Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzgebung

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Abkürzungsverzeichnis

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Teil G: Gnade / 1 Gnade, Allgemeines [Rdn 1]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 85 Jäger, Allgemeines [Rdn 912]

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Teil D: Daten / 13 Daten, Datenlöschung, Allgemeines, Aufbewahrungsfristen [Rdn 112]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Teil C: Vollzug / 71 Strafvollzug, Jugendliche, Allgemeines [Rdn 760]

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Teil C: Vollzug / 1 Maßregelvollzug, Erwachsene, Allgemeines [Rdn 1]

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Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) i. d. F. des Kommunalen Optionsgesetzes v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 1.1.2005 in Kraft getreten. Seither wurde sie mehrfach geändert, zuletzt durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.4...mehr

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Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.4.2011 in das SGB II eingefügt worden. Seither wurde sie mehrfach geändert, zuletzt mit Wirkung zum 1.7.2026 durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch un...mehr

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Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 2.5 Leistungsanspruch bei fehlender Erreichbarkeit ohne wichtigen Grund (Abs. 3)

Rz. 41 Abs. 3 enthält die sog. Urlaubsregelung, die es auch erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach dem SGB II ermöglicht, sich zu privaten Zwecken ohne wichtigen Grund außerhalb des näheren Bereichs des zuständigen Jobcenters aufzuhalten. Nähere Regelungen enthält § 7 ErrV. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte bedürfen der Regelung nicht, für sie gilt § 7b nicht und d...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.1 Leistungsminderungen nach dem Recht des Grundsicherungsgeldes

Rz. 21 Durch die Einführung des früheren Bürgergeldes sollte es den Jobcentern grundsätzlich ermöglicht werden, die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten noch stärker zu ermutigen und ihre Potenziale weiter in den Mittelpunkt zu stellen. Durch das 12. SGB II-ÄndG wurde der Eingliederungsprozess letztlich als Grundlage für Vorschriften über Leistungsminderungen als wesentlicher...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.2 Ausbildungsvermittlung

Rz. 34a Das rechtskreisübergreifende Integrationskonzept (4-Phasen-Modell der Integrationsarbeit, schon ohne Erweiterungsstufe) wendet die Bundesagentur für Arbeit auf alle Kunden an, für die sie Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen zur Integration in Ausbildung oder in Arbeit erbringt. Dabei ist es unerheblich, welchem Rechtskreis der Kunde angehört. Den Fachkräften ...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.4.2 Potenzialanalyse

Rz. 37 Durch eine Potenzialanalyse (Profiling) sollen frühzeitig Beschäftigungschancen und Beschäftigungsrisiken festgestellt werden. Seit dem 1.8.2016 ist die Potenzialanalyse bei den Vorschriften zur Eingliederungsvereinbarung als § 15 Abs. 1 eingefügt und bei Einführung des Bürgergeldes auch beibehalten worden. Damit wird die Einheit der Analyse und des Kooperationsplanes...mehr

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Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 2.1 Überblick über die Vorschrift nach dem 12. und 13. SGB II-ÄndG (1.7.2023/1.7.2026)

Rz. 29 Die Bundesregierung der 20. Legislaturperiode sah den Kooperationsplan als zentrales Element der Weiterentwicklung des Eingliederungsprozesses. Die Eingliederungsvereinbarung nach § 15 a. F. wurde durch einen rechtlich nicht verbindlichen Plan zur Verbesserung der Teilhabe (Kooperationsplan) ersetzt, um dadurch einen vertrauensvolleren Beratungs- und Integrationsproze...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.4.1 Integrationskonzept

Rz. 35 Die Bundesagentur für Arbeit hat für den Vermittlungsprozess ein arbeitnehmerorientiertes Vermittlungskonzept entworfen, zu dem auch ein 4-Phasen-Modell entwickelt wurde, das zwischenzeitlich flächendeckend eingesetzt wird. Es wurde zwischenzeitlich um die Möglichkeit ergänzt, zur Erhöhung der Nachhaltigkeit einer Integration neu gegründete Beschäftigungsverhältnisse ...mehr

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Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 2.2.3 Ältere erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Rz. 36e Abs. 2 verpflichtet aus der Historie des Abs. 2a heraus zur unverzüglichen Vermittlung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter im Alter von 58 Jahren in eine Arbeit, aber seit 1.4.2012 schon nach Abs. 2a nicht mehr in eine Arbeitsgelegenheit (zum Index Ältere am Arbeitsmarkt vor dem Übergang in die Rente – Stand Juni 2011 – vgl. BT-Drs. 17/6282). Diese Verpflichtung, di...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.9 Überprüfung festgestellter Leistungsminderungen aufgrund des Urteils des BVerfG v. 5.11.2019

Rz. 90 Von einer Leistungsminderung nach früherem Recht bis zum 4.11.2019 betroffene Leistungsberechtigte hatten Anspruch darauf, dass die ergangene Entscheidung durch das Jobcenter überprüft und ggf. ganz oder teilweise zurückgenommen (aufgehoben) wurde. Der Überprüfung lagen neben den Übergangsregelungen durch das BVerfG selbst, die seit dem 5.11.2019 Gesetzeskraft hatten,...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.5 Fallmanagement

Rz. 40 Für das Fallmanagement gilt grundsätzlich, dass aktive Leistungen unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Vorrang vor passiven Leistungen haben, die unmittelbare Integration in den Arbeitsmarkt Priorität vor anderen integrativen Leistungen hat und eine angemessene Beteiligung und Eigenaktivität des Betroffenen eingefordert werden muss. Die Risiko...mehr

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Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 2.4.1 Meldeaufforderung/Meldezweck

Rz. 16a Meldeaufforderungen i. S. v. § 32 ergehen als Verwaltungsakt nach § 59 i. V. m. § 309 SGB III. Insbesondere muss die Aufforderung zur Meldung von einem Meldezweck getragen werden. Meldezwecke sind insbesondere die Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit, die Vorbereitung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit oder von Entscheidungen im Leistungsverfahren sowie die ...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.4 Fehlende Hilfebedürftigkeit aufgrund verwertbaren Vermögens

Rz. 20 Zur Prüfung der Hilfebedürftigkeit kann in Fällen verwertbaren Vermögens zunächst der Wert aller verwertbaren Vermögensgegenstände ermittelt und dem Grundfreibetrag (Abs. 2) gegenübergestellt werden. Möglicherweise bietet es sich an, die Frage der Verwertbarkeit auch erst dann zu prüfen, wenn Vermögensgegenstände auch nach Prüfung der möglichen Freistellungen noch gan...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.1 Überblick

Rz. 174 Ziel der Angemessenheitsprüfung ist stets, dass der Leistungsberechtigte die Möglichkeit hat, eine bedarfsgerechte und angemessene Wohnung konkret anzumieten. Gegen die Verwendung des unbestimmten Rechtsbegriffes der Angemessenheit bestehen seitens des BSG keine durchgreifenden Bedenken (BSG, Urteil v. 12.12.2017, B 4 AS 33/16 R u. a.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil ...mehr

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Sauer, SGB II § 65 Übergang... / 2.1 Überblick über das Elfte Kapitel

Rz. 3 Das Elfte Kapitel enthält Regelungen zum Übergang von Eingliederungsleistungen und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aus dem SGB III und dem BSHG zu den Leistungen nach dem SGB II. Außerdem werden in diesem Kapitel die jeweiligen zu einem Änderungsgesetz über das SGB II getroffenen Übergangsregelungen angefügt. Das Kapitel wurde durch das Neunte Gesetz zur ...mehr

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Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.4.2011 neu in das SGB II eingefügt. Seither wurde sie mehrfach geändert, zuletzt mit Wirkung zum 1.7.2026 durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und...mehr

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Sauer, SGB II § 14 Grundsat... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Dritte Kapitel

Rz. 3 Das Dritte Kapitel enthält die Regelungen über die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie zu Anreizen und Sanktionen. Darüber hinaus werden Rückgriffsmöglichkeiten und Ersatzansprüche der Jobcenter umfassend geregelt. Es ist das umfangreichste Kapitel des SGB II. Das Leistungsspektrum wird in die beiden Kernleistungsbereiche Leistungen zur Eingliederung...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.4.2026 (BGBl. I Nr. 107) mit Wirkung zum 1...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die am 1.1.2005 aufgrund des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) i. d. F. des Kommunalen Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) mit Änderungen zum 6.8.2004 in Kraft getretene Vorschrift wurde mit zwischenzeitlichen Änderungen zum 1.8.2016 und erneut zum 1.7.2023 neu gefasst. Zuletzt wurde sie durch das Dre...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.8 Sachen und Rechte bei besonderer Härte (Abs. 1 Satz 2 Nr. 7)

Rz. 80 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 enthält nicht mehr Schutz vor Verwertung von Vermögen wegen offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit. Diesen Schutz enthält nach Auffassung des Gesetzgebers seit 1.1.2023 im Hinblick auf die relevanten Fälle umfassend Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4. Auch nach diesem Kommentar war der häufigste Fall der Prüfung offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit die Verwe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 als § 23 in Kraft getreten. Als § 24 ist die Vorschrift durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.1.2011 durch Neufass...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Vierte Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 mit den bereits erfolgten Änderungen durch das Vierte SGB III-ÄndG v. 19.11.2004 (BGBl. I S. 2902) in Kraft getreten. Danach wurde sie mehrfach geändert und durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und an...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 10 Zumutbar... / 2.3 Unwichtige Gründe nach Abs. 2

Rz. 26 Abs. 2 grenzt bestimmte Bedingungen für die Erwerbstätigkeit des Leistungsberechtigten von unzumutbaren Bedingungen und Umständen nach Abs. 1 ab. Sie beziehen sich auf den Beruf, die Qualifikation der Tätigkeit, den Beschäftigungsort und sonstige allgemeine Arbeitsbedingungen. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Verschlechterungen in einem dieser Felder gegenüber f...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 2.5 Abschluss und Inhalt von Kooperationsplänen

Rz. 47 Der Kooperationsplan ist unter Berücksichtigung der Grundsätze der Leistungserbringung und des Vermittlungsvorrangs (§§ 3 und 3a) ein persönliches Angebot der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung an den Leistungsberechtigten (Abs. 2 Satz 2). Im Kooperationsplan sollen das Eingliederungsziel und die wesentlichen Schritte zur Eingliederung festgehalten werden (Abs. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Erträge und Aufwendungen aus der Abzinsung (Abs. 5 Satz 1)

Rn. 103 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Erträge aus der Abzinsung sind in der GuV gesondert unter dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" sowie Aufwendungen gesondert unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" auszuweisen. Die Vorschrift wurde im Verlauf der BilMoG-Gesetzgebung durch Beschluss des Rechtsausschusses des BT eingefügt (vgl. BT-Drs. 16/12407 S. 87)....mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 5 IFRS

Rz. 149 Ein der deutschen Gesetzgebung ähnliches Sonderregelwerk für Umwandlungen ist den internationalen Standards nicht inhärent. Beim grenzüberschreitenden Herein-Formwechsel oder einer Herein-Verschmelzung ergibt sich jedoch oft ein "Bilanzstatutenwechsel". Gem. IDW RS FAB 41, Tz. 48 sind in diesen Fällen ausländische IFRS-Buchwerte grundsätzlich in die HGB-Rechnungslegu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verschmelzung: Rechnungslegung / 5 IFRS

Rz. 177 Ein der deutschen Gesetzgebung ähnliches Sonderregelwerk für Umwandlungen ist den internationalen Standards nicht inhärent. Verschmelzungen werden in den IFRS seit seiner Verabschiedung im März 2004 von IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" in der Form einer Sacheinlage erfasst. IFRS 3 ist für Unternehmenszusammenschlüsse verpflichtend anzuwenden, bei denen der Vertr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 11 Steue... / 2 Bestimmung des Steuersatzes durch die Länder

Rz. 3 Mit Wirkung ab 1.9.2006 wurde den Bundesländern durch eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes [1] die Möglichkeit eingeräumt, den Steuersatz für die GrESt – abweichend von § 11 Abs. 1 GrEStG – eigenständig festzulegen. Eine entsprechende Befugnis enthält Art. 105 Abs. 2a S. 2 GG. Der bisherige bundeseinheitliche Steuersatz von 3,5 % des § 11 Abs. 1 GrEStG gilt dahe...mehr

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Vermögensübertragung: Rechn... / 5 IFRS

Rz. 45 Ein der deutschen Gesetzgebung ähnliches Sonderregelwerk für Umwandlungen ist den internationalen Standards nicht inhärent. Umwandlungen werden in den IFRS seit seiner Verabschiedung im März 2004 teilweise von IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" erfasst. IFRS 3 kommt zur Anwendung, sofern es sich um Unternehmenszusammenschlüsse i. S. e. Transaktion oder eines andere...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Formwechsel: Rechnungslegung / 5 IFRS

Rz. 83 Ein der deutschen Gesetzgebung ähnliches Sonderregelwerk für Umwandlungen ist den internationalen Standards nicht inhärent. Umwandlungen werden in den IFRS seit seiner Verabschiedung im März 2004 teilweise von IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" erfasst, der IAS 22 ersetzt hat. Dies gilt jedoch nicht für den Formwechsel.mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / c) Grundsätze der Entscheidung des OLG Brandenburg

Die Entscheidung des OLG Brandenburg v. 16.6.2045 (12 U 130/24) befasst sich wieder einmal mit der leidigen Frage einer „rechtsprechungsfesten Widerrufsbelehrung” – also einem Dauerthema beim Abschluss von Franchise-Verträgen mit Existenzgründern, soweit die Voraussetzungen für eine Widerrufsbelehrung vorliegen, seitdem der BGH mit Urt. v. 16.4.1986 (VIII ZR 79/85) feststell...mehr

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ZAP 5/2026, Anwaltsmagazin / 9.1 Heidel/Pauly, AnwaltFormulare: Schriftsätze-Verträge-Erläuterungen

11. Aufl. 2026, Deutscher Anwaltverlag, 3.112 S., 179 EUR Die Herausgeber Heidel und Pauly legen nun die 11. Auflage des bewährten Werkes vor. Es werden 58 Rechtsgebiete von Aktienrecht bis Zwangsvollstreckung praxisnah und unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzgebung mit angepassten Mustern bearbeitet. Das Werk ist perfekt für den Einstieg in fremde Rechts...mehr

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zfs 05/2026, zfs Aktuell / 1.1 Kein Anspruch auf vorzeitiges "Verbrenner-Aus" (BGH, Urt. v. 24.3.2026 – VI ZR 334/23 und VI ZR 365/23)

Mit Urteilen v. 24.3.2026 hat der VI. Zivilsenat des BGH entschieden, dass Privatpersonen von Kraftfahrzeugherstellern nicht verlangen können, das Inverkehrbringen von Pkw mit Verbrennungsmotor vor Ablauf der durch die EU-Pkw-Emissionsverordnung gesetzten Fristen zu unterlassen. Die Kläger sind Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. und klagten gegen die Bayerischen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wohnungsbaugesetze und Wohnraumförderungsgesetze der Länder (Abs. 3)

Rz. 48 [Autor/Stand] Für Grundstücke, für die nach dem Ersten Wohnungsbaugesetz[2], nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz[3] oder nach den Wohnraumförderungsgesetzen der Länder eine Förderzusage erteilt wurde, gilt nach § 15 Abs. 3 GrStG ebenfalls eine um 25 % ermäßigte Grundsteuermesszahl. Somit wird auch diesen Grundstücken eine entsprechende Grundsteuervergünstigung gewährt....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Rhe... / 2. Ausgangslage Bundesmodell

Rz. 38 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz)[2] legte der Bundesgesetzgeber die Steuermesszahlen in § 15 Abs. 1 GrStG einheitlich wie folgt fest: 0,34 Promille für unbebaute Grundstücke i.S.d. § 246 BewG (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 GrStG). 0,34 Promille für bebaute Grundstücke i.S.d. 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG – sog....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / bb) Überblick über die Regelungen zur Bewertung im Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996

Rz. 103 [Autor/Stand] In der Regierungsvorlage zum Jahressteuergesetz 1997 v. 24.5.1996[2] war zusammengefasst Folgendes vorgesehen: Rz. 104 [Autor/Stand] (1) Die Einheitsbewertung in Form der allgemeinen Feststellung der Werte des Grundbesitzes zu einem bestimmten Hauptfeststellungszeitpunkt sollte – soweit es um deren Maßgeblichkeit für erbschaft- und schenkungsteuerliche Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / IV. Überblick über die Neuregelung der Bewertung des Grundbesitzes durch das GrStRefG vom 26.11.2019

Rz. 482 [Autor/Stand] Nach monatelangen Verhandlungen hat der Bundesrat am 8.11.2019 das am 26.11.2019 im Bundesgesetzblatt[2] verkündete GrStRefG[3] verabschiedet. Dies versetzt die Kommunen in die Lage, die Grundsteuer ab 2025 nach dem neuen Regelungsregime und bis 31.12.2024 weiterhin auf der Basis des bisherigen Rechts zu erheben.[4] Rz. 483 [Autor/Stand] Im GrStRefG v. 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Rhe... / I. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 30 [Autor/Stand] Im Zuge der Reform der Grundsteuer kam es auch zu Änderungen des Grundgesetzes,[2] die zuvor bestehende Zweifel im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz ausräumten. Es war davor strittig, ob der Bund nach Art. 105 Abs. 2 (a.F.) i.V.m. Art. 72 Abs. 2 GG über die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für eine Reform der Grundsteuer verfügt.[3] Auch das B...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB §§ 342–342p Ergänzende Vorschriften für bestimmte umsatzstarke multinationale Unternehmen und Konzerne [Ertragsteuerinformationsbericht]

Rz. 1 Zur Verankerung des Ertragsteuerinformationsberichts hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2021/2101/EU [1] im Hinblick auf die Offenlegung von länderbezogenen Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen erlassen und in die §§ 342–342p HGB in das Handelsrecht integriert und wirkt auf nach dem 21.6.2024 beginnende ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.5 Preismoratorium (Abs. 3a)

Rz. 29 Das Preismoratorium ist eine zeitlich begrenzte Preisbindung, die nach der gegenwärtig geltenden Rechtslage noch bis zum 31.1.2.2026 gilt. Sie dient dazu, Preiserhöhungen auszuschließen bzw. zeitlich aufzuschieben und stellt einen staatlichen Eingriff in den freien Wettbewerb dar. Bei dem sog. Preismoratorium für Arzneimittel handelt es sich um ein wirksames gesetzlic...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.4 ESRS S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog

Rz. 93 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-8 sollen einen Überblick geben, inwiefern Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der Arbeitskräfte des Unternehmens durch Tarifverträge [1] bestimmt oder beeinflusst werden und inwieweit Arbeitnehmer in den sozialen Dialog im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) auf betrieblicher und europäischer Ebene einbezogen werden (ESRS S1.58). Zur ...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.13 ESRS S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten

Rz. 170 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-17 setzen sich zum Ziel, einen Überblick darüber zu geben, inwieweit "arbeitsbezogene Vorfälle" und schwerwiegende Menschenrechtsverstöße die Arbeitskräfte des Unternehmens betreffen (ESRS S1.101). Insbes. sind alle damit verbundenen wesentlichen Geldbußen, Sanktionen oder Entschädigungszahlungen für den Berichtszeitraum darzustellen ...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.11 ESRS S1-15 – Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

Rz. 147 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-15 zielen darauf ab, den Anspruch auf familienbedingte Arbeitsfreistellungen und die tatsächlich gelebte Realität bzw. Inanspruchnahme, insbes. mit Blick auf die Verteilung zwischen den Geschlechtern, darzustellen (ESRS S1.91 f.). Folgende Angaben sind zu tätigen: der Prozentsatz der Beschäftigten, die Anspruch auf familienbedingte Ar...mehr