Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsstand

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 4. Prozessrechtliche Probleme

Rz. 218 Versicherer und Versicherungsnehmer bzw. mitversicherte Personen sind im Rechtsstreit einfache Streitgenossen.[293] Nach § 124 Abs. 1 VVG wirkt ein ganz oder teilweise klageabweisendes Urteil zwischen Geschädigtem und Versicherer auch zugunsten des Versicherungsnehmers bzw. der mitversicherten Personen; ergeht ein ganz oder teilweise klageabweisendes Urteil in einem R...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / V. Das GDV Modell von Mai 2020

Rz. 17 Bei den "Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern (AVB D&O)" handelt es sich um Musterbedingungen des GDV, die – anders als die vorangegangenen Modelle – in zwei Teile aufgeteilt sind. Teil A enthält Regelungen zur Ausgestaltung des Versicherungsschutzes in der D&O-Versiche...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / b) Ungeklärte Fragen

Rz. 15 Die Entscheidung des EuGH wirft allerdings eine Reihe an weiteren Fragen auf: Auf welchen Zeitpunkt ist bei der Ermittlung des Wohnsitzes des Geschädigten abzustellen? Den Zeitpunkt des Verkehrsunfalls oder den Zeitpunkt der Klagerhebung? Erste Gerichte sprechen sich dabei z.B. dafür aus, dass hierfür nicht entscheidend ist, wo die aus einem Unfall resultierende Verlet...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / c) Selbstbehalt

Rz. 111 Nach Ziff. A-6.5 Abs. 1 S. 1 AVB-D&O tragen die in Anspruch genommenen versicherten Personen in jedem Versicherungsfall den im D&O-Versicherungsschein aufgeführten Betrag selbst (sog. Selbstbehalt). Soweit die versicherten Personen – so heißt es in Ziff. A-6.5 Abs. 2 AVB-D&O – als Vorstandsmitglieder von Gesellschaften in Anspruch genommen werden, auf die das deutsche...mehr

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§ 11 Klage und selbstständi... / II. Gerichtszuständigkeit/Gerichtsstandvereinbarung

Rz. 24 Die sachliche Gerichtszuständigkeit regelt sich auch in Verkehrsunfallsachen nach den allgemeinen Regeln. Da es sich um vermögensrechtliche Streitigkeiten handelt, ist für die Zuständigkeit des Amtsgerichts gem. § 23 Nr. 1 GVG maßgeblich, ob der Gegenstandswert der Klage die Summe von 5.000 EUR nicht übersteigt. Rz. 25 Die örtliche Zuständigkeit für Klagen aus Anlass v...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 1. VVG und Versicherungsbedingungen

Rz. 7 Für den Haftpflichtversicherungsvertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer gelten sowohl gesetzliche als auch vertragliche Regelungen. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich zunächst in Teil 1 Allgemeiner Teil VVG. Neben den spartenunabhängigen Normen aus Teil 1 Kapitel 1 Vorschriften für alle Versicherungszweige (§§ 1–73 VVG) gilt für die Haftpflichtversiche...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / G. Muster: Verkehrsunfallklage bei Mitverschulden nach Inanspruchnahme der Kaskoversicherung (Quotenvorrecht)

Rz. 309 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.1: Verkehrsunfallklage bei Mitverschulden nach Inanspruchnahme der Kaskoversicherung (Quotenvorrecht) An das Amtsgericht 50922 Köln Klage der _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen 1. den _________________________, – Beklagter zu 1) – 2. den ________...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / 4. Anwendung des Art. 40 EGBGB

Rz. 52 Gelangt weder die Rom II-Verordnung noch das Haager Übereinkommen zur Geltung, richtet sich die Anwendung des materiellen Rechts bei einer Klage in Deutschland nach den Art. 40 ff. EGBGB. Rz. 53 Auch hier gilt grundsätzlich das sog. Tatortprinzip gem. Art. 40 Abs. 1 EGBGB. Ansprüche aus unerlaubter Handlung wie auch der Gefährdungshaftung unterliegen nach Art. 40 Abs. ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / I. Muster: Klage auf Auszahlung der Versicherungsleistung

Rz. 677 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.1: Klage auf Auszahlung der Versicherungsleistung An das Landgericht _________________________ Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen die Pfefferminzia Lebensversicherungs-AG, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorsitzenden...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / VI. Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)

Rz. 6 Durch das Dritte Durchführungsgesetz/EWG zum VAG vom 21.7.1994 entfiel die Genehmigungspflicht Allgemeiner Versicherungsbedingungen durch das ehemalige Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV). Die Versicherer können ihre Bedingungen seit dem in den Grenzen der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung und der AGB-rechtlichen Vorschriften der §§ 305–310 B...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / D. Schäden im Inland unter Beteiligung eines NATO-Dienstfahrzeugs

Rz. 65 Auch Angehörige der in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte müssen sowohl für ihre Privatfahrzeuge als auch für ihre Dienstfahrzeuge Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz nachweisen. Bei der Stationierung von Streitkräften aus NATO-Staaten und ihren Angehörigen sowie des zivilen Gefolges in Deutschland gelten für diese Personen besondere Rechte und Pflich...mehr

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S / 6 Steuerstrafverfahren [Rdn 3059]

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Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.2.1 Handelsbücher: Begriff und Bedeutung

Rz. 14 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das HGB setzt den Begriff der Handelsbücher voraus. Welche Bücher unter den Begriff fallen und wie sie zu führen sind, ergibt sich aus den GoB. Zu unterscheiden sind Grundbücher (Journale), Hauptbücher und Nebenbücher (Hilfsbücher). Grundbücher dienen der vollständigen Erfassung und Sicherstellung aller Geschäftsvorfälle und sind deshalb chro...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 5.1.2.3.4 Durchsetzbarkeit

Rz. 152 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Vorlage- bzw. Auskunftsanspruch des Mutterunternehmens ist (ggf. im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes) gerichtlich durchsetzbar. Bei ausländischen Tochterunternehmen sind nach allgemeinen Grundsätzen die Gerichte am Sitz des Tochterunternehmens zuständig; für diese Fälle empfehlen sich Vereinbarungen zugunsten des deutschen Gerichtss...mehr

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Z / 4 Zuständigkeit des Gerichts [Rdn 5730]

Rdn 5731 Literaturhinweise: Böttcher/Mayer, Änderungen des Strafverfahrensrecht durch das Entlastungsgesetz, NStZ 1993, 153 Brause, Die Zuständigkeit der allgemeinen und besonderen Strafkammern nach dem Strafverfahrensänderungsgesetz, NJW 1979, 802 Eisenberg, Referentenentwurf des BMJ "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" 2010, HRRS 2011, 6...mehr

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K / 4 Klageerzwingungsverfahren, Zulässigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung [Rdn 2926]

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S / 9 Steuerstrafverfahren, Besonderheiten [Rdn 4333]

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Beitrag aus Finance Office Professional
Auswahl des geeigneten Lief... / 2.4 Einkaufskonditionen

Neben dem Preis sind es noch zusätzlich eine Reihe von Einkaufskonditionen, die entscheidend mitwirken können: Rahmen- oder Abrufaufträge: Diese können mit einem zusätzlichen Preisnachlass belohnt werden. Lieferort: Wichtig ist dabei die Frage: "Bis wohin zahlt der Lieferant die Frachtkosten?" Lieferfristen: Können Ihre Lagerkosten minimiert werden, da der Lieferant flexibel li...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 133 Rechts... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Sondervermögen ist nicht rechtsfähig (Satz 1). Die Ausgestaltung als nichtrechtsfähiges Sondervermögen soll nach dem Willen des Gesetzgebers den Vollzugs- und Kostenaufwand begrenzen, weil damit keine Regelung über Organe notwendig ist (vgl. BT-Drs. 18/1798 S. 42). Um dem nichtrechtsfähigen Sondervermögen dennoch die Teilnahme am allgemeinen Rechtsverkehr zu ermögl...mehr

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AGS 09/2024, Kostenerstattu... / IV. Freie Wahl unter mehreren Gerichtsständen

Entgegen der Ansicht der Beklagten begegnet die Klagerhebung vor dem LG Lüneburg keinen durchgreifenden Bedenken und steht der Annahme der Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit der mit der Anreise zu den Gerichtsterminen verbundenen Kosten nicht entgegen. Die freie Wahl des Gerichtsstands ist in den Grenzen des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens nicht einzuschränken (Anders/Gehle/G...mehr

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AGS 09/2024, Kostenerstattung bei Wahl eines auswärtigen Gerichtsstands

§§ 35, 91 ZPO Leitsatz Steht dem Kläger nach § 35 ZPO ein Wahlrecht zwischen dem Gerichtsstand an seinem Wohnsitz und einem auswärtigen Gerichtsstand zu, so sind die Reisekosten des Klägers und seines Anwalts erstattungsfähig, wenn der Kläger den auswärtigen Gerichtsstand wählt. OLG Celle, Beschl. v. 11.7.2024 – 2 W 98/24 I. Sachverhalt Der Kläger war in einen Verkehrsunfall verw...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / b) Örtliche Zuständigkeit

Rz. 109 Bei der örtlichen Zuständigkeit des Amts- oder Landgerichts ist zunächst festzustellen, ob ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Dazu gehören der dingliche Gerichtsstand für unbewegliche Sachen nach § 24 ZPO, der Gerichtsstand der Umwelteinwirkung laut § 32a ZPO und der Gerichtsstand in Miet- oder Pachtsachen über Räume gemäß § 29a ZPO. Unter mehreren aussc...mehr

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AGS 09/2024, Kostenerstattu... / Leitsatz

Steht dem Kläger nach § 35 ZPO ein Wahlrecht zwischen dem Gerichtsstand an seinem Wohnsitz und einem auswärtigen Gerichtsstand zu, so sind die Reisekosten des Klägers und seines Anwalts erstattungsfähig, wenn der Kläger den auswärtigen Gerichtsstand wählt. OLG Celle, Beschl. v. 11.7.2024 – 2 W 98/24mehr

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§ 6 Die Maßnahmen des Bekla... / I. Allgemeines

Rz. 50 Der Beklagte kann sich nicht nur gegen eine Klage verteidigen. Mit der Widerklage kann er sogar einen "Gegenangriff" starten, solange die Hauptklage rechtshängig ist. Für die Widerklage müssen die allgemeinen Prozessvoraussetzungen vorliegen. Die Widerklage muss mit der Hauptklage sachlich zusammenhängen (Konnexität). Die gleiche Prozessart muss einschlägig sein, und ...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / IV. Stammdaten zum Schuldner

Rz. 154 Zunächst sind Grundangaben zum Schuldner zu machen, die sich auf dessen Namen und seine postalische Anschrift beziehen. Daneben ist anzugeben, ob wegen einer Forderungspfändung bereits ein vorläufiges Zahlungsverbot besteht. Aktuelle Formulare: Neue Formulare: Die Angaben befinden sich außerhalb eines Rahmens und sind deshalb einerseits zwingend und dürfen bei mehreren ...mehr

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AGS 09/2024, In diesem Heft

Im Aufsatzteil (S. 385 ff.) befasst sich Volpert mit den Auswirkungen des Cannabis-Gesetzes (CanG) auf die Verteidigervergütung. Unklar ist derzeit, wie der in Abschiebehaftfällen beigeordnete Anwalt abrechnet. Das RVG enthält keine ausdrücklichen Regelungen. Abgesehen davon sind die Regelungen zur Pflichtverteidigerbestellung nicht anwendbar. Burhoff (S. 389 ff.) zeigt auf, ...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / II. Adressat des Vollstreckungsantrags

Rz. 151 Wie schon das Formular- nach der ZVFV 2012 wird lediglich das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht vorgegeben, d.h. die Angaben zur sachlichen Zuständigkeit. Die Konkretisierung in der örtlichen Zuständigkeit ist dagegen vom Antragsteller vorzunehmen. Der Antrag ist nach § 828 Abs. 2 ZPO an das Vollstreckungsgericht zu richten, bei dem der Schuldner im Inland seinen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.3.1.3 Erfordernis einer Sicherheitsleistung i. S. v. Satz 2

Sicherheitsleistungen als Regel mit Ausnahmen Rz. 337 Gem. § 6 Abs. 4 S. 2 AStG ist dem Antrag "in der Regel nur gegen Sicherheitsleistungen stattzugeben". Der Wortlaut wird als "auslegungsbedürftig" bezeichnet.[1] Überwiegend wird der Wortlaut dahingehend interpretiert, die Sicherheitsleistung werde als "Regelfall" angeordnet.[2] Nach einer anderen Auffassung soll sich das "...mehr

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / B. Örtliche Zuständigkeit

§ 14 Allgemeines (1) Die örtliche Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers beschränkt sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, auf den ihm zugewiesenen Gerichtsvollzieherbezirk. (2) Eine Amtshandlung ist nicht aus dem Grund unwirksam, weil der Gerichtsvollzieher sie außerhalb seines Gerichtsvollzieherbezirks vorgenommen hat. § 15 Freiwillige Versteigerungen Für freiwillige Verstei...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 2. Besondere Zuständigkeiten

Rz. 65 Bei Ansprüchen aus einem Arbeitsverhältnis sind die Arbeitsgerichte zuständig, § 46a Abs. 2 ArbGG. Rz. 66 Werden Zahlungsansprüche nach dem Wohnungseigentumsgesetz geltend gemacht, richtet sich die örtlich ausschließliche Zuständigkeit nach der Lage des Wohnungseigentums, § 43 Abs. 1 S. 1 WEG i.V.m. § 689 Abs. 2 S. 1 ZPO.[67] Rz. 67 Bei Antragsgegnern, welche keinen all...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 1. Zuständigkeit

Rz. 74 Im nationalen Mahnverfahren ist das Amtsgericht ausschließlich zuständig, bei dem der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand (Wohnsitz/Sitz der Gesellschaft) hat. Rz. 75 Die Mahnanträge werden in den Bundesländern von zentralen Mahngerichten bearbeitet; einige Bundesländer haben länderübergreifende gemeinsame Mahngerichte.mehr

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§ 6 Die Maßnahmen des Bekla... / III. Isolierte Drittwiderklage

Rz. 55 In einem derartigen Fall erhebt der Beklagte die mit der Klage zusammenhängende Drittwiderklage nur gegen einen bisher am Rechtsstreit nicht beteiligten Dritten, ohne den Kläger mit zu verklagen. Zur Drittwiderklage gegen einen bislang nicht beteiligten Zedenten hat der BGH entschieden:[37] Zitat "Tritt der von einem Verkehrsunfall Betroffene seine Schadensersatzforderu...mehr

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AGS 09/2024, Kostenerstattu... / VIII. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Das Wahlrecht des § 35 ZPO kann nicht durch Erwägungen zur Kostenerstattung unterlaufen werden. Nur in Missbrauchsfällen soll die Kostenerstattung ausscheiden, wobei unklar bleibt, wann bei der Wahl unter mehreren Gerichtsständen ein Rechtsmissbrauch vorliegen soll. Hier war i.Ü. zu berücksichtigen, dass in Höhe der Reisekosten, die auf Kläge...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 183 Revision, Verfahrensrüge, Unzuständigkeit (§ 338 Nr. 4) [Rdn 2427]

Rdn 2428 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2009. Rdn 2429 1.a) Der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 4 bezieht sich nach seinem Wortlaut auf die örtliche Zuständigkeit (BGHSt 11, 130, 131), die sachliche Zuständigkeit und die besondere Zuständigkeit gleichrangiger Gerichte gem. §§ 74 Abs. 2, 74a und 74c GVG (zur Zuständigkeit Burhoff,...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / II. Adressat des Vollstreckungsauftrags

Rz. 20 Adressat ist grundsätzlich der zuständige Gerichtsvollzieher, der allerdings in der Praxis häufig nur über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts bestimmt werden kann. Maßgeblich ist der Gerichtsvollzieher, in dessen Bezirk die erste beauftragte Vollstreckung/Amtshandlung durch den Gerichtsvollzieher stattfinden soll. Anders als nach der GVFV 2015 wird...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 41 Klageerzwingungsverfahren, Antrag, Allgemeines [Rdn 521]

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / B. Zuständigkeit

Rz. 5 Zuständig ist nach § 802e ZPO der Gerichtsvollzieher bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Schuldner zum Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Gläubiger seinen Wohnsitz (bzw. Sitz bei Firmen) oder in Ermangelung eines solchen seinen Aufenthaltsort hat.[3] Zumindest für den Fall, dass zum Zeitpunkt der Auftragserteilung kein deutscher Gerichtsvollzieher beauftra...mehr

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§ 6 Die Maßnahmen des Bekla... / F. Verfahrensrügen

Rz. 21 Für den Beklagten sind in einem Klageverfahren Verfahrensrügen vor allem dann bedeutsam, wenn er den Prozess verzögern will. Rz. 22 Gerügt werden können u.a.:mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / IV. Vorteile und Nachteile

Rz. 81 Die Vor- und Nachteile des Mahnverfahrens im Vergleich zur Klageerhebung stellen sich wie folgt dar:mehr

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§ 7 Die Taktiken während de... / B. Verweisungsantrag

Rz. 2 Ist das Gericht örtlich oder sachlich unzuständig, wird der Beklagte dies rügen; das Gericht wird einen entsprechenden Hinweis erteilen. Es ist Verweisung zu beantragen. Eine Verweisung darf nur auf Antrag der klagenden Partei erfolgen, § 281 Abs. 1 ZPO. Eine Verweisung von Amts wegen wäre unzulässig. Ein Verweisungsantrag kann aber auch hilfsweise gestellt werden. Rz....mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / III. Korrekte Angaben

Rz. 77 Der Anspruch ist unter Angabe der verlangten Leistung zu bezeichnen, Haupt- und Nebenforderungen sind gesondert und einzeln anzugeben. Der geltend gemachte Anspruch muss gegenüber anderen Forderungen abgrenzbar sein. Ggf. ist – falls dies über das Antragsformular nicht möglich sein sollte – der Schuldner vorab oder gleichzeitig bzgl. der eindeutigen Individualisierung...mehr

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Bürgschaft (Miete) / 2.4.1 Wahlrecht des Vermieters

Der Vermieter kann wegen seiner Forderungen aus dem Mietverhältnis grundsätzlich entweder den Mieter oder den Bürgen in Anspruch nehmen. Der Vermieter ist weder verpflichtet, den Bürgen über die Höhe der Rückstände des Mieters zu informieren noch ist er im Fall eines Mietrückstands gehalten, das Mietverhältnis wegen Zahlungsverzugs zu kündigen. Er muss aber natürlich dem Bür...mehr

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Sauer, SGB III § 369 Besonderheiten zum Gerichtsstand

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) im Rahmen der Neufassung des Elften Kapitels zum 1.1.2004 neu in das SGB III eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift schafft im Sinne eines möglichst einfachen Zugangs zu den Sozialleistungen (vgl. § 17 SGB I) nach dem SGB III...mehr

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Sauer, SGB III § 369 Besond... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift gilt nur für Klagen gegen die Bundesagentur für Arbeit, nicht für Klagen der Bundesagentur für Arbeit gegen Dritte. Das Gesetz nimmt keinen Bezug auf Sozialgerichte; dies tut lediglich die Gesetzesbegründung. Die Begründung nennt einen typischen Beispielsfall; deshalb ist davon auszugehen, dass die Vorschrift auch dann Anwendung findet, wenn keine sozial...mehr

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Sauer, SGB III § 369 Besond... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift schafft im Sinne eines möglichst einfachen Zugangs zu den Sozialleistungen (vgl. § 17 SGB I) nach dem SGB III die Möglichkeit, in bestimmten Fällen eine Klage gegen die Bundesagentur für Arbeit ortsnah zum Wohnsitz des Klägers anzustrengen. Insofern stellt die Vorschrift eine Sonderregelung zum örtlichen Gerichtsstand für Fälle dar, in denen die Bundesag...mehr

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Sauer, SGB III § 369 Besond... / 3 Literatur

Rz. 10 Krodel, Das Gerichtsstandswahlrecht des Klägers nach § 372 SGB III, NZS 2000, 495.mehr

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Sauer, SGB III § 369 Besond... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) im Rahmen der Neufassung des Elften Kapitels zum 1.1.2004 neu in das SGB III eingefügt.mehr

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Sauer, SGB III § 372 Satzun... / 2.2 Satzung der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 5 Die Satzung der Bundesagentur für Arbeit nimmt insbesondere Bezug auf den Organisationsrahmen (Körperschaft mit Selbstverwaltung) und den Verwaltungsaufbau (Vorstand und Verwaltung) in der Bundesagentur für Arbeit, die Zweigliedrigkeit der Selbstverwaltung und sonstige strukturelle Gegebenheiten. Entsprechend der Überschrift des Ersten Unterabschnitts im Elften Kapitel...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 1. Besonderer Gerichtsstand der Erbschaft

Rz. 17 Nach § 27 Abs. 1 ZPO ist für die jeweilige Klage das Gericht, an dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen allgemeinen Gerichtsstand (§§ 12–16 ZPO) hatte, zuständig. Man spricht hier auch von dem besonderen Gerichtsstand der Erbschaft, dessen Zweck die Zusammenfassung verschiedener Prozesse bei einem sachnahen Gericht ist.[37] Grundsätzlich ist danach gem. §...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 2. Allgemeiner Gerichtsstand (§§ 12, 13 ZPO)

Rz. 19 Der Pflichtteilsberechtigte kann darüber hinaus seine Klage auch am allgemeinen Gerichtsstand (§§ 12, 13 ZPO) des Wohnsitzes des Erben oder des Beschenkten erheben, da § 27 ZPO keinen ausschließlichen Gerichtsstand begründet.[43] Ebenso können die Parteien einverständlich den Prozess auch an einem anderen Ort führen. Für den Fall, dass nicht alle Miterben den gleichen...mehr