Betriebskostenpauschale Haben die Parteien eine Betriebskostenpauschale vereinbart, so gilt § 560 Abs. 2 BGB. Danach können Betriebskosten rückwirkend auf den Mieter umgelegt werden. Es dürfen allerdings nur diejenigen Mieter belastet werden, die im Rückwirkungszeitraum bereits im Haus gew...mehr

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Grundsteuer (Miete) / Zusammenfassung

Begriff Die Grundsteuer zählt zu den laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks i. S. d. § 2 Nr. 1 BetrKV. Die Grundsteuer kann deshalb anteilig auf die Mieter umgelegt werden, falls im Mietvertrag eine wirksame Umlagevereinbarung getroffen worden ist. Wirksame Umlagevereinbarung im Mietvertrag Hierzu hat der BGH für den Bereich der Wohnraummiete entschieden, dass zur Übert...mehr

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Grundsteuer (Miete) / 1 Grundsteuerreform

Seit dem 1.1.2025 erfolgt die Erhebung der Grundsteuer aufgrund einer Grundsteuerreform in den Bundesländern nach neuen Regeln. Bei der Reform geht es vor allem darum, dass sich die Bewertung der Grundstücke aufgrund einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts geändert hat.[1] In dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Regelungen des Bewertungsg...mehr

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Grundsteuer (Miete) / 2.1.2 Betriebskostenvorauszahlung

Bei der Vereinbarung von Betriebskostenvorauszahlungen kann die im Wirtschaftsjahr angefallene Grundsteuer in voller Höhe in die Betriebskostenabrechnung eingesetzt werden. Auch hier dürfen nur diejenigen Mieter belastet werden, die im Rückwirkungszeitraum bereits im Haus gewohnt haben. Auf den Zeitraum der Rückwirkung kommt es nicht an. Der Vermieter hat gegenüber dem Miete...mehr

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Grundsteuer (Miete) / 2.2 Verjährung der Nachforderung

Für die Verjährung von Betriebskosten gilt die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren.[1] In der instanzgerichtlichen Rechtsprechung wird die Ansicht vertreten, dass für den Beginn der Verjährungsfrist nicht auf den Zeitpunkt der Korrektur der Betriebskostenabrechnung, sondern auf den Zugang der ursprünglichen Betriebskostenabrechnung beim Mieter abzustellen sei.[2] Der BGH ...mehr

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Grundsteuer (Miete) / 3 Umlagemaßstab

Der Umlagemaßstab richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Ist dort nichts geregelt, sind die Kosten nach dem Verhältnis der Wohnflächen umzulegen.[1] Bei gemischt genutzten Gebäuden kann eine nach Gewerbe- und Wohnräumen getrennte Umlage erforderlich sein, wenn durch die gewerbliche Nutzung "ein erheblicher Mehrverbrauch" verursacht wird. Ein unterlassener Vorweg...mehr

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Grundsteuer (Miete) / 2.1.1 Betriebskostenpauschale

Haben die Parteien eine Betriebskostenpauschale vereinbart, so gilt § 560 Abs. 2 BGB. Danach können Betriebskosten rückwirkend auf den Mieter umgelegt werden. Es dürfen allerdings nur diejenigen Mieter belastet werden, die im Rückwirkungszeitraum bereits im Haus gewohnt haben. Erforderlich ist, dass der Vermieter innerhalb von 3 Monaten nach Zugang des Grundsteuerbescheids e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 221 Hauptfe... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 § 221 BewG wurde mit dem Grundsteuer-Reformgesetz v. 26.11.2019[1] in das Bewertungsgesetz eingefügt und seither nicht geändert. Abgesehen davon, dass die Regelung abweichend zur vormaligen Einheitsbewertung keinen sechsjährigen, sondern einen siebenjährigen Turnus für die Hauptfeststellungen vorschreibt, entspricht sie im Wesentlichen dem vormaligen § 21 BewG.[2] Ergänz...mehr

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Roscher, BewG § 221 Hauptfe... / 2.2 Hauptfeststellungsturnus

Rz. 16 Die verfassungsrechtlich gebotene relations- und realitätsgerechte Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Grundsteuer erfordert zwingend eine regelmäßige – turnusmusmäßige – Überprüfung bzw. Neuermittlung der Grundsteuerwerte in nicht zu weit auseinanderliegenden Abständen.[1] Die Aussetzung des im Recht der Einheitsbewertung ursprünglich vorgesehenen Hauptfeststel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 221 Hauptfe... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 9 Das bundesgesetzlich geregelte Besteuerungsverfahren für die Grundsteuer vollzieht sich in drei aufeinander aufbauenden Stufen. Auf der ersten Stufe (Grundsteuerwertverfahren bzw. Feststellung der Grundsteuerwerte; § 219 BewG) wird der Grundsteuerwert für die wirtschaftliche Einheit des Grundbesitzes, den Steuergegenstand i. S. d. § 2 GrStG, festgestellt. Auf der zweit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 221 Hauptfe... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nachdem in § 219 BewG die Feststellung der Grundsteuerwerte und in § 220 die Ermittlung der Grundsteuerwerte normiert werden, werden in §§ 221 bis 224 i. V. m. §§ 225 bis 227 BewG die Feststellungsarten im Rahmen der Grundsteuerwertfeststellung geregelt. Hierbei wird an der tradierten Feststellungssystematik von Hauptfeststellung, Fortschreibung, Nachfeststellung und A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 221 Hauptfe... / 3.2 Maßgebliche Verhältnisse zum Hauptfeststellungszeitpunkt

Rz. 22 Entsprechend des Stichtagsprinzips bei der Grundsteuer (§ 9 GrStG Rz. 10 ff.) werden den Hauptfeststellungen die Verhältnisse, also sowohl die Wertverhältnisse als auch die tatsächlichenVerhältnisse, zu Beginn eines Kalenderjahres, nämlich dem jeweiligen Hauptfeststellungszeitpunkt (Rz. 19 f.), zugrunde gelegt. Unter Beginn eines Kalenderjahres ist hierbei jeweils eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 221 Hauptfe... / 3.1 Hauptfeststellungszeitpunkt

Rz. 19 Entsprechend des Stichtagsprinzips bei der Grundsteuer (§ 9 GrStG Rz. 10 ff.) wird in § 221 Abs. 2 BewG der Beginn eines Kalenderjahres zum Hauptfeststellungszeitpunkt bestimmt. Korrespondierend ordnet § 266 Abs. 1 BewG hierzu an, dass die erste Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 durchgeführt wird. Der 1.1.2022 war somit der erste Hauptfeststellung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umweltschutz / 3 Abgabenordnung: Gemeinnützige Zwecke

An den Gemeinnützigkeitsstatus knüpfend enthalten die Einzelsteuergesetze Vergünstigungen für Körperschaften, die bestimmte gemeinwohlorientierte Zwecke verfolgen. Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.[1] Unter den weiteren Voraussetz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 221 Hauptfe... / 2.1 Begriff der Hauptfeststellung

Rz. 11 Mit der Vorgabe, dass Grundsteuerwerte in Zeitabständen von sieben Jahren allgemein festgestellt werden, definiert § 221 Absatz 1 BewG zunächst explizit durch einen Klammerzusatz den Begriff der Hauptfeststellung. Der Beurteilungszeitpunkt einer Hauptfeststellung wird gem. § 221 Abs. 2 BewG als Hauptfeststellungszeitpunkt (Rz. 19) und der Zeitraum zwischen den Hauptfes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.2 Verwaltung durch Landesfinanzbehörden (Abs. 3)

Rz. 4 Abs. 3 befasst sich mit den Auskunfts- und Teilnahmerechten der Gemeinden hinsichtlich ihrer Steuern, die von Landesfinanzverwaltungsbehörden verwaltet werden, also der Gewerbesteuer und der Grundsteuer. Die Kirchen sind in das Informationsverfahren nicht eingeschlossen. Die Gemeinden sind grundsätzlich so gestellt wie die Länder bei den Steuern, die der Bund für die L...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 2.2.1 Miete oder Belastung; Begrenzung

Rz. 18 Unter Miete ist vom Grundsatz her der Betrag zu berücksichtigen, der sich aus dem Mietvertrag oder einer diesen Vertrag ergänzenden Vereinbarung ergibt (§ 9 Abs. 1 WoGG). Zur Miete gehören auch Beträge, die im Zusammenhang mit dem Miet- oder mietähnlichen Nutzungsverhältnis aufgrund eines Vertrages mit dem Vermieter oder einem Dritten an einen Dritten zu zahlen sind, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 8. Grundsteuer-Viewer (Abs. 5)

Rz. 338 [Autor/Stand] Die Abwicklung der niedersächsischen Grundsteuerreform kann nach Auffassung des Gesetzgebers nur gelingen, wenn die Angaben in der Steuererklärung eine hohe Qualität aufweisen und Rückfragen nur in besonders gelagerten Einzelfällen erforderlich sind. Daher wird den Steuerpflichtigen nach § 5 Abs. 5 NGrStG ein entsprechendes Instrument in Form des Grunds...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Nor... / 4. Folgeänderungen bei der Grundsteuer C (Abs. 2)

Rz. 75 [Autor/Stand] Im Zuge der Reform der Grundsteuer räumt die bundesgesetzliche Regelung des § 25 Abs. 5 GrStG den Gemeinden die Möglichkeit ein, aus städtebaulichen Gründen für unbebaute aber baureife Grundstücke einen gesonderten Hebesatz festzulegen. Der Hebesatz dieser sog. Grundsteuer C muss nach § 25 Abs. 5 Satz 9 GrStG höher sein als der Hebesatz für die übrigen i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Nie... / XI. § 11 NGrStG – Abweichende Regelungen zur Grundsteuer A

1. Gesetzestext Rz. 586 [Autor/Stand] § 11 Abweichende Reglungen [für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft] (1) Abweichend von § 234 Abs. 6 BewG gehören zur Hofstelle auch Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen, von denen aus keine land- und forstwirtschaftlichen Flächen mehr nachhaltig bewirtschaftet werden, soweit sie keine Zweckbestimmung erhal...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Berlin / G. Grundsteuer für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Berlin

Rz. 64 [Autor/Stand] Im Hinblick auf die Feststellung von Grundsteuerwerten für land- und forstwirtschaftliches Vermögen gelten in Berlin vollumfänglich die bundesgesetzlichen Regelungen. Rz. 65 [Autor/Stand] Allerdings gilt es zu beachten, dass Berlin mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2024/2025 den für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft anzuwenden...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Berlin / F. Grundsteuer C in Berlin

Rz. 62 [Autor/Stand] Von der Möglichkeit, nach § 25 Abs. 5 GrStG ab dem Jahr 2025 einen besonderen Hebesatz für baureife Grundstücke festzusetzen (Grundsteuer C) hat Berlin bisher keinen Gebrauch gemacht. Im Mai 2024 führte die Senatsverwaltung aus, es werde bis Ende 2024 geprüft, wie ggf. eine entsprechende Umsetzung erfolgen könne.[2] Rz. 63 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 1. Grundvermögen

Rz. 18 [Autor/Stand] Aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 10.4.2018[2] zur Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung und auf Basis der im Nachgang grundgesetzlich eingeräumten Öffnungsklausel (vgl. Rz. 10) hat das Land Niedersachsen sich entschieden, ein eigenes Landesgrundsteuergesetz einzuführen. Rz. 19 [Autor/Stand] Prägendes Element der Lastenverteilung im NGrStG is...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 4. Festsetzung des Hebesatzes (Abs. 3)

Rz. 420 [Autor/Stand] § 7 Abs. 3 NGrStG regelt, dass § 25 GrStG unberührt bleibt. D.h. für die Einzelheiten zur Bestimmung des Hebesatzes gilt als Ausgangspunkt auch im niedersächsischen Modell der § 25 GrStG. Rz. 421 [Autor/Stand] Nach § 25 Abs. 1 GrStG bestimmt die Gemeinde, mit welchem Hebesatz des (Grund-)Steuermessbetrags die Grundsteuer zu erheben ist. Die Norm räumt de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Niedersachsen

Verwaltungsanweisungen: Die Anwendung der gesetzlichen Grundlagen zum Niedersächsischen Grundsteuergesetz wird in dem Anwendungserlass des Niedersächsischen Finanzministeriums zur Bewertung des Grundvermögens für die Grundsteuer ab 1.1.2022 vom 22.2.2022[1] näher erläutert. Dieser wurde durch den Runderlass vom 5.8.2024[2] geändert. Schrifttum: Bräutigam, Grundsteuerreform – vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Nor... / I. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 38 [Autor/Stand] Im Zuge der Reform der Grundsteuer kam es auch zu Änderungen des Grundgesetzes,[2] die zuvor bestehende Zweifel im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz ausräumten. Es war davor strittig, ob Bund nach Art. 105 Abs. 2 (a.F.) i.V.m. Art. 72 Abs. 2 GG über die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für eine Reform der Grundsteuer verfügt.[3] Auch das BVerf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Nor... / 2. Ausgangslage Bundesmodell

Rz. 46 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz)[2] legte der Bundesgesetzgeber die Steuermesszahlen in § 15 Abs. 1 GrStG einheitlich wie folgt fest: 0,34 Promille für unbebaute Grundstücke i.S.d. § 246 BewG (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 GrStG). 0,34 Promille für bebaute Grundstücke i.S.d. 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG – sog....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Berlin / 2. Landesgesetzliche Abweichung

Rz. 14 [Autor/Stand] In seinem Gesetzentwurf[2] führt der Berliner Senat aus, dass nachdem 99 Prozent der Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes ergangen waren, Auswer tungen im Hinblick auf mögliche Belastungsverschiebungen erfolgt seien. Diese hätten bei Anwendung der bundesgesetzlichen Steuermesszahlen – unter der Annahme eines aufkommensneutralen Hebesatzes – f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Berlin / I. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 27 [Autor/Stand] Im Zuge der Reform der Grundsteuer kam es auch zu Änderungen des Grundgesetzes,[2] die zuvor bestehende Zweifel im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz ausräumten. Es war davor strittig, ob Bund nach Art. 105 Abs. 2 (a.F.) i.V.m. Art. 72 Abs. 2 GG über die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für eine Reform der Grundsteuer verfügt.[3] Auch das BVerf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 3. Veröffentlichung (Abs. 2)

Rz. 414 [Autor/Stand] Durch § 7 Abs. 2 NGrStG wird die Gemeinde verpflichtet, den aufkommensneutralen Hebesatz und die Abweichung des von der Gemeinde bei der Hauptveranlagung bestimmten Hebesatzes von dem aufkommensneutralen Hebesatz in geeigneter Art und Weise zu veröffentlichen. Rz. 415 [Autor/Stand] Die Veröffentlichung des aufkommensneutralen Hebesatzes dürfte für zusätz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Nie... / IV. Rechtsbehelf gegen die Grundsteuerfestsetzung

Rz. 754 [Autor/Stand] Der Bescheid der Gemeinde über die Festsetzung der Grundsteuer bestimmt die für das einzelne Grundstück zu zahlende Grundsteuer. Dabei wird die Grundsteuer i.d.R. für das Kalenderjahr festgesetzt (vgl. § 27 GrStG und die dazugehörige Kommentierung). Rz. 755 [Autor/Stand] Die Grundsteuer wird regelmäßig zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15. Febru...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Nie... / I. Überblick

Rz. 60 [Autor/Stand] Das NGrStG weicht vom Bewertungsgesetz und Grundsteuergesetz im Bereich der Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) weitreichend ab; entsprechend hoch war an dieser Stelle der gesetzliche Regelungsbedarf. Von dem insgesamt 15 Paragraphen umfassenden niedersächsischen Grundsteuergesetz entfallen allein zehn Paragraphen auf diesen (Ersten) Teil. In ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Berlin / 1. Steuermesszahlen im Bundesmodell

Rz. 10 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz)[2] legte der Bundesgesetzgeber die Steuermesszahlen in § 15 Abs. 1 GrStG einheitlich wie folgt fest: 0,34 Promille für unbebaute Grundstücke i.S.d. § 246 BewG (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 GrStG). 0,34 Promille für bebaute Grundstücke i.S.d. 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG – sog....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 7. Erklärungen und Anzeigen (Abs. 5)

Rz. 628 [Autor/Stand] Nach § 11 Abs. 5 NGrStG gelten für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft die Regelungen des § 2 Abs. 4, § 8 Abs. 5 und 6 sowie § 9 Abs. 4 Satz 4 NGrStG entsprechend. Rz. 629 [Autor/Stand] Daraus folgt u.a., dass wie bei der Grundsteuer B (vgl. § 2 Abs. 4 NGrStG) auch bei der Grundsteuer A die Zusammenfassung von mehreren Wirtschaftsgütern zu einer wirts...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 2. Landesrecht vor Bundesrecht

Rz. 131 [Autor/Stand] § 1 Satz 1 NGrStG stellt klar, dass für das Land Niedersachsen grds. vom Bundesmodell abweichende Regelungen für die Ermittlung, Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer gelten. Die abweichenden Regelungen gelten ab dem Kalenderjahr 2025 und folgen damit dem bis zum 31.12.2024 geltenden (verfassungswidrigen) Recht auf Basis der Einheitsbewertung. Rz. 13...mehr