Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsstand

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / III. Zuständiges Gericht

Rz. 46 Der Antrag muss beim zuständigen Insolvenzgericht beantragt werden, das heißt bei dem Amtsgericht, bei dem der Erblasser seinen allgemeinen Gerichtsstand hatte, und bei dem ein Insolvenzgericht angesiedelt ist, §§ 2, 315 InsO.[106] Für internationale Fälle sind die EuInsVO und die EGInsO zu beachten.[107] Hinweis Nicht jedes Amtsgericht hat eine Insolvenzabteilung. Nic... mehr

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§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / E. Auszug aus der InsO

Rz. 5 § 2 Amtsgericht als Insolvenzgericht (1) Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, als Insolvenzgericht für den Bezirk dieses Landgerichts ausschließlich zuständig. (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, zur sachdienlichen Förderung oder schnelleren Erledigung der Verfahren durch Rechtsverordnung andere oder z... mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 4. Formvorschriften

Rz. 48 Die Vereinbarung über die Vergütung unterliegt nach § 3a Abs. 1 S. 1 RVG der Textform. Formbedürftig ist nur die Vereinbarung, also der Text, in dem die Parteien ihre Vergütung vertraglich fixieren.[124] Diese Vereinbarung muss von beiden Parteien auf derselben Urkunde unterzeichnet werden, es sei denn, dass mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen werden, die die ... mehr

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Anhang 4

4. Klausur: Internationales Privatrecht[Autor] Bearbeitungszeit für diese – mittelschwere – Klausur: 120 Minuten Sachverhalt: Der E lebt verheiratet mit seiner Frau F in Frankfurt a.M., gemeinsam mit den Kindern S und T. Beide Ehegatten sind italienische Staatsbürger. Ihre Eheschließung fand in Italien statt. Beim Erwerb der Immobilie in Deutschland errichtet der E ein Testamen... mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / h) Exkurs: Gerichtsstandsvereinbarung gemäß Art. 5 EuErbVO

Rz. 28 Hat der Erblasser in seiner Verfügung von Todes wegen eine zulässige Rechtswahl ausgeübt, so können die Erben im Rahmen einer Vereinbarung vom zuständigen Gericht am letzten Wohnort des Erblassers abweichen. Dies ist in Form einer sogenannten Gerichtsstandsvereinbarung aller Erben möglich. Stimmt ein Erbe nicht zu, so ist die Vereinbarung nicht wirksam getroffen. Die ... mehr

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AGS 12/2023, Keine Kostenen... / III. Bedeutung für die Praxis

Vor Inkrafttreten des 2. KostRMoG wurde das Verfahren zur Bestimmung des Gerichtsstands als eine gesonderte Angelegenheit mit einer gesonderten Vergütung angesehen, wenn es nicht zur Bestimmung eines Gerichts kam (BGH NJW-RR 1987, 757). Es wurde die Auffassung vertreten, dass ein Gerichtsstandsbestimmungsverfahren nur dann Teil des Hauptsacheverfahrens wird, wenn sich das Ve... mehr

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Anhang 6 / II. Die Antragstellung bei der Kammer

Der Antrag ist bei der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer zu stellen, bei der man Mitglied ist. Dieser wird meist nur dann bearbeitet, wenn zuvor die Bearbeitungsgebühr eingezahlt wurde.[1] Die Unterlagen (Nachweise der Lehrgangsteilnahme etc.) sollten im Original vorgelegt werden. Dabei ist neben dem eigentlichen Antrag auch eine Fallliste beizufügen. Wesentlich ist für... mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / I. Sachliche und örtliche Zuständigkeit

Rz. 14 Die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts bestimmt sich nach § 1962 BGB i.V.m. §§ 13, 343, 344, 356 FamFG. Es ist das Nachlassgericht und nicht das Betreuungsgericht sachlich für die Anordnung der Nachlasspflegschaft zuständig. Örtlich ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Generell richtige... mehr

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zfs 11/2023, zfs Aktuell / 1.1 Novelle des Verbandsklagerechts

Am 12.10.2023 ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG sowie zur Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz – VRUG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I Nr. 272 v. 12.10.2023). ... mehr

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Schäden einer baulichen Ver... / 4 Die Entscheidung

Das BayObLG bestimmt das AG Augsburg als das gemeinsam sachlich zuständige Gericht. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ermögliche aus Gründen der Zweckmäßigkeit und der Prozessökonomie die einheitliche Prozessführung gegen Streitgenossen ohne gemeinschaftlichen Gerichtsstand vor einem Gericht auch in sachlicher Hinsicht. Dass für einen oder mehrere Streitgenossen eine ausschließliche Zus... mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Zivilprozessrecht (Gerichtsstand)

Rz. 14 [Autor/Zitation] Jedes Handelsbuch begründet den Gerichtsstand des Vermögens nach § 23 ZPO (RG v. 7.4.1902 – VI 20/02, RGZ 51, 163; Merkt in MPF Komm., Kap. 2 Rz. 16). Rz. 15–17 [Autor/Zitation] Einstweilen frei. mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / c) Unterhaltspflicht beider Eltern, § 232 Abs. 3 Nr. 2 FamFG

Rz. 18 Die Vorschrift begründet einen Wahlgerichtsstand der Streitgenossenschaft. Gegenstand des Verfahrens muss die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber dem Kinde sein. Dadurch wird Kindern die Wahl ermöglicht, gegen beide Elternteile vor einem Gericht einen Unterhaltsantrag zu stellen, bei dem entweder der eine oder andere Elternteil einen Gerichtsstand hat. Die Erleicht... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Zentral zuständige LG (Wirtschaftsstrafkammern) gem. § 74c Abs. 3 GVG und Schwerpunktstaatsanwaltschaften

Schrifttum: Bach, Die LGT-Falle – Sitzt der gesetzliche Richter wirklich in Bochum?, PStR 2009, 70; Heerspink, Die Ermittlungen zur Liechtenstein-Affäre – Fehlende Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft, Beweisverwertungsverbote und Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige?, AO-StB 2009, 25; Römer, "Bochum gegen Liechtenstein" oder: Zur örtlichen Zuständigkeit der Wirtsch... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Sonderzuständigkeit im Jugendgerichtsverfahren

Rz. 59 [Autor/Stand] Für Verfehlungen Jugendlicher und Heranwachsender gelten gegenüber der Konzentrationsvorschrift des § 391 AO die speziellen Regelungen der §§ 39–42 und 108 JGG, welche die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Jugendrichters, des Jugendschöffengerichts und der Jugendkammer bei Verfehlungen Jugendlicher regeln. In diesen Fällen greift die ausschließlic... mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Zuständigkeit

Rz. 251 Sowohl bei Anträgen nach § 238 FamFG für Unterhaltsentscheidungen als auch bei Anträgen nach § 239 FamFG für gerichtliche Vergleiche und vollstreckbare Urkunden müssen die allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen eines Abänderungsantrags vorliegen. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 232 FamFG. Nach § 232 Abs. 1 Nr. 1 FamFG ist das Gericht der Ehesache ausschl... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Ausschluss bei Kraftfahrzeugsteuerstraftaten (§ 391 Abs. 4 Halbs. 2 Alt. 2 AO)

Rz. 90 [Autor/Stand] Gemäß § 391 Abs. 4 Halbs. 2 Alt. 2 AO sind des weiteren Kraftfahrzeugsteuerstraftaten von der Zuständigkeitskonzentration nach den Abs. 1–3 ausgenommen. Solche Straftaten kommen zwar oft vor, sind jedoch rechtlich weniger schwierig gelagert als andere Steuerstraftaten. Aus diesem Grund ist eine Konzentration nicht geboten. Sie wäre sogar nachteilig, da Kr... mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Kindesunterhalt, § 232 Abs. 1 Nr. 2 FamFG

Rz. 11 Für Verfahren, die die gesetzliche Unterhaltspflicht eines Elternteils oder beider Elternteile gegenüber einem minderjährigen Kind betreffen, ist das Gericht ausschließlich zuständig, bei dem das Kind oder der Elternteil, der auf Seiten des Kindes zu handeln befugt ist, seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Hierdurch wird zugunsten der minderjährigen Kinder bewirkt, d... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeine örtliche Zuständigkeitsregelungen

Rz. 30 [Autor/Stand] Bevor die örtliche Zuständigkeit des sachlich i.S.d. Rz. 16 ff. zuständigen AG gem. der in § 391 Abs. 1 Satz 1 AO enthaltenen Sonderregelung festgestellt wird, muss zunächst ermittelt werden, welches AG nach den allgemeinen örtlichen Zuständigkeitsregelungen der §§ 7 ff. StPO zuständig wäre. Soweit das hiernach ermittelte AG dasjenige ist, in dessen Bezi... mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 4. Verfahrensbesonderheiten beim Kindesunterhalt

Rz. 135 Kindesunterhaltssachen sind von einigen Besonderheiten geprägt. Bereits behandelt wurde das Zuständigkeitsprivileg nach § 232 Abs. 1 Nr. 2 FamFG. Der Unterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes bzw. eines nach § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB gleichgestellten Kindes gegenüber den Eltern wird ausschließlich bei dem Gericht eingefordert, bei dem das Kind seinen allgemeinen Ge... mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Aufenthalt des Antragsgegners

Rz. 16 § 232 Abs. 3 S. 1 FamFG verweist für den Fall, dass eine Zuständigkeit nach Abs. 1 nicht gegeben ist, auf die Vorschriften der ZPO zur örtlichen Zuständigkeit (vgl. §§ 12 ff. ZPO). Aus Gründen der Vereinheitlichung tritt in den Vorschriften über den allgemeinen Gerichtsstand der gewöhnliche Aufenthalt an die Stelle des Wohnsitzes. Damit ist das (isolierte) Unterhaltsv... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ermittlungsgericht (§ 162 StPO)

Rz. 40 [Autor/Stand] Soweit gerichtliche Entscheidungen in Rede stehen, die während des laufenden Ermittlungsverfahrens (s. § 385 Rz. 32, 112 ff.) ergehen, verbleibt es – abgesehen von zwei Ausnahmen (s. Rz. 22–24) – bei den allgemeinen Zuständigkeitsregelungen. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 391 Abs. 1 Satz 2 AO ("Im vorbereitenden Verfahren gilt dies ..."), lässt ... mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 4. Vorrang der Zuständigkeit, § 232 Abs. 2 FamFG

Rz. 15 § 232 Abs. 2 FamFG ordnet den Vorrang der in Abs. 1 vorgesehenen ausschließlichen Zuständigkeit gegenüber anderen ausschließlichen Gerichtsständen an. Die Kollision mehrerer ausschließlicher Gerichtsstände kann in Unterhaltssachen insbesondere im Fall des Vollstreckungsgegenantrags auftreten.[18] mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Erweiterung auf Nichtsteuerstraftaten (§ 391 Abs. 4 Halbs. 1 AO)

Rz. 82 [Autor/Stand] Wie einleitend bemerkt (s. Rz. 1), ergeben sich aus § 391 Abs. 4 AO Erweiterungen und Einschränkungen der örtlichen Zuständigkeit der AG in Steuerstrafverfahren. Rz. 83 [Autor/Stand] Ohne die Regelung des § 391 Abs. 4 Halbs. 1 AO stellte sich das Problem, ob die spezialgesetzliche Regelung der örtlichen Zuständigkeit auch dann zu beachten wäre, wenn ein b... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Entstehungsgeschichte, Zweck, Bedeutung, Anwendungsbereich

Rz. 1 [Autor/Stand] § 389 AO entspricht inhaltlich – unter Angleichung des Wortlauts "Finanzbehörde" statt "Finanzamt" [2] (zum Begriff s. § 386 Rz. 31) – der Vorläuferbestimmung des § 424 RAO 1967 [3]. Dieser wiederum geht zurück auf § 428 Abs. 3 i.d.F. der RAO 1931 sowie § 393 Abs. 3 RAO 1919 [4]. Rz. 2 [Autor/Stand] Durch § 389 AO wird die nach § 388 AO gegebene örtliche Zust... mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Abänderungsantrag oder Vollstreckungsabwehrantrag

Rz. 236 Das Verhältnis des Abänderungsantrags nach § 238 FamFG zum Vollstreckungsabwehrantrag nach § 767 ZPO ist problematisch. Die Abgrenzung ist nicht immer eindeutig zu vollziehen,[295] jedoch aus praktischen Gründen geboten. Da beide Verfahren mit unterschiedlichen Mitteln unterschiedliche Ziele verfolgen, schließen sich der Abänderungsantrag und der Vollstreckungsabwehr... mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Temporärer Wahlgerichtsstand bei Anhängigkeit des Kindesunterhalts

Rz. 17 Die Geltendmachung von Kindesunterhalt (§§ 1601 ff. BGB) sowie eines Anspruchs, der eine durch die Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht betrifft (§§ 1361 Abs. 1, 1569 ff. BGB), oder wegen eines Anspruchs nach § 1615l BGB kann verschiedene Gerichtsstände zur Folge haben. Solange ein Verfahren zum Unterhalt für ein minderjähriges Kind in erster Instanz anhängig i... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Wohnsitz (§ 388 Abs. 1 Nr. 3 AO)

Rz. 58 [Autor/Stand] Gemäß § 388 Abs. 1 Nr. 3 AO wird eine weitere örtliche Zuständigkeit für diejenige FinB begründet, in deren Bezirk der Betroffene bei der Einleitung des Strafverfahrens gem. § 397 AO seinen Wohnsitz hat. Die Vorschrift ist dem § 8 StPO nachgebildet, der bzgl. der Frage des Gerichtsstandes und über die Verweisung in § 143 GVG die Zuständigkeit der Strafve... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. AG im landgerichtsbelegenen Bezirk (§ 391 Abs. 1 Satz 1 AO)

Rz. 33 [Autor/Stand] § 391 Abs. 1 AO trifft eine von den vorstehend geschilderten allgemeinen Gerichtsständen der §§ 7 ff. StPO abweichende Zuständigkeitsregelung für Steuerstrafsachen. Zwar ist in § 391 Abs. 1 AO im Unterschied zum früheren Recht (s. Rz. 1) nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen auf das Steuerstrafverfahren, dies ergibt sich aber ohne weiteres aus dem Stand... mehr

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Gerichtsstandsvereinbarungen im digitalen Geschäftsverkehr

Zusammenfassung Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung unterbreiten Unternehmen ihre Angebote immer häufiger in digitaler Form, sodass viele Verträge elektronisch geschlossen werden. Doch was bedeutet das für die wirksame Vereinbarung von Gerichtsstandsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen? Im internationalen Rechtsverkehr sind Vereinbarungen über den Gerichtssta... mehr

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Jung, SGB VII § 110 Haftung... / 2.1.5 Rechtsweg

Rz. 19a Der Anspruch auf Regress nach Abs. 1 beinhaltet einen bürgerlich-rechtlichen Anspruch eigener Art auf Ersatz mittelbaren Schadens (BGH, Urteil v. 24.6.1969, VI ZR 36/68; Hauck/Kranig, SGB VII, § 110 Rz. 26). Der anspruchstellende Sozialversicherungsträger hat nicht die Befugnis zum Erlass eines Verwaltungsaktes. Er muss den Anspruch vor dem zuständigen Gericht der or... mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 3.1 Allgemeiner Gerichtsstand

Der allgemeine Gerichtsstand des Arbeitnehmers bestimmt sich nach seinem Wohnsitz, § 13 ZPO. Für die Ermittlung des Wohnsitzes sind die § 7 – § 11 BGB anzuwenden. Wohnsitz ist gem. § 7 BGB der Ort als kleinste politische Einheit, in dem die Wohnung liegt. Hat ein Beklagter mehrere Wohnsitze, kommen genauso viele Gerichtsstände in Betracht. Der Kläger hat dann gem. § 35 ZPO e... mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 3.2.6 Gerichtsstand der Mitgliedschaft

Am Gerichtsstand der Korporationen können Klagen von diesen gegen Mitglieder oder von Mitgliedern gegeneinander erhoben werden (§ 22 ZPO). Dieser besondere Gerichtsstand wird restriktiv gehandhabt und umfasst alle Parteien, die unter § 17 ZPO fallen. Praxis-Beispiel Klagen der Gewerkschaft auf Ausschluss eines Mitglieds mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 3.2.4 Gerichtsstand der Widerklage

In Rechtsstreitigkeiten, in denen eine Widerklage erhoben wird, ist für die Entscheidung das Gericht zuständig, bei dem die Klage anhängig ist, es sei denn, es handelt sich dabei um nichtvermögensrechtliche Ansprüche oder für die Widerklage ist ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben. mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 3.2.8 Gerichtsstand der Vermögensverwaltung

Klagen gegen den Geschäftsherrn können am Gerichtsstand der Vermögensverwaltung erhoben werden (§ 31 ZPO). Eine Vermögensverwaltung liegt bei einer Mehrheit von zu besorgenden Geschäften vor. Praxis-Beispiel Klage eines Arbeitnehmers gegen Hausverwaltung mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 3.2.5 Gerichtsstand des Aufenthaltsorts

Am Gerichtsstand des Aufenthalts können Klagen wegen vermögensrechtlicher Streitigkeiten begründet werden, wenn sich Personen an einem Ort unter Verhältnissen aufhalten, die auf einen längeren Aufenthalt schließen lassen, so z. B. insbesondere Haushaltshilfen, Arbeiter, Gewerbegehilfen, Studenten, Schüler oder Lehrlinge (§ 20 ZPO). Praxis-Beispiel Montagestammarbeiter auf ein... mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 3.2.2 Gerichtsstand der Niederlassung

Hat ein Gewerbetreibender im weitesten Sinne (auch freie Berufe) eine Niederlassung, von der aus unmittelbar Geschäfte geschlossen werden können, können gegen ihn alle Klagen, die mit dem Geschäftsbetrieb der Niederlassung in Zusammenhang stehen, bei dem Gericht des Ortes erhoben werden, an dem sich die Niederlassung befindet. Voraussetzung hierfür ist, dass sich der Arbeits... mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 3.2.3 Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

In Rechtsstreitigkeiten über unerlaubte Handlungen ist das Gericht örtlich zuständig, an dessen Ort die unerlaubte Handlung begangen worden oder der schädigende Erfolg eingetreten ist (§ 32 ZPO). Der Begriff der unerlaubten Handlung ist weit auszulegen. Er umfasst auch die Gefährdungshaftung. mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 3.2.7 Gerichtsstand des Vermögens

Eine Person, die im Inland keinen Wohnsitz hat, kann wegen vermögensrechtlicher Streitigkeiten bei dem Gericht verklagt werden, in dessen Bezirk sich Vermögen der Person jeder Art befindet (§ 23 ZPO). mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 3.2.1 Gerichtsstand des Arbeitsortes

Der Arbeitnehmer hat auch die Möglichkeit, seine Klage nicht am Sitz oder der Niederlassung des Arbeitgebers zu erheben, sondern wahlweise auch vor dem Arbeitsgericht zu erheben, in dem er bisher gewöhnlich seine Arbeit leistete. Für Streitigkeiten nach § 2 Abs. 1 Nr. 3, 4a, 7, 8 und 10 sowie Abs. 2 ArbGG ist auch das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Arbeitnehme... mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 3.3 Gerichtsstand des Zusammenhangs

Im Fall geschlechtsspezifischer Diskriminierung ist für alle Klagen mehrerer Geschädigter gegen den gleichen Arbeitgeber das Gericht örtlich zuständig, bei dem die erste Klage eingegangen ist. Die Verfahren sind zu verbinden und von der gleichen Kammer zu verhandeln (§ 611a BGB, § 61b Abs. 3 i. d. F. von Art. 8 des 2. GleichBG). mehr

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§ 16 Vertragstypen / XI. Gerichtsstand

Rz. 1610 Die örtliche Zuständigkeit des Gerichtes ist bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den angestellten Vertriebskräften und den Arbeitgebern problematisch. Grds. gelten gem. § 46 Abs. 2 ArbGG die Normen der ZPO. Als allgemeiner Gerichtsstand gilt nach § 13 ZPO der Wohnsitz der Person des Beklagten (s. dazu § 52 Rdn 44). Rz. 1611 Gem. § 29 ZPO ist für Streitigk... mehr

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§ 64 Arbeitnehmer-Entsendeg... / H. Rechtsweg/Gerichtsstand

Rz. 20 In der Praxis ist von erheblicher Bedeutung die in § 15 AEntG sowohl dem Arbeitnehmer wie auch der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien (z.B. SoKa-Bau) eingeräumte Klagemöglichkeit auf deutschem Boden. Die Vorschrift begründet als lex specialis eine internationale Zuständigkeit der heimischen ArbGe. Hiernach kann ein von seinem ausländischen Arbeitgeber i... mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 3.2 Besondere Gerichtsstände

Von praktischer Bedeutung sind im Arbeitsgerichtsprozess noch die besonderen Gerichtsstände des Arbeitsortes, der Niederlassung, der unerlaubten Handlung und der Widerklage. 3.2.1 Gerichtsstand des Arbeitsortes Der Arbeitnehmer hat auch die Möglichkeit, seine Klage nicht am Sitz oder der Niederlassung des Arbeitgebers zu erheben, sondern wahlweise auch vor dem Arbeitsgericht z... mehr

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§ 52 Zuständigkeit der ArbG / I. Örtliche Zuständigkeit für Urteilsverfahren

Rz. 44 Die für das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren maßgeblichen Bestimmungen über die örtliche Zuständigkeit sind nach der allgemeinen Verweisungsnorm des § 46 Abs. 2 ArbGG den Vorschriften der ZPO zu entnehmen und seit dem 1.4.2008 auch § 48 Abs. 1a ArbGG. Danach kommen für Arbeitsgerichtsprozesse insb. folgende Zuständigkeitsnormen in Betracht: mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 3.4 Gerichtsstandsvereinbarungen

Durch Vereinbarung kann ein bestimmter Gerichtsstand begründet werden. Grundsätzlich sind solche Gerichtsstandsvereinbarungen jedoch im Arbeitsrecht in Einzel- und Musterarbeitsverträgen unzulässig. Zulässig sind sie zwischen Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (§ 38 Abs. 1 ZPO). Dies hat jedoch im Arbeitsrec... mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 3 Örtliche Zuständigkeit

Im Arbeitsgerichtsprozess sind für die Feststellung der örtlichen Zuständigkeit über die Verweisung gemäß § 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG die §§ 12 ff. ZPO anzuwenden. Besondere Regelungen finden sich nur in § 48 Abs. 1a, § 48 Abs. 2, § 82 ArbGG. Die örtliche Zuständigkeit wird vom Gericht von Amts wegen festgestellt. Nach § 12 ZPO ist grundsätzlich das Gericht, bei dem eine Person i... mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 1. Vertragsverhältnis mit dem heimischen Arbeitgeber

Rz. 28 Das heimische Arbeitsverhältnis soll während des Auslandseinsatzes nicht die Rechtsgrundlage für die Erfüllung der Arbeitsleistung sein. Daher wird das heimische Arbeitsverhältnis entweder aufgehoben und mit einer Wiedereinstellungszusage verbunden, was eher selten passiert, oder aber es wird ruhend gestellt. Dieses Ruhendstellen ist eine auch ansonsten, z.B. für eine... mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / G. Formulierungsbeispiele und Vertragsmuster

Rz. 452 (Vorb. zum arbeitsgerichtlichen Vergleich.: I.d.R. keine Sperrzeit gem. § 159 SGB III; vgl. FW 159.1.1.1 (4) Unterpunkt 5 der BA (= Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 159 SGB III, Stand 8/2022), s. Rdn 95 ff., 110) Muster 27.5: Arbeitsgerichtlicher Vergleich Muster 27.5: Arbeitsgerichtlicher Vergleich Ausfertigung Arbeitsgericht ______________________... mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / III. Die Entsendung und ihre rechtliche Einordnung

Rz. 21 Zu den klassischen Modellen beim Auslandseinsatz zählt die echte Entsendung, bei der der Arbeitnehmer im Ausland keinen weiteren Arbeitsvertrag eingeht, sondern wie bei der Arbeitnehmerüberlassung in eine fremde Organisation nur faktisch und nur partiell eingegliedert wird, um dort vorübergehend zu arbeiten. Die Einsatzorganisation kann eine unselbstständige Repräsent... mehr

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§ 16 Vertragstypen / VIII. Muster – Freier Mitarbeiter Vertrag

Rz. 1436 Muster 16.33: Freier-Mitarbeiter-Vertrag Muster 16.33: Freier-Mitarbeiter-Vertrag (Anm.: Den Vertrag als Freier-Mitarbeiter-Vertrag bezeichnen, um den Willen der Vertragsparteien zu bekunden.) Freier-Mitarbeiter-Vertrag zwischen der Fa. _________________________ _________________________ (Adresse) – im Folgenden auch "Auftraggeber" genannt – und Herrn/Frau __________________... mehr