Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prorogationsbefugte Parteien des Abs 1.

Rn 6 Die Kaufleute gehören zu den prorogationsbefugten Vertragsparteien gem § 38 I. Wer Kaufmann ist, bestimmt sich im Anwendungsbereich des § 38 I nach dem deutschen Sachrecht als der lex fori (München OLGR 01, 27), mithin nach den §§ 1 ff HGB (Hambg OLGR 08, 340; Karlsr MDR 02, 1269). Demnach fallen hierunter ein Handelsgewerbe betreibende Vollkaufleute (§ 1 II HGB), ins H...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels sind auf Verbraucherverträge im Sinne des § 310 Absatz 3 anzuwenden, bei denen sich der Verbraucher zu der Zahlung eines Preises verpflichtet. (1a) Die Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels sind auch auf Verbraucherverträge anzuwenden, bei denen der Verbraucher dem Unternehmer personenbezogene Daten be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Der gesicherte Übertragungsweg (Abs 4).

Rn 7 Fehlt dem Dokument eine qualifizierte Signatur, so kommt eine elektronische Übertragung an das Gericht (also ohne physischen Datenträger) nur in Betracht, wenn ein sicherer Übertragungsweg iSv Abs 4 gegeben ist. In diesem Fall reicht also die einfache Signatur (und damit die Wiedergabe des Namens am Ende des Dokuments) aus. Ohne einen Namen am Ende des Dokuments ist kei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Überprüfung von kindesschutzrechtlichen Maßnahmen iSv § 1696 Abs 2 BGB (Abs 2).

Rn 29 Abs 2 enthält die Verpflichtung des Gerichts, eine länger dauernde kindesschutzrechtliche Maßnahme, die vAw abgeändert werden kann, in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen. Die Überprüfung kindesschutzrechtlicher Maßnahmen mit Dauerwirkung hat ausnahmslos vAw zu erfolgen (Frankf 28.6.19 – 4 UF 136/19; Saarbr FF 19, 121 [OLG Nürnberg 31.10.2018 - 7 UF 617/18] für an...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Die ›Beweiserleichterung bis zur Beweislastumkehr‹.

Rn 83 Seit Jahrzehnten greift der BGH bei schwierigen Beweislagen auf die Rechtsfigur der ›Beweiserleichterungen bis zur Beweislastumkehr‹ zurück, so etwa bei Verletzung der ärztlichen Dokumentationspflicht (BGH NJW 72, 1520; BGHZ 72, 132 ff = NJW 78, 2337), bei der Nichtbeachtung der Dokumentationspflicht des Versicherungsvermittlers nach §§ 61 I 2, 62 VVG (BGHZ 203, 174, 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Bezüge aus Witwen-, Waisen-, Hilfs- und Krankenkassen sowie Lebensversicherungen (Nr 4).

Rn 19 Die Regelung schützt Bezüge aus Witwen-, Waisen-, Hilfs- und Krankenkassen, die ausschließlich oder zu einem wesentlichen Teil zu Unterstützungszwecken gewährt werden. Erfasst werden auch Ansprüche auf Kostenerstattung gegen die private Krankenversicherung (BGH NJW-RR 07, 1510 [BGH 04.07.2007 - VII ZB 68/06] Rz 12; NZI 14, 369 [BGH 19.02.2014 - IV ZR 163/13] Rz 16; LG ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Träger der Verwaltung.

Rn 3 Die Verwaltung des gemE obliegt nach § 18 I allein der GdW (BGH NJW-RR 23, 226 Rz 26). Das gilt nicht nur im Außenverhältnis, sondern auch im Innenverhältnis ggü den WEigtümern (BRDrs 168/20, 63). Soweit das WEG einzelne Pflichten iRd Verwaltung in einzelnen Vorschriften aufführt, ausgestaltet und an den Verw (§§ 24 I, V, 28 I 2, II 2, 44 II 2), an einen WEigtümer (§ 24...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gewerbesteuer

Rn. 786 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Die Frage, inwieweit die gesetzliche Fiktion auf die GewSt durchschlägt, ist nach wie vor umstritten (umfassend zum Meinungstand bis 2004: BFH v 15.06.2004, VIII R 7/01, BStBl II 2004, 754). Rspr und mit ihr die FinVerw gehen davon aus, dass soweit einkommensteuerlich laufender Gewinn vorliegt, dies auch für gewerbesteuerliche Zwecke gilt (...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 14 EGZPO – [Verhältnis zu den Landesgesetzen].

Gesetzestext (1) Die prozessrechtlichen Vorschriften der Landesgesetze treten für alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, deren Entscheidung in Gemäßheit des § 3 nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung zu erfolgen hat, außer Kraft, soweit nicht in der Zivilprozessordnung auf sie verwiesen oder soweit nicht bestimmt ist, dass sie nicht berührt werden. (2) (gegenstandslo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches

Rn. 27 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Als Ausnahme zum zweistufigen Entlastungsverfahren können die Steuerbefreiungen nach den §§ 43b, 50g EStG oder DBA unter bestimmten Bedingungen auch bereits vom Vergütungsschuldner iRd Abzugsverfahrens geltend gemacht werden. Diese Ausnahmen werden in § 50c Abs 2 EStG zusammengefasst: Hauptanwendungsfall ist die in § 50c Abs 2 S 1 Nr 1 EStG ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zahlungsaufschub (Abs 1).

Rn 4 Ein Zahlungsaufschub liegt vor bei entgeltlicher Stundung der Gegenleistung des Verbrauchers im Rahmen eines Austauschvertrages, auch bei einem bloßen Stillhalteabkommen (Soergel/Seifert Rz 16; Meincke/Hingst WM 11, 633, 636), etwa eines Kauf- o Werklieferungsvertrags, aber auch eines Unterrichts- o Pauschalreisevertrages (Köln DB 95, 2466) o bei entgeltlicher Vorleistu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Berichterstattung über festgestellte Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften der Rechnungslegung (Abs. 1 Satz 3 (1. Teilsatz))

Rn. 29 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Nach § 321 Abs. 1 Satz 3 hat der AP über Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, die bei Durchführung der Prüfung festgestellt wurden, zu berichten. Unrichtigkeiten und Verstöße i. S. v. § 321 Abs. 1 Satz 3 (1. Teilsatz) beziehen sich ausschließlich auf RL-Normen für den JA bzw. KA oder (Konzern-)Lagebericht i. S. d. § 31...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beeinträchtigung.

Rn 3 Die verbotene Eigenmacht wird vom Gesetz als Beeinträchtigung des Besitzes entweder durch Besitzentziehung oder durch Besitzstörung verstanden. Besitzentziehung ist die Beendigung des Besitzes (völliger oder teilw Besitzverlust) mit der Konsequenz des § 861, Besitzstörung ist die sonstige Beeinträchtigung der tatsächlichen Sachherrschaft mit der Konsequenz des § 862 (zu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Begriff der Zuwendung.

Rn 3 Zuwendungen iSd Norm sind nur rechtsbeständige unentgeltliche, die den Wert von Gelegenheitsgeschenken übersteigen (Köln FamRZ 98, 1515), auch solche, die dem anderen als Anerkennung und Ausgleich für familiäre Leistungen gegeben sind (BGH FamRZ 01, 413), auch die Freistellung von Lasten (BGH FamRZ 82, 246). Ausreichend ist, wenn ein Ehegatte dem anderen den Vorteil mit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Relevante Wirtschaftsgüter

Rn. 1585 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Zu einem rückwirkenden Ansatz des gemeinen Werts kommt es nicht, soweit die nachfolgende Veräußerung oder Entnahme Teilbetriebe oder Mitunternehmer-(teil-)anteile umfasst (BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6 Tz 24). Letztere sind ebenso wenig Einzel-WG wie eine 100 %-Beteiligung an einer KapGes, die vielmehr einen Teilbetrieb iSd Regelung da...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Saalöffentlichkeit.

Rn 2 Prozessbesucher und -beobachter müssen die Möglichkeit haben, während der Verhandlung im Gerichtssaal anwesend sein zu können (Saalöffentlichkeit, BVerfG 103, 44 = NJW 01, 1633 [BVerfG 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95]). Damit soll in erster Linie die Kontrolle des Verfahrensgangs durch die Allgemeinheit ermöglicht werden. Die Öffentlichkeit ist gewährleistet, wenn sich jeder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / gg) Vorab-Abschlag bei Familiengesellschaften mit langfristigen Entnahme-, Verfügungs- und Abfindungsbeschränkungen

Rz. 271 [Autor/Stand] In § 13a Abs. 9 ErbStG gewährt der Gesetzgeber eine besondere Steuervergünstigung für bestimmte Familiengesellschaften (Personen- oder Kapitalgesellschaften, nicht dagegen Einzelunternehmen) in Gestalt eines zusätzlich gewährten Verschonungsabschlags (sog. Vorab-Abschlag) auf das begünstigte Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 2 ErbStG. Ein solcher Vorab-Abschla...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Entgeltregelungen für Neben- und Zusatzleistungen.

Rn 37 Kontrollfrei sind auch Entgeltregelungen für Neben- oder Zusatzleistungen, wenn sie sich nicht auf rechtlich fixierte Leistungsbestandteile beziehen (BGHZ 137, 30; 116, 119; NJW 02, 2386), zB für Bankauskunft (Frankf ZIP 19, 1856). Nach neuem Zahlungsdiensterecht ist sind Entgelte für Ein- und Auszahlungen am Bankschalter kontrollfrei (BGH NJW 19, 3371 [BGH 24.07.2019 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Abänderung klageabweisender Urteile.

Rn 7 Bei einer Änderungsklage gegen ein klageabweisendes Urt ist zu differenzieren. Wurde eine Unterhaltsklage wegen fehlender Bedürftigkeit des Kl oder mangels Leistungsfähigkeit des Bekl abgewiesen, so ist nach hM nach Eintritt der vormals fehlenden Anspruchsvoraussetzungen keine Änderungsklage, sondern eine erneute Leistungsklage zu erheben (BGHZ 82, 246 = NJW 82, 578; NJ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Mindestbeschwer bei Nichtzulassungsbeschwerde (Nr 8) (aufgehoben mWz 1.1.20).

Rn 6 Mit dem ZPO-Reformgesetz 2002 führte der Gesetzgeber in § 544 ZPO das Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht ein. Nr 8 macht die Zulässigkeit dieses Rechtsbehelfs davon abhängig, dass der Beschwerdewert 20.000 EUR übersteigt. Die Regelung verletzt das Rechtsstaatsprinzip nicht (BGH Beschl v 14.10.14 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 Durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG) vom 22.11.20 werden die Vorschriften über das Pfändungsschutzkonto zum 1.12.21 grundlegend umgestaltet und neustrukturiert. Ziel der Novellierung ist, die Übersichtlichkeit und Verständli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Künftig fällig werdende regelmäßig wiederkehrende Leistungen.

Rn 7 Für die Fälle des I Nr 3–5 ist zu unterscheiden zw der Verjährung des Stammrechts und der aus dem Stammrecht fließenden weiteren Ansprüche, bei denen es sich um Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen handelt (zum alten Recht beachte BGH 10.1.12 – VI ZR 96/11). Ein Anspruch auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen ist gegeben, wenn er von vornherein und seiner Natur nac...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Fälle.

Rn 2 Ein Drittschuldner hat Zweifel über die Rangfolge der Gläubiger bei Pfändung einer Forderung. Er hinterlegt und die hinterlegte Summe reicht zur Befriedigung aller Gläubiger nicht aus. Der Gerichtsvollzieher hat eine mehrfach gepfändete Sache versteigert, die Gläubiger können sich über ihre Rangfolge nicht einigen und der Gerichtsvollzieher hinterlegt gem § 827. Bei Pfänd...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsatz und Vaterschaft (Abs 1).

Rn 2 Ausgehend von dem Grundsatz, dass die Eltern – also Vater und Mutter – der Annahme zustimmen müssen, stellt die Vorschrift zunächst auf diese Elternschaft ab. Da die Kindesmutter immer feststeht (§ 1591), wird hinsichtlich der Vaterschaft auf die gesetzliche Regel des § 1592 Bezug genommen. Entscheidend ist der rechtliche Status als Vater, weitere Wirkungen, zB gemeinsa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 30 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 50c Abs 2 S 1 Nr 1 EStG bildet die Rechtsgrundlage für ein Freistellungsverfahren aufgrund amtlicher Bescheinigung. Es findet grundsätzlich Anwendung für Entlastungen gemäß der §§ 43b, 50g EStG sowie gemäß der Vorschriften eines DBA. § 50c Abs 2 S 5 EStG knüpft das Freistellungsverfahren für die abkommensrechtliche Entlastung von KapErtr b...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Erlöschen des Widerrufsrechts bei der Erbringung von Dienstleistungen, IV.

Rn 23 Der Abs wurde durch das Gesetz v 10.8.21 (Rn 1) neu gefasst, um Art 16 I lit a VRRL umzusetzen und im Hinblick auf Reparaturverträge von der Öffnungsklausel des Art 16 III VRRL Gebrauch zu machen (Nr 3). Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung unter den in Nr 1–4 genannten V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGGVG § 20 EGGVG – [Mitteilung der Verfahrensbeendigung].

Gesetzestext (1) 1Betreffen Daten, die vor Beendigung eines Verfahrens übermittelt worden sind, den Gegenstand dieses Verfahrens, so ist der Empfänger vom Ausgang des Verfahrens zu unterrichten; das Gleiche gilt, wenn eine übermittelte Entscheidung abgeändert oder aufgehoben wird, das Verfahren, außer in den Fällen des § 153a der Strafprozessordnung, auch nur vorläufig eing...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beginn und Ende.

Rn 2 Die Mitgliedschaft entsteht originär durch Beteiligung an der Vereinsgründung (§ 21 Rn 13) oder durch Eintritt. Der Beitritt erfolgt durch Aufnahmevertrag, ist auch konkludent (Hamm NZG 11, 35 [OLG Hamm 06.09.2010 - I-8 U 8/10]) und rückwirkend möglich (BGH NZG 15, 713 [BGH 03.02.2015 - II ZR 242/13]). Soweit er zuständig ist, nimmt der Vorstand die Beitrittserklärung a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Vorausgesetzt.

Rn 36 Das Tatbestandsmerkmal entscheidet maßgeblich über die Abgrenzung zu II 1 Nr 1. Während die Gesetzesbegründung des SchRModG die Entscheidung, wann ein Verwendungszweck nach dem Vertrag vorausgesetzt ist, bewusst offengelassen hat (BTDrs 14/6040, 213), hat der Gesetzgeber nunmehr Stellung bezogen. Eine Verwendung ist gem BegrRegE dann vertraglich vorausgesetzt, wenn der...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Unterzeichnung und Weiterleitung nach § 321 Abs. 5

Rn. 85 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Nach § 321 Abs. 5 Satz 1 hat der AP den Bericht eigenhändig mit seinem Namen zu unterzeichnen. Dabei ist nach § 18 WPO die Berufsbezeichnung "WP" bzw. nach § 128 Abs. 2 WPO die Berufsbezeichnung "vBP" ohne Hinzufügung anderer Berufsbezeichnungen sowie nach § 48 WPO das (Berufs-)Siegel zu verwenden (vgl. IDW PS 450 (2021), Rn. 114; überdies Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff des Mitunternehmeranteils

Rn. 251 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Parallel zur Ausgestaltung des § 15 Abs 1 EStG sieht auch § 16 Abs 1 EStG eine Begünstigung für die Veräußerung des gesamten Mitunternehmeranteils vor. Der Begriff des Mitunternehmers in § 16 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG u des § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG sind daher identisch zu verstehen. Mitunternehmer ist danach, wer zivilrechtlich Gesellschafter ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Interpretationsfragen bei vertraglichen Rechtsbeziehungen.

Rn 18 Auch in dem Zusammenhang gelten zunächst die allg Grundsätze der Abgrenzung. Im Verhältnis der §§ 13 GVG, 40 I VwGO ist daher – stets vorbehaltlich gesetzlicher Sonderzuweisungen – entscheidend auf die Rechtsnatur des Vertrages abzustellen, dh ob der Vertragsgegenstand dem öffentlichen oder dem privaten Recht zuzuordnen ist (BGH NVwZ 09, 1054 [BGH 20.05.2009 - XII ZB 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Wirksamkeitskontrolle.

Rn 10 Neben den allgemeinen Grenzen der Vertragsfreiheit (§§ 134, 8 VersAusglG) ist danach iRd Wirksamkeitskontrolle anhand des § 138 zu prüfen, ob zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses iRe Gesamtschau eine Zwangslage in objektiver und subjektiver Hinsicht (konkrete subjektive Unterlegenheit in der Form einer stark ausgeprägten wirtschaftlichen und sozialen Abhängigkeit) gegeb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 7 Der Tenor soll die Entscheidung so vollständig enthalten, wie es die Lage gestattet (R/S/G § 60 Rz 19). Der Tenor folgt regelmäßig der Dreiteilung nach Ausspruch zur Sache, zu den Kosten und zur Vollstreckbarkeit. Beim Vorbehaltsurteil sollte der Vorbehalt dem Sachausspruch folgen (§ 302 Rn 11). Die Berufungszulassung schließt die Urteilsformel ab; einer Nichtzulassung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Verletzung einer Pflicht des Schuldners löst Schadensersatzansprüche nur aus, wenn er die Pflichtverletzung – respective den Umstand, der sie verursacht hat – zu verantworten hat. Das deutsche Zivilrecht verwendet für diese Verantwortung zumeist den Begriff Vertretenmüssen. Nach neuem Schuldrecht ist dieser Topos weitgehend auf Schadensersatzansprüche beschränkt: § ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zustellung.

Rn 11 Die Benachrichtigung muss Schuldner und Drittschuldner durch den Gerichtsvollzieher im Parteibetrieb, §§ 191 ff, zugestellt werden. Der Gerichtsvollzieher hat die Zustellung besonders zu beschleunigen, § 178 II 1 GVGA. Eine Ersatzzustellung ist zulässig, ebenso eine öffentliche Zustellung, § 185 (St/J/Würdinger § 845 Rz 8; aA MüKoZPO/Smid § 845 Rz 10). Zustellungsmänge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Versorgungsanrechte aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis (Abs 1).

Rn 1a § 16 Abs 1 regelt den Ausgleich von Anrechten, die der ausgleichspflichtige Ehegatte aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis bei einem Versorgungsträger erworben hat, der keine interne Teilung vorsieht. In einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis befinden sich alle Beamten, Richter und Soldaten, die in einem Dienstverhältnis zu einer Körpersch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 245 ZPO – Unterbrechung durch Stillstand der Rechtspflege.

Gesetzestext Hört infolge eines Krieges oder eines anderen Ereignisses die Tätigkeit des Gerichts auf, so wird für die Dauer dieses Zustandes das Verfahren unterbrochen. Rn 1 Die Vorschrift greift ein, wenn ein Stillstand der Rechtspflege durch einen Krieg oder ein ähnliches Ereignis, wie zB Naturkatastrophen, Revolution, eingetreten ist. § 245 gilt dagegen nicht, wenn alle ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gegenstand.

Rn 6 Die von der Vorschrift erfassten Einwirkungen stimmen darin überein, dass sie in ihrer Ausbreitung weitgehend unkontrollierbar und unbeherrschbar sind, in ihrer Intensität schwanken und damit andere Grundstücke überhaupt nicht, nur unwesentlich oder auch wesentlich beeinträchtigen (BGHZ 117, 110, 112). In I 1 sind beispielhaft solche Stoffe genannt, deren Zuführung als ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Namensarten.

Rn 5 Beim Namen als einer schriftlich und mündlich zum Ausdruck kommenden Kennzeichnung einer Person sind verschiedene Arten und Formen zu unterscheiden. Zu trennen ist zunächst der Zwangsname (die Führung eines Namens ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben) vom Wahlnamen (die Namensführung ist frei wählbar und frei änderbar). Als Zwangsnamen hat das Gesetz für die natürlich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Immaterialgüterrechte.

Rn 65 Immaterialgüterrechten kommen regelmäßig Zuweisungsgehalt und Ausschließungsfunktion zu. Neben spezialgesetzlichen Schadensersatzansprüchen ist § 823 I allerdings allenfalls subsidiär anwendbar (s zB BGHZ 3, 365, 368; 26, 52, 59; 114, 105, 109 ff), wenn die Spezialregelungen nicht als abschließend gedacht sind. So kommt etwa vor der Patentanmeldung eine Verletzung eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Besondere Zuständigkeitsregelung.

Rn 2 Hat ein Ag keinen allgemeinen Gerichtsstand (vgl §§ 12–19a) im Inland, zB aber einen besonderen Gerichtsstand (Erfüllungsort, Niederlassung usw), richtet sich die Zuständigkeit für diesen Ag nach § 703d II 1 (BGH NJW 95, 3317; Hamm 27.7.07 – 32 Sbd 55/07). Typisches Bsp für allgemeinen Gerichtsstand im Ausland und einen weiteren Gerichtsstand gem EuGVVO im Inland ist di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Schuldrechtsmodernisierung.

Rn 3 Die entscheidend durch die Vorgaben der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie (ABl EG Nr L 171 12) veranlasste Einführung des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes hat zu einer tief greifenden Neugestaltung des Werkvertragsrechts geführt (vgl: Haas BB 01, 1313; Voit BauR 02, 145; Sienz BauR 02, 181; Thode NZBau 02, 297 u 360). Die wichtigsten Neuerungen betreffen die in der Neufa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2023, Chancen und Chancenlosigkeit von Verfassungsbeschwerden zum ErbStG

In den letzten Jahren häufen sich gegen letztinstanzliche Urteile des BFH zum ErbStG Verfassungsbeschwerden, mit denen eine Verfassungsverletzung reklamiert wird. Die Themenkreise reichen von der Transparenz oder Intransparenz von Personengesellschaften über die Verweigerung der Begünstigung beim Familienheim, die Anerkennung einer Betriebsaufspaltung als Rückausnahme von Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / 5. Kritik am Übergang vom Teilwert- zum Buchwertprinzip

Rz. 77 [Autor/Stand] Der mit dem Steueränderungsgesetz 1992 [2] vollzogene Übergang vom Teilwert- zum Buchwertprinzip wurde in der Literatur schon frühzeitig kritisiert. So wurde mit Recht geltend gemacht, mit diesem Schritt sei der Versuch aufgegeben worden, die Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens mit ihren "richtigen Werten" anzusetzen.[3] Ziel einer gerechten und gleich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anfechtungsantrag (Abs 1).

Rn 2 Soweit der Justizverwaltungsakt rechtswidrig und der Antragsteller durch die Maßnahme in seinen Rechten verletzt ist, hebt das OLG den angegriffenen Justizverwaltungsakt und – soweit ein Beschwerdeverfahren vorausgegangen war – den Beschwerdebescheid auf (S 1). Ein Verschulden der Justizverwaltung ist nicht erforderlich. Es genügt nicht die objektive Rechtswidrigkeit de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Verbot der unbefugten Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

Rn. 22 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die aus § 323 verpflichteten Personen (vgl. HdR-E, HGB § 323, Rn. 3) müssen nicht nur gegenüber Dritten die Verschwiegenheit wahren. Ihnen ist darüber hinaus die unbefugte Verwertung der während der Prüfung erfahrenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu eigenen wie auch zu fremden Zwecken untersagt. Das Verwertungsverbot betrifft im Untersc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Tod eines Ehegatten bzw. Lebenspartners (Abs. 1)

Rz. 11 [Autor/Stand] Die Vorschrift setzt das Vorliegen einer fortgesetzten Gütergemeinschaft nach den §§ 1483 ff. BGB voraus. Der Hinweis auf die §§ 1483 ff. BGB hat zur Folge, dass § 4 ErbStG auf Gütergemeinschaften ausländischen Rechts nicht anwendbar ist.[2] Dem steht auch nicht die Entscheidung des BFH vom 4.7.2012[3] entgegen, weil die Eheleute in dem zugrunde liegende...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Mit § 284 versucht das Gesetz, das viel diskutierte Problem der frustrierten Aufwendungen zu lösen: Im Vertrauen auf den Erhalt einer Leistung, die der Schuldner unter Verletzung seiner Pflichten nicht – oder nicht rechtzeitig – erbringt, kann der Gläubiger Aufwendungen gemacht haben, die sich aufgrund der Pflichtverletzung als nutzlos erweisen. Zumeist handelt es sich ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Berichtsteil über Feststellungen nach § 317 Abs. 4 (§ 321 Abs. 4)

Rn. 76 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Nach § 91 Abs. 2 AktG hat der Vorstand einer AG, KGaA bzw. SE geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Bei börsennotierten AG, KGaA oder SE (i. S. d. § 3 Abs. 2 AktG) ist die Eignung dieser Maßnahmen und vornehmlich d...mehr