Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 1.2.3 Zugewinn

Nach § 1373 BGB ist Zugewinn der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen des Ehegatten übersteigt. Praxis-Beispiel Berechnung des Zugewinns Zum Zeitpunkt der Eheschließung hat der Ehemann EM ein Anfangsvermögen in Höhe von 400.000 EUR und die Ehefrau EF ein Anfangsvermögen in Höhe von 100.000 EUR. Das Endvermögen beträgt bei EM 1.000.000 EUR und bei ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3.3 Erlöschen des Anspruchs auf die Leistung (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 13 Nach § 257 Abs. 1 Nr. 3 AO ist die Vollstreckung einzustellen oder zu beschränken, sobald der Anspruch auf die Leistung erloschen ist. Nach § 257 Abs. 2 S. 1 AO sind bereits getroffene Vollstreckungsmaßnahmen grundsätzlich aufzuheben (zu Einzelheiten s. Rz. 10ff.). Das Erlöschen des Anspruchs kann insbesondere auf den in § 47 AO genannten Erlöschensgründen beruhen.[1...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.3.5 Umrechnung der fiktiven Ausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 Satz 5 ErbStG

a) Rechtslage bis Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020 Weichen die Verkehrswerte von den Steuerwerten ab, ist nur der Teil der Ausgleichsforderung steuerfrei, welcher dem Verhältnis des Steuerwerts des Endvermögens zum Verkehrswert des Endvermögens entspricht (§ 5 Abs. 1 Satz 5 ErbStG). Diese Vorschrift ist in 2009 trotz Anhebung der Steuerwerte beibehalten worden. Es s...mehr

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Leistungsbezug für das Unte... / 4.3 Lösung

V ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da offensichtlich Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausgeführt werden. Der unternehmerische Bereich erstreckt sich aber nicht auf die nichtwirtschaftliche Tätigkeit i. e. S. V hat somit einen Unternehmensbereich und eine nichtunternehmerische Sphäre. Wichtig Finanzverwaltung hat EuGH-Rechtsprechung n...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.2.2 Berücksichtigung der Ausgleichsforderung beim Verpflichteten

a) Allgemeines Die dem überlebenden Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner zustehende Ausgleichsforderung stellt für den Verpflichteten (Erben) eine Nachlassverbindlichkeit dar. Diese kann der Verpflichtete von seinem Erwerb gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abziehen. Die Bewertung der Verbindlichkeit erfolgt dabei mit dem Nennwert. Überträgt der Verpflichtete an Erfüllung s...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Tariferhöhung im öffentlich... / Zusammenfassung

Überblick Mit den in der Regel alle zwei Jahre stattfindenden Tarifverhandlungen werden – häufig rückwirkend – die Entgelte erhöht und teilweise auch Einmalzahlungen vereinbart. Im nachfolgenden Beitrag erhalten Sie eine Anleitung zur korrekten Umsetzung von Tariferhöhungen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Änderungstarifverträge zum TV-Lmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3 Voraussetzungen der Vollstreckung

Rz. 5 Will ein Privatgläubiger die Durchsetzung eines Anspruchs gegen einen Schuldner im Wege der Zwangsvollstreckung erzwingen, müssen drei Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung zwingend gegeben sein: Titel, Vollstreckungsklausel und Zustellung des Titels.[1] Im Gegensatz hierzu benötigen die Finanzbehörden zur Vollstreckung ihrer Ansprüche grundsätzlich keine obsiege...mehr

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ZErb 02/2024, Des Kaisers a... / 3. Translation von Recht im deutsch-französischen Sprachengeflecht

Dass es im deutsch-französischen Sprachengeflecht[9] auch zu Anpassungen des ursprünglichen Rechts gekommen ist, wird mit dem Begriff der traditionellen Rezeption[10] nicht mehr gänzlich erfasst. Daher wäre es ratsam gewesen, von Translation zu entsprechen, wofür sich Elsass-Lothringen vorzüglich als Forschungsgebiet ausweist. Dies haben wir bereits dargelegt und begründet i...mehr

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ZErb 02/2024, Rezension

BNotO Schönenberg-Wessel/Plottek/Sikora (Hrsg.) 2023 1.048 Seiten, 149 EUR Deutscher NotarVerlag, ISBN 978-3-95646-274-0 Um es vorwegzunehmen: Der Neuling unter den Kommentaren zur Bundesnotarordnung von den Herausgebern Ulf Schönenberg-Wessel, Dr. Pierre Plottek und Dr. Markus Sikora hat das Potential als neues Standardwerk für Notare, Anwaltsnotare, Notarassessoren, Bezirksrevi...mehr

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FF 02/2024, Inflationsausgl... / Einführung

Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer erhalten einen Anspruch auf eine Sonderzahlung, um ihre inflationsbedingte finanzielle Mehrbelastung abzufedern. Das sieht das Gesetz zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer und zur Änderung weiterer Gesetze vor, das zum 1.1.2024 in Kraft tritt. Von der S...mehr

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FF 02/2024, Vaterschaftsane... / 1 Gründe:

I. [1] Die Antragstellerin begehrt die Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung im Geburtenregister. [2] Für die im Jahr 1963 geborene Antragstellerin ist im Geburtenregister kein Vater eingetragen. Ihre Mutter verstarb im Jahr 2004. Mit notarieller Urkunde vom 8.10.2021 erkannte der im Jahr 2022 verstorbene Dr. H. die Vaterschaft an. Mit notarieller Urkunde vom 12.11.2021 e...mehr

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zfs 02/2024, zfs Aktuell / 3.1 Beratungen des Vermittlungsausschusses

Am 21.2.2024 befasst sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat mit vier Gesetzen, zu denen der Bundesrat im letzten Jahr den Vermittlungsausschuss angerufen hat. Dazu gehören das Krankenhaustransparanz- und das Wachstumschancengesetz sowie das Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz und das Gesetz zur Förderung von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbar...mehr

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FoVo 02/2024, Antragsbefugn... / 2 II. Die Entscheidung

OLG: unzulässiger Antrag mangels Antragsbefugnis Der Antrag auf Festsetzung von Ordnungsmitteln nach § 890 Abs. 1 S. 1 ZPO ist unzulässig. Dem Gläubiger fehlt die erforderliche Antragsbefugnis. Die Regelungen in § 8 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 UWG über die Befugnis von Wirtschaftsverbänden und qualifizierten Einrichtungen zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen haben nach herrschende...mehr

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FoVo 02/2024, Drittauskünft... / 3 Der Praxistipp

Ein Blick in das Gesetz hilft Ausgangspunkt für die Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers gegenüber den dort genannten Auskunftsstellen ist § 802l ZPO. Die Zulässigkeit des Auskunftsersuchens ergibt sich aus § 802l Abs. 1 S. 1 ZPO. Danach können Drittauskünfte nur eingeholt werden, wenn die Ladung zur Abnahme der Vermögensauskunft dem Schuldner nicht zustellbar ist, wenn er ...mehr

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AGS 02/2024, Streitwert ein... / III. Hauptsacheanspruch richtet sich nach § 9 ZPO

1. Keine Analogie zulässig Entgegen der Auffassung der Vorinstanzen ist hinsichtlich des Anspruchs auf Feststellung der höchst zulässigen Miete nicht auf eine analoge Anwendung des § 41 Abs. 5 GKG abzustellen. Eine Analogie ist nur zulässig, wenn das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht so weit mit dem Tatb...mehr

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ZErb 02/2024, Des Kaisers a... / d. Noterbrecht und Pflichtteilsrecht

Die gesetzliche Erbfolge kann durch letztwillige Verfügung nicht geändert oder gar beseitigt werden. Darauf abzielende Verfügungen sind unwirksam. Das französische Erbrecht kennt obendrein keinen Erb- oder Pflichtteilsverzicht! Das Vermögen des Erblassers teilt sich vielmehr in den Teil, der dem gesetzlichen Erbrecht untersteht; gesprochen wird von "Reservat", "la réserve" bz...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Dokumentationspflicht/Aufzeichnungspflicht der täglichen Arbeitszeit

Tz. 3 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Arbeitgeber müssen generell die tägliche Arbeitszeit von Minijobbern (Ausnahme: Privathaushalte), kurzfristig Beschäftigten (s. § 8 Abs. 1 SGB IV) sowie Arbeitnehmern in den nach § 8 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch oder in § 2a Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftszweigen aufzeichnen. Aufzuzeichnen sind: Beginn der t...mehr

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FF 02/2024, Familienrechtliche Reformvorhaben

Der Koalitionsvertrag der Ampelregierung sieht die Modernisierung des Familienrechts vor – 2024 soll das Reformjahr werden! Klaus Schnitzler Dies betrifft vor allem das Abstammungsrecht, das Unterhaltsrecht – insbesondere der betreuenden Elternteile einschließlich § 1615l BGB – sowie das Kindschaftsrecht (Stichwort: Wechselmodell). Das BMJ hat rechtzeitig zum DFGT 2023 ein Eckp...mehr

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zfs 02/2024, Der getunte E-... / III. Zivilrechtliche Auswirkungen der Veränderung am E-Scooter

Wird ein Elektrokleinstfahrzeug, konkret ein E-Scooter, in einen Verkehrsunfall verwickelt oder wird durch diesen ein Schaden verursacht und ergibt die Prüfung der technischen Spezifikationen, dass dieser E-Scooter eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von Haus aus oder nach technischem Eingriff von mehr als 20 km/h aufweist, kann die Privilegierung aus § 8 Nr. 1 StVG ni...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Miteigentümer (§ 10f Abs 4 EStG)

Rn. 31 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach § 10f Abs 4 S 1 EStG steht ein Miteigentumsanteil an einem Gebäude bei der Anwendung des Abs 3 (Objektbeschränkung) dem Gebäude gleich. Jeder Miteigentumsanteil stellt somit ein eigenständiges, förderfähiges Objekt dar, so dass eine Objektbeschränkung eintritt, wenn für ihn ein Sonderausgabenabzug nach § 10f Abs 1 oder 2 EStG in Anspruc...mehr

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AGS 02/2024, Inhalt der Rec... / II. Anwendbare Verfahrensvorschriften

Gem. § 11 Abs. 3 S. 1 RVG wird im Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit die Vergütung vom UdG festgesetzt. Nach § 11 Abs. 3 S. 2 RVG gelten die für die jeweilige Gerichtsbarkeit geltenden Vorschriften über die Erinnerung im Kostenfestsetzungsverfahren entsprechend, hier somit die Vorschriften der VwGO. 1. Frist von zwei Wochen Nach den Ausführungen des OVG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 8 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Grundstruktur des § 23 EStG geht auf das EStG 1925 zurück. Spekulationsgeschäfte waren darin als Unterart der "sonstigen Leistungsgewinne" nach §§ 41 Abs 1 Nr 1, 42 EStG 1925 estpfl. Die Spekulationsabsicht wurde regelmäßig unterstellt, der StPfl konnte jedoch dartun, dass der veräußerte Gegenstand nicht zum Zwecke einer gewinnbringenden ...mehr

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AGS 02/2024, Krenzler/Remmertz, Rechtsdienstleistungsgesetz - RDL, RDGEG, RDV

Herausgegeben von Rechtsanwalt Dr. Michael Krenzler, Rechtsanwalt Dr. Frank R. Remmertz. 3. Aufl., 2023. Nomos Verlag, Baden-Baden. 815 S., 99,00 EUR Der Gesetzgeber hat durch mehrere Reformgesetze, vor allem durch das sog. Legal-Tech-Gesetz, das RDG grundlegend geändert. Dabei hat der Gesetzgeber umfangreiche Neuregelungen wie etwa bei der Definition der Inkassodienstleistun...mehr

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AGS 02/2024, Inhalt der Rec... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg ist zuzustimmen. Es ist bedauerlich, dass der Gesetzgeber für Verfahren, die im RVG geregelt sind, Rechtsbehelfsbelehrungen mit unterschiedlichem Inhalt vorgesehen hat. Dies liegt – worauf auch das OVG Berlin-Brandenburg hingewiesen hat, – daran, dass im Vergütungsfestsetzungsverfahren vor den Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerich...mehr

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FF 02/2024, Der Verfahrensk... / V. Bedürftigkeit des Berechtigten

Ein Anspruch besteht bereits dann, wenn der Berechtigte ohne Gefährdung seines angemessenen und nicht erst bei Gefährdung seines notwendigen Selbstbehalts die Verfahrenskosten nicht zahlen kann. Die Maßstäbe der §§ 114 f. ZPO gelten nicht.[36] Der Bedürftige muss aber zunächst den Stamm des eigenen Vermögens verwerten, soweit dieses nicht in angemessener Höhe der Sicherung fü...mehr

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AGS 02/2024, Einwand, keine... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des Einzelrichters des IX. ZS des BGH bedarf einiger Anmerkungen. 1. Zuständigkeit für den Kostenansatz Nicht die von dem Einzelrichter mehrfach erwähnte Rechtspflegerin hat den beanstandeten Gerichtskostenansatz aufgestellt, sondern der hierfür nach § 1 KostVfg zuständige Kostenbeamte. Diese Unterscheidung ist wichtig, auch wenn in der Praxis vielfach der Bea...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7.3 Andere Zweckänderungen und Änderungen prägender Bestimmungen

Tz. 37 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 § 85 Abs. 2 BGB sieht vor, dass durch Satzungsänderung der Stiftungszweck in anderer Weise als nach Abs. 1 oder andere prägende Bestimmungen der Stiftungssatzung geändert werden können. Voraussetzung ist, dass sich die Verhältnisse nach Errichtung der Stiftung wesentlich verändert haben und eine solche Änderung erforderlich ist, um die Stift...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Veräußerung vor Erwerb – sog Leerverkäufe (§ 23 Abs 1 Nr 3 EStG)

Rn. 99 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Regelung des § 23 Abs 1 Nr 3 EStG war bereits bis VZ 2008 im Gesetz enthalten. Im Zuge der Unternehmenssteuerreform wurde die Vorschrift aber gestrichen. Mit dem Übergang zur AbgSt ab VZ 2009 glaubte der Gesetzgeber, dass in solchen Fällen eine Besteuerung iRd § 20 EStG erfolgt. Allerdings wurde dabei übersehen, dass andere WG, außer Kap...mehr

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FoVo 02/2024, Antragsbefugn... / 3 Der Praxistipp

Nur institutionelle Statthalter von Interessen sind Anspruchsberechtigte Wer eine nach § 3 oder § 7 UWG unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt, kann nach § 8 Abs. 1 UWG auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht bereits dann, wenn eine derartige Zuwiderhandlung droht. Neben den Mitbewerbe...mehr

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AGS 02/2024, Fragen und Lös... / 2. Erstattungsfähige Verfahrensgebühr

In Anwendung dieser Grundsätze ist lediglich die ermäßigte Verfahrensgebühr nach Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3201 VV mit einem Gebührensatz von 1,1 erstattungsfähig. Für den Kostenantrag ist Rechtsanwalt A keine 1,6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV nach dem Kostenwert entstanden. Diese Tätigkeit gehört nämlich gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG zum Rechtszug der Berufungsinsta...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Nutzungsvergütungen

Rn. 106 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nutzungsvergütungen iSv § 24 Nr 3 EStG sind Gegenleistungen für eine vorübergehende Gebrauchsüberlassung eines Grundstücks. Sie fallen damit unter § 21 Abs 1 Nr 1 EStG, auch wenn es sich um eine unfreiwillige Überlassung handelt. Bei Grundstücken, die sich in einem BV befinden, ist über § 21 Abs 3 EStG die jeweils einschlägige Einkunftsart ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6.2 Haftung des Vorstands

Tz. 31 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Gemäß § 84a Abs. 1 BGB sind auf die Tätigkeit des Vorstandes die Regelungen der §§ 664 bis 670 BGB (Anhang 12a) entsprechend anwendbar. In § 84a Abs. 2 BGB ist geregelt, dass die Mitglieder des Vorstands bei der Führung der Geschäfte die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsführers anzuwenden haben. Eine Haftung der Vorstandsmitglieder ergibt...mehr

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ZErb 02/2024, Des Kaisers a... / e. Ehegattenerbrecht

Erbberechtigter Ehegatte ist der überlebende Ehegatte, sofern er nicht geschieden ist und gegen ihn kein rechtskräftiges Urteil über die Trennung von Tisch und Bett existiert ("séparation de corps et de lit") gem. Art. 732 CC. Dies gilt seit dem Gesetz Nr. 2013-104 vom 17.5.2013, in Kraft seit 18.5.2013, auch für gleichgeschlechtliche Ehepaare, nicht aber für gePACSte Paare....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 5 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 10g EStG ist durch das StÄndG 1992 vom 25.02.1992 (BGBl I 1992, 297) neu in das EStG eingefügt worden. Damit wurde eine Billigkeitsregelung der FinVerw auf der Grundlage von § 33 EStG abgelöst (s FinMin BdW vom 24.11.1972, BStBl I 1973, 2). Durch das HBeglG 2004 vom 29.12.2003 (BGBl I 2003, 3076) ist die Vorschrift geändert worden. Die zeit...mehr

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AGS 02/2024, Erstreckung de... / II. Umfang der Pflichtverteidigerbestellung

Das OLG hat die landgerichtliche Entscheidung aufgehoben und festgestellt, dass sich die Bestellung des Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger des Angeklagten auch auf die Verteidigung gegen den geltend gemachten Adhäsionsanspruch erstreckt. Es hat die Sache an das LG zur ergänzenden Festsetzung der Gebühren für das Adhäsionsverfahren zurückverwiesen. Die Beiordnung des Pflicht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Höhe und Zeitraum des Abzugs (§ 10g Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 36 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der StPfl kann jeweils bis zu 9 % der Bemessungsgrundlage pro Kj wie Sonderausgaben abziehen (bei vor dem VZ 2004 begonnenen Maßnahmen 10 %). Eine Obergrenze sieht das Gesetz nicht vor. Die Abzugsmöglichkeit ist auf zehn Jahre beschränkt, so dass maximal 90 % der begünstigten Aufwendungen abzugsfähig sind. Der maximale jährliche Abzugsbetrag ...mehr

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AGS 02/2024, Parteikosten f... / III. Höhe richtet sich nach dem JVEG

Hinsichtlich des Umfangs und der Höhe der Entschädigung für die durch notwendige Reisen oder durch die notwendige Wahrnehmung von Terminen entstandene Zeitversäumnis verweist das Gesetz in § 91 Abs. 1 S. 1 S. 2 ZPO aus Gründen der Pauschalierung und Verwaltungsvereinfachung auf die Bestimmungen über die Zeugenentschädigung. Den Beklagten ist daher gem. §§ 19 ff. JVEG eine En...mehr

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AGS 02/2024, Kosten und not... / II. Kostentragung durch die Einziehungsbeteiligte

Den Ausspruch über die Kostentragung durch die Einziehungsbeteiligte hat das LG, auch soweit diese nur die Einziehungsentscheidung betreffen, aufgehoben. Die Kosten konnten der Einziehungsbeteiligten nicht auf der Grundlage von § 465 Abs. 1 StPO auferlegt werden, weil die Einziehungsbeteiligte nicht – wie von der Vorschrift verlangt – Angeklagte ist (KK-StPO/Gieg, 9.Aufl., 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 3 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 10f EStG ist durch das WoBauFG vom 22.12.1989 (BGBl I 1989, 2408) in das EStG eingeführt worden. Durch das HBeglG 2004 vom 29.12.2003 (BGBl I 2003, 3076) ist die Vorschrift geändert worden. Die zeitlich über insgesamt zehn Jahre gestreckte Abziehbarkeit von ursprünglich insgesamt 100 % der geförderten Aufwendungen wurde ab dem VZ 2004 auf 9...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Begriff des Rechtsnachfolgers

Rn. 100 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Aufgrund der Verklammerungsfunktion des § 24 Nr 2 Hs 2 EStG umfasst der Begriff des Rechtsnachfolgers sowohl die bürgerlich-rechtliche Einzel- als auch die Gesamtrechtnachfolge. Erfasst werden somit insbesondere: der oder die Erben als Gesamtrechtsnachfolger (§ 1922 BGB); nachträglich zugeflossene Zahlungen werden dem Erben ungeachtet dessen...mehr

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FF 02/2024, Inflationsausgl... / 1. Inflationsausgleich für berufliche Betreuerinnen und Betreuer

Die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer beträgt 7,50 EUR pro Monat und pro geführter Betreuung. Durch die Ausgestaltung als monatsweise Zahlung pro geführte Betreuung soll eine gerechte Mittelverteilung erreicht werden. Der Anspruch ist auf den Zeitraum Anfang 2024 bis Ende 2025 begrenzt. Um keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand ents...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Einführung, Zweck und Anwendungsbereich

Tz. 13 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts wurde am 22.07.2021 verkündet (BGBl I 2021, 2947ff.) und ist am 01.07.2023 in Kraft getreten. Die Regelungen zum neu eingeführten Stiftungsregister finden ab dem 01.01.2026 Anwendung. Durch die Neuregelung wird das Stiftungszivilrecht, das bislang im BGB und in den einzelnen Landesstiftung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Bemessungsgrundlage

Rn. 19 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 10f Abs 1 S 1 EStG begünstigt HK und AK an eigenen Gebäuden oder Gebäudeteilen. Dabei müssen hinsichtlich der begünstigten Maßnahmen die Voraussetzungen von § 7h EStG oder § 7i EStG vorliegen (dazu s Rn 7–13). Es sind nur solche AK einbezogen, die auf Baumaßnahmen entfallen, die nach dem rechtswirksamen Abschluss des Grundstückskaufvertrag...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Beispielsfall

Tz. 8 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Beispiel: Der Verein "Lahme Lunge" hat ab Januar 2024 einen Minijobber (geringfügig Beschäftigten) auf Basis der Höchstgrenze (vor dem 01.01.2024: 450 EUR, vor dem 01.10.2022: 520 EUR) beschäftigt. Wie viele Stunden darf er arbeiten, wenn der Arbeitgeber den Mindestlohn zahlt? Ergebnis: Der Mindestlohn beträgt ab Januar 2024 12,41 EUR pro Stund...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 44 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 23 Abs 2 EStG enthält eine Subsidiaritätsklausel für die Fälle, dass ein Lebenssachverhalt abstrakt sowohl unter die eine als auch die andere Einkunftsart subsumiert werden kann. Ein privates Veräußerungsgeschäft liegt daher nicht vor, soweit Einkünfte iSd § 2 Abs 1 Nr 1–6 EStG gegeben sind. Dies folgt allerdings bereits aus der Bezeichnun...mehr

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ZErb 02/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Althoff Die außerordentlichen Testamente in der deutschen Rechtsordnung 2023 Nomos, ISBN 978-3-7560-1230-5, 169 EUR Eine Dissertation, die von Musche...mehr

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FF 02/2024, Die Privilegier... / 2. Die Anwendung der "Lebensversicherungs-Entscheidung" auf Arbeitsleistungen im Wege der ausdehnenden Auslegung

Ob es sich im entschiedenen Fall um eine ausdehnende Auslegung oder eine ausdehnende Analogie handelte, steht dahin. Die Begründung der Entscheidung und ihr Ergebnis überzeugen jedenfalls (Anwendung von § 1374 Abs. 2 BGB). Vermögenszuwendungen und Arbeitsleistungen unterscheiden sich ausschließlich in ihrer Sachnatur, in der Art der Wertschöpfung, nicht jedoch im identischen ...mehr

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zfs 02/2024, Notwendiger In... / 2 Aus den Gründen:

[9] 1. Zu Recht ist das BG davon ausgegangen, dass der Kl. seine Vertragserklärung mit Schreiben vom 20.5.2019 wirksam widerrufen hat. [10] a) Die Widerrufsfrist begann gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VVG nicht zu laufen, weil die Bekl. ihn nicht ordnungsgemäß über die Rechtsfolgen eines Widerrufs belehrt hatte. [11] aa) Nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VVG setzt der Beginn der Wide...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Auslegung

Rn. 11 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Im Gesetz ist der Begriff der Entschädigung iSv § 24 Nr 1 EStG nicht definiert. Sein Inhalt muss deshalb durch Auslegung bestimmt werden. Der Begriff der Entschädigung in seiner allg, für alle Fallgruppen (§ 24 Nr 1 Buchst a–c EStG) maßgeblichen Bedeutung meint Zahlungen, die eine finanzielle Einbuße (einen Schaden) ausgleichen, die ein StPf...mehr

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ZErb 02/2024, Kein quotenlo... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 11 erstrebt einen quotenlosen Erbschein, der die Beteiligten zu 1 – 10 als Miterben ausweist. Der am 25.12.1926 geborene und am 3.1.2021 verstorbene Erblasser war seit dem 27.12.2016 verwitwet. Er hatte keine Kinder und hinterließ zwei Verfügungen von Todes wegen: 1. Mit eigenhändig geschriebener und unterschriebener Erklärung vom 4.6.1959 (Bl. 5 der Testa...mehr