Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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8. Kapitel: Der minderjähri... / § 21 Der minderjährige Erbe eines GmbH-Anteils

Rz. 331 Nach § 15 Abs. 1 GmbHG sind Geschäftsanteile vererblich. Ist ein Minderjähriger Alleinerbe eines Gesellschaftsanteils, so werden seine Rechte aus dem ererbten Anteil durch seinen gesetzlichen Vertreter wahrgenommen. Da es sich dabei um eine Rechtsnachfolge kraft Gesetzes handelt, ist § 1852 Nr. 1 BGB n.F., der vom "Erwerb" eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 6 [Autor/Zitation] § 340k Abs. 1 regelt die Verpflichtung zur rechtsform- und größenunabhängigen Abschlussprüfung von (CRR-) Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten, Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten. Demnach sind grds. die sich aus §§ 316–324a ergebenden allgemeinen Vorschriften über die Abschlussprüfung anzuwenden. Die Regelungen des § 340k sind ergänze...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Berichterstattung über bedeutsamste Risiken in besonderen Fällen

Rz. 528 [Autor/Zitation] Die Berichterstattung nach ISA 701 bzw. IDW PS 401 nF und Art. 10 Abs. 2 APrVO ist bei PIE als Pflichtinhalt des Bestätigungs- oder Versagungsvermerks konzipiert. Daher darf der Abschnitt "Besonders wichtige Prüfungssachverhalte …" auch dann nicht entfallen, wenn ausnahmsweise kein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt als mitzuteilen bestimmt worden...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Keine oder unzureichende Einrichtung eines Prüfungsausschusses

Rz. 402 [Autor/Zitation] Sanktionen können sowohl bei Rechtsverstößen auf der organisatorischen Ebene der Einrichtung eines Prüfungsausschusses als auch bei der Aufgabenerfüllung durch die Ausschussmitglieder (Rz. 411 ff.) eingreifen. Neben den juristischen Folgen von Sorgfaltspflichtverletzungen, Ordnungswidrigkeiten und strafbewehrtem Verhalten können auch andere Konsequenz...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Arnold/Gräfl, WissZeitVG, TzBfG § 5 Wissenschaftliches Personal an Forschungseinrichtungen

Rz. 1 § 5 WissZeitVG erstreckt den Anwendungsbereich des Gesetzes auf den Abschluss befristeter Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem Personal an staatlichen Forschungseinrichtungen[1] und an Bundes- und Landesforschungsanstalten. Auf die Rechtsform und Rechtsfähigkeit der Forschungsanstalt kommt es nicht an[2]. Dasselbe gilt für Forschungseinrichtungen der Europäischen Unio...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. CRR-Kreditinstitute

Rz. 51 [Autor/Zitation] Fallgruppe 2 der PIE bilden nach § 316a Satz 2 Nr. 2 CRR-Kreditinstitute iSd. § 1 Abs. 3d Satz 1 KWG, ausgenommen in § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 KWG sowie in Art. 2 Abs. 5 Nr. 5 RL 2013/36/EU genannte Institute. Zur RL 2013/36/EU verweist diese Definition auf die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates v. 26.6.2013 über den Zugang zur Tätigkeit ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Ziel des § 18 PublG ist es, den unehrlich berichtenden Abschlussprüfer zu bestrafen. Rz. 2 [Autor/Zitation] Die Berichterstattung eines Abschlussprüfers über die von ihm durchgeführte Abschlussprüfung soll den subjektiven Feststellungen des Abschlussprüfers entsprechen. Diese Berichterstattung erfolgt durch den Prüfungsbericht und durch den Bestätigungsve...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 29 [Autor/Zitation] Das Publizitätsgesetz datiert vom 15.8.1969 (BGBl. I 1969, 1189; ber. BGBl. I 1970, 1113). Rz. 30 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 18 PublG wurde erst mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität v. 3.6.2021 (FISG; BGBl. I 2021, 1534) an die zwischenzeitlich eingetretenen Abweichungen zum § 332 HGB angepasst. Rz. 31 [Aut...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Infolge des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität v. 1.7.2021 wurde § 331 Nr. 3a HGB aF aufgehoben und in den eigenständigen Straftatbestand des § 331a ausgegliedert. Der vorherige Regelungsgehalt wurde überführt und um die Verweisungen auf § 325 Abs. 2a Satz 3 und 4 sowie auf § 315e Abs. 1 ergänzt (Olbermann in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts-...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die Vorschrift gilt für alle eingetragenen Genossenschaften. Für einen nach den Vorschriften des zweiten Abschnitts des PublG aufzustellenden Konzernabschluss einer eG gilt gem. § 13 Abs. 2 Satz 2 PublG, dass sonstige Vorschriften, die durch die Rechtsform bedingt sind, unberührt bleiben; der betreffende Abschnitt des PublG ist nicht anzuwenden, wenn da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sachverhaltsfragen

Rn. 532 Stand: EL 100 – ET: 08/2013 Auf der Grundlage dieses subjektiven Fehlerbegriffs (zu Sachverhaltsfragen) ist ein Bilanzansatz richtig, wenn er den Erkenntnismöglichkeiten entspricht, die den Unternehmer, der seine Sorgfaltspflichten erfüllte, zu dem gewählten Bilanzansatz führen mussten, mag die bilanzielle Darstellung die Gegebenheiten am Bilanzstichtag auch objektiv ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.1 Für inländische Unternehmer gem. § 19 Abs. 3 UStG

Rz. 37 Stand: 06/02 – 07/2025 Ein Unternehmer mit Umsätzen unterhalb der Kleinunternehmergrenzen hat ein Wahlrecht. Er muss die kraft Gesetzes geltende Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nicht unbedingt gegen sich gelten lassen. Soweit es für einen Unternehmer wirtschaftlich günstiger erscheint, z. B. um Vorsteuerabzug aus Investitionen geltend machen zu können, kann er gem....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Zwirner, Kapitalmarktorientierung – Legaldefinition und Rechtsfolgen, KoR 2010, 1; Zwirner, Kapitalmarktorientierung versus Börsennotierung, PiR 2010, 93; Haaker, Begriffsvielfalt und Rechtsfolgen bei "Kapitalmarktorientierung" und "öffentlichem Interesse" von Unternehmen in Rechnungslegung und Prüfung, IRZ 2014, 181; Blöink/Woodtli, Reform der Abschlussprüfung: Die Umsetzun...mehr

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9. Kapitel: Der Minderjähri... / A. Verpflichtungsgeschäfte der Erbengemeinschaft

Rz. 362 Bei Verpflichtungsgeschäften im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung hat die Mehrheit der Miterben bei der Abstimmung kraft Gesetzes die Vertretungsmacht, (auch) für die überstimmten oder von der Abstimmung ausgeschlossenen Miterben zu handeln.[29] Dies wird mit § 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BGB begründet: Es ist notwendig, dem Mehrheitsbeschluss gem. zu handeln.[30] Wür...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Unternehmen gem. § 3 Abs. 2 PublG

Rz. 25 [Autor/Zitation] In Abs. 2 sind bestimmte Rechtsformen aufgeführt, aus dem Anwendungsbereich des Ersten Abschnitts des PublG ausdrücklich ausgenommen sind. Der Katalog in Abs. 2 ist nicht abschließend (vgl. Staake in Staake/Schülke, § 3 PublG Rz. 50; WP Handbuch18, Kap. F Rz. 1521). Versteht man die in Abs. 1 die erfassten Rechtsformen als abschließend, hätte die exemp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Besondere Terminologie des Anteilstauschs

Tz. 17 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Für die einzelnen Arten des Anteilstauschs und die beteiligten Rechtsträger führt § 21 Abs 1 UmwStG eine besondere Terminologie ein. Diese ges festgelegten Begriffe werden im Folgenden einheitlich verwendet und dienen sowohl der besseren Lesbarkeit des Gesetzes als auch – noch wes – der klareren Bestimmtheit der Regelungen. Im Einzelnen bede...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Prüfungspflicht

Rz. 67 [Autor/Zitation] Tatbestandsvoraussetzung ist das Vorliegen einer handelsrechtlichen Pflichtprüfung (Altenhain in HKMS3/4, § 332 HGB Rz. 2 [9/2024]; Grottel/Hoffmann in Beck BilKomm.14, § 332 HGB Rz. 2). Rz. 68 [Autor/Zitation] Unstrittig ist, dass gesetzliche JA und Konzernabschlussprüfungen nach § 316 in den Anwendungsbereich fallen. Rz. 69 [Autor/Zitation] Zu beachten i...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen zu §§ 1–23 P... / C. Aufbau des Zweiten Abschnitts

Rz. 10 [Autor/Zitation] Der zweite Abschnitt des PublG (§§ 11 bis 15 PublG) regelt die Konzernrechnungslegung von Mutterunternehmen. Die Konzernrechnungslegung besteht – anders als die einzelgesellschaftliche Rechnungslegung – stets aus KA und Konzernlagebericht (§ 315 HGB, der durch DRS 20 konkretisiert wird). Dabei regeln §§ 11 und 12 PublG den größenabhängigen Kreis der zu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 13 [Autor/Zitation] § 340 knüpft zur Bestimmung des Anwendungsbereichs an die Definitionen des Aufsichtsrechts an, in dem auf die Begriffsbestimmungen des KWG (Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute; Zweigniederlassungen und Zweigstellen), des WpIG (Wertpapierinstitute) sowie des ZAG (Zahlungs- und E-Geldinstitute) zurückgegriffen wird. Damit können sich materielle Än...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verbot der unbefugten Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 70 [Autor/Zitation] Neben der Verschwiegenheitspflicht unterliegen Abschlussprüfer, ihre Gehilfen und bei der Prüfung mitwirkende gesetzliche Vertreter einem mit diesem eng verbundenen Verwertungsverbot (Ebke in MünchKomm. HGB5, § 323 Rz. 74). Die unbefugte Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen ist ihnen untersagt (§ 323 Abs. 1 Satz 2). Sie müssen also nicht ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / XV. Absatz 15 a.F. (i.d.F. des JStG 2009 v. 19.12.2008)

„(15) § 7 Abs. 8, § 8 Abs. 1 Nr. 9, 11 Abs. 1 und § 14 Abs. 2 in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 28. Mai 2007 (BGBl. I S. 914) sind erstmals anzuwenden 1. für die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum sowie 2. für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind, die in einem Wirtschaftsjahr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Verweise in gesellschafts- und berufsrechtlichen Vorschriften

Rz. 10 [Autor/Zitation] Verweise auf die Definition des Begriffs "Unternehmen von öffentlichem Interesse" aus § 316a Satz 2 finden sich außerhalb des HGB in zahlreichen weiteren Gesetzen, die Vorschriften im Zusammenhang mit der gesetzlichen Abschlussprüfung oder auch anderen betriebswirtschaftlichen Prüfungen enthalten, ua. im AktG, GmbHG, SEAG, PublG, GenG und in der WPO. Et...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Prüfungspflichten nach dem KWG

Rz. 17 [Autor/Zitation] Die zentralen Prüfungspflichten des KWG und weiterer aufsichtsrechtlicher Gesetze und EU-Verordnungen ergeben sich aus § 29 KWG und untergliedern sich übergeordnet in die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Instituts (§ 29 Abs. 1 Satz 1 KWG), der Erfüllung von Anzeigepflichten, wie bspw. nach § 24 KWG, aus dem Kreditmeldewesen (Groß- und Millio...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Bestellungs-, Prüfer- oder Prüfungsmängel

Rz. 90 [Autor/Zitation] Dass kein Abschlussprüfer bestellt wurde (vgl. Rz. 85), ist praktisch primär beim Wechsel von Größenklassen zuvor nicht prüfungspflichtiger oder auch prüfungspflichtiger Gesellschaften (vgl. Rz. 66 f.) denkbar. Auch der Fall eines bestellten, aber tatsächlich untätigen Abschlussprüfers dürfte wegen § 318 Abs. 3 (vgl. § 318 Rz. 333 ff.) praktisch ausgesc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Negativer Geschäfts- o Firmenwert

Rn. 727 Stand: EL 85 – ET: 11/2009 In der jüngeren Diskussion hat das Thema negativer Geschäftswert eine besondere Ausbreitung in der Literatur gefunden. Hintergrund ist eine gewisse Ratlosigkeit über die bilanzmäßige Abbildung eines nicht ganz ungewöhnlichen "Geschäftsvorfalls": Ein Unternehmen wird verkauft, und der Kaufpreis erreicht nicht einmal das ausgewiesene, ordnungs...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1.3 Ausbildung, Fortbildung und berufliche Umschulung

Rz. 35 Stand: 06/02 – 07/2025 Ausbildung, Fortbildung und berufliche Umschulung werden in Art. 44 S. 1 MwStVO mit unmittelbarer Wirkung definiert. Sie umfassen "Schulungsmaßnahmen mit direktem Bezug zu einem Gewerbe oder einem Beruf sowie jegliche Schulungsmaßnahme, die dem Erwerb oder der Erhaltung beruflicher Kenntnisse dient". Die Dauer der Ausbildung, Fortbildung oder beru...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Angaben im Prüfungsbericht

Rz. 84 [Autor/Zitation] Die Inhalte des Prüfungsberichts sind in § 321 festgelegt. Nur ein unrichtiges Berichten bzw. ein Weglassen der in § 321 festgelegten Berichtspflichten kann den Tatbestand erfüllen. Darüber hinaus vereinbarte Berichtsteile, also solche, die ohne eine gesetzliche Berichtspflicht zwischen Abschlussprüfer und geprüftem Unternehmen vereinbart werden bzw. a...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Anwendung internationaler Prüfungsgrundsätze (Abs. 1a)

Rz. 172 [Autor/Zitation] § 322 Abs. 1a verlangt, dass Abschlussprüfer bei der Erstellung des Bestätigungsvermerks die internationalen Prüfungsstandards anwenden, die von der EU-Kommission im Verfahren nach Art. 26 Abs. 3 APrRL angenommen worden sind (vgl. auch Rz. 97). Inhaltlich korrespondiert diese Norm in Bezug auf die Erstellung des Betätigungsvermerks mit § 317 Abs. 5, w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 2000 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Bis 1995 waren Schmiergelder und Bestechungsgelder als BA steuerlich abzugsfähig, wenn sie im Zusammenhang mit einem konkreten betrieblichen Geschäft standen. Diente die Zuwendung dagegen allein der Erlangung allgemeinen Wohlwollens, ohne dass ein Zusammenhang zu einem konkreten Geschäft bestand, so handelte es sich um ein nicht abzugsfäh...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Satzungsmäßiges Mindestkapital (Abs. 1 Satz 6)

Rz. 23 [Autor/Zitation] Ein in der Satzung bestimmtes Mindestkapital der Genossenschaft iSd. § 8a Abs. 1 GenG ist gem. § 337 Abs. 1 Satz 6 HGB gesondert anzugeben. Zulässig ist auch ein Vermerk unter dem Posten "Geschäftsguthaben" (Justenhoven/Schäfer in Beck BilKomm.13, § 337 HGB Rz. 4 mwN). Durch die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens von Mitgliedern, die ausgeschi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Versicherungsspezifische Rechnungslegungsvorschriften (Abs. 2)

Rz. 20 [Autor/Zitation] Versicherungsunternehmen übernehmen gegen Zahlung einer Prämie Risiken von Versicherungsnehmern und leisten im Versicherungsfall entsprechend dem vereinbarten Versicherungsvertrag Ersatz. Aufgrund der Besonderheit des Geschäftsmodells von Versicherungsunternehmen im Vergleich zu Industrieunternehmen regelt § 341a Abs. 2, dass gewisse handelsrechtliche ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Freibeträge bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage

Rn. 40 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der Freibetrag nach § 13 Abs 3 EStG , aufgrund dessen Einkünfte aus LuF in die Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte eines jeden Ehegatten nur einbezogen werden, soweit sie EUR 900 übersteigen, ist bei jedem Ehegatten gesondert zu berücksichtigen. Rn. 41 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 vorläufig frei Rn. 42 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der Alters...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Verpflichtung, einen Prüfungsausschuss nach Abs. 2 einzurichten

Rz. 145 [Autor/Zitation] Unternehmen von öffentlichem Interesse ohne einen nach Zusammensetzung (Sachverstand; Sektorvertrautheit gem. § 100 Abs. 5 AktG) und Zuständigkeit (für Prüfungsaufgaben) adäquaten Aufsichts- oder Verwaltungsrat (Rz. 106) haben – von den Ausnahmen in Abs. 1 Satz 2 abgesehen – einen Prüfungsausschuss einzurichten, der sich insbes. mit den in § 107 Abs. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Sofern das BMJ kein privates Rechnungslegungsgremium nach § 342q anerkannt hat, wird ein beim BMJ angesiedelter Rechnungslegungsbeirat nach den Vorgaben des § 342r (zuvor § 342a) eingerichtet. § 342r ist also eine im Verhältnis zu § 342q subsidiäre Norm (Kleindieck in BeckOGK HGB, § 342a Rz. 1 [11/2023]). Das BMJ hat das Deutsche Rechnungslegungs Standa...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 9 [Autor/Zitation] Bei der freiwilligen Prüfung von JA und Konzernabschlüssen können sich Vorlage- und Auskunftsrechte und -pflichten nach der Systematik des Gesetzes nicht aus § 320 ergeben (vgl. auch Rz. 57). Gleichwohl ist es zur ordnungsmäßigen Durchführung der Prüfung erforderlich, dass die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens entsprechende Prüfungshandlungen zula...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.4.1 Handels-, Industrie-, Gewerbe- oder Berufsgeheimnisse und Geschäftsverfahren

Rz. 47 Das Bestehen von Betriebs-, Geschäfts-, Gewerbe-, Industrie-, Berufs- und ähnlichen Geheimnissen behindert das deutsche Besteuerungsverfahren grundsätzlich nicht. Ihr Bestehen gibt dem Betroffenen mit Ausnahme der Berufsgeheimnisse des § 102 AO kein Auskunfts- oder Vorlageverweigerungsrecht. Der Schutz dieser Geheimnisse ist mit dem Steuergeheimnis, das um das Besteu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Pflichtverletzung durch einen Geschäftsleiter iSd. § 53 Abs. 2 Nr. 1 KWG (Abs. 1 Satz 2 Nr. 4)

Rz. 20 [Autor/Zitation] Gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 1 KWG gelten als Geschäftsleiter einer Zweigstelle von Unternehmen mit Sitz im Ausland vom Unternehmen bestellte natürliche Personen (grds. mindestens zwei) mit Wohnsitz im Inland, die für den Geschäftsbereich des Instituts zur Geschäftsführung und zur Vertretung des Unternehmens befugt sind, sofern das Institut Bankgeschäfte betr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Beurteilung der während der Abschlussprüfung identifizierten falschen Darstellungen

Rz. 600 [Autor/Zitation] Basierend auf den Prüfungshandlungen, die als Reaktion des Abschlussprüfers auf die beurteilten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen erlangt wurden, regelt der internationale Prüfungsstandards ISA 450 "Evaluation of Misstatements identified during the Audit" (deutscher Titel gem. ISA [DE] 450: "Beurteilung der während der Abschlussprüfung ident...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (a) Auswahl des Abschlussprüfers

Rz. 300 [Autor/Zitation] Die Überwachung der Auswahl des Abschlussprüfers war im ursprünglichen Aufgabenkatalog des § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG idF des BilMoG noch nicht enthalten. Sie wurde allerdings in der Begründung dieses Gesetzes bereits angesprochen (Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 103; Rz. 298) und durch das AReG zur Umsetzung von Art. 39 Abs. 6 Buchst. f APrRL 20...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Materielle und formelle Anforderungen an die Anlage zur Bilanz

Rz. 285 [Autor/Zitation] Die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens sind für die Aufstellung der Anlage zur Bilanz verantwortlich (s. Rz. 20 ff.). Da die Anlage nicht Bestandteil des JA ist (s. Rz. 34), muss sie nicht festgestellt werden (s. weiterführend zur Feststellung Rz. 37). Rz. 286 [Autor/Zitation] Auf die Anlage zur Bilanz sind die Grundsätze zur Aufstellung des JA ent...mehr

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zfs 07/2025, Zur Entkräftun... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung hat teilweise Erfolg und führt in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang zu einer Abänderung der angefochtenen Entscheidung. Der Klägerin steht dem Grunde nach zwar aus dem streitgegenständlichen Verkehrsunfall vom 22.1.2023 nach §§ 7 Abs. 1, 17 Abs. 2, 3, 18 Abs. 1 S. 1 StVG i.V.m. §§ 1, 2, 6 AuslPflVG i.V.m. § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 86 VVG ein Sc...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Entsprechende Anwendung der Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 41 [Autor/Zitation] Bei der Aufstellung des JA und des Lageberichts von Genossenschaften sind, soweit in §§ 336 bis 339 nichts anderes bestimmt ist, die in § 336 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 genannten Rechnungslegungsvorschriften für KapGes. nach dem Wortlaut des Gesetzes "entsprechend anzuwenden". Die gesetzgeberische Systematik hat sich am Prinzip der "Sparsamkeit", ausgerichtet,...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Absicht (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 220 [Autor/Zitation] § 332 Abs. 2 Satz 1 enthält eine Strafverschärfung auf bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe, wenn der Täter gegen Entgelt handelt, hiermit ist jedoch nicht das Honorar des Abschlussprüfers gemeint. Das Honorar ist als Gegenleistung für die Durchführung der Abschlussprüfung zu sehen und keine Gegenleistung für ein absichtliches falsches Berichten, es sei ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 306 [Autor/Zitation] Nach § 5 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 sind die Bewertungs- und Abschreibungsmethoden einschließlich wesentlicher Änderungen anzugeben. Der Begriff entstammt noch § 160 Abs. 2 AktG 1965, wonach eine Aktiengesellschaft in ihrem Geschäftsbericht die "Bewertungs- und Abschreibungsmethoden" anzugeben hatte. Abweichend von § 5 Abs. 4 Satz 3 Nr. 4 beschränkte § 160 A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Indirekte Änderungen

Rz. 55 [Autor/Zitation] § 324 enthält eine Reihe von Verweisen auf andere Vorschriften, die seit der mit dem BilMoG erfolgten Einfügung der Norm ihrerseits durch diverse Gesetze (AReG; FISK; CSRD-UmsG-E) teilweise geändert worden sind bzw. geändert werden sollen und damit uU auch den Regelungsgehalt von § 324 indirekt modifizieren. Abgesehen von den komplexen Verweisen im Kon...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Blankettnorm

Rz. 2 [Autor/Zitation] Wie § 331 HGB ist auch § 17 PublG als Blankettstraftatbestand ausgestaltet, der auf "Ausfüllungsnormen" innerhalb desselben Gesetzes, zB die Verweise auf § 4 Abs. 1 Satz 1 oder auf § 11 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 PublG, oder auf Rechtsvorschriften desselben Gesetzgebers, zB die Verweise auf § 325 Abs. 2a Satz 1, Abs. 2b HGB oder auf § 315e HGB, verweist (unech...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Umlaufvermögen

Rn. 1533 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Beim UV gelten die Vorschriften § 4 Abs 3 EStG und § 11 EStG. Dies gilt nach In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen (BGBl I 2006, 1095) jedoch nicht uneingeschränkt. Danach sollen auch bestimmte WG des UV nicht mehr im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung als BA berücksichtigt werden können (s...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Offenlegungsumfang

Rz. 6 [Autor/Zitation] § 341l Satz 1 definiert durch den Verweis auf die allgemeinen Vorschriften der § 325 Abs. 2-5, §§ 328, 329 Abs. 1 HGB den Umfang der rechtsformunabhängig von Versicherungen offenzulegenden Unterlagen. Demnach sind für den Einzelabschluss der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, GuV und Anhang einschließlich des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Prüfungsrecht des Abschlussprüfers (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 25 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer kann seiner Aufgabe nur gerecht werden, wenn ihm die zu prüfenden Unterlagen zugänglich sind. Dass ihm JA und Lagebericht vorzulegen sind, versteht sich eigentlich von selbst, weil es sich hierbei neben der Buchhaltung um den hauptsächlichen Gegenstand der Prüfung handelt. Abs. 1 Satz 2 betrifft darüber hinaus die dem JA und dem Lag...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Clemm, Abschlussprüfer und Aufsichtsrat, ZGR 1980, 455; Leffson, Wirtschaftsprüfung, 4. Aufl. 1988; Martens, Die Vorlage des Jahresabschlusses und des Prüfungsberichts gegenüber dem Wirtschaftsausschuß, DB 1988, 1229; Niehaus, Bedeutung und Inhalt des Berichts über die handelsrechtliche Jahresabschlussprüfung, DB 1988, 817; Plendl, Die Berichterstattung des Abschlussprüfers ...mehr