Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsstand

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Russland / IV. Internationale Zuständigkeit der Gerichte/Standesämter

Rz. 66 Ein russisches Gericht ist nach dem allgemeinen Gerichtsstand zuständig, wenn der Beklagte seinen Wohnsitz in Russland hat (Art. 402 Abs. 2 ZPO). Unabhängig vom Wohnsitz des Beklagten ist die internationale Zuständigkeit eines russischen Gerichts für Ehescheidungen auch dann gegeben, wenn der Kläger in Russland seinen Wohnsitz hat oder mindestens einer der Ehegatten d...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 1. Inkrafttreten und Anwendungsbereich

Rz. 58 Das Luganer Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 16.9.1988[97] (LugÜ) mit drei Protokollen und drei Erklärungen, das mit wenigen Abweichungen die Regeln des EuGVÜ übernommen hat,[98] war für die Bundesrepublik Deutschland am 1.3.1995 im Verhältnis zu Finnland, Frankreich, I...mehr

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Spanien / V. Internationale Zuständigkeit der Gerichte

Rz. 92 Für die internationale Zuständigkeit der Gerichte der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist die Brüssel IIa-VO maßgeblich.[106] Im Verhältnis zu Nicht-EU-Staaten gilt im nationalen Recht mit Art. 22 LOPJ (spanisches Gerichtsverfassungsgesetz) eine Regelung zur internationalen Zuständigkeit spanischer Gericht in Ehesachen mit ausdrücklicher Benennung der Gerichtss...mehr

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Spanien / III. Kollisionsrecht der Scheidungsfolgen, internationale Zuständigkeit

Rz. 101 Für die internationale Zuständigkeit der Gerichte der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist die Brüssel IIa-VO maßgeblich,[114] für Scheidungsverfahren gilt Art. 3 dieser Verordnung; dabei wird grundsätzlich auf den gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten zur Bestimmung der Zuständigkeit abgestellt. Im Verhältnis zu Nicht-EU-Staaten gilt im nationalen Recht mit Ar...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / c) Konkurrenzen

Rz. 54 Nach Art. 55 und 56 EuGVÜ genießt das EuGVÜ Vorrang vor bestehenden zweiseitigen Verträgen zwischen den Vertragsstaaten über die Anerkennung von Entscheidungen[87] (wovon die Bundesrepublik Deutschland solche mit Belgien, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Israel, Italien, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, der Schweiz, Spanien und Tunesien eingegangen ...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 1. Die Brüssel I-Verordnung

Rz. 36 Seit dem 1.3.2002 wurde das Brüsseler EWG-Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27.9.1968[58] (EuGVÜ; siehe Rdn 44 ff.) für seit diesem Zeitpunkt erhobene Klagen (vgl. Art. 66 Abs. 1)[59] durch die "Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22.12.2000 über die gerichtliche Z...mehr

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Haus- und Grundstückskauf / 3.2 Gerichtsstand des Belegenheitsortes

Wie im deutschen Recht richtet sich der Gerichtsstand für Klagen durch die das Eigentum, eine dingliche Belastung oder die Freiheit von einer solchen geltend gemacht wird, ausschließlich nach dem Ort, an dem das Haus oder Grundstück belegen ist. Das gilt auch für Grenzscheidungs-, Teilungs- und Besitzklagen. Für Klagen, die eine Grunddienstbarkeit, eine Reallast oder ein Vor...mehr

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FoVo 06/2020, Monierungen wegen der Zuständigkeit vermeiden

Der Vollstreckungsantrag muss unabhängig von der Frage, ob er beim Gerichtsvollzieher oder beim Vollstreckungsgericht anzubringen ist, an das örtliche zuständige Vollstreckungsorgan gerichtet werden. Fehlt es daran, kommt es regelmäßig zu einer Monierung, auf die dann reagiert werden muss. Das kann in vielen Fällen vermieden werden, indem diese Situation schon bei der Antrag...mehr

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AGS 05/2020, Geigel, Der Haftpflichtprozess

Herausgegeben von Kurt Haag. 28. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck, München. XLV, 2224 S., 179,00 EUR Kein Haftpflichtprozess ohne den "Geigel". Seit Jahrzehnten ist das von Reinhard Geigel begründete Buch das Standardwerk zum Haftpflichtrecht. Zwischenzeitlich zeichnen sich 20 Autoren für das Werk verantwortlich. Mit der Neuauflage sind neue Autoren hinzugekommen, die in bewährt...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.6 Örtliche Zuständigkeit

Rn 24 Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach § 126 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 i. V. m. § 82 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, so dass das Arbeitsgericht zuständig ist, in dessen Bezirk der Betrieb liegt.[75] § 19 a ZPO ist nicht anwendbar.[76] Will der Insolvenzverwalter in mehreren Betrieben Kündigungen aussprechen und liegen die Betriebe in unterschiedlichen Gerich...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / E. Gerichtsstand

Rz. 97 Der früher (§ 48 VVG a.F.) bestehende besondere Gerichtsstand der Agentur entfällt. Stattdessen können gem. § 215 VVG künftig Klagen aus einem Versicherungsvertrag an dem für den Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt des Versicherungsnehmers zuständigen Gericht erhoben werden, wobei für Klagen gegen den Versicherungsnehmer der Wohnsitz des Versicherungsnehmers ausschl...mehr

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AGS 03/2020, Zuständigkeit ... / 1 Aus den Gründen

Das angerufene Gericht ist für die Klage nicht zuständig. Für Klagen Dritter gegen Wohnungseigentümer, die sich auf das Sondereigentum beziehen, ist nach § 43 Nr. 5 WEG das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk sich die Wohnung befindet. Dies ist entgegen der Auffassung des Klägers auch bei Honoraransprüchen eines Rechtsanwalts zu bejahen, der im Auftrag eines W...mehr

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AGS 03/2020, Reisekosten de... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist zulässig (§§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO). Das Rechtsmittel des Klägers hat in der Sache nur zu einem geringen Teil Erfolg. Sie führt zur Berücksichtigung der Reisekosten des Prozessbevollmächtigten des Beklagten bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines innerhalb des Gerichtsbezirks am weitesten vom Gerichtsort entfernt ansässigen Rechtsanwalts u...mehr

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zfs 03/2020, Die Entwicklun... / IV. Internationale Zuständigkeit, Anschlussflüge, Non-EU-Carrier

In fünf Urteilen vom 16.4.2019[28] befasst sich der BGH erneut mit mehrgliedrigen Flugverbindungen. Die Kl. hatten bei dem beklagten (nicht in der EU ansässigen) Luftfahrtunternehmen Flüge von Stuttgart nach Belgrad und von dort weiter nach Phuket,[29] Abu Dhabi,[30] Athen[31] bzw. Colombo[32] gebucht (wobei die Anschlussflüge[33] teilweise von einem anderen, ebenfalls nicht...mehr

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Satzungs-Update 2020 / 2 Sitz des Vereins und Gerichtsstand

Der Sitz des Vereins entspricht dem Wohnsitz einer natürlichen Person (§ 7 BGB). Nach § 24 BGB gilt als Sitz des Vereins, wenn nichts anderes bestimmt ist, der Ort, an welchem die Verwaltung geführt wird. Der Sitz des Vereins ist maßgebend für den Gerichtsstand (§ 17 Abs. 1 ZPO) und für die Frage, welches Amtsgericht ihn in das Vereinsregister einträgt, sowie dafür, welche Be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.4.1 Grundlage

Rz. 5 Der Zuständigkeitswechsel im Einspruchsverfahren nach Einlegung des Einspruchs bewirkt nicht nur für die Finanzbehörde einen Übergang der Entscheidungskompetenz, sondern hat für den Beteiligten unmittelbare Auswirkungen auf die Zuständigkeit des FG.[1] Nach § 63 Abs. 2 Nr. 1 FGO ist die Klage gegen das FA zu richten, das die Einspruchsentscheidung erlassen hat. Über ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.4.3 Zuständigkeitsvereinbarung

Rz. 8 Nach § 367 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 AO bleibt bei einem Wechsel der Zuständigkeit der Finanzbehörde während des Einspruchsverfahrens die Regelung des § 26 Satz 2 AO unberührt. Danach kann die bisher zuständige Finanzbehörde ein Verwaltungsverfahren – hier also das Einspruchsverfahren – fortführen, wenn dies unter Wahrung der Interessen der Beteiligten der einfachen und...mehr

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ZErb 02/2020, Die Ausschlag... / 2. Örtliche Zuständigkeit

Die örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts bestimmt sich gemäß § 343 Abs. 1 FamFG grundsätzlich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Hatte der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte, § 343 Abs. 2 FamF...mehr

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AGS 02/2020, Reisekosten de... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist zulässig (§§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO). Das Rechtsmittel des Klägers hat in der Sache nur zu einem geringen Teil Erfolg. Sie führt zur Berücksichtigung der Reisekosten des Prozessbevollmächtigten des Beklagten bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines innerhalb des Gerichtsbezirks am weitesten vom Gerichtsort entfernt ansässigen Rechtsanwalts u...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / M. Gerichtsstand gem. § 215 VVG

Rz. 437 Neben den Gerichtsständen des Versicherers (Sitz gem. § 17 ZPO als allgemeiner sowie Niederlassung gem. § 21 ZPO als besonderer Gerichtsstand) kann die Klage gegen einen Versicherer auch im durch die VVG-Reform 2008 neu eingeführten besonderen Gerichtsstand des Wohnsitzes des Versicherungsnehmers (§ 215 Abs. 1 S. 1 VVG) erhoben werden. Dieser Gerichtsstand gilt (hins...mehr

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§ 5 Passivlegitimation und ... / 6. Gerichtsstand des Wohnsitzes des Versicherungsnehmers

Rz. 89 Für Klagen aus einem Versicherungsvertrag (Klage gegen den eigenen Versicherer oder Klage des eigenen Versicherers) ist darüber hinaus § 215 VVG zu beachten. Rz. 90 Gem. § 215 Abs. 1 S. 1 VVG können Klagen des Versicherungsnehmers auch vor dem Gericht erhoben werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Klageerhebung seinen Wohnsitz...mehr

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§ 5 Passivlegitimation und ... / 2. Allgemeiner Gerichtsstand der Beklagten

Rz. 81 Andererseits ist es möglich, isolierte Klagen gegen Fahrer, Halter und Haftpflichtversicherer nach §§ 12 ff. ZPO an den jeweiligen allgemeinen Gerichtsständen zu erheben. Hiervon ist jedoch aus dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie dringend abzuraten.mehr

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§ 5 Passivlegitimation und ... / 3. Gerichtsstand des Kfz-Haftpflichtversicherers

Rz. 82 Gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer kann gemäß §§ 17, 21 ZPO eine Klage sowohl beim (allgemeinen) Gerichtsstand des Hauptsitzes als auch am (besonderen) Gerichtsstand der Zweigniederlassung der Versicherungsgesellschaft erhoben werden, welche die Schadensbearbeitung übernommen hat. Rz. 83 Kfz-Haftpflichtversicherer, Fahrer und Halter können nach den vorgenannten Vorsc...mehr

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§ 5 Passivlegitimation und ... / 1. Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

Rz. 79 Wegen der Vorschrift des § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG ist es möglich, auch den Versicherer gemeinsam mit dem Halter und Fahrer – oder aber auch allein wegen seiner gesamtschuldnerischen Haftung – im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung direkt zu verklagen (§ 32 ZPO, § 20 StVG, § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG – BGH VersR 1983, 586). Beachte Einem Beklagten kann eine Klages...mehr

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§ 5 Passivlegitimation und ... / 4. Gerichtsstand bei Ausländerbeteiligung und gegen die Verkehrsopferhilfe

Rz. 85 Passivlegitimiert ist nur das "Deutsche Büro Grüne Karte e.V." bei Ausländerschäden im Inland oder aber die "Verkehrsopferhilfe e.V." sowohl bei Schadensfällen nach § 12 Abs. 1 PflVG oder bei Klagen gegen die Entschädigungsstelle nach §§ 12a, 13a PflVG. Beachte Klagen gegen diese Institutionen können nur gegen diese – niemals gegen die von diesen Institutionen mit Verh...mehr

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§ 5 Passivlegitimation und ... / 5. Inländischer Gerichtsstand bei EU-Auslandsunfällen

Rz. 87 Eine Besonderheit gilt bei einem Unfall im EU-Ausland. Der bei einem Unfall im EU-Ausland Geschädigte hat gem. Art. 11 EuGVVO gegen den gegnerischen Haftpflichtversicherer, der seinen Geschäftssitz in der EU hat, einen Direktanspruch. Rz. 88 Nach inzwischen durch den EuGH (zfs 2008, 139 = VersR 2008, 111 = NZV 2008, 133 = DAR 2008, 17) bestätigter Rechtsprechung des BG...mehr

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§ 5 Passivlegitimation und ... / V. Auslandsschaden und ausländischer Versicherer

Rz. 13 Durch die 4. KH-Richtlinie der EU vom 16.5.2002 sollte die Situation eines Geschädigten bei Auslandsunfällen wesentlich verbessert werden. Die 4. KH-Richtlinie der EU ist durch das Gesetz zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften vom 10.7.2002 (BGBl I, S. 2586 ff.) mit Wirkung zum 1.1.2003 umgesetzt worden. Nach § ...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / 2. Wichtiges zur Klage

Rz. 371 Jedenfalls aber dann, wenn die letzte gesetzte Frist verstrichen ist, immer noch keine oder nur eine unbefriedigende Antwort des Versicherers des Schädigers vorliegt und auch noch nichts gezahlt worden ist, bleibt nur noch der Klageweg. Das ist zunehmend erforderlich, da die Regulierungsgeschwindigkeit bei den Versicherern wegen übermäßiger Personaleinsparungen einer...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / 3. Zuständiges Gericht für die Entscheidung über die Gewährung von Beratungshilfe

Rz. 122 Sachlich zuständig für die Entscheidung über die Gewährung der Beratungshilfe sind die Amtsgerichte , und zwar sowohl für die durch das Gericht selbst erfolgende als auch für die durch die Rechtsanwälte erfolgende Beratungshilfe. Rz. 123 Örtlich zuständig ist dabei das Amtsgericht , in dessen Bezirk der Rechtsuchende seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (§ 4 Abs. 1 BerHG)...mehr

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zfs 01/2020, Fragen zur Rec... / F. Prozessuale Besonderheiten

Bei einer Deckungsklage gegen den Rechtsschutzversicherer ist § 126 Abs. 2 S. 1 VVG zu beachten. Hiernach ist bei Kompositversicherern allein das Schadenabwicklungsunternehmen passiv prozessführungsbefugt. Dies stellt eine von Amts wegen zu prüfende Prozessvoraussetzung dar, bei deren Fehlen die Klage als unzulässig abgewiesen werden kann.[38] Weiterhin kann der Versicherung...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / E. Fragen und Antworten

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§ 5 Passivlegitimation und ... / Literaturtipps

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Die Europäischen Güterrecht... / 6.4 Gerichtsstandsvereinbarung

In den Fällen des Art. 6 der VOen (unter 6.3 – wenn keine vorrangige Zuständigkeit nach Art. 4 und Art. 5 der VOen besteht)[201] können die Parteien nach Art. 7 Abs. 1 der VOen "im Interesse einer größeren Rechtssicherheit, einer besseren Vorhersehbarkeit des anwendbaren Rechts und einer größeren Entscheidungsfreiheit"[202] vereinbaren[203] (begrenztes Recht zur Gerichtsstan...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 6.3 Zuständigkeit in anderen Fällen

In Fällen, in denen kein Gericht eines Mitgliedstaats gemäß Art. 4 der VOen (unter 6.1) oder Art. 5 der VOen (6.2) aufgrund einer akzessorischen Anknüpfung zuständig ist, oder in anderen als den in diesen Artikeln geregelten Fällen sind für Entscheidungen über Fragen des ehelichen Güterstands/der güterrechtlichen Wirkungen einer eingetragenen Partnerschaft nach Art. 6 der VO...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 6.2 Zuständigkeit im Fall der Ehescheidung, Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder Ungültigerklärung einer Ehe/Auflösung oder Ungültigerklärung der eingetragenen Partnerschaft

Wird ein Gericht eines Mitgliedstaats zur Entscheidung über angerufen[169], so sind nach Art. 5 Abs. 1 der VOen (gesetzliche Zuständigkeiten)[170] die Gerichte di...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / I. Gerichtsstand

Rz. 144 Die Bedingungen zum Gerichtsstand in § 10 II AVB sind an § 215 VVG angeglichen. Bei Klagen gegen die Versicherung ist örtlich zuständig das Gericht des Geschäftssitzes des Versicherers nach allgemeinen Regeln (§ 17 ZPO), daneben auch das bei der vertragsführenden Stelle örtlich zuständige Gericht (§ 21 ZPO); durch § 215 VVG neu hinzugekommen ist die Zuständigkeit des...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 5. Vergütungsprozess

Rz. 430 Wird in einem anwaltlichen Honorarrechtsstreit die Erteilung des Mandats bestritten, so muss der Rechtsanwalt das rechtsgeschäftliche Handeln der Beteiligten in tatsächlicher Hinsicht so darlegen, dass sich der Vertragsschluss – im Regelfall gem. §§ 145 ff. BGB – rechtlich prüfen lässt. Bei konkludentem Verhalten des Vertragspartners darf nicht lediglich die angeblic...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / III. Vertragsinhalt

Rz. 56 Der Vertragsinhalt richtet sich nach den Vereinbarungen der Parteien.[163] Für den Umfang des Mandats kommt es maßgebend auf den dem Rechtsanwalt erkennbar gewordenen Willen des Mandanten an. Aus dem Umfang einer gleichzeitig erteilten (Prozess-)Vollmacht lassen sich keine Rückschlüsse auf den Inhalt des Mandats ziehen. Zwar werden sich der Inhalt des Auftrags und der ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / D. Verträge mit Auslandsbezug

Rz. 203 Wenn ein Haftungssachverhalt eine Verbindung zum ausländischen Recht aufweist, ist vor der eigentlichen Sachprüfung zu ermitteln, nach welcher Rechtsordnung sich die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Schadensersatzanspruchs richten (vgl. Art. 3 EGBGB; zu dem auf internationale Sozietäten anwendbaren Recht vgl. Rdn 420 ff.).[525] Denkbar ist ein solcher Auslandsb...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / Literaturtipps

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Formerfordernisse nach § 3a Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 RVG

Rz. 449 Die Textform dient nach der Gesetzesbegründung zu § 126b BGB dem Zweck, den Rechtsverkehr in den Fällen zu vereinfachen, in denen eine Erklärung – etwa aus Informations- oder Dokumentationsgründen – zwar einer textlichen Niederlegung bedarf, aber die Einhaltung der strengeren Schriftform wegen des Erfordernisses der eigenen Unterschrift unangemessen verkehrserschwere...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / g) Mandate mit Auslandsbezug

Rz. 338 Besondere Regeln sind bei Mandaten mit Auslandsbezug zu beachten. Verträge enthalten etwa regelmäßig Rechtswahl- und internationale Gerichtsstands- bzw. Schiedsklauseln.[1283] aa) Zusammenarbeit mit ausländischen Anwälten Rz. 339 Weist ein Vertrag einen Bezug zu einer ausländischen Rechtsordnung auf, ist zunächst zu prüfen, ob nach den Regeln des Internationalen Privat...mehr

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§ 17 Grundlagen der Berufsh... / Literaturtipps

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Zuständiges Gericht

Rz. 212 Grds. muss eine Klage vor dem zuständigen Gericht erhoben werden.[866] Der Beklagte braucht sich grds. auf eine Klage vor einem unzuständigen Gericht nicht einzulassen, sondern kann dessen Unzuständigkeit rügen (§ 39 ZPO, Art. 28 EuGVVO n.F.), und zwar rechtzeitig (§ 282 Abs. 3 ZPO). Dem Prozessbevollmächtigten eines Beklagten kann vorgeworfen werden, dass er die feh...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Rechtswahlklauseln

Rz. 340 Speziell für die Wahl zwischen zwei oder mehreren Rechtsordnungen ist noch ein weiteres zu bedenken. Beruft sich der Mandant ggü. dem Rechtsanwalt darauf, dass dieser ihm geraten habe, sich auf eine Rechtsordnung einzulassen, die sich später als für ihn nachteilig erweist, ist davon auszugehen, dass die staatlichen Rechtsordnungen einander in dem Bemühen, einen gerec...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / Literaturtipps

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§ 14 Klageerhebung / 2. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 23 Während die sachliche Zuständigkeit regelt, welches das richtige Eingangsgericht innerhalb der Zivilgerichtsbarkeit ist, bestimmt die örtliche Zuständigkeit, an welchem Ort das betreffende Eingangsgericht anzurufen ist. Die örtliche Zuständigkeit des Gerichts richtet sich dabei nach dem sog. Gerichtsstand , der in den §§ 12 ff. ZPO geregelt ist. Rz. 24 Allgemeiner Gerich...mehr

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§ 19 Besondere Klage- und V... / III. Verfahrensablauf

Rz. 32 Urkunden-, Scheck- und Wechselverfahren verlaufen in Teilen anders als das normale streitige Verfahren. Wie bereits erwähnt, besteht der wesentliche Unterschied darin, dass in ihm lediglich Urkunden, Schecks oder Wechsel als Sonderformen von Urkunden und die Parteivernehmung als Beweismittel zulässig sind. Nebenforderungen brauchen im Scheck- und Wechselverfahren ledi...mehr

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§ 29 Schutzschriften / B. Schutzschriftenregister

Rz. 2 Gem. § 945a Abs. 1 S. 1 ZPO hat die Landesjustizverwaltung Hessen für alle Bundesländer ein zentrales, länderübergreifendes Register für Schutzschriften (Schutzschriften-Register) zu führen. Rz. 3 Eine Schutzschrift gilt als bei allen ordentlichen Gerichten der Länder eingereicht, sobald sie in das Schutzschriftenregister eingestellt ist. Schutzschriften sind sechs Mona...mehr

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§ 11 Handels- und Gesellsch... / II. Kaufmann

Rz. 4 Bereits aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass der zentrale Begriff des Handelsrechts der des Kaufmanns ist. Dass dies so ist, wird insbesondere von der moderneren Literatur kritisiert, von der eine Anknüpfung an die Eigenschaft als Unternehmen oder Unternehmer gefordert wird. Auch ist die Bezeichnung "Kaufmann" etwas verwirrend, da als "Kaufmann" auch Unternehmen der ...mehr