Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsstand

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§ 7 Die Taktiken während de... / B. Verweisungsantrag

Rz. 2 Ist das Gericht örtlich oder sachlich unzuständig, wird der Beklagte dies rügen; das Gericht wird einen entsprechenden Hinweis erteilen. Es ist Verweisung zu beantragen. Eine Verweisung darf nur auf Antrag der klagenden Partei erfolgen, § 281 Abs. 1 ZPO. Eine Verweisung von Amts wegen wäre unzulässig. Ein Verweisungsantrag kann aber auch hilfsweise gestellt werden. Rz....mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / III. Korrekte Angaben

Rz. 77 Der Anspruch ist unter Angabe der verlangten Leistung zu bezeichnen, Haupt- und Nebenforderungen sind gesondert und einzeln anzugeben. Der geltend gemachte Anspruch muss gegenüber anderen Forderungen abgrenzbar sein. Ggf. ist – falls dies über das Antragsformular nicht möglich sein sollte – der Schuldner vorab oder gleichzeitig bzgl. der eindeutigen Individualisierung...mehr

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Sauer, SGB III § 369 Besonderheiten zum Gerichtsstand

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) im Rahmen der Neufassung des Elften Kapitels zum 1.1.2004 neu in das SGB III eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift schafft im Sinne eines möglichst einfachen Zugangs zu den Sozialleistungen (vgl. § 17 SGB I) nach dem SGB III...mehr

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Sauer, SGB III § 369 Besond... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift gilt nur für Klagen gegen die Bundesagentur für Arbeit, nicht für Klagen der Bundesagentur für Arbeit gegen Dritte. Das Gesetz nimmt keinen Bezug auf Sozialgerichte; dies tut lediglich die Gesetzesbegründung. Die Begründung nennt einen typischen Beispielsfall; deshalb ist davon auszugehen, dass die Vorschrift auch dann Anwendung findet, wenn keine sozial...mehr

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Sauer, SGB III § 369 Besond... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift schafft im Sinne eines möglichst einfachen Zugangs zu den Sozialleistungen (vgl. § 17 SGB I) nach dem SGB III die Möglichkeit, in bestimmten Fällen eine Klage gegen die Bundesagentur für Arbeit ortsnah zum Wohnsitz des Klägers anzustrengen. Insofern stellt die Vorschrift eine Sonderregelung zum örtlichen Gerichtsstand für Fälle dar, in denen die Bundesag...mehr

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Sauer, SGB III § 369 Besond... / 3 Literatur

Rz. 10 Krodel, Das Gerichtsstandswahlrecht des Klägers nach § 372 SGB III, NZS 2000, 495.mehr

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Sauer, SGB III § 369 Besond... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) im Rahmen der Neufassung des Elften Kapitels zum 1.1.2004 neu in das SGB III eingefügt.mehr

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Sauer, SGB III § 372 Satzun... / 2.2 Satzung der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 5 Die Satzung der Bundesagentur für Arbeit nimmt insbesondere Bezug auf den Organisationsrahmen (Körperschaft mit Selbstverwaltung) und den Verwaltungsaufbau (Vorstand und Verwaltung) in der Bundesagentur für Arbeit, die Zweigliedrigkeit der Selbstverwaltung und sonstige strukturelle Gegebenheiten. Entsprechend der Überschrift des Ersten Unterabschnitts im Elften Kapitel...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 1. Besonderer Gerichtsstand der Erbschaft

Rz. 17 Nach § 27 Abs. 1 ZPO ist für die jeweilige Klage das Gericht, an dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen allgemeinen Gerichtsstand (§§ 12–16 ZPO) hatte, zuständig. Man spricht hier auch von dem besonderen Gerichtsstand der Erbschaft, dessen Zweck die Zusammenfassung verschiedener Prozesse bei einem sachnahen Gericht ist.[37] Grundsätzlich ist danach gem. §...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 2. Allgemeiner Gerichtsstand (§§ 12, 13 ZPO)

Rz. 19 Der Pflichtteilsberechtigte kann darüber hinaus seine Klage auch am allgemeinen Gerichtsstand (§§ 12, 13 ZPO) des Wohnsitzes des Erben oder des Beschenkten erheben, da § 27 ZPO keinen ausschließlichen Gerichtsstand begründet.[43] Ebenso können die Parteien einverständlich den Prozess auch an einem anderen Ort führen. Für den Fall, dass nicht alle Miterben den gleichen...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 3. Rechtsähnlichkeit von § 2325 BGB und § 2329 BGB

Rz. 277 Auch wenn sich bei § 2329 BGB der Inhalt (Duldung der Zwangsvollstreckung) und Umfang (Haftung nach Bereicherungsrecht) des Anspruchs von dem nach § 2325 BGB unterscheidet, sind sie doch "dem Grunde nach" gleich,[743] also rechtsähnlich.[744] Rz. 278 Nach dem allgemeinen Pflichtteilsrecht bestimmen sich im Rahmen des § 2329 BGB:mehr

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zfs 08/2024, Keine unmittel... / 2 Aus den Gründen:

Die Kl. hat gegen die Bekl. zu 1) keinen Anspruch aus § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG i.V.m. § 7 StVG, § 1 PflVG. a) Das LG hat mit zutreffender und vom Senat geteilter Begründung festgestellt, dass es dem Kl. schon nicht gelungen sei, schlüssig einen Direktanspruch gegen die Bekl. zu 1) als Haftpflichtversicherer des ADAC SE vorzutragen. Mit Recht hat es demgemäß darauf abgest...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3 Rahmenvereinbarungen, Nettingabreden und Sicherheitenbestellungen

Rz. 90 In den MaRisk werden bestimmte Punkte besonders hervorgehoben, die die Einschaltung einer unabhängigen Stelle erforderlich machen: Rahmenvereinbarungen sind Verträge, die i. d. R. vor der erstmaligen Geschäftsabwicklung mit einem Kontrahenten abgeschlossen werden. Sie enthalten allgemeine Regelungen, wie z. B. grundsätzliche Produktbestimmungen, die Berechnungsstelle, ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.5.2 Vereinbarung des geltenden Rechts (lit. c)

Rz. 306 Bei wesentlichen Auslagerungen mit Auslandsbezug ist im Auslagerungsvertrag explizit das geltende Recht zu vereinbaren, sofern dieser nicht dem deutschen Recht unterliegt. Das auslagernde Institut und das Auslagerungsunternehmen müssen in diesem Fall durch eine "Rechtswahlklausel" festlegen, welcher Rechtsordnung die vertraglichen Rechte und Pflichten der Vertragspar...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Mandant

Rz. 1517 Dem Anwalt schuldet sein Mandant aus dem Mandatsvertrag die gesetzlichen (auf Grundlage von RVG zu berechnenden) oder wirksam vereinbarten Gebühren. Rz. 1518 § 11 RVG gibt dem im gerichtlichen Verfahren tätig gewordenen Anwalt eine Möglichkeit, seine gesetzliche Vergütung gegen den eigenen Mandanten festsetzen zu lassen (Vergütungsfestsetzung) und auf diesem Weg einf...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / a) Negative Feststellungsklage

Rz. 154 Eine vom Pflichtversicherer erhobene negative Feststellungsklage ist geeignet, die Rechtskrafterstreckung herbeizuführen.[211] Rz. 155 Bei der negativen Feststellungsklage ist jedes Gericht zuständig, bei dem ein besonderer Gerichtsstand für die Leistungsklage des Feststellungsbeklagten gegeben ist.[212] Rz. 156 Die negative Feststellungsklage ist zulässig, wenn ein re...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / H. Anwaltsvergleich

Rz. 324 § 1044b ZPO a.F. (gültig bis 31.12.1997)[403]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Ausländischer Verkehrsanwalt

Rz. 1491 Die Kosten eines ausländischen Verkehrsanwalts sind i.d.R. nicht erstattungsfähig. Die Erstattungsfähigkeit von Kosten des ausländischen Verkehrsanwalts kann nicht allein damit begründet werden, dass es sich um eine ausländische Partei handelt; es gelten vielmehr dieselben Kriterien wie für eine inländische Partei.[1576] Rz. 1492 Es bedarf der Notwendigkeitsprüfung i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.5.1.1 Insolvenzantrag

Rz. 30 Nach § 13 InsO wird das Insolvenzverfahren nur auf Antrag und bei Vorliegen eines der Insolvenzgründe eröffnet.[1] Antragsberechtigte sind grundsätzlich neben dem Schuldner die Insolvenzgläubiger. § 13 InsO wurde durch das ESUG erheblich erweitert.[2] Der Schuldner hat demnach in dem schriftlichen Antrag verschiedene Angaben zu machen. Diese wurden zwar auch nach der...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nießbrauch / 1 Grundsätze

Der Nießbrauch ist das unveräußerliche und unvererbliche Recht, Nutzungen aus einer Sache zu ziehen. Der Nießbrauch gewährt seinem Inhaber grundsätzlich die gesamten Nutzungen eines Gegenstands, § 1030 Abs. 1 BGB. Die Person, der ein Nießbrauch an einer Sache eingeräumt ist, hat also ein umfassendes Nutzungsrecht, das auf die Person des Inhabers des Rechts beschränkt ist. Wa...mehr

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zfs 06/2024, Der Haushaltsf... / III. Korridortheorie

Damit Sie ungeachtet der sich hier heute noch anschließenden Diskussion etwas haben, dass Sie mit nach Hause nehmen können, habe ich mir die Mühe gemacht und die von mir ausgewertete Rechtsprechung grafisch dargestellt. Ich habe eine Landkarte erstellt, die im Rahmen einer Farbskala anzeigt, wo besonders niedrige und wo besonders hohe Anforderungen an den Vortrag des Anspruc...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 2. Muster

Rz. 254 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.3: Regelung des Innenverhältnisses bei anwaltlicher Bevollmächtigung Geschäftsbesorgungsvertrag – Bevollmächtigung [391] – Zwischen Frau _________________________, geb. _________________________ geb. am _________________________ in _________________________ wohnhaft _________________________ in _____________________...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 2. Muster

Rz. 325 Auch bei der Kontrollbevollmächtigung ist das zugrunde liegende Rechtsverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Kontrollbevollmächtigtem zu regeln. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.4: Geschäftsbesorgungsvertrag bei anwaltlicher Unterstützungsbevollmächtigung/Kontrollbevollmächtigung/Verfahrensbevollmächtigung Geschäftsbesorgungsvertrag [510] – Unt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Durchsetzbarkeit der Vorlagepflichten und Auskunftsrechte

Rz. 98 [Autor/Zitation] Bei den Vorlagepflichten und Auskunftsrechten handelt es sich um einklagbares Recht des MU (vgl. ausführlich Weimar, DB 1987, 521). Bei § 294 Abs. 3 handelt es sich zunächst um einen privatrechtlichen Anspruch des MU gegenüber dem TU. Ob das TU seinen Sitz im In- oder Ausland hat, ist unerheblich (glA Kindler in Großkomm. HGB6, § 294 Rz. 7; aA Störk/De...mehr

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Wohnungs- und Immobilienges... / 2 Sitz

Rz. 172 Im Zusammenhang mit dem "Sitz" einer GmbH ist zu differenzieren zwischen dem Sitz der Gesellschaft nach dem Gesellschaftsvertrag (sog. Satzungssitz) und einem möglichen abweichenden Verwaltungssitz. Außerdem sind die Besonderheiten zu beachten im Hinblick auf eine oder mehrerer Zweigniederlassungen einer GmbH (im Inland) und eine Zweigniederlassung einer ausländischen Gmb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Verfahrensablauf

Rz. 80 [Autor/Stand] Hinsichtlich des Verfahrens gelten über die Verweisung in § 401 AO auf §§ 435, 436 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 434 Abs. 2 oder 3 StPO dieselben Regeln wie bei der Einziehung (s. Rz. 37 ff.). Allein die örtliche Zuständigkeit des Gerichts wird gem. § 440 Abs. 3 Satz 2 StPO erweitert (s. Rz. 84). Rz. 81 [Autor/Stand] Zu Antragsbefugnis, Inhalt und Form des Antrag...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Verfahrensablauf

Rz. 37 [Autor/Stand] Hinsichtlich des Ablaufs des selbständigen Einziehungsverfahrens enthält die AO keine besonderen Bestimmungen. In § 401 AO wird lediglich auf § 435 StPO verwiesen, der in Abs. 3 auf die entsprechende Anwendung der §§ 201–204, §§ 207, 210 und 211 sowie §§ 424–430 und § 433 StPO verweist. Seit der Neufassung der Vorschriften zum 1.7.2017 ist ein Zwischenve...mehr

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Arbeitskampfrecht / 18 Verfahrensrechtliche Hinweise

Die Arbeitsgerichte sind zuständig für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen tariffähigen Parteien oder zwischen diesen und Dritten aus unerlaubten Handlungen, soweit es sich bei diesen Handlungen um Maßnahmen zum Zwecke des Arbeitskampfes handelt.[1] Dabei sind die hier verwendeten Gesetzesbegriffe weit zu verstehen. Auch Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit wilden Streiks...mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / III. Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit

Rz. 96 Die ZPO unterscheidet zwischen dem allgemeinen Gerichtsstand einer Person und besonderen ausschließlichen Gerichtsständen. Kommen für eine Klage mehrere Gerichtsstände in Betracht, so hat der Kläger ein Wahlrecht, § 35 ZPO. Rz. 97 Ist der Arbeitgeber eine natürliche Person, so bestimmt sich sein allgemeiner Gerichtsstand nach seinem Wohnsitz (§§ 12, 13 ZPO). Rz. 98 Ist ...mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / IV. Gerichtsstandsvereinbarungen

Rz. 104 Ein an sich örtlich unzuständiges Gericht kann auch durch die Vereinbarung eines Gerichtsstandes zuständig werden. Nach § 38 ZPO sind Vereinbarungen über die Zuständigkeit des Gerichtes in Einzel- wie Musterarbeitsverträgen grundsätzlich unwirksam. Gerichtsstandsvereinbarungen sind aber unter den Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 und 3 ZPO zulässig. Eine Gerichtsstands...mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / II. Rügelose Einlassung

Rz. 93 § 46 Abs. 2 ArbGG verweist wegen der örtlichen Zuständigkeit auf die §§ 12–40 ZPO. Rz. 94 Nicht nur die Kündigungsschutzklage, sondern jede Klage ist beim örtlich zuständigen Arbeitsgericht zu erheben. Zur Wahrung der dreiwöchigen Klagefrist, die seit dem 1.1.2004 erheblich an Bedeutung gewonnen hat, genügt auch die Klageerhebung vor dem örtlich unzuständigen Arbeitsge...mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / Literaturtipps

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Grundbesitz und Nachlass: G... / 1.2 Örtliche Zuständigkeit

Gerichtsstand Bei Streitigkeiten wegen einer Erbschaft ist grundsätzlich das Gericht am Wohnsitz des Erblassers zuständig (§ 27 ZPO). Die Vorschrift ist weit auszulegen, um sicherzustellen, dass der Normzweck, alle einen bestimmten Erbfall betreffenden Streitigkeiten einheitlich an einem sachnahen Gericht zu konzentrieren, erreicht wird.[1] Hierunter fallen nach § 28 ZPO auch...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: G... / 2.3 Erbenfeststellungsklage

Alternative zum Erbschein Auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses, also auch des Erbrechts, kann geklagt werden, wenn der Kläger ein rechtliches Interesse an alsbaldiger Feststellung hat (§ 256 Abs. 1 ZPO).[1] Feststellungsinteresse Auch das (Nicht-)Bestehen eines Miterbrechts kann Gegenstand der Feststellungsklage sein. Das notwendige Fests...mehr

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ZErb 04/2024, Auslegung ein... / 1 Gründe

I. Die Beklagten verfolgen mit ihrer Berufung gegenüber dem der Klage stattgebenden Urteil des LG Bielefeld ihren erstinstanzlichen Antrag auf Abweisung der Klage weiter. Die Parteien streiten über die Rechtsnachfolge am Kommanditanteil des 2017 verstorbenen Kommanditisten der Klägerin zu 1) B A, der … Staatsbürger war. Die Klägerin zu 1) ist eine im Handelsregister der AG Bie...mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / I. Allgemeines

Rz. 92 Das ArbGG enthielt bis zum 1.4.2008 keine eigenständigen Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit im Urteilsverfahren. Durch das Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 26.3.2008 wurde mit § 48 Abs. 1a ArbGG eine Regelung über den Gerichtsstand des Arbeitsortes in den Gesetzestext eingefügt. Darüber hinaus enthält nur § 48...mehr

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AGS 04/2024, Geigel, Der Haftpflichtprozess - mit Einschluss des materiellen Haftpflichtrechts

Herausgegeben von Kurt Haag. 29. völlig neubearb. Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. ILVII, 2.386 S., 199,00 EUR Zum Geigel muss man nach 29 Auflagen nicht mehr viel sagen. Das Handbuch ist seit Jahrzenten das Standardwerk zum Haftpflichtrecht. Insgesamt 20 Autoren, sämtlich Spezialisten ihres Gebiets, zeichnen sich für die umfassende Darstellung verantwortlich. In Teil ...mehr

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Working Capital Management:... / 3.2.3 Optimierungsmöglichkeiten

Ziel des Forderungsmanagements ist es, den Zahlungseingang durch die Kunden zu optimieren. Dies umfasst nicht nur einen rascheren Zahlungseingang, sondern auch das Bestreben, die Forderungen in voller Höhe ohne Abschläge zu erhalten. Dazu bedarf es einer strukturierten und ganzheitlichen Vorgehensweise bei der Gestaltung und Optimierung der einzelnen Schritte des Forderungsm...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / a) Vollstreckungstitel

Rz. 13 Jede Zwangsvollstreckung setzt einen Vollstreckungstitel voraus. In Zusammenhang mit einem Kündigungsschutzprozess kommen hier insbesondere Urteile der Arbeitsgerichte und der Landesarbeitsgerichte oder vor diesen geschlossene Prozessvergleiche in Betracht.[10] Praxishinweis Kommt es außergerichtlich zu einer Einigung, sind allerdings auch Anwaltsvergleiche oder notari...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / H. Rechtsschutzhinweise

Rz. 35 Bei Problemen mit der Rechtsschutzversicherung kann sich der Versicherungsnehmer zunächst an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) mit Sitz in Bonn wenden. Die BAFin ist die staatliche Aufsichtsbehörde für alle Versicherungsunternehmen. Die vorrangigen Aufgaben der BAFin sind, die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb zu erteilen und dessen laufende Übe...mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / IV. Internationale Zuständigkeit

Rz. 4 Die internationale Zuständigkeit[4] ist von § 48 ArbGG nicht erfasst. Sie ist stets und in allen Instanzen von Amts wegen zu prüfende Prozessvoraussetzung.[5] Will das angerufene Gericht die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit vorab bindend feststellen, hat es im Wege eines Zwischenurteils gemäß § 280 ZPO, nicht aber durch Beschluss nach § 17a GV...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Gründung eines Lohn- und Bu... / 3.1.2 Die richtige Rechtsform

Grundsätzlich können Sie jede Rechtsform wählen. Sie können Ihr Lohn- und/oder Buchführungsbüro als Einzelunternehmen oder als Personengesellschaft wie z. B. GbR oder OHG betreiben. Auch die Eintragung einer GmbH oder Limited ist möglich. Wollen Sie das Lohn- und Buchhaltungsbüro allein gründen oder starten Sie mit einem oder mehreren Partnern gemeinsam? Die Zusammenarbeit mi...mehr

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Erbprozessrecht / 2.3 Der Gerichtsstand

2.3.1 Streitige Verfahren Entstehen durch den Erbfall als solchen streitige erbrechtliche Rechtsverhältnisse, so greift die Vorschrift des § 27 ZPO ein, der "besondere Gerichtsstand der Erbschaft", wobei der Gerichtsort durch den allgemeinen Gerichtsstand des Erblassers zum Todeszeitpunkt gemäß §§ 12, 13 ZPO bestimmt wird. Folglich ist das Gericht am Wohnsitz des Erblassers i...mehr

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Erbprozessrecht / 2.3.1 Streitige Verfahren

Entstehen durch den Erbfall als solchen streitige erbrechtliche Rechtsverhältnisse, so greift die Vorschrift des § 27 ZPO ein, der "besondere Gerichtsstand der Erbschaft", wobei der Gerichtsort durch den allgemeinen Gerichtsstand des Erblassers zum Todeszeitpunkt gemäß §§ 12, 13 ZPO bestimmt wird. Folglich ist das Gericht am Wohnsitz des Erblassers i. S. d. § 13 ZPO zuständi...mehr

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Erbprozessrecht / 10.8 Gerichtliche Zuständigkeit

Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche sind den Erben oder Beschenkten gegenüber vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen. Das Nachlassgericht ist hierfür nicht zuständig. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich entweder nach dem allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten, also gemäß §§ 12, 13 ZPO seinem Wohnsitz, oder nach dem Gerichtsstand der Erbschaft gem...mehr

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Erbprozessrecht / 2.3.2 Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Bei den Nachlass- und Teilungssachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach § 342 FamFG, wie z. B. Erbscheins- oder Testamentseröffnungsverfahren, richtet sich die örtliche Zuständigkeit allein nach § 343 FamFG. Dabei kommt es nicht auf den Wohnsitz des Erblassers, sondern seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt seines Todes, hilfsweise seinen letzten gewöhnlichen Aufenth...mehr

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Erbprozessrecht / 7.2.1.1 Vorüberlegungen – Zulässigkeit einstweiligen Rechtsschutzes?

Die Frage der Anordnung der Vor- und Nacherbschaft durch den Erblasser ist von entscheidender Bedeutung für den Umfang der Verfügungsgewalt des Erben. Sie muss durch Auslegung der letztwilligen Verfügung nach den allgemeinen und besonderen Auslegungs- und Ergänzungsregeln der §§ 2101 ff. BGB ermittelt werden. Jedoch kann sich diese Auslegung durch den laienhaften Umgang mit ...mehr

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Erbprozessrecht / 2.3.3 Auseinanderfallen der Zuständigkeiten bei der "güterrechlichen Lösung"

Trotz des erbrechtlichen Bezugs bestehen die sachliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts und diejenige des Familiengerichts nebeneinander, wenn der überlebende Ehegatte das Erbe ausschlägt und er nach der sogenannten "güterrechtlichen Lösung" auch Zugewinnausgleichsansprüche in Gestalt des "kleinen Pflichtteils" geltend macht. Während für die sich nach § 1931 Abs. 1 Satz 1 ...mehr

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Erbprozessrecht / 8.4 Prozessuales

Der Vermächtnisanspruch kann am besonderen Gerichtsstand der Erbschaft nach § 27 ZPO klageweise geltend gemacht werden. Passivlegitimiert ist/sind grundsätzlich der/die Erben. Gemäß § 2058 BGB haften Miterben als Gesamtschuldner, wenn der Erblasser nichts anderes bestimmt hat. Handelt es sich um ein Untervermächtnis, ist der Hauptvermächtnisnehmer der richtige Beklagte. Sollt...mehr

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Erbprozessrecht / 7.2.2.3 Klage des Vorerben gegen den Nacherben nach Eintritt des Nacherbfalls

Bei der Abwicklung der Vorerbschaft entstehen einige Ansprüche, die der Vorerbe dem Nacherben gegenüber auch gerichtlich am allgemeinen Gerichtsstand des Nacherben (§§ 12, 13 ZPO) geltend machen kann. Einmal handelt es sich um die Duldung der Wegnahme eingebrachter Einrichtungen, § 2125 Abs. 2 BGB. Streitig ist hierbei, inwieweit sich dieser Anspruch auch auf vom Vorerben gem...mehr