Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Sinn und Zweck des § 11 PublG

Rz. 11 [Autor/Zitation] Nach den Gesetzesmaterialien sollte das PublG die ursprünglich im AktG kodifizierte Konzernrechnungslegungspflicht ergänzen, indem die Verpflichtung auf MU unabhängig von ihrer Rechtsform ausgedehnt wurde (BT-Drucks. V/3197, 23 f.). Dabei erkannte der historische Gesetzgeber in der Konzernrechnungslegung zugleich ein Korrektiv, um ein Unterlaufen der A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Geldbußen

Rn. 1852 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Geldbußen iSd § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG sind die Maßnahmen, die in deutschen Rechtsvorschriften als Geldbußen bezeichnet werden und von einem Gericht oder einer Behörde im Geltungsbereich des EStG oder von Organen der EG festgesetzt wurden. Im Einzelnen kommen für das Abzugsverbot in Betracht: Geldbußen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Reaktion auf beurteilte Risiken wesentlicher falscher Darstellungen

Rz. 640 [Autor/Zitation] In Bezug auf die Reaktion auf beurteilte Risiken wesentlicher falscher Darstellungen regelt ISA 600 (Revised 2022) Rz. 37 ff., dass der Konzernabschlussprüfer die Verantwortung für Art, zeitliche Einteilung und Umfang weiterer durchzuführender Prüfungshandlungen zu übernehmen hat. Dies umfasst auch die Festlegung der Teilbereiche, bei denen weitere Pr...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Trennungsunterhalt / 5.1 Begrenztes Realsplitting

Wer an den getrenntlebenden Ehepartner Unterhalt bezahlt, kann diese Zahlungen gemäß § 10 Abs. 1a Satz Nr. 1 EStG bis zu einem Höchstbetrag von 13.805 EUR im Kalenderjahr als Sonderausgaben geltend machen (begrenztes Realsplitting). Falls der Unterhaltszahler noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für den Ehepartner übernimmt, entweder an den Ehepartner unmittelba...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.7 Überlassung von Filmen und Filmvorführungen (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. b UStG)

Rz. 63 Stand: 06/02 – 07/2025 Dem ermäßigten Steuersatz unterliegen nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. b UStG die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die Filmvorführungen. Die Filme müssen allerdings gem. § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit gekennzeichnet sein. (War die Erstaufführung des Films allerdings vor dem...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Natürliche Personen als Mutterunternehmen

Rz. 17 [Autor/Zitation] Einzelkaufleute iSd. HGB fallen grds. in den Anwendungsbereich des § 11 PublG. Dies ergibt sich zum einen daraus, dass die in § 3 Abs. 1 genannten Unternehmen grds. auch Unternehmen iSd. § 11 Abs. 1 sind (s. Rz. 12). Zum anderen liegt bei Einzelkaufleuten ein Unternehmen vor, welches eigene Interessen kaufmännischer oder gewerblicher Art in einer nach ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 323 erlegt dem Abschlussprüfer und seinen Gehilfen sowie allfälligen gesetzlichen Vertretern Pflichten auf und regelt im Falle eines Verstoßes ihre Verantwortung gegenüber dem prüfpflichtigen Unternehmen und mit diesen verbundenen Unternehmen. Nicht geregelt ist die Haftung gegenüber sonstigen Dritten, welche sich nach allgemeinen Grundsätzen richtet....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Änderungen durch das CSRD-UmsG

Rz. 10 [Autor/Zitation] Ein früherer Umsetzungsentwurf, der als BT-Drucks. 20/12787 während der 20. Legislaturperiode ins parlamentarische Verfahren eingebracht wurde, ist nach dem Grundsatz der Diskontinuität verfallen (vgl. RefE CSRD-UmsG v. 10.7.2025, 1). Das BMJV hat am 10.7.2025 einen neuen Umsetzungsentwurf veröffentlicht (abrufbar unter https://www.bmjv.de/SharedDocs/G...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Mitglieder des Aufsichtsrats

Rz. 64 [Autor/Zitation] Zwingend besteht ein AR bei der AG und der KGaA (§§ 95 ff., 278 Abs. 3 AktG), bei der dualistisch (Mitglieder des AR nach § 15 ff. SEAG iVm. Art. 15, 39 bis 42 VO [EG] Nr. 2157/2011) und monistisch strukturieren SE (nicht geschäftsführende Mitglieder des Verwaltungsrats § 22 ff. SEAG iVm. Art. 15, 43 bis 45 VO [EG] Nr. 2157/2011). Bei der GmbH richtet ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1.7 Umsätze mit Hörbüchern auf einem körperlichen Datenträger (Abschn. 12.1 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 UStAE)

Rz. 38d Stand: 06/02 – 07/2025 Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG ermäßigt sich die Steuer für Umsätze mit den in der Anlage 2 zum UStG bezeichneten Gegenständen auf 7 %. Durch Art. 9 Nr. 8 des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25.07.2014 (BGBl I 2014, 1266) wurde die Nr....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 1667 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG dürfen Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht ArbN des StPfl sind, den Gewinn grds nicht mindern. Lediglich Geschenke mit AK/HK bis 35 EUR (bis 31.12.2003: 40 EUR bzw 75 DM; s bestätigende Regelung BGBl I 2011, 554; nach dem Referentenentwurf des Wachstumschancengesetz – s www.bundesfinanzministerium...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / III. Verhältnis des § 21 zu anderen Vorschriften

Rz. 6 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 21 a.F. Die umfassende Überarbeitung der Anwendungsvorschriften im Zuge des ATADUmsG ist zwar nur redaktioneller Natur (vgl. Rz. 3). Da die Vorschrift v. 25.6.2021 selbst erst mit Wirkung zum 1.7.2021 in Kraft getreten ist, ist fraglich, inwieweit sich Sachverhalte aus früheren Veranlagungszeiträumen – ggf. noch nicht festsetzungsverjährt ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.2.1.5 Unterhalt aus elternbezogenen Gründen

Soweit die Betreuung des Kindes auf andere Weise sichergestellt oder in einer kindgerechten Einrichtung möglich ist, können einer Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils auch elternbezogene Gründe entgegenstehen.[1] Wie sich schon aus der Systematik des § 1570 BGB ergibt, sind elternbezogene Verlängerungsgründe im Sinne des § 1570 Abs. 2 BGB allerdings erst nachrangi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Vermittlung eines zutreffenden Bildes von der Lage des Unternehmens/Konzerns (Abs. 6 Satz 1)

Rz. 389 [Autor/Zitation] Die geforderte Erklärung, dass der Lage- bzw. Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des geprüften Unternehmens oder Konzerns vermittelt, wurde im Zuge ihrer Einführung durch den Gesetzgeber (vgl. Rz. 86) unter dem Aspekt der Erwartungslücke nicht unkritisch gesehen (vgl. dazu Gelhausen, AG Sonderheft August 1997, 73, 80), da ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Vorjahreszahlen

Rz. 80 [Autor/Zitation] Gemäß § 265 Abs. 2 sind in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu jedem Posten der entsprechende Betrag des vorhergehenden GJ anzugeben. Die Vorjahreszahlen werden dadurch zu einem Bestandteil des JA (IDW RS HFA 39 Rz. 1). Rz. 81 [Autor/Zitation] Nach dem Wortlaut des Gesetzes erstreckt sich die Angabepflicht nicht auf originäre Anhangangaben (hM,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Ermittlung der Kennziffern

Rz. 33 [Autor/Zitation] Konzernrechnungslegungspflicht besteht, wenn zwei der drei Größenkriterien Umsatzerlöse, Bilanzsumme und Zahl der Arbeitnehmer an mindestens drei aufeinander folgenden Konzernabschlussstichtagen überschritten werden. Wie im HGB (§§ 267, 293 HGB) ist dabei unbeachtlich, ob zu allen drei Abschlussstichtagen die gleichen oder unterschiedliche Kriterien üb...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.2 Regelbesteuerung oder Pauschalierung zu Kleinunternehmerregelung

Rz. 48 Stand: 06/02 – 07/2025 Unterschreitet ein Unternehmer die Umsatzgrenzen des § 19 Abs. 1 S. 1 UStG oder entscheidet er sich nach Ablauf der Fünfjahresfrist zu einer Rückoption zur Kleinunternehmerbesteuerung (vgl. Rz. 40), muss er ebenfalls darauf bedacht sein, seine Umsätze der richtigen Besteuerungsform zuzuordnen, damit er nicht zu viel oder zu wenig USt berechnet un...mehr

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7. Kapitel: Familienrechtli... / A. Allgemeines

Rz. 238 Die Verwaltung des einem Minderjährigen nachgelassenen Vermögens liegt grundsätzlich bei seinen Eltern als seinem gesetzlichen Vertreter (§ 1626 Abs. 1 BGB). Sie liegt bei einem Elternteil als gesetzlichem Vertreter, wenn z.B. der andere Elternteil verstorben ist (§ 1680 Abs. 1 BGB), so dass dieser die gesetzliche Vertretung und damit auch die Vermögenssorge hinsicht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ermittlung der nicht abzugsfähigen Schuldzinsen

Rn. 1657d Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die nicht abziehbaren Schuldzinsen werden typisierend mit 6 % der Überentnahme ermittelt. Der sich durch diese Berechnung ergebende Betrag wird jedoch begrenzt durch die um 2 050 EUR sowie die für die Darlehen zur Finanzierung von AK oder HK von WG des AV verminderten insgesamt im Wj angefallenen Schuldzinsen. Es bleiben somit Schuldzinse...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Umsatzerlöse

Rz. 39 [Autor/Zitation] Die Umsatzerlöse nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 sind auf Basis einer Konzern-GuV zu ermitteln. Deren Zeitraum bezieht sich auf die zwölf Monate vor dem Abschlussstichtag, Aufgrund der Bezugnahme auf eine Konzern-GuV wird deutlich, dass es sich bei den Umsatzerlösen um eine konsolidierte Größe handeln muss, welche letztlich nur die vom Konzern erzielten "Außenum...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 1683 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 § 4 Abs 5 S 1 Nr 2 EStG gilt seit 1975. Nach dieser Vorschrift können Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass bis zu einem bestimmten Prozentsatz des angemessenen und der Höhe und betrieblichen Veranlassung nach nachgewiesenen Teils dieser Aufwendungen als BA abgezogen werden. Von den Beschränkungen ausgenomme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Praktisches Verhältnis: Abweichung

Rn. 598 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Trotz des klaren, in der Frage der abstrakten Aktivierungsfähigkeit keinen Raum für Abweichungen in systematischer Hinsicht belassenden Verhältnisses von VG- und WG-Begriff, werden im Handels- und Steuerbilanzrecht abweichende Kriterien für die abstrakte Aktivierungsfähigkeit zur Anwendung gebracht. Selbstständige Verwertbarkeit als (strenge...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / VI. Absatz 6 a.F. (i.d.F. des Einigungsvertrags v. 31.8.1990)

„(6) 1 Bei der Anwendung der §§ 2 bis 6 für die Zeit nach dem 31. Dezember 1990 steht der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes der Deutschen Demokratischen Republik in der Fassung vom 18. September 1970 (Sonderdruck Nr. 670 des Gesetzesblattes) gleich. 2 ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Der Dritte Abschnitt des Dritten Buchs des HGB enthält in §§ 336 bis 339 Vorschriften über die Aufstellung und Offenlegung des JA und Lageberichts eingetragener Genossenschaften, die ergänzend zu den allgemeinen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften für alle Kaufleute in §§ 238 bis 263 sowie jenen für Kapitalgesellschaften in §§ 264 bis 335c zu be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Klauser, Steuerliche Berücksichtigung von Bürgschaftsverlusten, BB 1980, 1574; Koops, Bürgschaft des Gesellschafters für seine GmbH, DStR 1991, 533; Hahne, Auswirkungen der Options-Entscheidung des BFH auf die Bilanzierung von Bürgschaften und Kreditgarantien, BB 2005, 819; Lüdenbach/Freiberg, Strittige Fragen der IFRS-Bürgschaftsbilanzierung beim Garanten, BB 2007, 650; Rätke, ...mehr

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8. Kapitel: Der minderjähri... / § 20 Die gesellschaftsrechtliche Eintrittsklausel in eine Personengesellschaft

Rz. 324 Der Tod eines haftenden Gesellschafters einer rechtsfähigen Personengesellschaft führt (seit dem 1.1.2024)[38] nicht mehr zur Auflösung der Gesellschaft, sondern gem. § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB – gegebenenfalls in Verbindung mit § 105 Abs. 3 HGB n.F. – zum Ausscheiden dieses Gesellschafters aus der weiter fortbestehenden Gesellschaft. Sein Anteil an der Gesellschaft wäch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Gewinnerzielungsabsicht

Rn. 10 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Nach Rz 33 des BMF v 12.06.2002, BStBl I 2002, 614, ist für die Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht die Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG iVm § 5 EStG zugrunde zu legen. Jegliche Gewinnbestandteile der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage sind außer Acht zu lassen. Damit soll das verfolgte Förderziel des Gesetzgebers unterstützt w...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. § 826 BGB (Expertenhaftung wegen Sittenverstoßes)

Rz. 195 [Autor/Zitation] Eine Haftung des Abschlussprüfers aufgrund von § 826 BGB setzt voraus, dass er mit dem Vorsatz, Dritte zu schädigen, sittenwidrig seine Prüfungs-, Berichts- oder Bestätigungspflichten verletzt (Ebke in MünchKomm. HGB5, § 323 Rz. 150; Justenhoven/Feldmüller in Beck BilKomm.14, § 323 HGB Rz. 154; Wagner in MünchKomm. BGB9, § 826 Rz. 28 f.). Die Rspr. le...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / lb) Konzeptionelle Grundlagen

Rn. 906 Stand: EL 85 – ET: 11/2009 Die Steuerlatenzrechnung stellt bilanziell die zukünftigen Steuerbe- oder entlastungen aus Buchwertunterschieden zwischen Aktiv- und Passivposten der HB u StB dar. Diese können auf unterschiedlichen Ansätzen oder Bewertungen beruhen. Aus der Veränderung der bilanzierten Latenzen zwischen zwei Stichtagen ergibt sich korrespondierend ein Steue...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Bilanzvermerke (§ 268 HGB)

Rz. 94 [Autor/Zitation] Nach § 268 Abs. 4-8 HGB bestehen zusätzliche Angabepflichten zu einzelnen Bilanzposten bzw. Bilanzvermerken. So sind bspw. die Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 HGB) sowie Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB) für jeden ...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 5.1 Bilanzielle Behandlung des Factorings nach HGB

Rz. 28 Für die bilanzielle Zuordnung von Vermögenswerten ist ausschließlich das wirtschaftliche Eigentum maßgebend. In der Regel deckt sich zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer. Ist der zivilrechtliche Eigentümer eingeschränkt, über den Vermögenswert zu verfügen, diesen zu veräußern, zu nutzen oder als Sicherheit einzusetzen, ist er aus wirtschaftlicher Sicht nic...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 24 [Autor/Zitation] § 324 Abs. 1 Satz 1 schreibt vor, dass KapGes., die Unternehmen von öffentlichem Interesse iSd. § 316a Satz 2 HGB sind und keinen AR oder Verwaltungsrat haben, der die Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG erfüllen muss, einen Prüfungsausschuss einzurichten haben. Ausnahmen gelten für die in Abs. 1 Satz 2 genannten drei Gruppen von Unternehmen. Rz. 25 [...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Zusätzliche Ermächtigung für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (Abs. 2)

Rz. 23 [Autor/Zitation] Abs. 2 Satz 1 erweitert die Verordnungsermächtigung nach Abs. 1 Satz 1 ungeachtet der Rechtsform auf (Graber in BeckOGK HGB, § 330 Rz. 13 [09/2023]): Kreditinstitute iSd. § 1 Abs, 1 KWG, soweit sie von dessen Anwendung nicht nach § 2 Abs. 1, 4 oder 5 KWG ausgenommen sind (§ 330 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; Fehrenbacher in MünchKomm. HGB5, § 330 Rz. 11f); Finanzd...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand und Geltungsbereich der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 6 Abs. 1 Satz 1 PublG normiert für alle aufgrund der §§ 1 iVm. 3 PublG zur Rechnungslegung verpflichteten Unternehmen die Pflicht zur Prüfung der nach § 5 PublG aufgestellten Rechnungslegung (JA und ggf. Lagebericht) durch einen Abschlussprüfer. Rz. 2 [Autor/Zitation] Für diese Prüfung sind gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 PublG die dort genannten Prüfungsnormen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Rechtsschutz

Rn. 54 Stand: EL 109 – ET: 04/201 § 22a EStG sieht keine speziellen Rechtschutzmöglichkeiten vor. Hinsichtlich der Frage der zutreffenden Besteuerung von Altersbezügen fehlt es den mitteilungspflichtigen Stellen regelmäßig an einem für ein Rechtschutzverfahren erforderlichen Rechtsschutzinteresse. Derartige Rechtsbehelfe wären deshalb unzulässig (vgl Bericht des Finanzausschu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Gerichtliches Verfahren

Rz. 401 [Autor/Zitation] Über den Antrag nach § 318 Abs. 3 entscheidet nach § 376 Abs. 1 FamFG das Amtsgericht. Örtlich zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bereich die Gesellschaft ihren Sitz hat (§ 14 AktG; § 377 Abs. 1 FamFG), oder, wenn die Führung des HR für mehrere Amtsgerichte einem Amtsgericht übertragen ist, das registerführende Gericht (§ 376 Abs. 2 FamFG). Bei ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
9. Kapitel: Der Minderjähri... / B. Verfügungsgeschäfte der Erbengemeinschaft

Rz. 363 Bei Verfügungsgeschäften der ordnungsgemäßen Verwaltung über Nachlassgegenstände, Sachen wie Rechte, ist noch umstritten, ob auch hier die Mehrheit der Miterben die Minderheit nach außen vertreten kann.[33] Rz. 364 Eine Verfügung liegt vor, wenn auf ein bestehendes Recht unmittelbar eingewirkt wird.[34] Anders ausgedrückt: Eine Verfügung liegt vor, wenn ein Recht über...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Unternehmen in Abwicklung gem. Abs. 3

Rz. 32 [Autor/Zitation] Ferner sind nach Abs. 3 auch in Abwicklung (= Liquidation) befindliche Unternehmen von den Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Publizitätspflichten des Ersten Abschnitts des PublG ausgenommen. Rz. 33 [Autor/Zitation] Die Befreiung ist damit begründet worden, dass ein Unternehmen in Abwicklung keine gesamtwirtschaftlich interessanten Jahresabschlussinformati...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

Rz. 29 [Autor/Zitation] Nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes bezieht sich der Gegenstand der gerichtlich beauftragten Prüfung allein auf die Frage, ob das MU nach dem zweiten Abschnitt des PublG zur Konzernrechnungslegung verpflichtet ist. Hierzu müssen die Voraussetzungen des § 11 PublG erfüllt sein. Inwiefern der Schwerpunkt der Prüfung darauf liegt, ob die Größenkriterien...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / Zusammenfassung

Überblick Durch die Pfändung des Arbeitseinkommens seines Schuldners kann ein Gläubiger oft verhältnismäßig schnell zu seinem Geld kommen. Als zumeist einziges laufendes Einkommen ist der Arbeitsverdienst jedoch naturgemäß insbesondere für den Lebensunterhalt des Arbeitnehmers und für den Unterhalt seiner Angehörigen bestimmt. Die Pfändung von Arbeitseinkommen zur Gläubigerb...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 280 [Autor/Zitation] Gemäß § 9 Abs. 2 dürfen unter das PublG fallende Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute auf die Offenlegung der GuV und des Beschlusses über die Ergebnisverwendung verzichten, wenn sie die in § 5 Abs. 5 Satz 3 geforderten Angaben in eine Anlage zur Bilanz aufnehmen. Die Vorschrift ist zwar häufig kritisiert worden (vgl. zB Castan, DB 1980, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Auf den Jahresabschluss und Lagebericht anzuwendende Vorschriften (Abs. 1)

Rz. 7 [Autor/Zitation] § 341a Abs. 1 legt die von Versicherungsunternehmen anzuwendenden Vorschriften für JA und Lagebericht fest. Versicherungsunternehmen werden kraft Gesetzes großen KapGes. gleichgestellt und müssen dementsprechend unabhängig von ihrer Rechtsform und Größe die für diese geltenden Vorschriften für den JA, der aus Bilanz, GuV und einem Anhang besteht, und de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bestandteile von Jahresabschluss und Lagebericht

Rz. 31 [Autor/Zitation] Der Jahresabschluss der Genossenschaft ist um einen Anhang als Pflichtbestandteil zu erweitern, der mit der Bilanz und der GuV eine Einheit bildet; der Vorstand hat außerdem einen Lagebericht aufzustellen (§ 336 Abs. 1 Satz 1). Der Lagebericht einer großen eG iSd. § 267 Abs. 3 Satz 1 ist gem. entsprechender Anwendung von §§ 289b ff. um eine nichtfinanz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Qua Parallelvorschriften zu § 324 ausgeschlossene Rechtsformen

Rz. 81 [Autor/Zitation] Die Anwendung von § 324 ist ausgeschlossen, sofern spezialgesetzliche Regelungen die gleichen oder ähnliche Rechtsfolgen wie § 324 selbst normieren (s. Rz. 26). Solche Parallelvorschriften existieren – neben den diesbezüglichen Bestimmungen für die KapGes. (Rz. 73) – für die Genossenschaft mit AR (Rz. 82) und die Europäische Genossenschaft (Rz. 84) sow...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 15 [Autor/Zitation] Durch das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) sind die verschiedenen Regelungstatbestände des AktG 1965 (§ 148 – Vorlagepflicht; § 165 – Auskunftsrecht; § 336 Abs. 4 – Konzernabschluss) aus Gründen der Übersichtlichkeit im HGB zusammengefasst worden (zur Entstehung vgl. Biener/Berneke, BiRiLiG, 1986, 424 f.). Rz. 16 [Autor/Zitation] Die Regelungen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Versicherungsunternehmen

Rz. 293 [Autor/Zitation] Die Bestimmungen des § 321 über den Bericht über die Jahresabschlussprüfung und über den Konzernprüfungsbericht sind nach § 341k Abs. 1 Satz 1 auch von Versicherungsunternehmen unabhängig von ihrer Größe anzuwenden. Rz. 294 [Autor/Zitation] Nach § 57 Abs. 1 VAG hat der Abschlussprüfer darüber hinaus zu berichten, ob das geprüfte Versicherungsunternehmen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Erweiterung und Ergänzungen des Prüfauftrags

Rz. 151 [Autor/Zitation] § 323 gilt in seinem Anwendungsbereich für die jeweilige gesetzlich vorgesehene Prüfungsaufgabe. Werden Gegenstand und Umfang der Prüfung durch Sonderregeln wie etwa § 317 Abs. 4 HGB oder § 53 HGrG erweitert, gelten die Normen der Abschlussprüfung und der Haftung der Prüfer und Prüfungsgehilfen nach § 323 auch für diesen Prüfungsbereich (vgl. auch Rz....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Begriff der Finanzinstrumente

Rz. 10 [Autor/Zitation] Gemäß § 340c Abs. 1 sind alle Erträge und Aufwendungen aus Geschäften mit Finanzinstrumenten des Handelsbestands und aus dem Handel mit Edelmetallen sowie die zugehörigen Erträge aus Zuschreibungen und Aufwendungen aus Abschreibungen saldiert auszuweisen. Hierunter fallen auch die zugehörigen Erträge aus Zuschreibungen und Aufwendungen aus Abschreibung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Voraussetzungen

Rz. 35 [Autor/Zitation] Die Bestellung eines Prüfers setzt voraus, dass Anlass für die Annahme einer Rechnungslegungspflicht nach den Vorschriften des PublG besteht. Dies wird in Bezug auf die erstmalige Rechnungslegungspflicht idR nur dann der Fall sein, wenn an einem oder mehreren Stichtagen das Überschreiten der Größenmerkmale mitgeteilt worden ist. Ob das Ausbleiben der w...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Haftungsbeschränkte Gesellschaften

Rz. 84 [Autor/Zitation] Für ein TU in der Rechtsform einer KapGes. oder einer haftungsbeschränkten Personenhandelsgesellschaft iSd. § 264a HGB, welches selbst MU ist, kann ein nach PublG aufgestellter KA des MU nur dann befreiend wirken, wenn in diesem keine Befreiungen nach § 13 Abs. 3 Satz 1 und 2 PublG genutzt wurden. Rz. 85 [Autor/Zitation] Nach dem Wortlaut der Norm führen...mehr