Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsstand

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Gesetzliche Regelungen der örtlichen Zuständigkeit

Rz. 956 Gemäß § 46 Abs. 2 ArbGG richtet sich die örtliche Zuständigkeit bei arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten grundsätzlich nach den Vorschriften der §§ 12 bis 40 ZPO.[2236] Mithin bestimmt sich der allgemeine Gerichtsstand im Regelfall durch den Wohnsitz des beklagten Arbeitnehmers bzw. des beklagten Arbeitgebers.[2237] Ist der Arbeitgeber eine juristische Person (§ 17 ZP...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Tarifvertragliche Klauseln

Rz. 960 Ungleich größer sind die Möglichkeiten für die Vereinbarung von Gerichtsstandsklauseln in den normativen Teilen von Tarifverträgen. § 48 Abs. 2 ArbGG gestattet es den Tarifvertragsparteien, in bestimmten Fällen die Zuständigkeit eines an sich örtlich unzuständigen Arbeitsgerichts festzulegen. In Betracht kommt dies für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeit...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Formulierungsbeispiele für einzelvertragliche Klauseln

Rz. 963 Gerichtsstandsvereinbarung gemäß § 38 Abs. 2 ZPO Für den Fall, dass der Arbeitnehmer keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien den Ort des Sitzes des Arbeitgebers, also (…) (Ort), als Gerichtsstand. Rz. 964 Gerichtsstandsvereinbarung gem. § 38 Abs. 3 ZPO Für den Fall, dass der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz oder gewöh...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Einzelvertragliche Klauseln

Rz. 958 Bei Gerichtsstandsklauseln ohne Auslandsbezug oder mit Auslandsbezug zu Staaten, die dem Anwendungsbereich der VO (EG) 44/2001 nicht unterfallen, sind die Grenzen der §§ 38 ff. ZPO maßgeblich.[2247] Die dortigen Regelungen lassen in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten freilich nur wenig Raum für wirksame Gerichtsstandsvereinbarungen. So gestattet § 38 ZPO Abs. 1 ZPO A...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Gerichtsstandsklauseln im Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 44/2001

Rz. 965 Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Angehörigen von Mitgliedstaaten der Europäischen Union galt seit dem 1.3.2002 die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 22.12.2000 ("Brüssel I").[2259] Das EuGVÜ findet seither nur noch im Verhältn...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (1) Zulässigkeit

Rz. 718 Erste Schwierigkeiten treten häufig bereits bei Bestimmung des Antragsgegners auf. Dies können grundsätzlich die streikführende Gewerkschaft selbst, deren Untergliederungen oder Individuen (lokale Streikleiter) sein. Die streikführende Gewerkschaft ist parteifähig gemäß § 10 ArbGG, sodass nur die Einzelheiten (ladungsfähige Anschriften der vertretungsberechtigten Per...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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FoVo 12/2024, Zuständigkeit... / Leitsatz

1. Nach § 828 Abs. 2 ZPO kann auf den Vermögensgerichtsstand nach § 23 ZPO nur dann zurückgegriffen werden, wenn sich der Schuldner im Ausland aufhält und nicht über einen allgemeinen Gerichtsstand im Inland verfügt. 2. Als inländischer Gerichtsstand kommt dabei auch § 16 Alt. 2 ZPO in Betracht. Zwar setzt § 16 ZPO grundsätzlich die vollständige Wohnsitzlosigkeit einer Person...mehr

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§ 6 Rechte im Insolvenzverf... / V. Zuständigkeit

Rz. 23 Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, als Insolvenzgericht für den Bezirk dieses Landgerichts ausschließlich zuständig, § 2 InsO. Diese Bestimmung konzentriert daher die Verfahren grundsätzlich bei dem Amtsgericht am Sitz des Landgerichtes, falls nicht gem. § 2 Abs. 2 InsO durch Rechtsverordnung etwas Abweich...mehr

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FoVo 12/2024, Zuständigkeit... / 2 II. Die Entscheidung

Zuständigkeitsbestimmungsverfahren Das KG ist gemäß § 36 Abs. 2 ZPO zur Bestimmung des örtlich zuständigen Vollstreckungsgerichts berufen, weil das AG Mitte als das zuerst mit der Sache befasste Gericht zu seinem Bezirk gehört und aufgrund der Beteiligung eines weiteren AG aus einem anderen OLG-Bezirk an dem Zuständigkeitsstreit das zunächst höhere gemeinschaftliche Gericht d...mehr

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§ 6 Haftung / aa) Zuständiges Gericht

Rz. 115 Zuständiges Gericht ist ausschließlich das Amtsgericht als Insolvenzgericht[230] am allgemeinen Gerichtsstand des Erblassers, § 315 InsO. Eine Ausnahme gilt nach § 315 S. 2 InsO für den Fall, dass der Mittelpunkt der selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit des Erblassers an einem anderen Ort lag (ausschließlicher Gerichtsstand). Die Zuständigkeit nach § 315 InsO u...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / oo) Rechtswahl – Gerichtsstandsvereinbarung, § 15

Rz. 709 Die Entsendungsvereinbarung sieht ausdrücklich eine Rechtswahl des deutschen Rechts vor.[1483] Grds. ist es den Parteien möglich, i.R.d. Privatautonomie das Arbeitsstatut vertraglich zu bestimmen. Dabei sind jedoch die Einschränkungen der Art. 8 Abs. 1, 21 Rom I-VO (sog. Rom I-Verordnung, EG-VO 593/2008) zu berücksichtigen. Nach Art. 8 Abs. 1 Rom I-VO darf die Rechts...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Zuständiges Arbeitsgericht

Rz. 15 Die Kündigungsschutzklage ist beim örtlich zuständigen Arbeitsgericht zu erheben. Für die örtliche Zuständigkeit sind die §§ 12–37 ZPO i.V.m. § 495 ZPO, § 46 Abs. 2 S. 1 ArbGG maßgebend. Zuständig ist in jedem Fall das Gericht am Sitz des Arbeitgebers. Ist der Arbeitgeber eine natürliche Person, so ist deren Wohnsitz maßgebend, handelt es sich um eine juristische Pers...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 10. Vereinbarung zwischen Transfergesellschaft und Arbeitgeber

Rz. 1044 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.77: BQG/Transfergesellschaft Kooperationsvertrag zwischen der _________________________ – nachfolgend "Transfergesellschaft" genannt – und der _________________________ – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – Präambel Im Interessenausgleich vom _________________________ und im Sozialplan vom _________________________...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Gerichtsstandsklauseln außerhalb des Anwendungsbereichs der VO (EG) Nr. 44/2001

aa) Einzelvertragliche Klauseln Rz. 958 Bei Gerichtsstandsklauseln ohne Auslandsbezug oder mit Auslandsbezug zu Staaten, die dem Anwendungsbereich der VO (EG) 44/2001 nicht unterfallen, sind die Grenzen der §§ 38 ff. ZPO maßgeblich.[2247] Die dortigen Regelungen lassen in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten freilich nur wenig Raum für wirksame Gerichtsstandsvereinbarungen. So ...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 1. Prozessuales

Rz. 259 Zu hinterfragen ist, ob für den konkreten Rechtsstreit am Gerichtsstand des Sitzes des Krankenversicherers oder gemäß § 215 Abs. 1 VVG am Gerichtsstand des Wohnortes des Versicherungsnehmers Klage erhoben werden soll. Je nachdem, wo der Mandant wohnt, kann es Sinn machen, dennoch am Sitz des Versicherers zu klagen, auch wenn der Mandant hierdurch entstehende eigene u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Durch das MoMiG 2008 wurde § 4a geändert (Abs. 2 wurde gestrichen; in der verbleibenden Fassung wurde das Wort "Inland" eingefügt – zur GmbH im internationalen Rechtsverkehr ( BGH v. 14.11.2017 – VI ZR 73/17 – § 4a GmbHG – Sitz – der Begriff des satzungsmäßigen Sitzes i.S.d. Art. 63 Abs. 1 lit. a EuGVVO n.F./Art. 60 Abs. 1 lit. a EuGVVO a.F. setzt keine Verwaltungs- ode...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 1. Prozessuales

Rz. 196 Für gerichtliche Verfahren um Ansprüche aus einer Lebensversicherung gelten keine Besonderheiten. Da die Lebensversicherung eine Summenversicherung ist, kommt als Klageart regelmäßig nur die Leistungsklage in Betracht. Betrifft der Rechtsstreit die Frage des Fortbestandes eines Vertrages insbesondere nach Anfechtung, Rücktritt oder Kündigung durch den Versicherer auf...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Schiedsvereinbarungen

Rz. 969 Aufgrund der Regelung in § 4 ArbGG sind Schiedsvereinbarungen im Arbeitsrecht – von wenigen Ausnahmen abgesehen[2269] – grundsätzlich unzulässig.[2270] Hiernach kann die Arbeitsgerichtsbarkeit lediglich in den Fällen des § 2 Abs. 1 und 2 ArbGG nach Maßgabe der §§ 101–110 ArbGG ausgeschlossen werden.[2271] Die Befugnis zum wirksamen Abschluss einer Schiedsvereinbarung...mehr

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§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / V. Klage auf Schadensersatz gegen Miterben wegen fehlender Mitwirkung bei der Verwaltung

Rz. 41 Nach § 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BGB sind die Erben verpflichtet, bei Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung mitzuwirken, um so die Durchführung der Maßnahmen zu ermöglichen. Der Widerstand von Erben oder auch die bloße Passivität kann nicht nur zu einer Verurteilung zur Zustimmung zur Verwaltungsmaßnahme führen (siehe oben Rdn 40), sondern auch zu einer Schadensersatzpfli...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Geltungsdauer, Kündigung und Schlussbestimmungen

Rz. 108 Schließlich muss die Beteiligungsvereinbarung nach § 21 Abs. 1 Nr. 6 SEBG Regelungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vereinbarung und zu ihrer Laufzeit enthalten. Zudem sind die Fälle, in denen die Vereinbarung neu ausgehandelt werden soll, sowie das dabei zu beachtende Verfahren festzulegen. Dem trägt III. des Musters Rechnung. Laufzeit und Kündigungsfrist könne...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / 6. Gefahr des forum shoppings

Die Fallbeispiele zeigen, dass die Rechtsordnung, die zur Anwendung kommt, oft vom entscheidenden Gericht abhängt, was die Gefahr des forum shoppings birgt. Hierbei wählt der Kläger das Gericht gezielt zu seinem Vorteil oder schafft die Voraussetzungen für einen günstigen Gerichtsstand. Es kann zu einem Wettlauf zu verschiedenen nationalen Gerichten kommen, um den Nachlass z...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / a) Internationale Zuständigkeit

Verstirbt ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Malaysia, stellt sich die Frage der internationalen Zuständigkeit, die sich nach der EU-ErbVO richtet (Art. 1 Abs. 1 EU-ErbVO). Nach Art. 4 EU-ErbVO sind deutsche Gerichte zuständig, wenn der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte, es sei denn, es wurde wirksam ein anderer’Gerichtsstand vereinbart (Ar...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 954 Mit einer Gerichtsstandsklausel wird durch Vertrag ein an sich unzuständiges Gericht als zuständiges Gericht vereinbart, sog. Prorogation.[2232] Dabei ist zwischen zwei verschiedenen Arten von Gerichtsstandsklauseln zu unterscheiden. Zunächst sind Vereinbarungen bzgl. des Rechtswegs möglich. So können nach § 2 Abs. 4 ArbGG durch Vereinbarung bürgerliche Rechtsstreitig...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Handelsvertreter

Rz. 780 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.52: Handelsvertretervertrag Handelsvertretervertrag Zwischen der Firma _________________________ – Unternehmen – und Herrn/Frau/der Firma _________________________ – Handelsvertreter – Präambel Herr/Frau/Die Firma _________________________ wird für das Unternehmen _________________________ als selbstständiger Handel...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / V. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 60 Gemäß § 315 InsO richtet sich die örtliche Zuständigkeit für Nachlassinsolvenzverfahren in der Regel nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers. § 315 S. 1 InsO normiert eine ausschließliche örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts, in dessen Bezirk der Erblasser zur Zeit seines Todes seinen allgemeinen Gerichtsstand hatte, welcher durch den Wohnsitz bestimmt wird (...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Einführung

Rz. 1028 Während bei Außendienstmitarbeitern die Nutzung eines Home-Office seit langer Zeit üblich ist, gewinnt die Vereinbarung über die Errichtung eines Home-Office beim Abschluss von Arbeitsverhältnissen auch mit anderen Arbeitnehmern, vor allem im Dienstleistungssektor, zunehmend an Bedeutung. Die Corona-Krise und die damit zusammenhängenden Einschränkungen in allen Lebe...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Freie Mitarbeit

Rz. 779 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.51: Vertrag über freie Mitarbeit Vertrag über freie Mitarbeit Zwischen der Firma _________________________ – Auftraggeber – und Herrn/Frau _________________________ – Auftragnehmer – Präambel Herr/Frau _________________________ wird nach Maßgabe der nachfolgenden Vereinbarung für die Firma _________________________ ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / c) Berater

Rz. 781 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.53: Beratervertrag Beratervertrag Zwischen der Firma _________________________ – Unternehmen – und Herrn/Frau/der Firma _________________________ – Berater – Präambel Herr/Frau/die Firma _________________________ wird nach Maßgabe der nachfolgenden Vereinbarung für die Firma _________________________ als Berater/-in...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Entsendungsvereinbarung

Rz. 645 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.48: Entsendungsvereinbarung Präambel Zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer besteht Einigkeit, dass der Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses zum Zweck _________________________ in (Ort, Staat) tätig werden soll. Zur Regelung dieser Auslandstätigkeit vereinbaren die Parteien als Ergänzung ...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 1. Prozessuales

Rz. 321 Es steht der Gerichtsstand des Wohnortes der/s Mandantin/en über § 215 Abs. 1 VVG oder des Sitzes der Versicherung zur Auswahl. Rz. 322 Zur schlüssigen Darlegung der Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung gehört, dass der Versicherungsnehmer unter substantiierter Darlegung seiner Beschwerden und seiner Berufstätigkeit vorgetragen hat, seit wann er den z...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / b) Vertragliche Regelungen

Rz. 115 Der Versicherungsinhalt bestimmt sich im Übrigen insbesondere auch nach den jeweiligen vertraglichen Regelungen, den Versicherungsbedingungen. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die AKB 2015 (Musterbedingungen des GDV Stand 17.4.2024),[46] die aus den Teilen A bis L bestehen und zudem sechs Anhänge umfassen. Rz. 116 Teil A der AKB 2015 verhält sich über a...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / h) Exkurs: Gerichtsstandsvereinbarung gem. Art. 5 EuErbVO

Rz. 31 Hat der Erblasser in seiner Verfügung von Todes wegen eine zulässige Rechtswahl ausgeübt, so können die Erben im Rahmen einer Vereinbarung vom zuständigen Gericht am letzten Wohnort des Erblassers abweichen. Dies ist in Form einer sog. Gerichtsstandsvereinbarung aller Erben möglich. Stimmt ein Erbe nicht zu, so ist die Vereinbarung nicht wirksam getroffen. Die Gericht...mehr

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§ 3 Prozessrecht / Literaturtipps

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / 3. Besonderer Gerichtsstand des Unfallortes

Rz. 9 Gem. Art. 7 Nr. 2 EuGVVO können diese Streitgenossen einzeln oder zusammen am Gerichtsstand des Unfallortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist, verklagt werden. Hinweis Diese Zuständigkeit erfasst auch die sog. negative Feststellungsklage[4] und führt damit zu der Möglichkeit, durch eine zeitlich vorgezogene Klage an diesem Gerichtsstand eine Klage an eine...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / II. Gerichtsstand

Rz. 308 Für die Deckungsklage stehen drei Gerichtsstände zur Verfügung:mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / 2. Besonderer Gerichtsstand der Streitgenossenschaft

Rz. 6 Die oben dargelegten beiden allgemeinen Gerichtsstände decken sich im Wesentlichen mit den Gerichtsständen der §§ 13, 17 ZPO. Weniger bekannt ist, dass die EuGVVO in Art. 8 Nr. 1 auch den Gerichtsstand der Streitgenossenschaft zulässt. Voraussetzung hierfür ist allerdings eine so enge Beziehung zwischen zwei ansonsten gebotenen Klagen, dass eine gemeinsame Verhandlung ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Gerichtsstand

Rz. 322 Nach § 215 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer – neben sonstigen Gerichtsständen, unter denen er die Wahl hat – auch an seinem Wohnsitz Klage gegen den Versicherer erheben. Nach nunmehr wohl vorherrschender Meinung, gilt dieser Gerichtsstand auch für juristische Personen, ungeachtet des Umstandes, dass diese keinen "Wohnsitz", sondern nur einen Sitz haben.[785] D...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / II. Gerichtsstand (§ 215 VVG)

Rz. 329 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hat. Neben diesem Gerichtsstand kommt auch der Sitz des Versicherers (§ 17 Abs. 1 ZPO) ebenso in Betracht wie die Niederlassung des Versicherers, über die der Versicherungsvert...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / II. Gerichtsstand

Rz. 184 Was den Gerichtsstand angeht, enthält Ziff. B4–5 AVB-D&O entsprechende Regelungen. Anders als noch nach dem Vorgängermodell wird zwischen Klagen gegen den Versicherer und Klagen gegen Versicherungsnehmer differenziert. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit gem. Ziff. B4–5.1 Abs. 1 AVB-D&O nach dem S...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / 1. Allgemeiner Gerichtsstand des Wohnortes

Rz. 5 Gem. Art. 4 EuGVVO ist das Gericht des Staates zuständig, in dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat. Während bei natürlichen Personen der Wohnsitz i.d.R. einfach zu erfassen ist, bestimmt Art. 63 EuGVVO den "Wohnsitz" einer juristischen Person als den Ort, an dem sich ihr satzungsmäßiger Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung befindet.mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / M. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

I. Anzuwendendes Recht Rz. 183 Nach Ziff. B4–6 AVB-D&O gilt für den D&O-Versicherungsvertrag deutsches Recht. Unklar bleibt, inwieweit von solchen Klauseln konstitutive Wirkung ausgeht.[481] Ich halte diese Regelungen für wirksam (vgl. Art. 7 ROM-I-VO, 307 BGB). II. Gerichtsstand Rz. 184 Was den Gerichtsstand angeht, enthält Ziff. B4–5 AVB-D&O entsprechende Regelungen. Anders a...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / 4. Besonderer Gerichtsstand am Wohnsitz des Geschädigten

Rz. 10 Mit der Entscheidung des EuGH vom 13.12.2007 (Az. C 463/06) hat sich nunmehr die Möglichkeit eröffnet, den gegnerischen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer, der seinen Firmensitz innerhalb der EU hat, am Wohnsitz des Geschädigten zu verklagen, wenn in diesem Staat eine "direkte" Klage gegen den Versicherer zugelassen ist. a) Entscheidung des EuGH vom 13.12.2007 Rz. 11 G...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / F. Verjährung, Klagefrist und Gerichtsstand

I. Verjährung Rz. 306 Im aktuellen VVG ist die Verjährung von Ansprüchen aus Versicherungsvertrag nicht mehr geregelt, so dass nunmehr auch für Ansprüche aus dem Kraftfahrtversicherungsvertrag die allgemeine Regelfrist von drei Jahren nach § 195 BGB gilt. Die Verjährungsfrist beginnt nach § 199 BGB mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Ist ein A...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / III. Gerichtsstand

Rz. 5 Die Einführung des § 215 VVG n.F. hat eine wesentliche Verbesserung der prozessualen Stellung des Versicherungsnehmers mit sich gebracht. Nach dieser Vorschrift gilt für nahezu alle gerichtlichen Auseinandersetzungen des Versicherungsnehmers mit dem Versicherer und Vermittler der Wohngerichtsstand des Versicherungsnehmers. Die Bestimmung ist inhaltlich der Regelung des...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 10. Gerichtsstand/Anzuwendendes Recht, Punkt 10

Rz. 141 Punkt 10 AT-Reise 2008/2021 entspricht der Regelung des § 215 VVG. Demnach gilt für Klagen gegen den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag auch der Wohngerichtsstand des Versicherungsnehmers (vgl. auch Rdn 5, 122). Nach 10.2 AT-Reise 2008/2021 gilt deutsches Recht.mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / XVII. Verjährung und Gerichtsstand, Punkt 19 und 20

Rz. 122 Punkt 20 AVB Reisegepäck 1992/2021 entspricht der Regelung des § 215 VVG. Demnach gilt für Klagen gegen den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag auch der Wohngerichtsstand des Versicherungsnehmers (vgl. auch Rdn 5). Rz. 123 Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Ist der Anspruch angemeldet worden, so ist die Verjährung bis zum Eingang...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / a) Entscheidung des EuGH vom 13.12.2007

Rz. 11 Gem. Art. 13 Abs. 2 EuGVVO ist auf eine Klage, die der Geschädigte nach Art. 13 Abs. 1 EUGVVO unmittelbar gegen den Versicherer erhebt, Art. 11 EuGVVO anzuwenden. Nach einer früher in der deutschen Rechtsprechung[5] vertretenen strengen Auffassung war der inländische Geschädigte nicht als Begünstigter des Haftpflichtversicherungsvertrags i.S.d. Art. 11 Abs. 1 b EuGVVO...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 8. Internationales Versicherungsrecht

Rz. 43 Die deutschen Gerichte sind nach den Regeln der ZPO über die örtliche Zuständigkeit (§§ 12–37 ZPO) und nach der Gerichtsstandregelung in § 215 VVG auch zuständig, soweit Ansprüche gegen einen ausländischen Versicherer geltend gemacht werden. Deckungsansprüche aus einem Versicherungsvertrag mit einem ausländischen Versicherer können daher nach deutschem Recht vor einem...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / I. Deckungsklage – Allgemeines

Rz. 482 Im Fall einer Ablehnung des Rechtsschutzes kann der Versicherungsnehmer gegen den Rechtsschutzversicherer Deckungsklage erheben (zum Klageantrag vgl. Rdn 48, 525). Eine solche Klage muss der Versicherungsnehmer auf eigenes Kostenrisiko führen; Rechtsschutz gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer gibt es nicht (§ 3 Abs. 2 h ARB). Eine grundsätzliche Frist für die Er...mehr