Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzgebung

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Gesetzesradar / Zusammenfassung

Überblick Infographic Wichtiger Hinweis Um die Vollansicht der interaktiven Grafik zu öffnen, klicken Sie oben rechts auf den Bildschirm, der eingeblendet wird, sobald Sie mit der Maus über die Grafik streifen. Klicken Sie auf der Übersichtseite auf die jeweilige Kachel, um weitere Informationen zum aktuellen Stand des Gesetzes zu erhalten. Wenn Sie auf den Detailseiten mit der...mehr

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Gesetzesradar / 2.4 Praktika

Gesetzestitel: EU-Praktika-Richtlinie (2024/0068(COD)) Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Die Arbeitsbedingungen von Praktikanten sollen ve...mehr

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Gesetzesradar / 1.14 Erleichterte Statusfeststellung bei Selbstständigkeit

Gesetzestitel: Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbständigkeit im Sozialversicherungsrecht Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Es soll eine zu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 1 Überblick

Rz. 1 Auf europäischer Ebene wurden vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion über die Verantwortung von Unt Regelungen einer Berichterstattung von Unt entwickelt, die das Vertrauen von Investoren sowie Verbrauchern in Unt stärken sollen, indem umfangreicher als bisher über nichtfinanzielle Aspekte unternehmerischen Handelns berichtet wird. Bezweckt wird, über neue Vor...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.7 Verordnungsermächtigung und die Rolle der ESRS (§ 289c Abs. 6 HGB-E)

Rz. 25 In § 289c Abs. 6 Satz 1 HGB-E wird die verpflichtende Anwendung der ESRS festgelegt, die durch die Europäische Kommission gem. Artikel 29b der Bilanzrichtlinie mittels delegierte Rechtsakte erlassen werden. Demnach sind die Angaben im Nachhaltigkeitsbericht im Einklang mit den nach Art. 29b der Richtlinie 2013/34/EU angenommenen delegierten Rechtsakten zu Standards fü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Zum Umsetzungsstand s. § 289b Rz. 21. 6.1 Überblick und Normzweck Rz. 12 Durch das CSRD-UmsG soll der Titel des § 289c HGB-E in "Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts; Verordnungsermächtigung" geändert werden (§ 289b Rz. 21). § 289c HGB-E enthält Regelungen zum Inhalt des Na...mehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / Zusammenfassung

Überblick Infographic Wichtiger Hinweis Um die Vollansicht der interaktiven Grafik zu öffnen, klicken Sie oben rechts auf den Bildschirm, der eingeblendet wird, sobald Sie mit der Maus über die Grafik streifen. Klicken Sie auf der Übersichtseite auf die jeweilige Kachel, um weitere Informationen zum aktuellen Stand des Gesetzes zu erhalten. Wenn Sie auf den Detailseiten mit der...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.6 Verweis auf andere Berichtsbestandteile (§ 289c Abs. 5 HGB-E)

Rz. 24 Soweit für das Verständnis erforderlich, sollen die Angaben im Nachhaltigkeitsbericht auch Verweise auf andere gem. § 289 HGB in den Lagebericht aufgenommenen Angaben und auf die im Jahresabschluss ausgewiesenen Beträge sowie zusätzliche Erläuterungen umfassen. Dies fördert die Integration von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung und ermöglicht ein ganzheitlic...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.5 Berichterstattung über die Wertschöpfungskette (§ 289c Abs. 4 HGB-E)

Rz. 23 Gem. § 289c Abs. 4 HGB-E sollen, soweit für das Verständnis erforderlich, die Angaben nach § 289c Abs. 1 und 2 HGB-E auch Informationen zur eigenen Geschäftstätigkeit und zur Wertschöpfungskette umfassen, einschl. Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsbeziehungen und Lieferketten. Dies erweitert den Betrachtungsrahmen auf die gesamte Wertschöpfungskette und unterstreic...mehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 1.8 Erleichterte Statusfeststellung bei Selbstständigkeit

Gesetzestitel: Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbständigkeit im Sozialversicherungsrecht Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Es soll eine zusätzliche, erleichterte Form der sozialversicherungsrechtlichen Selbstständigkei...mehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 2.5 Praktika

Gesetzestitel: EU-Praktika-Richtlinie (2024/0068(COD)) Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Die Arbeitsbedingungen von Praktikanten sollen ve...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 7.7 Beteiligungen der Arbeitnehmervertretungen bei der Erstellung des Konzernnachhaltigkeitsberichts (§ 289b Abs. 6 HGB-E)

Rz. 30 § 289b Abs. 6 HGB-E setzt Art. 19a Abs. 5 Bilanzrichtlinie um und verpflichtet die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs eines Unt, die Arbeitnehmervertreter auf geeigneter Ebene über die Inhalte des Nachhaltigkeitsberichts zu informieren und eine Erörterung darüber durchzuführen. Diese Regelung stärkt die Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmervertreter und stellt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 7.4 Befreiungstatbestände (§ 289b Abs. 2 und 3 HGB-E)

Rz. 26 Trotz der deutlichen Ausweitung des Anwenderkreises sieht der Gesetzgeber Ausnahmeregelungen für TU vor. Diese Ausnahmeregelungen sind in § 289b Abs. 2 und Abs. 3 HGB-E festgelegt und ermöglichen es TU, von der Pflicht zur Erstellung eines eigenen Nachhaltigkeitsberichts befreit zu werden, wenn sie in den Konzernlagebericht eines MU einbezogen sind. Die Abs. 2 bis 4 d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 289c HGB trat am Tag nach der Verkündung des CSR-RL-Umsetzungsgesetzes[1] am 18.4.2017 in Kraft und betraf erstmalig Gj, die nach dem 31.12.2016 begannen. Die Regelung des § 289c HGB enthält die inhaltlichen Vorgaben für die Berichterstattung der nichtfinanziellen Angaben. Grundsätzlich können nach derzeitiger Rechtslage zwecks Orientierung Rahmenwerke genutzt werden...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Zum Umsetzungsstand s. § 289b Rz. 21. Rz. 133 Im Zuge der Umsetzung der CSRD in deutsches Recht wird auch der bisherige § 289 HGB an einigen Stellen angepasst. So wird § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB durch den RegE CSRD-UmsG (2025) aufgehoben, weil die Versicherungen der Mitglie...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Nach § 264 Abs. 1 HGB haben mittelgroße und große KapG (§ 267 Abs. 2 und 3 HGB) sowie mittelgroße und große Personenhandelsgesellschaft i. S. d. § 264a Abs. 1 HGB, sofern sie als TU nicht nach § 264 Abs. 3 bzw. § 264b HGB befreit sind, einen Lagebericht aufzustellen. Unt, die dem PublG unterliegen, haben, sofern es sich bei ihnen nicht um Einzelkaufleute (EKfl.) oder r...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Prognose-, Chancen- und Risikobericht (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 43 Wenngleich mit dem BilReG vorwiegend die Etablierung der IFRS als weiterer Standard der externen Rechnungslegung in Deutschland in Verbindung gebracht wird, erweiterte dieser Reformschritt (nochmals) die Inhalte des Lageberichts: Ausgehend vom BiRiLiG (1985) hatten Unt, die nach § 264 Abs. 1 HGB verpflichtet waren, einen Lagebericht zu erstellen, zumindest den Geschäft...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025 (vgl. auch § 334 Rz. 53).[1] Rz. 69 In Abs. 1 S. 1 soll eine Nr. 3 eingefügt werden, die lautet: "§ 328b über die Pflicht zur Offenlegung des Nachhaltigkeitsberichts"; Im Satzteil nach der Nr. 3 sollen entsprechend die Wörter "im Fall der Nummer 2" geändert werden in "in den...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Kompaktübersicht: Steuergesetzgebung 2018-2026 (Stand: 15.7.2026)

Kompaktübersicht: Wichtige steuerliche Neuregelungen 2018-2026: Stand der Gesetzgebung und geplante Einzelmaßnahmen (Auswahl, Stand: 15.7.2026)mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 289g-E Format des Lageberichts, Verordnungsermächtigung

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Zum Umsetzungsstand s. § 289b Rz. 21. 1 Format des Lageberichts Rz. 1 Der i. R. d. Umsetzung der CSRD neu einzufügende § 289g HGB-E bezieht sich auf die Vorgaben des Art. 29d Abs. 1 der Bilanzrichtlinie in der durch die CSRD eingefügten Fassung. Eine KapG, die gem. § 289b...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 289h-E Versicherungen bei Kapitalgesellschaften, die Inlandsemittenten sind

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes [1] Zum Umsetzungsstand s. § 289b Rz. 21. 1 Übersicht Rz. 1 Der durch das CSRD-UmsG neu einzufügende § 289h HGB-E sieht vor, dass die Versicherungen der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von Inlandsemittenten dort im neuen Siebenten Titel "Versicherungen hinsichtlich des Jahres...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Übersicht

Rz. 1 Der durch das CSRD-UmsG neu einzufügende § 289h HGB-E sieht vor, dass die Versicherungen der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von Inlandsemittenten dort im neuen Siebenten Titel "Versicherungen hinsichtlich des Jahresabschlusses und des Lageberichts" zusammengeführt werden. Dies betrifft die Versicherungen zum Jahresabschluss in Abs. 1 ("Bilanzeid", derzei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Regelungszweck und Inhalt

Rz. 1 Mit dem Ziel, die Europäische Union zu einer modernen, ressourcenschonenden und wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu machen, erweiterte die im Januar 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) den Anwenderkreis und die Anforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.[1] Um sicherzustellen, dass ausländische Unternehmen die Verantwort...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Offenzulegende Unterlagen von inländischen Tochtergesellschaften

Rz. 9 Nach § 328b Abs. 1 HGB-E sind folgende Unterlagen offenzulegen: Der Konzernnachhaltigkeitsbericht des obersten MUs nach § 315h Abs. 1 Nr. 1 HGB-E und das zugehörige Bestätigungsurteil eines Prüfers. Der Konzernnachhaltigkeitsbericht ist dabei nach Maßgabe des § 315k Abs. 2 HGB-E zu erstellen, wodurch eine Kettenverweisung von § 315k HGB-E über § 315c HGB-E nach § 289c HGB...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 328b-E Offenlegung der Nachhaltigkeitsberichte von Kapitalgesellschaften mit Sitz in einem Drittstaat

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens s. § 289b Rz. 20. 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 328b HGB-E 1.1 Regelungszweck und Inhalt Rz. 1 Mit dem Ziel, die Europäische Union zu einer modernen, ressourcenschonenden und wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu ma...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 20 In § 329 HGB wird neben der Änderung in Abs. 3 mit dem Nachvollzug der Verschiebung der Offenlegungsvorgaben für Zweigniederlassungen von § 325a HGB nach § 328a HGB-E ein Abs. 3a ergänzt. Damit wird der das Unternehmensregister führenden Stelle erlaubt, für die Er...mehr

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Change Management / 1.1 Warum sind Veränderungen notwendig?

Unternehmen agieren in einem dynamischen Wettbewerbsumfeld, in dem es permanent zu Veränderungen kommt. Zu nennen sind hier insbesondere eine steigende Wettbewerbsintensität, die zunehmende Internationalisierung mit vielen gegenseitigen Abhängigkeiten, neue und geänderte Gesetzgebung und politische Spannungen in mehreren Weltregionen. Unternehmen, die im Wettbewerb bestehen ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Datenschutz im Personalwesen / 2.6 Beschäftigtendatenschutzgesetz

Bereits im Jahr 2010 entwarf die damalige Regierung ein Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes, welches jedoch nach Ankündigung eines Datenschutzgesetzes auf europäischer Ebene nicht verabschiedet wurde. Der Koalitionsausschuss der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD hat im Sommer 2026 unter dem Titel "Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung" weitreichen...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Prompting im Arbeitsschutz / 4 Überblick: Welches KI-System für welchen Anwendungsfall im Arbeitsschutz?

Chatbots, wie ChatGPT, CoPilot oder Claude, sind nur ein Teilbereich der Künstlichen Intelligenz. Sie basieren auf sogenannten Large Language Models (LLM), also KI-Systemen, die Sprache verstehen und erzeugen können. Eine bekannte Modellfamilie ist GPT ("Generative Pre-trained Transformer"), also KI-Modelle, die mit großen Textmengen trainiert wurden und Sprache verstehen so...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 238 Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses für die vorliegende Kommentierung lag noch keine finale Gesetzesfassung des CSRD-Umsetzungsgesetzes vor. Auf Basis des Referentenentwurfs zum CSRD-Umsetzungsgesetz sind folgende Änderungen beabsichtigt: Die Überschrift des § 3...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 155 Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Kommentierung lag noch keine endgültige Gesetzesfassung des CSRD-Umsetzungsgesetzes vor. Auf Basis des Regierungsentwurfs zum CSRD-Umsetzungsgesetz sind folgende Änderungen in § 317 HGB vorgesehen: Die Abs. 1, 3, 3a, 3b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.1 Abschreibungen, AfA und Wertminderungen

Cremer, Teilwertabschreibung bei voraussichtlich dauernder Wertminderung – Überblick über Voraussetzungen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324b-E Pflicht zur Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] 1 Überblick Rz. 1 § 324b HGB-E regelt die Pflicht zur Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts und verweist hierzu auf die entsprechende Anwendung von § 316 HGB. Die Tatsache, dass diese Prüfungspflicht eine andere ist als die Prüfung der Finanzberichterstattung (Jahresabschluss/Lagebericht...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.39 Gebäude

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324d-E Bestellung und Abberufung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] 1 Überblick Rz. 1 § 324d HGB-E regelt die Bestellung und Abberufung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts. Hierzu wird im Wesentlichen auf die entsprechende Anwendung von § 318 HGB verwiesen. Auch wenn nicht explizit angegeben, gilt die Vorschrift entsprechend auch für ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324e-E Auswahl der Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts und Ausschlussgründe

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] 1 Überblick Rz. 1 § 324e HGB-E sieht vor, dass für die Auswahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts § 319 HGB entsprechend anzuwenden ist. Dies gilt sowohl für den Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts als auch des Konzernnachhaltigkeitsberichts. Die in § 319 HGB enthalten...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324i-E Prüfungsvermerk über den Nachhaltigkeitsbericht

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] 1 Überblick Rz. 1 § 324i HGB-E regelt den Prüfungsvermerk über den Nachhaltigkeitsbericht und setzt insoweit Art. 28a der Abschlussprüferrichtlinie (RL 2014/56/EU) in der durch die CSRD eingefügten Fassung um. Anders als noch im RefE sieht der RegE keinen (separaten) Prüf...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324h-E Auskunftsrechte

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] 1 Überblick Rz. 1 § 324h HGB-E regelt die Auskunftsrechte, die der Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts bzw. Konzernnachhaltigkeitsberichts gegenüber den gesetzlichen Vertretern der prüfungspflichtigen Kapitalgesellschaft hat. Ebenso wie bei § 324g HGB-E wird auch hier ein ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324k-E Bericht durch eine akkreditierte unabhängige dritte Partei

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 324k HGB-E Rz. 1 § 324k HGB-E regelt ein Minderheitengesellschafterrecht für einen Bericht an die Gesellschafter und setzt Art. 37 Abs. 3 Unterabs. 2 der Abschlussprüferrichtlinie in der durch die CSRD eingefügten Fas...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324l-E Prüfung durch eine akkreditierte unabhängige dritte Partei

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] 1 Überblick Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Bereitstellung von Berichten akkreditierter unabhängiger dritter Parteien, falls das Unt aufgrund anderer Rechtsakte des Unionsrechts verpflichtet ist, Teile seiner Nachhaltigkeitsberichterstattung durch eine solche dritte Parte...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.77 Kraftfahrzeug

Patek, Abschreibungen bei Elektrofahrzeugen – eine Wirkungsanalyse, BB 12/2026, S. 683; Willner/Krudewig, Anschaffung und Buchung – Ein Oldtimer als Firmenwagen?, b+b 3/2026, S. 30; Menges/Pflumm, Periodengerechte Verteilung einer (Leasing-)Sonderzahlung im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Fahrzeuggesamtkosten, DB 11/2025, S. 618; Godek, Fahrzeugleasing – Mehr Flexibilitä...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324c-E Gegenstand und Umfang der Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] 1 Überblick Rz. 1 § 324c HGB-E enthält Regelungen zu Gegenstand und Umfang der Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts. Während bislang nur zu prüfen war, ob die nichtfinanzielle Erklärung oder der gesonderte nichtfinanzielle Bericht vorgelegt wurden, erfolgt nunmehr eine vol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum

Geberth/Bartelt, Gesetzgebung: Beschlussempfehlungen des Bundestagsfinanzausschusses zum Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz, DStR-Aktuell 2021, 89; Hoffmann/Watzlaw, Die §§ 45a, 45b und 45c EStG-E im Regierungsentwurf eines Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG), DStR 2021, 633; Hörster, Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz, Teil 1: Neuges...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324f-E Netzwerk

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] 1 Überblick Rz. 1 § 324f HGB-E enthält als einzigen Regelungsinhalt die entsprechende Anwendung von § 319b HGB. Die Regelung ist im Zusammenspiel mit § 324e HGB-E zu sehen, der die entsprechende Anwendung von § 319 HGB für den Prüfer des (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichts ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324g-E Vorlagepflicht

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] 1 Überblick Rz. 1 § 324g HGB-E regelt die Vorlagepflichten des prüfungspflichtigen Unt. Die entsprechenden Regelungen des § 320 Abs. 1 und 3 HGB werden danach für entsprechend anwendbar erklärt. Einzig § 320 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3 Satz 3 HGB werden von der Geltung für d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324j-E Verantwortlichkeit des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] 1 Überblick Rz. 1 § 324j HGB-E regelt die Verantwortlichkeit des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts und verweist hierzu auf die entsprechende Anwendung von § 323 HGB, der für den Abschlussprüfer gilt. Rz. 2 Art. 96 Abs. 1 EGHGB-E sieht die erstmalige Anwendung der §§ 324b–m HGB-E auf ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324m-E Prüfungsausschuss

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] 1 Regelungsbereich Rz. 1 § 324m HGB-E übernimmt im Wesentlichen unverändert die bisher in § 324 HGB enthaltenen Regelungen zum Prüfungsausschuss. Insoweit wird auf die dortige Kommentierung verwiesen (§ 324 Rz. 1 ff.). Neben redaktionellen Anpassungen wird in § 324m Abs. ...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.107 Umwandlungen

Scheffbuch, Buchwertantrag bei Umwandlungen formfrei möglich – Steuerneutrale Übertragung stiller Reserven, BC 2/2026, S. 58; Bosse, Wirksame Anmeldung einer Umwandlung auch mit nachgereichter Schlussbilanz – BGH öffnet Türen zur Entlastung von Unternehmen bei zeitkritischer A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Datenübermittlung der auszahlenden Stelle an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zum Kapitalertragsteuerabzug (§ 45b Abs 2 EStG)

Rn. 15 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Handelt es sich bei den KapErtr um solche aus sammelverwahrten Aktien oder Genussscheinen iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 1a EStG oder um Zinsen aus sammelverwahrten Wandelanleihen bzw Gewinnobligationen nach § 43 Abs 1 Nr 2 S 4 EStG, werden den auszahlenden Stellen eine ganze Reihe von Angaben abverlangt, die per Datenfernübertragung an das BZSt über...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.6 Rechtsschutz

Rz. 16 Für den Vollzug der Grundsteuer gilt in Thüringen die Abgabenordnung . Trotz der punktuellen Abweichung von § 15 Abs. 1 Nr. 2 GrStG durch § 1 Abs. 1 ThürGAnGrStR sowie der ergänzenden Regelungen zur Neuveranlagung in § 2 ThürGAnGrStR (Rz. 26 ff.) vollziehen in Thüringen die Landesfinanzbehörden ein Bundesgesetz i. S. v. § 1 Abs. 1 AO. Der gerichtliche Rechtsschutz gegen...mehr