Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Verhältnis des § 319 Abs. 3 zu § 319 Abs. 2 sowie §§ 43 und 49 WPO

Rz. 42 [Autor/Zitation] Aus den vorstehenden Gründen ergibt sich, dass die in Abs. 3 abgegrenzten Katalogtatbestände im Verhältnis zu insbes. § 319 Abs. 2 als Spezialvorschriften anzusehen sind, was die Grenzen der Besorgnis der Befangenheit in den von Abs. 3 geregelten Feldern anbelangt. Dabei geht es nicht nur um quantitative Abgrenzungen, sondern auch um tatbestandliche Ko...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Wahlrecht

Rn. 1503 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Soweit die Land- und Forstwirte, Selbstständigen und Gewerbetreibenden nicht buchführungspflichtig sind, haben sie ein Wahlrecht. Sie können wählen, ob sie den Gewinn nach § 4 Abs 1 EStG durch Bestandsvergleich oder in vereinfachter Form der Ermittlung nach § 4 Abs 3 EStG (BFH BFH/NV 2021, 1191 mwN) durch Überschuss der BE über die BA ermi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Änderungen durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)

Rz. 50 [Autor/Zitation] Keine europäischen Impulse, sondern die Causa Wirecard haben 2021 den Anstoß zum FISG (Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität [Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG] v. 3.6.2021, BGBl. I 2021, 1534) gegeben, mit dem ua. auch § 324 geändert worden ist. Abgesehen von den Regelungen zur APAS (Rz. 417 ff.) sowie rein redaktionellen Modifizier...mehr

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ZErb 07/2025, Zur Frage meh... / 1 Gründe

I. Die am … 2022 verstorbene Erblasserin war in erster und einziger Ehe verheiratet gewesen mit dem am … 2019 vorverstorbenen B.B … Aus der Ehe sind die folgenden Kinder hervorgegangen: a) B.H.B., vorverstorben am … 2009 b) D.B., vorverstorben am … 2022 c) A.B., vorverstorben am … 1954 d) W.D., geb. B., (= Beteiligter zu 1) e) G.O., geb. B., vorverstorben am … 2022. Der vorverstorbe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Tatbestands- und Verbotsirrtum

Rz. 4 [Autor/Zitation] Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 OWiG handelt nicht vorsätzlich, wer bei Begehung einer Handlung einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört (Tatbestandsirrtum). Die Regelung entspricht § 16 StGB. Da sich der Vorsatz auf alle objektiven Tatbestandsmerkmale erstrecken muss, liegt ein vorsatzausschließender Tatbestandsirrtum bereits dann vor,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.2.3 Natürliche Personen als Mitunternehmer der Übernehmerin bzw als Übernehmerin (§ 4 Abs 6 S 4 und 5 UmwStG)

Tz. 138 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 4 Abs 6 S 4 UmwStG ist der Übernahmeverlust, soweit er auf natürliche Personen als MU der übernehmenden Pers-Ges bzw als Übernehmerin entfällt ab dem VZ 2009 zu 60 %, höchstens jedoch iHd 60%igen Bezüge iSd § 7 UmwStG abzb (s UmwSt-Erl 2025, Rn 04.42). Durch das JStG 2009 wurde die bis dahin fehlende Anpassung (hierzu s Desens, FR 20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zielkonflikt: Vorsichts- versus Leistungsfähigkeitsprinzip

Rn. 12 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Zweck steuerlicher Gewinnermittlung ist die Messung des "vollen"/"wirklichen" Gewinns als Indikator steuerlicher Leistungsfähigkeit (§ 2 Abs 2 Nr 1 EStG) zur Sicherstellung einer gesetzmäßigen, insb gleichmäßigen Besteuerung (BFH v 02.03.1969, GrS 2/68, BStBl II 1969, 291; BFH v 21.10.1993, IV R 87/92, BStBl II 1994, 176; Weber-Grellet, Ste...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abgrenzung und Konkretisierung des Prüfungsgegenstands

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 317 regelt Gegenstand und Umfang der Abschlussprüfung. Gegenstand der Abschlussprüfung (zum Begriff des Prüfungsgegenstands vgl. Rz. 121) nach § 316 (vgl. auch § 316 Rz. 71) und § 317 sind der Jahresabschluss (§ 316 Abs. 1 Satz 1; vgl. Rz. 140 ff.), der Lagebericht (§ 316 Abs. 1 Satz 1; vgl. Rz. 670 ff.), der Konzernabschluss (§ 316 Abs. 2 Satz 1; vgl. R...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 5 [Autor/Zitation] Die Regelungen zur Konzernrechnungslegung wurden bereits bei Einführung des PublG im Jahr 1969 (BGBl. I 1969, 1189) getroffen. Das PublG sollte damit die Neuregelungen zur Konzernrechnungslegung durch das AktG 1965 (§§ 329 ff. AktG 1965) flankieren. Nach AktG 1965 bestand eine Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung nur, wenn die Konzernspitze als AG o...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Umwidmungen zwischen Anlage- und Umlaufvermögen

Rz. 28 [Autor/Zitation] Die Entscheidung der Zuordnung von VG zum Anlage- oder Umlaufvermögen erfolgt grundsätzlich zum Erwerbszeitpunkt und folgt maßgebend der mit dem VG verbundenen Zweckbestimmung (vgl. Rz. 20), die sich im Zeitablauf ändern kann. Damit stellt sich die Frage einer veränderten Zuordnung zum Anlage- bzw. Umlaufvermögen (Umwidmung, das Gesetz spricht hingegen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Erwartbare Änderungen im Zuge des CSRD-UmsG

Rz. 63 [Autor/Zitation] Mögliche inhaltliche Änderungen des § 340i Abs. 5 durch das CSRD-UmsG idF des RefE v. 10.7.2025 (abrufbar unter https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_CSRD-UmsG.html): (5) 1 Auf den Konzernlagebericht ist § 315 Absatz 3a nur anzuwenden, wennmehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Rechtsfolge (Ausschluss)

Rz. 37 [Autor/Zitation] Liegt ein von Satz 1 in Bezug genommener Ausschlussgrund vor, ist der Abschlussprüfer ausgeschlossen, es sei denn, dass das Netzwerkmitglied auf das Ergebnis der Abschlussprüfung keinen Einfluss nehmen kann. Rz. 38 [Autor/Zitation] Aus der Formulierung ("ist … ausgeschlossen …, es sei denn …") folgt eine Vermutung des Ausschlusses, die durch den Nachweis...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Anwendung des Vergaberechts auf Prüfungsaufträge

Rz. 202 [Autor/Zitation] Nach altem Recht waren öffentliche Auftraggeber iSd. § 57a Abs. 1 HGrG aF nicht verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfung auszuschreiben. Von der Ausschreibungsverpflichtung waren Dienstleistungsaufträge, deren Tätigkeit in der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung von JA durch WP einschließlich der Prüfung nach § 53 HGrG besteht, na...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 195 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat den unterzeichneten Bericht den gesetzlichen Vertretern des geprüften Unternehmens vorzulegen (Abs. 5 Satz 1), soweit nicht der Prüfungsauftrag vom AR erteilt worden ist (vgl. Rz. 186). Die Vorlage erfolgt üblicherweise durch Übersendung. Persönliche Übergabe oder Übergabe an einen von den gesetzlichen Vertretern Bevollmächtigt...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Umfang des Informationsrechts (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 429 [Autor/Zitation] Der Umfang des Informationsrechts nach Abs. 3 Satz 1 wird durch die zugrunde liegende Aufgabenstellung gem. Art. 27 Abs. 1 Buchst. c APrVO (EU) 537/2014 begrenzt (Bormann in BeckOGK HGB, § 324 Rz. 124, 126 [10/2023]; Schüppen in Heidel/Schall4, § 324 HGB Rz. 31; Habersack in Großkomm. HGB6, § 324 Rz. 30), die ihrerseits (nur) zur regelmäßigen Überwach...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Bestätigungsvermerk als Gesamtbeurteilung des Abschlussprüfers

Rz. 27 [Autor/Zitation] Wenn der Bestätigungsvermerk auch kein Urteil über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens bzw. Konzerns darstellt, so bleibt er im Rahmen der Prüfung der Gesetz- und Ordnungsmäßigkeit einer Abschlussprüfung doch ein Gesamturteil, allerdings bezogen auf den für eine Abschlussprüfung regelmäßig maßgeblichen Prüfungsgegenstand. Dabei werden die Prüfung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Vor- und Nachteile der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG

Rn. 1520 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Es lassen sich folgende Entscheidungskriterien für oder gegen die Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG nennen: Zunächst ist – wie schon oben erwähnt – die Überschussrechnung buchungstechnisch einfacher, da sie keine Kassenführung, Bestandskonten und keine Inventur erfordert. Bei der Überschussrechnung kann der StPfl die Zahlungsströme steuer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Aufwendungen für "ähnliche Zwecke" iSd § 4 Abs 5 S 1 Nr 4 EStG

Rn. 1710 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Neben den ausdrücklich genannten Anlagen und Einrichtungen nennt das Gesetz Aufwendungen für "ähnliche Zwecke". Darunter fallen insbesondere Aufwendungen für sportliche Zwecke, die Unterhaltung von Geschäftsfreunden, die Freizeitgestaltung oder die Repräsentation (BFH BStBl II 1993, 367; 2017, 222; BFH/NV 2007, 1230). "Ähnliche Zwecke" betr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Gesamtrechtsnachfolge (§ 4 Abs 2 S 1 UmwStG)

Tz. 18 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Als zwingende Folgerung aus der Verknüpfung zwischen den Werten in der stlichen Schluss-Bil der Überträgerin und den Werten bei der Übernehmerin (s Tz 11 ff) bestimmt § 4 Abs 2 S 1 UmwStG, dass der übernehmende Rechtsträger insbes hinsichtlich der Bewertung der WG, der Abschr uä Vergünstigungen entspr dem Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Nach dem Trennungsprinzip besteuerte Unternehmen

Rz. 128 [Autor/Zitation] Vereine, Stiftungen des privaten Rechts sowie BgA von juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind gem. § 1 Abs. 1 KStG körperschaftsteuerpflichtig. Soweit sie im Inland einen Gewerbebetrieb betreiben, sind sie zudem gewerbesteuerpflichtig nach § 2 Abs. 1 GewStG. Letzteres ist bei nach PublG zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Untern...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gesonderte und einheitliche Feststellung (§ 5a Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 143 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der Unterschiedsbetrag ist gesondert – und einheitlich – festzustellen. Die Feststellung dient insbesondere dem Zweck, zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt Rechtssicherheit zu erlangen. Streitigkeiten über die Höhe des Teilwerts können somit zeitnah und müssen nicht erst im Zeitpunkt der Besteuerung ausgetragen werden. Die erforderlichen Erk...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Entsprechende Anwendung auf Konzernabschlüsse (Abs. 4)

Rz. 34 [Autor/Zitation] Die Regelung des Abs. 4 vermeidet den sonst absehbaren Streit, ob das Offenlegungsrecht des Abs. 1 sich auch auf den Bericht über die Prüfung eines KA bezieht. Dass auch über die Prüfung des KA ein Prüfungsbericht zu erstellen ist, ergibt sich unmittelbar aus § 321 Abs. 1. In den allermeisten Fällen konzernabschlusspflichtiger Muttergesellschaften ist ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Option im Jahr der Anschaffung oder Herstellung ab dem 01.01.2006 (§ 5a Abs 3 EStG)

Rn. 135 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Mit dem HBeglG 2004 (v 29.12.2003, BGBl I 2003, 3076) wurde die Antragsfrist zur Ausübung der Option zur pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage ab 01.01.2006 abgeschafft. Stattdessen ist die Option zur pauschalen Gewinnermittlung nur noch für das Wj der Anschaffung oder Herstellung des Handelsschiffs (Indienststellung) vorgesehen. Um d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Besteuerung des Unterschiedsbetrages

Rn. 283 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Auflösung des Unterschiedsbetrages rechnet zum Gewerbeertrag (BMF v 12.06.2002, BStBl I 2002, 614 Rz 38 und BMF v 10.07.2023, BStBl I 2023, 1486 Rz 37). Die entstehende GewSt mindert nicht den hinzuzurechnenden Unterschiedsbetrag. Die GewSt-Rückstellung ist nach herkömmlichen Grundsätzen der Bilanzierung in der StB als Passivposten auszu...mehr

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5. Kapitel: Der minderjähri... / E. Zuwendung unter Anrechnung auf den Pflichtteil

Rz. 173 Die Verpflichtung, den Pflichtteilsanspruch zu befriedigen, wird seitens der Erben häufig als starke Belastung empfunden, weil die im Gesetz vorgesehene Stundung (§ 2331a BGB) selten zum Zuge kommt. Erwägenswert ist es immerhin, die Last im Erbfall dadurch zu reduzieren, dass Schenkungen zu Lebzeiten gemacht werden mit der Bestimmung, dass die Zuwendung auf den Pflic...mehr

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zfs 07/2025, Erstattung der... / 2 Aus den Gründen:

II. Der in zulässiger Weise eingelegten Berufung ist in der Sache der Erfolg versagt. 1. Zu Recht hat das Amtsgericht die Klage auch im Hinblick auf die vorgerichtlichen Gutachterkosten abgelehnt. Wie das Amtsgericht zutreffend festgestellt hat, kann ein Unfallgeschädigter vom Unfallverursacher vollen Ersatz der Schaden verlangen – dies allerdings nach dem Gesetz beschränkt au...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Mit der Einfügung der Vorschrift des § 340b wurde die zuvor bestehende umstrittene bilanzielle Zuordnung von Pensionsgeschäften bei echten Pensionsgeschäften beseitigt (vgl. Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute2, § 340b HGB Rz. 28 f.) und erstmals eine Abgrenzung des Begriffs der Pensionsgeschäfte und dessen Bilanzierung und Bewertung gesetz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines und Rechtsentwicklung

Rn. 1711 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG in der früheren Fassung (bis VZ 2013) regelte zunächst den Grundsatz, dass Mehraufwendungen für Verpflegung des StPfl nicht als BA abzuziehen sind (S 1). Im Folgenden wurde die Ausnahme bestimmt, dass Mehraufwendungen für die Verpflegung des StPfl nach bestimmten gestaffelten Pauschbeträgen bei Dienstreisen berücksich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / le) Rückstellung für passive Steuerlatenzen?

Rn. 911f Stand: EL 99 – ET: 05/2013 Kleine KapGes und Kap & Co-Gesellschaften sind nach § 274a HGB von der Steuerlatenzrechnung befreit. Das Gleiche gilt nach der Systematik im Aufbau des HGB auch für die "normalen" Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG), deren Regelungsbereich der Bilanzierung nach HGB ab § 264 HGB ff endet. Anders ausgedrückt: Der § 274 HGB gilt für diese ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: 06/02 – 07/2025 Durch das Elfte UStÄndG vom 16.08.1961 war § 47 Nr. 2 der UStDB in § 4 Nr. 24 UStG 1951 übernommen worden. Die bis dahin geltende Steuerbefreiung für die von öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder von Volkshochschulen veranstalteten Vorträge wissenschaftlicher und belehrender Art war gleichzeitig auf Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien ausge...mehr

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zfs 07/2025, Verwendung hoc... / 2 Aus den Gründen:

II. Die von der Einzelrichterin nach § 79 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 80 Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. OWiG zur Fortbildung des Rechts zugelassene und gemäß § 80a Abs. 1, 2. Halbsatz i.V.m. Abs. 3 Satz 1 OWiG dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern zur Entscheidung übertragene Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Die Nachprüfung des angefochtenen Urteils aufgrund der Rechtsbeschw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 1850 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder, die ausschließlich mit einem betrieblichen bzw beruflichen Fehlverhalten zusammenhängen, sind als BA zu qualifizieren. § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG ordnet hinsichtlich dieser Aufwendungen ein Abzugsverbot an. Einschränkend gilt das Abzugsverbot nicht, soweit mit der Geldbuße auch der durch den Ge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung, Zweck und Rechtsentwicklung

Rz. 2 [Autor/Zitation] Die bereits im Jahr 1993 durch Art. 55 Abs. 1 Buchst. a VersBiRiLi in das HGB aufgenommene Regelung ermöglichte in ihrer ursprünglichen Form für sämtliche Namensschuldverschreibungen, Hypothekendarlehen und andere Forderungen einen vom Anschaffungskostenprinzip abweichenden Ansatz zum Nennwert. Die Vorschrift ist dabei angelehnt an die Regelung des § 34...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verlustausgleich

Rn. 21 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Zusammenrechnung der Ehegatteneinkünfte – auf der Ebene Summe der Einkünfte oder Gesamtbetrag der Einkünfte – führt grds zur Verrechnung positiver und negativer Einkünfte beider Ehegatten, vgl BFH BStBl II 1975, 698; BFH BStBl II 1978, 8; BFH BStBl II 1980, 188. Sofern durch diesen vertikalen (vorrangigen) Verlustausgleich bei einem Eheg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Starke, Dienstwagenbesteuerung ab 1996, DB 1996, 550; Söhn, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, FR 1997, 245; Wacker, Private Nutzung eines betrieblichen Kfz, NWB F 3, 10 119; Schuhmann, Die Besteuerung von Vorführwagen, FR 1998, 877; Lohse/Zeiler, Gemischte Nutzung von Pkw im ESt- und USt-Recht, Stbg 2000, 197; Apitz, Praxisfragen der neuen Entfernungspauschale, FR 2001...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6.4.2 Handels-, Industrie-, Gewerbe- oder Berufsgeheimnis oder ein Geschäftsverfahren

Rz. 73a Für den Ausschluss der Kulanzauskunft nach § 117 Abs. 3 Nr. 4 AO muss zu befürchten sein, dass durch die Preisgabe ein Schaden verursacht wird, der mit dem Zweck der Amtshilfe nicht zu vereinbaren ist. Dies muss im Einzelfall genau geprüft werden. Ist die schädliche Folge der Auskunft allein die richtige steuerliche Behandlung des Beteiligten im Ausland, so ist diese...mehr

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zfs 07/2025, Feststellung d... / 2 Aus den Gründen:

(…) II. Die gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 2 OWiG statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat auf die Sachrüge hin zumindest vorläufig Erfolg. Aus den Urteilsfeststellungen ergibt sich nunmehr nicht zweifelsfrei, welcher Bußgeldtatbestand (§§ 1 Abs. 2, 29a Abs. 1, Abs. 5 OWiG) aus Sicht des Tatrichters verwirklicht wurde. Dies konnte auch nicht offenbleiben. Die tat...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Einstandspflicht

Rz. 339 [Autor/Zitation] Der Gesetzgeber hat für die Befreiung nach § 5 Abs. 6 die entsprechende Anwendung des § 264 Abs. 3 angeordnet, so dass sich das MU entsprechend § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB bereit erklären muss, für die vom TU bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden GJ einzustehen (sog. Einstandspflicht). Dogmatisch überzeugt die Anknüpfu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verwaltungsverfahren / Zusammenfassung

Begriff Im Verwaltungsverfahren prüft der Sozialversicherungsträger die Voraussetzungen einer Entscheidung, bereitet diese vor und trifft darüber eine Entscheidung (Verwaltungsakt). Das Verwaltungsverfahren wird vom Sozialversicherungsträger durchgeführt und hat einen oder mehrere Beteiligte. Der Beteiligte hat verschiedene Rechte und Pflichten, die zu beachten sind. Wenn di...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schulsozialarbeit / Zusammenfassung

Begriff Schulsozialarbeit ist Jugendsozialarbeit, die direkt in der Schule oder zusammen mit der Schule angeboten wird. Die Schulsozialarbeit soll Kindern Erfolgserlebnisse innerhalb der Schule vermitteln. Sie berät bei Problemen und Schwierigkeiten um das Thema Schule die Eltern, Kinder und Lehrer. Zudem entwickelt sie gemeinsame Lösungen und pädagogische Strategien für den...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Zur Teilkonzernrechnungslegung verpflichtete Unternehmen (Abs. 3)

Rz. 47 [Autor/Zitation] Für oberste MU mit Sitz im Ausland kann der deutsche Gesetzgeber keine Pflicht zur Aufstellung eines Abschlusses für den gesamten Konzern anordnen. Der historische Gesetzgeber sah es daher als erforderlich an, zumindest für den deutschen Teilkonzern eine Verpflichtung zur Teilkonzernrechnungslegung zu normieren (BT-Drucks. V/3197, 24). Die Teilkonzernre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schön/Hellgardt/Osterloh-Konrad, Bankenabgabe und Verfassungsrecht – Teil II: Verfassungsmäßige Ausgestaltung, WM 2010, 2193; Bode, Steuerliche Einzelvorschriften in nichtsteuerlichen Gesetzen, StRA 2010/11, 275; Schuster/Westpfahl, Neue Wege zur Bankensanierung – Ein Beitrag zum RestrukturierungsG, Teil 1, DB 2011, 221, Teil 2, DB 2011, 282; Feyerabend/Behnes/Helios, Finanzier...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / XIX. Absatz 19 a.F. (i.d.F. des JStG 2010 v. 8.12.2010)

„(19) § 8 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 Satz 3 in der Fassung des Artikels 7 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) sind erstmals anzuwenden 1. für die Einkommen- und Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum, 2. für die Gewerbesteuern für den Erhebungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind, die in einem Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft ...mehr

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9. Kapitel: Der Minderjähri... / F. Erbenmehrheit, Minderjährige und das Grundbuch

Rz. 396 Wie lässt sich das Vertretungsrecht der Erbenmehrheit für alle Miterben grundbuchrechtlich umsetzen? Ob eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung vorliegt, setzt eine Nachprüfung der tatsächlichen Verhältnisse voraus, die im Grundbuchverfahren nicht stattfindet. Beispielsweise die Auflassung, die die Erbenmehrheit, zugleich die Erbenminderheit vertretend, vornimmt...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Generelle Verordnungsermächtigung für Kapitalgesellschaften (Abs. 1)

Rz. 16 [Autor/Zitation] Die Ermächtigung, im Rahmen des § 330 Abs. 1 eine RVO zu erlassen, ist an das Bundesministerium der Justiz gerichtet. Es kann davon allerdings nur im Einvernehmen, dh. nach Abstimmung und mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz Gebrauch machen. Eine Zustimmung des Bundesrats, die von ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Berichterstattung und Kommunikation

Rz. 655 [Autor/Zitation] In Bezug auf den Prüfungsvermerk regelt ISA 600 (Revised 2022) Rz. 53, dass der Prüfungsvermerk zum Konzernabschluss keinen Bezug zu Teilbereichsprüfern nehmen darf, außer wenn eine solche Bezugnahme durch Gesetze oder andere Rechtsvorschriften gefordert wird. Wenn eine solche Bezugnahme durch Gesetze oder andere Rechtsvorschriften gefordert wird, mus...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bestellung des Abschlussprüfers

Rz. 17 [Autor/Zitation] Während Abschlussprüfer von Versicherungsunternehmen nur WP und WPG sein können, können JA und Lageberichte mittelgroßer GmbH iSd. § 267 Abs. 2 oder von mittelgroßen Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a Abs. 1 auch durch vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften geprüft werden (vgl. § 319 Abs. 1 Satz 1, 2). Vereidigte Buchprüfer und Buc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / X. Absatz 10 a.F. (i.d.F. des JStG 2008)

„(10) 1 § 2 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 sind in der Fassung des Artikels 9 des Gesetzes vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1790) erstmals für den Veranlagungszeitraum 2002 anzuwenden. 2 § 7 Abs. 6 Satz 2, § 9 und § 10 Abs. 6 Satz 1 sind in der Fassung des Artikels 9 des Gesetzes vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1790) erstmals anzuwenden 1. für die E...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6.1 Gegenseitigkeit (Abs. 3 S. 1 Nr. 1)

Rz. 68 Wie in den Fällen der Amtshilfe aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarungen soll auch die Kulanzauskunft keine einseitige, sondern eine gegenseitige Hilfe sein. Das Hauptmotiv der Amtshilfebereitschaft jedes Staates für einen anderen ist die Erlangung der Bereitschaft auf der anderen Seite für die eigenen steuerlichen Zwecke. Verpflichtet sich die Bundesrepublik in ein...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Pensionsrückstellungen

Rz. 119 [Autor/Zitation] Gemäß Art. 28 Abs. 1 EGHGB müssen für laufende Pensionen oder Anwartschaften auf Pensionen aufgrund einer unmittelbaren Zusage keine Pensionsrückstellungen nach § 249 Abs. 1 HGB passiviert werden, wenn der Pensionsberechtigte seinen Rechtsanspruch vor dem 1.1.1987 erworben hat oder sich ein vor diesem Zeitpunkt erworbener Rechtsanspruch nach dem 31.12...mehr