Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / XVIII. Absatz 18 a.F. (i.d.F. des JStG 2009 v. 19.12.2008)

"(18) § 2 Abs. 1 und 5 und § 15 Abs. 6 in der Fassung des Artikels 9 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) sind für die Einkommen- und Körperschaftsteuer erstmals für den Veranlagungszeitraum 2009 anzuwenden. § 15 Abs. 7 in der Fassung des Artikels 9 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) ist in allen Fällen anzuwenden, in denen die Einkommen- un...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.2 Änderung des § 1578b BGB zum 1.3.2013

Der Gesetzgeber hat die Vorschrift des § 1578b BGB mit Wirkung ab dem 1.3.2013 geringfügig geändert. In § 1578b Abs. 1 Satz 2 BGB wurden die Wörter "oder eine Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe unbillig wäre" eingefügt. In Satz 3 bedurfte es daher der zusätzlichen Erwähnung des Merkmals der Ehedauer im Zusammenhang mit den ehebeding...mehr

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9. Kapitel: Der Minderjähri... / § 26 Der Schutz des Geschäftsgegners der Erbengemeinschaft

Rz. 414 Wenn alle Erben beim Abschluss des Rechtsgeschäfts mitgewirkt haben, ist der Geschäftsgegner geschützt: Ihn braucht es nicht zu interessieren, ob das Geschäft auf der Seite der Erbengemeinschaft den Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung eingehalten hat (so dass eine Mehrheit der Stimmen genügte; siehe Rdn 362) oder ob es eine außerordentliche Maßnahme war, die auf Seiten...mehr

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11. Kapitel: Die Auseinande... / B. Problematik des Verkaufs einzelner Gegenstände, insbesondere Grundstücke, durch die Erbengemeinschaft

Rz. 543 Umstritten sind die Fälle, in denen die Erbengemeinschaft nur beschließt, Nachlassgegenstände zu verkaufen, weil hier offenbleibt, was man mit dem Erlös machen will. Er kann (ganz oder teilweise) einfach auf das Konto des Erblassers (meist das Nachlasskonto) gehen, er kann (ganz oder teilweise) sodann der Bezahlung von Nachlassverbindlichkeiten dienen, oder die Miter...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 8. Erklärung zur Unternehmensführung (Abs. 2 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 57 [Autor/Zitation] Genossenschaften haben die Vorschrift des § 289f Abs. 4 iVm. § 289f Abs. 2 nach Maßgabe des § 9 Abs. 3 und 4 GenG entsprechend anzuwenden. Danach ist in den Lagebericht der eG als gesonderter Abschnitt eine Erklärung zur Unternehmensführung aufzunehmen. Inhalte der Erklärung sind: die vorgeschriebenen Festlegungen von Zielgrößen für den Frauenanteil un...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Zeitpunkt der Änderung

Rz. 119 [Autor/Zitation] Absatz 3 bestimmt, dass die geänderten Unterlagen erneut zu prüfen sind, wenn die Änderung "nach Vorlage des Prüfungsberichts" erfolgt (ein sog. Vorwegbericht ist kein Prüfungsbericht iSd. gesetzlichen Vorschriften). Der Prüfungsbericht ist nach § 321 Abs. 5 zu unterzeichnen und den gesetzlichen Vertretern vorzulegen. Alle Änderungen, die danach erfol...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 4 [Autor/Zitation] § 12 PublG hat seit Einführung des Gesetzes im Jahr 1969 (BGBl. I 1969, 1189) nur wenige, meist redaktionelle Änderungen durch das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355), das EHUG v. 10.11.2006 (BGBl. I 2006, 2553) und das DiRUG 5.7.2021 (BGBl. I 2021, 3338) erfahren, insbes. hinsichtlich des Adressaten der Anzeigepflicht in § 12 Abs. 2 PublG. Seit ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Öffentliche Hand

Rz. 25 [Autor/Zitation] Strittig ist, ob Gebietskörperschaften als Unternehmen anzusehen sind (bejahend Hachmeister in HKMS3, § 11 PublG Rz. 20 ff.; abl. WP Handbuch18, Kap. G Rz. 64; Grottel/Kreher in Beck BilKomm.14, § 290 HGB Rz. 111). Für Zwecke der HGB-Rechnungslegung hatte der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags vermerkt, dass Bund, Länder und Gemeinden kein MU iSv....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Grashoff, Offenlegung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach dem EHUG, DB 2006, 2641; Schlauß, Über 90 % Publizität – Wandel der Offenlegungskultur, DB 2010, 153; Schülke, Das neue Ordnungsgeldverfahren, NZG 2013, 1375; Blöink/Kumm, Überblick über die Regelpublizität nach dem RegE eines Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie, BB 2015, 1515; Kru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) 2019/2020: Anderslautende BFH-Rspr

Rn. 148c Stand: EL 178 – ET: 01/2025 In einem Widerspruch zur Grundannahme zzgl der Erweiterung der FinVerw urteilt der BFH v 28.11.2019, IV R 28/19, BFH/NV 2020, 412 und BFH v 29.04.2020, IV R 17/19, BFH/NV 2020, 1058. Der BFH orientiert sich ausschließlich an dem Wortlaut des Gesetzes. Der Begriff des Ausscheidens in § 5a Abs 4 S 3 Nr 3 EStG umfasst jedes Ausscheiden eines ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Ernst/Seidler, Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts, ZGR 2008, 631; Fölsing, Unabhängigkeit in Prüfungs- und Beratungsnetzwerken – Wie wird sich § 319b HGB in der Prüfungspraxis auswirken?, ZCG 2009, 76; Gelhausen/Fey/Kämpfer (Hrsg.), Rechnungslegung und Prüfung nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, 2009 (zitiert "BilMoG"); WPK, Erfa...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Geltungsbereich

Rz. 2 [Autor/Zitation] Die Begriffsbestimmungen des § 4 PublG gelten nur für die Rechnungslegung nach dem PublG. Trotz seiner systematischen Verortung im Ersten Abschnitt des PublG (§§ 1–10), gilt § 4 ausdrücklich für das gesamte PublG ("Im Sinne dieses Gesetzes …").mehr

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12. Kapitel: Der Minderjähr... / C. Die Aufhebung des Verzichts auf das gesetzliche Erbrecht (§ 2351 BGB)

Rz. 599 § 2351 BGB gestattet die Aufhebung eines Erbverzichtsvertrags. Durch die Aufhebung eines Erbverzichtsvertrags, in dem der Minderjährige auf sein gesetzliches Erbrecht verzichtet hat, gelangt der Minderjährige wieder zu seinem gesetzlichen Erbrecht. Der Vertrag bringt ihm also nur einen Vorteil: Er verschafft ihm die Erb-Erwartung kraft Gesetzes. Als geschäftsbeschrän...mehr

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Mindestrente / Zusammenfassung

Begriff In der Rentenversicherung gibt es keine gesetzlich festgelegte Mindestrente, sondern eine Regelung über die Mindestbewertung von Pflichtbeiträgen. Dabei wurde insbesondere daran gedacht, einen Ausgleich für unterbezahlte Arbeit, aber auch für regionale oder branchenbedingte Lohnunterschiede zu schaffen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: § 26...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 22.1 Pfändung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden Pfändungen unwirksam, die ein Insolvenzgläubiger im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag erwirkt hat[1] (Zustellung an den Drittschuldner[2], muss in diese Frist fallen). Für den Arbeitgeber ist weitergehend von Bedeutung, dass die Frist im vereinfachten Insolvenzverfah...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder

Rn. 1854 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Neben Geldbußen fallen nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG auch Ordnungsgelder unter die Vorschrift. Hierzu gehören die nach deutschem Recht so bezeichneten Forderungen, die insbesondere in den Verfahrensordnungen oder in verfahrensrechtlichen Vorschriften anderer Gesetze enthalten sind. Ordnungsgelder sind zB das Ordnungsgeld wegen Ausbleibens ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Subjektiver Tatbestand

Rz. 24 [Autor/Zitation] Ordnungswidriges Handeln nach § 20 PublG setzt in jedem Fall vorsätzliches Verhalten voraus. Es genügt bedingter Vorsatz (vgl. § 334 HGB Rz. 3). Eine fahrlässige Begehung ist nach dem Wortlaut des Gesetzes und gem. § 10 OWiG nicht sanktioniert. Ein Irrtum über eines der in § 20 PublG enthaltenen Tatbestandsmerkmale führt gem. § 11 Abs. 1 OWiG zu einem ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Zusätzliche Anforderungen (Abs. 3)

Rz. 25 [Autor/Zitation] § 341 Abs. 3 HGB stellt klar, dass zusätzliche Anforderungen, die aufgrund von Vorschriften, die wegen der Rechtsform oder für Niederlassungen bestehen, durch die Vorschriften des Zweiten Unterabschnittes nicht ausgesetzt werden und somit unverändert zu beachten sind. Zu den Vorschriften zählen Regelungen des materiellen Rechts, die sich aus Gesetzen u...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 12 [Autor/Zitation] Durch das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) v. 10.5.2016 (BGBl. I 2016, 1142) wurden die auf die Durchführung des Jahres- und Konzernabschlusses bezogenen Regelungen der RL 2014/56/EU v. 16.4.2015 (ABl. EU L 158/196) sowie die zur Ausführung der Verordnung EU Nr. 537/2014 v. 16.4.2015 (ABl. EU L 158/77) erlassenen Vorschriften im Hinblick auf die Ab...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Gesellschafter

Rz. 13 [Autor/Zitation] Die Stellung als Gesellschafter ergibt sich idR aus einer Eintragung im Handelsregister (OHG, KG) oder in der Gesellschafterliste (GmbH) oder – im Falle von Namensaktien – einem Aktienregister. Wer geltend macht, zu Unrecht nicht eingetragen und tatsächlich Gesellschafter zu sein, hat dies unter Vorlage geeigneter Unterlagen substantiiert darzulegen. I...mehr

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Sozialpädagogische Familien... / Zusammenfassung

Begriff Die sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine Hilfe zur Erziehung. Zielgruppe sind vor allem sozial benachteiligte Familien, wenn eine dem Wohl eines Kindes/Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist. Sie soll Familien durch intensive Betreuung und Begleitung in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei der Lösung v...mehr

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Teilleistungsstörungen / Zusammenfassung

Begriff Teilleistungsstörungen sind Funktionsstörungen in Bereichen des Denkens, Fühlens oder Sprechens. Sie führen zu teilweise ausgeprägten Leistungsminderungen. Die Leistungsdefizite sind nicht durch allgemeine Intelligenzminderung, neurologische Erkrankungen, Sinnesbeeinträchtigungen oder durch mangelnde Förderung erklärbar. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozial...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Forster, Neue Pflichten des Abschlußprüfers nach dem Aktiengesetz von 1965, WPg 1965, 585; Forster, Die durch § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes erweiterte Abschlußprüfung, WPg 1975, 393; Baetge, Früherkennung negativer Entwicklungen der zu prüfenden Unternehmung mit Hilfe von Kennzahlen, WPg 1980, 651; Forster, Abschlußprüfer und Abschlußprüfung im Wandel – Auswirkungen d...mehr

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14. Kapitel: Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall

§ 44 Der Lebensversicherungsvertrag zugunsten des Minderjährigen mit widerruflicher Bezugsberechtigung (§ 159 Abs. 2 VVG) Rz. 669 Beispiel Die Großmutter (GM) schließt mit dem Versicherer V einen Lebensversicherungsvertrag zugunsten ihres Lieblingsenkels Karl (K) ab. Dieser soll bei ihrem Tode 40.000 EUR als Versicherungssumme erhalten. GM zahlt im Laufe einiger Jahre die Prä...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.3 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB)

Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB). Nach früherer und jetzt wieder aktueller Rechtsprechung gilt das Stichtagsprinzip: Abzustellen ist primär auf die ehelichen Lebensverhältnisse, die bei Rechtskraft der Ehescheidung maßgebend waren.[1] Zwischenzeitlich gab es eine Phase, in der der BGH eine die früheren ehelich...mehr

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Trennungsunterhalt / Zusammenfassung

Überblick Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehepartner von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen. Entsprechendes gilt auch für den getrennt lebenden Lebenspartner. Auf einen Trennungsunterhalt kann man nicht im vornherein, auch nicht mittels Ehevertrag, verzichten. Trenn...mehr

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ZErb 07/2025, Erbrecht der ... / b. Materielles Recht

Der Code Civil definiert in Art. 515–8 seit 1999[18] ausdrücklich die nichteheliche Lebensgemeinschaft, ohne diese jedoch weitergehend zu regeln. Unter "concubinage" versteht man eine tatsächliche Beziehung zwischen zwei als Paar zusammenlebenden Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts, die durch eine gewisse Stabilität und Kontinuität gekennzeichnet ist. Zivilrechtl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck der Vorschrift

Rz. 7 [Autor/Zitation] Bei der Einführung des Gesetzes (vgl. PublG v. 15.8.1969, BGBl. I 1969, 1189) normierte der Gesetzgeber in § 6 PublG eine den Grundsätzen der damals noch im AktG geregelten pflichtmäßigen Abschlussprüfung entsprechende Prüfung. Zu Bedeutung und Entwicklung der Pflichtprüfung in Deutschland vgl. § 316 HGB Rz. 5 ff. Zentrales Motiv der Normierung einer Pfl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Anwendung bei KapGes

Rn. 1658a Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Grds gilt die Beschränkung des Schuldzinsenabzugs nicht für KapGes, weil Entnahmen im engen Sinn nicht möglich sind. Korn/Strahl, KÖSDI 1/2000, 12 281 weisen jedoch zu Recht darauf hin, dass zu klären sein wird, ob zB vGA über das steuerliche Buchkapital hinaus gleichwohl "Entnahmen" iSd Gesetzes sein können und sich damit die Frage des V...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / Zusammenfassung

Überblick Die Pfändung von Arbeitseinkommen ist aufgrund widerstreitender Interessen von Arbeitnehmer und Gläubiger eingeschränkt. Den notwendigen Interessenausgleich regeln die Vollstreckungsschutzbestimmungen für Arbeitseinkommen in den §§ 850–850l ZPO. Der Arbeitgeber muss bei der Lohnabrechnung das dem Schuldner pfandfrei verbleibende Arbeitseinkommen feststellen und die ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Geltung des Jahresabschlusses (Abs. 4)

Rz. 18 [Autor/Zitation] Abs. 4 bestimmt, dass der nach Maßgabe des § 8 PublG festgestellte JA der für die Rechtsform des Unternehmens vorgeschriebene JA ist. Hierdurch wird deutlich, dass es nicht mehrere (ggf. unterschiedliche) Fassungen eines JA für dasselbe GJ gibt. Vielmehr verdrängen die Vorschriften des PublG etwaige konkurrierende Bestimmungen in Statuten oder gar in l...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 4 [Autor/Zitation] Die Vorschrift gilt für eingetragene Genossenschaften. Rz. 5 [Autor/Zitation] Auf Kreditgenossenschaften ist § 339 gem. § 340l Abs. 3 nicht anzuwenden; sie haben als Kreditinstitute den JA und den Lagebericht sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht und die anderen in § 325 bezeichneten Unterlagen, sofern sie zu erstellen sind, nach den in § ...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / Zusammenfassung

Alle End- und Teilurteile der Arbeits- und Landesarbeitsgerichte sind kraft Gesetzes vorläufig vollstreckbar, auch wenn sie noch nicht rechtskräftig sind (§ 62 Abs. 1 Satz 1 ArbGG). Diese Titel berechtigen ohne weiteres zur Zwangsvollstreckung. Nicht vorläufig vollstreckbar sind dagegen Zwischenurteile nach § 304 ZPO. Im Übrigen gelten über § 62 Abs. 2 Satz 1 ArbGG für die Zw...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Leichtfertigkeit (Abs. 3)

Rz. 229 [Autor/Zitation] Tatbestand des § 332 war bislang ausschließlich das bewusste, unrichtige Berichten, das bewusste Schweigen oder das bewusste Abgeben eines unrichtigen Bestätigungsvermerks. Rz. 230 [Autor/Zitation] Durch das FISG wurde § 332 Abs. 3 ergänzt. Damit wird auch das leichtfertige Abgeben eines unrichtigen Bestätigungsvermerks bei PIE unter Strafe gestellt. Di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6.4.1 Öffentliche Ordnung

Rz. 73 Wie Art. 26 Abs. 3 Buchst. c OECD-Musterabkommen DBA 2017 enthalten die meisten DBA eine Einschränkung für die Amtshilfeverpflichtung für den Fall, dass die Erteilung der erbetenen Auskunft der öffentlichen Ordnung (so im deutschen Text anstelle von "Ordre Public") widerspräche. Der Anwendungsbereich dieser Beschränkung ist recht gering, da bereits die Abhängigkeit de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 14 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 340b ergibt sich aus Art. 12 EG-Bankbilanz-RL und wurde durch das BaBiRiLiG in das HGB eingefügt, so dass Pensionsgeschäfte erstmals gesetzlich definiert wurden und eine Abgrenzung zwischen echten und unechten Pensionsgeschäften vorgenommen wurde, die unterschiedliche Bilanzierungs- und Bewertungswirkungen im HGB entfalten. Zwische...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1 Innerstaatlich anwendbare völkerrechtliche Verträge

Rz. 21 Völkerrechtliche Vereinbarungen sind nach deren Unterzeichnung i. d. R. noch nicht innerstaatlich anwendbar, sondern bedürfen für ihre Wirkung der Transformation in nationales Recht. Dies erfolgt durch einen entsprechenden Beschluss des Bundestages.[1] Erst nach Verabschiedung eines Gesetzes und entsprechender Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt entfaltet die bi- oder...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Offenlegung eines IFRS-Einzelabschlusses

Rz. 149 [Autor/Zitation] Die Tathandlung besteht nicht in der Aufstellung eines unrichtigen oder verschleiernden IFRS-Einzelabschlusses, sondern in dessen Offenlegung zum Zweck der Befreiung iSv. § 325 Abs. 2a, 2b (Klinger in MünchKomm. HGB4, § 331 Rz. 63 f.; Altenhain in HKMS3/4, § 331 HGB Rz. 86 [9/2024]), dh., der Tatbestand wird durch elektronische Einreichung eines die A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Zielsetzung

Rz. 77 [Autor/Zitation] Die allgemeinen Grundsätze für die Gliederung des JA in § 265 HGB gelten gem. § 5 Abs. 1 Satz 2 sinngemäß. § 265 HGB konkretisiert die allgemeinen Gliederungsanforderungen des § 243 Abs. 2 HGB. Mit der Norm bezweckt der Gesetzgeber eine Vergleichbarkeit des JA, da der Vergleich des Unternehmens sowohl in zeitlicher Hinsicht (intertemporale Vergleichbar...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Folgen der Anwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung

Rz. 33 Stand: 06/02 – 07/2025 Erfüllt ein Unternehmer die Grenzen der Kleinunternehmerbesteuerung, gilt er kraft Gesetzes als Kleinunternehmer. Unternehmer müssen die Anwendung der Kleinunternehmerregelung also nicht beantragen. Ihre Umsätze sind steuerfrei. Im Gegenzug darf ein Kleinunternehmer weder die Vorsteuer, die auf seinen Eingangsleistungen lastet, abziehen noch ausg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Bericht über "ergebniswirksame" Beanstandungen

Rz. 129 [Autor/Zitation] Erforderlich seit Ergänzung des Gesetzes durch das TransPuG ist auch eine Mitteilung von Beanstandungen, die nicht zu einer Einschränkung oder Versagung des Bestätigungsvermerks geführt haben. Damit soll nach der Gesetzesbegründung "mehr Raum zu einer problemorientierten Darstellung gegeben werden" (Begr.RegE, BT-Drucks. 14/8769, 28). Solche nicht erl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einkommensanrechnung bei Re... / Zusammenfassung

Begriff Beim Bezug einer Rente wegen Todes aus der Rentenversicherung bzw. der Unfallversicherung wird eigenes Einkommen des Berechtigten angerechnet. In Abhängigkeit von der Höhe des eigenen Einkommens führt dies dazu, dass die Rente ggf. in niedrigerer Höhe oder gar nicht gezahlt wird. Auch wenn die Rente wegen zu hohen Einkommens nicht gezahlt wird, bleibt der Anspruch au...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 2.8 Abtretung erfüllungshalber

Arbeitseinkommen kann der Arbeitnehmer an einen seiner Gläubiger abtreten, um damit eine diesem gegenüber bestehende Verbindlichkeit (z. B. eine Kaufpreisforderung, eine Schadensersatzforderung) zu erfüllen (Abtretung erfüllungshalber). Eine solche Abtretung ist nicht grundsätzlich nichtig (z. B. wegen Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB). Sie kann aber von anderen Gläubigern de...mehr

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7. Kapitel: Familienrechtli... / E. Besonderheiten beim Pflichtteil

Rz. 295 Die Zuwendungspflegschaft beginnt hinsichtlich der erbrechtlichen Zuwendung – auch des Pflichtteils – mit dem Entstehen des Pflichtteilsanspruchs, nicht erst mit der Bestellung eines Pflegers (§ 1811 BGB n.F.; früher § 1917 BGB a.F.), der insoweit die Vermögensverwaltung für den Minderjährigen anstelle des gesetzlichen Vertreters innehat (siehe Rdn 275).[61] Der Pfli...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / s) Erläuterungen zur Zurechnung nicht realisierter Reserven gem. § 340c

Rz. 128 [Autor/Zitation] Kreditinstitute, die dem haftenden Eigenkapital nicht realisierte Reserven nach § 10 Abs. 2b Satz 1 Nr. 6 oder 7 des Gesetzes über das Kreditwesen in der bis zum 31.12.2013 geltenden Fassung zurechnen, haben gem. § 340c Abs. 3 (vgl. auch § 340c Rz. 78) den Betrag, mit dem diese Reserven dem haftenden Eigenkapital zugerechnet werden, im Anhang zur Bila...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Anteile an verbundenen Unternehmen

Rz. 30 [Autor/Zitation] In § 271 Abs. 2 wird der Begriff des verbundenen Unternehmens definiert. Dabei handelt es sich um Unternehmen, die unabhängig von Rechtsform und Sitz im Verhältnis zueinander Mutterunternehmen und Tochterunternehmen gem. § 290 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 bis 4 sind. Unabhängig von Zielsetzung und Dauer des Erwerbs von Anteilen hat der Ausweis unter dem Po...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS S2: Detailbetrachtung ... / Zusammenfassung

Überblick Der European Sustainability Reporting Standard (ESRS) S2 ("Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette") verpflichtet Unternehmen, soziale Risiken und menschenrechtliche Auswirkungen entlang ihrer Wertschöpfungsketten systematisch zu identifizieren, zu bewerten und offenzulegen. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die Anforderungen des ESRS S2 aus Sicht der Beschaffung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Selbstbeschaffung (Kinder- ... / Zusammenfassung

Begriff Selbstbeschaffung bedeutet, dass der Leistungsberechtigte sich eine Leistung ohne Tätigwerden des Leistungsträgers beschaffen und anschließend Kostenerstattung vom Leistungsträger verlangen kann, wenn die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen für die selbstbeschaffte Leistung vorlagen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Rechtsgrundlage für ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.2 Übergangsvorschrift für die Fälle der Ist-Besteuerung (Rz. 3 des BMF-Schreibens)

Rz. 234 Stand: 06/02 – 07/2025 Änderungen des USt-Gesetzes sind nach § 27 Abs. 1 S. 2 UStG auf die ab dem Inkrafttreten der jeweiligen Änderungsvorschrift ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen auch insoweit anzuwenden, als die USt dafür bereits vor dem Inkrafttreten der betreffenden Änderungsvorschrift entstanden ist. Die Steuer entsteht mit Ablauf des Voranmeldung...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Abtretung von Arbeitseinkommen / Zusammenfassung

Überblick Das in Geld zahlbare Arbeitseinkommen kann abgetreten werden, soweit es der Pfändung unterworfen ist. Die Abtretung erfolgt durch Vertrag des Arbeitnehmers mit einem Dritten, dem Zessionar (Neugläubiger). Einer Form bedarf dieser Abtretungsvertrag gesetzlich nicht. Wirksamkeit erlangt er mit Abschluss auch dann, wenn er (wie dies bei der Sicherungsabtretung häufig ...mehr