Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsstand

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§ 3 Hausratversicherung / III. Klage

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§ 5 Feuerversicherung / I. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 339 Vor der Anfertigung einer Klageschrift im Versicherungsrecht sollte zunächst geprüft werden, welches Gericht für das Verfahren angerufen werden kann. In der Praxis wird häufig übersehen, dass neben dem allgemeinen Gerichtsstand des Sitzes der betreffenden Versicherungsgesellschaft (§ 17 ZPO) im Versicherungsrecht besondere Gerichtsstände existieren, die häufig eine K...mehr

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Z / 21 Zuständigkeit des Gerichts [Rdn 4392]

Rdn 4393 Literaturhinweise: Böttcher/Mayer, Änderungen des Strafverfahrensrechts durch das Entlastungsgesetz, NStZ 1993, 153 Brause, Die Zuständigkeit der allgemeinen und besonderen Strafkammern nach dem Strafverfahrensänderungsgesetz, NJW 1979, 802 Eisenberg, Referentenentwurf des BMJ "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" 2010, HRRS 2011, ...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / 3. Wahlrecht des Geschädigten und "forum shopping" sowie "law shopping"

Rz. 48 Greifen die Grundsätze der oben genannten EuGH-Rechtsprechung ein, steht dem Geschädigten ein Wahlrecht zu. Er kann den ausländischen VR in den meisten Fällen auch an dessen Firmensitz oder am Unfallort im Ausland verklagen. Es wird also im Einzelfall zu prüfen und abzuwägen sein, welche Vorgehensweise für den Geschädigten am günstigsten ist. Diese Erwägungen sind auc...mehr

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AGS 11/2024, Aktuelles zu B... / II. Beratungshilfe

Im Sommer dieses Jahres – für kaum jemanden ersichtlich – wurde neuerlich das Beratungshilfegesetz (BerHG) geändert. Seit dem 19.7.2024 wurde § 4 BerHG geändert und redaktionell angepasst. Zitat § 4 BerHG n.F. (Änderungen fett hervorgehoben) 1) Über den Antrag auf Beratungshilfe entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Rechtsuchenden ihren allgemeinen Gerichtsstand hab...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / VI. Auslandsschäden innerhalb der EU

Rz. 242 Die Regulierung von Verkehrsunfällen im Ausland ist in den KH-Richtlinien der EU vereinheitlicht und verbraucherfreundlich umgesetzt worden. Die 6. KH-Richtlinie wurde am 16.4.2024 vom deutschen Gesetzgeber umgesetzt. Ziel der Richtlinien ist es, die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im EU-Ausland zu vereinfachen. Rz. 243 Die Säulen des Systems sind:mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / I. Verjährung

Rz. 306 Im aktuellen VVG ist die Verjährung von Ansprüchen aus Versicherungsvertrag nicht mehr geregelt, so dass nunmehr auch für Ansprüche aus dem Kraftfahrtversicherungsvertrag die allgemeine Regelfrist von drei Jahren nach § 195 BGB gilt. Die Verjährungsfrist beginnt nach § 199 BGB mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Ist ein Anspruch des V...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 1. Versicherungsvertragsgesetz von 2008 (VVG)

Rz. 7 Die Neufassung des noch aus dem Kaiserreich (1908) stammenden VVG ist von einer Expertenkommission vorbereitet worden, die den Entwurf eines fertig ausformulierten Versicherungsvertragsgesetzes vorgelegt hat. Obgleich in dieser aus 21 Mitgliedern bestehenden Kommission die Vertreter der Assekuranz zahlenmäßig dominierten, konnte dieser Entwurf als ausgewogen bezeichnet...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / I. Örtliche Geltung gem. § 6 ARB bzw. Nr. 5 ARB 2012

Rz. 385 Nach § 6 ARB besteht – über § 3 ARB 75 hinausgehend – Rechtsschutz, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira erfolgt (der Versicherungsfall muss sich also nicht in diesen Gebieten ereignet haben). Weitere Voraussetzung ist, dass ein Gericht oder eine Behörde in diesem Be...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / I. Anzuwendendes Recht

Rz. 183 Nach Ziff. B4–6 AVB-D&O gilt für den D&O-Versicherungsvertrag deutsches Recht. Unklar bleibt, inwieweit von solchen Klauseln konstitutive Wirkung ausgeht.[481] Ich halte diese Regelungen für wirksam (vgl. Art. 7 ROM-I-VO, 307 BGB).mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / IV. Rechtsprechung

Rz. 6 Seit 1992 liegen kaum mehr Entscheidungen von Oberlandesgerichten zur Reisegepäckversicherung vor. Hintergrund ist, dass die übliche Schadenhöhe im Einzelfall den Betrag von 5.000 EUR kaum übersteigt bzw. die Versicherungssumme standardmäßig auf 1.500 bzw. 3.000 EUR begrenzt ist. Es werden seitdem vorwiegend Entscheidungen der Amts- und Landgerichte veröffentlicht. Mang...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / V. Die 4. und 5. KH-Richtlinie

Rz. 5 Der deutsche Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 1.1.2003 die 4. Kraftfahrzeug-Richtlinie umgesetzt durch Ergänzung des Pflichtversicherungsgesetzes: Schadenersatzansprüche aus Auslandsunfällen mit Ausländern können beim Deutschen Büro Grüne Karte e.V., Wilhelm Straße 43/43g, 10117 Berlin, geltend gemacht werden. Die 5. KH-Richtlinie ist in Deutschland am 10.12.2007 umgese...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 1. VVG und Versicherungsbedingungen

Rz. 7 Für den Haftpflichtversicherungsvertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer gelten sowohl gesetzliche als auch vertragliche Regelungen. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich zunächst in Teil 1 Allgemeiner Teil VVG. Neben den spartenunabhängigen Normen aus Teil 1 Kapitel 1 Vorschriften für alle Versicherungszweige (§§ 1–73 VVG) gilt für die Haftpflichtversiche...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / G. Muster: Verkehrsunfallklage bei Mitverschulden nach Inanspruchnahme der Kaskoversicherung (Quotenvorrecht)

Rz. 309 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.1: Verkehrsunfallklage bei Mitverschulden nach Inanspruchnahme der Kaskoversicherung (Quotenvorrecht) An das Amtsgericht 50922 Köln Klage der _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen 1. den _________________________, – Beklagter zu 1) – 2. den ________...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / 4. Anwendung des Art. 40 EGBGB

Rz. 52 Gelangt weder die Rom II-Verordnung noch das Haager Übereinkommen zur Geltung, richtet sich die Anwendung des materiellen Rechts bei einer Klage in Deutschland nach den Art. 40 ff. EGBGB. Rz. 53 Auch hier gilt grundsätzlich das sog. Tatortprinzip gem. Art. 40 Abs. 1 EGBGB. Ansprüche aus unerlaubter Handlung wie auch der Gefährdungshaftung unterliegen nach Art. 40 Abs. ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / I. Muster: Klage auf Auszahlung der Versicherungsleistung

Rz. 677 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.1: Klage auf Auszahlung der Versicherungsleistung An das Landgericht _________________________ Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen die Pfefferminzia Lebensversicherungs-AG, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorsitzenden...mehr

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Vorwort

Das reformierte Versicherungsvertragsgesetz (VVG 2008) hat den Praxistest glänzend bestanden und sich bewährt. Herzstück des VVG 2008 ist der Wegfall des Alles-oder-Nichts-Prinzips bei grober Fahrlässigkeit. Der Versicherungsnehmer erhält auch dann anteiligen Versicherungsschutz, wenn er sich bei Obliegenheitsverletzungen, Gefahrerhöhungen oder Herbeiführung des Versicherungs...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / II. Synopse der Bedingungen

Rz. 309 Hinweis Die nachfolgende Übersicht soll einer zügigen Orientierung dienen, in welchem Bedingungswerk unter welcher Ziffer oder welchem Paragraphen eine Regelung zu finden ist. Da in der Praxis ohnehin der konkret vereinbarte Bedingungstext geprüft werden muss, wurde die Darstellung auf die wesentlichen Inhalte der Absätze beschränkt und nicht jeder Satz einzeln in de...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 4. Prozessrechtliche Probleme

Rz. 218 Versicherer und Versicherungsnehmer bzw. mitversicherte Personen sind im Rechtsstreit einfache Streitgenossen.[293] Nach § 124 Abs. 1 VVG wirkt ein ganz oder teilweise klageabweisendes Urteil zwischen Geschädigtem und Versicherer auch zugunsten des Versicherungsnehmers bzw. der mitversicherten Personen; ergeht ein ganz oder teilweise klageabweisendes Urteil in einem R...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / V. Das GDV Modell von Mai 2020

Rz. 17 Bei den "Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern (AVB D&O)" handelt es sich um Musterbedingungen des GDV, die – anders als die vorangegangenen Modelle – in zwei Teile aufgeteilt sind. Teil A enthält Regelungen zur Ausgestaltung des Versicherungsschutzes in der D&O-Versiche...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / b) Ungeklärte Fragen

Rz. 15 Die Entscheidung des EuGH wirft allerdings eine Reihe an weiteren Fragen auf: Auf welchen Zeitpunkt ist bei der Ermittlung des Wohnsitzes des Geschädigten abzustellen? Den Zeitpunkt des Verkehrsunfalls oder den Zeitpunkt der Klagerhebung? Erste Gerichte sprechen sich dabei z.B. dafür aus, dass hierfür nicht entscheidend ist, wo die aus einem Unfall resultierende Verlet...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / c) Selbstbehalt

Rz. 111 Nach Ziff. A-6.5 Abs. 1 S. 1 AVB-D&O tragen die in Anspruch genommenen versicherten Personen in jedem Versicherungsfall den im D&O-Versicherungsschein aufgeführten Betrag selbst (sog. Selbstbehalt). Soweit die versicherten Personen – so heißt es in Ziff. A-6.5 Abs. 2 AVB-D&O – als Vorstandsmitglieder von Gesellschaften in Anspruch genommen werden, auf die das deutsche...mehr

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§ 11 Klage und selbstständi... / II. Gerichtszuständigkeit/Gerichtsstandvereinbarung

Rz. 24 Die sachliche Gerichtszuständigkeit regelt sich auch in Verkehrsunfallsachen nach den allgemeinen Regeln. Da es sich um vermögensrechtliche Streitigkeiten handelt, ist für die Zuständigkeit des Amtsgerichts gem. § 23 Nr. 1 GVG maßgeblich, ob der Gegenstandswert der Klage die Summe von 5.000 EUR nicht übersteigt. Rz. 25 Die örtliche Zuständigkeit für Klagen aus Anlass v...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / VI. Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)

Rz. 6 Durch das Dritte Durchführungsgesetz/EWG zum VAG vom 21.7.1994 entfiel die Genehmigungspflicht Allgemeiner Versicherungsbedingungen durch das ehemalige Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV). Die Versicherer können ihre Bedingungen seit dem in den Grenzen der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung und der AGB-rechtlichen Vorschriften der §§ 305–310 B...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / D. Schäden im Inland unter Beteiligung eines NATO-Dienstfahrzeugs

Rz. 65 Auch Angehörige der in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte müssen sowohl für ihre Privatfahrzeuge als auch für ihre Dienstfahrzeuge Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz nachweisen. Bei der Stationierung von Streitkräften aus NATO-Staaten und ihren Angehörigen sowie des zivilen Gefolges in Deutschland gelten für diese Personen besondere Rechte und Pflich...mehr

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S / 6 Steuerstrafverfahren [Rdn 3059]

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Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.2.1 Handelsbücher: Begriff und Bedeutung

Rz. 14 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das HGB setzt den Begriff der Handelsbücher voraus. Welche Bücher unter den Begriff fallen und wie sie zu führen sind, ergibt sich aus den GoB. Zu unterscheiden sind Grundbücher (Journale), Hauptbücher und Nebenbücher (Hilfsbücher). Grundbücher dienen der vollständigen Erfassung und Sicherstellung aller Geschäftsvorfälle und sind deshalb chro...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 5.1.2.3.4 Durchsetzbarkeit

Rz. 152 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Vorlage- bzw. Auskunftsanspruch des Mutterunternehmens ist (ggf. im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes) gerichtlich durchsetzbar. Bei ausländischen Tochterunternehmen sind nach allgemeinen Grundsätzen die Gerichte am Sitz des Tochterunternehmens zuständig; für diese Fälle empfehlen sich Vereinbarungen zugunsten des deutschen Gerichtss...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswahl des geeigneten Lief... / 2.4 Einkaufskonditionen

Neben dem Preis sind es noch zusätzlich eine Reihe von Einkaufskonditionen, die entscheidend mitwirken können: Rahmen- oder Abrufaufträge: Diese können mit einem zusätzlichen Preisnachlass belohnt werden. Lieferort: Wichtig ist dabei die Frage: "Bis wohin zahlt der Lieferant die Frachtkosten?" Lieferfristen: Können Ihre Lagerkosten minimiert werden, da der Lieferant flexibel li...mehr

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Sommer, SGB XI § 133 Rechts... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Sondervermögen ist nicht rechtsfähig (Satz 1). Die Ausgestaltung als nichtrechtsfähiges Sondervermögen soll nach dem Willen des Gesetzgebers den Vollzugs- und Kostenaufwand begrenzen, weil damit keine Regelung über Organe notwendig ist (vgl. BT-Drs. 18/1798 S. 42). Um dem nichtrechtsfähigen Sondervermögen dennoch die Teilnahme am allgemeinen Rechtsverkehr zu ermögl...mehr

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AGS 09/2024, Kostenerstattu... / IV. Freie Wahl unter mehreren Gerichtsständen

Entgegen der Ansicht der Beklagten begegnet die Klagerhebung vor dem LG Lüneburg keinen durchgreifenden Bedenken und steht der Annahme der Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit der mit der Anreise zu den Gerichtsterminen verbundenen Kosten nicht entgegen. Die freie Wahl des Gerichtsstands ist in den Grenzen des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens nicht einzuschränken (Anders/Gehle/G...mehr

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AGS 09/2024, Kostenerstattung bei Wahl eines auswärtigen Gerichtsstands

§§ 35, 91 ZPO Leitsatz Steht dem Kläger nach § 35 ZPO ein Wahlrecht zwischen dem Gerichtsstand an seinem Wohnsitz und einem auswärtigen Gerichtsstand zu, so sind die Reisekosten des Klägers und seines Anwalts erstattungsfähig, wenn der Kläger den auswärtigen Gerichtsstand wählt. OLG Celle, Beschl. v. 11.7.2024 – 2 W 98/24 I. Sachverhalt Der Kläger war in einen Verkehrsunfall verw...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / b) Örtliche Zuständigkeit

Rz. 109 Bei der örtlichen Zuständigkeit des Amts- oder Landgerichts ist zunächst festzustellen, ob ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Dazu gehören der dingliche Gerichtsstand für unbewegliche Sachen nach § 24 ZPO, der Gerichtsstand der Umwelteinwirkung laut § 32a ZPO und der Gerichtsstand in Miet- oder Pachtsachen über Räume gemäß § 29a ZPO. Unter mehreren aussc...mehr

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AGS 09/2024, Kostenerstattu... / Leitsatz

Steht dem Kläger nach § 35 ZPO ein Wahlrecht zwischen dem Gerichtsstand an seinem Wohnsitz und einem auswärtigen Gerichtsstand zu, so sind die Reisekosten des Klägers und seines Anwalts erstattungsfähig, wenn der Kläger den auswärtigen Gerichtsstand wählt. OLG Celle, Beschl. v. 11.7.2024 – 2 W 98/24mehr

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§ 6 Die Maßnahmen des Bekla... / I. Allgemeines

Rz. 50 Der Beklagte kann sich nicht nur gegen eine Klage verteidigen. Mit der Widerklage kann er sogar einen "Gegenangriff" starten, solange die Hauptklage rechtshängig ist. Für die Widerklage müssen die allgemeinen Prozessvoraussetzungen vorliegen. Die Widerklage muss mit der Hauptklage sachlich zusammenhängen (Konnexität). Die gleiche Prozessart muss einschlägig sein, und ...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / IV. Stammdaten zum Schuldner

Rz. 154 Zunächst sind Grundangaben zum Schuldner zu machen, die sich auf dessen Namen und seine postalische Anschrift beziehen. Daneben ist anzugeben, ob wegen einer Forderungspfändung bereits ein vorläufiges Zahlungsverbot besteht. Aktuelle Formulare: Neue Formulare: Die Angaben befinden sich außerhalb eines Rahmens und sind deshalb einerseits zwingend und dürfen bei mehreren ...mehr

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AGS 09/2024, In diesem Heft

Im Aufsatzteil (S. 385 ff.) befasst sich Volpert mit den Auswirkungen des Cannabis-Gesetzes (CanG) auf die Verteidigervergütung. Unklar ist derzeit, wie der in Abschiebehaftfällen beigeordnete Anwalt abrechnet. Das RVG enthält keine ausdrücklichen Regelungen. Abgesehen davon sind die Regelungen zur Pflichtverteidigerbestellung nicht anwendbar. Burhoff (S. 389 ff.) zeigt auf, ...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / II. Adressat des Vollstreckungsantrags

Rz. 151 Wie schon das Formular- nach der ZVFV 2012 wird lediglich das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht vorgegeben, d.h. die Angaben zur sachlichen Zuständigkeit. Die Konkretisierung in der örtlichen Zuständigkeit ist dagegen vom Antragsteller vorzunehmen. Der Antrag ist nach § 828 Abs. 2 ZPO an das Vollstreckungsgericht zu richten, bei dem der Schuldner im Inland seinen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.3.1.3 Erfordernis einer Sicherheitsleistung i. S. v. Satz 2

Sicherheitsleistungen als Regel mit Ausnahmen Rz. 337 Gem. § 6 Abs. 4 S. 2 AStG ist dem Antrag "in der Regel nur gegen Sicherheitsleistungen stattzugeben". Der Wortlaut wird als "auslegungsbedürftig" bezeichnet.[1] Überwiegend wird der Wortlaut dahingehend interpretiert, die Sicherheitsleistung werde als "Regelfall" angeordnet.[2] Nach einer anderen Auffassung soll sich das "...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 2. Besondere Zuständigkeiten

Rz. 65 Bei Ansprüchen aus einem Arbeitsverhältnis sind die Arbeitsgerichte zuständig, § 46a Abs. 2 ArbGG. Rz. 66 Werden Zahlungsansprüche nach dem Wohnungseigentumsgesetz geltend gemacht, richtet sich die örtlich ausschließliche Zuständigkeit nach der Lage des Wohnungseigentums, § 43 Abs. 1 S. 1 WEG i.V.m. § 689 Abs. 2 S. 1 ZPO.[67] Rz. 67 Bei Antragsgegnern, welche keinen all...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 1. Zuständigkeit

Rz. 74 Im nationalen Mahnverfahren ist das Amtsgericht ausschließlich zuständig, bei dem der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand (Wohnsitz/Sitz der Gesellschaft) hat. Rz. 75 Die Mahnanträge werden in den Bundesländern von zentralen Mahngerichten bearbeitet; einige Bundesländer haben länderübergreifende gemeinsame Mahngerichte.mehr

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§ 6 Die Maßnahmen des Bekla... / III. Isolierte Drittwiderklage

Rz. 55 In einem derartigen Fall erhebt der Beklagte die mit der Klage zusammenhängende Drittwiderklage nur gegen einen bisher am Rechtsstreit nicht beteiligten Dritten, ohne den Kläger mit zu verklagen. Zur Drittwiderklage gegen einen bislang nicht beteiligten Zedenten hat der BGH entschieden:[37] Zitat "Tritt der von einem Verkehrsunfall Betroffene seine Schadensersatzforderu...mehr

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / B. Örtliche Zuständigkeit

§ 14 Allgemeines (1) Die örtliche Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers beschränkt sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, auf den ihm zugewiesenen Gerichtsvollzieherbezirk. (2) Eine Amtshandlung ist nicht aus dem Grund unwirksam, weil der Gerichtsvollzieher sie außerhalb seines Gerichtsvollzieherbezirks vorgenommen hat. § 15 Freiwillige Versteigerungen Für freiwillige Verstei...mehr

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AGS 09/2024, Kostenerstattu... / VIII. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Das Wahlrecht des § 35 ZPO kann nicht durch Erwägungen zur Kostenerstattung unterlaufen werden. Nur in Missbrauchsfällen soll die Kostenerstattung ausscheiden, wobei unklar bleibt, wann bei der Wahl unter mehreren Gerichtsständen ein Rechtsmissbrauch vorliegen soll. Hier war i.Ü. zu berücksichtigen, dass in Höhe der Reisekosten, die auf Kläge...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / B. Zuständigkeit

Rz. 5 Zuständig ist nach § 802e ZPO der Gerichtsvollzieher bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Schuldner zum Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Gläubiger seinen Wohnsitz (bzw. Sitz bei Firmen) oder in Ermangelung eines solchen seinen Aufenthaltsort hat.[3] Zumindest für den Fall, dass zum Zeitpunkt der Auftragserteilung kein deutscher Gerichtsvollzieher beauftra...mehr

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§ 6 Die Maßnahmen des Bekla... / F. Verfahrensrügen

Rz. 21 Für den Beklagten sind in einem Klageverfahren Verfahrensrügen vor allem dann bedeutsam, wenn er den Prozess verzögern will. Rz. 22 Gerügt werden können u.a.:mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 183 Revision, Verfahrensrüge, Unzuständigkeit (§ 338 Nr. 4) [Rdn 2427]

Rdn 2428 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2009. Rdn 2429 1.a) Der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 4 bezieht sich nach seinem Wortlaut auf die örtliche Zuständigkeit (BGHSt 11, 130, 131), die sachliche Zuständigkeit und die besondere Zuständigkeit gleichrangiger Gerichte gem. §§ 74 Abs. 2, 74a und 74c GVG (zur Zuständigkeit Burhoff,...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / II. Adressat des Vollstreckungsauftrags

Rz. 20 Adressat ist grundsätzlich der zuständige Gerichtsvollzieher, der allerdings in der Praxis häufig nur über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts bestimmt werden kann. Maßgeblich ist der Gerichtsvollzieher, in dessen Bezirk die erste beauftragte Vollstreckung/Amtshandlung durch den Gerichtsvollzieher stattfinden soll. Anders als nach der GVFV 2015 wird...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 41 Klageerzwingungsverfahren, Antrag, Allgemeines [Rdn 521]

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / IV. Vorteile und Nachteile

Rz. 81 Die Vor- und Nachteile des Mahnverfahrens im Vergleich zur Klageerhebung stellen sich wie folgt dar:mehr