Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsteuer

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Landesgrundsteuergesetz Bremen / 2. Landesgesetzliche Abweichung

Rz. 13 [Autor/Stand] In seinem Gesetzentwurf[2] führt der Bremische Senat aus, dass nachdem 97 Prozent der Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes ergangen waren, Auswertungen im Hinblick auf mögliche Belastungsverschiebungen erfolgt seien. Diese hätten bei Anwendung der bundesgesetzlichen Steuermesszahlen – unter der Annahme eines aufkommensneutralen Hebesatzes – f...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bremen / I. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 23 [Autor/Stand] Im Zuge der Reform der Grundsteuer kam es auch zu Änderungen des Grundgesetzes,[2] die zuvor bestehende Zweifel im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz ausräumten. Es war davor strittig, ob der Bund nach Art. 105 Abs. 2 (a.F.) i.V.m. Art. 72 Abs. 2 GG über die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für eine Reform der Grundsteuer verfügt.[3] Auch das B...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bremen / 1. Steuermesszahlen im Bundesmodell

Rz. 9 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz)[2] legte der Bundesgesetzgeber die Steuermesszahlen in § 15 Abs. 1 GrStG einheitlich wie folgt fest: 0,34 Promille für unbebaute Grundstücke i.S.d. § 246 BewG (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 GrStG). 0,34 Promille für bebaute Grundstücke i.S.d. 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG – sog. ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bremen / Schrifttum:

Drüen/Krumm, Rechtsgutachten zur optionalen Einführung differenzierter Grundsteuerhebesätze durch die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/drueen-krumm_gutachten_grundsteuerhebesatzdifferenzierung_16-8-2024.pdf; Eichholz, Novellierung der Grundsteuer, Überblick über die wesentlichen Änderungen und Konsequenzen...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bremen / 1. Generelle Zulässigkeit einer Begünstigung von Wohngrundstücken mittels ermäßigter Steuermesszahlen

Rz. 27 [Autor/Stand] In seinem Urteil, mit dem es die einheitswertbasierte Grundsteuer für verfassungswidrig erklärte, führte das BVerfG aus:[2] "Gleichheitsrechtlicher Ausgangspunkt im Steuerrecht ist der Grundsatz der Lastengleichheit. Die Steuerpflichtigen müssen dem Grundsatz nach durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet werden. [...] Abweichu...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bremen / 4. Allgemeine "Wohnbegünstigungen" im Ländervergleich

Rz. 38 [Autor/Stand] Ein Vergleich mit den anderen eine Wohnnutzung begünstigenden Landesgesetzen zeigt, dass die Mehrzahl den Weg über eine ermäßigte Steuermesszahl geht. Dabei nimmt das Ausmaß der in Bremen gewährten Ermäßigung von rd. 59 % (Rz. 14) den Spitzenplatz ein.mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bremen / 3. Landesgesetzliche Änderung

Rz. 34 [Autor/Stand] Das BremGrStMG vermeidet die Risiken der in der Luft hängenden Steuermesszahlendifferenzierung des Bundesmodells (Rz. 32). Im Hinblick auf die landeseigenen Steuermesszahlen (§ 1 Abs. 1 BremGrStMG) zeichnen sowohl Steuertatbestand als auch Gesetzbegründung ein einheitliches Bild des Gewollten. Wohngrundstücke sollen im Vergleich zu den anderen Grundstück...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 231 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] mit dem Siebten Abschnitt des Zweiten Teils neu in das Bewertungsgesetz eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Rz. 2 [Autor/Stand] § 231 BewG entspricht inhaltlich § 31 BewG [5] Die Vorschrif...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bremen / C. Vergleich mit "ähnlichen" Abweichungen anderer Länder

Rz. 20 [Autor/Stand] Neben Bremen haben auch mehrere andere Länder den Weg beschritten, per Landesgesetz Steuermesszahlen festzulegen, die von den bundesrechtlichen abweichen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 230 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] mit dem Siebten Abschnitt des Zweiten Teils neu in das Bewertungsgesetz eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] § 230 BewG entspricht § 30 BewG.[4] Diese Vorschrift enthielt eine Regelung zu...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bremen / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Für in Bremen belegene wirtschaftliche Einheiten kommt ab dem Jahr 2025 grundsätzlich das Bundesgrundsteuermodell zu Anwendung. Das heißt, es gilt grundsätzlich das Grundsteuergesetz des Bundes mitsamt den dazugehörigen bewertungsrechtlichen Vorschriften – mithin der Normen des siebenten Abschnitts des BewG (§§ 218 bis 263 BewG). Die unter Nutzung der gru...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bremen / III. Rechtsschutz gegen den Grundsteuerbescheid

Rz. 65 [Autor/Stand] Für in der Stadtgemeinde Bremen belegene wirtschaftliche Einheiten setzt das Finanzamt Bremerhaven die Grundsteuer fest und verwaltet sie[2] (vgl. Rz. 17). Daher gelten hier uneingeschränkt die Vorschriften der Abgabenordnung. Damit kann der Grundsteuerbescheid hier ausschließlich mit dem Einspruch (§ 347 AO) angefochten werden. Wird einem Einspruch nich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Abrundung auf volle 100 Euro

Rz. 5 [Autor/Stand] Die Grundsteuerwerte werden nach dem 7. Abschnitt des 2. Teils des BewG, also der §§ 218 ff. BewG ermittelt (§ 220 Satz 1 BewG). Der sich aus diesen Vorschriften ergebende Wert wird nach dem Wortlaut der Vorschrift auf volle 100 EUR nach unten abgerundet. Gemeint ist wohl eine Abrundung auf einen durch 100 ohne Rest teilbaren Betrag.[2] Rz. 6 [Autor/Stand]...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] § 229 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] mit dem Siebten Abschnitt des Zweiten Teils neu in das Bewertungsgesetz eingefügt. Die Gesetzesänderung war wegen der Entscheidung des BVerfG[3] zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung notwendig geworden.[4] Rz. 2 [Autor/Stand] Die Vorschrift ersetzt im ...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 4. Lastentragung

Rz. 189 Welche für ein Haus anfallenden Kosten sind vom Wohnungsberechtigten einerseits und vom Eigentümer andererseits zu tragen?mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bremen / 2. Ausgangslage Bundesmodell

Rz. 31 [Autor/Stand] Auf den ersten Blick erweckt das Bundesmodell den Eindruck mit seiner reduzierten Steuermessesszahl von 0,31 Promille für Wohngrundstücke (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst.a GrStG, vgl. Rz. 10) eine Begünstigung des Wohnens anzustreben. Viel spricht für eine hinreichende tatbestandliche Vorzeichnung eines legitimen Förderziels (Rz. 28). Rz. 32 [Autor/Stand] Doch ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 228 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] mit dem Siebten Abschnitt des Zweiten Teils neu in das Bewertungsgesetz eingefügt. Die Reform war auf Grund der Entscheidung des BVerfG[3] zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung erforderlich geworden. § 228 BewG enthält Steuererklärungs- und Anzeigepfl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Erklärungspflicht für die Hauptfeststellung wurde zum 1.1.2025 aufgehoben. Im neuen Recht besteht eine – für Zwecke der Grundsteuer – entsprechende Regelung in § 228 BewG.mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bremen / I. Ziele der Abweichung von der bundesgesetzlichen Regelung

Rz. 5 [Autor/Stand] Das Saarland und Sachsen hatten schon sehr früh erkannt, dass das Bundesgrundsteuermodell zu einer Belastungsverschiebung führen wird. Der Anteil, den Wohngrundstücke (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a GrStG) zum gesamten Grundsteuermessbetragsvolumen beitragen, steigt, der Anteil der bebauten Nichtwohngrundstücke (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b GrStG) nimmt ab. U...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Mitteilungspflichten von Behörden (Abs. 3)

Rz. 20 [Autor/Stand] Die nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Behörden haben den Finanzbehörden alle Umstände mitzuteilen, die für die Feststellung von Einheitswerten des Grundbesitzes, von Grundbesitzwerten (§ 138, 157 BewG) oder für die Grundsteuern von Bedeutung sein können (§ 29 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 1 BewG). Diese Vorschrift verpflichtet die zuständigen Behörden, be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Bewertung inländischen Vermögens (Abs. 1)

Rz. 5 [Autor/Stand] § 231 Abs. 1 BewG bestimmt, dass die Bewertung des inländischen Vermögens für Zwecke der Grundsteuer nach den §§ 232 bis 262 BewG erfolgt. Das gilt auch für den inländischen Teil einer wirtschaftlichen Einheit, wenn sich diese sowohl auf das Inland als auch auf das Ausland erstreckt. In erster Linie hat die Vor schrift für land- und forstwirtschaftliche B...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bremen / II. Rechtsentwicklung (Landesgesetzgebungsverfahren)

Rz. 4 [Autor/Stand] Der Entwurf des Bremischen Senats für ein Bremisches Gesetz über die Festsetzung der Steuermesszahlen bei der Grundsteuer (Bremisches Grundsteuermesszahlengesetz – BremGrStMG) vom 6.8.2024[2] wurde im Zuge der ersten Lesung der Bremischen Bürgerschaft am 21./22.8.2024 dem staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.[3] Der staatliche und Haushal...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Fortschreibungen und Nachfeststellungen

Rz. 3 [Autor/Stand] Für Fortschreibungen bzw. Nachfeststellungen besteht eine Erklärungspflicht nur nach besonderer Aufforderung durch die Finanzverwaltung. Die Finanzverwaltung ist im Hinblick auf § 28 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 1 BewG i.V.m. § 149 Abs. 1 Satz 2 AO in jeden Einzelfall berechtigt, zur Abgabe einer Erklärung aufzufordern, wenn sich die Möglichkeit einer Fortschreib...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungsbereich

Rz. 7 [Autor/Stand] Der Anwendungsbereich von § 29 BewG beschränkt sich auf die Einheitsbewertung von Grundbesitz. Faktisch haben damit § 29 Abs. 1 und 2 BewG aktuell keinen Anwendungsbereich mehr. Eine erneute Hauptfeststellung der Einheitswerte des Grundbesitzes ist mit Wirkung zum 1.1.2025 ausgeschlossen. Dies gilt gleichermaßen auch für Fortschreibungen und Nachfeststell...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Mitteilungspflichten von Grundbuchämtern (Abs. 4)

Rz. 26 [Autor/Stand] Zu den gleichen Zwecken wie in § 29 Abs. 3 BewG – Einheitsbewertung, Grundsteuer, Grundbesitzwerte, Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer – haben auch die Grundbuchämter bestimmte Grundstücke betreffende Umstände von Amts wegen mitzuteilen. Rz. 27 [Autor/Stand] Nach § 29 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BewG soll (nur) die Eintragung des neuen Eigentümers oder Erbbaubere...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Daten der Gutachterausschüsse

Rz. 9 [Autor/Stand] Der BFH hat sich mit Urteil vom 18.9.2019[2] mit der Anwendung von durch den Gutachterausschuss ermittelten Liegenschaftszinssätzen beschäftigt. Danach sind durch den Gutachterausschuss ermittelte örtliche Liegenschaftszinssätze für die Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Erbschaftsteuer – neben weiteren Voraussetzungen – geeignet, wenn der Gutachte...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / IV. Wohnungsrechtsvermächtnis

Rz. 87 Denkbar ist, dem behinderten Kind ein Vermächtnis auszusetzen, das das Wohnungsrecht etwa hinsichtlich einer Eigentumswohnung umfasst.[227] So ist dies nicht pfändbar und auf den Sozialleistungsträger überleitbar, besonders wenn die Überlassung an Dritte ausgeschlossen ist (§ 1092 BGB). Dennoch sollte ausdrücklich verfügt werden, dass die Aufnahme von Pflegepersonen g...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Allgemeines

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift wurde zum 1.1.2025 aufgehoben. Im neuen Recht besteht eine entsprechende Regelung – für Zwecke der Grundsteuer – in § 227 BewG. Rz. 2 [Autor/Stand] § 27 BewG beabsichtigt die Ermöglichung eine gleichmäßige Bewertung von Grundbesitz. Vor diesem Hintergrund erfolgt eine unterschiedliche Behandlung der Wertverhältnisse bei Grundvermögen einerse...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 3 [Autor/Stand] § 229 BewG ist eine verfahrensrechtliche Vorschrift, die § 228 BewG zu den Erklärungs- und Anzeigepflichten ergänzt. Die Vorschrift soll sicherstellen, dass der Finanzverwaltung möglichst umfassend Besteuerungsgrundlagen in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden, um eine weitgehend automatisierte Neubewertung aller 36 Millionen wirtschaftlichen...mehr

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ZErb 08/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bothe Die Teilungsversteigerung 3. Auflage, 2025 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-160-5, 49 EUR In seiner 3. Auflage gilt das Handbuch zur Teilungsve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Mitteilungspflicht zuständiger Behörden (Abs. 3)

Rz. 30 [Autor/Stand] § 229 Abs. 3 BewG verpflichtet alle Behörden (§ 6 Abs. 1 AO) zur Mitteilung aller tatsächlichen und rechtlichen Umstände, die für die Feststellung von Grundsteuerwerten oder für die Festsetzung der Grundsteuer von Bedeutung sein können. Die Verpflichtung richtet sich weder an eine konkrete Behörde noch ausschließlich an Finanzbehörden. Als Adressaten der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Entstehung der Vorschrift

Rz. 2 [Autor/Stand] Die Vorschrift ist durch das Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt worden. Rz. 3 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung hat die Bewertung des Grundvermögens zunächst mit gleich lautenden Erlassen vom 5.5.2009[4] – GV-Erlass vom 5.5.2009 – näher erläutert und dabei in Abschn. 19 auch Erläuterungen zu den Bewirtschaftungs...mehr

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AGS 08/2025, Berücksichtigu... / II. Abzüge vom einzusetzenden Einkommen

1. Kosten für Strom und Gas im Haushalt, § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2a und Nr. 3 ZPO Die Kosten für Unterkunft und Heizung sind gem. § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 ZPO in voller tatsächlich anfallender Höhe einschließlich der weiteren umlagefähigen Mietnebenkosten abzusetzen (Lissner/Dietrich/Schmidt, Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 4. Aufl., 202...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Erklärungs- und Anzeigepflichtiger (Abs. 3)

Rz. 31 [Autor/Stand] § 228 Abs. 3 BewG regelt, wer die Erklärungspflicht nach Abs. 1 und die Anzeigepflicht nach Abs. 2 zu erfüllen hat. Nach § 228 Abs. 3 Nr. 1 ist grundsätzlich der Steuerpflichtige (§ 33 Abs. 1 AO) erklärungspflichtig, d.h. derjenige, der die Grundsteuer schuldet, sofern ihm die wirtschaftliche Einheit des inländischen Grundbesitzes nach § 219 Abs. 2 Nr. 2...mehr

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§ 23 Ehegattentestament / III. Sachvermächtnisse, insbesondere in Bezug auf Grundbesitz

Rz. 94 Ebenso häufig wie Geldvermächtnisse sind auch Sachvermächtnisse, namentlich in Bezug auf Grundbesitz. Besitzen etwa die Eltern mehrere Immobilien, so mag es sich anbieten, zur Ausnutzung der steuerlichen Freibeträge bereits beim Tod des Erstversterbenden vermächtnisweise den Miteigentumsanteil des erstversterbenden Ehegatten den (späteren) Schlusserben zuzuwenden. Der...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / b) Pflichten des Nießbrauchers

Rz. 145 Der Nießbraucher darf die Sache nicht umgestalten oder wesentlich verändern (§ 1037 Abs. 1 BGB). Welche Maßnahmen noch unwesentlich und damit zulässig sind, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Der Nießbraucher ist zur Erhaltung der Sache in ihrem wirtschaftlichen Bestand verpflichtet (§ 1041 S. 1 BGB). Daraus ergibt sich im Einzelnen:mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 8. Muster

Rz. 198 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.35: Wohnungsrechtsvermächtnis – teilweise als Verschaffungsvermächtnis bei nur hälftigem Miteigentum im Nachlass – dingliche Einigung Testament Ich _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnhaft in _________________________, deutsche Staatsangehörige, erric...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Freie Wohnung (§ 2 Abs 4 SvEV)

Rn. 495 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Der für § 2 Abs 4 SvEV maßgebende einkommensteuerliche Wohnungsbegriff bestimmt sich nach der Definition der Wohnung aus dem Bewertungsrecht. § 181 Abs 9 BewG in der bis zum 31.12.2022 geltenden Fassung lautete wie folgt: Zitat "Eine Wohnung ist die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 1 [Autor/Stand] Durch § 29 BewG werden umfangreiche Mitwirkungspflichten der Eigentümer von Grundbesitz, Kompetenzen der Finanzämter zur Durchführung von Vorortermittlungen und dem Informationsfluss zwischen verschieden Behörden geregelt. Rz. 2 [Autor/Stand] In § 29 Abs. 1 BewG werden den Eigentümern von Grundbesitz Erklärungs- und Mitwirkungspflichten auferlegt, die über...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Erwerbsfähiger Schuldner.

Rn 13 Der notwendige Unterhalt ist für den erwerbsfähigen Schuldner nach den §§ 20 ff SGB II zu berechnen (vgl LG Darmstadt ZVI 07, 364, 365). Als Basisbedarf ist zunächst der Regelbedarf nach Stufe 1 für eine alleinstehende oder alleinerziehende Person von EUR 563,– anzusetzen. Kosten für (Mobil-)Telefon, Internet, Kabelfernsehen und GEZ müssen aus diesem Betrag finanziert ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Grundsä... / 4.2 Steuern und Gebühren

Das kaufmännische Sprichwort "Umsatz ist nicht gleich Gewinn" haben auch viele Nichtkaufleute schon oft genug gehört. Doch Endverbraucher sind daran gewöhnt, keinen Unterschied zwischen Brutto- und Nettopreis zu machen, weil hier der Verbraucherschutz greift. Ein gegenüber einer Privatperson ausgewiesener Preis der Immobilienverwaltung ist immer ein Bruttopreis. Das Unterneh...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Rechtsgrundlagen: Die Änderungen des ErbStRG im Überblick

Rz. 1 Der Gesetzgeber hat mit dem ErbStRG [1] das ErbStG sowie das BewG in Teilen neu geregelt. Er hat damit dem Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006[2] entsprochen, der die Anwendung des einheitlichen Steuertarifs (§ 19 Abs. 1 ErbStG a. F.) auf die sich nach § 12 ErbStG a. F. ergebenden unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen als verfassungswidrig beanstandet und dem Gesetzgebe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsausgaben-ABC / Steuern

Betriebliche Steuern, wie Umsatzsteuer, betriebliche Kfz-Steuer, Grundsteuer für betriebliche Grundstücke, sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die Grunderwerbsteuer stellt Anschaffungsnebenkosten zum betrieblichen Grundstück dar und ist daher im Rahmen der Abschreibung auf das abnutzbare Gebäude als Betriebsausgabe berücksichtigungsfähig. Private Steuern, wie z. B. Einkom...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.1 Begriff und Arten der bebauten Grundstücke

Rz. 523 Nach dem mit § 74 BewG übereinstimmenden § 180 Abs. 1 BewG sind bebaute Grundstücke solche, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Wird ein Gebäude in Bauabschnitten errichtet, so ist der fertig gestellte und bezugsfertige Teil als benutzbares Gebäude anzusehen. Als bebautes Grundstück gilt nach § 180 Abs. 2 BewG auch ein Gebäude, das auf fremdem Grund und Boden ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 2.7.6 Berücksichtigung der verbrauchsunabhängigen Betriebskosten

Die Rechtsprechung hat früher die verbrauchsunabhängigen Betriebskosten (wie beispielsweise Grundsteuer und Gebäudeversicherungsbeiträge) bei der Ermittlung des Wohnwertes in Abzug gebracht. Diese Rechtsprechung ist zwischenzeitlich aufgegeben worden[1], nunmehr heißt es: Zitat Vom Eigentümer zu tragende verbrauchsunabhängige Kosten können grundsätzlich nur dann von seinem Woh...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Ausweis der Steuern (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 270 [Autor/Zitation] Nach dem Wortlaut des Gesetzes dürfen "bei Anwendung einer Gliederung nach § 275 HGB … die Steuern, die Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute als Steuerschuldner zu entrichten haben, unter den sonstigen Aufwendungen" ausgewiesen werden. Rz. 271 [Autor/Zitation] Über den Wortlaut des Gesetzes hinaus bestehen keine Bedenken, das Ausweiswahlrec...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Gewinn bzw. Verlust vor Ertragsteuern (Abs. 2 Nr. 4 iVm. Abs. 3 Nr. 3)

Rz. 36 [Autor/Zitation] Die Angabe des Vorsteuergewinns oder -verlusts regelt § 342h Abs. 2 Nr. 4 iVm. Abs. 3 Nr. 3. Danach ist das Vorsteuerergebnis in Anwendung derjenigen Rechnungslegungsgrundsätze des obersten MU zu ermitteln, nach denen der JA für den Berichtszeitraum aufgestellt wird. Dementsprechend ist auf den Jahresüberschuss zzgl. eines etwa enthaltenen Ertragsteuer...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anzeigepflichten (Steuerges... / 2.1 Erfasste Steuern, grenzüberschreitende Gestaltung

Die Meldepflicht besteht sowohl für sog. Intermediäre und für Nutzer und umfasst grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Wesentliche von der Meldepflicht erfasste Steuern sind die Ertragsteuern (Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbesteuer) sowie Erbschaft-/Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer, Grundsteuer. Nicht erfasst werden die Umsatzsteuer, Zölle, Kirchensteuer sowie steuerl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Auswirkungen der Rechts... / 2. Die Beschwer der am Einspruchsverfahren beteiligten Personen

Einspruchsbefugt ist, wer eine Beschwer geltend machen kann (§ 350 AO). Der Steuerpflichtige muss erkennbar selbst (persönlich) durch den Verwaltungsakt beschwert sein. Für den Rechtsnachfolger stellt § 353 AO klar, dass dieser allein wegen der dinglichen Wirkung beschwert ist (Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 353 AO Rz. 5 [Mai 2024]; Keß in Schwarz/Pahlke, AO/FGO, § 353 AO...mehr