Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzgebung

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FF 10/2026, Das KiMoG - bloß reaktive Gesetzgebung oder doch mehr?

Einführung Das BMJV hat eine umfassende Reform des materiellen Sorge- und Umgangsrechts angekündigt: Der am 11.5.2026 der Öffentlichkeit präsentierte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – KiMoG) [1] sieht nicht nur eine grundlegende Neugliederung des 5. und 6. Titels des 4. Buchs, 2. Abschn., des BGB vor, so... mehr

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FF 10/2026, Das KiMoG - blo... / I. Vorbemerkung

Wie bereits das Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 16.12.1997 dient der vorliegend besprochene Reformversuch dem übergeordneten Zweck, das Kindschaftsrecht an die sozialen Strukturen einer im Umbruch befindlichen modernen Gesellschaft (mit gleichgeschlechtlichen Ehen, nichtehelichen Partnerschaften, Patchworkfamilien etc.) zu adaptieren. In dieser Hinsicht handelt es sich bei... mehr

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FF 10/2026, Das KiMoG - blo... / Einführung

Das BMJV hat eine umfassende Reform des materiellen Sorge- und Umgangsrechts angekündigt: Der am 11.5.2026 der Öffentlichkeit präsentierte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – KiMoG) [1] sieht nicht nur eine grundlegende Neugliederung des 5. und 6. Titels des 4. Buchs, 2. Abschn., des BGB vor, sondern vor ... mehr

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FF 10/2026, Das KiMoG - blo... / d) Unterschiedliche Maßstäbe im Amts- und im Antragsverfahren

Wertungswidersprüche ergeben sich auch bei der Entziehung der elterlichen Sorge nach § 1666 BGB. Denn in diesem Fall ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht (traditionell) so zu verstehen, dass alleine der Vormund oder Ergänzungspfleger darüber entscheidet, wo sich das Kind überwiegend aufhält, wer also die überwiegende tatsächliche Betreuung ausübt, eine Regelung hier also nich... mehr

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FF 10/2026, Das KiMoG - blo... / 1. Fehlende sprachliche Präzision

Während sich das bereits 1900 in Kraft getretene BGB durch sprachliche Genauigkeit, Kürze und Prägnanz auszeichnet, daher – vor allem angesichts eines hohen Abstraktionsgrades und daraus resultierend auch Adaptivität – noch heute in wesentlichen Teilen Geltung hat und diese voraussichtlich auch noch in Zukunft behalten wird, kann der RefE diese Zuschreibungen für sich nicht ... mehr

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FF 10/2026, Das KiMoG - blo... / c) Unumgänglichkeit weiterer Sorgerechtsstreitigkeiten

Hinzu kommt als absehbare negative Folge, dass ungeachtet der Frage der überwiegenden tatsächlichen Betreuung einem Elternteil, der ohne oder gegen den Willen des anderen ein Kind ummelden oder in der Schule oder im Kindergarten anmelden möchte, ein weiterer Sorgerechtsstreit geradezu aufgezwungen wird. mehr

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FF 10/2026, Das KiMoG - blo... / III. Einzelne Normen

Im Folgenden soll in chronologischer Folge auf einzelne, aus Sicht der Autoren besonders praxisrelevante Normen des RefE eingegangen und im Einzelfallerforderlich erscheinende Korrekturen angeregt werden. 1. § 1619 BGB-E (Anspruch auf Auskunft über leibliche Abstammung) Die gesetzliche Regelung eines Auskunftsrechts des Kindes gegen jeden Elternteil über seine Abstammung wird ... mehr

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FF 10/2026, Das KiMoG - blo... / 20. § 1693 BGB-E Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes

In § 1693 Abs. 2 BGB-E wird die Auskunftserteilung von der Zustimmung des betroffenen Kindes abhängig gemacht, dabei aber – erstmalig im RefE – eine Altersgrenze von 16 Jahren genannt. Warum ausgerechnet an dieser Stelle, anders als in allen anderen Vorschriften des 6. Titels, nicht das 14. Lebensjahr als maßgebliche Grenze gewählt wurde, erschließt sich nicht und lässt sich... mehr

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FF 10/2026, Das KiMoG - blo... / II. Kritikpunkte

Im Folgenden sollen einige – entwurfsübergreifende – Monita angesprochen werden, die den Autoren dieses Beitrags als besonders wesentlich am Herzen liegen. 1. Fehlende sprachliche Präzision Während sich das bereits 1900 in Kraft getretene BGB durch sprachliche Genauigkeit, Kürze und Prägnanz auszeichnet, daher – vor allem angesichts eines hohen Abstraktionsgrades und daraus re... mehr

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FF 10/2026, Das KiMoG - blo... / b) Unklare Entscheidungsmaßstäbe

Ferner stellt sich die Frage nach den maßgeblichen Entscheidungskriterien, wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht (im Umfang seines durch § 1631 Abs. 1 BGB bestimmten herkömmlichen Verständnisses) auf einen Elternteil übertragen wurde und im Umgangsrechtsstreit erstmals die Frage aufkommt, wo das Kind tatsächlich leben soll. Auch hier bedürfte es einer Klärung durch den Gesetz... mehr

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FF 10/2026, Das KiMoG - blo... / 9. § 1643 BGB-E (Vereinbarungen zu elterlicher Sorge und Umgang)

Die Norm regelt die allgemeinen Voraussetzungen von Vereinbarungen über die elterliche Sorge und den Umgang, verhält sich aber nicht zu möglichen Formerfordernissen. Erfreulich ist, dass § 1641 BGB des früheren Diskussionsentwurfs mit der dort vorgesehenen Möglichkeit, ohne Einschaltung des Gerichts einvernehmlich von der gemeinsamen zur (teilweisen) alleinigen elterlichen S... mehr

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FF 10/2026, Das KiMoG - blo... / 11. § 1645 BGB-E (Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei getrennt lebenden Eltern)

Der Wortlaut des § 1645 Abs. 2 BGB-E stimmt nicht mit der Begründung des Referentenentwurfs überein, nach dem ein gegenseitiges Einvernehmen der Eltern erforderlich ist, wenn eine Angelegenheit des täglichen Lebens nicht nur für den Zeitraum entschieden werden kann, der in die Betreuungszeit des die Entscheidung anstrebenden Elternteils fällt.[56] Die Vorschrift lässt sich a... mehr

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FF 10/2026, Das KiMoG - blo... / 15. § 1667 BGB-E (Trennung des Kindes von der elterlichen Familie)

Da § 1666 Abs. 2 Ziff. 1-3 BGB-E bereits das Verhältnismäßigkeitsprinzip (für alle Kindesschutzmaßnahmen) ausformuliert, scheint § 1667 BGB-E entbehrlich. Insbesondere die dort unter Ziff. 2 genannten Abwägungskriterien finden sich bereits vollständig in § 1666 Abs. 2 Ziff. 3 BGB-E. Im Übrigen setzt § 1667 Nr. 2 BGB-E eine "wesentliche" Verbesserung der Situation des betroff... mehr

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FF 10/2026, Das KiMoG - blo... / 13. § 1649 BGB-E (freiheitsentziehende Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen)

Diese Vorschrift entspricht dem jetzigen § 1631b BGB. Der Referentenentwurf sieht allerdings von einer Klärung der bekannten Probleme der Praxis ab, d.h. der in Rspr. und Lit. umstrittenen Auslegung der Begriffe "längerer Zeitraum" oder "regelmäßig", bezogen auf die in Abs. 2 genannten freiheitsentziehenden Maßnahmen.[57] Hier wäre eine gesetzliche Definition von Vorteil; au... mehr

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FF 10/2026, Das KiMoG - blo... / 17. § 1680 BGB-E (Grundsätze des Umgangs)

Wie bereits oben ausgeführt, sollte – wenn mit der anstehenden Reform die überkommene Differenzierung zwischen Sorge- und Umgangsrecht tatsächlich beibehalten werden sollte – im Rahmen der in § 1680 Abs. 1 BGB-E niedergelegten Grundsätze festgehalten werden, dass Umgang i.S.d. Gesetzes ausschließlich den persönlichen Kontakt (und nicht: die tatsächliche Betreuung) eines Kind... mehr

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FF 10/2026, Das KiMoG - blo... / 19. § 1692 BGB-E (Kosten des Umgangs)

Grundsätzlich schafft es Rechtssicherheit, dass die Verteilung der Umgangskosten in § 1692 Abs. 1 BGB-E eine klare gesetzliche Regelung findet und darüber nicht mehr im Umgangsverfahren selbst entschieden werden muss. Bei grober Unbilligkeit der Kostentragungspflicht des umgangsberechtigten Elternteils oder einer umgangsberechtigten Bezugsperson des Kindes eröffnet Abs. 4 al... mehr

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FF 10/2026, Das KiMoG - blo... / 21. § 1694 BGB-E (Abänderung gerichtlicher Entscheidungen und gerichtlich gebilligter Vergleiche zum Umgang)

Hier kann auf die Ausführungen zu § 1637 BGB-E (oben Ziff. 7) verwiesen werden. Die beabsichtigte Absenkung der Kindeswohlschwelle eröffnet hochstreitigen Eltern eine freie Abänderungsmöglichkeit und lässt einen erheblichen Anstieg der Zahl künftiger Umgangsabänderungsverfahren erwarten.[67] Dies kann vom Gesetzgeber, dessen erklärtes Ziel (auch) die Förderung des Kindesschu... mehr

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FF 10/2026, Das KiMoG - blo... / IV. Fazit

Auch wenn der Entwurf trotz seiner oben angesprochenen Schwächen die angestrebten Ziele mehrheitlich erreicht, vielen der langjährig aus Rechtswissenschaft und -praxis vorgebrachten Forderungen nicht nur reaktiv, sondern proaktiv gerecht wird und der Praxis eine im Großen und Ganzen brauchbare Arbeitsgrundlage bietet, sollen noch einmal die drei wesentlichen Kritikpunkte gen... mehr

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FF 10/2026, Das KiMoG - blo... / b) Sprachgenauigkeit

Auch fehlt es dem RefE an der gebotenen Präzision und Sprachgenauigkeit. So werden Formulierungen wie "die Mutter hat die Sorge allein" (§ 1629 Abs. 3 BGB-E) oder "die Eltern besprechen mit dem Kind …" (§ 1627 Abs. 2 BGB-E) den Gestaltungsmöglichkeiten der deutschen Sprache sicherlich nicht gerecht. Vor allem aber sollten die Begrifflichkeiten des RefE der Terminologie ander... mehr

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FF 10/2026, Das KiMoG - blo... / 2. Gefahren der beabsichtigten Neuregelung im Kontext der KI-Nutzung

Bei unveränderter Realisierung des RefE steht zudem zu erwarten, dass die Gesetzesanwender den ihnen zur Verfügung stehenden KI-Systemen gerade angesichts der hohen Detailgenauigkeit des Entwurfs zu jedem dieser Details so viel Material bereitstellen, dass dies nicht nur zu einem Verlust des Blicks auf die wesentlichen Gesichtspunkte des Kindschaftsverfahrens führen kann. Zu... mehr

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FF 10/2026, Das KiMoG - blo... / a) Gefahr einer Entkernung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

So wurde in familiengerichtlichen Zuordnungsstreitigkeiten dem überkommenen gesetzlichen Verständnis und dem allgemeinen Sprachgebrauch folgend das Aufenthaltsbestimmungsrecht (§ 1631 Abs. 1 BGB) bislang dem Elternteil übertragen, bei dem das Kind seinen überwiegenden Aufenthalt haben sollte. Nach herkömmlicher Lesart umfasst das Aufenthaltsbestimmungsrecht schlicht das Rech... mehr

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FF 10/2026, Das KiMoG - blo... / 4. Beachtung der Kindeswohlschwellen im Abänderungsverfahren

Bislang setzt § 1696 BGB für Abänderungen bereits getroffener gerichtlichen Sorge- oder Umgangsentscheidungen einschließlich der Billigungsbeschlüsse des § 156 Abs. 2 FamFG "triftige, nachhaltig das Kindeswohl berührende Gründe" voraus. Damit wird verhindert, dass gerade hochkonflikthaft agierende Eltern schon aus nichtigem Anlass das Familiengericht wiederholt beschäftigen ... mehr

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FF 10/2026, Das KiMoG - blo... / 6. § 1635 BGB-E (Übertragung der Alleinsorge)

Das Tatbestandsmerkmal des "nicht nur vorübergehenden" Getrenntlebens der Eltern des § 1671 Abs. 1 S. 1 BGB wurde in § 1635 Abs. 1 und 2 BGB-E bewusst aufgegeben.[49] Dies ist zu begrüßen, da auch bei nur vorübergehend getrennt lebenden Eltern (z.B. infolge eines längeren Auslandsaufenthalts eines Elternteils) das Kind betreffende Entscheidungen getroffen werden müssen, insb... mehr

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FF 10/2026, Das KiMoG - blo... / 4. §§ 1629, 1630 BGB-E (Widerspruchslösung für elterliche Sorge bei unverheirateten Eltern)

Die in § 1629 BGB-E vorgesehene (und als solche begrüßenswerte) Neuregelung der Konstituierung einer gemeinsamen elterlichen Sorge unverheirateter Eltern wird dem Zweck gerecht, einerseits auch für Eltern ohne Trauschein die gemeinsame Sorge für ihr Kind zum Regelfall zu machen, andererseits ihre Begründung im Vergleich zur geltenden Gesetzeslage (§ 1626a BGB) zu vereinfache... mehr

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FF 10/2026, Das KiMoG - blo... / 8. §§ 1639, 1640 BGB-E (Vertretung des Kindes; Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen)

Erfreulich ist dagegen die in § 1639 Abs. 1 S. 4 Nr. 3 BGB-E enthaltene Feststellung, dass ein Elternteil bei Vertretungsausschluss des anderen Elternteils künftig alleinvertretungsbefugt ist. § 1640 Abs. 1 Nr. 1 BGB-E beantwortet ferner die bislang umstrittene Frage, ob ein überwiegend das Kind betreuender Elternteil bei gemeinsamer elterlicher Sorge Unterhaltsansprüche des... mehr

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FF 10/2026, Das KiMoG - blo... / 10. § 1644 BGB-E (Vereinbarungen mit Dritten zu sorgerechtlichen Befugnissen)

Die in § 1644 BGB-E enthaltene Vorschrift zu Vereinbarungen der Eltern mit Dritten zur Übertragung sorgerechtlicher Befugnisse scheint entbehrlich. Sie schafft unnötigen bürokratischen Aufwand an einer Stelle, an der das bewährte Instrument der Vollmachtslösung bereits jetzt die gleichen Rechtswirkungen erzielt. Das sog. kleine Sorgerecht für Dritte ist demgegenüber deutlich... mehr

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FF 10/2026, Das KiMoG - blo... / 12. § 1646 BGB-E (Entscheidungsbefugnisse eines nicht sorgeberechtigten Elternteils)

Hier fällt auf, dass die für den § 1646 Abs. 1 und 2 BGB-E vorgeschlagene Begrifflichkeit der "Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung" nicht der Terminologie "Angelegenheiten des täglichen Lebens" in § 1645 BGB-E entspricht. Ob damit auch eine abweichende inhaltliche Bedeutung verbunden ist, erschließt sich nicht; ggf. sollte hier auf einen sprachlichen Gleichlauf geach... mehr

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FF 10/2026, Das KiMoG - blo... / 16. § 1668 BGB-E (Untersagung der Nutzung der Familienwohnung bei Gefährdung des Kindeswohls)

Auch diese Vorschrift begegnet Bedenken, weil sie dem Schutzgedanken des § 1666 Abs. 3 Ziff. 3 BGB-E zuwiderläuft. Nach § 1668 BGB-E sollen bei der Bemessung der Dauer der Maßnahme u.a. dingliche Rechte des Gewalttäters zu berücksichtigen sein, ggf. auch der Umstand, dass der Elternteil oder ein privater Dritter Mieter der Wohnung ist. Es erscheint nicht akzeptabel, dass in ... mehr

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FF 10/2026, Das KiMoG - blo... / 14. § 1666 BGB-E (gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls)

§ 1666 BGB bleibt auch in Form der beabsichtigten Neufassung § 1666 die zentrale Generalklausel des Kinderschutzrechts, die immer dann zur Anwendung gelangt, wenn der Schutz des Kindes nicht durch andere Vorschriften eine spezielle Regelung erfährt.[58] § 1666 Abs. 2 BGB-E bildet in Umsetzung der einschlägigen verfassungsrechtlichen Judikatur[59] die hohen verfassungsrechtli... mehr

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FF 10/2026, Das KiMoG - blo... / 18. § 1683 BGB-E (Umgang des Kindes mit den Eltern; gerichtliche Regelung)

Das Verhältnis des § 1683 Abs. 1 BGB-E zu § 1680 Abs. 2 BGB-E ist nicht eindeutig geklärt. Die Aufzählung der für die Prüfung des Kindeswohls im Rahmen der Umgangsregelung maßgeblichen Gesichtspunkte in § 1683 Abs. 2 S. 3 BGB-E sollte jedenfalls entfallen. Die dort genannten sechs Entscheidungskriterien stellen nur einen kleinen Ausschnitt der im Einzelfall zu berücksichtige... mehr

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FF 10/2026, Das KiMoG - blo... / c) Zusammenfassung

Der Referentenentwurf ist zu textlastig und statuiert an vielen Stellen Überflüssiges. Diese Vorgehensweise dient nicht der versprochenen Vereinfachung und größeren Übersichtlichkeit, sondern eröffnet neue Konfliktfelder. Der Adressat des Gesetzes scheinen primär die Eltern zu sein, nicht aber die professionellen Verfahrensbeteiligten. Wenn auch erklärtes und als solches zus... mehr

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FF 10/2026, Das KiMoG - blo... / 5. Chance einer praxisgerechten Korrektur der BGH-Rechtsprechung

Auch wird mit dem RefE die Gelegenheit einer Klärung der für Sorge- und Umgangsrecht maßgeblichen Begrifflichkeiten "Betreuung" und "Verantwortung" versäumt, die nach der jüngeren BGH-Rechtsprechung für die Abgrenzung der Umgangs- von den sorgerechtlichen Verfahren aber von elementarer Bedeutung sind.[21] Denn mit der dem BGH zufolge nicht im Sorgerechts-, sondern ganz überw... mehr

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FF 10/2026, Das KiMoG - blo... / 1. § 1619 BGB-E (Anspruch auf Auskunft über leibliche Abstammung)

Die gesetzliche Regelung eines Auskunftsrechts des Kindes gegen jeden Elternteil über seine Abstammung wird als uneingeschränkt positiv gewertet. Zwar wird hier erneut "nur" den Vorgaben der höchstgerichtlichen Rechtsprechung gefolgt,[31] zutreffend sind aber jedenfalls die zugrundeliegenden Erwägungen, die Abstammung gehöre als Individualisierungsmerkmal zur Persönlichkeit ... mehr

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FF 10/2026, Das KiMoG - blo... / 3. § 1627 BGB-E (elterliche Sorge, Pflicht zur Rücksichtnahme)

Eine Legaldefinition der elterlichen Sorge enthält § 1627 Abs. 2 BGB-E, anders als § 1626 Abs. 1 BGB, nicht, obwohl nach der Begründung des Entwurfs eine inhaltliche Änderung nicht beabsichtigt ist.[38] Ein verfassungsrechtliches Problem kann sich jedoch angesichts der Vorgaben des § 1627 Abs. 2 BGB-E einerseits und des in Art. 6 Abs. 2 GG gewährleisteten Primats der elterli... mehr

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FF 10/2026, Das KiMoG - blo... / 7. § 1637 BGB-E (Abänderung gerichtlicher Entscheidungen zur elterlichen Sorge)

Die Absenkung der Abänderungsschwelle von dem jetzigen materiell-rechtlichen Prüfungsmaßstab der "triftigen, nachhaltig das Kindeswohl berührenden Gründe" des § 1696 Abs. 1 BGB auf die einfache Kindeswohlprüfung einer Erstentscheidung ("dem Wohl des Kindes am besten entspricht") wird aus den bereits oben unter Ziff. II dargelegten Gründen abgelehnt. Zwar setzen die Regelbeis... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vorwort zur 151. Ergänzungslieferung

Die 151. Aktualisierung berücksichtigt die Änderungen der Gesetzgebung, die aktuelle Finanzrechtsprechung sowie wichtige Verwaltungsanweisungen. Wesentlicher Inhalt der Lieferung sind u. a. die nachfolgenden Stichworte/Themenbereiche: Kapitalertragsteuer, Karnevalsvereine Mindestlohn, Minigolf, Mitglieder, > Mitgliederversammlung, Mitgliederwerbung Nichtabzugsfähige Aufwendunge... mehr

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FF 10/2026, Das KiMoG - blo... / 2. § 1626 BGB-E (Kindeswohl)

Durch ihre Positionierung zu Beginn des Titels wird die Norm dem Zweck gerecht, die herausragende Bedeutung des Kindeswohls für das gesamte Kindschaftsrecht zu unterstreichen. Von einer allgemeingültigen Definition sieht der Entwurf zu Recht ab, da es sich bei dem Kindeswohl als solchem zunächst nur um ein allgemeines Rechtsprinzip handelt, dessen konkrete Voraussetzungen st... mehr

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FF 10/2026, Das KiMoG - blo... / 28. § 1695 ff. BGB-E (elterliche Sorge bei Familienpflege)

Eines der erklärten Ziele des RefE ist die systematische Zusammenführung der Pflegekinder betreffenden Vorschriften unter Abbildung der umfangreichen Kasuistik.[69] Zur (gelungenen) Umsetzung dieses Anliegens wurde mit den §§ 1695 ff BGB-E unter der Überschrift "Elterliche Sorge bei Familienpflege" ein eigener Untertitel geschaffen, in dem die relevanten Normen zusammengefas... mehr

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FF 10/2026, Das KiMoG - blo... / a) Regelungstechnik

Kritisch zu bewerten ist die Regelungstechnik des RefE, dabei vor allem die bereits oben angesprochene Detailverliebtheit. Bereits bestehende Vorschriften werden ohne wesentliche inhaltliche Änderungen quantitativ ausgeweitet und umfassende Regelbeispiele gebildet. Höchstgerichtliche Rechtsprechung wird ohne Not kodifiziert und aktuell dominierende Erziehungsleitbilder werde... mehr

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FF 10/2026, Das KiMoG - blo... / 3. Mitbestimmungsrechte von Minderjährigen

Das Ziel des RefE, die Rechte der Kinder zu stärken, wird ausdrücklich unterstützt. Mit der Einräumung weitergehender Beteiligungsrechte Selbstbestimmung und Subjektstellung von Kindern zu fördern, ist ein nachvollziehbares und erstrebenswertes Ziel. Hier trifft Keuters Diktum zu, dies sei "wirklich neu und perspektivverändernd".[16] Der mit dem Entwurf beschrittene Weg zu d... mehr

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FF 10/2026, Das KiMoG - blo... / 5. § 1632 BGB-E (häusliche Gewalt)

Die beabsichtigte Neufassung des § 1632 BGB ist im Wesentlichen gelungen. Mit ihr wird den Rechtsanwendern deutlich vor Augen geführt, dass häusliche Gewalt keine Petitesse, sondern ein wesentlicher oder sogar entscheidender Gesichtspunkt für die Regelung aller kindschaftsrechtlichen Angelegenheiten sein kann. Diese zentrale Aussage der Norm steht im Einklang mit dem Hauptge... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenüber mehr

Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Gesetzesradar / Zusammenfassung

Überblick Infographic Wichtiger Hinweis Um die Vollansicht der interaktiven Grafik zu öffnen, klicken Sie oben rechts auf den Bildschirm, der eingeblendet wird, sobald Sie mit der Maus über die Grafik streifen. Klicken Sie auf der Übersichtseite auf die jeweilige Kachel, um weitere Informationen zum aktuellen Stand des Gesetzes zu erhalten. Wenn Sie auf den Detailseiten mit der... mehr

Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Gesetzesradar / 1.14 Erleichterte Statusfeststellung bei Selbstständigkeit

Gesetzestitel: Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbständigkeit im Sozialversicherungsrecht Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Es soll eine zu... mehr

Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Gesetzesradar / 2.4 Praktika

Gesetzestitel: EU-Praktika-Richtlinie (2024/0068(COD)) Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Die Arbeitsbedingungen von Praktikanten sollen ve... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 5 Typisierung und Pauschsätze

Rz. 72 Werbungskosten fallen, vor allem bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, häufig in gleicher Art und vergleichbarer Höhe bei einer Vielzahl von Stpfl. an. Eine Prüfung jedes Einzelfalls wäre dann wegen der Vielzahl der Fälle sehr arbeitsaufwändig und wird von der Verwaltung als unnötige Arbeitsbelastung empfunden, da die Gleichartigkeit der Sachverhalte ein... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Änderungsvorschriften / 4 Vertrauensschutz

In § 176 AO ist ein besonderer Vertrauensschutz für den Steuerpflichtigen bei der Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden vorgesehen. Es handelt sich nicht um eine selbstständige Vorschrift zur Korrektur eines Steuerbescheids. Sie gilt vielmehr nur, wenn im Rahmen einer vorgesehenen Korrektur (Wortlaut: "Bei der Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids darf nicht z... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Klage: Schwerpunkt des Fina... / Zusammenfassung

Überblick Mit der Klage und der Revision bis zum Bundesfinanzhof (BFH) kann der Steuerpflichtige erreichen, dass sein Vorbringen, ihm sei von der Finanzbehörde Unrecht geschehen, vom Finanzgericht (FG) bzw. BFH in einem gerichtlichen Verfahren geprüft und in einem bindenden Urteil abgehandelt wird. Die FG sind in erster Linie zuständig für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten... mehr

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Vergütungsbericht in der Re... / 4 Inhalt des Vergütungsberichts

Rz. 7 Im Vergütungsbericht ist die entsprechend des vom Aufsichtsrat entwickelten Vergütungssystems[1] gewährte bzw. geschuldete Vergütung für jedes einzelne gegenwärtige oder frühere Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitglied unter Namensnennung darzustellen. Der Vergütungsbegriff deckt sich hierbei nach der Gesetzesbegründung mit der handelsrechtlichen Definition der Gesamtbezü... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Kompaktübersicht: Steuergesetzgebung 2018-2026 (Stand: 15.9.2026)

Kompaktübersicht: Wichtige steuerliche Neuregelungen 2018-2026: Stand der Gesetzgebung und geplante Einzelmaßnahmen (Auswahl, Stand: 15.9.2026) mehr