Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsstand

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ZAP 2/2017, Das zuständige ... / cc) Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung, § 32 ZPO

Was der BGH zu fünf Arzneimittelherstellern gesagt hat (Beschl. v. 14.12.1989 – I ARZ 700/89), lässt sich nicht ohne Weiteres auf die Arzthaftung übernehmen. Diese knüpft meistens an ein Unterlassen an, beginnend mit dem Vorwurf unterlassener Aufklärung über Risiken eines ärztliche Eingriffs und endend mit dem Vorwurf angeblich zu spät vorgenommener Operation z.B. bei einer ...mehr

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ZAP 2/2017, Das zuständige ... / d) Einzelne Kombinationen

Klage auf Schadensersatz gegen den Steuerberater, der zur Anlage in einen Immobilienfonds geraten hatte, und die Rechtsnachfolgerin des den Fonds finanzierenden Bankinstituts. Die Drittfinanzierung war später durch eine Eigenfinanzierung der Fondsgesellschafter ersetzt worden. Als zuständig wird das Gericht des allgemeinen Gerichtsstandes des Steuerberaters bestimmt (OLG Düs...mehr

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ZAP 2/2017, Das zuständige ... / a) Vertragliche Ansprüche

Sind Ansprüche "aus einem Vertragsverhältnis" Gegenstand des Rechtsstreits, kann eine Gerichtsbestimmung ohne Weiteres erfolgen. In Anlehnung an § 17 Abs. 1 S. 2 ZPO ist dann grundsätzlich der allgemeine Gerichtsstand desjenigen zu wählen, der die Gesellschaft "verwaltet" (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7.4.2006 – I-5 Sa 25/06; v. 15.7.2010 – I-5 Sa 47/10) oder dessen Gerichtsst...mehr

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ZAP 2/2017, Das zuständige ... / a) Klagen gegen Hauptschuldner und Bürgen

Was Klagen gegen Hauptschuldner und Bürgen anbelangt, so kann an sich kein Zweifel daran bestehen, dass sie nicht gem. §§ 59, 60 ZPO als Streitgenossen verklagt werden können, auch wenn der Klageanspruch "gleichartig" – weil auf Zahlung von Geld gerichtet – ist. Streitgenossenschaft ist schon wegen der Einrede der Vorausklage des § 771 BGB nicht gegeben. Wird auf sie im Bürg...mehr

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ZAP 2/2017, Das zuständige ... / c) Einzelne Kombinationen

Halter und Haftpflichtversicherung mit verschiedenem allgemeinen Gerichtsstand werden nach einem Verkehrsunfall in Polen vor dem Landgericht M, dem Wohnsitzgericht des Halters, verklagt. Das Wohnsitzgericht des Halters wird als gemeinschaftliches Gericht bestimmt, weil in seinem Bezirk alle Zeugen wohnen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.4.2006 – I-5 Sa 37/06; v. 11.11.2008 – I...mehr

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ZAP 21/2015, Das zuständige... / aa) Begehungsort

Das Problem ihrer Beantwortung liegt wiederum darin, dass das Urheberrecht als geistiges Recht nirgendwo "belegen", sondern allenfalls dokumentiert ist. Begehungsort kann bei typischen Urheberrechtsverstößen sein: Der Ort, an dem Verletzungsexemplare angeboten wurden (BGH GRUR 1980, 227), der Ort des Empfängers einiger rechtsverletzender Schreiben (OLG Frankfurt ZUM-RD 1988, 2...mehr

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ZAP 2/2017, Das zuständige ... / a) Prospektverantwortliche

Die nunmehrige schadensersatzrechtliche Anknüpfung sowohl in § 36 Abs. 1 Nr. 1 ZPO als auch in Nr. 2 bereitet bei der Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO einige Schwierigkeiten, wenn man die "Betroffenen" lediglich schlagwortartig mit ihrer Funktion bezeichnet, zumal es viele Formen einer Kapitalanlage gibt. Hinweis: Der BGH (Beschl. v. 30.7.2013 – X ARZ 320/13) befasst sich ...mehr

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ZAP 2/2017, Das zuständige ... / b) Auswahlkriterien

Das Kriterium der "Zweckmäßigkeit" hat fast immer zur Folge, dass der allgemeine Gerichtsstand des gegnerischen Fahrers als gemeinsamer Gerichtsstand bestimmt wird mit der Erwägung, dass nur er zur Aufklärung des Unfallgeschehens beitragen könne (z.B. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.10.2003 – I-19 Sa 87/03 – Niederlande; v. 14.2.2008 – I-5 Sa 4/08 – Marokko; v. 9.12.2008 – I-5...mehr

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ZAP 14/2016, Das zuständige... / ee) "Wahlrecht"

Hingegen ist es bedenklich, wenn nachträglichen Gesuchen auf Gerichtsbestimmung ein "Wahlrecht" entgegengehalten wird, das der Kläger durch Klageerhebung ausgeübt habe. Beispiel: Den Beklagten wird eine Pflichtverletzung im Rahmen steuerlicher Beratung bei einer Unternehmensumwandlung vorgeworfen. Die Beklagte zu 1), juristische Person, war Auftragnehmerin; der Beklagte zu 2)...mehr

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ZAP 10/2017, Die schlüssige... / V. Checkliste

Entscheidend für eine effiziente Bearbeitung und eine erfolgreiche Klage ist die Erfassung des Sachverhalts. Dies ist tatsächlich nicht immer einfach, da die Unzufriedenheit des Mandanten mit seiner Reise als rein subjektives Erleben der Sachverhaltserfassung im Wege stehen kann. Umso wichtiger ist es, dass der Anwalt das erste Gespräch nutzt, um wesentliche Sachverhaltselem...mehr

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ZAP 24/2016, Anwaltsmagazin / Herbstkonferenz der Justizminister

Unter dem Vorsitz Brandenburgs fand Mitte November die diesjährige Herbstkonferenz der Justizministerinnen und -minister der Bundesländer in Berlin statt (zur diesjährigen Frühjahrs-Justizministerkonferenz vgl. auch ZAP Anwaltsmagazin 13/2016, S. 667). Die Zusammenkunft der Länderjustizminister dient der Koordination und Abstimmung der justiz- und rechtspolitischen Vorhaben ...mehr

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ZAP 7/2015, Das zuständige ... / a) Klagender Versicherungsnehmer

Der Versicherungsnehmer ist nicht verpflichtet, diesen Gerichtsstand zu wählen, auch wenn es für ihn kostengünstiger ist. Er braucht sich deshalb nicht vom Gericht auf diesen Gerichtsstand verweisen zu lassen (OLG Koblenz und OLG München JurBüro 1994, 477) und kann jederzeit zum allgemeinen Gerichtsstand der verklagten Versicherung überwechseln (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 4....mehr

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ZAP 2/2017, Das zuständige ... / c) Sonstige Betroffene

Sind mehrere Beklagte nicht in § 32b Abs. 1 ZPO einzubeziehen, kann neben dem allgemeinen Gerichtsstand ein besonderer Gerichtsstand in Betracht kommen. Geht etwa das Verhältnis zwischen Anlageberater und Anleger über einen Rat oder eine Empfehlung i.S.d. § 675 Abs. 2 BGB hinaus – ist also ein Beratungsvertrag anzunehmen –, gilt § 29 ZPO Abs. 1 ZPO (LG Berlin, Beschl. v. 4.4...mehr

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ZAP 2/2017, Das zuständige ... / bb) Auswahl

Bei der Auswahl zwischen verschiedenen Gerichtsständen kommt es ganz darauf an, auf welchem tatsächlichen Grund die geltend gemachte Verpflichtung beruhen soll. Wird etwa mangelhafte Vertretung vor Gericht gerügt, ist es in Anlehnung an § 34 ZPO angezeigt, den allgemeinen Gerichtsstand desjenigen Rechtsanwalts zu wählen, der am Ort oder in der Nähe dieses Gerichts wohnt bzw....mehr

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ZAP 2/2017, Das zuständige ... / c) Insolvenz

Ist die Gesellschaft infolge Insolvenz aufgelöst, § 728 BGB, und will der Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse durch Heranziehung der Gesellschafter, die verschiedene allgemeine Gerichtsstände haben, erhöhen, so ist der Gerichtsstand desjenigen zu wählen, der bei der Klärung des Insolvenzgrundes mitgewirkt hat (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.4.2007 – I-5 Sa 17/07).mehr

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ZAP 14/2016, Das zuständige... / bb) Länderübergreifende Zuständigkeiten

Käme es zu einer "Gemeinschaftlichkeit" erst beim BGH, gibt § 36 Abs. 2 ZPO dem Oberlandesgericht, zu dessen Bezirk das zuerst mit der Sache befasste Gericht gehört, zwar das Recht und die Pflicht, das zuständige Gericht zu bestimmen. Bei "vorbeugenden" Gesuchen läuft die Vorschrift indessen mangels Vorbefassung leer. An einem (zuerst) mit der Sache befassten Gericht fehlt e...mehr

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ZAP 14/2016, Das zuständige... / aa) Streitgenossen

Deshalb muss derjenige, der klagen will, dem bestimmenden Gericht unterbreiten, welche Personen er verklagen will und dass diese nicht schon kraft Gesetzes einen gemeinschaftlichen Gerichtsstand haben. Das kann er sogar, wenn er nicht prozessfähig ist (BGH, Beschl. v. 12.2.1987 – 1 ARZ 650/86). Dass darüber hinaus ein förmliches Gesuch gestellt werden muss, folgt schon aus §...mehr

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ZAP 21/2015, Das zuständige... / bb) Gericht des Begehungsortes

Der "fliegende Gerichtsstand" des § 14 Abs. 2 S. 1 UWG entspricht in seinem Wortlaut im Wesentlichen § 32 ZPO, was die Frage nach dem Verhältnis dieser beiden Vorschriften aufwirft. Von der Konzeption her soll die Vorschrift – wie das "nur" zeigt – jedenfalls eine "Ubiquität", wie sie bei Anwendung von § 32 ZPO zu drohen scheint, verhindern. Die Frage, wie die Vorschriften "...mehr

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ZAP 2/2016, Die Schutzschri... / II. Schutzschrift

Nach der neuen Legaldefinition des § 945a Abs. 1 S. 2 ZPO ist die Schutzschrift ein vorbeugender Verteidigungsschriftsatz gegen einen erwarteten Antrag auf Arrest oder einstweilige Verfügung. Ihre Bedeutung verdankt die Schutzschrift der gerichtlichen Übung, die Mehrzahl der Arreste oder einstweiligen Verfügungen trotz der von §§ 937 Abs. 1, 922 Abs. 1 ZPO gesetzten Hürde im...mehr

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ZAP 7/2015, Das zuständige ... / 4. Wahlrecht

Weil § 215 Abs. 1 S. 1 VVG (wie § 48 Abs. 1 VVG a.F.) einen zusätzlichen Gerichtsstand gibt, wird auch das "Wahlrecht" des § 35 ZPO ins Spiel gebracht. Beispiel: Der Kläger begehrt mit beim Gericht des Sitzes der Versicherung eingereichter Klageschrift Krankenhaustagegeld. Das Gericht weist vor Klagezustellung auf den Gerichtsstand des § 48 VVG a.F. hin. Im Einvernehmen mit d...mehr

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ZAP 14/2016, Das zuständige... / a) Entwicklung in der Rechtsprechung

Der BGH hat den Hebel in seinem Beschl. v. 19.1.1993 (X ARZ 845/92) daran angesetzt, dass das verweisende Gericht verkannt habe, dass die Klägerin mit der Bezeichnung des Streitgerichts im Mahnbescheidsantrag ihr Wahlrecht (zwischen dem allgemeinen Gerichtsstand und dem Gerichtsstand des § 22 ZPO) ausgeübt habe. Dieses Wahlrecht habe sie, was das verweisende Gericht übersehe...mehr

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ZAP 14/2016, Das zuständige... / aa) Höheres Gericht

Wenn der Rechtszug bereits auf eine Schiene gesetzt worden ist, ist bei der Frage der "Gemeinschaftlichkeit" von dem Gericht auszugehen, bei dem die Klage eingereicht und bei dem sie registriert worden ist. Problematisch wird sie auch in diesem Fall, wenn sowohl das angerufene Gericht als auch das Gericht, an das verwiesen worden ist, tatsächlich unzuständig sind. Ein "vorbe...mehr

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ZAP 14/2016, Das zuständige... / cc) Ausnahmen

An sich ist das Verfahren gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht gegeben, wenn die vorgesehenen Beklagten denselben allgemeinen Gerichtsstand haben (OLG Köln, Beschl. v. 5.12.2001 – 5 W 136/01). Das kann ein Kläger bisweilen aber nicht recht vor Klageeinreichung beurteilen. Selbst bei Identität des allgemeinen Gerichtsstandes wird bestimmt, wenn einer der vorgesehenen Beklagten in...mehr

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ZAP 21/2015, Das zuständige... / bb) Mehrere Beklagte

Konzentrationsregelungen können grundsätzlich nur eine Konzentration von Gerichtsständen innerhalb des Bereichs, für den die Konzentration eingerichtet ist, rechtfertigen. Bei mehreren Beklagten kann sich eine Gerichtsbestimmung gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO über sie hinwegsetzen, muss es aber nicht. Beispiel: Die Klägerin hat gegen den Beklagten zu 1), dem sie das Recht eingerä...mehr

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ZAP 2/2017, Das zuständige ... / 3. Staatshaftung

Insbesondere bei Unfällen kommt neben der Haftung von Privatpersonen auch eine Haftung von Hoheitsträgern in Betracht, etwa dann, wenn eine Verkehrssicherungspflicht oder Aufsichtspflicht Amtspflicht ist oder wenn eine Amtsperson "hoheitlich" am Straßenverkehr teilnimmt (näher hierzu s. Cuypers ZAP F. 13, S. 1724 ff.). Bestehen unterschiedliche allgemeine Gerichtsstände, ist...mehr

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ZAP 2/2017, Das zuständige ... / a) Anwaltsvertrag

Aufgrund des Umstands, dass sich Rechtsanwälte – in den verschiedensten rechtlichen Formen – mehr und mehr zusammenschließen, kommt Gerichtsbestimmung gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO besonders häufig beim Anwaltsregress in Betracht. Sie scheidet allerdings von vornherein aus, wenn Rechtsanwälte lediglich eine Bürogemeinschaft bilden. Nach dem Wortlaut des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ge...mehr

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ZAP 14/2016, Das zuständige... / dd) Drohende Unzuständigkeitserklärung

Bestimmung eines gemeinschaftlichen Gerichts ist aber grundsätzlich dann nicht zu versagen, wenn der Kläger von vornherein mehrere Personen verklagt, aber vor der Situation steht, dass ihm entweder das Gericht bedeutet, es sei hinsichtlich eines oder aller Beklagten unzuständig, oder dass einer oder alle Beklagten die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts rügen. Dann steh...mehr

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ZAP 4/2016, Der EU-Auslands... / 8. Zwischenergebnis

Einige im Verkehrsprozess ganz wesentlichen prozessualen Weichenstellungen erfolgen nach der lex fori. Danach ist nicht nur das materielle Recht, sondern auch das mit dem Gerichtsstand gewählte Prozessrecht mitentscheidend für den Klageerfolg.mehr

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ZAP 2/2017, Das zuständige ... / b) Unerlaubte Handlung

Sind Ansprüche "aus unerlaubter Handlung" Streitgegenstand, kommt Gerichtsbestimmung nur in Betracht, wenn die Handlung den Gesellschaftern in ihrer Gesamtheit zugerechnet werden kann. Ist das der Fall, dann ist der allgemeine Gerichtsstand desjenigen zu wählen, der gehandelt hat.mehr

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ZAP 18/2015, Anwaltsmagazin / EuGH soll Zuständigkeiten bei Flugverspätungen klären

Der BGH will vom EuGH klären lassen, ob Fluggäste eines mehrgliedrigen Flugs auch dann in Deutschland klagen können, wenn der verspätete Anschlussflug weder hierzulande startet noch landet. Der BGH selbst bejaht die Frage, will dies ohne den EuGH aber nicht entscheiden, weil die einschlägige Vorschrift EU-Recht ist (Art. 5 Nr. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 v. 2...mehr

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ZAP 7/2015, Das zuständige ... / 2. Regelungsgehalt des § 215 VVG

In § 215 Abs. 1 S. 1 VVG ist keine Ausschließlichkeit festgehalten; er gibt dem Versicherten einen zusätzlichen Gerichtsstand. a) Klagender Versicherungsnehmer Der Versicherungsnehmer ist nicht verpflichtet, diesen Gerichtsstand zu wählen, auch wenn es für ihn kostengünstiger ist. Er braucht sich deshalb nicht vom Gericht auf diesen Gerichtsstand verweisen zu lassen (OLG Koble...mehr

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ZAP 2/2017, Das zuständige ... / dd) Formalitäten des Gesuchs

Formell gilt das Gleiche wie beim Anwaltsregress: An sich sind im Gesuch nicht nur die Adressen der Praxen/Krankenhäuser, sondern die Privatanschriften der Ärzte und die Anschriften der Träger anzugeben. Wenn sich dem Gesuch aber zumindest der allgemeine Gerichtsstand eines Beteiligten entnehmen lässt, der im Bezirk des Gerichts liegt, bei dem das Gesuch gestellt wird und da...mehr

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ZAP 2/2017, Das zuständige ... / b) Mehrere Bürgen

Die Auswahl zwischen mehreren Bürgen sollte sich daran orientieren, wer mit dem Hauptschuldner bzw. seinem Sitz räumlich näher verbunden ist (so auch OLG Hamm, Beschl. 23.9.2014 – I-32 SA 59/14, weil die Beklagten nicht über § 29 Abs. 1 ZPO einen gemeinsamen Gerichtsstand hätten). Bei einer Konzernbürgschaft ist maßgeblich der Sitz der Konzerntochter (OLG Düsseldorf, Beschl....mehr

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ZAP 7/2015, Das zuständige ... / 5. Seeversicherung

Besonderes gilt bei der Seeversicherung. Für die Entscheidung von Streitigkeiten, die aus einem solchen Versicherungsverhältnis entstehen, ist ausschließlich das Gericht zuständig, bei dem der Versicherer seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, § 127 S. 1 ADS. a) Gerichtsstandsklausel Die Gerichtsstandsklausel des § 127 ADS ist unbeschadet Art. 17 EuGVÜ (nunmehr VO (EG) Nr. 44/2...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / 2. Zuständigkeit

Zunächst ist die Frage der funktionellen Zuständigkeit zu klären. Sie bezeichnet die Verteilung der verschiedenen Rechtspflegefunktionen in ein und derselben Sache an verschiedene Rechtspflegeorgane. Bei der Zwangsvollstreckung ist mithin zu prüfen, welche Vollstreckungstätigkeit (Geld- oder Individualvollstreckung, Fahrnis- oder Mobiliarvollstreckung, Abnahme der Vermögensa...mehr

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ZAP 7/2015, Das zuständige ... / b) Örtliche Zuständigkeit

Die Konkurrenzfrage kann aber auch nur die örtliche Zuständigkeit betreffen. Beispiel: Der Antragsteller will durch das Amtsgericht N, in dessen Bezirk er wohnt, einen Versicherungsschein über eine Kapitallebensversicherung für kraftlos erklären lassen. Das Amtsgericht N weist den Antrag zurück, weil es nicht örtlich zuständig sei. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Beschl. v. ...mehr

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ZAP 7/2015, Das zuständige ... / 1. Internationale Zuständigkeit

Gemäß Art. 19 VO (EG) Nr. 44/2001 kann ein Arbeitgeber, der seinen "Wohnsitz" im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der EU hat, nicht nur vor einem Mitgliedstaat dieses Wohnsitzes verklagt werden, sondern auch in einem anderen Mitgliedstaat vor dem Gericht des Ortes, an dem der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet oder zuletzt gewöhnlich verrichtet hat. Ist das n...mehr

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ZAP 7/2015, Das zuständige ... / III. Versicherungsverträge und -vermittlungen

Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist "auch" das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, § 215 Abs. 1 S. 1 VVG . Die Vorschrift fasst lediglich das "bei" Klagen des Art. 9 Abs. 1 lit. b VO (EG) Nr. 44/...mehr

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ZAP 2/2017, Das zuständige ... / bb) Auswahlkriterien

Es macht an sich Sinn, den allgemeinen Gerichtsstand desjenigen als gemeinschaftlich zu bestimmen, der nach dem Vortrag des Gesuchstellers im Prozess am besten zur Aufklärung dazu beitragen kann, worauf der als Schaden zu qualifizierende Zustand zurückzuführen ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.8.2009 – I-5 Sa 42/09; v. 5.10.2010 – I-5 Sa 67/10). Dabei muss allerdings in Kau...mehr

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ZAP 14/2016, Das zuständige... / cc) Subjektive Klageerweiterung

Wenn der Kläger mehrere Personen vor verschiedenen Gerichten verklagt hat, können sie nicht mehr in einem Verfahren gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO verbunden werden (BGH, Beschl. v. 23.2.2011 – X ARZ 388/10). Warum das anders sein soll, wenn ein Kläger eine bereits erhobene Klage vor demselben Gericht gegen weitere Beklagte erweitern will, ist nicht ersichtlich. Derjenige Beklagt...mehr

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ZAP 14/2016, Das zuständige... / aa) Zeitliche Obergrenzen

Allerdings gibt es Versuche, eine Obergrenze anhand des jeweiligen Prozessstadiums zu ziehen. Der BGH (Beschl. v. 10.1.2006 – X ARZ 367/05) sieht die Bestimmung eines gemeinschaftlichen Gerichts dann nicht mehr als möglich an, wenn Klagen gegen Parteien mit unterschiedlichem Gerichtsstand bereits an unterschiedliche Gerichte bindend verwiesen worden sind. Ebenso verweigern O...mehr

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ZAP 1/2016, Internationale Zuständigkeit: Haftung wegen Pflichtverletzung des Geschäftsführers

(EuGH, Urt. v. 10.9.2015 – C-47/14) • Ist eine im Inland ansässige Person als Geschäftsführer und Direktor insb. den Weisungen der ihn an- und bestellenden ausländischen Kapital (Holding-)Gesellschaft (hier: Niederländische B.V.) auf Grundlage individueller Vereinbarungen Weisungen unterworfen, dann ist er nach den für Arbeitnehmer geltenden Bestimmungen der Brüssel I-VO (EG...mehr

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ZAP 21/2015, Das zuständige... / d) Mehrere Beklagte

Sollen mehrere verklagt werden, so begründet § 14 Abs. 2 S. 1 UWG nur insoweit einen gemeinschaftlichen Gerichtsstand, wie ein Beklagter sich die unlautere Handlung des anderen zurechnen lassen muss. Das kann nicht ohne weiteres über einen vom Kläger allen Beklagten pauschal zugeschriebenen Schaden geschehen; vielmehr muss eine – wie auch immer zu qualifizierende – Teilnahme...mehr

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ZAP 2/2017, Das zuständige ... / b) Mehrere Kapitalanlagen

Unter systematischen Gesichtspunkten empfiehlt es sich jedenfalls, bei der Anwendung von § 32b Abs. 1 ZPO nicht (mehr) mit Schlagworten wie "Prospektverantwortlichkeit im engeren/weiteren Sinne" zu arbeiten, sondern (zunächst) nur die "Informationsverantwortlichen" (resp. "Prospektverantwortlichen") von den sonstigen "Betroffenen" auseinander zu halten. Indessen dürfen nicht...mehr

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ZAP 8/2015, Internationales Zivilverfahrensrecht: Reichweite einer Gerichtsstandsabrede

(BGH, Urt. v. 21.1.2015 – VIII ZR 352/13) • Die internationale Zuständigkeit des Prozessgerichts zur Entscheidung über eine Aufrechnung mit einer konnexen Forderung kann sich in analoger Anwendung des § 33 Abs. 1 ZPO ergeben. Der von dieser Bestimmung geforderte Zusammenhang des Klageanspruchs mit den gegen ihn vorgebrachten Verteidigungsmitteln ist etwa bei Ansprüchen aus V...mehr

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ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / 1. Zuständiges Gericht

Mit einem Hinweisbeschluss vom 19.10.2016 (WRP 2017, 179) hat der BGH die seit langem schwelende Streitfrage geklärt, ob sich die sachliche Sonderzuständigkeit der Landgerichte für Streitigkeiten im Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht auch auf Vertragsstrafeansprüche erstreckt, zugunsten der Zuständigkeit der Landgerichte geklärt. Dies spricht dafür, dass insoweit...mehr

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ZAP 3/2016, Das zuständige ... / 1. Anwendung des GWB

Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die die Anwendung dieses Gesetzes betreffen, sind gem. § 87 S. 1 GWB ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes ausschließlich die Landgerichte – Kammern für Handelssachen (§ 95 Abs. 2 Nr. 1 GVG) – zuständig. Von der Konzentrationsmöglichkeit des § 89 GWB ist vielfach Gebrauch gemacht worden. Hinweis: In Nordrhein-Westfalen sind d...mehr

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ZAP 4/2016, VOB/B: Einbeziehung in Bauvertrag bei privaten Auftraggebern und -nehmern

(OLG Hamm, Beschl. v. 21.10.2015 – 32 SA 51/15) • Vereinbaren private Auftraggeber und Auftragnehmer pauschal die Geltung der VOB/B, wird die auf öffentliche Auftraggeber zugeschnittene Vorschrift des § 18 Abs. 1 VOB/B von der pauschalen Einbeziehung des Regelwerks nicht erfasst. Denn diese Vorschrift über den Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag ist schon ihrem ...mehr

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ZAP 11/2016, Vollstreckungsgericht: Zuständigkeit bei Vollstreckung in Guthabenforderung

(LG Frankfurt/M., Beschl. v. 7.3.2016 – 2-09 T 85/16) • Besitzt der Schuldner keinen Gerichtsstand im Inland, besteht eine Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts, bei einer Vollstreckung in eine Guthabenforderung einer Bank nicht am Sitz der Niederlassung, sondern alleine am Sitz des Drittschuldners. Entscheidend ist danach, wo sich das Vermögen des Schuldners befindet. Es...mehr

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ZAP 4/2016, Der EU-Auslands... / 2. Klage des Schädigers und seiner Versicherung

Die internationale Zuständigkeit für Passivprozesse des Geschädigten ist praktisch bedeutsam, weil es nach Art. 29, 30 EuGVVO zu einem Wettlauf zwischen der Leistungsklage des Geschädigten und der negativen Feststellungsklage der Schädigerseite kommen kann. Der Schädiger kann nach Art. 4 Abs. 1 EuGVVO, Art. 7 Nr. 2 EuGVVO am Wohnsitz des Geschädigten oder im deliktischen Ger...mehr