Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzgebung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hörster, Bundesrat stimmt Steueränderungsgesetz 2015 zu, NWB 44/2015, 3234; Reddig, Neue Gestaltungsmöglichkeiten beim IAB, NWB 48/2015, 3574; Lechner/Bührer, Sonder-AfA nach § 7g EStG bei PersGes, NWB 23/2016, 1712; Geserich, Urteilsanmerkung zu BFH BStBl II 2017, 1181, DStRK 2017, 321; Weiss, Aktuelle Gesetzgebung, Rspr und Verwaltungsanweisungen zur Ansparabschreibung bzw zum...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gesetzgebungskompetenz

Rn. 465d Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nach Art 105 Abs 2 GG Fall 1 hat der Bund die konkurrierende Gesetzgebung über die übrigen Steuern, wenn ihm das Aufkommen dieser Steuern ganz oder teilweise zusteht – wie bei der ESt der Fall (Art 106 Abs 3 GG). Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ist also gegeben.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Verweis auf § 42 AO (§ 36a Abs 7 EStG)

Rn. 15 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Wenn der § 36a EStG in Abs 7 apodiktisch festhält, dass § 42 AO durch die vorangestellten 6 Absätze unberührt bleibt, so wird nicht richtig deutlich, was mit dieser Ansage eigentlich erreicht werden soll. Gemeint sein kann damit eigentlich nur, dass der § 36a EStG keinesfalls eine abschließende Regelung hinsichtlich der möglichen Anrechnungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum allg (seit 2010):

Weber-Grellet, BB-Rspr-Report zu 2009 veröffentlichten bilanzsteuerrechtlichen BFH-Urt, BB 2010, 43; Levedag, Zum Verbot der Doppelabschreibung bei der "Afa nach Einlage", DStR 2010, 249; Kanzler, Irritationen um das Wahlrecht auf Sofortabschreibung, NWB 10/2010, 746; Anzinger/Schleiter, Die Ausübung steuerlicher Wahlrechte nach dem BilMoG – eine Rückbesinnung auf den Maßgeblic...mehr

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FF 12/2025, Gesetzentwurf d... / B. Lösung

Der Entwurf bleibt in den Bahnen des bisherigen Abstammungsrechts; er ändert das Zwei-Eltern-Prinzip nicht und behält auch die Typisierungen bei der Zuordnung der rechtlichen Vaterschaft (Ehemann oder Anerkennung der Vaterschaft) bei. Der Entwurf schlägt mehrere Maßnahmen vor, um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen und einen "Wettlauf um die Vaterschaft"...mehr

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FF 12/2025, Ansprüche aus e... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegner wendet sich gegen den am 9.10.2024 verkündeten Beschluss des Familiengerichts, mit dem er verpflichtet wurde, an die Antragstellerin 110 iranische Bahar Azadi-Goldmünzen zu leisten und, soweit er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, an sie stattdessen 61.276,60 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz s...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2025... / I. Gesetzgebung

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Gewerbliche Photovoltaikanl... / I. Vorbemerkungen

Der folgende Beitrag beleuchtet praxisorientiert die Anwendung und Kombination dieser Instrumente und zeigt auf, wie Steuerpflichtige gezielt steuerliche Vorteile nutzen können. Dabei wird zunächst die einkommensteuerliche Einordnung von Einkünften aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen dargestellt – insbesondere im Hinblick auf das Vorliegen gewerblicher Einkünfte. Es werd...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2025 (estb 2025, Heft 11, S. 417)

Checkliste zur Erinnerung an Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung Redaktion Die nachfolgende Übersicht möchte Ihnen – geordnet nach Themenbereichen – einen Überblick über wichtige und interessante im Jahr 2025 (bis zum jetzigen Zeitpunkt) ausführlich kommentierte Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen geben und mag insofern als kleine Erinnerungshilfe verstanden wer...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXV. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahrs (§ 285 Nr. 33)

Rn. 861 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 33 sind im Anhang "Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, unter Angabe ihrer Art und finanziellen Auswirkung" anzugeben. Die Norm ist mit dem BilRUG in das HGB eingeführt worden und setzt Art. 17...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.3 Anknüpfung an Gesetzgebungskompetenz des Bundes und Verwaltungshoheit durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden

Rz. 15 Allerdings wird durch §§ 33 Abs. 1 Nr. 1 i. V. mit Abs. 2 FGO nicht für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten der Finanzrechtsweg eröffnet, sondern nur für solche Abgaben, die einerseits der Gesetzgebung des Bundes unterliegen und andererseits durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden i. S. der §§ 1, 2 FVG [1] verwaltet werden. Rz. 16 Im H...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2 Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 6 Nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO wird der Finanzrechtsweg in allen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten (Rz. 7) über Abgabenangelegenheiten (Rz. 10) eröffnet, soweit die Abgaben der Gesetzgebung des Bundes unterliegen und durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden (Rz. 15). 2.1 Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten Rz. 7 Für die Frage, ob eine öffentlich-rechtlic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 5.2 Landesgesetzlich zugewiesene Streitigkeiten

Rz. 30 Die Landesgesetzgeber eröffnen den Finanzrechtsweg üblicherweise für (öffentlich-rechtliche) Streitigkeiten über solche Steuern, die – abweichend von § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO – der Landesgesetzgebung nach Art. 105 Abs. 2a GG (vgl. auch Rz. 16a) unterliegen und von Landesfinanzbehörden verwaltet werden.[1] Ebenso werden in diesem Zusammenhang regelmäßig die Vorschriften d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.2 Abgabenangelegenheiten (Abs. 2)

Rz. 10 Der Finanzrechtsweg nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO setzt ferner voraus, dass es sich bei der Streitigkeit um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit über Abgabenangelegenheiten handelt. Während das Tatbestandsmerkmal der öffentlich-rechtlichen Streitigkeit die Entscheidungskompetenz zwischen den ordentlichen Gerichten bzw. der Arbeitsgerichtsbarkeit sowie den allgemeinen ...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2011 durch Neufassung des Zweiten Abschnittes des Dritten Kapitels neu in das SGB II eingefügt worden. Sie wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden durch das Gesetz zur zielgenaue...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.1 Bedarfsdeckung

Rz. 45 § 20 bestimmt die Höhe der Leistung für den Regelbedarf des bedarfsorientierten Bürgergeldes für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Definiert wird die Leistung für den Regelbedarf, die den Normalbedarf abdecken soll, der zur Sicherung des Lebensunterhaltes erforderlich ist. Der notwendige Lebensunterhalt unterliegt vollständiger gerichtlicher Kontrolle. Dementspreche...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden die Regelbedarfe zum 1.1.2026 durch die Verordnung zur Bestimmung der für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a un...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.1 Mehrbedarf

Rz. 20 Die Vorschrift regelt Leistungen für Mehrbedarfe, die nach Auffassung des Gesetzgebers erforderlich sind, weil sie von der Leistung für den Regelbedarf nicht oder nicht vollständig gedeckt werden. Im Ergebnis ist es für den Anwender des Gesetzes irrelevant, ob die Bedarfe nicht oder teilweise durch die Leistung für den Regelbedarf abgegolten sind, weil der Gesetzgeber...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden durch das Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze v. ...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 8 Lagebericht

Rz. 92 Mittelgroße und große GmbHs haben zusätzlich zum Jahresabschluss einen Lagebericht aufzustellen (§ 264 Abs. 1 HGB). Rechtsformspezifische Besonderheiten liegen nicht vor.[1] Rz. 93 Die EU hat neben anderen Regulierungen etwa zum Emissionshandel und zur nachhaltigen Finanzierung im Dezember 2022 die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corpor...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 7.2.2 Größenklassen und Bestandteile des Jahresabschlusses

Rz. 57 Für GmbHs werden in Abhängigkeit von ihrer Größe Erleichterungen von einigen Vorschriften der §§ 264 ff. HGB gewährt. § 267 HGB sieht hierfür 3 Größenklassen vor: kleine, mittelgroße und große GmbHs. Zusätzlich wird in § 267a HGB für die Klasse der kleinen GmbHs noch die Kleinstkapitalgesellschaft (Kleinst-GmbH) definiert, die noch weitergehende Erleichterungen nutzen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Voraussetzungen der Organschaft

Rz. 202 Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG wird eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit dann nicht selbstständig ausgeübt, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein Unternehmen eingegliedert ist. Die Organlehre macht sich die Erkenntnis zu eigen, dass eine bürgerlich-rechtlich selbstständi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Unternehmereigenschaft bei Erzeugung regenerativer Energien

Rz. 166 Die Erzeugung regenerativer Energien ist in den letzten Jahren zunehmend in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. In Ermangelung ausdrücklicher umsatzsteuerrechtlicher Regelungen mussten sich die Rechtsprechung und die FinVerw bezüglich der Unternehmereigenschaft und der sich daraus ergebenden Leistungsbezüge intensiv mit diesen Fragen auseinandersetze...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Keine Abschaffung der Beschluss-Sammlung durch das WEMoG

Rz. 72 Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung ging ohne Nennung seiner Erkenntnisquellen davon aus, dass sich die Beschluss-Sammlung nicht bewährt habe[125] und sah mit dem ersatzlosen Wegfall von § 24 Abs. 7, 8 WEG einen Verzicht hierauf vor. Der Rechtsausschuss ging ebenfalls ohne Nennung seiner Erkenntnisquellen davon aus, dass sich die Beschluss-Sammlung bewährt habe.[1...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der gemeinnützige Verein al... / 5 Checkliste zu Steuerfolgen bei Festen

Die Kernvorgabe: Es fängt mit der korrekten Erfassung und Verbuchung von Einnahmen aus dem eigenen gastronomischen Vereinsengagement an. Egal bei welcher Gelegenheit bzw. bei welchem Anlass, ob nun Wein oder Bier oder sonstige Getränke vom Verein verkauft werden, dies fällt auf jeden Fall in den sog. wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO). Ebenso läuft es mit der Speise...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
E-Rechnung: Verpflichtung s... / 6 Ausblick

An der elektronischen Rechnungstellung führt kein Weg vorbei, zumal die Effizienzvorteile der automatischen Verarbeitung strukturierter Rechnungsdaten auf der Hand liegen. Im öffentlichen Auftragswesen sind elektronische Rechnungen in diesem Sinne bereits verpflichtend und auch im privaten Sektor erwarten immer mehr Unternehmen von ihren Geschäftspartnern, dass diese in der ...mehr

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FF 11/2025, Psychologische Sachverständigengutachten im Familienrecht

Grundlagen | Qualitätsstandards | Mustergutachten Helen A. Castellanos 4. Aufl. 2024, Nomos, 370 S., 49 EUR ISBN 978-3-7560-1061-5 Inhaltlich knüpft das Werk von Castellanos an die bisherigen Auflagen an, erfasst neben aktuellen Forschungsständen aber auch sich aus der neueren Gesetzgebung ableitende Konsequenzen Das thematisch gut gegliederte Inhaltsverzeichnis gibt einen ras...mehr

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FF 11/2025, Herbst der Reformen

Gabriele Ey Die Bundesregierung hat einen Herbst der Reformen angekündigt. Es ist die Rede davon, endlich der digitalen Revolution Rechnung zu tragen; man spricht von einer Zukunft durch Wandel, einem neuen Aufbruch. Das Bundeskabinett hat sich in den vergangenen Wochen mit einer Reihe von Themen rund um den modernen Sozialstaat und eine effiziente und bürgerfreundliche Sozia...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
KI und HR: Künstliche Intel... / 3.1 Einleitung

Beim Einsatz von KI im Personalwesen werden Aspekte der Mitbestimmung und des Datenschutzes eine dominante Rolle spielen, neben haftungsrechtlichen Aspekten und europäischer Gesetzgebung. Welche Regeln mit welchen Rechtsfolgen greifen, hängt von der konkreten KI-Anwendung ab. Die nachfolgenden Themen werden mit hoher Wahrscheinlichkeit regelmäßig für den Einsatz von KI zum T...mehr

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§ 39 Steuerrecht / i) Vertrauensschutz, § 176 AO

Rz. 27 Der Vertrauensschutz kann eine Einschränkung des Berichtigungsumfangs erforderlich machen. § 176 AO normiert den Grundsatz ausdrücklich. Er schützt das Vertrauen in eine dem Steuerpflichtigen günstige Gesetzgebung, Verwaltungsvorschrift und Rechtsprechung, auf der die ursprüngliche Steuerfestsetzung beruht.[52] In der Praxis häufigster Fall ist die dem Steuerpflichtig...mehr

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§ 39 Steuerrecht / a) Finanzrechtsweg, § 33 FGO

Rz. 113 Der Weg zu den Finanzgerichten ist insbesondere offen in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten, soweit die Abgaben der Gesetzgebung des Bundes unterliegen und Bundes- oder Landesfinanzbehörden diese verwalten, § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO.[140] Häufigster Fall sind die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis.mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / 6. Rechnungslegung und Prüfung von Stiftungen

Rz. 102 Die Rechnungslegung bei Stiftungen[120] dient den Stiftungsorganen und der Stiftungsaufsicht sowie der Finanzverwaltung als Informationsquelle und im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben als Entscheidungsgrundlage. Die grundlegenden Vorschriften zur Rechnungslegung von Stiftungen finden sich im BGB (§§ 84a Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. § 666 BGB und §§ 259, 260 BGB), ggf. ergän...mehr

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§ 8 Bankrecht / b) Anmerkungen zum Muster

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§ 33 Planfeststellungsrecht / XI. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

Rz. 36 Eine erhebliche Rolle spielt in der Praxis der Planfeststellung die Frage, ob die Planung den Erfordernissen des Natur- und Landschaftsschutzes entspricht. Nach § 15 Abs. 1 BNatSchG sind Eingriffe in Natur und Landschaft zu vermeiden; unvermeidbare Eingriffe sind auszugleichen (§ 15 Abs. 2 S. 1 BNatSchG). Ist ein unvermeidbarer Eingriff nicht ausreichend auszugleichen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort zur 11. Auflage

28 Jahre AnwaltFormulare – 11 Auflagen – 58 Rechtsgebiete vom Aktienrecht bis zur Zwangsvollstreckung, aus der Praxis für die Praxis; nicht nur der perfekte Einstieg in "fremde" Rechtsgebiete für Allgemeinanwältinnen und -anwälte und Berufsanfängerinnen und -anfänger, sondern auch für Profis ein schneller Einstieg und Überblick in die praxisrelevanten Themen, sei es im geric...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuererklärung 2025 / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag zur Umsatzsteuerjahreserklärung 2025 erläutert die einzelnen Angaben des Vordrucks USt 2 A zur Abgabe der Jahressteuererklärung 2025 sowie die Anlage anhand des chronologischen Ablaufs des Vordrucks. Der zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2025 verpflichtete Unternehmer kann sich damit einen kompakten Überblick über die notwendigen Angaben und die sich...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2 Rechtspraxis

Rz. 26 § 49 ist Eingangsvorschrift des Kapitel 10 in Teil 1 des SGB IX. Sie listet alle Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an die leistungsberechtigten behinderten Menschen und ordnet sie zunächst ihren Zielsetzungen und dem Grundsatz der Chancengleichheit unter. Die Kernleistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben enthält Abs. 3 (nicht abschließend). Die Abs. 4 und 5 enthal...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Überblick und Normzweck

Rz. 16 Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) haben sich in der jüngsten Vergangenheit die regulatorischen Anforderungen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene erheblich weiterentwickelt. So wurde die im Zusammenhang mit dem European Grean Deal stehende CSRD am 16.12.2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 1 Überblick

Rz. 1 Auf europäischer Ebene wurden vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion über die Verantwortung von Unt Regelungen einer Berichterstattung von Unt entwickelt, die das Vertrauen von Investoren sowie Verbrauchern in Unt stärken sollen, indem umfangreicher als bisher über nichtfinanzielle Aspekte unternehmerischen Handelns berichtet wird. Bezweckt wird, über neue Vor...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 7.4 Befreiungstatbestände (§ 289b Abs. 2 und 3 HGB-E)

Rz. 26 Trotz der deutlichen Ausweitung des Anwenderkreises sieht der Gesetzgeber Ausnahmeregelungen für TU vor. Diese Ausnahmeregelungen sind in § 289b Abs. 2 und Abs. 3 HGB-E festgelegt und ermöglichen es TU, von der Pflicht zur Erstellung eines eigenen Nachhaltigkeitsberichts befreit zu werden, wenn sie in den Konzernlagebericht eines MU einbezogen sind. Die Abs. 2 bis 4 d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 7.7 Beteiligungen der Arbeitnehmervertretungen bei der Erstellung des Konzernnachhaltigkeitsberichts (§ 289b Abs. 6 HGB-E)

Rz. 30 § 289b Abs. 6 HGB-E setzt Art. 19a Abs. 5 Bilanzrichtlinie um und verpflichtet die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs eines Unt, die Arbeitnehmervertreter auf geeigneter Ebene über die Inhalte des Nachhaltigkeitsberichts zu informieren und eine Erörterung darüber durchzuführen. Diese Regelung stärkt die Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmervertreter und stellt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zu... / 12 Literaturverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / a) Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes, Länderöffnungsklausel und Hebesatzrecht der Gemeinden

Rz. 3 [Autor/Stand] Die vom BVerfG erzwungene Reform der Grundsteuer hat nicht nur dazu geführt, dass die jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte ab 2025 durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden müssen, sondern im Ergebnis auch dazu, dass jedes Bundesland sein eigenes Regelungskonzept wirklichen darf. Denn der – vom BVerfG offengelassene [2] – Streit über die Frage, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2025, Wege zu einem z... / I. Einleitung

Mehr als 15 Jahre nach der letzten großen Reform des Unterhaltsrechts[2] hat die Ampelregierung mit dem Eckpunktepapier vom 23.8.2023 und dem schließlich am 9.12.2024 zur Verfügung gestellten Diskussionsentwurf[3] eine erneute Reform des Unterhaltsrechts eingeleitet. Schwerpunkt sollte anders als 2008 nicht der nacheheliche Unterhalt, sondern der Kindesunterhalt sein, dessen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2025, Elektronische F... / 4. Einholung von Auskünften aus dem Waffenregister

Familiengerichte sollen künftig Auskünfte aus dem Waffenregister einholen dürfen. Das dient der verbesserten Gefährdungsanalyse in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen. Der Gesetzentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 19.9.2025 Stellung zu nehmen. Die St...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 Internationales Er... / 6 Rechtsvergleichende Betrachtung ausländischer Rechtsordnungen

Rz. 98 Bei der Nachfolgeplanung mit Auslandsbezug kommt dem Zusammenspiel von anzuwendendem Erbrechtstatut und Erbschaftsteuerrecht in den betroffenen Ländern besondere Bedeutung zu. Die auf diesem Gebiet teilweise erheblich voneinander abweichenden Regelungen in den Rechtsordnungen der einzelnen Staaten lassen sich häufig auf die Zugehörigkeit zu grundlegend verschiedenen R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 10/2025, Kostenrecht

Enders RVG für Anfänger Monographie, 22. Aufl. 2025 802 Seiten, 59 EUR C.H.Beck ISBN 978-3-406-82722-8 Mit der 22. Auflage kann Horst-Reiner Enders nun auf 40 Jahre prägende Erklärungen zunächst der BRAGO und dann des RVG zurückblicken. Er hat damit ganze Generationen – auch den Rezensenten – geprägt. Da bleibt es nur, zu gratulieren und zu wünschen, dass es nicht bei diesen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Apitz, Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern, AO-StB 2003, 97; Arconada Valbuena/Rennar, EStB 2023, 194; Bruschke, Benennungsverlangen nach § 160 AO, StB 2001, 42; Bruschke, Benennungsverlangen nach § 160 AO, AO-StB 2019, 86; Caspari, Hinterziehung im gordischen Knoten der Bauabzugsteuer nach §§ 48 ff. EStG – Von finanziellen Risiken, Ordnungswidrigkeiten, Beihilfe...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Internationales Privatrecht

Rz. 1 Das spanische internationale Erbrecht hat verschiedene Quellen. Entscheidende Regelungen enthalten die EuErbVO und das spanische Bürgerliche Gesetzbuch ("Código Civil"). Rz. 2 Die EuErbVO verdrängt das spanische Erbkollisionsrecht, wenn der Anwendungsbereich der EuErbVO eröffnet ist. Der zeitliche Anwendungsbereich der EuErbVO ist eröffnet, wenn der Erblasser am 17.08.2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Keine Anwendung bei Dienstleistungen i.S. des § 8 Abs. 1 Satz 5

... 2 Satz 1 gilt nicht, soweit in der ausländischen Betriebsstätte Einkünfte anfallen, die nach § 8 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe a als Zwischeneinkünfte steuerpflichtig wären. Rz. 178 [Autor/Stand] Gesetzeskorrektur. Durch das JStG 2010 v. 8.12.2010[2] wurde § 20 Abs. 2 Satz 2 mit Rückwirkung auf alle noch offenen Veranlagungen eingeführt. Dadurch wird ein abkommensrechtlic...mehr