Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfe zur Erziehung / Zusammenfassung

Begriff Hilfe zur Erziehung sind individuelle und/oder therapeutische Hilfemaßnahmen für Familien mit Kindern. Sie sollen in schwierigen Lebenssituationen Entwicklungschancen eröffnen und individuell auf den Einzelfall zugeschnitten sein. Die Inanspruchnahme der Hilfeangebote für Kinder und Jugendlichen erfolgt freiwillig. Hilfe zur Erziehung kann vom Personenberechtigten be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 8. Andere Kapitalanlagen

Rz. 64 [Autor/Zitation] Unter diesem Posten werden Kapitalanlagen ausgewiesen, die keinem anderen Kapitalanlageposten zugeordnet werden können. Rz. 65 [Autor/Zitation] Neben den in § 12 Abs. 1 RechVersV genannten Ausgleichsforderungen aus der Währungsreform von 1948 können hier auch nach hM Rentenausgleichsforderungen, Ausgleichsforderungen und Sonderausgleichsforderungen gem. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / XIV. Absatz 14 a.F. (i.d.F. des SEStEG v. 7.12.2006)

„(14) § 8 Abs. 1 Nr. 10 und § 10 Abs. 3 Satz 4 in der Fassung des Artikels 7 des Gesetzes vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2782) ist erstmals anzuwenden 1. für die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum, 2. für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen oder in einer Betriebsstätte angefallen sind, die ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Konzernrechnungslegung nach dem PublG knüpft insbes. an das Überschreiten der in § 11 Abs. 1 Nr. 1-3 PublG genannten Größenkriterien an. Eine generelle Pflicht zur Konzernrechnungslegung für kapitalmarktorientierte MU sieht das PublG im Gegensatz sowohl zu § 293 Abs. 5 HGB als auch zu den Vorschriften zur Aufstellung eines JA nach dem er...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 2 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Art 9 Nr 10 des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (SozialMissbrG) v 11.07.2019, BGBl I 2019, 1066 hat § 71 EStG mWv 18.07.2019 (Art 18 Abs 1 SozialMissbrG) in das EStG eingefügt. Diese Regelung, die ein zeitlich begrenztes Zurückbehaltungsrecht des auszuzahlenden Kindergelds beinhaltet (BT-Drs 19/8691, 68), A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 8 [Autor/Zitation] In seiner ursprünglichen Fassung ordnete § 21 PublG noch die Verhängung einer Ordnungsstrafe an (BGBl. I 1969, 1189, 1197). Durch das BiRiLiG v. 18.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) wurde mit der Neueinführung des § 335 HGB auch § 21 PublG neu gefasst und ebenso mit einer Zwangsgeldfestsetzung als Rechtsfolge versehen. Wesentliche Änderungen erfolgten durch ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Übergang von Ansprüchen (au... / Zusammenfassung

Begriff Das Sozialamt unterstützt Menschen in verschiedenen Situationen. Es muss sofort helfen, wenn eine sozialhilferechtliche Notlage vorliegt und die Voraussetzungen zur Leistungsbewilligung vorliegen. Oft stellt sich erst später heraus, dass der Leistungsempfänger z. B. einen Unterhaltsanspruch gegen einen Verwandten hat, den er hätte geltend machen können. Solche Ansprü...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Unabhängigkeitsbestätigung

Rz. 184 [Autor/Zitation] Vor diesem Hintergrund ist eine Unabhängigkeitsbestätigung, die der Abschlussprüfer ex-post im Prüfungsbericht – also nach Beendigung der Prüfung – abgibt, wenig sinnvoll (Ebke in MünchKomm. HGB5, § 321 Rz. 83). Ohnehin ist es eine an verschiedenen Stellen eingerissene Unart, ausdrückliche Erklärungen über die Einhaltung von Gesetzen zu verlangen (Sch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Fehlende Wahl (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 424 [Autor/Zitation] Ein Abschlussprüfer ist nicht gewählt, wenn das Wahlorgan nicht tätig geworden ist oder eine Beschlussfassung nicht oder nicht wirksam zustande gekommen ist. Dies gilt auch für die Fälle der Nichtigkeit oder der – erfolgreichen – Anfechtung des Wahlbeschlusses, da auch in diesen Fällen ein Prüfer nicht wirksam gewählt wurde und damit nicht weggefallen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Der zweite Abschnitt des PublG (§§ 11–15 PublG) regelt die Konzernrechnungslegung von MU mit Sitz im Inland. Die Pflicht zur Konzernrechnungslegung (§ 11 PublG) setzt neben dem Bestehen eines Mutter-Tochter-Verhältnisses das Überschreiten bestimmter Größenkriterien an drei aufeinanderfolgenden Konzernabschlussstichtagen voraus. Dabei kommt es grds. nich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 342q (zuvor § 342) ermöglicht es dem deutschen Gesetzgeber, eine privatrechtlich organisierte und finanzierte Einrichtung staatlich anzuerkennen und sie mit wichtigen Tätigkeiten – vornehmlich auf dem Gebiet der internationalen Rechnungslegung und der nationalen Konzernrechnungslegung – zu betrauen. Die Aufgaben eines privaten Rechnungslegungsgremiums...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 5.1 Nichtabtretbarkeit unpfändbarer Einkommensteile

Eine Forderung kann nicht abgetreten werden, soweit sie kraft Gesetzes der Pfändung nicht unterworfen ist.[1] Dies hat bei der Abtretung von Arbeitseinkommen besondere Bedeutung, weil es als wichtigste und zumeist einzige Einnahmequelle für den Lebensunterhalt des Schuldners und seiner Familienangehörigen besonders weitreichend gegen Pfändung geschützt ist. Der Pfändungsschu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.4.2 Öffentliche Ordnung (ordre public)

Rz. 51 Wie Art. 26 Abs. 3 Buchst. c OECD-Musterabkommen DBA 2014 enthalten die meisten DBA eine Einschränkung für die Amtshilfeverpflichtung für den Fall, dass die Erteilung der erbetenen Auskunft der öffentlichen Ordnung (so im deutschen Text anstelle von "ordre public") widerspräche. Der Anwendungsbereich dieser Beschränkung ist recht gering, da bereits die Abhängigkeit de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Prüfung durch einen Abschlussprüfer

Rz. 103 [Autor/Zitation] § 316 Abs. 2 bestimmt hinsichtlich des Prüfers für die mit der Vorschrift angeordnete Prüfung lediglich, dass die Prüfung durch einen Abschlussprüfer durchzuführen ist. Zur Frage, ob auch mehrere Prüfer bestellt werden können, vgl. Rz. 79. Im Übrigen sind die Bestimmungen über Bestellung und Auswahl des Prüfers sowie über seine Pflichten und Rechte an ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Sonderregelung für Aktionäre (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 26 [Autor/Zitation] Während im Grundsatz bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen jeder Gesellschafter den Offenlegungsanspruch geltend machen kann (vgl. Rz. 13 f.) ist für Aktionäre (AG, KGaA oder SE) ein qualifizierter Anteilsbesitz erforderlich, nämlich von 1 % des Grundkapitals; bei einer unter dieser Schwelle liegenden Beteiligungsquote ist alternativ ein Börse...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 5 [Autor/Zitation] Mit der Einführung des § 340h in seiner alten Fassung wurden im Zuge des Bankbilanzrichtlinien-Gesetzes 1990 (BaBiRiLiG) erstmals Regelung zur Bewertung von auf fremde Währung lautende VG und Schulden für Institute festgeschrieben, um den branchen- und geschäftsspezifischen Besonderheiten sowie der Bedeutung des Fremdwährungsgeschäfts, aber auch der Ris...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Keine Haftung im Rentenbezugsmitteilungsverfahren (§ 22a Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 38a Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Nach dem Wegfall der früheren S 1 und 2 des § 22a Abs 1 EStG (s Rn 38) finden nach dem neuen Abs 1 S 3 (vor dem JStG 2022: S 2, s Rn 11a) ab dem 01.01.2017 § 72a Abs 4 AO und § 93c Abs 1 Nr 3 AO keine Anwendung. Nach § 72a Abs 4 AO haftet für entgangene Steuer, wer nach Maßgabe des § 93c AO Daten an die FinBeh zu übermitteln hat und vorsätzl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Auslegung

Rz. 7 [Autor/Zitation] Die Konzernrechnungslegungspflicht des PublG knüpft daran an, dass die Möglichkeit zur Ausübung eines beherrschenden Einflusses von einem Unternehmen ausgeht. Der Begriff des Unternehmens wird dabei im PublG nicht legal definiert, so dass eine Auslegung der Norm erforderlich ist. Der Begriff des "Unternehmens" wird vom Gesetzgeber in mehreren Gesetzen ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wunsch- und Wahlrecht (Kind... / Zusammenfassung

Begriff Wunsch- und Wahlrecht ist das Recht des Personensorgeberechtigten zwischen Einrichtungen und Diensten der verschiedenen Träger der Jugendhilfe zu wählen. Wünsche zur Gestaltung der Hilfe dürfen geäußert werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Das Wunsch- und Wahlrecht ist in § 5 SGB VIII allgemein, speziell für die Hilfe zur Erziehung und ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 17 PublG wurde im Zuge der Änderung durch das Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG) dem § 331 HGB, dh. der zentralen Strafrechtsnorm im Recht der HGB-Rechnungslegung (Altenhain in HKMS3/4, § 331 HGB Rz. 1 [9/2024]), weitgehend nachgebildet und sanktioniert damit Falschdarstellungen in Abschlüssen und Lageberichten sowie Prüfungsnachweisen für den Abschlus...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / Zusammenfassung

Überblick Die Erklärung zur Unternehmensführung ist nach § 289f HGB von bestimmten börsennotierten Unternehmen in den Lagebericht aufzunehmen und stellt einen Bericht über die Corporate Governance dar. Nach § 315d HGB wird diese Pflicht auf bestimmte Konzerne übertragen. Bereits seit einigen Jahren stellt der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) klar, dass in der Erklä...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) § 3 PublG

Rz. 8 [Autor/Zitation] Anhaltspunkte für die Auslegung des Unternehmensbegriffs in § 11 PublG könnten sich bereits aus dem 1. Abschnitt des PublG ergeben. So führt der Gesetzgeber in § 3 Abs. 1 PublG enumerativ auf, welche Unternehmen zur Aufstellung eines JA nach Maßgabe des PublG verpflichtet sind (s. § 3 Rz. 5 ff.). Hierzu zählen: Einzelkaufleute, Personengesellschaften, für...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Ursprüngliche Fassung

Rz. 4 [Autor/Zitation] § 1 Abs. 1 und 2 PublG sind seit der Einführung des PublG im Jahr 1969 bis auf Anpassungen der Größenmerkmale, Gesetzesverweise und Währung unverändert geblieben. § 1 Abs. 3 und 4 PublG enthielten ursprünglich Sonderregelungen zur Rechnungslegungspflicht für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen. § 1 Abs. 5 PublG ist seit der Einführung des Geset...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Ziele des Abschlussprüfers und Prüfungsrisiko

Rz. 290 [Autor/Zitation] Die Ziele und Grundsätze der Abschlussprüfung regelt der internationale Prüfungsstandard ISA 200 "Overall Objectives of the Independent Auditor and the Conduct of an Audit in Accordance with International Standards on Auditing" (deutscher Titel gem. ISA [DE] 200: "Übergeordnete Ziele des unabhängigen Prüfers und Grundsätze einer Prüfung in Übereinstim...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Nicht anzuwendende Vorschriften

Rz. 183 [Autor/Zitation] Vom Kanon der Angabepflichten des § 285 HGB sind mangels Verweisung ausgenommen: Angaben zum MU des Unternehmens, das den KA für den größten bzw. kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt (§ 285 Nr. 14, 14a HGB), Angaben zur nach § 161 AktG vorgeschriebenen Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (§ 285 Nr. 16 HGB). Rz. 184 [Autor/Zitation] Die...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 149 [Autor/Zitation] Die Übertragung der Zuständigkeit für die Erteilung des Prüfungsauftrags an den AR in § 111 Abs. 2 Satz 3 AktG gilt unmittelbar für alle Gesellschaften in der Rechtsform der Aktiengesellschaft, und zwar grds. unabhängig von der Größenklasse iSd. § 267. Sie erfasst jedenfalls die Beauftragung mit der Durchführung einer Pflichtprüfung iSd. §§ 316 ff. Be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (b) Prüfungshandlungen

Rz. 281 [Autor/Zitation] Zur Überwachung der Führungssysteme kann der Prüfungsausschuss wie bei der Prüfung des Rechnungslegungsprozesses (Rz. 249) auf verschiedene Ansprechpartner mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten zurückgreifen. Die Geschäftsleitung (zB Vorstand) ist für die Implementierung und Ausgestaltung der Systeme zuständig, wobei ihr ein großer Ermessenss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff des Arbeitszimmers

Rn. 1761 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Ob ein Raum ein häusliches Arbeitszimmer ist, richtet sich nach der Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles (BFH BStBl II 2003, 185; 2000, 7; BFH/NV 2006, 721; 2012, 1776; Heuermann, Stbg 2003, 567). Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein Raum, der nach Lage, Funktion und Ausstattung vorwiegend (nur) der büromäßigen Erledigung gedank...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Begriff der Unabhängigkeit

Rz. 171 [Autor/Zitation] Im Gegensatz zur konzeptionellen Bedeutung ist der Begriff der Unabhängigkeit schillernd und nicht abschließend positiv definierbar (Gundel/v. Werder, NZG 2024, 1295, 1298 f.; s. auch Empfehlung der Kommission v. 15.2.2005 zu den Aufgaben von nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern/börsennotierter Gesellschaften sowie zu den Aussc...mehr

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2. Kapitel: Der Minderjähri... / B. Abschluss eines Erbvertrag-Aufhebungsvertrages

Rz. 13 Der Erbvertrag-Aufhebungsvertrag als Ganzes sowie die Aufhebung einzelner vertragsmäßiger Verfügungen darin können durch Vertrag zwischen dem Erblasser und den Personen geschlossen werden, die den Erbvertrag geschlossen haben (§ 2290 Abs. 1 BGB). Der Vertrag bedarf der Form des § 2276 BGB (§ 2290 Abs. 4 BGB), also notarieller Beurkundung bei Anwesenheit beider Teile. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Abschlussprüferhaftung und Europäische Union

Rz. 12 [Autor/Zitation] In allen europäischen Mitgliedstaaten ist die Finanzberichterstattung verpflichtend zu prüfen. Die Prüfer sind einem objektiven Sorgfaltsmaßstab zu unterstellen (Art. 21 RL 2006/43/EG). Entsprechend kennen die europäischen Rechtsordnungen auch eine zivilrechtliche Haftung des Abschlussprüfers (London Economics, Study on the Economic Impact of Auditor's...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Erweiterte Struktur des Bestätigungsvermerks zur Berücksichtigung zusätzlicher Inhalte bei der Abschlussprüfung von PIE

Rz. 241 [Autor/Zitation] Bei der Abschlussprüfung von PIE sind in den Bestätigungs- oder Versagungsvermerk obligatorisch zusätzlich die Inhalte nach Art. 10 Abs. 2 APrVO und eine weitere Ergänzung nach ISA 700 (Revised) aufzunehmen; für PIE, die Inlandsemittenten sind, muss im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk darüber hinaus nach § 322 Abs. 1 Satz 4 obligatorisch über die ...mehr

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ZErb 07/2025, Ausstattung a... / 2 Anmerkung

I. Bei Erbengemeinschaften sind regelmäßig Fragen zu klären, ob Vorempfänge, die ein Abkömmling zu Lebzeiten des Erblassers erhalten hat, bei der Erbauseinandersetzung gegenüber den anderen Abkömmlingen gem. §§ 2050 ff. BGB auszugleichen sind. Ausgleichungs- und Anrechnungspflichten können zudem bei der Pflichtteilsberechnung gem. §§ 2315, 2316 BGB relevant sein. Ob die Werte ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Subsidiäre Verpflichtung (Abs. 5 Satz 1)

Rz. 53 [Autor/Zitation] Die Konzernrechnungslegungspflicht nach § 11 PublG ist subsidiär gegenüber anderen gesetzlichen Verpflichtungen zur Konzernrechnungslegung (Hachmeister in HKMS3, § 11 PublG Rz. 47). Entsprechend der Aufzählung des Gesetzes ist § 11 und damit der zweite Abschnitt des PublG für folgende Mutterunternehmen nicht anzuwenden: Aktiengesellschaften (AG), Kommand...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 28 [Autor/Zitation] § 316 bildet die Grund- und zugleich Kernnorm für die gesetzliche Abschlussprüfungspflicht. Ist die Vorschrift anzuwenden, gilt das automatisch und obligatorisch, jeweils soweit dem Fall nach einschlägig, auch für die weiteren handelsrechtlichen Vorschriften für die Abschlussprüfung (§§ 317–324a). Darin sind Regelungen normiert zu Gegenstand und Umfang...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Weitere Unterschiede

Rz. 67 [Autor/Zitation] Die übrigen Bestimmungen des § 264 HGB sind – mit Ausnahme des Abs. 1a – nicht anzuwenden, da das PublG hierfür eigene Regelungen in § 5 Abs. 1 Satz 1 (s. Rz. 30 ff., 39 ff.) und § 5 Abs. 6 (s. Rz. 325 ff.) vorsieht. Rz. 68 [Autor/Zitation] Für eine entsprechende Anwendung des § 264a HGB besteht keine Notwendigkeit, da das PublG selbst bereits die öffent...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / 3.7 Diversity-Bericht

Rz. 12 Ab dem Geschäftsjahr 2017 erfolgt für bestimmte börsennotierte Unternehmen (s. Rz. 6) eine Ausweitung der Erklärung der Unternehmensführung um weitere Diversitätsangaben.[1] Konkret handelt es sich über die bereits gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen zur Frauenquote hinaus um eine Beschreibung des Diversitätskonzepts, das im Hinblick auf die Zusammensetzu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Reichweite der Befreiung

Rz. 327 [Autor/Zitation] Sofern die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Befreiungsvorschrift erfüllt sind, ist das Unternehmen "von den Anforderungen dieses Gesetzes befreit". Der Umfang der Befreiung betrifft also sämtliche besonderen Anforderungen, welche sich aus dem PublG ergeben. Rz. 328 [Autor/Zitation] Das Unternehmen ist damit von der Beachtung der besonderen An...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Einbezogene Tochterunternehmen (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 13 [Autor/Zitation] Für die Fälle oberster MU mit Sitz im Inland (§ 342c), TU mit Sitz im Inland von obersten MU mit Sitz in einem Drittsaat (§ 342d) und inländischer Zweigniederlassungen verbundener Unternehmen mit Drittstaatensitz (§ 342f) sind die Namen bestimmter in den KA des obersten MU einbezogener Unternehmen im Berichtszeitraum anzugeben. Keine Angabepflicht best...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Unternehmen und Unternehmensumfeld sowie maßgebende Rechnungslegungsgrundsätze

Rz. 365 [Autor/Zitation] Um Risiken wesentlicher falscher Darstellungen identifizieren und beurteilen zu können, muss der Abschlussprüfer ein Verständnis des Unternehmens und seines Umfelds sowie der maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätze erlangen. Hierdurch wird insbes. eine Grundlage für die Identifizierung und Beurteilung inhärenter Risiken (vgl. Rz. 300) geschaffen. Darüb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
7. Kapitel: Familienrechtli... / B. Der Zuwendungspfleger (§ 1811 BGB n.F.; § 1917 Abs. 2 BGB a.F.)

Rz. 252 Der Erblasser kann sich darauf beschränken, durch letztwillige Verfügung die Eltern (bzw. den Vormund) von der Verwaltung des dem Minderjährigen zugewandten Vermögens auszuschließen (§ 1638 Abs. 1 BGB). Dann erhält der Minderjährige einen "Zuwendungspfleger" (§ 1811 Abs. 1 BGB n.F.; früher § 1909 Abs. 2 BGB a.F.: "Ergänzungspfleger"), den das Familiengericht auswählt...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.1 Kleinunternehmerregelung zu Regelbesteuerung oder Pauschalierung

Rz. 43 Stand: 06/02 – 07/2025 Überschreitet ein Unternehmer die Umsatzgrenzen des § 19 Abs. 1 S. 1 UStG oder verzichtet er auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 3 UStG (vgl. Rz. 37 ff.), muss er darauf achten, seine Umsätze der richtigen Besteuerungsform zuzuordnen, damit um das Wechseldatum nicht zu viel oder zu wenig USt berechnet und abgeführt wird....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Beschreibung des Gegenstands der Prüfung (Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 und Satz 3)

Rz. 122 [Autor/Zitation] § 322 Abs. 1 Satz 2 und 3 verlangt, den Gegenstand der Prüfung zu beschreiben. Weitere Konkretisierungen dazu enthalten beide Vorschriften nicht. Insbesondere bleibt damit offen, welche Angaben im Einzelnen die Beschreibung des Prüfungsgegenstands umfassen soll. Nach dem Gesamtzusammenhang der handelsrechtlichen Prüfungsvorschriften lassen sich aus § ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Systematisches Verhältnis: Inhaltsidentität

Rn. 597 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Das Verhältnis der Begriffe steuerrechtliches WG und handelsrechtlicher VG, hinter dem unmittelbar die Frage der Bedeutung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes (§ 5 Abs 1 EStG, s Rn 326ff) für die abstrakte Bilanzierungsfähigkeit steht, ist im Grundsatz klar, der Umgang mit dem Verhältnis durch Gesetzgeber und Steuer-Rspr gleichwohl bis heute kon...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 5 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Verfassungsmäßigkeit der Regelung ist fraglich (sr, FR 1998, 591; Kruhl, BB 1998, 1770; zur Vorlagefähigkeit einer solchen Frage an das BVerfG s BFH v 24.02.1999, BStBl II 1999, 450; Wernsmann, FR 1999, 242). Angesichts des Beschlusses des BFH v 24.02.1999 (aaO) zur Tarifspreizung des § 32c EStG idF StandOG v 13.09.1993, BStBl 1993, 774 d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Einbindung von Sachverständigen

Rz. 420 [Autor/Zitation] Mit der Einbindung von Sachverständigen (englisch: experts) können auf wirksame und wirtschaftliche Weise Risiken wesentlicher falscher Darstellungen in bestimmten komplexen Sachverhalten identifiziert werden. Über die in Rz. 410 angesprochenen geschätzten Werte hinaus können solche Sachverhalte bspw. die Bewertung von Finanzinstrumenten, Fragen im Zu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Clemm, Die Bedeutung des Bestätigungsvermerkes des Abschlußprüfers einer Aktiengesellschaft nach derzeitiger gesetzlicher Regelung und nach dem Verständnis der Allgemeinheit, WPg 1977, 145; Gramich, Die Strafvorschriften des Bilanzrichtliniengesetzes, wistra 1987, 157; Marschdorf, Möglichkeiten, Aufgaben und Grenzen des Jahresabschlußprüfers zur Aufdeckung von Wirtschaftsstr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Grenzen der Rechte aus § 320

Rz. 84 [Autor/Zitation] Die Rechte aus § 320 finden ihre Grenze im Zweck der Abschlussprüfung. Der Zweck der Abschlussprüfung und damit die Aufgabe des Abschlussprüfers ergibt sich aus §§ 316, 317. Die Ausübung der Rechte aus § 320 muss sich im Rahmen dieser Aufgabe halten. Im Hinblick auf das Auskunftsrecht kommt diese Begrenzung bereits im Wortlaut des Gesetzes zum Ausdruck...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Weitere Änderungen der Vorschrift

Rz. 38 [Autor/Zitation] Durch Art. 1 Nr. 86 des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) v. 25.5.2009 (BGBl. I 2009, 1102) wurde in § 342 Abs. 1 Satz 1 die Nr. 4 angefügt, die als neue Aufgabe eines privaten Rechnungslegungsgremiums die Erarbeitung von Interpretationen der internationalen Rechnungslegungsstandards iSd. § 315a (heute § 315e) vorsah. In Satz 2 der Vorschrif...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Absatz 1a (in der seit dem JStG 2024 geltenden Fassung)

„(1a) 1 § 1 Absatz 3d und 3e in der Fassung des Artikels 10 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) ist erstmals anzuwenden 1. für die Einkommensteuer und für die Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum 2024; 2. für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum 2024. 2 Dabei ist § 1 Absatz 3d nicht auf bis zum 31. Dezember 2024 entstehende Aufwendungen a...mehr