Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsstand

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / a) Internationale Zuständigkeit

Verstirbt ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Malaysia, stellt sich die Frage der internationalen Zuständigkeit, die sich nach der EU-ErbVO richtet (Art. 1 Abs. 1 EU-ErbVO). Nach Art. 4 EU-ErbVO sind deutsche Gerichte zuständig, wenn der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte, es sei denn, es wurde wirksam ein anderer’Gerichtsstand vereinbart (Ar... mehr

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§ 6 Personenversicherung / 1. Prozessuales

Rz. 196 Für gerichtliche Verfahren um Ansprüche aus einer Lebensversicherung gelten keine Besonderheiten. Da die Lebensversicherung eine Summenversicherung ist, kommt als Klageart regelmäßig nur die Leistungsklage in Betracht. Betrifft der Rechtsstreit die Frage des Fortbestandes eines Vertrages insbesondere nach Anfechtung, Rücktritt oder Kündigung durch den Versicherer auf... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Schiedsvereinbarungen

Rz. 969 Aufgrund der Regelung in § 4 ArbGG sind Schiedsvereinbarungen im Arbeitsrecht – von wenigen Ausnahmen abgesehen[2269] – grundsätzlich unzulässig.[2270] Hiernach kann die Arbeitsgerichtsbarkeit lediglich in den Fällen des § 2 Abs. 1 und 2 ArbGG nach Maßgabe der §§ 101–110 ArbGG ausgeschlossen werden.[2271] Die Befugnis zum wirksamen Abschluss einer Schiedsvereinbarung... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / c) Berater

Rz. 781 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.53: Beratervertrag Beratervertrag Zwischen der Firma _________________________ – Unternehmen – und Herrn/Frau/der Firma _________________________ – Berater – Präambel Herr/Frau/die Firma _________________________ wird nach Maßgabe der nachfolgenden Vereinbarung für die Firma _________________________ als Berater/-in... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Entsendungsvereinbarung

Rz. 645 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.48: Entsendungsvereinbarung Präambel Zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer besteht Einigkeit, dass der Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses zum Zweck _________________________ in (Ort, Staat) tätig werden soll. Zur Regelung dieser Auslandstätigkeit vereinbaren die Parteien als Ergänzung ... mehr

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§ 6 Personenversicherung / 1. Prozessuales

Rz. 321 Es steht der Gerichtsstand des Wohnortes der/s Mandantin/en über § 215 Abs. 1 VVG oder des Sitzes der Versicherung zur Auswahl. Rz. 322 Zur schlüssigen Darlegung der Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung gehört, dass der Versicherungsnehmer unter substantiierter Darlegung seiner Beschwerden und seiner Berufstätigkeit vorgetragen hat, seit wann er den z... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 954 Mit einer Gerichtsstandsklausel wird durch Vertrag ein an sich unzuständiges Gericht als zuständiges Gericht vereinbart, sog. Prorogation.[2232] Dabei ist zwischen zwei verschiedenen Arten von Gerichtsstandsklauseln zu unterscheiden. Zunächst sind Vereinbarungen bzgl. des Rechtswegs möglich. So können nach § 2 Abs. 4 ArbGG durch Vereinbarung bürgerliche Rechtsstreitig... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Handelsvertreter

Rz. 780 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.52: Handelsvertretervertrag Handelsvertretervertrag Zwischen der Firma _________________________ – Unternehmen – und Herrn/Frau/der Firma _________________________ – Handelsvertreter – Präambel Herr/Frau/Die Firma _________________________ wird für das Unternehmen _________________________ als selbstständiger Handel... mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / V. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 60 Gemäß § 315 InsO richtet sich die örtliche Zuständigkeit für Nachlassinsolvenzverfahren in der Regel nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers. § 315 S. 1 InsO normiert eine ausschließliche örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts, in dessen Bezirk der Erblasser zur Zeit seines Todes seinen allgemeinen Gerichtsstand hatte, welcher durch den Wohnsitz bestimmt wird (... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Einführung

Rz. 1028 Während bei Außendienstmitarbeitern die Nutzung eines Home-Office seit langer Zeit üblich ist, gewinnt die Vereinbarung über die Errichtung eines Home-Office beim Abschluss von Arbeitsverhältnissen auch mit anderen Arbeitnehmern, vor allem im Dienstleistungssektor, zunehmend an Bedeutung. Die Corona-Krise und die damit zusammenhängenden Einschränkungen in allen Lebe... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Freie Mitarbeit

Rz. 779 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.51: Vertrag über freie Mitarbeit Vertrag über freie Mitarbeit Zwischen der Firma _________________________ – Auftraggeber – und Herrn/Frau _________________________ – Auftragnehmer – Präambel Herr/Frau _________________________ wird nach Maßgabe der nachfolgenden Vereinbarung für die Firma _________________________ ... mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / b) Vertragliche Regelungen

Rz. 115 Der Versicherungsinhalt bestimmt sich im Übrigen insbesondere auch nach den jeweiligen vertraglichen Regelungen, den Versicherungsbedingungen. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die AKB 2015 (Musterbedingungen des GDV Stand 17.4.2024),[46] die aus den Teilen A bis L bestehen und zudem sechs Anhänge umfassen. Rz. 116 Teil A der AKB 2015 verhält sich über a... mehr

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§ 27 Auslandsberührung / h) Exkurs: Gerichtsstandsvereinbarung gem. Art. 5 EuErbVO

Rz. 31 Hat der Erblasser in seiner Verfügung von Todes wegen eine zulässige Rechtswahl ausgeübt, so können die Erben im Rahmen einer Vereinbarung vom zuständigen Gericht am letzten Wohnort des Erblassers abweichen. Dies ist in Form einer sog. Gerichtsstandsvereinbarung aller Erben möglich. Stimmt ein Erbe nicht zu, so ist die Vereinbarung nicht wirksam getroffen. Die Gericht... mehr

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§ 3 Prozessrecht / Literaturtipps

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / 3. Besonderer Gerichtsstand des Unfallortes

Rz. 9 Gem. Art. 7 Nr. 2 EuGVVO können diese Streitgenossen einzeln oder zusammen am Gerichtsstand des Unfallortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist, verklagt werden. Hinweis Diese Zuständigkeit erfasst auch die sog. negative Feststellungsklage[4] und führt damit zu der Möglichkeit, durch eine zeitlich vorgezogene Klage an diesem Gerichtsstand eine Klage an eine... mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / II. Gerichtsstand

Rz. 308 Für die Deckungsklage stehen drei Gerichtsstände zur Verfügung: mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / 2. Besonderer Gerichtsstand der Streitgenossenschaft

Rz. 6 Die oben dargelegten beiden allgemeinen Gerichtsstände decken sich im Wesentlichen mit den Gerichtsständen der §§ 13, 17 ZPO. Weniger bekannt ist, dass die EuGVVO in Art. 8 Nr. 1 auch den Gerichtsstand der Streitgenossenschaft zulässt. Voraussetzung hierfür ist allerdings eine so enge Beziehung zwischen zwei ansonsten gebotenen Klagen, dass eine gemeinsame Verhandlung ... mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Gerichtsstand

Rz. 322 Nach § 215 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer – neben sonstigen Gerichtsständen, unter denen er die Wahl hat – auch an seinem Wohnsitz Klage gegen den Versicherer erheben. Nach nunmehr wohl vorherrschender Meinung, gilt dieser Gerichtsstand auch für juristische Personen, ungeachtet des Umstandes, dass diese keinen "Wohnsitz", sondern nur einen Sitz haben.[785] D... mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / II. Gerichtsstand (§ 215 VVG)

Rz. 329 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hat. Neben diesem Gerichtsstand kommt auch der Sitz des Versicherers (§ 17 Abs. 1 ZPO) ebenso in Betracht wie die Niederlassung des Versicherers, über die der Versicherungsvert... mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / II. Gerichtsstand

Rz. 184 Was den Gerichtsstand angeht, enthält Ziff. B4–5 AVB-D&O entsprechende Regelungen. Anders als noch nach dem Vorgängermodell wird zwischen Klagen gegen den Versicherer und Klagen gegen Versicherungsnehmer differenziert. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit gem. Ziff. B4–5.1 Abs. 1 AVB-D&O nach dem S... mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / 1. Allgemeiner Gerichtsstand des Wohnortes

Rz. 5 Gem. Art. 4 EuGVVO ist das Gericht des Staates zuständig, in dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat. Während bei natürlichen Personen der Wohnsitz i.d.R. einfach zu erfassen ist, bestimmt Art. 63 EuGVVO den "Wohnsitz" einer juristischen Person als den Ort, an dem sich ihr satzungsmäßiger Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung befindet. mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / M. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

I. Anzuwendendes Recht Rz. 183 Nach Ziff. B4–6 AVB-D&O gilt für den D&O-Versicherungsvertrag deutsches Recht. Unklar bleibt, inwieweit von solchen Klauseln konstitutive Wirkung ausgeht.[481] Ich halte diese Regelungen für wirksam (vgl. Art. 7 ROM-I-VO, 307 BGB). II. Gerichtsstand Rz. 184 Was den Gerichtsstand angeht, enthält Ziff. B4–5 AVB-D&O entsprechende Regelungen. Anders a... mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / 4. Besonderer Gerichtsstand am Wohnsitz des Geschädigten

Rz. 10 Mit der Entscheidung des EuGH vom 13.12.2007 (Az. C 463/06) hat sich nunmehr die Möglichkeit eröffnet, den gegnerischen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer, der seinen Firmensitz innerhalb der EU hat, am Wohnsitz des Geschädigten zu verklagen, wenn in diesem Staat eine "direkte" Klage gegen den Versicherer zugelassen ist. a) Entscheidung des EuGH vom 13.12.2007 Rz. 11 G... mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / F. Verjährung, Klagefrist und Gerichtsstand

I. Verjährung Rz. 306 Im aktuellen VVG ist die Verjährung von Ansprüchen aus Versicherungsvertrag nicht mehr geregelt, so dass nunmehr auch für Ansprüche aus dem Kraftfahrtversicherungsvertrag die allgemeine Regelfrist von drei Jahren nach § 195 BGB gilt. Die Verjährungsfrist beginnt nach § 199 BGB mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Ist ein A... mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / III. Gerichtsstand

Rz. 5 Die Einführung des § 215 VVG n.F. hat eine wesentliche Verbesserung der prozessualen Stellung des Versicherungsnehmers mit sich gebracht. Nach dieser Vorschrift gilt für nahezu alle gerichtlichen Auseinandersetzungen des Versicherungsnehmers mit dem Versicherer und Vermittler der Wohngerichtsstand des Versicherungsnehmers. Die Bestimmung ist inhaltlich der Regelung des... mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 10. Gerichtsstand/Anzuwendendes Recht, Punkt 10

Rz. 141 Punkt 10 AT-Reise 2008/2021 entspricht der Regelung des § 215 VVG. Demnach gilt für Klagen gegen den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag auch der Wohngerichtsstand des Versicherungsnehmers (vgl. auch Rdn 5, 122). Nach 10.2 AT-Reise 2008/2021 gilt deutsches Recht. mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / XVII. Verjährung und Gerichtsstand, Punkt 19 und 20

Rz. 122 Punkt 20 AVB Reisegepäck 1992/2021 entspricht der Regelung des § 215 VVG. Demnach gilt für Klagen gegen den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag auch der Wohngerichtsstand des Versicherungsnehmers (vgl. auch Rdn 5). Rz. 123 Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Ist der Anspruch angemeldet worden, so ist die Verjährung bis zum Eingang... mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / a) Entscheidung des EuGH vom 13.12.2007

Rz. 11 Gem. Art. 13 Abs. 2 EuGVVO ist auf eine Klage, die der Geschädigte nach Art. 13 Abs. 1 EUGVVO unmittelbar gegen den Versicherer erhebt, Art. 11 EuGVVO anzuwenden. Nach einer früher in der deutschen Rechtsprechung[5] vertretenen strengen Auffassung war der inländische Geschädigte nicht als Begünstigter des Haftpflichtversicherungsvertrags i.S.d. Art. 11 Abs. 1 b EuGVVO... mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 8. Internationales Versicherungsrecht

Rz. 43 Die deutschen Gerichte sind nach den Regeln der ZPO über die örtliche Zuständigkeit (§§ 12–37 ZPO) und nach der Gerichtsstandregelung in § 215 VVG auch zuständig, soweit Ansprüche gegen einen ausländischen Versicherer geltend gemacht werden. Deckungsansprüche aus einem Versicherungsvertrag mit einem ausländischen Versicherer können daher nach deutschem Recht vor einem... mehr

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§ 3 Hausratversicherung / III. Klage

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / I. Deckungsklage – Allgemeines

Rz. 482 Im Fall einer Ablehnung des Rechtsschutzes kann der Versicherungsnehmer gegen den Rechtsschutzversicherer Deckungsklage erheben (zum Klageantrag vgl. Rdn 48, 525). Eine solche Klage muss der Versicherungsnehmer auf eigenes Kostenrisiko führen; Rechtsschutz gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer gibt es nicht (§ 3 Abs. 2 h ARB). Eine grundsätzliche Frist für die Er... mehr

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§ 5 Feuerversicherung / I. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 339 Vor der Anfertigung einer Klageschrift im Versicherungsrecht sollte zunächst geprüft werden, welches Gericht für das Verfahren angerufen werden kann. In der Praxis wird häufig übersehen, dass neben dem allgemeinen Gerichtsstand des Sitzes der betreffenden Versicherungsgesellschaft (§ 17 ZPO) im Versicherungsrecht besondere Gerichtsstände existieren, die häufig eine K... mehr

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Z / 21 Zuständigkeit des Gerichts [Rdn 4392]

Rdn 4393 Literaturhinweise: Böttcher/Mayer, Änderungen des Strafverfahrensrechts durch das Entlastungsgesetz, NStZ 1993, 153 Brause, Die Zuständigkeit der allgemeinen und besonderen Strafkammern nach dem Strafverfahrensänderungsgesetz, NJW 1979, 802 Eisenberg, Referentenentwurf des BMJ "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" 2010, HRRS 2011, ... mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / 3. Wahlrecht des Geschädigten und "forum shopping" sowie "law shopping"

Rz. 48 Greifen die Grundsätze der oben genannten EuGH-Rechtsprechung ein, steht dem Geschädigten ein Wahlrecht zu. Er kann den ausländischen VR in den meisten Fällen auch an dessen Firmensitz oder am Unfallort im Ausland verklagen. Es wird also im Einzelfall zu prüfen und abzuwägen sein, welche Vorgehensweise für den Geschädigten am günstigsten ist. Diese Erwägungen sind auc... mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / VI. Auslandsschäden innerhalb der EU

Rz. 242 Die Regulierung von Verkehrsunfällen im Ausland ist in den KH-Richtlinien der EU vereinheitlicht und verbraucherfreundlich umgesetzt worden. Die 6. KH-Richtlinie wurde am 16.4.2024 vom deutschen Gesetzgeber umgesetzt. Ziel der Richtlinien ist es, die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im EU-Ausland zu vereinfachen. Rz. 243 Die Säulen des Systems sind: mehr

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AGS 11/2024, Aktuelles zu B... / II. Beratungshilfe

Im Sommer dieses Jahres – für kaum jemanden ersichtlich – wurde neuerlich das Beratungshilfegesetz (BerHG) geändert. Seit dem 19.7.2024 wurde § 4 BerHG geändert und redaktionell angepasst. Zitat § 4 BerHG n.F. (Änderungen fett hervorgehoben) 1) Über den Antrag auf Beratungshilfe entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Rechtsuchenden ihren allgemeinen Gerichtsstand hab... mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / I. Anzuwendendes Recht

Rz. 183 Nach Ziff. B4–6 AVB-D&O gilt für den D&O-Versicherungsvertrag deutsches Recht. Unklar bleibt, inwieweit von solchen Klauseln konstitutive Wirkung ausgeht.[481] Ich halte diese Regelungen für wirksam (vgl. Art. 7 ROM-I-VO, 307 BGB). mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / IV. Rechtsprechung

Rz. 6 Seit 1992 liegen kaum mehr Entscheidungen von Oberlandesgerichten zur Reisegepäckversicherung vor. Hintergrund ist, dass die übliche Schadenhöhe im Einzelfall den Betrag von 5.000 EUR kaum übersteigt bzw. die Versicherungssumme standardmäßig auf 1.500 bzw. 3.000 EUR begrenzt ist. Es werden seitdem vorwiegend Entscheidungen der Amts- und Landgerichte veröffentlicht. Mang... mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / V. Die 4. und 5. KH-Richtlinie

Rz. 5 Der deutsche Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 1.1.2003 die 4. Kraftfahrzeug-Richtlinie umgesetzt durch Ergänzung des Pflichtversicherungsgesetzes: Schadenersatzansprüche aus Auslandsunfällen mit Ausländern können beim Deutschen Büro Grüne Karte e.V., Wilhelm Straße 43/43g, 10117 Berlin, geltend gemacht werden. Die 5. KH-Richtlinie ist in Deutschland am 10.12.2007 umgese... mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / I. Verjährung

Rz. 306 Im aktuellen VVG ist die Verjährung von Ansprüchen aus Versicherungsvertrag nicht mehr geregelt, so dass nunmehr auch für Ansprüche aus dem Kraftfahrtversicherungsvertrag die allgemeine Regelfrist von drei Jahren nach § 195 BGB gilt. Die Verjährungsfrist beginnt nach § 199 BGB mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Ist ein Anspruch des V... mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 1. Versicherungsvertragsgesetz von 2008 (VVG)

Rz. 7 Die Neufassung des noch aus dem Kaiserreich (1908) stammenden VVG ist von einer Expertenkommission vorbereitet worden, die den Entwurf eines fertig ausformulierten Versicherungsvertragsgesetzes vorgelegt hat. Obgleich in dieser aus 21 Mitgliedern bestehenden Kommission die Vertreter der Assekuranz zahlenmäßig dominierten, konnte dieser Entwurf als ausgewogen bezeichnet... mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / I. Örtliche Geltung gem. § 6 ARB bzw. Nr. 5 ARB 2012

Rz. 385 Nach § 6 ARB besteht – über § 3 ARB 75 hinausgehend – Rechtsschutz, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira erfolgt (der Versicherungsfall muss sich also nicht in diesen Gebieten ereignet haben). Weitere Voraussetzung ist, dass ein Gericht oder eine Behörde in diesem Be... mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / c) Selbstbehalt

Rz. 111 Nach Ziff. A-6.5 Abs. 1 S. 1 AVB-D&O tragen die in Anspruch genommenen versicherten Personen in jedem Versicherungsfall den im D&O-Versicherungsschein aufgeführten Betrag selbst (sog. Selbstbehalt). Soweit die versicherten Personen – so heißt es in Ziff. A-6.5 Abs. 2 AVB-D&O – als Vorstandsmitglieder von Gesellschaften in Anspruch genommen werden, auf die das deutsche... mehr

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§ 11 Klage und selbstständi... / II. Gerichtszuständigkeit/Gerichtsstandvereinbarung

Rz. 24 Die sachliche Gerichtszuständigkeit regelt sich auch in Verkehrsunfallsachen nach den allgemeinen Regeln. Da es sich um vermögensrechtliche Streitigkeiten handelt, ist für die Zuständigkeit des Amtsgerichts gem. § 23 Nr. 1 GVG maßgeblich, ob der Gegenstandswert der Klage die Summe von 5.000 EUR nicht übersteigt. Rz. 25 Die örtliche Zuständigkeit für Klagen aus Anlass v... mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 1. VVG und Versicherungsbedingungen

Rz. 7 Für den Haftpflichtversicherungsvertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer gelten sowohl gesetzliche als auch vertragliche Regelungen. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich zunächst in Teil 1 Allgemeiner Teil VVG. Neben den spartenunabhängigen Normen aus Teil 1 Kapitel 1 Vorschriften für alle Versicherungszweige (§§ 1–73 VVG) gilt für die Haftpflichtversiche... mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / G. Muster: Verkehrsunfallklage bei Mitverschulden nach Inanspruchnahme der Kaskoversicherung (Quotenvorrecht)

Rz. 309 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.1: Verkehrsunfallklage bei Mitverschulden nach Inanspruchnahme der Kaskoversicherung (Quotenvorrecht) An das Amtsgericht 50922 Köln Klage der _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen 1. den _________________________, – Beklagter zu 1) – 2. den ________... mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / 4. Anwendung des Art. 40 EGBGB

Rz. 52 Gelangt weder die Rom II-Verordnung noch das Haager Übereinkommen zur Geltung, richtet sich die Anwendung des materiellen Rechts bei einer Klage in Deutschland nach den Art. 40 ff. EGBGB. Rz. 53 Auch hier gilt grundsätzlich das sog. Tatortprinzip gem. Art. 40 Abs. 1 EGBGB. Ansprüche aus unerlaubter Handlung wie auch der Gefährdungshaftung unterliegen nach Art. 40 Abs. ... mehr

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§ 14 Lebensversicherung / I. Muster: Klage auf Auszahlung der Versicherungsleistung

Rz. 677 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.1: Klage auf Auszahlung der Versicherungsleistung An das Landgericht _________________________ Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen die Pfefferminzia Lebensversicherungs-AG, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorsitzenden... mehr

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Vorwort

Das reformierte Versicherungsvertragsgesetz (VVG 2008) hat den Praxistest glänzend bestanden und sich bewährt. Herzstück des VVG 2008 ist der Wegfall des Alles-oder-Nichts-Prinzips bei grober Fahrlässigkeit. Der Versicherungsnehmer erhält auch dann anteiligen Versicherungsschutz, wenn er sich bei Obliegenheitsverletzungen, Gefahrerhöhungen oder Herbeiführung des Versicherungs... mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / II. Synopse der Bedingungen

Rz. 309 Hinweis Die nachfolgende Übersicht soll einer zügigen Orientierung dienen, in welchem Bedingungswerk unter welcher Ziffer oder welchem Paragraphen eine Regelung zu finden ist. Da in der Praxis ohnehin der konkret vereinbarte Bedingungstext geprüft werden muss, wurde die Darstellung auf die wesentlichen Inhalte der Absätze beschränkt und nicht jeder Satz einzeln in de... mehr