Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsstand

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Aufgabenteil / 19. Gebühren des nicht prozessbevollmächtigten RA (→ § 7 Rdn 77 ff.)

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / X. Die Vergütungsfestsetzung gegen den eigenen Auftraggeber (§ 11 RVG)

Rz. 82 → Dazu Aufgaben Gruppe 15 Vorbemerkung: Gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 RVG erhält der RA eine Vergütung, die sich aus Gebühren und Auslagen zusammensetzt (vgl. § 1 Rdn 4 ff.). Im Verhältnis zwischen RA und Mandant kann die dem RA zustehende Vergütung im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG gerichtlich festgesetzt werden. Dagegen werden im Verhältnis der Prozessparteien ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / 1. Die schriftliche Vergütungsvereinbarung

Rz. 10 Ein RA ist nicht verpflichtet, die Vertretung eines Mandanten zu übernehmen, im Gegensatz zum Notar, der seine Urkundstätigkeit gemäß § 15 BNotO nicht ohne ausreichenden Grund verweigern darf. Wenn der RA über die Annahme eines Auftrages frei entscheiden kann, dann steht ihm auch frei, es abzulehnen, zu den gesetzlichen Gebühren tätig zu werden. Daher darf der RA die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2022, Harte-Bavendamm/Frauke Henning-Bodewig, UWG - Kommentar zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, mit Preisangabenverordnung und Geschäftsgeheimnisgesetz

Herausgegeben von Henning Harte-Bavendamm, Frauke Henning-Bodewig, Michael Goldmann und Jan Tolkmitt. 5. Aufl., 2021, Verlag C.H. Beck, München. XXIII, 3234 S., 319,00 EUR In dem großen Kommentar erläutern erfahrene Praktiker und Wissenschaftler das deutsche und europäische Wettbewerbsrecht. Die Aktualität und Bedeutung des Werkes wird dadurch hervorgehoben, dass die vielfält...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / a) Umfang des Formzwangs

Rz. 18 Die Vereinbarung über die Vergütung unterliegt nach § 3a Abs. 1 S. 1 RVG der Textform. Formbedürftig ist daher nur die Vereinbarung, also der Text, in dem die Parteien ihre Vergütung vertraglich fixieren.[19] Diese Vereinbarung muss von beiden Parteien auf derselben Urkunde unterzeichnet werden, es sei denn, dass mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen werden, die...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Ausgleichsanspruch: WEG-Str... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Vordergrund des Falls steht die Frage, welches Gericht dazu berufen ist, den Rechtsstreit zwischen der Versicherung eines Wohnungseigentümers und einem Wohnungseigentümer, der gegebenenfalls dem Versicherten einen Schaden zugefügt hat, zu entscheiden. Örtliche Zuständigkeit: Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Will ein Gläubiger die Gemeinschaft der Wohnungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Schnittstellen des Inte... / 4. Örtliche Eröffnungszuständigkeit

Rz. 125 Die örtliche Eröffnungszuständigkeit innerhalb des zuständigen Eröffnungsstaates ist in der EuInsVO nicht geregelt.[341] Sie bestimmt sich mithin gem. Art. 7 Abs. 1 EuInsVO nach dem nationalen Recht des Eröffnungsstaates. Aus deutscher Sicht ist daher § 3 InsO maßgeblich, der das Insolvenzgericht für ausschließlich zuständig erklärt, in dessen Bezirk sich der Mittelp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / L. Zweigniederlassung

Rz. 164 Die schweizerische Gesetzgebung enthält keine Legaldefinition der Zweigniederlassung. Gemäß Rechtsprechung des Bundesgerichts ist darunter "ein kaufmännischer Betrieb zu verstehen, der zwar rechtlich Teil einer Hauptunternehmung ist, von der er abhängt, der aber in eigenen Räumlichkeiten dauernd eine gleichartige Tätigkeit wie diejenige des Hauptsitzes ausübt und dab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / 2. Sitz der Gesellschaft

Rz. 43 Gem. § 5 Abs. 2 GmbHG ist als Sitz der Gesellschaft der Ort zu bestimmen, an dem die Gesellschaft einen Betrieb hat, an dem sich die Geschäftsleitung befindet oder an dem die Verwaltung geführt wird. Ein Sitz im Ausland ist grundsätzlich zulässig (str.). Dies gilt jedoch nur für den Verwaltungssitz; der im Firmenbuch einzutragende Satzungssitz muss in Österreich geleg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen des internat... / XVII. Konzernverhältnisse

Rz. 153 Das auf den grenzüberschreitenden Konzern anwendbare Recht wird grundsätzlich an das Gesellschaftsstatut der abhängigen Gesellschaft angekoppelt. Im Unterordnungskonzern[208] unterliegen Begründung, Wirkungen und Auflösung des Konzernrechtsverhältnisses daher ausschließlich dem Recht der abhängigen Gesellschaft. Dies gilt gleichermaßen für den vertraglichen wie auch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / L. Zweigniederlassungen

Rz. 240 Niederlassungen (şube) sind unabhängige Einheiten, die Gesellschaften neben dem Register(haupt)sitz an weiteren Orten errichten. Zu unterscheiden sind grundsätzlich die "selbstständige" und die "unselbstständige" Niederlassung. Rz. 241 Hier interessant ist die unselbstständige Niederlassung. Gemeint ist damit eine Niederlassung, die nicht in eigener gesellschaftsrecht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mexiko / 3. Gesellschaftssitz

Rz. 32 Der Gesellschaftssitz, das sog. domicilio social, ist nach Art. 6 VII LGSM im Gesellschaftsvertrag bei der Gründung anzugeben. Als ständiger Handelsbrauch wird hier nur die Gemeinde oder Stadt und keine konkrete Adresse angegeben, um Ortswechsel innerhalb dieser Entität ohne das bürokratische Erfordernis einer Änderung des Gesellschaftsvertrags zu ermöglichen.[7] Als ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Schnittstellen des Inte... / 3. Insolvenztypische Annexverfahren

Rz. 105 Neben den originär insolvenzrechtlichen Maßnahmen oder solchen im Vorfeld der Eröffnung gibt es weitere Verfahren, die sachlich eng mit einem Insolvenzverfahren zusammenhängen, jedoch außerhalb des insolvenzmäßigen Gesamtverfahrens als kontradiktorische Verfahren ausgestaltet sind. Um solche insolvenztypischen Annexverfahren handelt es sich etwa bei Einzelklagen auf ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Schnittstellen des Inte... / 2. Konzernsachverhalte

Rz. 118 Grenzüberschreitende Konzernzusammenbrüche bilden einen Hauptanwendungsfall des Internationalen Insolvenzrechts und befruchten, wie zahlreiche Beispielsfälle zeigen, stets die juristische Diskussion.[300] Mit den Art. 56 ff. finden sich hierzu nunmehr auch Regelungen in der neugefassten EuInsVO (vgl. Rdn 123). Die EuInsVO 2000 hielt dagegen für Konzernsachverhalte no...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Sitzverlegung / I. Nationales Gesellschaftsrecht

Rz. 5 Das materielle Gesellschaftsrecht regelt insbesondere die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages. Nach deutschem Recht muss der Gesellschaftsvertrag einer GmbH den Sitz der Gesellschaft enthalten (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG).[9] Gemeint ist damit der Satzungssitz i.S.d. § 4a GmbHG. Dieser im Gesellschaftsvertrag festgelegte Sitz bestimmt auch den allgemeinen Gerichtsstan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Norwegen / II. Nicht-norwegische Gesellschaft

Rz. 170 Nicht-norwegische Gesellschaften können ihrerseits in Norwegen eine Zweigniederlassung (Norskregistrert Utenlandsk Foretak)[527] gründen, soweit dem nicht die Regeln des internationalen Gesellschaftsrechts entgegenstehen. Aufgrund der Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit ist die Gründung von Zweigniederlassungen durch Gesellschaften aus anderen Mitglied...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Singapur / III. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 89 Ein Verzeichnis der Gesellschafter (Register of Members) wird seit 2016 sowohl beim registered office der Gesellschaft (Public Limited Companies) als auch elektronisch vom Handelsregister (Private Limited Companies) geführt. Rz. 90 In das Register wird zunächst der Gesellschaftsanteil, also die Anzahl der Aktien, aufgenommen. Bei natürlichen Personen kommen deren Reise...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Sitzverlegung / b) Gläubigerschutz

Rz. 178 Hinsichtlich der Absicherung der Gläubiger im Rahmen eines grenzüberschreitenden Formwechsels ist grundsätzlich zwischen dem Hinaus- und dem Hereinformwechsel zu unterscheiden. Rz. 179 Zum Schutz der Gläubiger statuiert die Mobilitäts-RL für sämtliche erfassten Umwandlungsarten die Pflicht zur Information im Umwandlungsplan, die Möglichkeit der Gläubiger zur Beantragu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Schnittstellen des Inte... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Grenzüberschreitende Un... / 1. Materiell-rechtliche Zulässigkeit

Rz. 67 Zum Teil wird dabei darauf verwiesen, dass die Schutzvorschriften des Aktiengesetzes nicht gegenüber der ausländischen Muttergesellschaft gelten würden,[178] was jedoch bei der vorgenommenen kollisionsrechtlichen Beurteilung, dass stets das Personalstatut der abhängigen Gesellschaft heranzuziehen ist, als Fehleinschätzung zu bezeichnen ist.[179] Rz. 68 Nach anderer Ans...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2021, Kostenfestsetzung in der Zwangsvollstreckung

Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen nach § 788 ZPO, soweit sie notwendig waren (§ 91 ZPO), dem Schuldner zur Last; sie sind zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch beizutreiben. Eines gesonderten Vollstreckungstitels bedarf es insoweit nicht. Das bedeutet allerdings nicht, dass es nicht sinnvoll sein kann, einen solchen Vollstreckungstitel zu erwirk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2021, Zulässigkeit vo... / 1. Sonstige Familiensache i.S.d. § 266 FamFG (Herausgabe) und Antrag auf Zugewinnausgleich, Antrag und Widerantrag

Die Ehe der Beteiligten wurde im September 2011 rechtskräftig geschieden. Durch Antrag von August 2011 hat die Ehefrau zunächst gegenüber dem Landgericht die Herausgabe von vier Stück Sommerkompletträdern sowie Zahlung von Schadensersatz begehrt. Durch Beschluss des Landgerichts vom Oktober 2011 wurde das Verfahren a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2021, Zulässigkeit vo... / III. Nichtfamiliensachen

Wegen des besonderen Verfahrensregimes für Familiensachen gemäß §§ 111 ff. FamFG können Nichtfamiliensachen nicht zusammen mit einer Familiensache im Wege objektiver Klagehäufung oder im Wege eines Widerantrags geltend gemacht werden. Denn es handelt sich nicht um dieselbe Prozessart i.S.v. § 260 ZPO. Zu den Nichtfamiliensachen zählen gemäß § 266 Abs. 1 FamFG z.B. Verfahren e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Sachliche und örtliche Zuständigkeit

Rz. 136 [Autor/Stand] Sachlich zuständig für den Erlass des Strafbefehls ist stets das AG (§ 407 Abs. 1 StPO). Als Spruchkörper ist im Strafbefehlsverfahren nur der Strafrichter zuständig, der in allen Fällen entscheidet, in denen Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren "zu erwarten ist" (§ 25 Nr. 2 GVG). Da durch Strafbefehl nur eine Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr verhäng...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2021, Auswirkungen d... / 1. Auswahl des Gerichtsorts

Das von der Staatsanwaltschaft ausgeübte Auswahlermessen zwischen den Gerichtsständen des § 68 Abs. 1 OWiG und des § 42 Abs. 1 JGG ist nur daraufhin überprüfbar, ob es sachfremd oder willkürlich ausgeübt wurde. Aus den Vorschriften der HmbSARS-CoV-EindämmungsVO lässt sich keine Ermessensreduzierung der Staatsanwaltschaft dahingehend ableiten, ein Ordnungswidrigkeitenverfahre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sitzverlegung auch bei Liquidation der Gesellschaft

Zusammenfassung Auch eine in Liquidation befindliche GmbH darf ihren Sitz verlegen. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Sitzverlegung im Einzelfall rechtsmissbräuchlich ist. Zum Sachverhalt In dem vom OLG Celle entschiedenen Fall ging es um die Sitzverlegung einer GmbH in Liquidation (i.L.). Die Gesellschafterversammlung der (zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bereits in Liqu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.1 Voraussetzungen

Rn 7 Der Wortlaut des § 56b Abs. 1 Satz 1 setzt voraus, dass mehrere Insolvenzanträge für verschiedene einer Unternehmensgruppe angehörende Gesellschaften bei unterschiedlichen inländischen [9] Insolvenzgerichten [10] gestellt wurden. Dabei ist es bedeutungslos, ob es sich um Fremd- und/oder Eigenanträge handelt.[11] Wann von einer Unternehmensgruppe auszugehen ist, der die an...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Unternehmensverkauf / XII. Allgemeine Bestimmungen

Rz. 196 Abschließend sind im Unternehmenskaufvertrag auch die Kosten des Vertragsschlusses (bei GmbH-Geschäftsanteilen ist zwingend eine notarielle Beurkundung erforderlich; Gleiches gilt regelmäßig, wenn beim Asset-Deal auch Grundstücke mitveräußert werden, da es sich um ein einheitliches Geschäft handelt) bzw. die Tragung dieser Kosten zu regeln. Der Beurkundungstourismus ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Auslandsvermögen / 3. Haager Testamentsformübereinkommen

Rz. 60 Die Einführung der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) hat das Haager Testamentsformabkommen grundsätzlich nicht berührt. Dieses wird vorrangig vor der EuErbVO gem. Art. 75 Abs. 1 EuErbVO angewandt.[133] Unterliegt die letztwillige Verfügung jedoch nicht dem sachlichen Anwendungsbereich des Haager Testamentsformabkommens, so unterliegt sie Art. 27 EuErbVO.[134]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Prozessvoraussetzungen / b) Gerichtsstand des schädigenden Ereignisses (§ 14 HPflG, § 20 StVG)

Rz. 107 Für Klagen, die aufgrund des Haftpflichtgesetzes (siehe oben § 3) oder des Straßenverkehrsgesetzes (siehe oben § 4) erhoben werden, ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk das schädigende Ereignis stattgefunden hat (§ 14 HaftPflG, § 20 StVG). Ebenso wie beim Gerichtsstand der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO; siehe oben Rdn 58) reicht es aus, wenn ein Teil des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Prozessvoraussetzungen / 2. Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO)

Rz. 54 Für Klagen aus unerlaubten Handlungen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist (§ 32 ZPO). Zweck dieser Regelung ist es, einen Gerichtsstand dort zu eröffnen, wo die sachliche Aufklärung und Beweiserhebung in der Regel am besten, sachlichsten und mit den geringsten Kosten erfolgen kann.[84] Der Wahlgerichtsstand der unerlaubten Handlung is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Prozessvoraussetzungen / e) Wirkung/Umfang des Gerichtsstands

Rz. 83 Der am Ort der emittierenden inländischen Anlage begründete Gerichtsstand der Umwelteinwirkung ist – anders als der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO) – ausschließlich (§ 32a S. 1 ZPO). Wird das Schadensersatzbegehren von mehreren materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen getragen (Anspruchskonkurrenz, siehe oben Rdn 68), so ergreift die ausschließliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Prozessvoraussetzungen / 3. Ausschließlicher Gerichtsstand der Umwelteinwirkung (§ 32a ZPO)

Rz. 71 Für Klagen gegen den Inhaber bestimmter – im Anhang 1 des Umwelthaftungsgesetzes genannter – Anlagen, mit denen der Ersatz eines durch eine Umwelteinwirkung verursachten Schadens geltend gemacht wird, ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk die Umwelteinwirkung von der Anlage ausgegangen ist (§ 32a S. 1 ZPO). Die damit verbundene Konzentration bewir...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Prozessvoraussetzungen / 4. Besonderer Gerichtsstand der Widerklage (§ 33 ZPO)

Rz. 86 Bei dem Gericht der Klage kann eine Widerklage erhoben werden, wenn der Gegenanspruch mit dem in der Klage geltend gemachten Anspruch oder mit den gegen ihn vorgebrachten Verteidigungsmitteln in Zusammenhang steht (§ 33 Abs. 1 ZPO). Zweck der Regelung ist es, die Vervielfältigung und Zersplitterung von Prozessen über einen einheitlichen Lebenssachverhalt und die damit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Prozessvoraussetzungen / d) Prüfung, Darlegung und Beweis des Gerichtsstands

Rz. 63 Die Prüfung der vorstehend aufgezeigten Voraussetzungen des Gerichtsstands der unerlaubten Handlung erfolgt von Amts wegen (arg. § 56 Abs. 1 ZPO).[104] Zur Begründung der Zuständigkeit genügt es allerdings, wenn der Kläger schlüssig Tatsachen behauptet, aus denen sich eine im Gerichtsbezirk begangene unerlaubte Handlung ergibt. Ob dies tatsächlich zutrifft, ist – da e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Prozessvoraussetzungen / e) Wirkung/Umfang des Gerichtsstands

Rz. 97 Da der Gerichtsstand der Widerklage nicht ausschließlich ist, kann eine anderweitige örtliche Zu­ständigkeit durch rügeloses Verhandeln begründet werden (§ 39 S. 1 ZPO). Ebenso sind abweichende Gerichtsstandsvereinbarungen zulässig, die eine Erhebung der Widerklage beim Gericht der (Haupt-)Klage unzulässig machen können (§ 38 ZPO).[176] Dabei kann die Derogation des G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Prozessvoraussetzungen / e) Wirkung/Umfang des Gerichtsstands

Rz. 67 Die Zuständigkeit am Begehungsort einer unerlaubten Handlung hängt nicht vom Inhalt des geltend gemachten Anspruchs oder von der Klageart ab: Es können dort also sämtliche Leistungs- und Feststellungsbegehren verfolgt werden, die sich auf eine unerlaubte Handlung gründen (§§ 249 ff. BGB).[111] Erfasst werden daher auch (vorbeugende) Unterlassungsklagen[112] und negati...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Prozessvoraussetzungen / d) Prüfung, Darlegung und Beweis des Gerichtsstands

Rz. 80 Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt auch hier von Amts wegen (arg. § 56 Abs. 1 ZPO), wobei hinsichtlich doppelrelevanter Tatsachen – insbesondere bezüglich der Inhaberschaft einer Anlage sowie der Ursächlichkeit der Umwelteinwirkung – lediglich schlüssiges Vorbringen des Klägers erforderlich ist (siehe oben Rdn 63). Rz. 81 Bei Ansprüchen aus dem UmweltHG kommt dem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Prozessvoraussetzungen / 5. Gerichtsstände außerhalb der ZPO

a) Klagen aus einem Versicherungsvertrag (§ 215 VVG) Rz. 102 Für Klagen aus einem Versicherungsvertrag ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 215 Abs. 1 S. 1 VVG). Für Klagen gegen den Versicherungsnehmer ist dieses Gericht a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Internationale Zuständ... / 1. Unerlaubte und eine dieser gleichgestellte Handlung

Rz. 73 Der Begriff der unerlaubten und einer dieser gleichgestellten Handlung (Art. 7 Nr. 2 EuGVVO; Art. 5 Nr. 3 LugÜ II) ist weit – sowie autonom (siehe oben Rdn 62) und unter Berücksichtigung der Systematik und der Zielsetzungen der Verordnung[275] – auszulegen, weil zwischen der Streitigkeit und den Gerichten des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Prozessvoraussetzungen / a) Unerlaubte Handlung (sachlicher Anwendungsbereich)

Rz. 55 Mit "unerlaubten Handlungen" erfasst der Gerichtsstand nicht nur Ansprüche aus Delikt (§§ 823 ff. BGB), sondern auch die Haftung aus einem Schiffsunfall (§§ 735–739 HGB, § 92 BinSchG) sowie die gesetzliche Gefährdungshaftung (insbesondere: §§ 7, 18 StVG, §§ 1 ff. HPflG, § 33 LuftVG, § 89 WHG, § 25 AtomG, § 84 AMG und § 32 GenTG). Für die örtliche Zuständigkeit im Fall...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Internationale Zuständ... / 3. Haftpflichtversicherungen

Rz. 99 Besondere Regelungen sind – insbesondere – für Haftpflichtversicherungen vorgesehen. So kann der Versicherer hier – und bei der Versicherung von unbeweglichen Sachen – auch vor dem Gericht des Ortes verklagt werden, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist (Art. 12 S. 1 EuGVVO; Art. 10 S. 1 LugÜ II). Dieser Ort ist ebenso zu bestimmen wie beim Gerichtsstand der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Prozessvoraussetzungen / a) Klagen aus einem Versicherungsvertrag (§ 215 VVG)

Rz. 102 Für Klagen aus einem Versicherungsvertrag ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 215 Abs. 1 S. 1 VVG). Für Klagen gegen den Versicherungsnehmer ist dieses Gericht ausschließlich zuständig (§ 215 Abs. 1 S. 2 VVG), der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Prozessvoraussetzungen / b) Parteiidentität und Drittwiderklage

Rz. 88 Eine Widerklage kann grundsätzlich nur zwischen den Parteien der Klage erhoben werden (arg. Widerklage).[155] Von diesem Grundsatz werden aber zahlreiche Ausnahmen zugelassen, in denen die Einbeziehung Dritter im Wege einer parteierweiternden, sog. Drittwiderklage zulässig ist.[156] Rz. 89 Erhebt der Beklagte eine mit der Klage im rechtlichen Zusammenhang stehende Wide...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Internationale Zuständ... / XI. Streitgenossenschaft und Interventionsklage

Rz. 120 Wenn mehrere Personen zusammen verklagt werden, kann eine Person, die ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat hat, auch vor dem Gericht des Ortes, an dem einer der anderen Beklagten seinen Wohnsitz hat (sog. "Ankerbeklagter"), verklagt werden, sofern zwischen den Klagen eine so enge Beziehung gegeben ist, dass eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung geboten ersche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Prozessvoraussetzungen / b) Parteien (persönlicher Anwendungsbereich)

Rz. 56 Die Zuständigkeit am Begehungsort ist unabhängig davon gegeben, wer als Kläger den deliktischen Anspruch verfolgt.[85] Der Gerichtsstand ist daher nicht nur für den Anspruch des Gläubigers gegen den Schuldner und für den Direktanspruch gegen dessen Versicherer (§ 115 Abs. 1 S. 1 VVG)[86] begründet, sondern auch für den Rückgriff des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversichere...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Prozessvoraussetzungen / b) Parteien (persönlicher Anwendungsbereich)

Rz. 74 Auf Klägerseite bestehen keine Einschränkungen: Im Gerichtsstand der Umwelteinwirkung kann jeder klagen, der behauptet (siehe unten Rdn 80 f.), durch eine solche einen Schaden erlitten zu haben.[128] Hierzu zählen auch Arbeiter, Angestellte, Besucher und andere Personengruppen, die sich innerhalb der betroffenen Anlage aufhalten.[129] Rz. 75 Beklagter kann dagegen nur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Prozessvoraussetzungen / 1. Allgemeines

Rz. 51 Der allgemeine Gerichtsstand einer natürlichen Person wird durch deren Wohnsitz (§ 13 ZPO, §§ 7 ff. BGB), der einer juristischen Person durch ihren Sitz (§ 17 ZPO) bestimmt. Das dortige Gericht ist für alle Klagen gegen die Person zuständig (§ 12 ZPO). Rz. 52 Daneben erlauben es aber besondere Gerichtsstände (insbesondere §§ 20 ff. ZPO), bestimmte Klagen auch bei ander...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Prozessvoraussetzungen / c) § 56 LuftVG

Rz. 108 Für Klagen, die die Haftpflicht nach dem Luftverkehrsgesetz betreffen (siehe oben § 6), ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Unfall eingetreten ist (§ 56 Abs. 1 LuftVG). Soweit die Haftung für Personenschäden (§ 45 LuftVG), bei verspäteter Personenbeförderung (§ 46 LuftVG) oder für Gepäckschäden (§ 47 LuftVG) mit der Klage geltend gemacht wird, ist au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Prozessvoraussetzungen / a) Schädigende Umwelteinwirkung (sachlicher Anwendungsbereich)

Rz. 72 Ein Schaden entsteht durch eine Umwelteinwirkung, wenn er durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht wird, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben (§ 3 Abs. 1 UmweltHG). Eine Ausbreitung in Boden, Luft oder Wasser liegt vor, wenn sich die Stoffe oder die ähnlichen Erscheinungen n...mehr