Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzgebung

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / a) Anspruchsberechtigte

Rz. 158 Dem Wortlaut des § 844 Abs. 3 S. 1 BGB folgend verlangt der Anspruch auf Hinterbliebenengeld ein besonderes persönliches Näheverhältnis zwischen dem Hinterbliebenen und dem Getöteten im Zeitpunkt der Verletzung. Ein besonderes persönliches Näheverhältnis ist regelmäßig bei nahen Familienangehörigen gegeben (BT-DS 18/11397 S. 14). Gem. § 844 Abs. 3 S. 2 BGB wird diese...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sac... / 2. Ausgangslage Bundesmodell

Rz. 38 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz)[2] legte der Bundesgesetzgeber die Steuermesszahlen in § 15 Abs. 1 GrStG einheitlich wie folgt fest: 0,34 Promille für unbebaute Grundstücke i.S.d. § 246 BewG (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 GrStG). 0,34 Promille für bebaute Grundstücke i.S.d. 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG – sog....mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / 4. Obligatorisches Schlichtungsverfahren

Rz. 63 Es ist durch die Gesetzgebung der Länder nunmehr nahezu ausgeschlossen, dass ein Schlichtungsverfahren gem. § 15a EGZPO erforderlich ist. Von einer Darstellung wird abgesehen. Rz. 64 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.7: Muster einer Gebührenklage An das _________________________ Gericht (Wohnsitz des Beklagten – je nach Streitwert Amtsgericht od...mehr

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§ 14 Personalwesen / V. Betriebsveranstaltungen

Rz. 132 Zuwendungen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer und dessen Begleitpersonen anlässlich einer Betriebsveranstaltung zählen grundsätzlich zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG). Rz. 133 Unter Betriebsveranstaltungen fasst man dabei alle Veranstaltungen, die zwar gesellschaftlichen Charakter haben, darüber hinaus aber auch bet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Bedeutung der Neuregelung

Tz. 10 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Anlass der Einf der Zinsschranke waren vor allem einige "Schwächen" des § 8a KStG aF. Die Fin-Verw hatte den Anwendungsbereich dieser Regelung in Fällen der Finanzierung durch außenstehende Dritte (§ 8a Abs 1 S 3 KStG aF) auf sog Back-to-Back-Sachverhalte begrenzt. Diese einschr Auslegung wurde vom Ges-Geber als zu großzügig empfunden. Vor a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Gehaltsverzicht und lohnsteuerlicher Zufluss, BB 1984, 715; Apitz, Zeitpunkt des Zuflusses im Falle eines zahlungshalber hingegebenen Schecks, FR 1985, 290; Prinz, Der Abfluss von WK, dargestellt am Bsp der Einkünfte aus VuV, DB 1985, 830, DB 1985, 889; Trzaskalik, Zuflussprinzip und periodenübergreifende Sinnzusammenhänge, StuW 1985, 222; Giloy, Verzicht des ArbG auf For...mehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / X. Vorbehalt übergegangener und übergehender Ansprüche auf Dritte

Rz. 79 Im Rahmen der Abfindungserklärung muss das Augenmerk auch auf die Aktivlegitimation des Geschädigten gerichtet werden: Soweit Sozialversicherungsträger, Arbeitgeber, Sozialhilfeträger und ggf. private Versicherer Leistungen aufgrund des Schadensereignisses erbracht haben und/oder erbringen werden, für deren Ersatz der Schädiger einzustehen hat, verfügt das Gesetz über...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Orth, SolZ: Renaissance einer Doppelbelastung von Dividenden, DB 1991, 779; Rödder, Belastungs- und Gestaltungswirkungen des geplanten SolZ, DB 1991, 921; Rödder, Belastung und Volumen von Ausschüttungen nach der endgültigen Ausgestaltung des SolZ, DB 1991, 1400; Schneider, Sinn und Widersinn der steuerlichen Investitionsförderung für die neuen Bundesländer und des SolZ, DB 199...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sac... / I. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 30 [Autor/Stand] Im Zuge der Reform der Grundsteuer kam es auch zu Änderungen des Grundgesetzes,[2] die zuvor bestehende Zweifel im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz ausräumten. Es war davor strittig, ob der Bund nach Art. 105 Abs. 2 (a.F.) i.V.m. Art. 72 Abs. 2 GG über die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für eine Reform der Grundsteuer verfügt.[3] Auch das B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

von Bornhaupt, Die Bedeutung der Anrufungsauskunft und ihre Abgrenzung gegenüber der verbindlichen Zusage, DStR 1980, 3; Fichtelmann, Wesen und Bedeutung der Anrufungsauskunft nach § 42e EStG, FR 1980, 236; Richter, LSt-Anrufungsauskunft und verbindliche Zusage im Anschluss an eine LSt-Außenprüfung, StBp 1983, 55; Drenseck, Verwaltungsakte im Lohn- und ESt-Verfahren, Grundfrage...mehr

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FF 01/2026, Aktuelles Unter... / 2. Die neue Düsseldorfer Tabelle

Die Ruhe an der "Gesetzgebungs-Front", das Ausbleiben von Änderungen im Unterhalts- und Sozialrecht, wirkt sich natürlich auch auf die Düsseldorfer Tabelle[16] aus: Abgesehen von der geringfügigen, durch die Mindestunterhaltsverordnung bereits vorgezeichneten Erhöhung der Unterhaltsbedarfssätze um vier EUR monatlich und der Erhöhung des Kindergeldes ebenfalls um vier EUR gab...mehr

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Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / Zusammenfassung

Jedes Jahr zum Jahreswechsel besteht die Chance, Sachverhalte des alten Veranlagungszeitraums noch einmal zu prüfen und sich gleichzeitig auf die Änderungen im neuen Jahr einzustellen. Obwohl der Jahreswechsel 2025/2026 – anders als im Vorjahr – nicht von Änderungen aufgrund neuer Gesetzesvorhaben geprägt ist, sind aufgrund der im Jahr 2025 in Kraft getretenen und der schon ...mehr

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Die "Highlights" im steuerlichen Verfahrensrecht 2025 (AO-StB 2025, Heft 12, S. 411)

Das Wichtigste aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung Dipl.-Fw. Karl-Heinz Günther[*] In der nachfolgenden Übersicht werden noch einmal die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen, Anweisungen der Finanzverwaltung und Entscheidungen aus der Rechtsprechung im steuerlichen Verfahrensrecht des Jahres 2025 zur Erinnerung in Form einer Checkliste zusammengestellt. Alle Materia...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deutschland – Gesetzgebung (u.a. BEPS I-Gesetz, ATAD UmsG) und Entwicklungen in der Abkommenspolitik

Zusammenfassung Überblick Im BEPS[1]-Projekt haben erstmals OECD, G20-Staaten und Entwicklungsländer in enger Kooperation Maßnahmen gegen schädlichen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen international tätiger Unternehmen erarbeitet. Konkret wurden am 5. Oktober 2015 internationale Standards gegen Gewinnkürzung und -verlagerung multinationaler Unternehmen festgel...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.2.3 Gesetzgebung unbeachtlich des BFH-Musterverfahrens I R 92/12

Die gesetzliche Regelung des § 4i EStG greift erst mit Wirkung ab 2017. Jedoch ist zu beachten, dass die Finanzverwaltung grenzüberschreitende douple dip-Fälle[1] bei Personengesellschaften bereits nach aktuellem Recht aufgreift. Im Revisionsverfahren I R 92/12 besteht aus Sicht der Finanzverwaltung u. a. die Gelegenheit, höchstrichterlich klären zu lassen, ob § 50d Abs. 10 ES...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.2.5 Zahlungen hybrider Unternehmen

2.2.5.1 § 4k Abs. 2 EStG: Zahlungen eines hybriden Unternehmens oder fiktive Zahlungsvorgänge bei Betriebsstätten Die den Aufwendungen entsprechenden Erträge unterliegen aufgrund der vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Behandlung des Steuerpflichtigen im Staat des Gläubigers der Erträge oder aufgrund einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Beurteilung vo...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 7 Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung durch die EU-Mindestbesteuerungsrichtline und deren nationale Umsetzung

7.1 Überblick Im Rahmen der weiteren Umsetzung des BEPS Projekts der OECD wurde international vom Inclusive Framework on BEPS die Global Anti-Base Erosion Model Rules erstellt. Diese wurden ergänzt zum einen durch einen dazugehörenden Kommentar, den das Inclusive Framework on BEPS am 14.3.2022 veröffentlicht hat sowie des Weiteren durch die internationalen Arbeiten im Rahmen ...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 6 ATAD – Die BEPS Umsetzungsrichtlinie der EU und deren nationale Umsetzung

6.1 Allgemeines Die Europäische Kommission (KOM) hat im Januar 2016 ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Umsetzung bestimmter OECD-Empfehlungen in der EU vorgelegt. Die hieraus resultierende Richtlinie 2016/1164/EU (Anti-Tax-Avoidance-Directive – ATAD) wurde am 12.07.2016 durch den ECOFIN angenommen. Im Oktober 2016 legte die KOM einen Änderungsvorschlag zur ATAD bezüglich hybr...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2 Gesetz zur Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen

2.1 Erweiterung der Dokumentationsverpflichtungen (BEPS Action 13) Kernaspekt des Abschlussberichts zu BEPS Maßnahme 13 ist die Empfehlung eines dreistufigen Aufbaus der Verrechnungspreisdokumentation, bestehend aus Stammdokumentation (Master File), landesspezifischer, unternehmensbezogener Dokumentation (Local File) und länderbezogenem Bericht, dem sog. Country by Country Repor...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 7.2 Einzelheiten

Vgl. hierzu ABC IntSt – Pillar 2 (Mindestbesteuerung) HI16774189 mit umfassenden Literaturtipps sowie die FAQ des BMF – Fragen und Antworten zur globalen Mindestbesteuerung, HI154647.mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.2.3 Überlagerung durch die Entwicklungen in der EU

3.2.3.1 Empfehlung der Europäischen Kommission vom 28.1.2016 Die Kommission sprach am 28. Januar 2016 die Empfehlung aus, eine allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch auf Basis einer "Prüfung des Hauptzwecks" in die Doppelbesteuerungsabkommen untereinander und mit Drittstaaten aufzunehmen. Diese Empfehlung kann vom Rat nicht mehr verändert werden. Sie ist jedoch...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.11 Änderung des GewStG – Erfassung auch von Auslandseinkünften

2.11.1 Ausländische Dividenden im Organkreis Nach § 15 Satz 1 Nr. 2 KStG finden die Vorschriften des § 8b KStG zur Steuerfreiheit von Dividenden und Veräußerungsgewinnen auf Ebene der Organgesellschaft keine Anwendung. Diese Erträge sind zunächst in voller Höhe im Einkommen der Organgesellschaft enthalten, das dem Organträger zugerechnet wird ("Bruttomethode"). Die Vorschrift...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.11.2 Gewerbesteuerliche Erfassung passiver Einkünfte

2.11.2.1 BFH-Rechtsprechung – Anlass der Gesetzesänderung Der BFH hatte mit Urteil vom 11.3.2015[1] entschieden, der Hinzurechnungsbetrag i. S. des § 10 AStG rechne zum Gewinn nach § 7 GewStG, der insoweit auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfalle. Die Zwischeneinkünfte seien durch die Umqualifizierung im AStG beim Gesellschafter als Einkünfte aus einer Auslan...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.2 Maßnahmen gegen Hybride Strukturen und Gestaltungen – BEPS Action 2

2.2.1 Überblick In dem fast 500 Seiten umfassenden Bericht zu "BEPS Action 2" greift die OECD die Thematik hybrider Gestaltungen auf. Die Nationalstaaten sollen sowohl zur Vermeidung weißer Einkünfte die Steuerfreiheit versagen, wenn im anderen Staat ein Betriebsausgabenabzug gewährt wird, als auch im zweiten Schritt den Betriebsausgabenabzug versagen, wenn bereits im anderen...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 5 Anzeigepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen

5.1 EU-Richtlinien Nach der DAC6- EU-RL[1] sind Intermediäre, insbesondere Berater als auch (nachrangig) Steuerpflichtige verpflichtet, bestimmte grenzüberschreitenden Gestaltungen an die Finanzbehörden zu melden, die per automatischem Informationsaustausch allen anderen EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden sollen. Die grundsätzlich verpflichteten Intermediäre (u. ...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.3.3 Arbeitshilfen des BZSt

Das BZSt hält auf seiner Homepage div. Arbeitshilfen wie z. B. ein Meldeformular (Stichwortsuche: Rulings) bereit. Hintergrund sind die OECD releases international exchange framework for CRS-related mandatory disclosure rules[1]mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.1.1 Vorbereitende Tätigkeiten/Hilfstätigkeiten (Ausnahmekatalog)

Tätigkeiten, welche zuvor als Ausnahmetatbestände galten, müssen ausnahmslos vorbereitender Art sein oder Hilfstätigkeiten darstellen[1]. Beispiele sind vor allem Warenlager beim Auftragsfertiger oder Informationsbüros bei Einkaufsgesellschaften.mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.2.5.4 § 4k Abs. 5 EStG: Importierte Besteuerungsinkongruenzen

Die Regelung zu den importierten Besteuerungsinkongruenzen bezieht sich auf Aufwendungen auf Ebene des direkten oder indirekten Gläubigers, die nach § 4k EStG einem Abzugsverbot unterliegen würden, d. h. Situationen, in denen aus Aufwendungen unmittelbar oder mittelbar resultierenden Erträgen wiederum Aufwendungen (hybride Aufwendungen) gegenüberstehen, deren Abzug beim Gläu...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.1.3 Ständiger Vertreter – Wegfall der Notwendigkeit einer Abschlussvollmacht

Auch umfassende Vorbereitungshandlungen können eine Vertreterbetriebsstätte begründen.[1] Ein Unternehmen eines Vertragsstaats wird dabei ungeachtet der Absätze 1 und 2 (d. h. ohne feste Geschäftseinrichtung) so behandelt, als verfüge es im anderen Vertragsstaat über eine Betriebsstätte, wenn in diesem Vertragsstaat eine Person für das Unternehmen gewöhnlich tätig ist. Dabei ...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.2.5.2 § 4k Abs. 3 EStG: Zahlungen an hybride Unternehmen und unberücksichtigte Betriebsstätten, Zuordnungskonflikte bei Betriebsstätten und umgekehrt hybride Gestaltungen

§ 4k Abs. 3 EStG setzt Art. 9 Abs. 2 Buchst. a i. V. m. Art. 2 Abs. 9 Unterabs. 1 Buchst. b (reverse hybrids), Buchst. c (diverted branch payments) und Buchst. d (disregarded branch structures) der ATAD-RL um. Mit dieser Auffangregelung sollen insbesondere Konstellationen von weiteren D/NI-Inkongruenzen erfasst werden, die nicht bereits nach § 4k Abs. 1 und Abs. 2 EStG besei...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.2.5.6 Zeitliche Anwendung

Infolge der allgemeinen Umsetzungsfrist der ATAD 1 und 2 RL, grundsätzlich 31.12.2019, sieht das ATAD UmsG eine (rückwirkende) Anwendung ab 2020 vor. § 4k EStG gilt für Aufwendungen gelten, "die nach dem 31.12.2019 entstehen" (§ 52 Abs. 8c EStG). Obwohl keine ausdrückliche gesetzliche Übergangsregelung (Grandfathering) für Fälle einer rechtlichen Verursachung vor dem 01.01.2...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.3.2 Auskunftsaustausch in der EU

Gegenüber der BEPS 5-Umsetzung ergeben sich folgende Unterschiede: Zeitlicher Anwendungsbereich Die Neuregelung ist grundsätzlich anwendbar auf alle Neufälle ab 1.1.2017. Altfälle ab 1.1.2012 sind mit folgenden Einzelvorgaben meldepflichtig: Für Altregelungen, die innerhalb dieser 5 Jahre nicht geändert oder erneuert wurden, besteht nach derzeitigem Stand nur die Vorlagepflich...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.1 Erweiterung der Dokumentationsverpflichtungen (BEPS Action 13)

Kernaspekt des Abschlussberichts zu BEPS Maßnahme 13 ist die Empfehlung eines dreistufigen Aufbaus der Verrechnungspreisdokumentation, bestehend aus Stammdokumentation (Master File), landesspezifischer, unternehmensbezogener Dokumentation (Local File) und länderbezogenem Bericht, dem sog. Country by Country Report (CbCR). Die Eckwerte lassen sich wie folgt darstellen: 2.1.1 Stamm...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.1.2 Länderbezogener Bericht

Der zweite Teil, das Local File, enthält die wesentlichen Elemente der bisherigen Sachverhalts- und Angemessenheitsdokumentation nach § 90 Abs. 3 AO, allerdings bezogen auf die jeweilige (ausländische) Landesgesellschaft. Hinsichtlich der Meldefristen gelten die gleichen Grundsätze wie beim Masterfile. Praxis-Tipp Inhalte Local File Das Local File sollte nachfolgende allgemeine...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.1.4.1 Teilnehmende Staaten

Der aktuelle Stand ergibt sich aus der vom BZSt jährlich veröffentlichten Listen, z. B. für 2025 BZSt – Teilnehmende Staaten 2.1.4.3 Eckwerte der OECD Aus den Vorbemerkungen zu den OECD-Leitlinien zur Implementierung von Verrechnungspreis-Dokumentationen und CbCR ergeben sich folgende Eckwerte: Erstellung des CbC-Reports nur durch ultimative Konzernobergesellschaft und Abgabe nu...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.1.5 Branchenspezifische Besonderheiten

Zu beachten ist, dass bereits seit 1.7.2014 eine bestehende bankaufsichtsrechtliche Berichtspflicht besteht.[1] Dies betrifft folgende Daten: Firma, Art der Tätigkeiten und Belegenheitsort, Umsatz, Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten, Steuern auf Gewinn oder Verlust und erhaltene staatliche Beihilfen. Hinsichtlich der praktischen Auswirkungen ist hierbei au...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.2.1 Überblick

In dem fast 500 Seiten umfassenden Bericht zu "BEPS Action 2" greift die OECD die Thematik hybrider Gestaltungen auf. Die Nationalstaaten sollen sowohl zur Vermeidung weißer Einkünfte die Steuerfreiheit versagen, wenn im anderen Staat ein Betriebsausgabenabzug gewährt wird, als auch im zweiten Schritt den Betriebsausgabenabzug versagen, wenn bereits im anderen Staat abgezoge...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.1 Neuregelung des Betriebsstättenbegriffs

Das ab 2018in Kraft getretene DBA Australien vom 12.11.2015 enthält als erstes deutsches DBA die wesentlichen Elemente der Neufassung des Art. 5 OECD-MA, die punktuell sicherstellen sollen, dass gewisse Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Betriebstättenbesteuerung nicht mehr möglich sind.[1] 3.1.1 Vorbereitende Tätigkeiten/Hilfstätigkeiten (Ausnahmekatalog) Tätigkeiten...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.2.5.3 § 4k Abs. 4 EStG: Doppelter Betriebsausgabenabzug und Inkongruenzen bei der steuerlichen Ansässigkeit

Das Abzugsverbot (Regelung des Satzes 1) greift, wenn Aufwendungen auch in einem anderen Staat berücksichtigt werden; ein schädlicher doppelter Betriebsausgabenabzug liegt hierbei auch vor, wenn es sich nicht um eine originäre hybride Gestaltung handelt. Die Gesetzesbegründung enthält dazu das Beispiel einer deutschen Tochtergesellschaft, die aus Sicht ihres Anteilseigners al...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.4 Notifikationsklauseln (§ 2 AO)

Das BMF ist ermächtigt, eine Rechtsverordnung zu erlassen, um die in einer Reihe von Doppelbesteuerungsabkommen enthaltene "Notifikationsklausel", die einen Übergang von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode für bestimmte Einkünfte ermöglicht, anzuwenden[1], und um die in zahlreichen deutschen DBA enthaltene "Kassenstaatsklausel" in Konstellationen, in denen die Wahrnehm...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 6.2 Detailerläuterungen

Zu den wesentlichen Umsetzungsmaßnahmen wird auf nachfolgende Einzelbeiträge verwiesen:mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.1.2 Anti-Fragmentierungsregelungen

Die Verteilung von Geschäftstätigkeiten auf verschiedene, einander nahestehende Gesellschaften (so, dass jede Gesellschaft nur vorbereitende oder Hilfstätigkeiten erbringt) umgeht nicht den Status einer Betriebsstätte[1]. Die Vorschrift soll verhindern, dass eng verbundene Unternehmen die Ausnahmebestimmungen des Absatzes 4 (Hilfs-/Nebentätigkeit) missbrauchen, indem sie ein...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.2.5.1 § 4k Abs. 2 EStG: Zahlungen eines hybriden Unternehmens oder fiktive Zahlungsvorgänge bei Betriebsstätten

Die den Aufwendungen entsprechenden Erträge unterliegen aufgrund der vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Behandlung des Steuerpflichtigen im Staat des Gläubigers der Erträge oder aufgrund einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Beurteilung von anzunehmenden schuldrechtlichen Beziehungen i. S. d. § 1 Abs. 4 und 5 AStG bei Betriebsstätten in keinem Staat ...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.2.5.5 § 4k Abs. 6 EStG: Allgemeine Definitionen (nahestehende Personen, Personen, die durch abgestimmtes Verhalten zusammenwirken und strukturierte Gestaltungen)

Satz 1 beschränkt den Anwendungsbereich der Regelungen zu hybriden Gestaltungen auf Leistungsbeziehungen zwischen nahestehenden Personen, Vereinbarungen zwischen dem Unternehmen und seiner Betriebsstätte oder bei einer strukturierten Gestaltung. Basierend auf der Definition der nahestehenden Personen i. S. d. § 1 Abs. 2 AStG wird eine Beteiligungsschwelle von 25 % für die An...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.4.2 Kassenstaatsklauseln (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 AO)

Die Kassenstaatsklausel ist nach Artikel 18 Abs. 3 und 5 der deutschen DBA-Verhandlungsgrundlage vom August 2013 und zahlreichen DBA auch für Löhne, Gehälter, Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen anzuwenden, die von bestimmten juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. für Dienste gezahlt werden, die dem Goethe-Institut, dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (D...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.13 Auswirkungen der Rechtsprechungsänderung

Die Aufgabe der Rechtsprechung zur Sperrwirkung des Art. 9 OECD-MA gegenüber § 1 AStG betrifft m. E. nur diesen Aspekt, nicht jedoch andere Fälle einer Sperrwirkung. Es war und ist z. T. auch noch streitig, welches Verhältnis die (deutschen) Regelungen zur verdeckten Gewinnausschüttung zu Art. 9 OECD-Musterabkommen haben. Beide Regelungen führen dazu, dass ein Fremdvergleich ...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 6.1 Allgemeines

Die Europäische Kommission (KOM) hat im Januar 2016 ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Umsetzung bestimmter OECD-Empfehlungen in der EU vorgelegt. Die hieraus resultierende Richtlinie 2016/1164/EU (Anti-Tax-Avoidance-Directive – ATAD) wurde am 12.07.2016 durch den ECOFIN angenommen. Im Oktober 2016 legte die KOM einen Änderungsvorschlag zur ATAD bezüglich hybrider Gestaltung...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.1.4 Kommissionärsmodell

Ein Kommissionär wird künftig grundsätzlich als abhängiger Vertreter behandelt, wenn dieser seine Tätigkeit "exclusively or almost exclusively" für verbundene Unternehmen "for the transfer of ownership…" or "for the provision of services" ausübt.[1] Nach dem BEPS-Bericht zu Aktionspunkt 7 gilt eine Person als unabhängiger Vertreter, wenn sie im Rahmen ihrer gewöhnlichen Gesch...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.2.2 Muster für Principle-Purpose-Test

Die OECD schlägt folgende Alternative vor: Artikel 10 Schranken für die Abkommensvergünstigungen Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieses Abkommens wird eine Vergünstigung im Rahmen dieses Abkommens für einen Ertrags- oder Kapitalposten nicht gewährt, wenn vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass unter Berücksichtigung aller relevanten Fakten und Umstände das E...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.11.2.4 Nochmalige gesetzliche Regelungen

Mit dem Jahressteuergesetz 2024[1] erfolgt eine nochmalige gesetzliche Nachbesserung, indem § 7 S. 8 GewSt neu gefasst wird. Danach gelten Einkünfte, die in einer ausländischen Betriebsstätte anfallen und nach den §§ 7 – 13 ff AStG steuerpflichtig wären (falls diese Betriebsstätte eine ausländische Gesellschaft im Sinne dieser Vorschriften wäre), als in einer inländischen Be...mehr