Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Zeitpunkt der Wahl

Rz. 137 [Autor/Zitation] Nach § 318 Abs. 1 Satz 3 soll der Abschlussprüfer jeweils vor Ablauf des GJ gewählt werden, auf das sich seine Prüfungstätigkeit erstreckt. Hierdurch wird dem Prüfer Gelegenheit gegeben, an der grds. zum Abschlussstichtag stattfindenden Inventur teilzunehmen sowie bereits vorgezogene Prüfungshandlungen im Rahmen einer Vor- oder Zwischenprüfung vorzune...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 341k Abs. 1 regelt, dass Versicherungsunternehmen unabhängig von ihrer Größe und Rechtsform dazu verpflichtet sind, ihren JA und Lagebericht sowie ihren Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den Vorschriften des Dritten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des HGB prüfen zu lassen. Als Abschlussprüfer kommen aufgrund der Anwendung des § 319 A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rechtslage ab 01.01.2010

Rn. 1654 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Durch das WachstumsbeschleunigungsG vom 22.12.2009 (BGBl I 2009, 3950) wurde die Regelung bzgl der GWG in § 6 Abs 2 und 2a EStG wiederum geändert. Nach der Neuregelung hat der StPfl nunmehr das Wahlrecht, einen Sofortabzug bei selbstständig nutzbaren beweglichen WG des AV vorzunehmen, deren AK oder HK jeweils 410 EUR nicht übersteigen. Er ka...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Prüfungsumfang

Rz. 890 [Autor/Zitation] Unter dem Begriff des Prüfungsumfangs (vgl. Rz. 10) versteht man die Prüfungshandlungen, die ein Prüfer im Einzelfall für notwendig erachtet, um die Ziele der Prüfung zu erreichen. Das Ziel einer Prüfung ist es im Allgemeinen, das Vertrauen von Zielpersonen zum Prüfungsgegenstand zu erhöhen, indem der Prüfer ein oder mehrere Prüfungsurteile über den P...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entstehungsgeschichte, Gesetzeszweck

Rn. 1 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Mit dem Gesetz zur Anpassung der technischen und steuerlichen Bedingungen in der Seeschifffahrt an den internationalen Standard (SeeschifffahrtsanpassungsG) v 09.09.1998, BStBl 1998, 1158 (BGBl I 1998, 2860) ist mit dem § 5a EStG eine pauschale Gewinnermittlung für den Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr in Abhängigkeit der...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 8 [Autor/Zitation] Spätestens seit dem Bilanzrichtlinie-Gesetz (BGBl. I 1985, 2355) verfolgt der deutsche Gesetzgeber erkennbar das Ziel, Regelungen zu Rechnungslegung, Offenlegung und Prüfung im HGB zu konzentrieren und nicht in Spezialgesetze auszulagern. In dieser Tradition steht ebenso das BaBiRiLiG (BGBl. I 1990, 2570), das mit dem Vierten Abschnitt des Dritten Buchs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Schulze-Osterloh, Zur öffentlichen Funktion des Abschlußprüfers, ZGR 1976, 411; Busse von Colbe/Lutter, Wirtschaftsprüfung heute: Entwicklung oder Reform, 1977; Hopt, Vom Aktien- und Börsenrecht zum Kapitalmarktrecht, ZHR 1977, 402; M. Richter, Die Inkompatibilität von Jahresabschlußprüfung und Unternehmensberatungen durch Wirtschaftsprüfer, JfB 1977, 21; Biener, AG. KGaA. G...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Gesetzliche Vorschriften

Rz. 160 [Autor/Zitation] Mit den "gesetzlichen Vorschriften", auf deren Einhaltung der JA zu prüfen ist, sind in erster Linie die Vorschriften des HGB sowie der ergänzenden rechtsform- und wirtschaftszweigspezifischen Sondervorschriften über den JA gemeint. Darüber hinaus können Gesellschaftsvertrag oder Satzung Bestimmungen enthalten, die die Aufstellung des JA betreffen. So...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Art der Geschäftstätigkeit (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 22 [Autor/Zitation] Die Beschreibung der Art der Geschäftstätigkeit hat je einbezogenem Unternehmen "kurz" zu erfolgen. Was darunter zu verstehen ist, ergibt sich aus dem Gesetz nicht. Ausweislich der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 20/5653, 58) sollte bei mehreren Geschäftstätigkeiten eine kurze Beschreibung für die wichtigsten dieser Geschäftstätigkeiten enthalten sein. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Ausgaben

Rn. 808 Stand: EL 114 – ET: 02/2016 Als Ausgabe iSd Begriffsbestimmung für den aktiven RAP sind alle Zahlungsvorgänge in Geld (bar o unbar), alle Leistungen in Geldeswert, aber auch die Buchung einer Entgeltverbindlichkeit zu verstehen (vgl zu dem Fall der Vorauszahlungsverpflichtung des Entgeltschuldners, die bis zum Abschlussstichtag nicht erfüllt wird, BFH BStBl III 1967, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Versicherungsunternehmen mit Sitz im Inland (Abs. 1)

Rz. 13 [Autor/Zitation] Maßgebend für die handelsrechtliche Bilanzierung nach § 341 ist die Tätigkeit als Versicherung unabhängig von der Kaufmannseigenschaft. Eine Definition, was unter einer Versicherung oder dem Betreiben von Versicherungsgeschäften zu verstehen ist, wird jedoch sowohl handels- als auch aufsichtsrechtlich nicht vorgenommen. Rz. 14 [Autor/Zitation] Unter dem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2025, Erstattungsfäh... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist für die Praxis von besonderer Bedeutung, da Vorpfändungen recht häufig vorkommen. Deshalb soll hier zu den Entscheidungsgründen kurz Stellung genommen werden. 1. Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts Im Fall des BGH hatte der Rechtspfleger der Vollstreckungsabteilung des AG Melsungen die Kosten der Vorpfändung festgesetzt. Da das LG Kassel im Beschwerde...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Berichterstattung über Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und über unternehmensgefährdende Tatsachen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 230 [Autor/Zitation] Nach Abs. 1 Satz 3 ist im Konzernprüfungsbericht darzulegen, ob bei Durchführung der Prüfung Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften sowie Tatsachen festgestellt wurden, die den Bestand des Konzerns gefährden oder seine Entwicklung beeinträchtigen können oder die schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitne...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 319b sichert die innere und äußere Unabhängigkeit eines in ein Netzwerk eingebundenen Abschlussprüfers. Dafür statuiert die Netzwerkregelung aber keine eigenen netzwerkspezifischen Ausschlussgründe, sondern dehnt die bestehenden Ausschlussgründe des § 319 auf das Netzwerk des Abschlussprüfers aus, soweit diese im jeweiligen Einzelfall, zB durch die so...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.14.1 Rechtslage bis zum 31.12.2024

Rz. 121 Stand: 06/02 – 07/2025 Ab dem 01.01.2014 (Rn. 17) hat Art. 10 Nr. 5 Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften – AmtshilfeRLUmsG – vom 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809, BStBl I 2013, 802) aus § 12 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 UStG die Steuerermäßigung für Briefmarken und dgl., Kunstgegenständen u...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Einwendungen (Abs. 4 Satz 1) oder Prüfungshemmnisse

Rz. 276 [Autor/Zitation] Sind von Abschlussprüfern gegen den von ihnen geprüften Abschluss (Jahres-, Konzern- oder IFRS-Einzelabschluss) Einwendungen zu erheben, müssen sie den Bestätigungsvermerk gem. § 322 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 einschränken oder gem. § 322 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 versagen. Die Abgrenzung zwischen Einschränkung und Versagung lässt sich nicht trennscharf ziehen, si...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Verhältnisse des Konzerns

Rz. 160 [Autor/Zitation] Unter Strafe gestellt wird eine unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältnisse des Konzerns im Konzernabschluss, im Konzernlagebericht oder im Konzernzwischenabschluss nach § 340i Abs. 4. Der Begriff "Verhältnisse des Konzerns" baut auf dem Begriff "Verhältnisse der Kapitalgesellschaft" (s. Rz. 106 ff.) auf und bezieht ihn auf die Konzerne...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Prüfung durch die Bilanzkontrolle gem. §§ 106 ff. WpHG

Rz. 150 [Autor/Zitation] Auch die Bilanzkontrolle ist der Abschlussprüfung zeitlich nachgelagert. Zuständig für die Bilanzkontrolle ist die BaFin Damit liegt die Bilanzkontrolle in staatlicher Hand. Sie erstreckt sich grds. auf bereits offengelegte JA und Lageberichte, offengelegte Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a sowie Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte, aber über ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Gesetzliche Vertreter (Abs. 1)

Rz. 4 [Autor/Zitation] Gesetzliche Vertreter eines Unternehmens sind bei einer juristischen Person des privaten oder öffentlichen Rechts die Mitglieder des zur Vertretung berechtigten Organs. Hierzu finden sich gesetzliche Bestimmungen wie zB für den Verein in § 26 BGB oder für die privatrechtliche Stiftung in § 84 BGB; denkbar ist etwa auch eine Regelung in der Satzung einer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 2. Aufl. 2011, § 256a Tz 10. Rn. 1450 Stand: EL 91 – ET: 05/2011 Buchungspflichtige Geschäftsvorfälle sind in einem "Rechen"-Werk in einer bestimmten Währung auszudrücken. Fallen entsprechende Transaktionen vertragsbedingt nicht in der deutschen Berichtswährung, dem Euro, an, bedarf es einer Umrechnung. Dabei ist zwischen drei Ab...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Frist

Rz. 19 [Autor/Zitation] Die Erklärung ist unverzüglich, dh. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 2 BGB) abzugeben, wenn für den jeweiligen Abschlussstichtag zwei der drei Größenmerkmale des § 11 Abs. 1 PublG erfüllt sind. Ein schuldhaftes Zögern kann in diesem Kontext erst entstehen, wenn die gesetzlichen Vertreter von der Überschreitung der Größenkriterien Kenntnis erlangt h...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Grundsatz der Vollständigkeit

Rz. 39 [Autor/Zitation] Der Prüfungsbericht steht weiter unter dem Grundsatz der Vollständigkeit. Dieser Grundsatz ergibt sich auch aus § 332 Abs. 1 HGB, § 403 Abs. 1 AktG, wonach das Verschweigen erheblicher Umstände im Prüfungsbericht strafbar ist. Der Grundsatz der Vollständigkeit verlangt, dass im Prüfungsbericht alle in den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften oder vertr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 51 [Autor/Zitation] § 321 stellt bestimmte Anforderungen an die Gliederung des Prüfungsberichts (vgl. auch Forster in FS Baetge, 935, 939 ff.; krit. IDW, FN 1997, 4, 10): In einem (ersten) Teil des Prüfungsberichts ist "vorweg" Stellung zur Beurteilung der Unternehmenslage durch die gesetzlichen Vertreter zu nehmen. Außerdem ist in diesem Teil des Prüfungsberichts die sog....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Vorzeitige Beendigung des Prüfungsvertrags

Rz. 236 [Autor/Zitation] Abweichend von §§ 627, 648 BGB kann die Gesellschaft gem. § 318 Abs. 1 Satz 5 den Prüfungsvertrag nach Annahme des Prüfungsauftrags durch den Abschlussprüfer nur kündigen ("widerrufen"), wenn das Gericht im Verfahren nach § 318 Abs. 3 einen anderen Abschlussprüfer bestellt hat (dazu näher Rz. 334 ff.). Sinn und Zweck dieser restriktiven Regelung ist e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff u Bedeutung des Bilanzenzusammenhangs

Rn. 506 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 § 4 Abs 1 EStG liegt für die einkommensteuerrechtliche Gewinnermittlung durch BV-Vergleich das Erfordernis des BV-Zusammenhanges o der BV-Identität zugrunde. Danach ist für den BV-Vergleich als Vermögen zu Beginn des Wj das BV am Schluss des vorangegangenen Wj anzusetzen. Es werden dadurch diejenigen Werte miteinander verglichen, die dassel...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.5.2 Der Pfändung entzogene Beträge

Nicht abgezogen werden können Beiträge zu Berufsorganisationen, Spenden und ähnliche Leistungen. Steuern, die nicht vom Arbeitgeber einbehalten werden, weil sie der Arbeitnehmer wegen seines Wohnsitzes im Ausland seinem Heimatstaat schuldet und unmittelbar entrichten muss, werden vom Bruttoeinkommen nicht nach § 850e Nr. 1 ZPO abgezogen.[1] Es können auch keine fiktiven Betr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Begründung der Einschränkung (Abs. 4 Satz 3)

Rz. 287 [Autor/Zitation] Eine Einschränkung ist nach § 322 Abs. 4 Satz 3 zu begründen. Das soll die Aussagekraft des Bestätigungsvermerks für die Adressaten verbessern (vgl. BT-Drucks. 10/317, 99), also dazu beitragen, dass das Prüfungsergebnis besser verstanden werden kann. Anforderungen an den Inhalt einer solchen Begründung sind im Gesetz nicht formuliert. Implikationen da...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Geschäftsguthaben und Haftsummen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 14 [Autor/Zitation] Anzugeben sind der Gesamtbetrag, um welchen die Geschäftsguthaben sowie die Haftsummen der Mitglieder sich im GJ vermehrt oder vermindert haben, und der Betrag der Haftsummen, für welche am Jahresschluss alle Mitglieder zusammen aufzukommen haben. Rz. 15 [Autor/Zitation] Der Begriff der Haftsumme bedarf der Erläuterung: Die Satzung einer eG muss gem. § 6 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2025, Der digitale ... / 4. Musterformulierung

In diesem Artikel und insbesondere in dessen ersten Teil wurde versucht, die Bedeutung der konsequenten Anwendung der Gesamtrechtsnachfolge auf den digitalen Nachlass zu unterstreichen. Der gesamte digitale Nachlass geht auf die Erben im Wege der Gesamtrechtsnachfolge über. Es ist nicht von Bedeutung, ob diese Erben ihr Erbrecht aus einem Erbvertrag, einem Testament oder aus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.1 Auskünfte aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarungen

Rz. 38 Nach § 117 Abs. 2 AO können die deutschen Finanzbehörden zwischenstaatliche Amtshilfe aufgrund innerstaatlich anwendbarer völkerrechtlicher Vereinbarungen[1] sowie aufgrund innerstaatlich anwendbarer Rechtsakte der EU und des EUAHiG leisten. Die Verpflichtung zur Amtshilfe und ihr Umfang ergeben sich aus der völkerrechtlichen Vereinbarung. Daher ist die dem Wortlaut v...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Abgrenzung der Prüfungsleistungen von den erforderlichen und nicht erforderlichen Nichtprüfungsleistungen

Rz. 189 [Autor/Zitation] Für die Berechnung des Fee Cap ist die Abgrenzung der Prüfungsleistungen von Nichtprüfungsleistungen von entscheidender Bedeutung. Darüber hinaus nimmt Art. 4 Abs. 2 UAbs. 2 APrVO Nichtprüfungsleistungen, die gem. Art. 5 Abs. 1 APrVO zulässig sind, von der Berücksichtigung als Nichtprüfungsleistungen aus, wenn sie nach Unionsrecht oder nationalem Rech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
13. Kapitel: Der Minderjähr... / B. Verzeichnis der Nachlassgegenstände

Rz. 632 Der Nacherbe hat gegen den Vorerben einen Anspruch auf ein Verzeichnis der Nachlassgegenstände; diesen Anspruch macht er durch ein "Verlangen" geltend (§ 2121 BGB). Das Verlangen ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, mit welcher der Anspruch entgegen der Regel des § 271 BGB fällig und erfüllbar wird.[3] Es gehört bei einem minderjährigen Nacherben...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Finanzdienstleistungsinstitute (Abs. 4 Satz 1 Alt. 1 und Satz 2)

Rz. 56 [Autor/Zitation] Nach § 340 Abs. 4 unterliegen auch Finanzdienstleistungsinstitute iSd. § 1 Abs. 1a KWG fast vollständig den branchenspezifischen Rechnungslegungsvorschriften der §§ 340 ff., soweit sie nicht nach § 2 Abs. 6 oder 10 KWG von der Anwendung ausgenommen sind. § 340 Abs. 4 wurde infolge der Sechsten KWG-Novelle, mit der Finanzdienstleistungsinstitute der Auf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Berichtspflicht gegenüber dem neuen Abschlussprüfer (Abs. 4)

Rz. 101 [Autor/Zitation] § 320 Abs. 4 verpflichtet den bisherigen Abschlussprüfer, auf (schriftliche) Anfrage des neuen Abschlussprüfers über das Ergebnis der bisherigen Prüfung bzw. der Vorjahresprüfung zu berichten. Es handelt sich um ein unmittelbares Informationsrecht des Abschlussprüfers gegenüber dem bisherigen Abschlussprüfer (vgl. Schorse/Morfeld in BeckOK HGB45, § 32...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 11 [Autor/Zitation] § 331 Nr. 3a aF wurde im Zuge des Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG v. 3.6.2021, BGBl. I 2021, 1534) in einen neuen § 331a ausgelagert, ist jedoch im Regelungsgehalt weitreichender. Der Gesetzgeber kommt mit der Einführung des Bilanzeides seiner Verpflichtung zur Umsetzung der europäischen Transparenzrichtlinie (RL 2004/109/EG v. 15.1...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Personelle Reichweite der Verschwiegenheitspflicht

Rz. 46 [Autor/Zitation] Im Grundsatz besteht die Verschwiegenheitspflicht gegenüber allen Personen, die nicht mit der Abschlussprüfung befasst sind (IDW QS 1 Rz. 58; OLG München v. 21.4.2022 – 8 U 4257/21, BKR 2022, 646). Fraglich ist daher, gegenüber welchen Personen sie nicht besteht: Rz. 47 [Autor/Zitation] Zum Zwecke der Durchführung der Abschlussprüfung und aufgrund entspr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Verhältnis zu den Ausschlussgründen des § 319

Rz. 24 [Autor/Zitation] Mit der Netzwerkregelung sollen die Unabhängigkeitserfordernisse auf das Netzwerk des Abschlussprüfers ausgedehnt werden, soweit dies nicht bereits im Wege der § 319 geschehen ist (BT-Drucks. 16/10067, 89). Damit beschreibt die Gesetzesbegründung einen Anwendungsvorrang des § 319 im Sinne einer lex specialis. § 319b führt daher nicht zum Ausschluss, we...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Nicht zur Rechnungslegung verpflichtetes Mutterunternehmen

Rz. 54 [Autor/Zitation] Besonderheiten können sich ergeben, falls das MU selbst nicht zur Rechnungslegung und somit nicht zur Aufstellung eines JA verpflichtet ist. Mangels JA liegen für das MU in einem solchen Fall keine Buchwerte iSd. § 301 Abs. 1 Satz 1 HGB für die dem MU gehörenden Anteile an den in den (Teil-)KA einzubeziehenden TU vor, so dass insofern eine Kapitalkonso...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
10. Kapitel: Der minderjähr... / IV. Besonderheiten des Auseinandersetzungsvertrags zwischen Testamentsvollstrecker und Miterben, wenn sich im Nachlass ein Erwerbsgeschäft oder ein Anteil an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft befindet

Rz. 488 Gehört zum Nachlass ein Erwerbsgeschäft oder ein Anteil an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft (praktisch einer GmbH), die ein Erwerbsgeschäft betreibt, so kommt für den Auseinandersetzungsvertrag zwischen Erben und Testamentsvollstrecker das Genehmigungserfordernis nach 1852 Nr. 1 BGB n.F. in Betracht.[39] Die Gesetzesmotive sagen nämlich zu § 1852 Nr. 1 BGB: "...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Haftung von Prüfungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern

Rz. 116 [Autor/Zitation] Dem Prüfungsgehilfen selbst sind durch das Gesetz ebenso wie dem Abschlussprüfer Verhaltenspflichten gegenüber der zu prüfenden Gesellschaft auferlegt, obgleich er mit dieser nicht in vertraglichen Beziehungen steht (vgl. Rz. 27 ff.; Bormann in BeckOGK HGB, § 323 Rz. 163 [1/2025]). Der Prüfungsgehilfe muss entsprechend die erforderliche Qualifikation ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Täter

Rz. 179 [Autor/Zitation] Als Täter für das in § 331 Abs. 1 Nr. 3 normierte Delikt kommen nach dem Wortlaut der Vorschrift zunächst nur Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer KapGes. bzw. KapCoGes. (§ 335b) infrage, die zum Zwecke der Befreiung gem. §§ 291 Abs. 1 und 2, 292 einen Konzernabschluss oder einen Konzernlagebericht offenlegen, die die Verhältnisse des K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
8. Kapitel: Der minderjähri... / § 23 Testamentsvollstreckung am Anteil einer Personengesellschaft

Rz. 342 Wenn der Gesellschaftsvertrag eine erbrechtliche Fortsetzungsklausel (siehe Rdn 314) enthält, wird die Gesellschaft mit dem Alleinerben des Gesellschaftsanteils oder mit den Miterben mit ihren jeweiligen Anteilen, die sie in Sondererbfolge erworben haben, fortgesetzt. Eine vom Erblasser angeordnete Testamentsvollstreckung kann sich auf den gesamten Nachlass, aber auc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte (Listenpreisregelung, § 4 Abs 5 S 1 Nr 6 S 3 EStG)

Rn. 1724 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Für die Bestimmung des Privatanteils bei den Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bei Benutzung eines betrieblichen Kfz gibt das Gesetz in § 4 Abs 5 S 1 Nr 6 S 3 EStG eine typisierende Ermittlungsmethode vor. Ausgangspunkt für diese Aufwendungen sind die pauschaliert ermittelten Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Betr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Feststellung nur bei abgeschlossener Prüfung

Rz. 83 [Autor/Zitation] Hat keine Abschlussprüfung stattgefunden, so kann der JA nicht festgestellt werden (§ 316 Abs. 1 Satz 2; identisches ist auch nach § 340k Abs. 1 Satz 3 und § 341k Abs. 1 Satz 3 normiert). Eine den §§ 316 ff. entsprechende Abschlussprüfung ist somit unabdingbare Voraussetzung dafür, dass der JA prüfungspflichtiger Unternehmen festgestellt werden kann. D...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute

Rz. 288 [Autor/Zitation] Nach § 340k Abs. 1 Satz 1 haben Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute unabhängig von ihrer Größe ihren JA und Lagebericht sowie ihren KA und Konzernlagebericht nach §§ 316–324 prüfen zu lassen, wobei § 319 Abs. 1 Satz 2 nicht anzuwenden ist. Für den Inhalt des Prüfungsberichts sind neben § 321 ergänzend: die Bestimmungen des KWG, die Verord...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Steuerberatungskosten

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Soweit Steuerberatungs- und Steuerprozesskosten im Zusammenhang mit der Ermittlung des Gewinns stehen, sind sie als BA zu berücksichtigen. Dies ist unproblematisch bei Betriebssteuern, wie zB USt, GewSt, betriebliche Kfz-Steuer und GrSt für Betriebsgrundstücke (BFH BStBl II 1984, 301). Bei Personensteuern ist dies fraglich, da nach § 12 Nr 3 E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.2.2.2 Ausnahme: Abziehbarkeit des Übernahmeverlusts bis zur Höhe der Bezüge nach § 7 UmwStG, wenn es sich bei den Anteilen an der Überträgerin um Anteile iSd § 8b Abs 7 oder 8 KStG handelt (§ 4 Abs 6 S 2 und 3 UmwStG)

Tz. 134 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Von der generellen Nichtabziehbarkeit des Übernahmeverlusts 2. Stufe (s Tz 129 ff) enthalten die S 2 und 3 des § 4 Abs 6 UmwStG eine Ausnahme, wenn es sich bei den Anteilen an der Überträgerin um Anteile iSd § 8b Abs 7 oder 8 S 1 KStG handelt. Tz. 135 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Voraussetzung für die Anwendung der S 2 und 3 des § 4 Abs 6 UmwS...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Vorschrift wurde durch das AltEinkG v 05.07.2004 (BGBl I 2004, 1427) in das EStG eingefügt. Sie trat zum 01.01.2005 in Kraft und dient der Sicherstellung der Besteuerung von Renten und anderen Leistungen iSd § 22 Nr 1 S 3 und Nr 5 EStG. Dies geschieht durch Mitteilung der Rentenbezüge (sog Rentenbezugsmitteilung) durch die in § 22a Abs 1 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2025, Gegenstandswer... / II. Festsetzung des Gegenstandswertes

1. Gesetzliche Grundlagen Gem. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG bestimmt sich der Gegenstandswert im gerichtlichen Verfahren nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften, also nach den insbesondere im GKG bestimmten Streitwertregelungen. Dies gilt jedoch nur insoweit, als sich die Gerichtsgebühren nach dem Streitwert berechnen. Das war hier nicht der Fall, da das gerichtl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Zeitpunkt von Entnahmen, Einlagen und außerordentlichen Gewinnen

Rn. 1658e Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Da die Zinszahlenstaffelmethode nicht mehr anzuwenden ist, sondern eine stichtagsbezogene Berechnung mit einem festen Zinssatz erfolgt, ohne dass dabei der Zeitpunkt von Entnahmen und Einlagen bzw die tatsächliche Entstehung der Überentnahme berücksichtigt wird, ergeben sich Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten. Nachteilig sind Entnahmen, ...mehr