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Gründung eines Lohn- und Buchhaltungsbüros / 3.1.2 Die richtige Rechtsform

Jörgen Erichsen, Dipl.-Betriebsw. Renate Adler
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Grundsätzlich können Sie jede Rechtsform wählen. Sie können Ihr Lohn- und/oder Buchführungsbüro als Einzelunternehmen oder als Personengesellschaft wie z. B. GbR oder OHG betreiben. Auch die Eintragung einer GmbH oder Limited ist möglich.

Wollen Sie das Lohn- und Buchhaltungsbüro allein gründen oder starten Sie mit einem oder mehreren Partnern gemeinsam? Die Zusammenarbeit mit Partnern bietet mehrere Vorteile, etwa:

  • Risiken minimieren
  • Verantwortung teilen
  • Kosten optimieren
  • Potenziale bündeln
  • Fehlendes Know-how ergänzen
  • Höhere Eigenkapitalbasis sichern
  • Tiefgründigere Bearbeitung einzelner Fachgebiete
  • Arbeitszeiten können optimiert und für den einzelnen minimiert werden
  • Höhere Sicherheit bei der Aufnahme von Krediten

Prüfen Sie vor dem Eingehen einer Partnerschaft genau, mit wem Sie diese eingehen wollen. Ein guter Freund ist nicht zwangsläufig auch ein guter Geschäftspartner. Sie müssen als Team funktionieren, in dem die Chemie stimmt. Vor allem auch in schwierigen Zeiten müssen Sie in der Lage sein, für einander einstehen zu können. Testen Sie alle, wie sie persönlich mit Konflikten umgehen können.

Unabhängig von der Rechtsform sollten Sie alle Vereinbarungen immer schriftlich und vollständig dokumentieren. Legen Sie auch fest, was im Konfliktfall passieren soll. Wesentliche Kriterien der Vereinbarung müssen sein:

  • Exakte Abgrenzung von Aufgaben, Verantwortung und Entscheidungsbefugnissen. In welchen konkreten Fällen genügen Einzelentscheidungen und wie ist bei gemeinsamen gesamtgesellschaftlichen Entscheidungen zu verfahren
  • Wer soll das Unternehmen in der Öffentlichkeit vertreten, Vertreterfunktionen festlegen
  • Höhe der Gesellschaftereinlagen
  • Maximale Höhe für Privatentnahmen, Gehälter, Sonderzahlungen, Altersvorsorge u. Ä.
  • Verhalten bei finanziellen Engpässen
  • Verfahrensweise...

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