Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsstand

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§ 15 Nachlassinsolvenz / A. Antrag auf Nachlassinsolvenz

Rz. 1 Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses können Nachlassgläubiger und jeder Erbe den Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens beim Amtsgericht stellen, § 317 InsO. Zuständig ist dabei nicht das Nachlassgericht, sondern die Insolvenzabteilung des Gerichts, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte, § 315 InsO. Dabei ist § ...mehr

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§ 15 Nachlassinsolvenz / C. Muster: Eröffnung Nachlassinsolvenzverfahren

Rz. 5 Muster 15.2: Eröffnung Nachlassinsolvenzverfahren Muster 15.2: Eröffnung Nachlassinsolvenzverfahren _________________________ IN _________________________ Amtsgericht – Insolvenzgericht – _________________________ Beschluss: 1. Über den Nachlass des/der _________________________, geboren _________________________, verstorben _________________________, zuletzt wohnhaft ________...mehr

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zfs 10/2022, Das selbststän... / D. Die gerichtliche Zuständigkeit

Nach § 486 Abs. 2 ZPO ist der Antrag bei dem Gericht zu stellen, das zur Entscheidung in der Hauptsache berufen wäre. Danach kann der Antragsteller gemäß § 35 ZPO unter den zuständigen Gerichtsständen auswählen. Neben den allgemeinen Gerichtsständen kann der Antrag auch am Ort der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO) oder aber nach § 215 VVG am Wohnsitzgericht des Versicherungsneh...mehr

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ZErb 09/2022, Zur Reichweit... / 1 Gründe

I. Die Beklagte und Antragsgegnerin zu 1) hat ihren Wohnsitz im Bezirk des LG Bonn, der Beklagte und Antragsgegner zu 2) hat seinen Wohnsitz im Bezirk des LG Köln. Der Erblasser hatte zum Zeitpunkt seines Todes seinen allgemeinen Gerichtsstand im Bezirk des LG Flensburg. Die Klägerin war mit dem Erblasser bis zu dessen Tod am … 2013 verheiratet. Die Beklagten sind die Kinder d...mehr

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ZErb 09/2022, Zur Reichweit... / Leitsatz

1. § 27 ZPO ist weit auszulegen, um sicherzustellen, dass der Normzweck, alle einen bestimmten Erbfall betreffenden Streitigkeiten einheitlich an einem sachnahen Gericht zu konzentrieren, erreicht wird. 2. § 27 ZPO erfasst nicht nur die Geltendmachung von Vermächtnissen durch den Vermächtnisnehmer, sondern auch den Streit über Umfang und Inhalt der Vermächtnisanordnung. 3. Sin...mehr

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AGS 09/2022, Beratungshilfe... / III. Zuständigkeit und andere Fragen

Bedingt durch den Krieg in der Ukraine sind nicht nur schwere wirtschaftliche Folgen und damit verbunden ein Anstieg an Bedürftigen zu erwarten, auch die Zahl an Rechtsuchen wird sich steigern, indem zahlreiche Flüchtlinge in Deutschland aufgenommen wurden. Auch hier ist abzusehen, dass diese nicht mit allen Rechtsfragen zu Recht kommen werden. Häufig wird es am Verständnis ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berliner Kommentar Insolvenzrecht, InsO § 3d Verweisung an den Gruppen-Gerichtsstand

Gesetzestext (1) 1Wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines gruppenangehörigen Schuldners bei einem anderen Insolvenzgericht als dem Gericht des Gruppen-Gerichtsstands beantragt, kann das angerufene Gericht das Verfahren an das Gericht des Gruppen-Gerichtsstands verweisen. 2Eine Verweisung hat auf Antrag zu erfolgen, wenn der Schuldner unverzüglich...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2. Verweisung an Gruppen-Gerichtsstand

Rn 3 Um eine solche einheitliche Verwertungsstrategie zu erhalten, ermöglicht § 3d die Verweisung an das Gericht des Gruppen-Gerichtsstandes nach §§ 3a. Sofern gruppenangehörige Schuldner oder deren Gläubiger Anträge auf Eröffnung von Gruppen-Folgeverfahren bei anderen Gerichten als bei dem nach § 3a Abs. 1 zuständigen Gericht stellen, eröffnet § 3d die Verweisungsoption. Di...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2. Fortbestehen des Gruppen-Gerichtsstands

Rn 2 Da die Begründung eines Gruppen-Gerichtsstands nur das Vorliegen eines zulässigen Eröffnungsantrags gem. § 3a Abs. 1 Satz 1 voraussetzt, ist es zumindest theoretisch möglich, dass der Gruppen-Gerichtsstand begründet wird, obgleich sich später herausstellt, dass der Eröffnungsantrag nach § 13 unbegründet war.[3] Auch ist es möglich, dass zwar das Verfahren eröffnet wurde...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berliner Kommentar Insolvenzrecht, InsO § 3b Fortbestehen des Gruppen-Gerichtsstands

Gesetzestext Ein nach § 3a begründeter Gruppen-Gerichtsstand bleibt von der Nichteröffnung, Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens über den antragstellenden Schuldner unberührt, solange an diesem Gerichtsstand ein Verfahren über einen anderen gruppenangehörigen Schuldner anhängig ist. 1. Allgemeines Rn 1 § 3b wurde durch das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / Gesetzestext

Ein nach § 3a begründeter Gruppen-Gerichtsstand bleibt von der Nichteröffnung, Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens über den antragstellenden Schuldner unberührt, solange an diesem Gerichtsstand ein Verfahren über einen anderen gruppenangehörigen Schuldner anhängig ist.mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / Gesetzestext

(1) 1Wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines gruppenangehörigen Schuldners bei einem anderen Insolvenzgericht als dem Gericht des Gruppen-Gerichtsstands beantragt, kann das angerufene Gericht das Verfahren an das Gericht des Gruppen-Gerichtsstands verweisen. 2Eine Verweisung hat auf Antrag zu erfolgen, wenn der Schuldner unverzüglich nachdem er ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 4. Aufsatzliteratur

Rn 15 Andres/Möhlenkamp, Konzerne in der Insolvenz – Chancen auf Sanierung?, BB 2013, 579 ff.; Blankenburg, Leitfaden für die Insolvenzgerichte durch das Konzerninsolvenzrecht, ZInsO 2018, 897 ff.; Brünkmans, Die Koordinierung von Insolvenzverfahren konzernverbundener Unternehmen nach deutschem und europäischem Insolvenzrecht, 2009; Eidenmüller, Verfahrenskoordination bei Ko...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3. Abberufung des vorläufigen Verwalters, Abs. 3

Rn 10 Das Gericht des Gruppen-Gerichtsstands kann den vom Erstgericht bestellten vorläufigen Insolvenzverwalter entlassen, wenn dies erforderlich ist, um nach § 56b eine Person zum Insolvenzverwalter in mehreren oder allen Verfahren über die gruppenangehörigen Schuldner zu bestellen. Hängt der Erfolg eines Insolvenzverfahrens für die Beteiligten schon allgemein von der Person...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / Gesetzestext

(1) 1Auf Antrag eines Gläubigerausschusses, der in einem Verfahren über das Vermögen eines gruppenangehörigen Schuldners bestellt ist, kann das Gericht des Gruppen-Gerichtsstands nach Anhörung der anderen Gläubigerausschüsse einen Gruppen-Gläubigerausschuss einsetzen. 2Jeder Gläubigerausschuss oder vorläufige Gläubigerausschuss eines gruppenangehörigen Schuldners, der nicht...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2. Zuständiges Gericht (Koordinationsgericht)

Rn 3 Zuständig ist das nach § 3a zuständige Gericht des Gruppengerichtsstandes (vgl. zum Gericht des Gruppengerichtsstandes im Einzelnen unter § 3a).[5] Das Gericht muss sich vor der Entscheidung über die Eröffnung des Koordinationsverfahrens bereits als Gericht des Gruppengerichtstandes i.S.d. § 3a für zuständig erklärt haben bzw. seine Zuständigkeit als Gericht des Gruppen...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 2. Zuständigkeit

Rz. 193 Zuständig ist gem. der Einbindung in das FamFG für solche Streitigkeiten das Familiengericht (§ 23a Abs. 1 Nr. 1, § 23b Abs. 1 GVG). Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 262 Abs. 1 FamFG. Falls die Ehesache anhängig ist (am Gerichtsstand derselben), nach § 262 Abs. 2 FamFG im Übrigen nach der ZPO (§§ 12 bis 16, 20 und 23 ZPO). Entscheidend ist dann der "gewö...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / II. Zuständigkeit

Rz. 5 Die sachliche und örtliche Zuständigkeit des anzurufenden Gerichts ist in § 50 FamFG geregelt.[8] Weitere Zuständigkeitsregelungen für besondere Verfahren finden sich in § 98 ff. FamFG (internationale Zuständigkeit)[9] und § 122 FamFG (Scheidungssachen und Verbund). Für den zu stellenden Antrag ist demnach das Gericht zuständig, welches für die Hauptsache im ersten Rech...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Neuerungen durch Gesetzesreformen

Rz. 5 Durch zwei Gesetzesreformen, die das Kindschaftsrecht und auch die Unterhaltsansprüche für Kinder betrafen, hatte der Gesetzgeber zum 1.7.1998 [10] und zum 1.1.2001 [11] hatte der Gesetzgeber sodann Reformen durchgeführt, die bis heute von Bedeutung sind:mehr

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§ 12 Verschiedenes / I. Haftung der Gemeinschaft und Zwangsvollstreckung gegen diese

Rz. 26 Als Folge ihrer Rechtsfähigkeit kann die Gemeinschaft nicht nur klagen, sondern auch verklagt werden (§ 9a Abs. 1 S. 1 WEG). Gem. § 43 Abs. 1 S. 1 WEG hat die Gemeinschaft ihren allgemeinen Gerichtsstand bei dem Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Im Gegensatz zum alten Recht ist dieser Gerichtsstand zwar kein ausschließlicher, jedoch sind kaum Fälle denkb...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / B. Zuständigkeit

Rz. 7 Gem. § 43 Abs. 1 S. 1 WEG hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ihren allgemeinen Gerichtsstand bei dem Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Klagen Dritter (Nichtwohnungseigentümer) gegen die Gemeinschaft sind also – abhängig vom Streitwert – am örtlichen Amts- oder Landgericht zu erheben. Das gilt gem. § 43 Abs. 1 S. 2 WEG auch im Fall des § 9a Abs. 4...mehr

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§ 10 Der Verwalter / c) Herausgabe von Verwaltungsunterlagen

Rz. 194 Die herauszugebenden Gegenstände und Unterlagen muss der Ex-Verwalter an seinem Geschäftssitz zur Abholung bereithalten. Es handelt sich um eine Holschuld der Gemeinschaft. Die nachfolgende Liste dient der Orientierung, welche Unterlagen der Verwalter normalerweise herauszugeben hat. Rz. 195 Checkliste Verwaltungsunterlagenmehr

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§ 15 Haftung des Testaments... / I. Zuständiges staatliches Gericht

Rz. 26 Klagen gegen den Testamentsvollstrecker wegen Pflichtverletzungen sind vor den Zivilgerichten auszutragen. Zuständig ist nach §§ 12, 13 ZPO das Zivilgericht, bei dem der Testamentsvollstrecker seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Dieser wird üblicherweise durch den Wohnort bestimmt. Darüber hinaus kann der Kläger auch den besonderen Gerichtsstand der Erbschaft nach §...mehr

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§ 20 Nachlassverwaltung und... / D. Nachlassinsolvenz

Rz. 91 Das Nachlassinsolvenzverfahren ist geregelt in den §§ 315–331 InsO und verknüpft das Insolvenzrecht mit dem bürgerlich-rechtlichen Erbrecht. § 11 Abs. 2 Nr. 2 InsO betont insoweit, dass es für das Sondervermögen des Nachlasses ein gesondertes Insolvenzverfahren gibt.[80] Damit werden zwei Zwecke verfolgt: Zum einen soll der Nachlass gemäß § 1 S. 1 InsO i.V.m. §§ 315–33...mehr

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FoVo 05/2022, Was passiert ... / II. Die Lösung

Die Zuständigkeit in der Forderungspfändung Die Frage nach der Zuständigkeit hat drei Aspekte. Es ist nach der sachlichen, der örtlichen und der funktionellen Zuständigkeit zu fragen:mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / J. Verfahrensfragen

Schrifttum: Buse/Bohnert, Steuerstrafrechtliche Änderungen zur Bekämpfung des Umsatz- und Verbrauchsteuerbetrugs, NJW 2008, 618; Koops, Bessere Erkenntnis ist kein Verbrechen – Steuerstrafrecht wieder ohne Verbrechenstatbestand, DB 2007, 1; Meyer-Abich, Die Unzulässigkeit der Telefonüberwachung bei Vergehen gegen §§ 373, 374 vor dem Hintergrund der neueren BGH-Rechtsprechung ...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 1. Zuständiges staatliches Gericht

Rz. 76 Klagen gegen den Testamentsvollstrecker wegen Pflichtverletzungen sind vor den Zivilgerichten auszutragen. Zuständig ist nach §§ 12, 13 ZPO das Zivilgericht, bei dem der Testamentsvollstrecker seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Dieser wird üblicherweise durch den Wohnort bestimmt. Darüber hinaus kann der Kläger auch den besonderen Gerichtsstand der Erbschaft nach §...mehr

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§ 5 Formulierungsbeispiele ... / E. Gerichtliche Durchsetzung des Vergütungsanspruchs

Rz. 23 Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vergütung des Testamentsvollstreckers sind grundsätzlich vor den Zivilgerichten auszutragen. Etwas anderes gilt, wenn sich die Streitenden etwa wegen der Vertraulichkeit der Verhandlung auf ein privates Schiedsgericht geeinigt haben, oder der Erblasser hat ein solches, was er ohne weiteres kann, letztwillig angeordnet.[35] Rz. 24...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / c) Zwangslizenz

Rz. 149 Die alte Regelung des § 61 UrhG wurde aufgehoben (nunmehr verwaiste Werke) und unverändert als § 42a UrhG dem Unterabschnitt "Nutzungsrechte" des Abschnitts "Rechtsverkehr im Urheberrecht" zugeordnet. Grund für die neue Einordnung ist die Erkenntnis, dass die Einräumung der Zwangslizenz ausschließlich Teilfragen bezüglich dessen Ausübung regelt und es sich gerade nic...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 14. Rechtsweg

Rz. 519 § 104 UrhG stellt klar, dass für alle Streitigkeiten, durch die ein Anspruch aus einem der in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird, der ordentliche Rechtsweg gegeben ist. Für Urheberrechtsstreitsachen aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen, die ausschließlich Ansprüche auf Leistung einer vereinbarten Vergütung zum Gegenstand haben, ist der ...mehr

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§ 5 Muster / H. Muster: Künstlervertrag

Rz. 8 Muster 5.8: Künstlervertrag Muster 5.8: Künstlervertrag Künstlervertrag zwischen Herrn/Frau _________________________– im Folgenden Künstler genannt – und _________________________ – im Folgenden Produzent/Firma genannt – § 1 Gegenstand (1) Gegenstand des Vertrags ist es, Schallaufnahmen von künstlerischen Darbietungen des Künstlers durch Herstellung und Vertrieb von Tonträger...mehr

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§ 5 Muster / M. Muster: Allgemeine Bedingungen der Provider/Diensteanbieter im Internet

Rz. 13 Muster 5.13: Allgemeine Bedingungen der Provider/Diensteanbieter im Internet Muster 5.13: Allgemeine Bedingungen der Provider/Diensteanbieter im Internet § 1 Geltung der Bedingungen Diese Provider-Bedingungen/Bedingungen der Diensteanbieter (nachfolgend: Provider oder Diensteanbieter) gelten für alle Verträge, die der Provider über Leistungen im Zusammenhang mit der Ber...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 1. Räumlicher Geltungsbereich (Kollisionsrecht)

Rz. 608 Immaterialgüterrecht hält sich nicht an Ländergrenzen (Grundsatz der Ubiquität). Dennoch knüpft auch das Urheberrechtsgesetz an räumliche (territoriale) Tatbestände an (es gilt das Territorialitätsprinzip, das allerdings durch zahlreiche internationale Vereinbarungen erweitert wird und insoweit vom Universalitätsprinzip überlagert ist).[789] Rz. 609 Ausdruck des Terri...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 5. Tarifstruktur, Tarifstreit und Schiedsstellenverfahren

Rz. 418 Die im Bundesanzeiger zu veröffentlichenden Tarife werden zunächst als angemessen angesehen,[571] können aber solange bestritten werden, wie der Veranstalter sie noch nicht akzeptiert hat. Rz. 419 Die Tarifreform der GEMA hat eine breite Diskussion in der Öffentlichkeit ausgelöst, da die Veranstalter sich durch – aus deren Sicht – massive Gebührenerhöhungen in ihrer E...mehr

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§ 4 Medienrecht / I. Anwendungsbereich und Herkunftslandprinzip

Rz. 295 Diensteanbieter (Telemediendienst) ist jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt. Rz. 296 Telemedien werden nach § 1 Abs. 1 TMG definiert als elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 61 des Telekommunikati...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 15. Gerichte für Urheberrechtsstreitigkeiten und (fliegende) örtliche Zuständigkeit

Rz. 522 § 105 UrhG sieht in Urheberrechtsstreitigkeiten besondere Gerichte in der Weise vor, dass die Landesregierungen beziehungsweise Landesjustizverwaltungen ermächtigt werden, durch Rechtsverordnungen für die Bezirke mehrerer Landgerichte die Zuständigkeit einem von diesen zuzuordnen. Von dieser Möglichkeit haben die Länder durchweg Gebrauch gemacht. (Siehe dazu § 5 Rdn ...mehr

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§ 5 Muster / G. Muster: Musikverlagsvertrag

Rz. 7 Muster 5.7: Musikverlagsvertrag Muster 5.7: Musikverlagsvertrag Musikverlagsvertrag zwischen Herrn/Frau _________________________ – nachstehend "Urheber" genannt, auch wenn es sich um mehrere Personen handelt – und dem _________________________-Verlag – nachstehend "Verlag" genannt – § 1 Vertragsgegenstand (1) Der Urheber ist der Komponist/Textdichter des Werkes "______________...mehr

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§ 2 Urheberrecht / I. Aufbau des Urheberrechtsgesetzes

Rz. 12 Nachfolgend geht es um eine knappe, systematische Darstellung des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte ( Urheberrechtsgesetz – UrhG), [18] ohne einzelne Aspekte zu vertiefen. Das Urheberrechtsgesetz besteht aus fünf Teilen, wobei diese noch durch Abschnitte untergliedert sind. Der 1. Teil ist dem Urheberrecht selbst gewidmet, der 2. Teil befasst sich mi...mehr

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§ 5 Muster / I. Muster: Bandübernahmevertrag

Rz. 9 Muster 5.9: Bandübernahmevertrag Muster 5.9: Bandübernahmevertrag Bandübernahmevertrag Zwischen Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend Inhaber – und _________________________ – nachfolgend Plattenfirma – wird unter Bezug auf die getroffenen Vereinbarungen und Versprechen folgender Vertrag geschlossen: § 1 Masterbänder (Vertragsgegenstand) Der Vertrag bezieht sich au...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 2. Werke der Musik

Rz. 77 Besondere Ausprägung dieser in § 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG geschützten Werkkategorie ist die Verwendung von Tönen als Ausdruckmittel.[93] Dabei ist jede Art von Musik unabhängig davon schutzfähig, wie sie im Einzelnen fixiert wurde (früher in der Regel auf Noten, heute eher auf elektromagnetischen Bändern und sonstigen Datenträgern). Rz. 78 Vom Umfang her ist auch lediglich ...mehr

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Literaturverzeichnis

Ahrens, Napster, Gnutella, Freenet & Co – die immaterialgüterrechtliche Beurteilung von Internet-Musiktauschbörsen, ZUM 2000, 1029 Albrecht/Fiss/Sepperer, GEMA-Tarifreform und angemessene Vergütung für Clubs, K&R 2012, 777 Albrecht/Fiss, Umsetzung der Sat-Cab-RL – Überregulierung der Direkteinspeisung?, ZUM 2020, 750 Alpert, Zum Werk- und Werkteilbegriff bei elektronischer Musi...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / III. Gerichtszuständigkeit

Rz. 108 § 232 Abs. 1 Nr. 1 FamFG bestimmt das Gericht der – anhängigen – Ehesache als ausschließlichen Gerichtsstand für Unterhaltssachen, die die Unterhaltspflicht für ein gemeinschaftliches Kind der Ehegatten betreffen, sowie für Unterhaltssachen, die die durch die Ehe begründete Unterhaltspflicht betreffen.mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 1. Verfahrensart

Rz. 168 Für beide Seiten kann eine Änderung der titulierten Unterhaltsverpflichtung nur mittels Abänderungsverfahren nach § 238 FamFG bei einem gerichtlichen Titel und gem. § 239 FamFG bei einem außergerichtlichen Titel erfolgen. Rz. 169 Die wesentliche Änderung der für die Unterhaltsbestimmung maßgeblichen tatsächlichen Umstände liegt bereits im Eintritt der Volljährigkeit u...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / I. Gerichtszuständigkeit, § 232 FamFG

Rz. 114 § 232 Abs. 1 Nr. 1 FamFG bestimmt das Gericht der – anhängigen – Ehesache als ausschließlichen Gerichtsstand für Unterhaltssachen, die die Unterhaltspflicht für ein gemeinschaftliches Kind der Ehegatten betreffen, sowie für Unterhaltssachen, die die durch die Ehe begründete Unterhaltspflicht betreffen. Bei Streitigkeiten über den Unterhalt volljähriger Kinder ist alle...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / M. Schutzanordnungen nach§ 1 GewSchG

Rz. 200 Gewaltschutzverfahren sind Antragsverfahren und gem. § 114 Abs. 4 Nr. 1 FamFG vom Anwaltszwang ausgenommen. Es handelt es sich um Familiensachen (§§ 111 Nr. 6, 210 FamFG), so dass unabhängig von der Art der persönlichen Beziehung der Beteiligten das FamG gem. den §§ 23a Abs. 1, 23b Abs. 1 GVG zuständig ist. Praxistipp:mehr

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FoVo 03/2022, Keine Ablehnu... / 2 II. Die Entscheidung

Das AG folgt dem Gläubiger Die Erinnerung ist überwiegend zulässig und begründet. Die Erinnerung ist hinsichtlich des Antrags, den GV zur Zustellung anzuweisen, zulässig, im Übrigen unzulässig. Erinnerung als statthaftes Rechtsmittel Die Erinnerung nach § 766 Abs. 2 ZPO ist statthaft. Die Ablehnung des Gerichtsvollziehers, im Zwangsvollstreckungsverfahren eine Zustellung im Par...mehr

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ZErb 03/2022, Wertermittlun... / 2 Anmerkung

Wertermittlungsanspruch gem. § 2314 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB betreffend eines im Nachlass befindlichen Grundstücks kann in Hessen durch Vorlage einer durch Ortsgerichte vorgenommenen Schätzung erfüllt werden. Gem. § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB kann der Pflichtteilsberechtigte der nicht Erbe ist, vom Erben verlangen, dass dieser ihm über den Bestand des Nachlasses Auskunft erteilt. Neben...mehr

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Zulässigkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen mit Auslandsbezug

Zusammenfassung Schließt eine deutsche Personengesellschaft eine Gerichtsstandsvereinbarung und ist an der Personengesellschaft mindestens ein persönlicher haftender Gesellschafter mit Sitz im Ausland beteiligt, so richtet sich die Wirksamkeit der Gerichtsstandsvereinbarung nach Art. 25 Brüssel-Ia-VO. Zum Sachverhalt Die in Deutschland ansässige Klägerin wurde von einer Gesell...mehr

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§ 12 Grenzüberschreitender ... / E. Muster "Standarddatenschutzklauseln"

Rz. 77 Muster der Standarddatenschutzklauseln abgedruckt nach Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der Kommission vom 4.6.2021 über Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates: Muster 1: Muster Standarddatenschutzklauseln Muster "Standarddatenschutzklauseln" AB...mehr

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§ 6 Die Gebühren im Mahnver... / D. Erstattungsfähigkeit der Gebühren bei Anwaltswechsel

Rz. 26 Wird der Gegner im späteren Prozess zur Zahlung des im Mahnverfahren geltend gemachten Anspruches verurteilt, so hat er auch die dem Antragsteller entstandenen Kosten zu ersetzen. Hierzu gehören in einem gewissen Umfang auch die Reisekosten des Prozessbevollmächtigten zu dem auswärtigen Gericht, an das die Sache nach dem Widerspruch abgegeben wurde. Dies gilt aber auc...mehr