Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsstand

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / 3. Ausschließlicher Gerichtsstand der Umwelteinwirkung (§ 32a ZPO)

Rz. 71 Für Klagen gegen den Inhaber bestimmter – im Anhang 1 des Umwelthaftungsgesetzes genannter – Anlagen, mit denen der Ersatz eines durch eine Umwelteinwirkung verursachten Schadens geltend gemacht wird, ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk die Umwelteinwirkung von der Anlage ausgegangen ist (§ 32a S. 1 ZPO). Die damit verbundene Konzentration bewir... mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / 4. Besonderer Gerichtsstand der Widerklage (§ 33 ZPO)

Rz. 86 Bei dem Gericht der Klage kann eine Widerklage erhoben werden, wenn der Gegenanspruch mit dem in der Klage geltend gemachten Anspruch oder mit den gegen ihn vorgebrachten Verteidigungsmitteln in Zusammenhang steht (§ 33 Abs. 1 ZPO). Zweck der Regelung ist es, die Vervielfältigung und Zersplitterung von Prozessen über einen einheitlichen Lebenssachverhalt und die damit... mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / d) Prüfung, Darlegung und Beweis des Gerichtsstands

Rz. 63 Die Prüfung der vorstehend aufgezeigten Voraussetzungen des Gerichtsstands der unerlaubten Handlung erfolgt von Amts wegen (arg. § 56 Abs. 1 ZPO).[104] Zur Begründung der Zuständigkeit genügt es allerdings, wenn der Kläger schlüssig Tatsachen behauptet, aus denen sich eine im Gerichtsbezirk begangene unerlaubte Handlung ergibt. Ob dies tatsächlich zutrifft, ist – da e... mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / e) Wirkung/Umfang des Gerichtsstands

Rz. 97 Da der Gerichtsstand der Widerklage nicht ausschließlich ist, kann eine anderweitige örtliche Zu­ständigkeit durch rügeloses Verhandeln begründet werden (§ 39 S. 1 ZPO). Ebenso sind abweichende Gerichtsstandsvereinbarungen zulässig, die eine Erhebung der Widerklage beim Gericht der (Haupt-)Klage unzulässig machen können (§ 38 ZPO).[176] Dabei kann die Derogation des G... mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / e) Wirkung/Umfang des Gerichtsstands

Rz. 67 Die Zuständigkeit am Begehungsort einer unerlaubten Handlung hängt nicht vom Inhalt des geltend gemachten Anspruchs oder von der Klageart ab: Es können dort also sämtliche Leistungs- und Feststellungsbegehren verfolgt werden, die sich auf eine unerlaubte Handlung gründen (§§ 249 ff. BGB).[111] Erfasst werden daher auch (vorbeugende) Unterlassungsklagen[112] und negati... mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / d) Prüfung, Darlegung und Beweis des Gerichtsstands

Rz. 80 Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt auch hier von Amts wegen (arg. § 56 Abs. 1 ZPO), wobei hinsichtlich doppelrelevanter Tatsachen – insbesondere bezüglich der Inhaberschaft einer Anlage sowie der Ursächlichkeit der Umwelteinwirkung – lediglich schlüssiges Vorbringen des Klägers erforderlich ist (siehe oben Rdn 63). Rz. 81 Bei Ansprüchen aus dem UmweltHG kommt dem ... mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / 5. Gerichtsstände außerhalb der ZPO

a) Klagen aus einem Versicherungsvertrag (§ 215 VVG) Rz. 102 Für Klagen aus einem Versicherungsvertrag ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 215 Abs. 1 S. 1 VVG). Für Klagen gegen den Versicherungsnehmer ist dieses Gericht a... mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / 3. Haftpflichtversicherungen

Rz. 99 Besondere Regelungen sind – insbesondere – für Haftpflichtversicherungen vorgesehen. So kann der Versicherer hier – und bei der Versicherung von unbeweglichen Sachen – auch vor dem Gericht des Ortes verklagt werden, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist (Art. 12 S. 1 EuGVVO; Art. 10 S. 1 LugÜ II). Dieser Ort ist ebenso zu bestimmen wie beim Gerichtsstand der... mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / 1. Unerlaubte und eine dieser gleichgestellte Handlung

Rz. 73 Der Begriff der unerlaubten und einer dieser gleichgestellten Handlung (Art. 7 Nr. 2 EuGVVO; Art. 5 Nr. 3 LugÜ II) ist weit – sowie autonom (siehe oben Rdn 62) und unter Berücksichtigung der Systematik und der Zielsetzungen der Verordnung[275] – auszulegen, weil zwischen der Streitigkeit und den Gerichten des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder... mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / a) Klagen aus einem Versicherungsvertrag (§ 215 VVG)

Rz. 102 Für Klagen aus einem Versicherungsvertrag ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 215 Abs. 1 S. 1 VVG). Für Klagen gegen den Versicherungsnehmer ist dieses Gericht ausschließlich zuständig (§ 215 Abs. 1 S. 2 VVG), der... mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / b) Parteiidentität und Drittwiderklage

Rz. 88 Eine Widerklage kann grundsätzlich nur zwischen den Parteien der Klage erhoben werden (arg. Widerklage).[155] Von diesem Grundsatz werden aber zahlreiche Ausnahmen zugelassen, in denen die Einbeziehung Dritter im Wege einer parteierweiternden, sog. Drittwiderklage zulässig ist.[156] Rz. 89 Erhebt der Beklagte eine mit der Klage im rechtlichen Zusammenhang stehende Wide... mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / XI. Streitgenossenschaft und Interventionsklage

Rz. 120 Wenn mehrere Personen zusammen verklagt werden, kann eine Person, die ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat hat, auch vor dem Gericht des Ortes, an dem einer der anderen Beklagten seinen Wohnsitz hat (sog. "Ankerbeklagter"), verklagt werden, sofern zwischen den Klagen eine so enge Beziehung gegeben ist, dass eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung geboten ersche... mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / b) Parteien (persönlicher Anwendungsbereich)

Rz. 56 Die Zuständigkeit am Begehungsort ist unabhängig davon gegeben, wer als Kläger den deliktischen Anspruch verfolgt.[85] Der Gerichtsstand ist daher nicht nur für den Anspruch des Gläubigers gegen den Schuldner und für den Direktanspruch gegen dessen Versicherer (§ 115 Abs. 1 S. 1 VVG)[86] begründet, sondern auch für den Rückgriff des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversichere... mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / b) Parteien (persönlicher Anwendungsbereich)

Rz. 74 Auf Klägerseite bestehen keine Einschränkungen: Im Gerichtsstand der Umwelteinwirkung kann jeder klagen, der behauptet (siehe unten Rdn 80 f.), durch eine solche einen Schaden erlitten zu haben.[128] Hierzu zählen auch Arbeiter, Angestellte, Besucher und andere Personengruppen, die sich innerhalb der betroffenen Anlage aufhalten.[129] Rz. 75 Beklagter kann dagegen nur ... mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / a) Unerlaubte Handlung (sachlicher Anwendungsbereich)

Rz. 55 Mit "unerlaubten Handlungen" erfasst der Gerichtsstand nicht nur Ansprüche aus Delikt (§§ 823 ff. BGB), sondern auch die Haftung aus einem Schiffsunfall (§§ 735–739 HGB, § 92 BinSchG) sowie die gesetzliche Gefährdungshaftung (insbesondere: §§ 7, 18 StVG, §§ 1 ff. HPflG, § 33 LuftVG, § 89 WHG, § 25 AtomG, § 84 AMG und § 32 GenTG). Für die örtliche Zuständigkeit im Fall... mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / 1. Allgemeines

Rz. 51 Der allgemeine Gerichtsstand einer natürlichen Person wird durch deren Wohnsitz (§ 13 ZPO, §§ 7 ff. BGB), der einer juristischen Person durch ihren Sitz (§ 17 ZPO) bestimmt. Das dortige Gericht ist für alle Klagen gegen die Person zuständig (§ 12 ZPO). Rz. 52 Daneben erlauben es aber besondere Gerichtsstände (insbesondere §§ 20 ff. ZPO), bestimmte Klagen auch bei ander... mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / c) § 56 LuftVG

Rz. 108 Für Klagen, die die Haftpflicht nach dem Luftverkehrsgesetz betreffen (siehe oben § 6), ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Unfall eingetreten ist (§ 56 Abs. 1 LuftVG). Soweit die Haftung für Personenschäden (§ 45 LuftVG), bei verspäteter Personenbeförderung (§ 46 LuftVG) oder für Gepäckschäden (§ 47 LuftVG) mit der Klage geltend gemacht wird, ist au... mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / 6. Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit (§§ 36 f. ZPO)

Rz. 111 Wenn mehrere Personen, die bei verschiedenen Gerichten ihren allgemeinen Gerichtsstand haben,[201] als Streitgenossen im allgemeinen Gerichtsstand verklagt werden sollen und für den Rechtsstreit ein gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand nicht begründet ist, wird das zuständige Gericht durch das im Rechtszug zunächst höhere Gericht bestimmt (§ 36 Abs. 1 Nr. 3 ZP... mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / a) Schädigende Umwelteinwirkung (sachlicher Anwendungsbereich)

Rz. 72 Ein Schaden entsteht durch eine Umwelteinwirkung, wenn er durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht wird, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben (§ 3 Abs. 1 UmweltHG). Eine Ausbreitung in Boden, Luft oder Wasser liegt vor, wenn sich die Stoffe oder die ähnlichen Erscheinungen n... mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / 1. Vertrag und Ansprüche aus Vertrag

Rz. 62 Die Begriffe Vertrag und Ansprüche aus Vertrag sind autonom – das heißt gemeinschaftsrechtlich,[238] ohne Rückgriff auf lex fori (siehe oben Rdn 2) oder lex causae (siehe oben Rdn 10)[239] – auszulegen,[240] um die einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Sie setzen voraus, dass eine von einer Person gegenüber einer anderen freiwillig eingegan... mehr

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§ 26 Klagearten / 3. Zuständigkeit und Streitwert

Rz. 214 Örtlich zuständig für eine Feststellungsklage sind die Gerichte, die für eine entsprechende Leistungsklage – bei einer negativen Feststellungsklage auch für eine umgekehrte Leistungsklage – zuständig wären.[570] Eine negative Feststellungsklage kann auch im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO, siehe oben § 25 Rdn 67) erhoben werden.[571] Umstritten, aber... mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / XII. Widerklage

Rz. 134 Eine Person, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hat, kann schließlich im Wege einer Widerklage, die auf denselben Vertrag oder Sachverhalt wie die Klage selbst gestützt wird, vor dem Gericht verklagt werden, bei dem die Klage anhängig ist (Art. 8 Nr. 3 EuGVVO; Art. 6 Nr. 3 LugÜ II). Sowohl der Begriff der Widerklage wie der der Konnexität ("auf ... mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / c) Begehungsort

Rz. 58 Begehungsort der unerlaubten Handlung ist sowohl der Handlungs- als auch der Erfolgsort, so dass eine Zuständigkeit wahlweise dort gegeben ist, wo die Verletzungshandlung begangen oder wo in ein geschütztes Rechtsgut eingegriffen wurde.[95] Bei dem Ort, an dem lediglich ein über die Verletzung des geschützten Rechtsguts hinausgehender Schaden oder weitere Schadensfolg... mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / c) Ort der Umwelteinwirkung

Rz. 77 Der für die Zuständigkeit maßgebliche Ort der Umwelteinwirkung wird durch die Lage der Anlage bestimmt, die die für die Einwirkung maßgebliche Ursache gesetzt hat ("Ort der Freisetzung"), und nicht den – gegebenenfalls hiervon verschiedenen – Ort, an dem eine Emission schädliche Wirkungen durch physikalische, chemische oder biologische Veränderungen eines Umweltmedium... mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / Literaturtipps

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / d) Zusammenhang (Konnexität)

Rz. 94 Zwischen dem mit der Klage geltend gemachten Anspruch oder den gegen die Klage vom Beklagten vorgebrachten Verteidigungsmitteln einerseits und dem mit der Widerklage verfolgten Gegenanspruch andererseits muss ein rechtlicher Zusammenhang bestehen (sog. Konnexität).[169] Ein solcher Zusammenhang liegt dann vor, wenn zwischen den beiderseitigen Ansprüchen eine rechtlich... mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / II. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 50 Die örtliche Zuständigkeit – auch als Gerichtsstand bezeichnet – bestimmt, welches sachlich in erster Instanz zuständige Gericht, also Amts- oder Landgericht, den Rechtsstreit wegen seines örtlichen Sitzes zu erledigen hat; maßgebend ist der landesrechtlich geregelte Gerichtsbezirk.[81] 1. Allgemeines Rz. 51 Der allgemeine Gerichtsstand einer natürlichen Person wird dur... mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / a) Rechtshängigkeit der (Haupt-)Klage

Rz. 87 Die (Haupt-)Klage muss im Zeitpunkt der Erhebung der Widerklage – bereits und noch – rechtshängig, d.h. erhoben sein (§§ 261 Abs. 1 und 2 ZPO),[152] regelmäßig durch Zustellung der Klageschrift (§ 253 Abs. 1 ZPO). Die (Haupt-)Klage darf also noch nicht zurückgenommen, rechtskräftig entschieden, durch Vergleich oder übereinstimmende Erledigungserklärung erledigt sein.[... mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / c) Prozessart

Rz. 93 Da es aufgrund einer Widerklage zu einer Anspruchshäufung kommt, muss für diese dieselbe Prozessart zulässig sein wie für die (Haupt-)Klage (arg. § 260 ZPO).[167] Diese Einschränkung verfolgt aber lediglich den Zweck, dass in einem Prozess nicht Klagen miteinander verbunden werden, deren Verfahrensregeln derart gravierende Unterschiede aufweisen, dass eine gemeinsame ... mehr

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§ 1 Einführung / F. Internationale Aspekte des Unfallhaftpflichtrechts

Rz. 34 Zahlreiche Unfallhaftpflichttatbestände – etwa aus den Bereichen des Straßen-, Luft- oder Schiffsverkehrs oder der Produkthaftung – sind nicht auf den deutschen Bereich beschränkt, sondern weisen Auslandsbezüge auf, sei es durch den Ort des Geschehens oder die Nationalität von Beteiligten oder durch die Zulassung eines beteiligten Fahrzeugs in einem vom Unfallstaat ab... mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / I. Nationales Recht

Rz. 11 In den Grenzen seiner Gerichtsbarkeit (siehe oben Rdn 4 ff.) bestimmt jeder Staat die internationale Zuständigkeit seiner Gerichte durch nationales Recht grundsätzlich frei. Eine vorgegebene internationale Zuständigkeitsordnung gibt es – soweit kein Gemeinschaftsrecht (siehe unten Rdn 13 ff.) und keine völkerrechtlichen Vereinbarungen (siehe unten Rdn 20 ff.) vorhande... mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / IV. Gerichtsstandsvereinbarung

Rz. 46 Gerichtsstandsvereinbarungen entfalten auch nach dem Gemeinschaftsrecht (zum nationalen Recht siehe §§ 38, 40 ZPO, dazu auch § 25 Rdn 69, zum – gegebenenfalls vorrangigen – Haager Gerichtsstandsvereinbarungsübereinkommen siehe oben Rdn 25) nur unter bestimmten Umständen zuständigkeitsbegründende Wirkung (siehe Rdn 47). Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart hab... mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / VII. Besondere Zuständigkeit am Ort der unerlaubten Handlung

Rz. 71 Die Regelungen über den Gerichtsstand am Ort der unerlaubten Handlung (Art. 5 Nr. 3 EuGVVO a.F.) haben durch die ab dem 10.1.2015 geltende Neufassung der EuGVVO (Art. 7 Nr. 2 EuGVVO, dem Art. 5 Nr. 3 LugÜ II inhaltlich entspricht[269]) keine inhaltliche Änderung erfahren. Rz. 72 Die besondere – nicht: ausschließliche[270] – Zuständigkeit ist eng auszulegen und erlaubt ... mehr

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§ 1 Einführung / Literaturtipps

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§ 29 Internationale Zuständ... / III. Völkerrechtliche Verträge

Rz. 20 Im Verhältnis der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (seit 1.1.2010) zu Island (seit 1.5.2011), Norwegen (seit 1.1.2010) und der Schweiz (seit 1.1.2011)[79] regelt als völkerrechtlicher Vertrag das Lugano Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 30.10.2007 (LugÜ II)[8... mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / Literaturtipps

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§ 29 Internationale Zuständ... / II. Ausschließliche internationale Zuständigkeiten

Rz. 31 Die EuGVVO enthält zwar auch – in ihrem Anwendungsbereich vorrangig zu prüfende – ausschließliche Regelungen über die internationale Zuständigkeit (Art. 24 EuGVVO; Art. 22 LugÜ II). Diese sind jedoch im Rahmen von Unfallhaftpflichtsachen im Erkenntnisverfahren ohne Bedeutung. Rz. 32 Für Verfahren, welche die Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen zum Gegenstand haben, ... mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / d) § 6 BinSchG

Rz. 110 Das Gericht des Ortes, von dem aus die Schifffahrt mit dem Schiff betrieben wird (Heimatort), ist, vorbehaltlich des § 3 Abs. 1 des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Binnenschifffahrtssachen vom 27.9.1952,[200] für alle gegen den Schiffseigner als solchen zu erhebenden Klagen zuständig ohne Unterschied, ob er persönlich oder nur mit dem Schiff haftet (§ 6 A... mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / 3. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 90 Das Vorliegen des gemeinschaftsrechtlichen deliktischen Gerichtsstands (Art. 7 Nr. 2 EuGVVO; Art. 5 Nr. 3 LugÜ II) führt nicht nur zu einer internationalen Zuständigkeit des insoweit angerufenen Gerichts, sondern auch zu dessen örtlicher Zuständigkeit.[332] Die nationalen Gerichtsstandsregelungen werden insoweit verdrängt.[333] Spezialabkommen – beispielsweise Art. 31... mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / 4. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 118 Während die Gerichtspflichtigkeit des Versicherers an seinem (Wohn-)Sitz (Art. 11 Abs. 1 lit. a) EuGVVO; Art. 9 Abs. 1 lit. a) LugÜ II) nur die internationale Zuständigkeit regelt, erfassen die übrigen Gerichtsstände für Versicherungssachen auch die örtliche Zuständigkeit und verdrängen insoweit die nationalen Vorschriften.[415] mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / II. Gemeinschaftsrecht

Rz. 13 Die vorstehende allgemeine Regel wird indes durch zahlreiche vorrangige Bestimmungen verdrängt.[35] Für Klagen gegen Personen, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) haben, ergab sich die internationale Zuständigkeit – ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit der Parteien – seit dem 1.3.2002 aus der zum sekundären Gemein... mehr

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§ 22 Erfüllung und Aufrechnung / IV. Sonstiges

Rz. 13 Bereits nach früherer Auslegung des § 270 BGB war die Geldschuld als qualifizierte Schickschuld zu verstehen. Daran ist auch nach der der Zahlungsverzugs-Richtlinie[22] festzuhalten. Diese sollte nach den im Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Richtlinie 2011/7/EU angeführten Erwägungen die Rechtsstellung von Verbrauchern nicht verschlechtern.[23] Geldschulden si... mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / 2. Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder droht

Rz. 82 Der Ort, "an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht" (Art. 7 Nr. 2 EuGVVO; Art. 5 Nr. 3 LugÜ II), umfasst – ebenso wie bei § 32 ZPO (siehe § 25 Rdn 58) – sowohl den Ort, an dem die Verletzung eingetreten ist (Erfolgsort), als auch den Ort des diesem Schaden zugrunde liegenden ursächlichen Geschehens (Handlungsort),[306] sodass die beklagte... mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / IX. Versicherungssachen

Rz. 92 Für Klagen in Versicherungssachen bestimmt sich die internationale Zuständigkeit – vorbehaltlich abweichender ausschließlicher Gerichtsstände oder vorrangiger Gerichtsstandsvereinbarungen – nach den Regelungen im Abschnitt 3 des Kapitels II der EuGVVO (Art. 10 ff. EuGVVO; Art. 8 ff. LugÜ II). ­Diesen liegt das Bestreben zugrunde, den Versicherungsnehmer/Versicherten, ... mehr

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Teil G Auswirkungen auf das... / 2.2 Anwendbares Recht

Hinsichtlich des anwendbaren Rechts gilt auch im Arbeitsrecht der Grundsatz der Vertragsfreiheit, der jedoch Einschränkungen durch Regelungen des internationalen Privatrechts erfahren kann. Nach Art. 8 Rom-I-VO, die innerhalb der EU und auch im Verhältnis zu Drittstaaten universelle Geltung beansprucht, ist grundsätzlich das Recht des "gewöhnlichen Arbeitsortes" maßgebend, z... mehr

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ZErb 06/2021, Zum erweiterten Gerichtsstand der Erbschaft gemäß § 28 ZPO

Leitsatz 1. Hat die Ehefrau die Erbschaft nach ihrem verstorbenen Ehemann ausgeschlagen, handelt es sich bei dem von ihr gegen dessen Nachlass geltend gemachten Anspruch auf Zugewinnausgleich gemäß § 1371 Abs. 2 BGB (sog. güterrechtliche Lösung) um eine Erblasserschuld i.S.d. § 1967 Abs. 2 BGB. 2. Wird ein gegen die Erben bzw. Erbeserben des Erblassers gerichteter Anspruch auf... mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Allgemeiner Gerichtsstand

Rz. 103 Über den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe entscheidet gem. § 4 Abs. 1 S. 1 BerHG das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Rechtsuchende seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Hat der Rechtsuchende im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist gem. § 4 Abs. 1 S. 2 BerHG das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk ein Bedürfnis für Beratungshilfe auftritt. Di... mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / IV. Gerichtsstand (§ 215 VVG)

Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hat. § 215 VVG spricht vom "Versicherungsnehmer" und nicht vom "Verbraucher", sodass diese Gerichtsstandsregelung auch für juristische Personen gilt. Der BGH weist darauf hin, dass das ... mehr

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ZErb 06/2021, Zum erweitert... / 2 Gründe

II. Der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts war zurückzuweisen. 1. Gemäß §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 36 Abs. 2 ZPO wird in Fällen, in denen das zunächst höhere gemeinschaftliche Gericht der Bundesgerichtshof ist, das zuständige Gericht durch das Oberlandesgericht bestimmt, zu dessen Bezirk das zuerst mit der Sache befasste Gericht gehört. Daher ist vorliegend das Ober... mehr

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ZErb 06/2021, Zum erweitert... / Leitsatz

1. Hat die Ehefrau die Erbschaft nach ihrem verstorbenen Ehemann ausgeschlagen, handelt es sich bei dem von ihr gegen dessen Nachlass geltend gemachten Anspruch auf Zugewinnausgleich gemäß § 1371 Abs. 2 BGB (sog. güterrechtliche Lösung) um eine Erblasserschuld i.S.d. § 1967 Abs. 2 BGB. 2. Wird ein gegen die Erben bzw. Erbeserben des Erblassers gerichteter Anspruch auf Zugewin... mehr