Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzgebung

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AGS 02/2025, van Bühren, Handbuch Versicherungsrecht

Herausgegeben von Dr. Hubert W. van Bühren. 8. Aufl., 2025. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. VII, 1.930 S., 199,00 EUR Mittlerweile in 8. Aufl. erscheint das Handbuch Versicherungsrecht. In bewährter Weise stellt das Werk die Grundlagen des Versicherungsrechts dar und informiert über relevante aktuelle Gesetzgebung sowie Rspr. Dargestellt werden selbstverständlich auch die aktue...mehr

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AGS 02/2025, Tagung der Geb... / 3. Haftentschädigung: kostenlose anwaltliche Erstberatung

Ferner wurde der Referentenentwurf eines Strafverfolgungsentschädigungsreformgesetzes besprochen, der eine neue Erstberatungsgebühr von 190,00 EUR (§ 44a RVG-E "Vergütungsanspruch bei Erstberatung nach § 10 Abs. 2 S. 1 des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen") für Rechtsanwälte im Betragsverfahren vorsieht. Ähnlich wie bei Beratungs- oder Prozesskos...mehr

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AGS 02/2025, Abramenko/Riecke/Schneider, WEG - Kommentar zum Wohnungseigentumsgesetz und weiteren Gesetzen

Bearbeitet von Dr. Dr. Andrik Abramenko, Dr. Olaf Riecke und Prof. Wolfgang Schneider. 6. Aufl., 2025. Luchterhand Verlag, Köln. XXV, 2.026 S., 149,00 EUR Kommentiert werden nicht nur das Wohnungseigentumsgesetz, sondern auch zahlreiche wichtige ergänzende Vorschriften, so auszugsweise Vorschriften des BGB, die Betriebskostenverordnung, die Wohnflächenverordnung, die Heizkost...mehr

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AGS 02/2025, Tagung der Geb... / 2. Textform bei Anwaltsrechnung

Zum anderen war die Abschaffung des Schriftformerfordernisses für die anwaltliche Vergütungsberechnung in § 10 Abs. 1 S. 1 RVG durch das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz[12] Thema, die am 17.7.2024 in Kraft trat. Bislang mussten Rechtsanwälte Vergütungsberechnungen in schriftlicher Form an ihre Mandantschaft mitteilen, nun genügt dafür die Textform. Zudem ist e...mehr

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AGS 02/2025, Tagung der Geb... / 1. Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung

Thema war zum einen der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025). Dieser sieht zur Anpassung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung eine Kombination aus einer linearen Erhöhung der Gebühren des RVG und strukturellen Verbesserungen im anwaltlichen Vergütungsrecht vor. ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9 Literaturhinweise

Schnitger: Weitere Maßnahmen zur BEPS-Gesetzgebung in Deutschland, IStR 2017, 214 Ott: Die Umwandlung in der Unternehmensnachfolge – Aktuelle Steuerrechtliche Probleme beim Rechtsformwechsel, Stbg 2017, 105 Ditz/Quilitzsch: Die Änderungen im internationalen Steuerrecht durch das Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz, DStR 2017, 281 Liekenbrock: § 50i EStG reloaded! Was ist nun zu tun? DS...mehr

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Umsatzsteuer in Malta / 6 Periodische Mehrwertsteuererklärungen

Jede gemäß Art. 10 oder 11 des MwSt-Gesetzes (Kapitel 406 der maltesischen Gesetzgebung) registrierte Person ist zum Einreichen der periodischen MwSt-Erklärung verpflichtet. Die periodische MwSt-Erklärung wird für jede Steuerperiode abgegeben und muss zusammen mit der entsprechenden Zahlung bis spätestens am 15. Tag des zweiten Monats nach jenem Monat, in dem die Steuerperio...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / I. Aus der Gesetzgebung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlights" 2024 (USTB 2025, Heft 1, S. 26)

Checkliste zur Erinnerung an das Wichtigste aus Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung im UmsatzSteuerberater Redaktion Die nachfolgende Übersicht möchte Ihnen geordnet nach Themenbereichen einen Überblick über wichtige und interessante im Jahr 2024 ausführlich kommentierte Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen geben und mag insofern als kleine Erinnerungshilfe verst...mehr

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China: Ab 1.11.2024 gelten neue Meldepflichten für wirtschaftlich Berechtigte

Zusammenfassung Am 1.11.2024 sind in China neue Regeln zur Meldung wirtschaftlich Berechtigter (UBOs) in Kraft getreten. Vor diesem Datum gegründete Unternehmen müssen ihre UBOs bis zum 1.11.2025 registrieren. Ab dem 1.11.2024 gegründete Unternehmen müssen ihre UBOs bei Gründung anmelden. China hat den Regulierungsrahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche in den vergangenen Jahren...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 5 Ausnahmsweise Nichtberücksichtigung von Einkommensersatzleistungen in den Elterngeldbezugsmonaten (Abs. 4 in der vom 1.3.2020 bis 31.8.2021 geltenden Fassung)

Rz. 10 § 27 Abs. 4 Satz 1 BEEG in der vom 1.3.2020 bis 31.8.2021 geltenden Fassung gewährleistete bei teilzeiterwerbstätigen Elterngeldberechtigten die Aufrechterhaltung der bisherigen Höhe des Elterngeldes im Bezugszeitraum, wenn im Zeitraum zwischen dem 1.3.2020 und dem 31.12.2021 Erwerbsersatzeinkommen (insbesondere in Form von Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld I ode...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Ausnahmsweise Verschiebung von Elterngeldbezugsmonaten (Abs. 1)

Rz. 3 § 27 Abs. 1 BEEG ermöglicht Elterngeldberechtigten, die während der Corona-Krise selbst[1] in systemrelevanten Branchen und Berufen tätig sind, auf Antrag ihren Elterngeldbezug für ganze (nicht für geteilte) Bezugsmonate aufzuschieben. Mit dieser Regelung soll ein Anreiz für Eltern im Elterngeldbezug oder vor Antritt des Elterngeldbezuges geschaffen werden, ihre Tätigk...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Ausnahmsweise Erhaltung der Partnerschaftsbonusmonate (Abs. 3)

Rz. 8 § 27 Abs. 3 BEEG ermöglicht Eltern die Erhaltung der (bereits angetretenen) Partnerschaftsbonusmonate, wenn der Partnerschaftsbonus nach dem 27.5.2020 beantragt wurde und der Partnerschaftsbonusbezug ganz oder teilweise zwischen dem 1.3.2020 und dem 23.9.2022 liegt, dadurch, indem in Bezug auf die Höhe des Einkommens im Bezugszeitraum und des Umfangs der Arbeitszeit im...mehr

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FF 01/2025, Zur Zukunft des... / II. Stand gegenwärtiger Reformbemühungen

Dass das geltende Abstammungsrecht einer Reform bedarf, ist in der abstammungsrechtlichen Literatur allgemein Konsens.[79] Eine Reform wird seit langem vorbereitet: Im Jahre 2017 hat der bereits 2014 eingesetzte Arbeitskreis Abstammungsrecht seinen Abschlussbericht mit umfangreichen Reformvorschlägen an das Bundesjustizministerium (damaliges BMJV) übermittelt.[80] Im Jahre 2...mehr

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Katalonien / I. Das katalanische Zivilrecht in Spanien als Staat mit mehreren Gesetzgebungsorganen

Rz. 2 In Spanien bestehen für das Zivilrecht mehrere Gesetzgebungskompetenzen. Die Spanische Verfassung (Constitución Española – CE) von 1978 anerkennt und gewährleistet diese Vielfalt der Gesetzgebung in Art. 149.1.8 insofern, als sie den Autonomen Regionen mit eigenem Zivilrecht die alleinige Kompetenz für dessen Erhaltung, Änderung und Weiterentwicklung mit Ausnahme einig...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Verschiebung des Bemessungszeitraums in Sonderfällen (Abs. 1 Sätze 2 bis 5)

Rz. 6 Bei den in Abs. 1 Sätze 2 bis 5 geregelten Tatbeständen, die zur Verschiebung des Bemessungszeitraums führen, handelt es sich um gesetzlich geregelte, grds. nicht analogiefähige Sonderfälle, die nur in den geregelten Konstellationen greifen. Der Gesetzgeber beschreibt diese Tatbestände als "Ausklammerungstatbestände"[1], was die Intention aber unvollständig beschreibt....mehr

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Belgien / 3. Freibeträge, Steuerabzüge und Steuerermäßigungen

Rz. 209 Art. 2.7.3.2.12 des Codex sieht einen Steuerfreibetrag für behinderte Erben und Vermächtnisnehmer vor. Unbebauter, in Naturschutzgebieten belegener Grundbesitz ist unter den in Art. 2.7.6.0.5. des Codex festgelegten Bedingungen (insbesondere das Bestehen eines Bewirtschaftungsplans i.S.d. flämischen Gesetzgebung) von der Erbschaftsteuer befreit. Für Erbschaften, die na...mehr

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Schweden / VI. Auslegung von Testamenten und Behandlung von Vermächtnissen

Rz. 96 Für die Auslegung von Testamenten hat das Erbgesetzbuch im 11. Kapitel Anweisungen gegeben. Hauptgrundsatz ist, "dass einem Testament die Auslegung zu geben ist, die als mit dem Willen des Testators als übereinstimmend anzusehen ist" (ÄB 11:1, Abs. 1). In Abs. 2 heißt es: "Hat ein Testament durch einen Schreibfehler oder sonst wie infolge eines Versehens einen anderen...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / III. Reform 2015 des spanischen Schenkungs- und Erbschaftsteuergesetzes

Rz. 260 Der EuGH hat mit Urt. v. 3.9.2014 (C-127/12) festgestellt, dass Spanien die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 AEUV und Art. 40 des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum vom 2.5.1992 verletzt, "soweit das spanische Steuerrecht die ungleiche Behandlung bei Schenkungen und Erbschaften von ansässigen und nichtansässigen Erben und Beschenkten, bei in Spanien ...mehr

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Andorra / A. Internationales Erbrecht

Rz. 1 Da das Fürstentum Andorra nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, ist dort die Europäische Erbrechtsverordnung nicht in Kraft getreten. Rz. 2 Traditionell unterstellte das Internationale Privatrecht von Andorra die Erbfolge dem Heimatrecht des Verstorbenen. Rz. 3 Das Gesetz über die Erbfolge vom 18.12.2014[1] wurde im ersten Teil der Zusatzbestimmungen über das i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Internationale Institutionen

a) Interpol Rz. 942 [Autor/Stand] Für den im Steuerstrafrecht in besonderem Maße bedeutsamen europäischen Bereich existieren mehrere, teils nebeneinander tätige Institutionen, die im täglichen Arbeitsablauf europaweiter und bei internationalen Steuerstrafverfahren von Bedeutung sind. Rz. 943 [Autor/Stand] Interpol (Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation – IKPO) ist e...mehr

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Vorwort zur 6. Auflage

Die 6. Auflage der "AnwaltFormulare Zwangsvollstreckung" hat einen neuen Herausgeber bekommen. Als ich gefragt wurde, ob ich bereit sei, die Herausgeberschaft mit zu übernehmen, war es für mich eine große Ehre, das Standardwerk weiter fortführen zu dürfen. Ich hoffe, ich konnte und kann dem auch zukünftig gerecht werden. Seit der letzten Auflage hat sich einiges getan. Durch ...mehr

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Schweiz / a) Erbschaftssteuer

Rz. 219 Gegenstand der Erbschaftssteuer sind die von Todes wegen erfolgenden Vermögensübergänge. Darunter fallen die Vermögensübertragungen aufgrund der gesetzlichen Erbfolge bzw. aufgrund einer Verfügung von Todes wegen.[390] Da die jeweilige kantonale Gesetzgebung über die Begriffsauslegung bestimmt, können zusätzlich auch andere mit dem Tod zusammenhängende Tatbestände de...mehr

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Polen / III. Weitere im Rahmen der Erbfolge anfallende Steuern

Rz. 129 Der polnischen Gesetzgebung ist der Begriff einer Steuer auf Bereicherung in Verbindung mit der Annahme der Erbschaft nicht bekannt. Der Staat nimmt in diesem Fall nur eine Erbschaft- und Schenkungsteuer ein. Die Annahme der Erbschaft durch natürliche Personen ist steuerfrei. Bei juristischen Personen führt die Erbschaft zur Entstehung einer Einkunft, die gemäß den i...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / aa) Zulässigkeit

Rz. 68 Während im gemeinspanischem Recht der Verzicht auf das Noterbrecht zu Lebzeiten des Erblassers unzulässig ist (Art. 816 CC), sieht das für Mallorca und (zwischenzeitlich[115] auch insoweit für) Menorca geltende Erbrecht einen entsprechenden Verzicht in Form der definición in den Art. 38–50 ErbVG (Art. 50 f. CDCIB a.F.) vor.[116] Ziel der definición ist es, die Noterbb...mehr

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Bulgarien / 3. Dritte Erbordnung

Rz. 15 Die dritte Erbordnung schließt zwei Gruppen von Erben ein: Rz. 16 Innerhalb der ersten Gruppe erben Geschwister, welche dieselben Elternteile wie der Erblasser haben (vollbürtige Geschwister), einen doppelt so hohen Anteil wie Ges...mehr

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FF 01/2025, Zur Zukunft des... / 3. Orientierungslinien eines modernen Elternschaftsrechts

Nun, da Aufgabe und Zwecksetzung des Abstammungsrechts sowie die verfassungsrechtlichen Vorgaben beleuchtet sind, soll nun zunächst stärker in den Blick genommen werden, anhand welcher Orientierungslinien die Gestaltung eines modernen Elternschaftsrechts vorgenommen werden sollte.[130] Eine umfassende Erläuterung der jeweiligen Orientierungslinien ist aus Platzgründen an die...mehr

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Finnland / c) Verlobungskinder

Rz. 37 Eine Besonderheit des finnischen Rechts ist das sogenannte Verlobungskind. Als Verlobungskinder wurden in der früheren Gesetzgebung Kinder bezeichnet, die von bereits Verlobten gezeugt wurden oder deren Eltern sich später verlobt hatten. Das Verlobungskind hat die Stellung eines außerehelichen Kindes mit anerkannter Vaterschaft. Diese Regelung gilt für Kinder, die zwi...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Realisierung des Rückkaufwerts infolge Kündigung

Rz. 790 Die einfachste Verwertungsart stellt es dar, wenn die Kapitallebensversicherung nach § 169 VVG (§ 176 VVG a.F.) gekündigt und der Rückkaufwert so realisiert wird. Über die jeweilige Höhe des Rückkaufswertes erteilt die Drittschuldnerin auf der Grundlage von § 840 ZPO und aufgrund der grundsätzlich mitgepfändeten Nebenrechte[625] Auskunft. Rz. 791 Hierbei handelt es si...mehr

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FF 01/2025, Qualität der Verfahrensbeistände und Familienrichter

Interview mit Prof. Dr. Ludwig Salgo, Frankfurt/M. Prof. Dr. Ludwig Salgo Schnitzler/FF: Sie beschäftigen sich seit Jahren mit dem Verfahrensbeistand, früher "Anwalt des Kindes" und hatten seinerzeit im Auftrag des Bundesjustizministeriums (BMJ) eine Studie erstellt, die sich mit der Frage der eigenständigen Kindesvertretung in möglichst allen Verfahren beschäftigte, in denen K...mehr

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Schweiz / Literaturtipps

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Belgien / 8. Begünstigung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen

Rz. 232 Gemäß Art. 60bis ErbStGB BH gilt in der Region Brüssel-Hauptstadt ein Steuersatz von 3 % (für Erben in gerader Linie, Ehegatten oder gesetzlich Zusammenwohnende) oder 7 % (für alle anderen Erben) für:mehr

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Spanien: Balearische Inseln / A. Rechtsgrundlagen und Einführung

Rz. 1 Spanien ist in erbrechtlicher Hinsicht ein sog. Mehrrechtsstaat. Einzelne Gebietseinheiten Spaniens – so auch die Balearen – verfügen über ein eigenes Erbrecht. Die Ursprünge eines eigenen, balearischen Zivilrechts reichen bis ins 13. Jahrhundert zurück und beginnen mit der Eroberung Mallorcas durch den König Jaume I am 31.12.1229.[1] Das balearische Erbrecht ist inten...mehr

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Dänemark / Literaturtipps

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / cc) Berechtigtes Interesse als Kündigungsgrund

Rz. 147 Was für den Vermieter hinsichtlich der Wirksamkeit einer Kündigung gilt, ist ebenso für den Ersteher zu beachten. Insofern bedarf es zwingend der Darlegung eines berechtigten Interesses im Kündigungsschreiben (§ 573 Abs. 1 BGB i.V.m. §§ 573d Abs. 1 BGB). Damit ist klargestellt, dass allein der Eigentumswechsel durch den Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren ledig...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / 1. Das Deutsch-Persische Niederlassungsabkommen

Rz. 210 Art. 8 des Niederlassungsabkommens zwischen dem Deutschen Reich und dem Kaiserreich Persien (Deutsch-Persisches Niederlassungsabkommen) vom 17.2.1929[160] lautet wie folgt: Zitat Art. 8 (1) Die Angehörigen jedes vertragsschließenden Staates genießen im Gebiet des anderen Staates in allem, was den gerichtlichen und behördlichen Schutz ihrer Personen und Güter angeht, die...mehr

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§ 1 Die Europäische Erbrech... / A. Die Entstehung der EuErbVO

Rz. 1 Der Vertrag von Maastricht vom 7.2.1992 schuf die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen als dritte Säule der Union.[1] Nachdem hierauf erarbeitete Entwürfe scheiterten, überführte der Vertrag von Amsterdam vom 2.10.1997[2] die justizielle Zusammenarbeit in die "erste Säule". Dadurch wurde der Rat ausdrücklich ermächtigt, Maßnahmen zur Vereinbarung und Ve...mehr

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Katalonien / II. Die Anwendung des katalanischen Zivilrechts auf Ausländer

Rz. 4 Trotz der Vielzahl der Fälle in der Praxis der gesetzgeberischen Vielfalt hält das spanische Recht kein ausgereiftes und an die tatsächlichen Erfordernisse angepasstes System zur Lösung von Gesetzeskollisionen zwischen den regionalen Regelungen bereit. Nach 149.1.8 CE hat der autonome Gesetzgeber der jeweiligen Region die Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des Zivil...mehr

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Dänemark / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Zum 1.1.2008 trat in Dänemark ein neues Erbgesetz – arveloven Nr. 515 vom 6.6.2007[1] – in Kraft.[2] Die Reform führte u.a. zu einer Stärkung der Testierfreiheit des Erblassers sowie der erbrechtlichen Stellung des überlebenden Ehegatten. Des Weiteren wurde nichtehelich Zusammenlebenden unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eröffnet, durch Testament einander...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Gegenstand des internationalen Steuerrechts und Einfluss der EuGH-Rechtsprechung

Rz. 4 Unter dem Begriff des internationalen Steuerrechts ist zunächst einmal das nationale (deutsche) Steuerrecht zu verstehen, das sich mit der Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte befasst. Das internationale Steuerrecht befasst sich dabei insbesondere auch mit den sich daraus ergebenden Konflikten, wenn verschiedene Staaten den gleichen Lebenssachverhalt besteuer...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / III. Muster: Antrag auf Übersendung des Vermögensverzeichnisses

Rz. 289 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.3: Antrag auf Übersendung des Vermögensverzeichnisses An das Amtsgericht[347] – Gerichtsvollzieherverteilungsstelle – in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger und Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den __________...mehr

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AGS 01/2025, In diesem Heft

Seit dem 1.1.2025 gilt die E-Rechnungspflicht. Was dies für die Anwaltschaft bedeutet, erläutert Reckin in dem Beitrag zur aktuellen Gesetzgebung (S. 1 ff.). Burhoff liefert den jährlichen Überblick über die Entscheidungen des vergangenen Jahres in Straf- und Bußgeldsachen, beginnend mit den Entscheidungen zum Paragraphenteil des RVG. Die Entscheidungen zu den Teilen 4 bis 7 ...mehr

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ZErb 01/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Beck'sches Mandatshandbuch Due Diligence Handbuch 4., aktualisierte Auflage, 2024 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-77301-3, 169 EUR In seiner nunmehr 4. A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / a) Umfang des Ehegattenerbrechts

Rz. 40 Das Erbrecht des überlebenden Ehegatten wurde durch Gesetz vom 14.5.1981[71] grundlegend in der Weise reformiert, dass er neben Verwandten des Erblassers ein weit umfänglicheres eigenes gesetzliches Erbrecht erhält.[72] Der Umfang seines gesetzlichen Erbrechts wird durch den Güterstand,[73] in dem er mit seinem vorverstorbenen Ehepartner gelebt hat, und durch das Vorh...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 3.2.1 Absoluter Gleichbehandlungsgrundsatz

Rz. 241 Der absoluten Gleichbehandlung unterliegen Sachverhalte, die eine Ungleichbehandlung aus genossenschaftsrechtlichen Prinzipien nicht zulassen, da sie gesetzlich vorgeschrieben gleich zu behandeln sind. Dies betrifft die Höhe des Geschäftsanteils (vgl. § 7 Nr. 1 GenG, § 17 MS), die Anzahl der übernommenen (mitgliedschaftsbegründenden und wohnungs-/nutzungsbezogenen) Pfl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanz Check-up kompakt 202... / 1.1 Gesetzgebung

1.1.1 Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG) Zum 1.1.2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrecht in Kraft getreten. Das bereits im Juni 2021 verabschiedete Gesetz reformiert das Personengesellschaftsrecht umfassend und passt das Recht der Personengesells...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.1 Gesetzgebung

2.1.1 Neuerungen durch das Wachstumschancengesetz Das sicherlich wichtigste Gesetz mit unmittelbaren Auswirkungen auf die steuerliche Gewinnermittlung war im Jahr 2024 das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108). Das Wachstumschancengesetz hat hierbei im Gesetzgebungsverfahren einiges an Bedeutung verloren. Die endgültige Gesetzesfassung stellt einen Kompro...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / I. Gesetzgebung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerlichen Verfahrensrecht 2024 (AO-StB 2024, Heft 12, S. 374)

Das Wichtigste aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung Dipl.-Fw. Karl-Heinz Günther[*] In der nachfolgenden Übersicht werden noch einmal die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen, Anweisungen der Finanzverwaltung und Entscheidungen aus der Rechtsprechung im steuerlichen Verfahrensrecht des Jahres 2024 zur Erinnerung in Form einer Checkliste zusammengestellt. Alle Materia...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanz Check-up kompakt 202... / 1.1.6 Ertragsteuerinformationsbericht

Am 21.6.2023 ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes im Bundesgesetzblatt als Nr. 154 veröffentlicht worden.[1] Aus Sicht der Rechnungslegung zerfä...mehr