Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsstand

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zfs 03/2024, Paul Kuhn, Schadensverteilung bei Verkehrsunfällen, Deutscher Anwaltverlag Bonn, 11. Auflage 2023, 876 Seiten

Allein schon der Umfang des Werks von Paul Kuhn beeindruckt: Es beinhaltet 876 Seiten und ist fast 5 cm stark! Auch die Anzahl von 2744 herangezogenen und ausgewerteten Gerichtsentscheidungen ist eine Kategorie für sich – Urteile aus allen Instanzen, vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof, nicht zu vergessen das BayObLG, das Kammergericht Berlin und das Kreisgericht. Neben...mehr

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Erbprozessrecht / 12.5.1.1 Internationale Zuständigkeit

Bei Fällen mit Auslandsberührung ist die internationale Zuständigkeit zu prüfen, d. h. ob die deutsche Rechtsordnung die (Entscheidungs-)Zuständigkeit deutscher Nachlassgerichte vorsieht. Seit Inkrafttreten der EuErbVO richtet sich diese nach Art. 4 ff. EuErbVO. Danach sind in Erbsachen grundsätzlich die Gerichte zuständig, in dessen Hoheitsgebiet der Erblasser im Zeitpunkt ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Geltendmachung der Energiepreispauschale durch Abgabe der Einkommen­steuererklärung

Leitsatz 1. Eine vom Arbeitgeber nicht ausgezahlte Energiepreispauschale ist vom Arbeitnehmer nicht gegenüber dem Arbeitgeber, sondern im Rahmen des Veranlagungsverfahrens für 2022 durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung geltend zu machen. 2. Kommt das Finanzamt der Festsetzung der Energiepreispauschale nicht nach, kann diese nach Durchführung eines Vorverfahrens vor dem ...mehr

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FoVo 02/2024, Der Antrag au... / I. Der Adressat des Vollstreckungsantrags

Sachliche und örtliche Zuständigkeit und etwas mehr im Blick Wie schon im Formular nach der ZVFV 2012 gibt das amtliche Formular lediglich das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht als Adressaten des Antrages vor. Vorbestimmt ist also allein die sachliche Zuständigkeit, wie sie sich aus § 828 Abs. 1 ZPO ergibt. Die Konkretisierung in der örtlichen Zuständigkeit nach § 828 Abs...mehr

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FoVo 02/2024, Der Antrag au... / III. Die Basisdaten zum Schuldner

Daten zum Schuldner zur Zuständigkeitsbestimmung Zunächst sind Grundangaben zum Schuldner zu machen, die sich auf dessen Namen und seine postalische Anschrift beziehen. Auf dieser Grundlage soll die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts bestimmt werden. Die Identifikation des Schuldners erfolgt dann in der Anlage 5 zur ZVFV, dem Beschlussentwurf im Modul B. Daneben ist anzuge...mehr

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Langfristiger und dauerhaft... / 3.1.5 Besonderheiten bei der Gestaltung der Dienstleistungsverträge

Es ist dringend empfehlenswert, die Dienstleistungsverträge zur Zusammenarbeit mit einem EoR eingehend zu prüfen. Denn sie umfassen vermehrt nachteilhafte Regelungen für den (deutschen) Auftraggeber. Diese Regelungen bleiben ihm häufig unbekannt, bis es zu einer Auseinandersetzung mit dem EoR kommt oder der (deutsche) Auftraggeber die Zusammenarbeit mit dem Mitarbeiter bzw. ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) Bestellung eines Nachtragsliquidators bei arglistiger Täuschung des Registergerichts

Der Beschluss des Registergerichts bzgl. der Bestellung eines Nachtragsliquidator für eine Ltd. nach englischem Recht, die aufgrund der Löschung im englischen Gesellschaftsregister erloschen ist, entfaltet auch im finanzgerichtlichen Verfahren keine Bindungswirkung, wenn der Beschluss durch arglistige Täuschung (hier: Erschleichung der Zuständigkeit des Registergerichts bzw....mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / a) Gerichtsstand/Kammer für Handelssachen

Rz. 93 Im Rahmen der Zulässigkeit ist der Gerichtsstand zu prüfen. Als Gerichtsstand kommt hier nicht nur der allgemeine Gerichtsstand nach §§ 12 ff. ZPO in Betracht. In Bausachen ist immer auch an den Gerichtsstand des Erfüllungsortes, § 29 ZPO, zu denken. Der Erfüllungsort für Bausachen ist der Ort, an dem das Bauwerk errichtet wird.[92] Auch für den mit der Vollarchitektu...mehr

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§ 14 Bauvertrag / 17. Gerichtsstand

Rz. 301 Ein Gerichtsstand kann nur vereinbart werden, wenn beide Parteien Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind, § 38 Abs. 1 ZPO, außerdem in Fällen mit Auslandsberührung, § 38 Abs. 2 ZPO. Rz. 302 Wird kein Gerichtsstand im Vertrag vereinbart, so ist § 18 Abs. 1 VOB/B zu beachten, soweit dafür die Voraussetzungen vorliegen. Dieses ist der Fall, wenn...mehr

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§ 14 Bauvertrag / 15. Gerichtsstand

Rz. 235 Ein Gerichtsstand kann nur vereinbart werden, wenn beide Parteien Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind, § 38 Abs. 1 ZPO, außerdem in Fällen mit Auslandsberührung, § 38 Abs. 2 ZPO. Rz. 236 Wird kein Gerichtsstand im Vertrag vereinbart, so ist § 18 Abs. 1 VOB/B zu beachten, soweit dafür die Voraussetzungen vorliegen. Liegen die Voraussetzunge...mehr

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§ 14 Bauvertrag / 20. Gerichtsstand

Rz. 190 Ein Gerichtsstand kann nur vereinbart werden, wenn beide Parteien Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind, § 38 Abs. 1 ZPO, außerdem in Fällen mit Auslandsberührung, § 38 Abs. 2 ZPO. Rz. 191 Wird kein Gerichtsstand im Vertrag vereinbart, so ist § 18 Abs. 1 VOB/B zu beachten, soweit dafür die Voraussetzungen vorliegen. Liegen die Voraussetzunge...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / III. Gerichtsstand nach der EuGVVO

1. Allgemeiner internationaler Gerichtsstand der Gesellschaft Rz. 124 Gem. Art. 4 Abs. 1 EuGVVO sind vorbehaltlich abweichender Vorschriften der Verordnung Personen, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats haben, vor den Gerichten dieses Mitgliedstaats zu verklagen (Allgemeiner Gerichtsstand). Der "Wohnsitz" einer Gesellschaft oder juristischen Person befinde...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Allgemeiner internationaler Gerichtsstand der Gesellschaft

Rz. 124 Gem. Art. 4 Abs. 1 EuGVVO sind vorbehaltlich abweichender Vorschriften der Verordnung Personen, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats haben, vor den Gerichten dieses Mitgliedstaats zu verklagen (Allgemeiner Gerichtsstand). Der "Wohnsitz" einer Gesellschaft oder juristischen Person befindet sich für die Anwendung der EuGVVO dabei an dem Sitz der Ges...mehr

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§ 14 Bauvertrag / 12. Gerichtsstand/Schiedsgericht

Rz. 52 Eine Gerichtsstandsvereinbarung ist nur möglich, wenn beide Parteien Kaufleute sind sowie in den weiteren gesetzlich vorgesehenen Fällen, § 38 ZPO. Zu beachten ist insbesondere die Möglichkeit zur Gerichtsstandsvereinbarung in Fällen mit Auslandsberührung. Hier besteht eine grundsätzlich freiere Möglichkeit der Bestimmung des Gerichtsstandes im Vertrag, § 38 Abs. 2 ZP...mehr

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§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / 6. Besondere Berücksichtigung des Gerichtsstands und des Sitzes des Schiedsgerichts

Rz. 25 Die Bestimmung des Sitzes, d.h. des Orts, an dem das Schiedsgericht zu tagen hat, hat auf das sich daran anschließende Schiedsgerichtsverfahren elementare Auswirkungen. So ergibt sich aus § 1043 Abs. 1 ZPO, dass der Ort des Schiedsgerichtes darüber entscheidet, welches Verfahrensrecht anzuwenden ist. Rz. 26 Darüber hinaus ist dieses Verfahrensrecht und damit der Ort od...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / I. Musterklausel

Rz. 371 Muster 3.62: Gerichtsstand Muster 3.62: Gerichtsstand Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Arbeitsvertrag ist der jeweilige Sitz der Gesellschaft. Dieser ist derzeit _________________________. (Alternativ:) Im Fall, dass der Arbeitnehmer keinen festen Wohnsitz im Inland haben sollte, ist der Sitz der Gesellschaft in _________________________ Gerichtsstand f...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / d) Zuständigkeit kraft Prorogation

Rz. 132 Soweit kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist, können die Parteien gem. Art. 25 EuGVVO einen Gerichtsstand vertraglich vereinbaren. Diese Vereinbarung muss schriftlich getroffen werden. Es genügt die Vereinbarung in der Satzung der Gesellschaft, sodass auch später beitretende Gesellschafter gebunden werden.[263] Dies greift dann z.B. für die gesellschaftsrec...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 372 Die Frage der örtlichen Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bestimmt sich grundsätzlich nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 12 ff. ZPO (i.V.m. § 46 Abs. 2 ArbGG) sowie ggf. § 48 Abs. 1a) und § 82 ArbGG.[459] Die Arbeitsvertragsparteien können die jeweilige Gegenpartei danach im Fall gerichtlicher Auseinandersetzungen grundsätzlich an deren allgemeinem Gerichtsstan...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / III. Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 373 Die gesetzlichen Regelungen können in der Praxis gerade aus Arbeitgebersicht zu dem bisweilen unbefriedigenden Ergebnis führen, dass arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen an einem weit vom Unternehmensstandort entfernten Arbeitsgericht ausgetragen werden müssen oder dass – gerade bei größeren, standortübergreifenden Restrukturierungen – eine Vielzahl unterschiedli...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / a) Zuständigkeit

Rz. 40 Der Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Rangsicherung einer Bauhandwerkersicherungshypothek erfolgt nur auf Antrag, der alle Tatsachen enthalten und glaubhaft machen muss, dass ein Verfügungsanspruch sowie die Dringlichkeit zur Sicherung dieses Anspruchs (Verfügungsgrund) bestehen. Rz. 41 Der Antrag ist nach §§ 937 Abs. 1, 802 ZPO b...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 1. Gerichtsstandsvereinbarung

Rz. 250 Eine Gerichtsstandsvereinbarung in Franchise-Verträgen ist gem. § 38 Abs. 1 ZPO nur zulässig, wenn sowohl Franchise-Geber als auch Franchise-Nehmer Vollkaufleute sind. Anderenfalls ist die entsprechende Klausel im Franchise-Vertrag unwirksam, sodass der Franchise-Nehmer vom Franchise-Geber nur im allgemeinen Gerichtsstand (§§ 12, 13, 17 ZPO) verklagt werden kann. Rz....mehr

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§ 14 Bauvertrag / 15. Streitigkeiten

Rz. 129 Ein Gerichtsstand kann nur vereinbart werden, wenn beide Parteien Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind, § 38 Abs. 1 ZPO, außerdem in Fällen mit Auslandsberührung, § 38 Abs. 2 ZPO. Rz. 130 Wird kein Gerichtsstand im Vertrag vereinbart, so ist § 18 Abs. 1 VOB/B zu beachten, soweit dafür die Voraussetzungen vorliegen. Liegen die Voraussetzunge...mehr

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§ 6 Franchiserecht / XVI. Rechtswahlklausel/Gerichtsstandsvereinbarung/Schiedsgericht

Rz. 162 Haben Franchise-Geber und Franchise-Nehmer ihren Sitz in Deutschland, unterliegt der Franchise-Vertrag der Geltung deutschen Rechts. Rz. 163 Bei international kooperierenden Franchise-Systemen hat der Franchise-Geber jedoch ein Interesse daran, dass Franchise-Verträge auch dann, wenn sie mit ausländischen Franchise-Nehmern abgeschlossen werden, der Geltung deutschen R...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / (1) Tauglicher Bürge

Rz. 145 Nach den Anforderungen des § 239 Abs. 1 BGB ist ein Bürge dann tauglich, wenn er ein der Höhe der zu leistenden Sicherheit angemessenes Vermögen hat. Des Weiteren muss er seinen allgemeinen Gerichtsstand grundsätzlich im Inland haben; ein Gerichtsstand in der Europäischen Union ist danach nur dann zulässig, wenn sich der Bürge in der Bürgschaftsurkunde der Geltung de...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / (1) Tauglicher Bürge (§ 17 Abs. 4 S. 1 VOB/B)

Rz. 153 Die Forderung nach einem tauglichen Bürgen entspricht grundsätzlich derjenigen in § 232 Abs. 2 BGB. Danach muss der Bürge ein der Höhe der zu leistenden Sicherheit angemessenes Vermögen besitzen und seinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben. Auch ein Gerichtsstand innerhalb der Europäischen Union kann dabei ausreichen, wie die Konkretisierung in § 17 Abs. 2 VO...mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / b) Örtliche Zuständigkeit

Rz. 17 Der allgemeine Gerichtsstand des Schuldners ist maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit (§ 12 ZPO). Bei Gewerbetreibenden kann am Sitz (§ 17 ZPO) oder der Niederlassung (§ 21 ZPO) Klage erhoben werden. Alternativ kann im Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 ZPO) geklagt werden. Der Ort der Baumaßnahme ist für die Klage auf Werklohn Erfüllungsort i.S.d. § 29 ZPO.[...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / IV. Regelungen zur Frage des anwendbaren Rechts

Rz. 380 Muster 3.63: Anwendbares Recht und Gerichtsstand Muster 3.63: Anwendbares Recht und Gerichtsstand Auf das vorliegende Arbeitsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Arbeitsvertrag ist der jeweilige Sitz der Gesellschaft. Dieser ist derzeit _________________________. Rz. 381 Gerade bei den zu...mehr

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§ 10 Selbstständiges Beweis... / 1. Zuständigkeit

Rz. 13 Um das selbstständige Beweisverfahren in Gang zu setzen, bedarf es, wenn der Rechtsstreit anhängig ist,[15] eines Antrags beim zuständigen Prozessgericht (§ 486 Abs. 1 ZPO). Gem. § 486 Abs. 2 ZPO ist bei fehlender Anhängigkeit das nach dem Vortrag des Antragstellers zur Entscheidung in der Hauptsache berufene Gericht zuständig. Für die örtliche Zuständigkeit gelten di...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Ausschluss eines Gesellschafters

Rz. 558 Wie bei der Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis oder der Vertretungsmacht verlangt § 134HGB im Interesse der Klarheit für die Ausschließung ein gerichtliches Gestaltungsurteil. Voraussetzung für den Erlass des Urteils ist zunächst gem. §§ 134, 139 HGB i. das Vorliegen eines wichtigen Grundes (vgl. dazu oben Rdn 527 ff.) in der Person des auszuschließenden Gesell...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 2. Checkliste: Zahlungsbürgschaft

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Internationale Zuständigkeit für gesellschaftsinterne Streitigkeiten

a) Ausschließliche Zuständigkeit aus Art. 24 Nr. 2 EuGVVO Rz. 126 Für Klagen, welchemehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Rückzahlungsverpflichtungen nach Insolvenzanfechtung

Rz. 350 Der Insolvenzverwalter kann alle im letzten Jahr vor dem Insolvenzantrag oder danach noch erfolgten Befriedigungen von Gesellschafterforderungen i.S.d. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO (das sind Forderungen auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens oder Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem Gesellschafterdarlehen wirtschaftlich entsprechen) durch die Gesellschaft oder...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / a) Ausschließliche Zuständigkeit aus Art. 24 Nr. 2 EuGVVO

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Muster: Bürgschaft nach § 650f BGB

Rz. 101 Muster 4.7: Bürgschaft nach § 650f BGB Muster 4.7: Bürgschaft nach § 650f BGB Die Firma _________________________ – im folgenden Auftraggeber genannt – und die Firma mit dem Sitz in _________________________ – im folgenden Auftragnehmer genannt – haben am _________________________ für das Bauvorhaben _________________________ über _________________________ (Art der Arbeiten) ein...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / k) Prozessuales

Rz. 208 Für die gerichtliche Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Neben den allgemeinen Zivilkammern kommen auch die Kammern für Handelssachen in Betracht, sofern es sich bei der Tätigkeit des HV um ein Handelsgeschäft handelt und nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 ZPO der Beklagte Kaufmann und in das Handels-/Genossenschaftsregister eingetr...mehr

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§ 14 Bauvertrag / I. Muster: Generalübernehmervertrag

Rz. 242 Muster 14.6: Generalübernehmervertrag Muster 14.6: Generalübernehmervertrag Generalübernehmervertrag Zwischen _________________________ vertreten durch _________________________ – nachfolgend Auftraggeber genannt – und Firma _________________________ vertreten durch _________________________ – nachfolgend Generalübernehmer genannt – wird folgender Generalübernehmervertrag abge...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 4. Muster: Zahlungsbürgschaft

Rz. 196 Muster 4.17: Zahlungsbürgschaft Muster 4.17: Zahlungsbürgschaft Die Firma _________________________ – nachfolgend "Auftraggeber" genannt – und die Firma _________________________ mit dem Sitz in _________________________ – nachfolgend Auftragnehmer genannt – haben am _________________________ für das Bauvorhaben _________________________ einen Vertrag über _________________...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 10. Geltendmachung

Rz. 438 Eine vergleichsweise Einigung des Insolvenzverwalters mit dem Gesellschafter über die Ansprüche nach § 135 InsO ist möglich; eine solche schließt spätere Nachforderungen aus.[866] Für die Geltendmachung eines Anspruchs gegen den Gesellschafter aus §§ 135 Abs. 2, 143 Abs. 3 InsO gilt der besondere Gerichtsstand für Anfechtungsklagen des Insolvenzverwalters nach § 22 ZP...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / I. Muster: Handelsvertretervertrag

Rz. 327 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.1: Handelsvertretervertrag Handelsvertretervertrag Zwischen der Firma in: _________________________ (nachfolgend: "Unternehmer") und _________________________ (nachfolgend: "Handelsvertreter") in: _________________________ wird folgender Vertrag geschlossen: § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters (1) Der Unternehme...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (1) Zuständiges Gericht

Rz. 643 Welches Gericht für Klagen aus § 64 GmbHG a.F. zuständig ist, war lange nicht abschließend geklärt. Der der BGH hat entschieden, dass für Ansprüche aus den insoweit vergleichbaren Vorschriften der §§ 130a Abs. 1 Satz 1 u. 2, 177a HGB a.F. gem. § 29 Abs. 1 ZPO der Gerichtsstand am Sitz der Gesellschaft begründet ist.[1293]mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Konzerninsolvenz

Rz. 803 Nach deutscher Rechtslage gibt es kein gemeinschaftliches Insolvenzverfahren über mehrere konzernangehörige Gesellschaften.[1625] Vielmehr muss für jede Konzerngesellschaft gesondert geprüft werden, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und je ein gesondertes Insolvenzverfahren zu eröffnen ist.[1626] Dies folgt der Grundkonzeption des Deutschen Insolvenzrechts: eine Person,...mehr

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§ 14 Bauvertrag / I. Muster: Generalunternehmervertrag

Rz. 133 Muster 14.4: Generalunternehmervertrag Muster 14.4: Generalunternehmervertrag Generalunternehmervertrag zwischen _________________________ – nachstehend Auftraggeber genannt – und _________________________ – nachstehend Auftragnehmer genannt – wird folgender Vertrag geschlossen. § 1 Präambel Der Auftraggeber ist Eigentümer der Grundstücke Flur, Gemarkung ______________________...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / b) Zuständigkeit aus Art. 7 Nr. 1 EuGVVO: Ansprüche aus einem Vertrag

Rz. 129 Was die nicht schon durch Art. 24 Nr. 2 EuGVVO erfassten gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten angeht, so ergibt sich die Möglichkeit zur Zuständigkeitskonzentration am Sitz der Gesellschaft daraus, dass der EuGH den Begriff der "vertraglichen Streitigkeit" i.S.v. Art. 7 Nr. 1 EuGVVO weit auslegt und hierunter auch gesellschaftsrechtliche Verhältnisse fasst. Dies g...mehr

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§ 14 Bauvertrag / I. Muster: Standard-Bauvertrag

Rz. 17 Muster 14.1: Standard-Bauvertrag Muster 14.1: Standard-Bauvertrag Standard-Bauvertrag Zwischen _________________________ – nachstehend Auftraggeber genannt – vertreten durch _________________________ und _________________________ – nachstehend Auftragnehmer genannt – wird folgender Bauvertrag geschlossen: § 1 Gegenstand des Vertrages 1.1 Der Auftraggeber beauftragt den Auftragneh...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 3. Checkliste: Vertragserfüllungsbürgschaft

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / A. Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung

Rz. 2 Im Folgenden wird hier zunächst ein Muster für einen Arbeitsvertrag (Vollzeit) mit einem Angestellten vorgestellt. Das Arbeitsverhältnis unterliegt hier keinen tarifvertraglichen Regelungen. Rz. 3 Muster 6.1: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Muster 6.1: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname, Adresse des Arbeit...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 3. Checkliste: Bürgschaft für Mängelansprüche

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / C. Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung

Rz. 7 Das nachfolgende Muster stellt eine Vorlage für einen befristeten Arbeitsvertrag dar. Es ist auf Basis der Annahme gestaltet, dass das Arbeitsverhältnis keinen tarifvertraglichen Regelungen unterfällt. Rz. 8 Muster 6.3: Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Muster 6.3: Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname,...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / c) Fehlervermeidung

Rz. 58 Bei der Abfassung der Schiedsvereinbarung sollten die beratenden Rechtsanwälte unbedingt die gleiche Sorgfalt anwenden wie bei der Verhandlung der Klauseln des Hauptvertrages. Viele Schiedsvereinbarungen leiden unter "midnight drafting". Sog. "pathologische Klauseln" sind nicht eindeutig und schöpfen das Gestaltungspotenzial nicht aus. Zwar sind auch schon Klauseln wi...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 3. Muster: Vorauszahlungsbürgschaft

Rz. 195 Muster 4.16: Vorauszahlungsbürgschaft Muster 4.16: Vorauszahlungsbürgschaft Die Firma _________________________ – nachfolgend "Auftraggeber" genannt – und die Firma _________________________ mit dem Sitz in _________________________ – nachfolgend "Auftragnehmer" genannt – haben am _________________________ einen Bauvertrag für das Bauvorhaben über _________________________ (A...mehr