Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsstand

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rügelose Einlassung.

Rn 3 Zuständigkeitsbegründend nach der Vorschrift wirkt nur die Einlassung zur Hauptsache ohne Rüge der Zuständigkeit (EuGH Slg 81, 1671; Slg 81, 2431; Slg 82, 1189). Bloße Säumnis genügt nicht (EuGH C464/18). Soweit die Gerichtsstände der VO auch die örtliche Zuständigkeit regeln, ist eine isolierte Rüge der internationalen Zuständigkeit ohne Rüge der örtlichen nicht möglic... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Klagen.

Rn 12 Das Begehren muss seine Grundlage (auch) in einer unerlaubten Handlung (Rn 3) haben (s näher Rn 15). Unerheblich ist die Art des prozessualen Antrags (vgl BayObLG MDR 03, 1311 [BayObLG 12.06.2003 - 1 Z AR 26/03]; Zö/Schultzky Rz 18; Musielak/Voit/Heinrich Rz 14), so dass auch Unterlassungsklagen von § 32 erfasst werden (vgl nur BGHZ 217, 350 – Internetforum mwN; zur Un... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Gefährdungshaftung.

Rn 6 Sämtliche Ansprüche aus gesetzlicher Gefährdungshaftung des materiellen Rechts (Bsp: §§ 1 ff, 14 HaftpflG; §§ 7 ff StVG iVm § 115 VVG) werden vom weiten Begriff der unerlaubten Handlung iSd § 32 erfasst (BGHZ 80, 1, 3; Zö/Schultzky Rz 6; Musielak/Voit/Heinrich Rz 3; ThoPu/Hüßtege Rz 2; zur Gefährdungshaftung nach StVG vgl BGH NJW 83, 1755; zur Gefährdungshaftung nach AM... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kulturgüterherausgabe (Nr 4).

Rn 15 Diese zu komplex ausgestaltete Vorschrift nimmt die Definitionsmerkmale von Art 1 Nr 1 der Kulturgüterschutz-RL 93/7/EWG in Bezug. Diese verweist für ihren Anwendungsbereich auf nationale Rechts- und Verwaltungsvorschriften iSv ›Art 36 des Vertrags‹. Damit ist Art 36 des früheren EWG-Vertrags gemeint, der nunmehr in Art 36 AEUV zu finden ist. Danach ist maßgebend, ob d... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Gewöhnlicher Aufenthalt des Antragstellers (Nr 5).

Rn 17 Der fünfte Rang knüpft an den gewöhnlichen Aufenthalt des ASt an. Stellen beide Ehegatten einen Antrag, ist das zuerst angerufene Gericht zuständig (ausdr J/H/A/Markwardt § 122 Rz 11). Zur Zuständigkeit nach Nr 4, 5 in den Fällen der Antragstellung durch eine Verwaltungsbehörde oder eines Dritten (in den Fällen des § 1306) in einem Eheaufhebungsverfahren gem § 1316 I N... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO V

Vaterschaftstest heimlicher § 284 ZPO 37 Veräußerungsverbot und Drittwiderspruchsklage absolute Verfügungsverbote § 772 ZPO 5 relatives Veräußerungsverbot § 772 ZPO 1 Verbandsgericht § 1059 ZPO 4 Verbandsklage § 50 ZPO 47 konkurrierende § 5 UKlaG 14 Rechtskraftwirkung § 5 UKlaG 15 Verbandsklage nach VDuG Aussetzung § 246 ZPO 2 Verbandsklagen (VDuG) Aussetzung § 252 ZPO 1a Verbesserungsve... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit § 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung § 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit § 525 ZPO 13 Sache körperliche § 808 ZPO 2; § 846 ZPO 3 vertretbar § 884 ZPO 1 Sachleitung § 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit § 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung Einl. ZPO Rdn. 10; § 50 ZPO 11, 33; § 51 ZPO 1; § 56 ZPO 1 Beweislast § 56 ZPO 5 Heilung § 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit § 56 ZPO 4... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit § 707 ZPO 14; § 719 ZPO 9 Abänderung § 48 FamFG 2 Titel § 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis § 166 FamFG 11; § 283a ZPO 26 Abänderungsgründe § 323 ZPO 42 Abänderungsklage § 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil § 323 ZPO 5 Annexkorrektur § 323 ZPO 53 Anpassung § 323 ZPO 53 Beweislast § 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit § 323 ZPO 37 gegenläufige § 323 ZPO 47 Neufestsetzung § 323 ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1077 ZPO – Ausgehende Ersuchen.

Gesetzestext (1) 1Für die Entgegennahme und Übermittlung von Anträgen natürlicher Personen auf grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat (Übermittlungsstelle). 2Die Landesregierungen können die Aufgaben der Übermittlungsstelle einem Amtsgericht für die Bezirke me... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Aufenthalt mit allen gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern (Nr 1).

Rn 10 Vorrangig stellt die Vorschrift auf den gewöhnlichen Aufenthalt eines der Ehegatten mit allen gemeinschaftlichen Kindern ab. Der Grund für die Mitberücksichtigung des Aufenthalts der Kinder besteht darin, dass das Gericht der Ehesache gem §§ 152 I, 153 auch für Kindschaftssachen zuständig ist, die die gemeinschaftlichen Kinder der Ehegatten betreffen; es wurde deshalb ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Klagen, welche die Feststellung des Erbrechts zum Gegenstand haben.

Rn 3 § 27 ZPO schafft einen – nicht ausschließlichen – Wahlgerichtsstand für die in § 27 I abschließend aufgeführten Streitigkeiten (Bremen Beschl v 8.9.21 – 5 AR 3/21, Rz 6 – juris mwN). Der Hauptanwendungsfall dieses Merkmals sind positive oder negative Feststellungsklagen zwischen Erbprätendenten zur Klärung der Erbfolge, also der Frage, wer kraft gesetzlichen Erbrechts o... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 13 Brüssel IIb-VO – Ersuchen um Übertragung der Zuständigkeit durch ein Gericht eines nicht zuständigen Mitgliedstaats.

Gesetzestext (1) Vertritt ein Gericht eines Mitgliedstaats, der nach dieser Verordnung nicht zuständig ist, zu dem das Kind jedoch eine besondere Bindung gemäß Artikel 12 Absatz 4 besitzt, die Auffassung, dass es das Kindeswohl in dem Einzelfall besser beurteilen kann, so kann es unter außergewöhnlichen Umständen vorbehaltlich des Artikels 9 um Übertragung der Zuständigkeit... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Gesetzgebung und eingeschränkter Anwendungsbereich.

Rn 1 Der Grundsatz, dass ausländische Titel im Inland nicht ipso iure vollstreckbar sind, sondern ihnen die Vollstreckbarkeit im Inland gesondert zuerkannt werden muss (sog Exequatur-Verfahren), war für die grenzüberschreitende Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidungen in Deutschland lange Zeit charakteristisch. Mit der Neufassung der Verordnung des Europäischen Par... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Kein Bindungswille.

Rn 43 Die Bindung geht nur so weit, wie das verweisende Gericht binden wollte und soweit es die Zuständigkeit erkennbar geprüft hat (BGH NJW 64, 1416). Der Bindungswille ergibt sich aus dem objektiven Inhalt des Verweisungsbeschl (BGHZ 63, 214). Dies ist nicht im Rahmen der Zulässigkeit der Vorlage zu prüfen, sondern bei der Bestimmung des zuständigen Gerichts zu beachten (S... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verstoß gegen ordre public (lit a).

Rn 2 Lit a trägt dem Umstand Rechnung, dass nach dem derzeitigen Stand der Rechtsangleichung in Europa die Folgen der Anerkennung einer in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidung mit der öffentlichen Ordnung eines anderen Mitgliedstaates schlechterdings unvereinbar sein können. Inzwischen verzichten allerdings die EuVTVO, die EuMVVO (VO Nr 1896/2006 zur Einführung eines ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift des § 122 regelt anstelle des bis zum 31.8.09 geltenden § 606 ZPO die örtliche Zuständigkeit der Familiengerichte in Ehesachen. Die sachliche Zuständigkeit des AG in Ehesachen folgt aus § 23a I 1 GVG iVm § 111 Nr 1; die funktionale Zuständigkeit des FamG folgt aus § 23b I GVG. Die internationale Zuständigkeit der deutschen Familiengerichte in Ehesachen fo... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Grundlagen der Prüfung.

Rn 10 Die örtliche Zuständigkeit als Prozessvoraussetzung muss spätestens zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung vorliegen (s § 56 Rn 2). Eine nach Rechtshängigkeit eingetretene Änderung des Gerichtsstandes ist nach § 261 III Nr 2 unschädlich (BGHZ 188, 373; s § 261 Rn 17; zur Möglichkeit abweichender nachträglicher Parteivereinbarung s § 38). Die Prüfung der örtlich... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vollstreckungshemmnisse im Recht des ersuchten Staates (Abs 2).

Rn 2 Abs 2 gilt nur für die Vollstreckung, nicht für die Anerkennung (vgl auch Erwägungsgrund 30). Für erstere wird klargestellt, dass neben den Vorgaben aus Art 45 auch im autonom-nationalen Prozessrecht Gründe für die Verweigerung bzw Aussetzung der Vollstreckung vorgesehen werden können. Bereits aus dem Äquivalenzgrundsatz (Abs 1 S 2) ist dabei abzuleiten, dass keine Hemm... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / L. Vollstreckung mit Auslandsbezug.

Rn 21 Im Vollstreckungsverfahren wird Hoheitsgewalt ausgeübt. Vollstreckungsorgane sind also nur insoweit international zuständig, als die deutsche Hoheitsgewalt reicht. Sie ist auf das deutsche Hoheitsgebiet beschränkt. Auf Vermögen kann daher im Wege der Zwangsvollstreckung nur dann zugegriffen werden, wenn es im Inland belegen ist (BGH NJW-RR 06, 198 [BGH 04.10.2005 - VII... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Willensübereinstimmung.

Rn 11 Art 25 regelt zwar dem Wortlaut nach nur die Form von Gerichtsstandsvereinbarungen. Nach seinem Zweck (Rn 5) regelt die Vorschrift aber indirekt zugleich Mindestanforderungen an die Bemerkbarkeit des Konsenses. Insofern legt die Vorschrift ein europäisch-autonomes Konzept von Gerichtsstandsvereinbarungen zugrunde (EuGH C-543/10 Rz 21), das insb eine reale Willenseinigu... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Ermittlung.

Rn 29 Was Urteilsgegenstand und damit von der materiellen Rechtskraft erfasst ist, ergibt sich vorrangig aus der Urteilsformel. Sofern der Tenor nicht ausreicht, um den Entscheidungsgegenstand konkret zu bezeichnen, müssen auch Tatbestand und Entscheidungsgründe zur Abgrenzung und Bestimmung des Umfangs der Rechtskraft ergänzend herangezogen werden (BGH NJW 83, 2032 [BGH 17.... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsgehalt.

Rn 2 Ebenso wie in Art 3 Brüssel IIa-VO sieht auch Art 3 sieben alternative Gerichtsstände vor (EuGH FamRZ 19, 1989 Rz 28 = ECLI:EU:C:2019:816), die in den sechs Nummern von lit a) mit dem gewöhnlichen Aufenthalt der beteiligten Eheleute zusammenhängen und nur in einer Alternative (lit b) mit der gemeinsamen Staatsangehörigkeit der Beteiligten. Art 3 verdrängt in seinem Anwe... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Unbewegliche Sachen (Nr 1).

Rn 3 Dieser Tatbestand beruht seinem Zweck nach teils auf der Beweis- und Vollstreckungsnähe dieses Gerichtsstands. Bei der Immobilienmiete und -pacht soll die richtige Anwendung des örtlich maßgebenden Rechts gesichert sein (EuGH Slg 77, 2383 Rz 10; Slg 90, I-27 Rz 10), ohne dass es auf die Erreichung dieser Zwecke im Einzelfall ankommt. Ausschlaggebend ist, dass die Klage ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vertrag.

Rn 2 Die Klage muss sich auf einen Vertrag stützen. Das Merkmal Vertrag ist autonom auszulegen und erfasst alle dem maßgebenden Rechtsverhältnis nach freiwillig eingegangenen Verpflichtungen. In diesem Rahmen wird das Merkmal recht weit ausgelegt (vgl. Pfeiffer LMK 19, 421945). Es kommt nicht auf die jew infrage stehende Pflicht, sondern auf das Rechtsverhältnis als Ganzes a... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unerlaubte Handlungen (Nr 2).

Rn 10 Dieses autonom auszulegende Merkmal beruht auf den Gesichtspunkten der Sach- und Beweisnähe (EuGH Slg 04, I-6009 Rz 15; C-12/15 Rz 26), ohne dass es auf deren Feststellung im Einzelfall ankommt. Allerdings ist jede ausdehnende Anwendung abzulehnen (EuGH C-51/97 Rz 16 u 29; C-228/11 Rz 54; C-387/12 Rz 26; C-12/15 Rz 25). Es erfasst unerlaubte Handlungen und gleichgestel... mehr

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Fassung Brüssel IIb-VO1Zur Brüssel IIa-VO s shop.wolterskluwer-online.de/code (s Impressum S IV).

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 81 Absatz 3,auf Vorschlag der Europäischen Kommission,nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,nach den Stellungnahmen des Europäischen Parlaments (1),nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Soziala... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Räumung von Mieträumen geri... / 6.1.1 Örtliche Zuständigkeit

Im Hinblick auf die örtliche Zuständigkeit regelt die Bestimmung des § 29a ZPO einen ausschließlichen Gerichtsstand für Mietstreitigkeiten – und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein Wohnraum-, ein Gewerberaummietverhältnis oder ein Pachtverhältnis handelt. Ist ein ausschließlicher Gerichtsstand geregelt, können die Klageparteien keinen hiervon abweichenden Gerichtsstand ... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.9.2 Gerichtliche Zuständigkeit und Anwaltszwang

Für Schadenersatzansprüche aus Amtshaftung ist der Zivilrechtsweg eröffnet (vgl. Art. 34 Satz 3 GG). Erstinstanzlich zuständig ist – unabhängig vom Streitwert – ausschließlich die Amtshaftungskammer des Landgerichts (§ 40 Abs. 2 VwGO, § 71 Abs. 2 Nr. 2 GVG). Örtlich zuständig ist das Landgericht, in dessen Bezirk die Behörde, die den Fiskus in der konkreten Sache zu vertreten... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.3 Wie der Antrag gestellt werden muss

Das Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet. Den Insolvenzantrag kann der Geschäftsführer durch ein entsprechendes Schreiben beim zuständigen Insolvenzgericht stellen. Das ist das Amtsgericht in dem Landgerichtsbezirk, in dem die Gesellschaft ihren Gerichtsstand hat. Welches Insolvenzgericht für den Insolvenzantrag zuständig ist, kann im Gerichtsverzeichnis ermitt... mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Anforderungen an die Person

Rz. 32 [Autor/Zitation] Die Vorschriften der §§ 264a ff. sind nicht anwendbar, wenn wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (Fehrenbacher in BeckOGK HGB, § 264a Rz. 12 [9/2023]). Besondere Anforderungen an die rechtlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse dieser Person bestehen nicht. Rz. 33 [Autor/Zitation] Welcher Nationalität diese Pers... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Mahnung und Mahnverfahren / 9.2 Durchführung des Mahnverfahrens

Das gerichtliche Mahnverfahren verläuft weitestgehend automatisiert. Hinweise finden sich auf https://www.mahngerichte.de/online-mahnverfahren/. Das gerichtliche Mahnverfahren[1] kann durchgeführt werden: durch das eigene UnternehmenGroße Unternehmen mit eigenen Rechtsabteilungen führen das gerichtliche Mahnverfahren i. d. R. selbst durch. Bei Betrieben ohne eine eigene Rechts... mehr

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B. Allgemeiner Teil / I. Klagen des Versicherten oder Versicherungsnehmers

Rz. 1 Die Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit der Gerichte differenzieren zwischen Klagen gegen den Versicherer (B4-5.1 AVB D&O) und Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Die Bestimmungen in B4-5.1 AVB D&O entsprechen § 17 ZPO bzw. § 215 VVG. Zu § 215 VVG, wo es heißt, dass für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung, auch das Gericht örtli... mehr

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B. Allgemeiner Teil / II. Klagen des Versicherers

Rz. 4 Bei Klagen des Versicherers gegen den Versicherten ist fraglich, ob § 215 Abs. 1 Satz 2 VVG, der einen ausschließlichen Gerichtstand des Versicherungsnehmers an dessen Wohnort (= Sitz der Gesellschaft) festlegt, analog auf den Versicherten anwendbar ist. Für die D&O-Versicherung dürfte diese Frage von nur geringer Bedeutung sein, da Klagen gegen den Versicherten, kaum ... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
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Zivilprozess- und Zwangsvol... / 1.1.4 Zuständigkeit

Nach § 43 Abs. 1 Satz 1 WEG hat die GdWE ihren allgemeinen Gerichtsstand bei dem Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück i. S. v. § 1 Abs. 5 WEG liegt. Klagen Dritter und Mahnverfahren Diese Anordnung hat Bedeutung für die Klagen Dritter gegen die GdWE sowie für die Mahnverfahren. Verlangt ein Werkunternehmer Vergütung oder der Verwalter sein Honorar, muss er die GdWE bei dem... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
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Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 3.9 Vergleich mit dem Hausgeldschuldner

Die GdWE kann sich mit dem Hausgeldschuldner vergleichen. Dies ist vor allem sinnvoll, wenn man wirklich ernsthaft über den Anspruch der GdWE streiten kann oder es andere Gründe gibt, aufeinander zuzugehen, und wenn die GdWE und der Hausgeldschuldner anwaltlich vertreten sind. Ein von Rechtsanwälten im Namen und mit Vollmacht der von ihnen vertretenen Parteien abgeschlossener... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Maklervertrag / 12.1 Maklervertrag mit Verkäufer

Muster: Maklervertrag mit Verkäufer Zwischen Herrn/Frau/Firma _____________________________________ – im Folgenden Auftraggeber genannt – und Herrn/Frau/Firma _____________________________________ – im Folgenden Makler genannt – wird der folgende Maklervertrag geschlossen. § 1 Vertragsgegenstand Der Auftraggeber ist Eigentümer des/der (Grundstücks/Hauses/Wohnung/Gewerbefläche) _______... mehr

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Maklervertrag / 12.3 (Qualifizierter) Alleinauftrag

Muster: (Qualifizierter) Alleinauftrag (Qualifizierter) Alleinauftrag Zwischen Herrn/Frau/Firma _____________________________________ – im Folgenden Auftraggeber genannt – und Herrn/Frau/Firma _____________________________________ – im Folgenden Makler genannt – wird der folgende Maklervertrag geschlossen. § 1 Vertragsgegenstand Der Auftraggeber ist Eigentümer des/der (Grundstücks/Haus... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Maklervertrag / 12.2 Maklervertrag mit Käufer

Muster: Maklervertrag mit Käufer Maklervertrag mit Käufer Zwischen Herrn/Frau/Firma _____________________________________ – im Folgenden Auftraggeber genannt – und Herrn/Frau/Firma _____________________________________ – im Folgenden Makler genannt – wird der folgende Maklervertrag geschlossen. § 1 Vertragsgegenstand Der Auftraggeber sucht _________ (Grundstück/Haus/Wohnung/Gewerbefläc... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Maklervertrag / 12.4 Maklervertrag mit Vermieter (Alleinauftrag)

Muster: Maklervertrag mit Vermieter (Alleinauftrag) Maklervertrag zwischen Herrn/Frau/Firma _____________________________________ – im Folgenden Makler genannt – und Herrn/Frau/Firma _____________________________________ – im Folgenden Auftraggeber genannt – § 1 Vertragsgegenstand Der Auftraggeber beauftragt den Makler im Rahmen eines Alleinauftrags mit dem Nachweis der Gelegenheit zu... mehr

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Makler im Wettbewerb / 2.8 Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung

Ungeachtet der Maklerpflichten nach dem DDG hat der Makler stets die Vorgaben der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) zu erfüllen. Diese sind in aller Regel bereits durch das Impressum des Maklers und seines Internetauftritts im Übrigen erfüllt. Allerdings beschränken sich die Pflichten nach der DL-InfoV nicht nur auf den elektronischen Geschäftsverke... mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.4 Gerichtsstand

Die gerichtliche Zuständigkeit für Arbeitsverhältnisse mit Auslandsberührungen richtet sich nach der EuGVVO.[1] Nach Art. 20 bis 22 EuGVVO ist der Arbeitnehmer zwingend am Gericht seines Wohnsitzes im jeweiligen Hoheitsgebiet zu verklagen. Der Arbeitnehmer wiederum kann Klage wahlweise am (Wohn-)Sitz des Arbeitgebers, an dem für seine Tätigkeit gewöhnlichen Arbeitsort oder, fal... mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / 2. Besonderen und ausschließlichen Gerichtsstand beachten

Rz. 166 § 893 Abs. 2 ZPO ordnet allerdings für die Klage auf das Interesse aus dem materiellen Recht eine besondere und nach § 802 ZPO auch ausschließliche örtliche und sachliche Zuständigkeit des Prozessgerichtes der ersten Instanz an.[194] Für die Entscheidung über die Klage ist danach das Prozessgericht der ersten Instanz zuständig, welches die Entscheidung über die Verpf... mehr

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Z / 4 Zuständigkeit des Gerichts [Rdn 5730]

Rdn 5731 Literaturhinweise: Böttcher/Mayer, Änderungen des Strafverfahrensrecht durch das Entlastungsgesetz, NStZ 1993, 153 Brause, Die Zuständigkeit der allgemeinen und besonderen Strafkammern nach dem Strafverfahrensänderungsgesetz, NJW 1979, 802 Eisenberg, Referentenentwurf des BMJ "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" 2010, HRRS 2011, 6... mehr

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Dänemark / a) Auseinandersetzung unter den Erben selbst

Rz. 146 Die Auseinandersetzung unter den Erben selbst (privat skifte) ist im 15. Kapitel (§§ 25 bis 35) DSL geregelt. Bei einer Auseinandersetzung unter den Erben selbst haften alle Erben persönlich und solidarisch für die Zahlung von Nachlassverwaltungskosten und Erbschaftsteuern (vgl. § 20 Abs. 2 BAL). Die Erben können gemäß § 25 DSL den Nachlass gemeinsam verwalten, wenn mehr

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Dänemark / I. Nachlassverfahren

Rz. 140 Das Nachlassverfahren ist im Gesetz über das Nachlassverfahren (DSL; siehe Rdn 3) geregelt. Das Auseinandersetzungsverfahren, das terminologisch dem deutschen Nachlassverfahren entspricht, gestaltet sich wie folgt: Grundsätzlich werden nach § 7 DSL der/die nahen Verwandten des Verstorbenen kurz nach der Anmeldung eines Todesfalls von Amts wegen zu einer mündlichen Be... mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 1. Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts

Rz. 46 Organ der Zwangsvollstreckung in Rechte ist nach den §§ 828 Abs. 1, 847 Abs. 1 und 857 Abs. 1 ZPO – grundsätzlich – das Vollstreckungsgericht. Vollstreckungsgericht und damit sachlich zuständig ist das Amtsgericht (§§ 828 Abs. 2, 764 ZPO). Die Aufgaben des Vollstreckungsgerichts nimmt der Rechtspfleger als funktionell zuständige Person wahr (§ 20 Nr. 17 RPflG). Rz. 47... mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / c) Zuständigkeit für die Vollstreckungsgegenklage

Rz. 376 Richtet sich die Entscheidung gegen einen gerichtlichen Titel, d.h. insbesondere gegen ein Urteil, einen Prozessvergleich oder einen vollstreckungsfähigen Beschluss, so ist das Prozessgericht des ersten Rechtszuges nach § 767 ZPO bzw. nach §§ 794 Abs. 1, 795, 767 ZPO für die Entscheidung über die Vollstreckungsgegenklage sachlich und örtlich zuständig. Rz. 377 Unerheb... mehr

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Dänemark / II. Zuständigkeit dänischer Gerichte

Rz. 20 Das dänische IZVR folgt dem Grundsatz der Universalität und der Einheit des Nachlassverfahrens: Angestrebt wird, dass das Nachlassverfahren in nur einem Land durchgeführt wird und sämtliche Vermögenspositionen erfasst. Für den Fall, dass sich ein dänisches Gericht für international zuständig erklärt, gilt die feste Vermutung, dass das Verfahren grundsätzlich sämtliche... mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / b) Zuständigkeit

Rz. 205 Sachlich zuständig für die Entscheidung über die Erinnerung ist nach § 766 Abs. 1 ZPO das Vollstreckungsgericht. Vollstreckungsgericht ist nach § 764 Abs. 1 ZPO das Amtsgericht. Die örtliche Zuständigkeit folgt aus §§ 766, 764 Abs. 2 ZPO und ist damit dort begründet, wo das Vollstreckungsverfahren durchgeführt wird, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Rz. 206 ... mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / b) Zuständigkeit

Rz. 77 Nach §§ 731, 802 ZPO ist für die Klage das Prozessgericht der ersten Instanz zuständig, unabhängig von der Frage, welche Instanz den Titel, aus dem vollstreckt wird, geschaffen hat. Rz. 78 Beispiel Die Klage wird in erster Instanz vor dem Landgericht gänzlich abgewiesen. In der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht wird der Beklagte verurteilt, an den Kläger 15.00... mehr