Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2174 BGB – Vermächtnisanspruch.

Gesetzestext Durch das Vermächtnis wird für den Bedachten das Recht begründet, von dem Beschwerten die Leistung des vermachten Gegenstands zu fordern. Rn 1 § 2174 ist die Anspruchsgrundlage für den Vermächtnisnehmer und enthält die Aussage, dass nach deutschem Recht das Damnations- und nicht das Vindikationslegat gilt (anders uU nach EuErbRVO, Vor § 2147 Rn 1). Dem schuldrec...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgehalt und allgemeine Grundlagen.

Rn 1 § 631 definiert die im Synallagma stehenden werkvertraglichen Leistungspflichten (zur Rechtsnatur des Werkvertrages iE: Vor §§ 631 bis 651 Rn 1 ff), ohne deren Inhalt näher festzulegen. Die Vorschrift bestimmt solcherart also lediglich den Rahmen, in dem die Vertragsparteien privatautonom darüber entscheiden, worin der geschuldete Werkerfolg bestehen soll und welche Ver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Schriftlichkeit und Vollständigkeit

Rn. 9 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Über Art und Umfang sowie über das Prüfungsergebnis ist schriftlich zu berichten (vgl. § 321 Abs. 1 Satz 2; Art. 11 Abs. 2 Satz 1 der AP-VO). Schriftlichkeit hat zur Folge, dass Wesentliches nicht etwa deshalb weggelassen werden darf, weil der Prüfer darüber bereits in anderer Form Bericht erstattet hat; denn der Prüfungsbericht ist als ein ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erhöhter Elementarbedarf.

Rn 29 Aufgrund geänderter Rspr lässt der BGH (FamRZ 21, 28) eine Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle bis zum Doppelten des höchsten in der Düsseldorfer Tabelle ausgewiesenen Einkommensbetrages zu. Dies hat zu einer Änderung der Düsseldorfer Tabelle geführt. Diese enthält nunmehr 15 Einkommensgruppen und umfasst ein Einkommen von bis zu 11.000 EUR. Fraglich ist allerdings...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Erweiterte Anhörung (Abs 2).

Rn 11 Sind gemeinschaftliche minderjährige Kinder vorhanden, hat das Gericht die Ehegatten auch zur elterlichen Sorge und zum Umgangsrecht anzuhören und auf bestehende Möglichkeiten der Beratung hinzuweisen. Mit dieser Anhörungspflicht nimmt der Gesetzgeber die gemeinsamen minderjährigen Kinder der Ehegatten in den Blick, die unter der Trennung und Scheidung ihrer Eltern reg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Geltungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift steht im Kontext mit der kollisionsrechtlichen Regelung zum Eheschließungsstatut in Art 13 I EGBGB. Danach ergeben sich die materiellen Voraussetzungen der Eheschließung – unabhängig vom Ort der Eheschließung – für jeden Verlobten aus dem Recht des Staates, dem er unmittelbar vor der Eheschließung angehörte (BGH NJW 66, 1811 [BGH 14.07.1966 - IV ZB 243/66...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Weihnachtsvergütungen (Nr 4).

Rn 17 Die Weihnachtsvergütung ist eine Sonderleistung, die vom ArbG anlässlich des Weihnachtsfests zusätzlich zur Vergütung gezahlt wird (BAG NZA 12, 1246 Rz 9). Unerheblich ist die konkrete Bezeichnung (BTDrs 19/27636, 33). Es kann sich um eine Sonderzuwendung bzw Sonderzahlung für erbrachte Arbeit handeln, sofern sie aus Anlass des Weihnachtsfestes oder zweckgerichtet im Z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2155 BGB – Gattungsvermächtnis.

Gesetzestext (1) Hat der Erblasser die vermachte Sache nur der Gattung nach bestimmt, so ist eine den Verhältnissen des Bedachten entsprechende Sache zu leisten. (2) Ist die Bestimmung der Sache dem Bedachten oder einem Dritten übertragen, so finden die nach § 2154 für die Wahl des Dritten geltenden Vorschriften Anwendung. (3) Entspricht die von dem Bedachten oder dem Dritten...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verhältnismäßigkeit.

Rn 10 Eine mit den guten Sitten nicht zu vereinbarende Härte wird dann angenommen, wenn die Vollstreckungsmaßnahme das Verhältnismäßigkeitsprinzip nicht wahrt. Dies ist dann der Fall, wenn dem Schuldner durch die Vollstreckungsmaßnahme nur Schaden entstehen würde, der Gläubiger hingegen nicht einmal eine auch nur tw Befriedigung erhalten würde. Dies muss allerdings völlig zw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Normzweck.

Rn 25 § 1025 und der gesamte 1. Abschnitt (§§ 1025–1028) sind dem Anwendungsbereich und Umfang schiedsrichterlicher Tätigkeit gewidmet. Das Gesetz folgt damit der Systematik des Modellgesetzes. Dabei setzen die Normen des 1. Abschnitts die Existenz und die Zulässigkeit einer privaten Schiedsgerichtsbarkeit voraus. Diese beruht in ihrer großen praktischen Bedeutung letztlich d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Pfändungsschutz für Nachzahlungen.

Rn 4 Für die Nachzahlung laufender Geldleistungen sieht § 904 einen dreistufigen Pfändungsschutz vor. Die Regelung erfasst sowohl Nachzahlungen, die sich auf den Grundfreibetrag als auch auf einen Erhöhungsbetrag beziehen. Auf der ersten Stufe sind bestimmte, einzeln aufgeführte Geldleistungen auch bei einer Nachzahlung in vollem Umfang unpfändbar. Auf der zweiten Stufe sind...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1358 BGB – Gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge.

Gesetzestext (1) Kann ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge rechtlich nicht besorgen (vertretener Ehegatte), ist der andere Ehegatte (vertretender Ehegatte) berechtigt, für den vertretenen Ehegattenmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Begriff

Rn. 917 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der Begriff der Betriebsaufgabe ist im Gesetz nicht definiert und bedarf daher der Auslegung (so bereits BFH v 09.02.1972, I R 205/66, BStBl II 1972, 455). Die nach dem Wortlaut weitestgehende Auslegung erfordert zumindest eine Handlung des StPfl, die darauf gerichtet ist, den Betrieb als selbstständigen Organismus nicht mehr in seiner bish...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Wertpapierbegriff

Rn. 5 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Wertpapiere i. S. v. § 2 Abs. 1 WpHG „sind, auch wenn keine Urkunden über sie ausgestellt sind, alle Gattungen von übertragbaren Wertpapieren mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten, die ihrer Art nach auf den Finanzmärkten handelbar sind, insbesondere Aktien, andere Anteile an in- oder ausländischen juristischen Personen, Personengesellschaften u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Flucht in die Säumnis.

Rn 56 Bei der sog ›Flucht in die Säumnis‹ lässt die Partei ein Versäumnisurteil (vorläufige Vollstreckung: §§ 708 Nr 2, 719 I 2; keine Abwendungsbefugnis nach § 711) gegen sich ergehen. In der Einspruchsfrist (§ 339 I [Notfrist]) legt sie Einspruch (§ 338) ein, sodass der Prozess in die Lage vor Eintritt der Versäumnis zurückversetzt (§ 342) und ein Termin zur Verhandlung üb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Neukonzeption.

Rn 1 Das ZPO-RG vom 27.7.01 (BGBl I, 1887) hat eine Neukonzeption des Revisionsrechts geschaffen. Nach der ZPO aF war in Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, bei denen das OLG den Wert der Beschwer auf einen Betrag von mehr als 60.000 DM festgesetzt hat, die Revision ohne Zulassung statthaft (allerdings mit der Maßgabe, dass der BGH die Annahme der Revisi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Zivilrecht/Handelsrecht

Rn. 1414 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die steuerliche Realteilung kann sich zivil- bzw handelsrechtlich auf unterschiedlichen Wegen vollziehen. Denkbar ist Übertragung aller übergehenden WG im Wege der Einzelrechtsnachfolge durch Abtretung, Einigung und Übergabe oder Auflassung der jeweiligen WG. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch die Regeln über die Abspaltung nach ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verhältnis zum allgemeinen Leistungsstörungsrecht.

Rn 4 Dogmatisch folgt aus der Vereinheitlichung des Leistungsstörungsrechts die Erkenntnis, dass die Herstellung eines mangelhaften Gewerkes als Unterfall der (teilweisen) Nichterfüllung des Vertrages zu behandeln ist. Das ändert freilich nichts daran, dass die im Werkvertragsrecht verbliebenen, vertragsspezifischen Vorschriften zum Mängelhaftungsrecht abschließende Sonderre...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Veröffentlichung des GVP.

Rn 95 Eine Veröffentlichung ist nach Abs 9 Hs 2 ausdrücklich nicht nötig. Erforderlich und genügend ist die Auflegung des Geschäftsverteilungsplans zur Einsichtnahme für Jedermann in einer Geschäftsstelle des Gerichts, die vom Präsidenten oder Aufsicht führenden Richter im Rahmen seiner Gerichtsverwaltung – also nicht durch das Präsidium – bestimmt wird. Die Anordnung der Au...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Abgrenzung sonstiger Haftungsverhältnisse von sonstigen finanziellen Verpflichtungen

Rn. 63 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Im geltenden HGB ist der Begriff der "sonstigen Haftungsverhältnisse" nicht zu finden. § 285 Nr. 3a fordert für KapG und Gesellschaften i. S. d. § 264a die Angabe wesentlicher sonstiger finanzieller Verpflichtungen, die weder passiviert, noch nach § 268 Abs. 7 oder § 285 Nr. 3 angabepflichtig sind. In der maßgeblichen RegB zum Bilanzrichtlini...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gesamtgut.

Rn 5 Die Auseinandersetzung über das Gesamtgut erfolgt nach §§ 1471 ff. Da sie sich über einen längeren Zeitraum erstrecken kann, dauert das nach § 1419 bestehende Gesamthandsverhältnis zunächst an. Aus der Gütergemeinschaft wird jedoch die Liquidationsgemeinschaft, §§ 1471 II 2, 1419 (BGH FamRZ 85, 903; Frankf FamFR 13, 465). Während bei Bestehen der Gütergemeinschaft die V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Die Haftungserleichterung nach § 300 I.

Rn 2 Trotz des Annahmeverzugs des Gläubigers wird der Schuldner von seiner Leistungspflicht nicht befreit (Grüneberg/Grüneberg § 300 Rz 1). Ausnahmen von diesem Grundsatz ergeben sich aus dem Gesetz (§ 615, hierzu Schreiber JURA 09, 295) oder Treu und Glauben. Der Schuldner erhält aber grds nur die Möglichkeit, die Schuld nach §§ 372, 383, 303 zum Erlöschen zu bringen; ein R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde.

Rn 3 Ungeschriebene Voraussetzung der Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde ist die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde. Die Rechtsbeschwerde ist nur eröffnet, wenn die sofortige Beschwerde statthaft war (BGHZ 158, 212, 214 = NJW 04, 2015; NJW 09, 3653 Rz 5 ff; ZIP 11, 1170 Rz 3; NZI 14, 724 Rz 4; BGHZ 233, 258 = NJW 22, 2622 Rz 8). War dies nicht der Fall, war die Ausgang...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1079 BGB – Anlegung des Kapitals. (zum 31.12.22)

Gesetzestext 1 Der Nießbraucher und der Gläubiger sind einander verpflichtet, dazu mitzuwirken, dass das eingezogene Kapital nach den für die Anlegung von Mündelgeld geltenden Vorschriften verzinslich angelegt und gleichzeitig dem Nießbraucher der Nießbrauch bestellt wird. 2 Die Art der Anlegung bestimmt der Nießbraucher. Anlegung des Kapitals. 1Der Nießbraucher und der Gläubi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, KapMuG Fassung KapMuG

vom 19.10.12 (BGBl I S. 2182), zuletzt geändert durch Art 1 des Gesetzes zur Änderung des KapMuG vom 16.10.20 (BGBl I S 2186)mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Für die in Gesetzen, gerichtlichen Verfügungen und Rechtsgeschäften enthaltenen Frist- und Terminsbestimmungen gelten die Auslegungsvorschriften der §§ 187 bis 193.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vollstreckbarkeit.

Rn 5 Die Vollstreckbarkeit einer Entscheidung tritt ein, wenn entweder die formelle Rechtskraft eingetreten oder die Entscheidung kraft Gesetzes oder kraft richterlicher Anordnung vorläufig vollstreckbar ist. Sie setzt lediglich voraus, dass die Entscheidung einen vollstreckungsfähigen Inhalt hat, was regelmäßig bei Leistungsurteilen der Fall ist, während Feststellungs-, Ges...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Streitgenossen stehen, soweit nicht aus den Vorschriften des bürgerlichen Rechts oder dieses Gesetzes sich ein anderes ergibt, dem Gegner dergestalt als Einzelne gegenüber, dass die Handlungen des einen Streitgenossen dem anderen weder zum Vorteil noch zum Nachteil gereichen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Für Klagen nach § 2 gelten § 15 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und die darin enthaltene Verordnungsermächtigung entsprechend.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1416 BGB – Gesamtgut.

Gesetzestext (1) 1Das jeweilige Vermögen der Ehegatten wird durch die Gütergemeinschaft gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten (Gesamtgut). 2Zu dem Gesamtgut gehört auch das Vermögen, das einer der Ehegatten während der Gütergemeinschaft erwirbt. (2) Die einzelnen Gegenstände werden gemeinschaftlich; sie brauchen nicht durch Rechtsgeschäft übertragen zu werden. (3) 1Wir...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bildet einen zentralen Baustein für einen systematisch ausgeformten Schutz der Lebensgrundlagen bei Forderungspfändungen (Überblick bei Ahrens NJW 10, 2001). Aktuell wird eine Reform des Pfändungsschutzkontos diskutiert. Nach dem Diskussionsentwurf v 1.11.18 und dem RefE vom 15.10.19 ist jetzt der RegE eines Gesetzes zur Fortentwicklun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 202 ist eine Ergänzung zu § 201 und dient damit ebenfalls der Zuständigkeitskonzentration. Damit geht einher, dass im Falle der Verweisung an das Gericht der Ehesache kraft Gesetzes die Ehewohnungs- und Haushaltssache in den Verbund iSd § 137 FamFG fällt.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Prozessökonomie.

Rn 35 Der Gedanke der Prozessökonomie wird neuerdings als Rechtsprinzip und Verfahrensgrundsatz der ZPO eingehender behandelt (Hofmann ZZP 126, 83; Bruns ZZP 124, 29). Es leuchtet ein, dass eine wirtschaftliche Verfahrensgestaltung aus der Sicht des Gesetzes, des Richters und der Parteien sinnvoll und erforderlich ist. Als ein Prinzip vermag die Prozessökonomie freilich kein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Entscheidung des Berufungsgerichts über das Bestehen und den Inhalt von Gesetzen, auf deren Verletzung die Revision nach § 545 nicht gestützt werden kann, ist für die auf die Revision ergehende Entscheidung maßgebend.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Reiseveranstalter hat sicherzustellen, dass dem Reisenden der gezahlte Reisepreis erstattet wird, soweit im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstaltersmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 2601 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Mit dem Tod des Erblassers gehen seine Vermögensgegenstände und Schulden (§ 1967 Abs 1 BGB) auf den oder die Erben – Letztere: in Erbengemeinschaft – als Ganzes über (§ 1922 BGB). Es bedarf, anders als in einigen anderen Rechtsordnungen, zB in Österreich (§§ 797, 799 ABGB), nicht der Annahme der Erbschaft durch die gesetzlichen oder gewill...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ausscheiden des (Zwischen-)Mieters.

Rn 10 Mit der Beendigung des Hauptmietverhältnisses scheidet der Mieter zeitgleich kraft Gesetzes als Vermieter aus dem Untermietverhältnis aus.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zeitliche Reihenfolge der tatbestandlichen Voraussetzungen.

Rn 4 Ein die Sperrfrist auslösender Umwandlungsfall liegt immer dann vor, wenn die sog Umwandlung nach Abschluss des Mietvertrages und nach Überlassung der Wohnräume an den Mieter erfolgt (AG Tempelhof-Kreuzberg GE 14, 876). Hierbei wird die Kündigungssperre stets und ausnahmslos ausgelöst, wenn von den drei Tatbestandselementen die Umwandlung zuletzt erfolgt. Insoweit ist n...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Auf die Übertragung einer Forderung kraft Gesetzes finden die Vorschriften der §§ 399 bis 404, 406 bis 410 entsprechende Anwendung.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Im Falle der Tötung, der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle der Freiheitsentziehung hat der Ersatzpflichtige, wenn der Verletzte kraft Gesetzes einem Dritten zur Leistung von Diensten in dessen Hauswesen oder Gewerbe verpflichtet war, dem Dritten für die entgehenden Dienste durch Entrichtung einer Geldrente Ersatz zu leisten. 2Die Vorschrift des § 84...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32003R2201 Art. 59 Brüssel IIa-VO – Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten.

Gesetzestext (1) Unbeschadet der Artikel 60, 61, 62 und des Absatzes 2 des vorliegenden Artikels ersetzt diese Verordnung die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bestehenden, zwischen zwei oder mehr Mitgliedstaaten geschlossenen Übereinkünfte, die in dieser Verordnung geregelte Bereiche betreffen. (2) Finnland und Schweden können erklären, dass das Übereinkomm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Vorbemerkung.

Rn 1 Die Vorschrift hat nur noch Klarstellungsfunktion und ist überdies zu eng gefasst. Über den Wortlaut der Vorschrift hinausgehend können auch andere Gesetze als das GVG und die Prozessordnungen – einschließlich Landesrecht bei entsprechender bundesrechtlicher Ermächtigung, zB die Polizeigesetze und die Hinterlegungsordnungen der Länder – dem AG nach dem Grundsatz ›lex sp...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, LPartG §§ 18, 19 LPartG

§§ 18, 19 LPartG0 Aufgehoben durch Art 7 des Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom 6.7.09 (BGBl I S 1696)mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, ProdHaftG § 2 ProdHaftG – Produkt.

Gesetzestext Produkt im Sinne dieses Gesetzes ist jede bewegliche Sache, auch wenn sie einen Teil einer anderen beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache bildet, sowie Elektrizität. Rn 1 Produkte iSd § 2 sind bewegliche Sachen iSd § 90 BGB sowie die nicht von § 90 BGB erfasste Elektrizität (s dazu insb BGHZ 200, 242 Rz 7). Auch Tiere werden als von § 2 ProdHaftG erfas...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vertretungsmacht.

Rn 9 Obwohl dies nicht ausdrücklich geregelt ist, umfasst nach dem Sinn des Gesetzes die alleinige Entscheidungsbefugnis in alltäglichen Angelegenheiten auch die alleinige gesetzliche Vertretungsmacht des Kindes hierfür (Schwab FamRZ 98, 457, 470).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 166 GVG – [Amtshandlungen außerhalb des Gerichtsbezirks].

Gesetzestext Ein Gericht darf Amtshandlungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes auch außerhalb seines Bezirks vornehmen. (von einer Kommentierung wurde abgesehen)mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Ehezeit im Sinne dieses Gesetzes beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem die Ehe geschlossen worden ist; sie endet am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. (2) In den Versorgungsausgleich sind alle Anrechte einzubeziehen, die in der Ehezeit erworben wurden. (3) Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet ein Versorgungsausgleich nur st...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1801 BGB – Befreite Vormundschaft.

Gesetzestext (1) Für das Jugendamt, den Vereinsvormund und den Vormundschaftsverein als Vormund gilt § 1859 Absatz 1 entsprechend. (2) Das Familiengericht kann auf Antrag Vormünder von den Beschränkungen bei der Vermögenssorge befreien, wenn eine Gefährdung des Mündelvermögens nicht zu besorgen ist. § 1860 Absatz 1 bis 3 gilt entsprechend. (3) Eltern können unter Beachtung de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Kommt es nach den Vorschriften dieses Gesetzes oder des Gerichtsverfassungsgesetzes auf den Wert des Streitgegenstandes, des Beschwerdegegenstandes, der Beschwer oder der Verurteilung an, so gelten die nachfolgenden Vorschriften.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Namensrecht.

Rn 8 Alle gesetzlich erlaubten Namen unterstehen dem Schutz des Gesetzes. Das Namensrecht ist ein absolutes Recht und zugleich Teil des Persönlichkeitsrechts. Als spezielle Ausprägung ist das Namensrecht und damit § 12 lex specialis ggü dem allg Persönlichkeitsrecht.mehr