Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsstand

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZErb 06/2021, Zum erweitert... / 1 Tatbestand

I. Die Antragstellerin war die Ehefrau des am 10.8.2017 verstorbenen N. Die Ehegatten heirateten am 25.9.1998 und lebten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Ein Testament existierte nicht. Am 19.9.2017 schlug die Antragstellerin die Erbschaft nach ihrem verstorbenen Ehemann aus. Erbin wurde zunächst die Mutter des Ehemannes. Diese verstarb am 19.8.2017 und wu... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vergütungsprozess

Rz. 91 Der Gerichtsstand einer Vergütungsklage richtet sich nach § 29 ZPO. Da Rechtsgrund für den anwaltlichen Vergütungsanspruch regelmäßig der mit dem Mandanten geschlossene Geschäftsbesorgungsvertrag ist (siehe Rdn 13), gilt für Honorarklagen der Gerichtsstand des vertraglichen Erfüllungsortes. Dieser richtet sich grds. nach dem Leistungsort, der sich aus § 269 BGB ergibt... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Anwalt am dritten Ort

Rz. 106 Findet der Rechtsstreit am Sitz der Partei statt und beauftragt sie hierfür einen auswärtigen Anwalt, so sind dessen Reisekosten grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei diesem auswärtigen Anwalt um "den Anwalt des Vertrauens" handelt[103] oder der auswärtige Anwalt bereits vorprozessual in derselben Angelegenheit tätig war.[104] Zw... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
AGS 06/2021, Köhler/Bornkamm/Feddersen, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - Kommentar (mit GeschGehG, PAngV, UKlaG, DL-InfoV)

Begründet von Dr. Adolf Baumbach; kommentiert von Prof. Dr. Helmut Köhler, Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Bornkamm, Jörn Feddersen, LL.M. und Prof. Dr. Christian Alexander. 39. neu bearb. Aufl., 2021. C.H. Beck. XXXI, 2387 S., 195,00 EUR Die Neuauflage des Standardkommentars zum UWG war erforderlich geworden durch das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs (BGBl I 2020, 2568)... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Erstattungsfragen bei Anwaltswechsel

Rz. 140 Nach § 689 ZPO ist das Amtsgericht, bei dem der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ausschließlich für das Mahnverfahren zuständig. Durch diese gesetzliche Vorgabe wird der Antragsteller in aller Regel einen Rechtsanwalt seines Wohnsitzes mit der Vertretung im Mahnverfahren beauftragen. Die Kosten dieses Rechtsanwalts sind nach § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO vo... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 1 Verwertungsgesellschaften haben die Aufgabe, die Nutzungsrechte, Einwilligungsrechte oder Vergütungsansprüche, die sich nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) ergeben, für Rechnung mehrerer Urheber oder Inhaber verwandter Schutzrechte zur gemeinsamen Auswertung wahrzunehmen. Mit Wirkung zum 1.6.2016 ist das Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) an die Stelle des Urheberre... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahren

Rz. 93 Nach Abs. 2 S. 1 kann eine nach Abs. 1 S. 1 vereinbarte, eine nach § 4 Abs. 3 S. 1 vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer festgesetzte oder eine nach § 4a für den Erfolgsfall vereinbarte Vergütung, die unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch ist, im Vergütungsrechtsstreit auf den angemessenen Betrag bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren herabgesetzt wer... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Sachliche und örtliche Zuständigkeit

Rz. 29 Hilft der Urkundsbeamte der Erinnerung gegen seine Entscheidung über die Beratungshilfevergütung nicht ab, entscheidet über die Erinnerung gemäß § 56 Abs. 1 S. 3 das nach § 4 Abs. 1 BerHG zuständige Gericht. Dieses Gericht, das in der Regel auch bereits die Vergütung festgesetzt hat (§ 55 Abs. 4; vgl. auch § 55 Rdn 103 ff.),[83] ist in der Regel das Gericht des allgem... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Getrennte Rechtswahrnehmung durch denselben Anwalt

Rz. 113 Bei der Rechtsverfolgung für mehrere Gläubiger hat der Anwalt rechtlich die Möglichkeit, die Ansprüche eines jeden Gläubigers einzeln geltend zu machen, soweit keine notwendige Streitgenossenschaft (§ 62 ZPO)[126] vorliegt. Antragsteller sind "grundsätzlich frei in der Wahl, ob sie mehrere aus einem einheitlichen wirtschaftlichen Lebensvorgang erwachsene Ansprüche ge... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Patronatserklärung ausländischer Gesellschaften

Zusammenfassung Für die Geltendmachung von Ansprüchen auf Grundlage einer harten Patronatserklärung einer ausländischen Gesellschaft zu Gunsten ihrer deutschen Tochtergesellschaft sind bei fehlender Gerichtsstandsvereinbarung die Gerichte am Sitz der ausländischen Muttergesellschaft zuständig. Hintergrund Die Beklagte ist eine Aktiengesellschaft dänischen Rechts mit Sitz in Dä... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
zfs 05/2021, Verkehrsunfall... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die Klage ist zulässig." Insbesondere ist das LG Karlsruhe international und örtlich zuständig. Nach Art. 13 Abs. 2, 11 Abs. 1 lit. b) EuGVVO ist für die Direktklage gegen den VR ein Gerichtsstand am Wohnsitz des Geschädigten begründet (vgl. EuGH, Urt. v. 13.12.2007 – C-463/06, juris; BGH, Urt. v. 6.5.2008 – VI ZR 200/05, juris; Greger/Zwickel in: Greger/Zwickel. Haft... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Allgemeiner Gerichtsstand

Rn 9 Der allgemeine Gerichtsstand wird gem. § 4, §§ 13–19 ZPO bestimmt. Danach ist der allgemeine Gerichtsstand einer natürlichen Person deren Wohnsitz im Inland (§ 13 ZPO). Unter dem Wohnsitz (§§ 7 ff. BGB) ist der räumliche Mittelpunkt der gesamten Lebensverhältnisse zu verstehen.[22] Dabei kommt einer Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt nur eine Indizwirkung zu, ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Baumert/Beth/Thönissen, Berliner Kommentar Insolvenzrecht, InsO § 3a Gruppen-Gerichtsstand

Gesetzestext (1) 1Auf Antrag eines Schuldners, der einer Unternehmensgruppe im Sinne von § 3e angehört (gruppenangehöriger Schuldner), erklärt sich das angerufene Insolvenzgericht für die Insolvenzverfahren über die anderen gruppenangehörigen Schuldner (Gruppen-Folgeverfahren) für zuständig, wenn in Bezug auf den Schuldner ein zulässiger Eröffnungsantrag vorliegt und der Sch... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 2. Voraussetzungen, Abs. 1

Rn 10 Basierend auf Abs. 1 wird für Schuldner, die einer Unternehmensgruppe gem. § 3e angehören (gruppenangehörige Schuldner), ein zusätzlicher Gerichtsstand eingeführt (Gruppen-Gerichtsstand). Eine Unternehmensgruppe im Sinne der InsO besteht nach § 3e Abs. 1 aus rechtlich selbstständigen Unternehmen, die den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen im Inland haben und ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Norm wurde durch das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen eingeführt.[1] Zugrunde lag ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 30.01.2014.[2] Erst unter dem 09.03.2017 wurde es im Bundestag verabschiedet.[3] Aufgrund der langen Zeitspanne zwischen dem ersten Entwurf und der tatsächlichen Verabschiedung, wird das Gesetz auch als "verfass... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 3. Zulässiger Eröffnungsantrag

Rn 17 Das Gesetz stellt auf einen zulässigen Eröffnungsantrag ab, sodass dieser Antrag nicht auch notwendigerweise in Bezug auf einen Eröffnungsgrund begründet sein muss.[32] Die Prüfung der Begründetheit würde zeit- und aufwandsintensive Ermittlungen tatsächlicher und rechtlicher Art erfordern und damit einer möglichst frühzeitigen Festlegung des Gruppen-Gerichtsstands scho... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5. Zuständigkeit des Restrukturierungsgerichts

Rn 17a Die Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (Richtlinie über Restrukturierung u... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 12. Aufsatzliteratur

Rn 44 Bauer, Sanierung im Insolvenzverfahren, § 12, in: Die GmbH in der Krise, 5. Aufl. 2016; Baumert, Konzerninsolvenzrecht: Antragslose Verweisung an den Gruppen-Gerichtsstand und Recht auf gesetzlichen Richter, ZInsO 2019, 608 ff.; Blankenburg, Begründung des Gruppengerichtsstands gemäß § 3a InsO bei konzentrierten "Konzerninsolvenzgerichten", ZInsO 2019, 169 ff.; Brünkma... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1 §§ 13–19a ZPO

Rn 6 Die Bestimmungen über den allgemeinen Gerichtsstand sind grundsätzlich anwendbar mit der Besonderheit der ausschließlichen örtlichen Zuständigkeit des Insolvenzgerichts gem. § 3 und der Vorrangigkeit des Mittelpunkts einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit. § 19a ZPO sieht als allgemeinen Gerichtsstand eines Insolvenzverwalters für Klagen, die sich auf die Insol... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 6. Untergeordnete Schuldnerbedeutung

Rn 20 Der antragstellende Schuldner darf "nicht offensichtlich von untergeordneter Bedeutung für die gesamte Unternehmensgruppe" sein, Abs. 1 Satz 1. Ob eine solche untergeordnete Bedeutung besteht, ist anhand der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, wobei neben Kriterien wie dem Anteil des Schuldners am gruppenweiten Umsatz und der gruppenweit zusammengefassten Bilanzsum... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Mittelpunkt der selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit

Rn 4 Selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ist jede auf eine Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit.[11] Die Hauptniederlassung und damit der Mittelpunkt einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit befindet sich dort, von wo aus die Geschäfte geleitet werden.[12] Zur Bestimmung des Mittelpunkts der selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit sind durch Ermittlung der ta... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Gesetzestext

(1) 1Auf Antrag eines Schuldners, der einer Unternehmensgruppe im Sinne von § 3e angehört (gruppenangehöriger Schuldner), erklärt sich das angerufene Insolvenzgericht für die Insolvenzverfahren über die anderen gruppenangehörigen Schuldner (Gruppen-Folgeverfahren) für zuständig, wenn in Bezug auf den Schuldner ein zulässiger Eröffnungsantrag vorliegt und der Schuldner nicht... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) 1Örtlich zuständig ist ausschließlich das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. 2Liegt der Mittelpunkt einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit des Schuldners an einem anderen Ort, so ist ausschließlich das Insolvenzgericht zuständig, in dessen Bezirk dieser Ort liegt. (2) Hat der Schuldner in den letzten sechs Monat... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift bestimmt die örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts. Die Regelung bezieht sich auf alle insolvenzfähigen Personen, Gesellschaften und sonstigen Vermögensmassen gem. § 11. Es wird damit sichergestellt, dass das Insolvenzverfahren an demjenigen Ort durchgeführt wird, an dem der Gemeinschuldner seinen wirtschaftlichen Schwerpunkt hat. Flankiert wird di... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 8. Übergang des Antragsrechts, Abs. 3

Rn 37 Antragsberechtigt ist grundsätzlich der Schuldner. Dies gilt auch dann, wenn der Eröffnungsantrag von einem Gläubiger gestellt wurde. Nach Abs. 3 geht die Antragsbefugnis für die Festlegung eines Gruppen-Gerichtsstandes aber mit der Verfahrenseröffnung auf den Insolvenzverwalter über. Wird vor Verfahrenseröffnung ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, auf den die... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 10. Rechtsmittel

Rn 40 Gegen einen Beschluss über die Begründung eines Gruppen-Gerichtsstandes gibt es kein Rechtsmittel, da ein solches i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 nicht vorgesehen ist.[59] Eine sofortige Beschwerde ist selbst in denjenigen Fallgestaltungen ausgeschlossen, in denen das Insolvenzgericht fälschlicherweise die Prämissen des § 3a bejaht hat. Auch diese richterliche Entscheidung is... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 7. Gerichtliche Zweifel am gemeinsamen Interesse, Abs. 2

Rn 34 Nach Abs. 2 kann das Gericht den Antrag auf Begründung eines Gruppen-Gerichtsstands abweisen, wenn Zweifel daran bestehen, dass eine Konzentration der Verfahrensführung bei dem angerufenen Gericht im gemeinsamen Interesse der Gläubiger liegt. Dabei ist nicht nur auf die Interessen der Gläubiger des antragstellenden Schuldners abzustellen, sondern auch auf die Interesse... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 5. Formvorgaben

Rn 19 Das Gesetz sieht in § 3a keine Schriftlichkeit für den Antrag zur Eröffnung eines Gruppen-Gerichtsstandes vor. Gleichsam ist der Antrag nach § 3a schriftlich zu stellen. Diese Prämisse ergibt sich aus § 13 wonach Insolvenzanträge schriftlich zu stellen sind.[35] Aus Gründen der Beweisbarkeit wäre auch dazu zu raten. mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 9. Zuständigkeit für Entscheidung

Rn 39 Die Entscheidung über die Begründung eines Gruppen-Gerichtsstandes ist von derart weitreichender Bedeutung, dass gem. § 18 Abs. 1 Nr. 3 RPflG der Richter zuständig ist für den Beschluss. Eine Erklärung zur Zuständigkeit gem. § 3a gilt nicht nur für das Insolvenzgericht und den Richter (§ 3c Abs. 1), sondern auch für den Rechtspfleger entsprechend.[58] mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
zfs 04/2021, Wo soll das alles noch hinführen?

Wir befinden uns in der nächsten Pandemie-Welle, der Ruf nach Normalität wird lauter, dennoch ist nicht von der Hand zu weisen, dass sich grundlegende Regeln in der Arbeitswelt verändert haben, flexibles Arbeiten soll zur Normalität werden. Über automatisierte Prozesse – begünstigt durch wachsende IT-Potentiale – soll die Effizienz des Arbeitens auch so erhöht werden. Dieser ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
zfs 03/2021, Die Entwicklun... / IV. Örtliche Zuständigkeit bei Gabelflug u.Ä.

Der BGH entschied mit Urt. v. 12.5.2020,[56] dass Art. 7 Nr. 1 lit. b Brüssel-Ia-VO einen einheitlichen Gerichtsstand für sämtliche Klagen aus dem Dienstleistungsvertrag begründet. Bei einem Vertrag, der einen Hinflug zu einem bestimmten Endziel und einen Rückflug zu einem vom ersten Abflugort verschiedenen Ankunftsort vorsieht, ist deshalb an allen drei Orten der Gerichtsst... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Gewerberaummietverhältnis: ... / 5.2.1 Örtliche Zuständigkeit

Für Streitigkeiten über Ansprüche aus Miet- oder Pachtverhältnissen über Räume oder über das Bestehen solcher Verhältnisse ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk sich die Räume befinden (§ 29a Abs. 1 ZPO, sog. ausschließlicher Gerichtsstand bei Miet- oder Pachträumen). mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
FoVo 03/2021, Wenn der Drit... / II. Die Lösung

Wer zuerst kommt, mahlt zuerst Auch im Rahmen der Lohnpfändung als Teil der Forderungspfändung gilt für die Reihenfolge der Pfändungen § 804 Abs. 3 ZPO. Die zeitlich vorrangige Pfändung ist vollständig primär zu befriedigen, bevor nachfolgende Pfändungen zu berücksichtigen sind. Mit der Pfändung geht das Einziehungsrecht für die pfändbaren Anteile des Arbeitseinkommens vom Sc... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
FF 02/2021, Internationale ... / 2 Anmerkung

Der Sachverhalt, der sich hinter dem durchaus sperrigen, etwas geschraubt wirkenden Leitsatz des EuGH verbirgt, ist zwar einfach zu erfassen und durchaus überschaubar gelagert, birgt aufgrund der "Alltäglichkeit" entsprechender Konstellationen aber ganz erheblichen "Sprengstoff" für die anwaltliche Beratung und Vertretung im internationalen Unterhaltsrecht. Ein engagierter "... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
FF 01/2021, Privatscheidung... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten schlossen am 27.5.1999 vor dem islamrechtlichen Gericht in Homs/Syrien die Ehe. Im Zusammenhang mit der Eheschließung verpflichtete sich der Ehemann (Beteiligter zu 1) in einem Ehevertrag gegenüber der Ehefrau (Beteiligte zu 2) zur Leistung einer Morgengabe, die in Höhe von 100.000 syrischen Pfund vorauszuzahlen und in Höhe von weiteren 500.000... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
FF 12/2020, Zuständigkeit d... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 3 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18.12.2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen (ABl 2009, L 7, S. 1). [2] Es ergeht im Rahmen eines Verfahrens zwischen WV, wohnhaft in Wien... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 2. Kein ausschließlicher Gerichtsstand

Rz. 2 Im Gegensatz zu § 43 Nr. 5 WEG a.F. ist der Gerichtsstand des § 43 Abs. 1 S. 1 WEG für Klagen gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht mehr ausschließlich. Damit kann der Kläger bei einer Mehrheit von Gerichtsständen wählen. Bedeutsam wird dies auch für Klagen der Wohnungseigentümergemeinschaft, da nunmehr Widerklagen an einem anderen Gericht möglich werden. mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 2. Fakultativer Gerichtsstand

Rz. 4 Der Gerichtstand des § 43 Abs. 1 S. 2 WEG ist im Gegensatz zu § 43 Nr. 5 WEG a.F. nicht zwingend.[3] Der Kläger kann einen Wohnungseigentümer wegen Verbindlichkeiten seiner Gemeinschaft auch vor einem anderen Gericht verklagen, das nach einer sonstigen Gerichtsstandsbestimmung zuständig ist. Insbesondere ist eine Klage an seinem allgemeinen Gerichtsstand möglich. mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / I. Gerichtsstand der Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 43 Abs. 1 S. 1 WEG)

1. Gerichtsstand der belegenen Sache Rz. 1 Die frühere, auf eine Zuständigkeit des Gerichts für Wohnungseigentumssachen beschränkte Regelung des § 43 WEG a.F. wurde im neuen § 43 Abs. 1 WEG um eine Gerichtsstandsregelung der Wohnungseigentümergemeinschaft ergänzt. Nach Auffassung des Gesetzgebers war unklar, ob sich diese nach dem Ort der Verwaltung oder nach dem Ort richtet,... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / II. Gerichtsstand für Klagen wegen Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 43 Abs. 1 S. 2 WEG)

1. Motivation der gesetzgeberischen Bestimmung Rz. 3 § 43 Abs. 1 S. 2 WEG erweitert den Gerichtsstand der belegenen Sache auf Klagen aus § 9a Abs. 4 S. 1 WEG, also wegen der Haftung der Wohnungseigentümer für Verbindlichkeiten ihres Verbandes. Dies soll nach dem Bekunden der Gesetzesmaterialien eine einheitliche Klage gegen sämtliche Wohnungseigentümer und die Wohnungseigentü... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 1. Gerichtsstand der belegenen Sache

Rz. 1 Die frühere, auf eine Zuständigkeit des Gerichts für Wohnungseigentumssachen beschränkte Regelung des § 43 WEG a.F. wurde im neuen § 43 Abs. 1 WEG um eine Gerichtsstandsregelung der Wohnungseigentümergemeinschaft ergänzt. Nach Auffassung des Gesetzgebers war unklar, ob sich diese nach dem Ort der Verwaltung oder nach dem Ort richtet, an dem sich die Liegenschaft befind... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / A. Gerichtsstand

I. Gerichtsstand der Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 43 Abs. 1 S. 1 WEG) 1. Gerichtsstand der belegenen Sache Rz. 1 Die frühere, auf eine Zuständigkeit des Gerichts für Wohnungseigentumssachen beschränkte Regelung des § 43 WEG a.F. wurde im neuen § 43 Abs. 1 WEG um eine Gerichtsstandsregelung der Wohnungseigentümergemeinschaft ergänzt. Nach Auffassung des Gesetzgebers war un... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 1. Motivation der gesetzgeberischen Bestimmung

Rz. 3 § 43 Abs. 1 S. 2 WEG erweitert den Gerichtsstand der belegenen Sache auf Klagen aus § 9a Abs. 4 S. 1 WEG, also wegen der Haftung der Wohnungseigentümer für Verbindlichkeiten ihres Verbandes. Dies soll nach dem Bekunden der Gesetzesmaterialien eine einheitliche Klage gegen sämtliche Wohnungseigentümer und die Wohnungseigentümergemeinschaft ermöglichen.[2] Hierbei handel... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 4. Keine Anwendung auf die Inanspruchnahme von Wohnungseigentümern aus anderem Rechtsgrund

Rz. 6 Die Zuständigkeit nach § 43 Abs. 1 S. 2 WEG stellt eine Spezialregelung dar, die nicht analogiefähig ist. Anders als nach früherem Recht kann der Gläubiger also einen Wohnungseigentümer nach Aufhebung von § 43 Nr. 5 WEG a.F. nicht wegen sonstiger Verbindlichkeiten im Gerichtsstand der belegenen Sache in Anspruch nehmen, selbst wenn sich der Anspruch auf Gemeinschafts- ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 3. Sachliche Zuständigkeit

Rz. 5 Die gut gemeinte Parallelisierung des örtlichen Gerichtsstandes für Klagen gegen Wohnungseigentümergemeinschaft und Wohnungseigentümer wird indessen in Ermangelung einer entsprechenden Regelung zur sachlichen Zuständigkeit häufig zusätzliche Probleme bereiten. Übersteigt der Streitwert der Klage gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft 5.000 EUR, ist somit das Landgeri... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Anhang / Teil 3 Verfahrensvorschriften

§ 43 Zuständigkeit (1) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat ihren allgemeinen Gerichtsstand bei dem Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Bei diesem Gericht kann auch die Klage gegen Wohnungseigentümer im Fall des § 9a Absatz 4 Satz 1 erhoben werden. (2) Das Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, ist ausschließlich zuständig für mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Dänemark / III. Scheidungsverfahren

Rz. 113 Die Scheidung erfolgt – wie die Entscheidung über das Getrenntleben – in aller Regel durch administrative Bewilligung (§ 42 ÆL). Es gelten dieselben Grundsätze wie für die administrative Bewilligung des Getrenntlebens (siehe Rdn 107). Bei einem Scheidungsantrag nach § 30 Abs. 2 ÆL, wonach die Scheidung nach Ablauf des Getrenntlebens erfolgt, erteilt die Agentur für F... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Kroatien / IV. Internationale Zuständigkeit der Gerichte/Behörden

Rz. 45 Die internationale Zuständigkeit in vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Ehegatten bestimmt sich seit dem 29.1.2019 nach der EUGüVO (vgl. Art. 49 Abs. 1 IPR-Gesetz), die einen akzessorischen Gerichtsstand festlegt, das heißt die Zuständigkeit des Gerichts, an dem eine Ehe- bzw. Nachlasssache anhängig ist (Art. 4, 5 EUGüVO). Besteht kein solcher akzessorischer ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Österreich / 2. Nachehelicher Unterhalt

Rz. 230 Der Unterhaltsanspruch ist mittels Unterhaltsklage im streitigen Verfahren geltend zu machen. Für alle gesetzlichen Unterhaltsansprüche eines Ehegatten gegenüber dem anderen sind – sowohl während aufrechter Ehe als auch nach Eheauflösung – die Bezirksgerichte sachlich zuständig (§ 49 Abs. 2 Z. 2 JN). Hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit ist zu unterscheiden: Ist ... mehr