Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsstand

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeldverzug / Zusammenfassung

Begriff Allgegenwärtiges Problem vieler Eigentümergemeinschaften sind Hausgeldrückstände einzelner Wohnungseigentümer. Hier gilt es für den Verwalter schnell und konsequent zu handeln, um Liquiditätsengpässe innerhalb der Gemeinschaft und die Verjährung rückständiger Hausgeldansprüche zu vermeiden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Konkrete spezialgesetzliche Vorschrif...mehr

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Zum Aufbau des Buches

Das Buch ist in Hauptstichwörter untergliedert, z.B. Abbiegen, Abstand, Fußgänger, Parken, also in gängige Suchbegriffe, die den einschlägigen Fall schnell auffinden lassen. Im Anschluss daran finden sich weitere Stichwörter, die sich auf den konkret dargestellten Fall beziehen, z.B. Autobahn/Richtgeschwindigkeit/Ausscheren/Überholen. Da ein mehrfacher Abdruck desselben Fall...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vertragsstrafe / 2.2 Form und Akzessorietät

Das Strafversprechen muss die gleiche Form einhalten wie der Hauptvertrag. Geht es z. B. um eine Vertragsstrafe in einem Arbeitsvertrag, der keiner besonderen Form bedarf, würde eine mündliche Vereinbarung reichen. Wird die Vertragsstrafe im Rahmen eines Grundstückskaufvertrags vereinbart, bedarf sie wie der Kaufvertrag der notariellen Form. Das Strafversprechen ist akzessori...mehr

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§ 16 Klageerhebung / C. Gerichtsstand

Rz. 13 Fahrer, Halter und Pflichtversicherer können gemeinsam am Gerichtsstand des Unfallortes direkt verklagt werden (§ 32 ZPO, § 20 StVG, § 115 VVG). Es besteht nur einfache Streitgenossenschaft, sodass auch jeweils eine gesonderte Klage gegen den Fahrer, Halter und Pflichtversicherer möglich ist. Es kommen somit fünf Gerichtsstände in Betracht:mehr

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§ 6 VVG 2008/AKB 2015 / E. Gerichtsstand (§ 215 VVG)

Rz. 39 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hat. Rz. 40 § 215 VVG spricht vom "Versicherungsnehmer" und nicht vom "Verbraucher", sodass diese Gerichtsstandregelung auch für juristische Personen gilt.[48] Rz. 41 Die Überlegu...mehr

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§ 18 Unfälle im Ausland / B.4. Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie

Rz. 2 Der Bundestag hat mit Wirkung zum 1.1.2003 die 4. Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie (4. KH-Richtlinie) der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt. Diese Richtlinie soll zu einer Erleichterung der Abwicklung von Unfallschäden im Ausland beitragen[2] und im Interesse des Verbraucherschutzes Schwierigkeiten nach einem Verkehrsunfall im Ausland minimieren.[3] R...mehr

Lexikonbeitrag aus der verein wissen
Einkauf: von der Anfrage bi... / 4 Lieferantenbeurteilung im Vorfeld

Unter Kostengesichtspunkten ist der Preis oft das ausschlaggebende Kriterium für die Wahl eines Lieferanten. Doch die Erfahrung lehrt, dass das billigste Angebot selten das Beste ist: Bringt ein Anbieter ein Produkt oder eine Leistung wesentlich günstiger als alle anderen auf den Markt, ist Vorsicht geboten. Hier gilt es zu prüfen, ob der Anbieter aus einem bestimmten Grund,...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 2. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 15 Örtlich ist grds. das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht zuständig, bei dem der Schuldner im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, d.h. das Gericht am Wohnort des Schuldners (§§ 13–19 ZPO). Bei einem Soldaten ist § 9 BGB zu beachten.[21] Rz. 16 Hilfsweise ist das Amtsgericht zuständig, bei dem nach § 23 ZPO gegen den Schuldner Klage erhoben werden kann (Geric...mehr

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zfs 02/2023, zfs Aktuell / 2.1 Eckpunkte für die Stärkung der Justiz in Wirtschaftsstreitigkeiten

Das BMJ hat am 16.1.2023 ein Eckpunktepapier zur Stärkung der Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten und zur Einführung von Commercial Courts veröffentlicht. Den Ländern soll es ermöglicht werden, bei ausgewählten Oberlandesgerichten Wirtschaftssenate einzurichten, die erstinstanzlich zuständig sein sollen, wenn sich die Parteien auf diesen Gerichtsstand verständigen. Die Sen...mehr

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ZErb 02/2023, Die Rechtswir... / b) Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

Mit einer einstweiligen Verfügung nach § 935 ZPO steht für den wirklichen Erben zumindest eine Rechtsschutzmöglichkeit zur Verfügung, mittels der er die vorläufige Rückgabe des Erbscheins an das Nachlassgericht erreichen kann.[60] Der Erbscheinserbe verliert mit dem Erlass einer einstweiligen Verfügung die Möglichkeit, sich mittels des Erbscheins im Rechtsverkehr als Erbe zu ...mehr

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FoVo 02/2023, Was passiert,... / II. Die Lösung zum Verfahren

Widerspruch – Klagebegründung – Widerspruchsrücknahme Kommt es im gerichtlichen Mahnverfahren zu einem Widerspruch oder einem Einspruch, ist für das Verfahrensrecht zu unterscheiden:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Grenzüberschreitende faktische Unternehmensverbindungen

Rn. 76 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Rechtsverhältnisse eines herrschenden UN zu abhängigen Gesellschaften richten sich nach dem Recht der abhängigen Gesellschaft ("allseitige Kollisionsnorm"; vgl. KK-AktG (2004), Vorbemerkungen zu § 291, Rn. 184; BeckOGK-AktG (2022), § 291, Rn. 49; Einsele, ZGR 1996, S. 40; Grossfeld (1995), S. 97f.). Eine deutsche abhängige Gesellschaft ka...mehr

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ZErb 01/2023, Die Rechtswir... / 2. Erbenfeststellungsprozess

Für die Erhebung der Erbenfeststellungsklage gelten die allgemeinen Zuständigkeitsregeln (§§ 12, 13 ZPO).[19] Darüber hinaus besteht hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit ein besonderer Gerichtsstand der Erbschaft. Örtlich zuständig ist das Gericht, bei dem der Erblasser zur Zeit seines Todes den allgemeinen Gerichtsstand gehabt hat (§ 27 Abs. 1 ZPO). Hierbei handelt es s...mehr

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§ 15 Kraftloserklärung der ... / II. Antrag

Rz. 4 Das Verfahren zur öffentlichen Bekanntmachung der Kraftloserklärung ist durch einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht einzuleiten. Zuständig ist gem. § 176 Abs. 2 BGB sowohl das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Vollmachtgeber seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (§§ 13 ff. ZPO), als auch das Amtsgericht, welches für die Rückgabe der Urkunde (§ 175 BGB), abgesehen vo...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 5. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 20.12.2011 – XI ZB 13/11

Rz. 33 a) Klagt eine Partei im eigenen Gerichtsstand, so sind die Reisekosten ihres Rechtsanwalts, der weder am Gerichtsort noch am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässig ist ("Rechtsanwalt am dritten Ort"), zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung grundsätzlich nicht erforderlich. Es sind deshalb nur diejenigen Reisekosten zu erstatten, die aus dem Auseinanderfallen vo...mehr

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Incoterms 2020: Best Practices – Was sind eigentlich Incoterms und wie verwendet man sie in internationalen Lieferverträgen?

Zusammenfassung Incoterms sind in internationalen Lieferverträgen nicht mehr wegzudenken. Seit 1. Januar 2020 gelten die Incoterms 2020, die aktuelle Version der von der ICC herausgegebenen internationalen Handelsklauseln. Welche Änderungen gibt es in den Incoterms 2020 gegenüber der Vorgängerversion, den Incoterms 2010? Und was sollte man bei der Verwendung von Incoterms be...mehr

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Internationale Zuständigkeit von Gerichten: Gerichtsstandsvereinbarungen und die Bedeutung von Lieferort und Incoterms für die Zuständigkeit

Zusammenfassung Die Entscheidung des OLG Köln v. 20.5.2022, 8 U 52/21 Im internationalen Handel sind Lieferverträge, an denen Hersteller, Lieferanten und Auftraggeber aus unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten beteiligt sind, gängige Praxis. Kommt es zu Rechtsstreitigkeiten, stellt sich die Frage, welches Gericht überhaupt zuständig ist. Häufig wird nicht beachtet, dass im Rahm...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 3.1 Allgemeiner Gerichtsstand

Der allgemeine Gerichtsstand des Arbeitnehmers bestimmt sich nach seinem Wohnsitz, § 13 ZPO. Für die Ermittlung des Wohnsitzes sind die § 7 – § 11 BGB anzuwenden. Wohnsitz ist gem. § 7 BGB der Ort als kleinste politische Einheit, in dem die Wohnung liegt. Hat ein Beklagter mehrere Wohnsitze, kommen genauso viele Gerichtsstände in Betracht. Der Kläger hat dann gem. § 35 ZPO e...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 3.2.6 Gerichtsstand der Mitgliedschaft

Am Gerichtsstand der Korporationen können Klagen von diesen gegen Mitglieder oder von Mitgliedern gegeneinander erhoben werden (§ 22 ZPO). Dieser besondere Gerichtsstand wird restriktiv gehandhabt und umfasst alle Parteien, die unter § 17 ZPO fallen. Praxis-Beispiel Klagen der Gewerkschaft auf Ausschluss eines Mitgliedsmehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 3.2.4 Gerichtsstand der Widerklage

In Rechtsstreitigkeiten, in denen eine Widerklage erhoben wird, ist für die Entscheidung das Gericht zuständig, bei dem die Klage anhängig ist, es sei denn, es handelt sich dabei um nichtvermögensrechtliche Ansprüche oder für die Widerklage ist ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben.mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 3.2.8 Gerichtsstand der Vermögensverwaltung

Klagen gegen den Geschäftsherrn können am Gerichtsstand der Vermögensverwaltung erhoben werden (§ 31 ZPO). Eine Vermögensverwaltung liegt bei einer Mehrheit von zu besorgenden Geschäften vor. Praxis-Beispiel Klage eines Arbeitnehmers gegen Hausverwaltungmehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 3.2.5 Gerichtsstand des Aufenthaltsorts

Am Gerichtsstand des Aufenthalts können Klagen wegen vermögensrechtlicher Streitigkeiten begründet werden, wenn sich Personen an einem Ort unter Verhältnissen aufhalten, die auf einen längeren Aufenthalt schließen lassen, so z. B. insbesondere Haushaltshilfen, Arbeiter, Gewerbegehilfen, Studenten, Schüler oder Lehrlinge (§ 20 ZPO). Praxis-Beispiel Montagestammarbeiter auf ein...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 3.2.2 Gerichtsstand der Niederlassung

Hat ein Gewerbetreibender im weitesten Sinne (auch freie Berufe) eine Niederlassung, von der aus unmittelbar Geschäfte geschlossen werden können, können gegen ihn alle Klagen, die mit dem Geschäftsbetrieb der Niederlassung in Zusammenhang stehen, bei dem Gericht des Ortes erhoben werden, an dem sich die Niederlassung befindet. Voraussetzung hierfür ist, dass sich der Arbeits...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 3.2.3 Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

In Rechtsstreitigkeiten über unerlaubte Handlungen ist das Gericht örtlich zuständig, an dessen Ort die unerlaubte Handlung begangen worden oder der schädigende Erfolg eingetreten ist (§ 32 ZPO). Der Begriff der unerlaubten Handlung ist weit auszulegen. Er umfasst auch die Gefährdungshaftung.mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 3.2.7 Gerichtsstand des Vermögens

Eine Person, die im Inland keinen Wohnsitz hat, kann wegen vermögensrechtlicher Streitigkeiten bei dem Gericht verklagt werden, in dessen Bezirk sich Vermögen der Person jeder Art befindet (§ 23 ZPO).mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 3.2.1 Gerichtsstand des Arbeitsortes

Der Arbeitnehmer hat auch die Möglichkeit, seine Klage nicht am Sitz oder der Niederlassung des Arbeitgebers zu erheben, sondern wahlweise auch vor dem Arbeitsgericht zu erheben, in dem er bisher gewöhnlich seine Arbeit leistete. Für Streitigkeiten nach § 2 Abs. 1 Nr. 3, 4a, 7, 8 und 10 sowie Abs. 2 ArbGG ist auch das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Arbeitnehme...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 3.3 Gerichtsstand des Zusammenhangs

Im Fall geschlechtsspezifischer Diskriminierung ist für alle Klagen mehrerer Geschädigter gegen den gleichen Arbeitgeber das Gericht örtlich zuständig, bei dem die erste Klage eingegangen ist. Die Verfahren sind zu verbinden und von der gleichen Kammer zu verhandeln (§ 611a BGB, § 61b Abs. 3 i. d. F. von Art. 8 des 2. GleichBG).mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 3.2 Besondere Gerichtsstände

Von praktischer Bedeutung sind im Arbeitsgerichtsprozess noch die besonderen Gerichtsstände des Arbeitsortes, der Niederlassung, der unerlaubten Handlung und der Widerklage. 3.2.1 Gerichtsstand des Arbeitsortes Der Arbeitnehmer hat auch die Möglichkeit, seine Klage nicht am Sitz oder der Niederlassung des Arbeitgebers zu erheben, sondern wahlweise auch vor dem Arbeitsgericht z...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 3.4 Gerichtsstandsvereinbarungen

Durch Vereinbarung kann ein bestimmter Gerichtsstand begründet werden. Grundsätzlich sind solche Gerichtsstandsvereinbarungen jedoch im Arbeitsrecht in Einzel- und Musterarbeitsverträgen unzulässig. Zulässig sind sie zwischen Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (§ 38 Abs. 1 ZPO). Dies hat jedoch im Arbeitsrec...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 3 Örtliche Zuständigkeit

Im Arbeitsgerichtsprozess sind für die Feststellung der örtlichen Zuständigkeit über die Verweisung gemäß § 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG die §§ 12 ff. ZPO anzuwenden. Besondere Regelungen finden sich nur in § 48 Abs. 1a, § 48 Abs. 2, § 82 ArbGG. Die örtliche Zuständigkeit wird vom Gericht von Amts wegen festgestellt. Nach § 12 ZPO ist grundsätzlich das Gericht, bei dem eine Person i...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / III. Zentrale Mahngerichte

Rz. 5 Örtlich ausschließlich zuständig ist jeweils das Amtsgericht, bei dem der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, § 689 Abs. 2 S. 1 ZPO. Sofern der Antragsteller im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ist das Amtsgericht Wedding in Berlin ausschließlich zuständig, § 689 Abs. 2 S. 2 ZPO. § 689 Abs. 3 ZPO beinhaltet die Ermächtigungsgrundlage für die...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.5 Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 4b ArbGG

Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern oder ihren Hinterbliebenen und gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien oder Sozialeinrichtungen des privaten Rechts über Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis oder Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen; soweit nicht die ausschließliche Zuständigkeit ...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 3.5 Rügeloses Einlassen

Ein an sich örtlich unzuständiges Gericht kann auch durch rügeloses Einlassen zuständig werden. Das ist der Fall, wenn die beklagte Partei sich bei einer vor einem örtlich unzuständigen Gericht erhobenen Klage in die Verhandlung zur Hauptsache einlässt, ohne zuvor die Unzuständigkeit des Gerichts zu rügen (§ 39 ZPO). Die beklagte Partei muss jedoch vorher nach § 504 ZPO über...mehr

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§ 18 Nutzungspflicht für da... / A. Allgemeines zu Schutzschriften

Rz. 1 Schutzschriften, so definiert es § 945a Abs. 1 S. 2 ZPO, sind vorbeugende Verteidigungsschriftsätze gegen erwartete Anträge auf Arrest oder einstweilige Verfügung. Solche Schutzschriften werden daher häufig nach Abmahnungen für einen potenziellen Antragsgegner über deren Prozessbevollmächtigte eingereicht. Mit einer solchen Schutzschrift möchte man vermeiden, dass ein ...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / e) Sonstige Einzeltätigkeiten

Rz. 120 Die Vorschrift der Nr. 3403 VV ergänzt die Vorschriften der Nrn. 3401, 3402 VV und vergütet diejenigen Einzeltätigkeiten des Anwalts, die von den vorgenannten VV-Nrn. nicht erfasst werden. Hierzu gehören z.B. die Vertretung in einem Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG oder einem isolierten Gerichtsstandsbestimmungsverfahren nach § 36 ZPO. Ferner gehört hier...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 103 Die Revision wandte sich ohne Erfolg gegen die Beurteilung des Berufungsgerichts, die Klage habe durch Teilurteil als unzulässig abgewiesen werden dürfen. Gemäß § 301 Abs. 1 S. 1 ZPO hat das Gericht die Endentscheidung durch Teilurteil zu erlassen, wenn von mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen nur der eine oder nur ein Teil eines Anspruchs zur Endentsc...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / 10. Wohnsitzgerichtsstand des Geschädigten für Direktklage gegen die ausländische Kfz-Haftpflichtversicherung und internationale Zuständigkeit für eine Klage gegen den Versicherten oder Versicherungsnehmer

Rz. 99 BGH, Urt. v. 24.2.2015 – VI ZR 279/14, zfs 2015, 689 = VersR 2016, 271 Zitat ZPO § 301; EGV 44/2001 Art. 2 Abs. 1, 6 Nr. 144/2001, 9 Abs. 1 Buchst. b, 11 Abs. 2mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 56 Das Berufungsurteil hielt einer revisionsrechtlichen Überprüfung nicht stand. Die Entscheidung des Berufungsgerichts, den Rechtsstreit nicht nach Art. 27, 28 EuGVVO auszusetzen, kann mit der Revision angegriffen werden. Das Verfahren der Aussetzung nach Art. 27, 28 EuGVVO bestimmt sich nach nationalem Recht. Nach § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO in der seit dem 1.1.2002 ge...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5. Zuständigkeit für Gruppen-Gerichtsstand nach § 3a

Rn 14 Abs. 3 wurde durch das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen eingeführt. Es ermöglicht den Ländern damit eine insolvenzspezifische Konzentration auf gerichtlicher Ebene, um den Gruppen-Gerichtsstand gem. § 3a innerhalb eines OLG-Bezirks auf ein Insolvenzgericht zu fokussieren. Es handelt sich aber um eine Ermächtigungsnorm, und damit um eine S...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Berliner Kommentar Insolvenzrecht, InsO § 13a Antrag zur Begründung eines Gruppen-Gerichtsstands

Gesetzestext (1) In einem Antrag nach § 3a Absatz 1 sind anzugeben:mehr

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AGS 11/2022, Zuständigkeits... / II. Keine Kostenentscheidung

Nach Auffassung des BVerwG bedurfte es hier einer Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 S. 1 VwGO nicht. Zum einen sei das Zuständigkeitsbestimmungsverfahren gem. § 53 VwGO gerichtskostenfrei. Zum anderen sei das Zuständigkeitsbestimmungsverfahren hinsichtlich der Anwaltskosten gem. § 16 Nr. 3a RVG dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit wie das Verfahren, für das der Geric...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 13. Nichtangabe und Nichtvorlage von Unterlagen

Rn 30 Die nach § 13a zu machenden Angaben sowie vorzulegenden Unterlagen sind keine über die Prämissen des § 13 hinausgehenden Zulässigkeitsvoraussetzungen.[14] Die Einhaltung des § 13a dient der gerichtlichen Prüfung in Bezug auf die Eröffnung des Gruppen-Gerichtsstandes nach § 3a. Um dies beurteilen zu können, bedarf es neben den nach § 13 zu machenden Angaben zusätzlicher...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 1. Allgemeines

Rn 1 § 13a wurde durch das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen [1] eingeführt, dem ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 30.01.2014[2] zugrunde lag. Vgl. Kommentierung zu § 3a Rn. 1 ff. zu weiteren Hintergründen der Gesetzesentstehung. Rn 2 Das Insolvenzrecht in der Ausprägung der InsO ist auf die Bewältigung der Insolvenz einzelner Rechtsträg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 2. Ziel der Norm

Rn 5 Nach § 13a sind in dem Antrag nach § 3a Angaben zu machen, die über die von § 13 geforderten hinausgehen. Die Unvollständigkeit oder das Fehlen dieser Angaben macht allerdings weder den Insolvenzeröffnungsantrag unzulässig, noch schließt er aus, dass auf seiner Grundlage der zusätzliche Gerichtsstand für Gruppen-Folgeverfahren geschaffen wird.[5] Allerdings können bei u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 4. Aufsatzliteratur

Rn 12 Andres/Möhlenkamp, Konzerne in der Insolvenz – Chance auf Sanierung?, BB 2013, 579 ff.; Bauer, Sanierung im Insolvenzverfahren, § 12, in: Die GmbH in der Krise, 5. Aufl. 2016; Brünkmans, Die Koordinierung von Insolvenzverfahren konzernverbundener Unternehmen nach deutschem und europäischem Insolvenzrecht, 2009; Eidenmüller, Verfahrenskoordination bei Konzerninsolvenzen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, als Insolvenzgericht für den Bezirk dieses Landgerichts ausschließlich zuständig. (2) 1Die Landesregierungen werden ermächtigt, zur sachdienlichen Förderung oder schnelleren Erledigung der Verfahren durch Rechtsverordnung andere oder zusätzliche Amtsgerichte zu Insolvenzgeri...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 14. Aufsatzliteratur

Rn 32 Bauer, Sanierung im Insolvenzverfahren, § 12, in: Die GmbH in der Krise, 5. Aufl. 2016; Blankenburg, Leitfaden für die Insolvenzgerichte durch das Konzerninsolvenzrecht, ZInsO 2018, 897 ff.; Brünkmans, Die Koordinierung von Insolvenzverfahren konzernverbundener Unternehmen nach deutschem und europäischem Insolvenzrecht, 2009; Eidenmüller, Verfahrenskoordination bei Kon...mehr

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ZErb 11/2022, Einzuhaltende... / 1 Urteil

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Art. 13 und 28 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachla...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 3. GmbH & Co.KG, Abs. 2

Rn 10 Bei Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, an denen auch mittelbar keine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter beteiligt ist, kann die organisatorische und haftungsrechtliche Verzahnung zwischen der Gesellschaft und deren persönlich haftenden Gesellschaftern im Insolvenzfall ähnliche Probleme aufwerfen wie die Insolvenz einer Unternehmensgruppe i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 3. Angaben nach Abs. 1

Rn 7 Die nach Abs. 1 zu machenden Angaben sollen dem Gericht die Prüfung ermöglichen, ob dem Antrag nach § 3a zu entsprechen ist. Insbesondere muss das Gericht ausschließen, dass der antragstellende Schuldner offensichtlich von untergeordneter Bedeutung für die Unternehmensgruppe ist.[6] Um dies beurteilen zu können, bedarf es neben den nach § 13 zu machenden Angaben zusätzl...mehr