Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzgebung

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vorwort zur 149. Ergänzungslieferung

Die 149. Aktualisierung berücksichtigt die Änderungen der Gesetzgebung, die aktuelle Finanzrechtsprechung sowie wichtige Verwaltungsanweisungen. Wesentlicher Inhalt der Lieferung sind u. a. die nachfolgenden Stichworte/Themenbereiche: BGB-Gesellschaft, Bierabnahmeverpflichtungen, Blas- und Volksmusikverbände, Blindenfürsorge, Dialyse-Vereine, Dirigent, Doppelte Haushaltsführun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Allgemein

Rn. 37 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist und bei der die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern bei einem oder mehreren Gesellschaftern auf den Betrag eines bestimmten Betrages (Haftsumme) beschränkt ist (Kommanditisten) und bei der bei mindestens einem Gesellscha...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Verfahrenskonkurrenzen

Rz. 72 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Bei der Nachforderung von Steuerabzügen im LSt-Anmeldungsverfahren wird der ArbG als > Steuerschuldner behandelt (> Rz 66) und deshalb ein Nachforderungs-(Steuer-)Bescheid erlassen. Rz. 73 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Am Erlass eines Schätzungsbescheids im LSt-Anmeldungsverfahren (> Rz 71) ist das FA nicht durch die mögliche Alternative gehinde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Patt/Rasche, Aktuelle Fragen zu den Einbringungstatbeständen des UmwStR, FR 1995, 432; Herzig/Förster/Förster, GewStlicher Verlustvortrag bei Wechseln im Gesellschafterbestand und Umstrukturierung von Pers-Ges, DStR 1996, 1025; Patt/Rasche, Einbringung von BV in eine Pers-Ges gem § 24 UmwStG mit stlicher Rückwirkung, FR 1996, 365; Kellersmann, Korrespondierende Fortschreibung v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wassermeyer, Einige grundsätzliche Überlegungen zur vGA, DB 1987, 1113; Eppler, Die Beweislast (Feststellungslast) bei der vGA, DStR 1988, 339; Borst, Ertragsteuerliche Folgen von Vereinbarungen zwischen der Kap-Ges und deren Gesellschaftern, BB 1989, 38; Wassermeyer, 20 Jahre BFH-Rspr zu Grundsatzfragen der vGA, FR 1989, 218; Wassermeyer, Zur neuen Definition der vGA, GmbHR 198...mehr

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Gesetzesradar / Zusammenfassung

Überblick Infographic Wichtiger Hinweis Um die Vollansicht der interaktiven Grafik zu öffnen, klicken Sie oben rechts auf den Bildschirm, der eingeblendet wird, sobald Sie mit der Maus über die Grafik streifen. Klicken Sie auf der Übersichtseite auf die jeweilige Kachel, um weitere Informationen zum aktuellen Stand des Gesetzes zu erhalten. Wenn Sie auf den Detailseiten mit der...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4.2 ESRS G1-5 – Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten

Rz. 54 Die Angabepflicht ESRS G1-5 umfasst Informationen über die Tätigkeiten und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der politischen Einflussnahme, einschl. der Lobbytätigkeiten in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens (ESRS G1.27). Die Angabepflicht bezieht sich somit auf den durch die CSRD neu hinzugefügten Art. 29b Abs. 2 Buchst. c) (i...mehr

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Gesetzesradar / 1.8 Erleichterte Statusfeststellung bei Selbstständigkeit

Gesetzestitel: Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbständigkeit im Sozialversicherungsrecht Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Es soll eine zu...mehr

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Gesetzesradar / 2.2 Praktika

Gesetzestitel: EU-Praktika-Richtlinie (2024/0068(COD)) Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Die Arbeitsbedingungen von Praktikanten sollen ve...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4.3 ESRS G1-6 – Zahlungspraktiken

Rz. 69 Die Angabepflicht ESRS G1-6 umfasst – sofern wesentlich – die Bereitstellung von Informationen betreffend die Zahlungspraktiken, insbes. hinsichtlich Zahlungsverzug an KMU, des Unternehmens (ESRS G1.31). Die Angabepflicht des ESRS G1-6 spezifiziert somit teilw. die geforderten Informationen des durch die CSRD [1] neu hinzugefügten Art. 29b Abs. 2 Buchst. c) (v) 2013/34...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 1 Entwicklung der Grunderwerbsteuer

Rz. 1 Das GrEStG v. 12.9.1919 – GrEStG 1919 – (RGBl 1919, 1617) vereinheitlichte die Grundwechselabgabe in der Hand des Reiches und knüpfte hinsichtlich des Besteuerungsgrundes nicht mehr an die "Urkunde", sondern primär an den Übergang des Eigentums am Grundstück an. Das den Anspruch auf Übereignung begründende Rechtsgeschäft wurde nur als Besteuerungstatbestand herangezoge...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 5 IFRS

Rz. 149 Ein der deutschen Gesetzgebung ähnliches Sonderregelwerk für Umwandlungen ist den internationalen Standards nicht inhärent. Beim grenzüberschreitenden Herein-Formwechsel oder einer Herein-Verschmelzung ergibt sich jedoch oft ein "Bilanzstatutenwechsel". Gem. IDW RS FAB 41, Tz. 48 sind in diesen Fällen ausländische IFRS-Buchwerte grundsätzlich in die HGB-Rechnungslegu...mehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / Zusammenfassung

Überblick Infographic Wichtiger Hinweis Um die Vollansicht der interaktiven Grafik zu öffnen, klicken Sie oben rechts auf den Bildschirm, der eingeblendet wird, sobald Sie mit der Maus über die Grafik streifen. Klicken Sie auf der Übersichtseite auf die jeweilige Kachel, um weitere Informationen zum aktuellen Stand des Gesetzes zu erhalten. Wenn Sie auf den Detailseiten mit der...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 5 IFRS

Rz. 177 Ein der deutschen Gesetzgebung ähnliches Sonderregelwerk für Umwandlungen ist den internationalen Standards nicht inhärent. Verschmelzungen werden in den IFRS seit seiner Verabschiedung im März 2004 von IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" in der Form einer Sacheinlage erfasst. IFRS 3 ist für Unternehmenszusammenschlüsse verpflichtend anzuwenden, bei denen der Vertr...mehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 1.7 Erleichterte Statusfeststellung bei Selbstständigkeit

Gesetzestitel: Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbständigkeit im Sozialversicherungsrecht Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Es soll eine zusätzliche, erleichterte Form der sozialversicherungsrechtlichen Selbstständigkei...mehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 2.2 Praktika

Gesetzestitel: EU-Praktika-Richtlinie (2024/0068(COD)) Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Die Arbeitsbedingungen von Praktikanten sollen ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 11 Steue... / 2 Bestimmung des Steuersatzes durch die Länder

Rz. 3 Mit Wirkung ab 1.9.2006 wurde den Bundesländern durch eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes [1] die Möglichkeit eingeräumt, den Steuersatz für die GrESt – abweichend von § 11 Abs. 1 GrEStG – eigenständig festzulegen. Eine entsprechende Befugnis enthält Art. 105 Abs. 2a S. 2 GG. Der bisherige bundeseinheitliche Steuersatz von 3,5 % des § 11 Abs. 1 GrEStG gilt dahe...mehr

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Vermögensübertragung: Rechn... / 5 IFRS

Rz. 45 Ein der deutschen Gesetzgebung ähnliches Sonderregelwerk für Umwandlungen ist den internationalen Standards nicht inhärent. Umwandlungen werden in den IFRS seit seiner Verabschiedung im März 2004 teilweise von IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" erfasst. IFRS 3 kommt zur Anwendung, sofern es sich um Unternehmenszusammenschlüsse i. S. e. Transaktion oder eines andere...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 5 IFRS

Rz. 83 Ein der deutschen Gesetzgebung ähnliches Sonderregelwerk für Umwandlungen ist den internationalen Standards nicht inhärent. Umwandlungen werden in den IFRS seit seiner Verabschiedung im März 2004 teilweise von IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" erfasst, der IAS 22 ersetzt hat. Dies gilt jedoch nicht für den Formwechsel.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Kompaktübersicht: Steuergesetzgebung 2018-2026 (Stand: 15.5.2026)

Kompaktübersicht: Wichtige steuerliche Neuregelungen 2018-2026: Stand der Gesetzgebung und geplante Einzelmaßnahmen (Auswahl, Stand: 15.5.2026)mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / c) Grundsätze der Entscheidung des OLG Brandenburg

Die Entscheidung des OLG Brandenburg v. 16.6.2045 (12 U 130/24) befasst sich wieder einmal mit der leidigen Frage einer „rechtsprechungsfesten Widerrufsbelehrung” – also einem Dauerthema beim Abschluss von Franchise-Verträgen mit Existenzgründern, soweit die Voraussetzungen für eine Widerrufsbelehrung vorliegen, seitdem der BGH mit Urt. v. 16.4.1986 (VIII ZR 79/85) feststell...mehr

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ZAP 5/2026, Anwaltsmagazin / 9.1 Heidel/Pauly, AnwaltFormulare: Schriftsätze-Verträge-Erläuterungen

11. Aufl. 2026, Deutscher Anwaltverlag, 3.112 S., 179 EUR Die Herausgeber Heidel und Pauly legen nun die 11. Auflage des bewährten Werkes vor. Es werden 58 Rechtsgebiete von Aktienrecht bis Zwangsvollstreckung praxisnah und unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzgebung mit angepassten Mustern bearbeitet. Das Werk ist perfekt für den Einstieg in fremde Rechts...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.1 Abschreibungen, AfA und Wertminderungen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.39 Gebäude

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.58 Investitionsabzugsbetrag

Briese, Gewinnbegriff beim Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG in einer systemorientierten Gewinnermittlung, DStR 41/2025, S. 2345; Hoberg, Investitionsabzugsbetrag: Effekte der vorgezogenen Abschreibung: Wie vorteilhaft ist der Investitionsabzugsbetrag?, BBP 7/2025, S. 180; Eggert, Zusammenwirken von § 15a EStG und § 7g EStG – Investitionsabzugsbetrag berührt § 15a EStG...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.77 Kraftfahrzeug

Menges/Pflumm, Periodengerechte Verteilung einer (Leasing-)Sonderzahlung im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Fahrzeuggesamtkosten, DB 11/2025, S. 618; Godek, Fahrzeugleasing – Mehr Flexibilität...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.107 Umwandlungen

Scheffbuch, Buchwertantrag bei Umwandlungen formfrei möglich – Steuerneutrale Übertragung stiller Reserven, BC 2/2026, S. 58; Bosse, Wirksame Anmeldung einer Umwandlung auch mit nachgereichter Schlussbilanz – BGH öffnet Türen zur Entlastung von Unternehmen bei zeitkritischer Aufstellung und Prüfung von Bilanzen, NWB 37/2025, S. 2550; Bulk, Rechtshistorische Analyse zur Einor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2026, zfs Aktuell / 1.1 Kein Anspruch auf vorzeitiges "Verbrenner-Aus" (BGH, Urt. v. 24.3.2026 – VI ZR 334/23 und VI ZR 365/23)

Mit Urteilen v. 24.3.2026 hat der VI. Zivilsenat des BGH entschieden, dass Privatpersonen von Kraftfahrzeugherstellern nicht verlangen können, das Inverkehrbringen von Pkw mit Verbrennungsmotor vor Ablauf der durch die EU-Pkw-Emissionsverordnung gesetzten Fristen zu unterlassen. Die Kläger sind Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. und klagten gegen die Bayerischen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB §§ 342–342p Ergänzende Vorschriften für bestimmte umsatzstarke multinationale Unternehmen und Konzerne [Ertragsteuerinformationsbericht]

Rz. 1 Zur Verankerung des Ertragsteuerinformationsberichts hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2021/2101/EU [1] im Hinblick auf die Offenlegung von länderbezogenen Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen erlassen und in die §§ 342–342p HGB in das Handelsrecht integriert und wirkt auf nach dem 21.6.2024 beginnende ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.5 Preismoratorium (Abs. 3a)

Rz. 29 Das Preismoratorium ist eine zeitlich begrenzte Preisbindung, die nach der gegenwärtig geltenden Rechtslage noch bis zum 31.1.2.2026 gilt. Sie dient dazu, Preiserhöhungen auszuschließen bzw. zeitlich aufzuschieben und stellt einen staatlichen Eingriff in den freien Wettbewerb dar. Bei dem sog. Preismoratorium für Arzneimittel handelt es sich um ein wirksames gesetzlic...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.4 ESRS S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog

Rz. 93 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-8 sollen einen Überblick geben, inwiefern Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der Arbeitskräfte des Unternehmens durch Tarifverträge [1] bestimmt oder beeinflusst werden und inwieweit Arbeitnehmer in den sozialen Dialog im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) auf betrieblicher und europäischer Ebene einbezogen werden (ESRS S1.58). Zur ...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.13 ESRS S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten

Rz. 170 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-17 setzen sich zum Ziel, einen Überblick darüber zu geben, inwieweit "arbeitsbezogene Vorfälle" und schwerwiegende Menschenrechtsverstöße die Arbeitskräfte des Unternehmens betreffen (ESRS S1.101). Insbes. sind alle damit verbundenen wesentlichen Geldbußen, Sanktionen oder Entschädigungszahlungen für den Berichtszeitraum darzustellen ...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.11 ESRS S1-15 – Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

Rz. 147 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-15 zielen darauf ab, den Anspruch auf familienbedingte Arbeitsfreistellungen und die tatsächlich gelebte Realität bzw. Inanspruchnahme, insbes. mit Blick auf die Verteilung zwischen den Geschlechtern, darzustellen (ESRS S1.91 f.). Folgende Angaben sind zu tätigen: der Prozentsatz der Beschäftigten, die Anspruch auf familienbedingte Ar...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 1.5.2 Datenerhebung im Zusammenhang mit Kennzahlen des ESRS S1: Datenqualität und Umgang mit Datenlücken

Rz. 33 Die Erfahrung von erstberichterstattenden Unternehmen zeigt, dass die Erhebung quantitativer Kennzahlen generell, aber auch mit Blick auf die Kennzahlen des ESRS S1 mit erheblichen Anstrengungen verbunden sein kann, insbes. für international tätige Konzerne: Besonders herausfordernd stellen sich u. E. konzernweite Erhebungen zu ESRS S1-16 "Vergütungskennzahlen" dar. D...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsverkauf: Factorin... / 3.3 Gründe für ABS

Rz. 14 Unternehmen erwägen aus unterschiedlichen Gründen, Forderungen zu verbriefen. Zu den wichtigsten Gründen für ABS-Transaktionen der verbriefenden Unternehmen zählen: Erweiterung der Finanzierungsmöglichkeiten, Verbesserung von Bilanzrelationen, Verringerung von Finanzierungskosten sowie (eingeschränkt) Erzielung von Steuervorteilen. Durch eine Finanzierung mittels ABS erwei...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.3 ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Rz. 31 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. c) der geänderten CSRD ist weiterhin geregelt, dass berichtspflichtige Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsbericht eine Beschreibung der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen sowie ihres Fachwissens und ihrer Fähigkeiten in Bezug auf die Erfüllung dieser Rolle oder des Zugangs dieser Organe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 Gesetzgebungsverfahren und Zielsetzung

Infographic Nachdem die alte Bundesregierung einen erfolglosen Anlauf für die Umsetzung der CSRD unternommen hatte, ist das Gesetzgebungsverfahren mit Ende der 20. Legislaturperiode verfallen.[1] Erst am 10.7.2025 wurde dann mit der Vorlage eines neuen Referentenentwurfs (RefE) eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / Zusammenfassung

Die Umsatzsteuerbesteuerung von Seminaren und Veranstaltungen berührt (mindestens als Leistungsempfänger) nahezu jedes Unternehmen. Aus umsatzsteuerrechtlicher Perspektive ist dabei vor allem die Bestimmung des Leistungsorts von Bedeutung, die in den letzten Jahren einem erheblichen Wandel in der Rechtsprechung, der Gesetzgebung sowie in der Folge der Verwaltungsauffassung u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2 Konkrete Berichterstattungspflicht

Zentral in der Umsetzung ist, dass die §§ 289b ff. HGB und §§ 315b ff. HGB neu gefasst werden müssen: Statt der bisherigen nichtfinanziellen Berichterstattung besteht künftig die Verpflichtung zur (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichterstattung. Gefordert wird ein Nachhaltigkeitsbericht. In den ESRS wird dieser zwar als Nachhaltigkeitserklärung bezeichnet, doch bleibt der Gesetzg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.2 Rechtsentwicklung

Rz. 7 Sachsen hat zunächst mit dem Sächsischen Gesetz über die Festsetzung der Steuermesszahlen bei der Grundsteuer (Sächsisches Grundsteuermesszahlengesetz – SächsGrStMG) v. 3.2.2021 [1] punktuell von der Abweichungsbefugnis der Länder bei der Grundsteuer nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG Gebrauch gemacht und für im Freistaat Sachsen belegene Grundstücke als wirtschaftliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2026, Gesetzgebungsre... / 3. Änderungen im anwaltlichen Berufsrecht

Der im Dezember 2025 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren im Recht der rechtsberatenden Berufe (BT-Drucks 21/4298) zielt auf eine grundlegende Reform des berufsaufsichtsrechtlichen Verfahrensrechts (ein Gesamtüberblick findet sich auch bei Prütting, ZIP 2025, 3043 – noch zum vorangegangenen Referentenentwurf vom...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Wärmepumpen / Zusammenfassung

Überblick In Deutschland sind Stand Januar 2025 rund 1,7 Millionen Wärmepumpen installiert. Im Jahr 2024 wurden "nur" 193.000 Wärmepumpen verkauft, was einem starken Rückgang von 35 % im Vergleich zu den Absatzzahlen des Vorjahres entspricht. Dies ist nicht zuletzt auf die Unsicherheit zurückzuführen, wie sich die Gesetzgebung in Sachen Gebäudeenergie- bzw. Gebäudemodernisie...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 4.3 Verabschiedung von Rahmenwerken in unterschiedlichen Jurisdiktionen

Rz. 40 Für Unternehmen mit Sitz innerhalb der EU (künftig auch Unternehmen, die Aktivitäten in der EU verfolgen) gilt das Rahmenwerk der CSRD. Für Unternehmen, die den US-Kapitalmarkt in Anspruch nehmen, sind (ggf. zusätzlich) die Anforderungen der SEC zu beachten. Keine unmittelbare Verpflichtung haben die IFRS SDS. International lassen sich aber unterschiedliche (Gesetzes-...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Die Arbeitslosenhilfe (§ 19 Abs 1 Nr 6 SGB I aF, §§ 190ff SGB III aF – aufgehoben ab VZ 2005)

Rn. 96 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschriften über die Arbeitslosenhilfe (§§ 190ff SGB III aF) wurden im Zuge der sog "Hartz-IV-Gesetzgebung"ab 01.01.2005 durch Art 2 Nr 2, Art 3 Nr 15, Art 61 Abs 1 des 4. Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003, BGBl I 2003, 2954 aufgehoben. Auf die Darstellung der damaligen Rechtslage wird aus Aktualitätsgr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Der gescheiterte Versuch einer Systematisierung des § 3 EStG

Rn. 6 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 In der Gesetzgebung der Nachkriegszeit gab es iRd Entwurfs eines 3. SteuerreformG (vom 09.01.1974, BT-Drucks 7/1470, 14) in Art 1 § 6 einen Versuch, den Regelungsinhalt des § 3 EStG sachlich zu gliedern. Diese Regelung wurde jedoch nicht Gesetz. So ist § 3 EStG ein unsystematisches Durcheinander geblieben ( Ross in Frotscher/Geurts, Einführung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ritzrow, Übertragung eines WG aus dem Sonder-BV eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen derselben Mitunternehmerschaft, StBp 1999, 322; Ritzrow, Übertragung eines WG aus dem Gesamthandsvermögen in das Sonder-BV eines Mitunternehmers derselben PersGes, StBp 2000, 17; Kloster/Kloster, StSenkG: Umstrukturierung von Mitunternehmerschaften, GmbHR 2000, 1129; Mitsch/Grüter, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Sch... / 2. Ausgangslage Bundesmodell

Rz. 38 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz)[2] legte der Bundesgesetzgeber die Steuermesszahlen in § 15 Abs. 1 GrStG einheitlich wie folgt fest: 0,34 Promille für unbebaute Grundstücke i.S.d. § 246 BewG (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 GrStG). 0,34 Promille für bebaute Grundstücke i.S.d. 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG – sog....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2026, Dauertestamen... / 2. Rechtsgrundlage des Anteilsübergangs bei Nachfolgeklausel nach dem MoPeG

Aus jüngster Zeit, nach Inkrafttreten des MoPeG, meint Servatius, die Singularsukzession sei "konsequent dahingehend zu verstehen, dass die Gesellschaftsanteile nicht zum Nachlass gehören und dementsprechend" insofern auch nicht der Testamentsvollstreckung unterfielen.[21] Diese Äußerung gibt Anlass, der Frage nachzugehen, wie sich das MoPeG zur Rechtsnachfolge im Rahmen ein...mehr