Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsteuer

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.1 Begriff und Arten der bebauten Grundstücke

Rz. 523 Nach dem mit § 74 BewG übereinstimmenden § 180 Abs. 1 BewG sind bebaute Grundstücke solche, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Wird ein Gebäude in Bauabschnitten errichtet, so ist der fertig gestellte und bezugsfertige Teil als benutzbares Gebäude anzusehen. Als bebautes Grundstück gilt nach § 180 Abs. 2 BewG auch ein Gebäude, das auf fremdem Grund und Boden ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 2.7.6 Berücksichtigung der verbrauchsunabhängigen Betriebskosten

Die Rechtsprechung hat früher die verbrauchsunabhängigen Betriebskosten (wie beispielsweise Grundsteuer und Gebäudeversicherungsbeiträge) bei der Ermittlung des Wohnwertes in Abzug gebracht. Diese Rechtsprechung ist zwischenzeitlich aufgegeben worden[1], nunmehr heißt es: Zitat Vom Eigentümer zu tragende verbrauchsunabhängige Kosten können grundsätzlich nur dann von seinem Woh...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Ausweis der Steuern (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 270 [Autor/Zitation] Nach dem Wortlaut des Gesetzes dürfen "bei Anwendung einer Gliederung nach § 275 HGB … die Steuern, die Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute als Steuerschuldner zu entrichten haben, unter den sonstigen Aufwendungen" ausgewiesen werden. Rz. 271 [Autor/Zitation] Über den Wortlaut des Gesetzes hinaus bestehen keine Bedenken, das Ausweiswahlrec...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Gewinn bzw. Verlust vor Ertragsteuern (Abs. 2 Nr. 4 iVm. Abs. 3 Nr. 3)

Rz. 36 [Autor/Zitation] Die Angabe des Vorsteuergewinns oder -verlusts regelt § 342h Abs. 2 Nr. 4 iVm. Abs. 3 Nr. 3. Danach ist das Vorsteuerergebnis in Anwendung derjenigen Rechnungslegungsgrundsätze des obersten MU zu ermitteln, nach denen der JA für den Berichtszeitraum aufgestellt wird. Dementsprechend ist auf den Jahresüberschuss zzgl. eines etwa enthaltenen Ertragsteuer...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anzeigepflichten (Steuerges... / 2.1 Erfasste Steuern, grenzüberschreitende Gestaltung

Die Meldepflicht besteht sowohl für sog. Intermediäre und für Nutzer und umfasst grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Wesentliche von der Meldepflicht erfasste Steuern sind die Ertragsteuern (Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbesteuer) sowie Erbschaft-/Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer, Grundsteuer. Nicht erfasst werden die Umsatzsteuer, Zölle, Kirchensteuer sowie steuerl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Auswirkungen der Rechts... / 2. Die Beschwer der am Einspruchsverfahren beteiligten Personen

Einspruchsbefugt ist, wer eine Beschwer geltend machen kann (§ 350 AO). Der Steuerpflichtige muss erkennbar selbst (persönlich) durch den Verwaltungsakt beschwert sein. Für den Rechtsnachfolger stellt § 353 AO klar, dass dieser allein wegen der dinglichen Wirkung beschwert ist (Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 353 AO Rz. 5 [Mai 2024]; Keß in Schwarz/Pahlke, AO/FGO, § 353 AO...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Auswirkungen der Rechts... / B. Die "dingliche Wirkung" des Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheides nach § 182 Abs. 2 S. 1 AO (i.V.m. § 184 Abs. 1 S. 3 AO)

§ 182 AO normiert die "Wirkungen der gesonderten Feststellung" (so die Überschrift) und gilt u.a. auch für den Grundsteuerwertbescheid. Dieser enthält in Ansehung einer wirtschaftlichen Einheit (Betrieb der Land- und Forstwirtschaft oder Grundstück) die gesonderten Feststellungen zum Grundsteuerwert (Grundsteuerwertfeststellung, § 219 Abs. 1 BewG), zur Vermögens- und ggf. Gr...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 6591 Aktivierte Grundsteuer

Soweit von der Möglichkeit der Aktivierung von Grundsteuer während der Bauzeit Gebrauch gemacht wird, erfolgt die Buchung hier. Als Primäraufwand ist sie entweder dem Konto 8018 "Grundsteuer" oder der Gruppe 891 "Sonstige Steuern" zuzuordnen.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8018 Grundsteuer

Auf diesem Konto wird die mit dem bewirtschafteten eigenen Hausbesitz zusammenhängende Grundsteuer erfasst, sofern sie nicht wie häufig unter "Sonstige Steuern", Konto 8910 "Grundsteuer" ausgewiesen wird.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8910 Grundsteuer

Hierunter ist der Grundsteueraufwand des Wohnungsunternehmens zu erfassen, der auf den bewirtschafteten Bestand, eigene Geschäftsgebäude, die in der Baudurchführung befindlichen Objekte, die unbebauten Grundstücke oder zur Veräußerung bestimmte Maßnahmen entfällt. Eine Erfassung sämtlicher Grundsteuern auf Konto 8910 "Grundsteuer" wird präferiert, da die Normalkürzung nach §...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 80 Aufwendungen für Bewirtschaftungstätigkeit

Unter dieser Gruppe sind die den Umsatzerlösen aus der Bewirtschaftungstätigkeit (Kontengruppe 60) zuzurechnenden Aufwendungen für Fremdleistungen zusammengefasst. Eine Unterteilung dieser Aufwendungen lässt sich in Betriebskosten, Instandhaltungskosten und andere Aufwendungen der Bewirtschaftungstätigkeit vornehmen. Betriebskostenmehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Betriebskostenabrechnung – Beispiel 1

A) Im Jahr 20X0 fielen folgende Betriebskosten an: Die gesamten Betriebskosten teilen sich auf wie folgt:mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Methode 2: Erfassung der Herstellungskosten auf Bestandskonten und Nachvollziehung der für den Ausweis in der GuV-Rechnung notwendigen Buchungen

Bei dieser Methode werden sämtliche Herstellungskosten im Zeitpunkt ihres Entstehens direkt auf den Bestandskonten der Klasse 1 – ggf. auch hier unter Zwischenschaltung der Kontenklasse 7 – gebucht. Die Kosten der eigenen Architekten- und Verwaltungsleistungen sind zugunsten der Bestandsveränderungen (Konto 642) einzubuchen. Um die in der GuV-Rechnung auszuweisenden Herstellu...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 6431 Bestandserhöhungen aus sonstigen Aktivierungen

Hierzu gehören z. B. Bestandserhöhungen aus: Aktivierter Grundsteuer Dieses Konto nimmt die während der Bauzeit anfallende Grundsteuer auf. Als Primäraufwand ist sie entweder unter Konto 8018 "Grundsteuer" oder in der Gruppe 891 "Sonstige Steuern" zu erfassen. Aktiviertem Erbbauzins (während der Bauzeit) Die angefallenen Erbbauzinsen werden primär auf dem Konto 862 "Erbbauzins u...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Betriebskostenabrechnung – Beispiel 2

Es sind folgende Kosten im Zeitraum 01.10.20X0 bis 30.09.20X1 angefallen, die Buchungen erfolgen wie in Beispiel 1 dargestellt.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... /   Klasse 5Leistungsverrechnung

Nach den Gliederungsvorschriften haben die Wohnungsunternehmen die erzielten Erträge und die angefallenen Aufwendungen in der GuV-Rechnung nach dem Primärausweisprinzip, d. h. ohne Saldierung und kostenrechnerische Korrekturen, auszuweisen. Die Realisierung dieses Prinzips, dem auch der Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft folgt, führt dazu, dass das Ergebnis des Gesamtuntern...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 8Aufwendungen

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Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 862 Erbbauzins und andere Aufwendungen für unbebaute Grundstücke

Hierunter sind – mit Ausnahme der Grundsteuer – alle übrigen für unbebaute Grundstücke anfallende Bewirtschaftungsaufwendungen zu erfassen. Dazu gehören z. B. der Erbbauzins, Prämien für Haftpflichtversicherung, Aufwendungen für Straßenreinigung und Schneeräumung. Bebaute Grundstücke, die mit der Absicht eines baldigen Abbruchs eines wirtschaftlich voll verbrauchten Gebäudes ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 659 Sonstige aktivierte Eigenleistungen

Gliederungsbeispiel 6590 Aktivierte Fremdkapitalzinsen Soweit von der Möglichkeit der Aktivierung von Zinsen für Fremdmittel, die zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstandes des Anlagevermögens verwendet werden und auf den Zeitraum ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 891 Sonstige Steuern

8910 Grundsteuer Hierunter ist der Grundsteueraufwand des Wohnungsunternehmens zu erfassen, der auf den bewirtschafteten Bestand, eigene Geschäftsgebäude, die in der Baudurchführung befindlichen Objekte, die unbebauten Grundstücke oder zur Veräußerung besti...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 640 Bestandserhöhungen aus aktivierten Fremdkosten

Auf diesem Konto sind – mit Ausnahme der aktivierten Fremdkapitalzinsen und Grundsteuer – sämtliche für die Herstellung der betreffenden Objekte angefallenen Fremdkosten zu erfassen. Hierzu gehören auch die Kosten für während der Bauzeit erworbene Grundstücke einschließlich Erwerbsnebenkosten.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8090 Pachtaufwendungen

Hierunter sind die Entgelte für die Anpachtung von Wohnanlagen, gewerblichen und anderen Baulichkeiten zu erfassen. Die Pachtobjekte werden vom Wohnungsunternehmen im eigenen Namen für eigene Rechnung bewirtschaftet, wobei die hieraus erzielten Erträge und anfallenden Bewirtschaftungskosten im Rechnungswesen wie die Erträge und Aufwendungen für eigene Objekte zu behandeln si...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 81 Aufwendungen für Verkaufsgrundstücke

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Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 707/717/727 Baunebenkosten

Hierzu gehören die Kosten, die bei der Planung und Baudurchführung auf der Grundlage von Gebührenordnungen, Preisvorschriften oder nach besonderer vertraglicher Vereinbarung entstehen sowie die Kosten der Beschaffung von Dauerfinanzierungsmitteln und die Zinsen während der Bauzeit. Gliederungsbeispiel – gilt gleichermaßen für 717 und 727mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... / 3.1 Objekte des Umlaufvermögens

Nach dem Jahresabschlussformblatt für Wohnungsunternehmen sind für Verkaufsgrundstücke zur Sichtbarmachung des betrieblichen Leistungsprozesses sämtliche Bauumsätze in der GuV-Rechnung zu zeigen. Die Aktivierung wird buchtechnisch dadurch vorgenommen, dass den in der GuV-Rechnung auszuweisenden Aufwendungen für die Herstellung (Grundstücks- und Baukosten) ein ertragsähnliche...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... / 3.3 Zusammenfassung

Die durch den Betriebsabrechnungsbogen ermittelten Kosten der eigenen Architekten- und Verwaltungsleistungen dürfen nicht von den angefallenen Kosten abgesetzt werden, sondern ihre Aktivierung schlägt sich in den Posten "Bestandsveränderungen" (Kontengruppe 64 – Umlaufvermögen) oder "Andere aktivierte Eigenleistungen" (Kontengruppe 65 – Anlagevermögen) auf der Ertragsseite d...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 6450 Wertminderungen

Dieses Konto nimmt erforderlich werdende Abschreibungen auf die Buchwerte unbebauter Grundstücke im Zustand der Erschließung (Kontengruppe 10), auf die Buchwerte der bebauten Grundstücke (Kontengruppen 13 und 14), auf die Bauvorbereitungskosten nicht zur Durchführung kommender Objekte (Kontengruppe 12) sowie auf noch nicht abgerechnete Leistungen (Kontengruppe 16) auf. Auch B...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8100 Fremdkosten

Diesem Konto sind die im Geschäftsjahr für in der Durchführung befindliche Bauvorhaben anfallenden Grundstücks-, Erschließungs- und Baukosten, Kosten der Außenanlagen und Baunebenkosten (Letzteres jedoch ohne Grundsteuer, Zinsen, Erbbauzinsen und vom Unternehmen selbst erbrachte Leistungen) zuzurechnen. Die in der Klammer bezeichneten Kosten sind als Primäraufwand unter den ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... / 3.2 Objekte des Anlagevermögens

Für die Bauten des Anlagevermögens sind in der GuV-Rechnung nur auszuweisen: Alle übrigen Fremdkosten werden direkt aktiviert, d. h., sie berühren d...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Methode 1: Erfassung der Herstellungskosten originär auf den Aufwandskonten und Nachvollziehung der für den Ausweis in der Bilanz notwendigen Buchungen

Bei dieser Methode werden alle Fremdkosten im Zeitpunkt ihres Entstehens auf den entsprechenden Aufwandskonten erfasst. Hierfür kommen infrage: Die Aktivierung der so gebuchten Fremdkosten hat, wenn keine objektweise Gliederung der Aufwandskonten vorliegt, a...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Klage gegen Grundsteuerwertbescheid

Leitsatz Die Klage gegen den Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts ist auch nach der Übertragung des Grundstücks zulässig, da die Übertragung nicht zum Wegfall der Beschwer des bisherigen Grundstückseigentümers führt. Sachverhalt Die Beteiligten streiten um den Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1.1.2022 für ein Grundstück, dessen Eigentümer der Kläger zu diesem Zeitpunkt war. Nachdem der Kläger diesen Grundbesitz per Urkunde vom 00.00.2022 auf seine Tochter ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.1 Inhalt des Messbetragsbescheids

Rz. 5 § 184 Abs. 1 S. 1 AO enthält die Bestimmung, dass Steuermessbeträge durch Steuermessbescheid festzusetzen sind. Für die Frage, welche Fälle das sind, verweist die Vorschrift auf die Einzelsteuergesetze. Steuermessbeträge sind nach § 14 Abs. 1 GewStG für die GewSt und nach §§ 13, 16ff. GrStG für die Grundsteuer festzusetzen. Der Bescheid über den Steuermessbetrag enthält...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.2 Anzeigen an die Gemeinde

Rz. 6 Alle – potenziellen – Realsteuerpflichtigen[1], die nicht natürliche Personen sind, haben gegenüber den Gemeinden die in der Vorschrift genannten Umstände anzuzeigen. Da sich hier aus der Nennung des Adressaten auch keine Einschränkung ergibt, trifft die Anzeigepflicht auch die Personengesellschaften.[2] Rz. 7 Die Vorschrift erfasst nur den von der Grundsatzregelung des...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umsatzsteuer auf Betriebskosten für vermietetes Sondereigentum

Vermieter von Sondereigentum, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können in der Betriebskostenabrechnung für gewerbliche Mieter die Bruttobeträge aus der Jahresabrechnung übernehmen, wenn die GdWE nicht zur Umsatzsteuer optiert hat. Hintergrund: Umsatzsteuer in der Betriebskostenabrechnung Der Mieter von Gewerberäumen verlangt vom Vermieter die Rückzahlung von Betriebskost...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer: Feststellung d... / 1 Allgemeines

Das (bisherige) System der Grundsteuerfestsetzung im Rahmen eines dreistufigen Verfahrens bleibt auch weiterhin erhalten. Die Grundsteuer wird auch künftig in den folgenden drei Schritten ermittelt: Feststellung des Grundsteuerwerts (früher: Einheitswert) für inländischen Grundbesitz nach § 219 Abs. 1 BewG (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Grundstücke) durch das Lag...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer: Feststellung d... / 2.2.1 Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

Nach dem neuem Recht erfolgt die Besteuerung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe durch eine standardisierte Bewertung der Flächen und der Hofstellen. Die Bewertungssystematik wird erheblich vereinfacht. Das sog. vergleichende Verfahren ist mit Einführung des 7. Abschnitts des BewG aufgegeben worden, da auf die einzelbetrieblichen Differenzierungen und Abgrenzungen d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer: Feststellung d... / 2.1 Allgemeines

2.1.1 Bewertungsgegenstand Grundsteuerwerte werden nach § 219 Abs. 1 BewG, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO festgestellt für inländischen Grundbesitz, und zwar für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft[1] und Grundstücke[2] . In dem Feststellungsbescheid sind auch Feststellungen zu treffen über: die Vermögensart und beim Grundvermögen auch über die Grundstücksart [3] sowie die Zurechn...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer: Feststellung d... / 2.2 Inändischer Grundbesitz

2.2.1 Betriebe der Land- und Forstwirtschaft Nach dem neuem Recht erfolgt die Besteuerung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe durch eine standardisierte Bewertung der Flächen und der Hofstellen. Die Bewertungssystematik wird erheblich vereinfacht. Das sog. vergleichende Verfahren ist mit Einführung des 7. Abschnitts des BewG aufgegeben worden, da auf die einzelbetrie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer: Feststellung d... / 3.3 Wirkungen der Grundsteuerwertfeststellung

3.3.1 Bindungswirkung für Folgebescheide Nach § 182 Abs. 1 Satz 1 AO sind Feststellungsbescheide, auch wenn sie noch nicht unanfechtbar geworden sind, für Folgebescheide bindend, soweit die in den Feststellungsbescheiden getroffenen Feststellungen für diese Folgebescheide von Bedeutung sind. Es handelt sich insoweit um einen Grundlagenbescheid. [1] Es ist nicht erforderlich, d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer: Feststellung d... / 2 Bewertungsgesetz

2.1 Allgemeines 2.1.1 Bewertungsgegenstand Grundsteuerwerte werden nach § 219 Abs. 1 BewG, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO festgestellt für inländischen Grundbesitz, und zwar für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft[1] und Grundstücke[2] . In dem Feststellungsbescheid sind auch Feststellungen zu treffen über: die Vermögensart und beim Grundvermögen auch über die Grundstücksart [3] s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer: Feststellung d... / 3 Abgabenordnung

3.1 Allgemeines Als Besteuerungsgrundlagen bezeichnet § 199 Abs. 1 AO "die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und die Bemessung der Steuer maßgebend sind". Die Ermittlung (Feststellung) der Besteuerungsgrundlagen geschieht regelmäßig nicht durch einen besonderen Verwaltungsakt, sondern (inzidenter) im Steuerbescheid. Als Folge dessen bestimm...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer: Feststellung d... / 3.2 Gesonderte Feststellung von Besteuerungsverfahren

3.2.1 Grundsätze des Feststellungsverfahrens Abweichend vom einheitlichen Steuerfestsetzungsverfahren werden in gesetzlich bestimmten Fällen die Besteuerungsgrundlagen in einem besonderen Verfahren gesondert festgestellt, wenn dies in der Abgabenordnung oder sonst in den Steuergesetzen bestimmt ist.[1] Insoweit handelt es sich um eine oder gar mehrere Vorstufe(n) einer Steuer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer: Feststellung d... / Zusammenfassung

Überblick Grundsteuerwerte sind für inländischen Grundbesitz, namentlich für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und für Grundstücke, gesondert festzustellen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind. Grundsteuerwerte sind i. d. R. für die Besteuerung von Bedeutung, soweit eine Grundsteuerpflicht besteht. Die Grundsteuerwerte werden nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer: Feststellung der Grundsteuerwerte

Zusammenfassung Überblick Grundsteuerwerte sind für inländischen Grundbesitz, namentlich für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und für Grundstücke, gesondert festzustellen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind. Grundsteuerwerte sind i. d. R. für die Besteuerung von Bedeutung, soweit eine Grundsteuerpflicht besteht. Die Grundsteuerwerte werden nach § 180 Abs. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer: Feststellung d... / 2.1.1 Bewertungsgegenstand

Grundsteuerwerte werden nach § 219 Abs. 1 BewG, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO festgestellt für inländischen Grundbesitz, und zwar für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft[1] und Grundstücke[2] . In dem Feststellungsbescheid sind auch Feststellungen zu treffen über: die Vermögensart und beim Grundvermögen auch über die Grundstücksart [3] sowie die Zurechnung der wirtschaftlichen E...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer: Feststellung d... / 2.2.2 Grundvermögen

Zum Grundvermögen gehören, soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliches Vermögen nach den §§ 232 bis 242 BewG handelt:[1] der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör, das Erbbaurecht, das Wohnungseigentum und das Teileigentum, das Wohnungserbbaurecht und das Teilerbbaurecht[2]. Bei der Bewertung des Grundvermögens sieht das BewG zunächs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer: Feststellung d... / 2.1.4 Nachfeststellung und Aufhebung des Grundsteuerwerts

Entsteht eine wirtschaftliche Einheit, für die ein Grundsteuerwert festzustellen ist, nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt neu oder soll eine bereits bestehende wirtschaftliche Einheit erstmals zur Grundsteuer herangezogen werden, wird der Grundsteuerwert nachträglich festgestellt (Nachfeststellung).[1] Die Nachfeststellung erfolgt von Amts wegen. Bei einer Nachfeststellung w...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer: Feststellung d... / 3.3.2 Anfechtung von Feststellungen des Grundsteuerwerts

Bei der Anfechtung von Verwaltungsakten ist zu beachten, dass Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid nur durch Anfechtung dieses Bescheids, nicht auch durch Anfechtung des Folgebescheids, angegriffen werden können.[1] Hat demnach das Lagefinanzamt z. B. mit bestandskräftigem Fortschreibungsbescheid ein Grundstück dem Erwerber zugerechnet, ist zugleich bindend festgestellt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer: Feststellung d... / 2.1.3 Fortschreibungen

Die durch eine Hauptfeststellung festgestellten Grundsteuerwerte gelten grundsätzlich bis zum Wirksamwerden der bei der nächsten Hauptfeststellung ermittelten Grundsteuerwerte. Während dieses Zeitraums können sich die bei der Bewertung auf den Hauptfeststellungsstichtag zugrunde gelegten Verhältnisse in Bezug auf den Wert, die Art und die Zurechnung der wirtschaftlichen Einh...mehr