Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsvollzieher

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FoVo 12/2019, Führt eine Eh... / II. So können Sie profitieren

Sperrfrist vs. Veränderungen Ein Schuldner, der die Vermögensauskunft nach § 802c ZPO oder nach § 284 AO innerhalb der letzten zwei Jahre abgegeben hat, ist zur erneuten Abgabe nach § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO nur verpflichtet, wenn ein Gläubiger Tatsachen glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen. Hinweis Für de...mehr

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FoVo 12/2019, Die Unerreich... / 1 I. Der Fall

Vollstreckungsauftrag ohne Auftrag oder Ausschluss der gütlichen Erledigung Die Gläubigerin betreibt gegen die nicht am Verfahren beteiligte Schuldnerin die Zwangsvollstreckung. Sie hat zu diesem Zwecke die für die im Vollstreckungsauftrag genannte Adresse örtlich zuständige Obergerichtsvollzieherin (OGV) mit der Abnahme der Vermögensauskunft beauftragt (Modul G1). Zugleich w...mehr

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§ 38 Hauptverhandlung / B. Eigenladung von Zeugen und Sachverständigen für den Hauptverhandlungstermin

Rz. 10 Ein sehr selten genutztes Beweisinstrument ist die Selbstladung eines Sachverständigen, etwa um eine Messung direkt in der Sitzung gutachterlich einschätzen zu können oder um einen gerichtlich bestellten Sachverständigen widerlegen zu können. Geregelt ist diese Möglichkeit in § 220 StPO. Geladen wird der Zeuge/Sachverständige über den Gerichtsvollzieher, § 38 StPO. Di...mehr

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§ 20 Korrespondenz mit dem ... / C. Quotenvorrecht gegenüber dem Rechtsschutzversicherer

Rz. 7 Mit einer Zahlung des Rechtsschutzversicherers geht ein etwaiger Erstattungsanspruch auf diesen über, § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG. Gemäß § 86 Abs. 1 Satz 2 VVG darf der Versicherer den Forderungsübergang jedoch nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend machen. Die Anwendbarkeit dieser, vor allem in der Kaskoversicherung gängigen, Regelung des sogenannten Quotenvor...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (1) Einleitung und Betreibung

Rz. 269 Der mit der Prozessführung beauftragte Rechtsanwalt hat die von ihm vertretene Partei, die in einer Instanz ganz oder z.T. obsiegt hat, über die Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung aufzuklären. Noch i.R.d. Prozessmandats hat der Rechtsanwalt darauf zu achten, dass nach Vorliegen eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels umgehend ein Antrag auf Festsetzung der...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / 1. Ersatzpflichtige

Rz. 28 Ersatzpflichtig aus unerlaubter Handlung sind der Täter (Schädiger), Mittäter, Anstifter und Gehilfe [86] sowie andere Beteiligte (§ 830 BGB; vgl. Rdn 5).[87] Eine Haftung Unzurechnungsfähiger und Minderjähriger kommt gem. §§ 827 bis 829 BGB in Betracht. Dritte können für die unerlaubte Handlung eines anderen nach §§ 831, 832 BGB haften (vgl. Rdn 133 ff.). Rz. 29 Nach §...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.1.1 Geeignete Person oder Stelle

Rn 47 In der InsO finden sich keine Vorgaben, welche Personen oder Stellen zur Ausstellung der Bescheinigung geeignet sind. Stattdessen können die Länder eigene Vorgaben machen. Dies ermöglicht es, regionalen Besonderheiten, bspw. der Verfügbarkeit von Schuldnerberatungsstellen, Rechnung zu tragen. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sind geeignete Personen oder Stellen in...mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / a) Zustellung im Parteibetrieb durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 49 Außergerichtliche Vollstreckungstitel, etwa vollstreckbare notarielle Urkunden, werden im Parteibetrieb durch den Gerichtsvollzieher auf formlosen Antrag des Gläubigers zugestellt, § 192 ZPO. Der Gerichtsvollzieher kann die Zustellung entweder in eigener Person vornehmen oder aber die Zustellung gem. § 193 Abs. 1 ZPO unter Einschaltung der Post vornehmen. Ein Antrag a...mehr

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§ 12 Allgemeine Vorschriften / IV. Gerichtsvollzieher

Rz. 26 Der Gerichtsvollzieher ist eine in den Gerichtsablauf eingebundene Person, auch wenn er nur locker über die Gerichtsvollzieherverteilungsstelle in den Ablauf der gerichtlichen Tätigkeit einbezogen ist. Neben der ihm obliegenden Kerntätigkeit im Rahmen der Zwangsvollstreckung kann der Gerichtsvollzieher auch Zustellungen bewirken .mehr

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§ 17 Zustellung und Empfang... / VII. Zustellung im Parteibetrieb durch Gerichtsvollzieher

Rz. 21 Die Zustellung im Parteibetrieb durch den Gerichtsvollzieher kommt in der Praxis häufig in zwei Konstellationen vor. Einmal, wenn es um die beabsichtigte Zwangsvollstreckung aus einem Urteil geht. Dann wird von dem die Vollstreckung beauftragenden Gläubiger dem Gerichtsvollzier der mit der Vollstreckungsklausel versehene Vollstreckungstitel (Urteil, Vollstreckungsbesc...mehr

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§ 32 Die Organe der Zwangsv... / B. Gerichtsvollzieher

I. Aufgabenbereich Rz. 2 Der Gerichtsvollzieher (GV) ist das in der Bevölkerung wohl bekannteste Vollstreckungsorgan. Er führt gem. § 753 ZPO die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch, die nicht ausdrücklich den Gerichten zugewiesen sind. Seine Regelbefugnisse sind in § 802a ZPO aufgeführt; so ist er z.B. zuständig , insbesonderemehr

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§ 32 Die Organe der Zwangsv... / II. Rechtsbehelfe gegen Maßnahmen des Gerichtsvollziehers

Rz. 7 Der Gerichtsvollzieher unterliegt als (Vollstreckungs-)Beamter der Fachaufsicht des Vollstreckungsgerichts. Sowohl der Gläubiger (z.B. bei Weigerung des Gerichtsvollziehers zur Vornahme bestimmter, von ihm gewollter Vollstreckungsmaßnahmen) als auch der Schuldner (bei erfolgtem Vollstreckungszugriff) können gegen Maßnahmen des Gerichtsvollziehers im Wege der Erinnerung...mehr

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§ 34 Die Kosten der Zwangsv... / I. Kosten des Gerichtsvollziehers

Rz. 13 Der Gerichtsvollzieher erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung nach Maßgabe der Vorschriften des Gerichtsvollzieherkostengesetzes (GVKostG). Er kann gem. § 4 GVKostG jeweils im Voraus einen Vorschuss für die entstehenden Kosten verlangen. Der Gerichtsvollzieher kann dabei die Durchführung des Auftrags von der Zahlung eines Vorschusses abhängig machen. Die Kosten wer...mehr

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§ 42 Fragen und Antworten

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§ 32 Die Organe der Zwangsv... / I. Aufgabenbereich

Rz. 2 Der Gerichtsvollzieher (GV) ist das in der Bevölkerung wohl bekannteste Vollstreckungsorgan. Er führt gem. § 753 ZPO die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch, die nicht ausdrücklich den Gerichten zugewiesen sind. Seine Regelbefugnisse sind in § 802a ZPO aufgeführt; so ist er z.B. zuständig , insbesonderemehr

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§ 41 Zwangsvollstreckung we... / B. Zwangsvollstreckung von Ansprüchen auf Herausgabe von Sachen

Rz. 2 Zu der Herausgabevollstreckung kommt es z.B. wenn ein solcher Herausgabeanspruch tituliert ist. Das kann z.B. dann der Fall sein, wenn ein Autokaufvertrag rückabgewickelt wird; ein Gegenstand in fremden Besitz ist und der Eigentümer diesen wiedererhalten möchte oder auch z.B. wenn ein Vermächtnisnehmer gegenüber den Erben einen Gegenstand herausverlangt. Dies sind nur ...mehr

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§ 32 Die Organe der Zwangsv... / III. Zentrale Vollstreckungsgerichte

Rz. 11 Seit dem 1.1.2013 sind in jedem Bundesland Zentrale Vollstreckungsgerichten (ZenVG) eingerichtet. Sie haben zwei wesentliche Aufgaben: Die Verwaltung der Vermögensverzeichnisse (d.h. die im Rahmen der Vermögensauskunft ausgefüllten Formulare mit den Angaben des Schuldners) sowie die Führung des Schuldnerverzeichnisses . Mehrere Verordnungen regeln Führung, Abruf etc. vo...mehr

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§ 34 Die Kosten der Zwangsv... / C. Festsetzung der Vollstreckungskosten

Rz. 19 § 788 Abs. 2 ZPO regelt die Möglichkeit der Festsetzung von Vollstreckungskosten: (2) 1Auf Antrag setzt das Vollstreckungsgericht, bei dem zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Vollstreckungshandlung anhängig ist, und nach Beendigung der Zwangsvollstreckung das Gericht, in dessen Bezirk die letzte Vollstreckungshandlung erfolgt ist, die Kosten gemäß § 103 Abs. 2, den ...mehr

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§ 34 Die Kosten der Zwangsv... / IV. Kosten für Zahlungsvereinbarungen

Rz. 9 Nr. 1000 VV RVG: (1) Die Gebühr entsteht für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den 1. der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird oder 2. die Erfüllung des Anspruchs bei gleichzeitigem vorläufigen Verzicht auf die gerichtliche Geltendmachung und, wenn bereits ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel vorliegt, bei gleich...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 7 G

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§ 40 Das Verteilungsverfahren (§§ 872–882 ZPO)

Rz. 1 Die Funktion und Bedeutung des gerichtlichen Verteilungsverfahrens gem. §§ 872 ff. ZPO erklären sich aus dem Umstand, dass sowohl bewegliche Sachen als auch Forderungen und Rechte nicht nur einmal, sondern mehrfach von verschiedenen Gläubigern unabhängig voneinander gepfändet werden können. Durch die Möglichkeit der Mehrfachpfändung soll sichergestellt werden, dass ein...mehr

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§ 17 Zustellung und Empfang... / I. Wesen der Zustellung

Rz. 1 Die Zustellung ist die Bekanntgabe eines Dokuments an eine Person in der gesetzlich bestimmten Form. Sie erfolgt entweder von Amts wegen (§§ 166 ff. ZPO) oder auf Betreiben einer Partei (§§ 191 ff. ZPO). Rz. 2 Zweck der Zustellung ist die Sicherung des Nachweises eines für den Prozess wesentlichen Vorgangs, z.B. der Klageerhebung, der Klageerweiterung, der Feststellung ...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 16 P

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Estland / 4. Inventur

Rz. 55 Nach einer Inventur ist die Verantwortung des Erben für Pflichten, die sich aus der Erbschaft ergeben, auf den Wert der Erbschaft beschränkt. Eine Inventur der Erbschaft ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn es sich bei mindestens einem Erben um eine beschränkt geschäftsfähige Person, eine Gemeinde oder den Staat handelt. In allen anderen Fällen ist die Inventur freiwil...mehr

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§ 17 Zustellung und Empfang... / III. Arten der Zustellung

Rz. 5 Zu unterscheiden ist die Zustellung von Amts wegen und die sog. Zustellung im Parteibetrieb . Bei der erstgenannten Zustellungsart veranlasst das Gericht, bei der zweitgenannten die Partei die Zustellung. Die Zustellung von Amts wegen stellt dabei die Regel dar. Die Zustellung erfolgtmehr

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§ 49 Wörterlexikon / 24 Z

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Finnland / 1. Bekanntgabe des Testaments

Rz. 92 Eine Bekanntgabe des Testaments gegenüber dem Gericht ist seit dem 1.1.1990 nicht mehr vorgesehen. Stattdessen geben die testamentarisch Bedachten gem. PK 14:1 den Erben das Testament in einer beglaubigten Abschrift bekannt. Dies geschieht üblicherweise durch Zustellung über einen Gerichtsvollzieher.mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / 2. Rechtspfleger

Rz. 28 In den in § 20 Nr. 12 und 13 des Rechtspflegergesetzes (RPflG) aufgezählten Fällen wird die vollstreckbare Ausfertigung nicht vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, sondern vom Rechtspfleger des Vollstreckungsgerichts erteilt. Die in § 20 Nr. 12 und 13 RPflG genannten Fälle aus dem 8. Buch der ZPO sind: §§ 726 Abs. 1, 727–729, 733, 738, 742, 744, 745 Abs. 2, 749, 797...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / I. Posteingänge

Rz. 171 Post kann eine Kanzlei über verschiedene Quellen erreichen. Zu nennen sind hier:mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / 2. Sicherheitsleistung

Rz. 12 Vor bzw. spätestens mit Beginn der Vollstreckung muss gem. § 751 Abs. 2 ZPO durch eine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesen werden, dass die Sicherheit vom Gläubiger geleistet wurde und es muss eine Abschrift dieser Urkunde dem Schuldner zugestellt werden. Der vorzunehmende Nachweis der erfolgten Sicherheitsleistung hängt von der Art der Sicher...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / I. Elektronischer Rechtsverkehr und beA

Rz. 218 Büroorganisation in der heutigen Zeit ist ohne den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) nicht mehr denkbar. Die Umstellung auf das elektronische Zeitalter begann Anfang der 1980er Jahre mit dem Einzug der Personal Computer in Anwaltskanzleien. Die Entwicklung von der guten alten Schreibmaschine zum Computer erfolgte sehr schnell, da in den Kanzleien rasch erkannt wurde...mehr

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Belgien / 14. Gewisse Immobilienverkäufe (Art. 1186 ff. GGB) und Mobilienverkäufe (Art. 1194 ff. GGB)

Rz. 150 Die Art. 1186 ff. GGB regeln das Verkaufsverfahren in Bezug auf Immobilien, die zu herrenlosen Nachlässen, unter Vorbehalt der Inventarerrichtung angenommenen Nachlässen, zu Nachlässen, an denen minderjährige oder andere geschäftsunfähige Erben oder zu Nachlässen von vermutlich verschollenen Personen gehören. Diese Immobilienverkäufe bedürfen einer besonderen gericht...mehr

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§ 17 Zustellung und Empfang... / 1. Zustellung gegen Empfangsbekenntnis

Rz. 13 Zustellungen von Amts wegen an einen Anwalt, Notar, Gerichtsvollzieher oder eine Behörde kann das Gericht auch durch das Empfangsbekenntnis bewirken, § 174 Abs. 1 ZPO, wenn es nicht eine Zustellung über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) gem. § 174 Abs. 3 S. 1 ZPO erfolgt, was bereits möglich ist. Bei dem Empfangsbekenntnis handelt es sich um eine dem z...mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / 1. Zustellung von Urteilen

Rz. 46 Urteile werden den Parteien grundsätzlich gem. § 317 Abs. 1 ZPO von Amts wegen zugestellt. Die Geschäftsstelle führt die Zustellung nach §§ 173–175 ZPO aus. Sie kann einen beliehenen Unternehmer (z.B. Post) oder einen Justizbediensteten mit der Ausführung der Zustellung beauftragen. Den Auftrag an die Post erteilt die Geschäftsstelle auf dem dafür vorgesehenen Vordruc...mehr

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Bulgarien / 5. Gläubigerstellung

Rz. 79 Zum Schutz der Gläubiger des Erblassers bestimmt das Erbgesetz, dass ein Erbe, der die Annahme nach Verzeichnis vorgenommen hat, den Nachlass mit der Sorgfalt verwalten muss, die in eigener Sache üblich ist. Ferner ist der Erbe den Gläubigern zur Rechenschaft verpflichtet und kann innerhalb von fünf Jahren nach Annahme des Nachlasses keine Immobilien aus dem Nachlass ...mehr

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§ 27 Arrest / 2. Art der Vollziehung

Rz. 9 Durch die Vollziehung darf keine Befriedigung des Gläubigers eintreten, da der Arrest lediglich der Sicherung, nicht aber der Befriedigung von Ansprüchen dient. Sie erfolgt in der Regel nur durch Pfändung . Daher dürfen:mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 1. Zwangsvollstreckung

Rz. 67 Im Bereich der Zwangsvollstreckung obliegt den Rechtsanwaltsfachangestellten oder anderen Mitarbeitern einer Kanzlei im Rahmen der Sachbearbeitung die Herbeiführung der Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen zu einem bereits bestehenden Titel. Dies bedeutet, dass sie zum einen für die Beschaffung der Vollstreckungsklausel und für eine eventuell im Parteibetrieb notwendig...mehr

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§ 28 Einstweilige Verfügung / B. Arten

Rz. 2 Es lassen sich zwei wesentliche Arten von einstweiligen Verfügungen unterscheiden:mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / 7. Verfahren zur Hinterlegung einer Sicherheit

Rz. 23 Sofern als Sicherheitsleistung eine Bankbürgschaft gestellt wird, wird diese im Original dem Schuldner zugestellt (ggf. von Anwalt zu Anwalt oder durch den Gerichtsvollzieher) und zwar entweder vor oder spätestens mit Beginn der Zwangsvollstreckung. In der Praxis kommt aber auch immer noch die Hinterlegung von Geld bei der Hinterlegungsstelle eines Amtsgerichts vor (W...mehr

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Frankreich / 3. Annahme mit Haftungsbeschränkung auf den Aktivnachlass

Rz. 181 Gemäß Art. 787 ff. C.C. kann der Erbe die Erbschaft unter Beschränkung seiner Haftung auf den Aktivnachlass annehmen (acceptation à concurrence de l’actif net; bis 1.1.2007: Annahme unter Vorbehalt der Inventarerrichtung, acceptation sous bénéfice d’inventaire). Diese gibt dem Erben gem. Art. 791 Nr. 3 C.C. die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung auf das ererbte Ver...mehr

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Bulgarien / 4. Haftung der Erben, die das Erbe angenommen haben

Rz. 75 Die Erben, die das Erbe angenommen haben, haften für die Nachlassverbindlichkeiten. Es handelt sich um eine Haftung pro rata, deren Höhe sich nach dem jeweiligen Anteil des Erben am Nachlass richtet. Rz. 76 Der Erbe kann seine Haftung beschränken, indem er das Erbe nach Verzeichnis annimmt. Die verzeichnisgebundene Erklärung des Erben wird in das Buch der Erberklärunge...mehr

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§ 12 Allgemeine Vorschriften / E. Fragen und Antworten

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / b) Zustellung von Anwalt zu Anwalt

Rz. 51 Prozessvergleiche können auch von Anwalt zu Anwalt zugestellt werden, wenn die Parteien beide durch Anwälte vertreten sind, § 195 Abs. 1 ZPO, § 14 BORA. Die Zustellung von Anwalt zu Anwalt kann ebenfalls per Telefax und via besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) als elektronisches Dokument gegen entsprechendes elektronisches Empfangsbekenntnis erfolgen. Der e...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / II. Begriff des Kostenrechts

Rz. 3 Mit dem Begriff Kosten- und Gebührenrecht bezeichnet man die Gesamtheit der Normen, nach denen sich die Berechnung und Festsetzung der Kosten bestimmt, die bei Inanspruchnahme von Rechtsberatung oder Gerichtstätigkeit anfallen. Dabei teilt sich das Kostenrecht grob in das Recht der Gerichtskosten und das der Rechtsanwaltsvergütung auf. Bei der Rechtsanwaltsvergütung un...mehr

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§ 34 Die Kosten der Zwangsv... / II. Beispiele für die Entstehung von RA-Kosten in der ZV

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§ 31 Einführung

Rz. 1 Wie das Erkenntnisverfahren, ist auch die Zwangsvollstreckung ein staatliches Verfahren. Im Unterschied zum Erkenntnisverfahren, bei dem die Gerichte darüber entscheiden, ob jemandem ein Anspruch gegen eine andere Person zusteht, geht es bei der Zwangsvollstreckung – wie der Name bereits besagt – um die zwangsweise Durchsetzung titulierter , d.h. in einem Vollstreckungs...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 22 V

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§ 41 Zwangsvollstreckung we... / D. Zwangsvollstreckung von Unterlassungsansprüchen

Rz. 41 Unterlassungsansprüche, z.B. es zu unterlassen, wahrheitswidrige ehrenrührige Behauptungen aufzustellen, werden gem. § 890 ZPO in ähnlicher Weise wie Ansprüche auf unvertretbare Handlungen vollstreckt. Auf Antrag des Gläubigers wird von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR festg...mehr

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§ 34 Die Kosten der Zwangsv... / I. Gebührenanfall

Rz. 1 Der Rechtsanwalt erhält für seine Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung grundsätzlich eine 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG. Bei entsprechender Tätigkeit in einem Termin kann er auch eine 0,3 Terminsgebühr nach Nr. 3310 VV RVG verdienen. Die Verfahrensgebühr fällt für jede gesondert beauftragte Vollstreckungsmaßnahme i.S.d. § 18 Abs. 1 RVG an. Wird z.B. zunächs...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / a) Gerichtsteil

Rz. 125 Der Gerichtsteil einer Akte bildet das Spiegelbild der Akte, die das Gericht über das Verfahren führt . In ihn werden sämtliche Schriftstücke eingeheftet, die das gerichtliche Verfahren betreffen. Rz. 126 Es sind dies z.B.: Rz. 127 Im Zivil- und Arbeitsrechtsverfahren:mehr