Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsstand

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zfs 9/2015, zfs 9/2015 / Gerichtsstand für Ausgleichsansprüche wegen Flugverspätung (BGH, Beschl. v. 18.8.2015 – X ZR 2/15)

Der X. Zivilsenat des BGH hat dem EuGH mit Beschl. v. 18.8.2015 zwei Fragen zur Auslegung von Art. 5 Nr. 1 EuGVVO vorgelegt: Zum einen erfragt der Senat, ob der in Art. 5 Nr. 1 EuGVVO enthaltene Begriff "Ansprüche aus einem Vertrag" auch Ansprüche auf Ausgleichzahlung nach Art. 7 Fluggastrechtverordnung umfasst, die gegenüber einem ausführenden Luftfahrunternehmen geltend ge...mehr

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zfs 9/2015, Homburger Tage 2015

Auch im Jahre 2015 freut sich die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, Kollegen aus ganz Deutschland zu den Homburger Tagen begrüßen zu dürfen. Die Homburger Tage, welche nunmehr bereits zum 35. Male von dem ehemaligen Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, Herrn Justizrat Hans-Jürgen Gebhardt, organisiert werden, haben sich bundesweit einen Namen gemacht. In den ve...mehr

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§ 2 Die neue EU-Erbrechtsve... / 2. Streitige Verfahren

Rz. 34 Die Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte in erbrechtlichen Streitverfahren richtet sich – soweit keine vorrangigen EU-Verordnungen eingreifen (wie bislang) – nach nationalem Recht. In der ZPO finden sich zwar keine ausdrücklichen Regelungen über die Internationale Zuständigkeit, die Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit werden aber doppelfunktion...mehr

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§ 3 Bisherige Rechtslage im... / a) Bisherige Rechtslage

Rz. 105 Zuständigkeit: Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte war den Regelungen zur örtlichen Zuständigkeit zu entnehmen (diese sind doppelfunktional). Zuständig war damit gem. §§ 12, 13 ZPO das Gericht am allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten (hier also des Erben). Hatte der Erbe einen Wohnsitz in Deutschland, bestand die Zuständigkeit dort (je nach Strei...mehr

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Teilablehnung eines Angebots – Gerichtsstandsklauseln können wirksam bleiben

Zusammenfassung Bei nur teilweiser Ablehnung eines Angebots bleiben die Teile des Angebots, denen nicht explizit widersprochen worden ist, gültig. Die Parteien sollten sich nicht darauf verlassen, dass Gerichtsstands- und Rechtswahlklauseln automatisch von einer teilweisen Ablehnung erfasst sind. Hintergrund Die in Hamburg ansässige Klägerin schickte der Beklagten, mit Sitz au...mehr

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AGS 6/2015, Kostenentscheid... / 2 Aus den Gründen

Eine – nachträgliche – Kostenentscheidung hat zu unterbleiben. 1. Kostenentscheidungen sind in aller Regel zugleich mit der Hauptsacheentscheidung zu treffen. Wird in einem Verfahren nach §§ 36, 37 ZPO ein gemeinsamer Gerichtsstand bestimmt, sind die Kosten des (Neben-)Verfahrens als Teil der Kosten des Hauptsacheverfahrens anzusehen (so jetzt ausdrücklich § 16 Nr. 3a RVG). D...mehr

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zfs 4/2015, Klagen bei Auslandsunfällen

Hinweis 1. Zuständigkeit Das angerufene Gericht ist örtlich und international zuständig. Nach dem EuGH (13.12.2007 – C-463/06 – Odenbreit, NJW 2008, 819) und dem BGH (6.5.2008 – VI ZR 200/05, NJW 2008, 2343) kann der Geschädigte, der seinen Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat hat, gem. Art. 11, 9 Abs. 1 Nr. 2 EuGVVO vor dem Gericht seines Wohnsitzes eine Klage unmittelbar gege...mehr

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FoVo 3/2015, Vollstreckungsprobleme schon durch das richtige vorgerichtliche Vorgehen vermeiden

Vermögensverschiebungen unter Ehegatten Eine ganz alltägliche Situation macht im Forderungsmanagement die immer wieder gleichen Probleme. Einer von zwei Ehegatten geht eine Verpflichtung ein. Ihm werden dann auch Rechnung, Mahnung, Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid übersandt oder zugestellt. In der späteren Vollstreckung stellt sich dann heraus, dass der Titelschuldner ...mehr

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AGS 3/2015, Sonstige Verein... / 1 Sachverhalt

Die klagende Anwaltssozietät macht gegen die Beklagte Vergütungsansprüche aus einem von ihr so bezeichneten "Beratungsvertrag" geltend. Der zwischen den Parteien geschlossene Beratungsvertrag weist folgende Gestaltung auf: Beratungsvertrag zwischen A-GmbH (Auftraggeber) … Rechtsanwälte (Auftragnehmer) Präambel Die Parteien schließen nachfolgenden Beratungsvertrag. Angestrebt ist ...mehr

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AGS 2/2015, Die Entwicklung... / III. Rechtsmittel

Hinsichtlich der Frage des Rechtsmittels liegen neuere Entscheidungen vor, die mithin jedoch nicht alle plausibel erscheinen. Im Bewilligungsverfahren ist gegen den zurückweisenden Beschluss nur die (kostenfreie) unbefristete Erinnerung statthaft.[44] Die Erinnerung ist seit Januar 2014 nun in § 7 BerHG geregelt. Die allgemeinen Vorschriften des FamFG, die grundsätzlich über...mehr

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AGS 08/09/2015, Reisekosten... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Ohne Erfolg wendet sich der Kläger gegen die unterbliebene Berücksichtigung der Reisekosten seines Prozessbevollmächtigten von H. nach H. bzw. H. nach C. i.H.v. mehr als 200,00 EUR. Die Rechtspflegerin hat die Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Prozessbevollmächtigten des Klägers mit Recht verneint. Auf die angefochtene En...mehr

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Zuständigkeit: Gerichtsstand für Mängel- und WEG-Ansprüche?

Leitsatz Die Bestimmung eines gemeinsam zuständigen Gerichts ist nicht möglich, wenn aus Gründen der Prozessökonomie gegen einen einzigen Beklagten verschiedene Ansprüche einheitlich geltend gemacht werden sollen. Normenkette § 23 Nr. 2 GVG; § 36 ZPO Das Problem Wohnungseigentümer K macht vor dem AG Wiesbaden gegen die Bauträgerin und Verwalterin V Ansprüche geltend, in denen ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1 Keine Zuständigkeit deutscher Gerichte

Rn 7 Nach § 354 Abs. 1 InsO setzt die Eröffnung eines Partikularinsolvenzverfahrens voraus, dass die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das ganze Vermögen des Schuldners nicht gegeben ist. Zur Bestimmung der Zuständigkeit in grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren enthält aber die InsO keine Vorschriften, sodass nach herrsche...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5. Literatur

Rn 11 Mörsdorf-Schulte, Internationaler Gerichtsstand für Insolvenzanfechtungsklagen im Spannungsfeld von EuInsVO, EuGVÜ/O und autonomen Recht und seine Überprüfbarkeit durch den BGH, IPRax 2004, 31 ff.mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5. Durchsetzung des Anfechtungsanspruchs

Rn 56 Der Anspruch nach §§ 143, 135 ist vom Insolvenzverwalter geltend zu machen. Das örtlich zuständige Gericht ist für sämtliche (konkurrierenden) Ansprüche im Zusammenhang mit dem Kapitalersatzrecht – unabhängig davon, auf welche Rechtsquellen diese gestützt werden – einheitlich zu bestimmen. Maßgebend sind insoweit in erster Linie die §§ 12 ff. ZPO. Daneben ergibt sich d...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.5 Sonstiges Vermögen

Rn 19 Nach § 354 Abs. 1 InsO reicht das Vorhandensein von sonstigen Vermögenspositionen, d. h. Vermögenspositionen, die keine Niederlassung bilden, aus, um ein Partikularinsolvenzverfahren zu eröffnen. Hierbei handelt es sich um den Hauptunterschied zwischen den Eröffnungsvoraussetzungen nach § 354 InsO und Art. 3 Abs. 2 EuInsVO. Im europäischen Recht ist das Vorhandensein e...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.1 Beschlussverfahren

Rn 24 Das Arbeitsgericht entscheidet im Beschlussverfahren nach §§ 80 ff. ArbGG (§ 122 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz). Das Verfahren wird nur auf Antrag des Insolvenzverwalters eingeleitet, § 81 Abs. 1 Halbsatz 1 ArbGG. In dem Antrag ist die Betriebsänderung, zu deren Durchführung die Zustimmung begehrt wird, präzise zu bezeichnen.[32] Rn 25 Örtlich zuständig ist das Arbeitsge...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Verfolgung von Insolvenzforderungen

Rn 2 Demnach können die Insolvenzgläubiger ihre Forderungen während der Dauer des Insolvenzverfahrens grundsätzlich nur noch nach den Vorschriften der Insolvenzordnung verfolgen. Dies gilt nun auch für die nachrangigen Insolvenzgläubiger und ihre in § 39 aufgezählten Forderungen. Diese Ansprüche sind nicht mehr generell vom Verfahren ausgeschlossen[5] und ermöglichen damit d...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 7.2 Klage

Rn 108 Die Anfechtungsklage ist Leistungs-, nicht Gestaltungsklage. Der zu stellende Klageantrag ist dementsprechend am Inhalt des Rückgewähranspruchs auszurichten und muss den Gegenstand des Rückgewährverlangens bestimmt bezeichnen (§ 253 Abs. 2 ZPO).[375] Der Antrag muss grundsätzlich auf Rückgewähr an die Masse lauten. Er ist jedoch auslegungsfähig, wenn darin eine Leistu...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.3 Sachliche, örtliche und funktionelle Zuständigkeit des Insolvenzgerichts

Rn 37 Zur Durchführung des Insolvenzverfahrens und des anschließenden Restschuldbefreiungsverfahrens ist gem. § 2 Abs. 1 das Amtsgericht als Insolvenzgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, ausschließlich und sachlich zuständig. Gem. § 2 Abs. 2 werden die Landesregierungen ermächtigt, zur sachdienlichen und schnelleren Erledigung des Insolvenzverfahrens ei...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts (Abs. 1)

Rn 3 Nach Abs. 1 geht unter den dort genannten Voraussetzungen das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über das Schuldnervermögen auf den Insolvenzverwalter über. Zwingende Voraussetzung ist zunächst eine wirksame Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Erlass eines ordnungsgemäßen Eröffnungsbeschlusses gemäß § 27. Ein Rechtsübergang findet also in den seltenen Fällen nicht stat...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3 Zuständigkeit

Rn 11 Örtlich zuständig ist gemäß § 180 Abs. 1 Sätze 2 und 3 das Amtsgericht, bei dem das Insolvenzverfahren anhängig ist oder anhängig war, bzw. das Landgericht, zu dessen Bezirk das Insolvenzgericht gehört.[11] Es handelt sich hierbei um eine ausschließliche Zuständigkeit. Eine abweichende Parteivereinbarung oder rügelose Einlassung ist damit ausgeschlossen (§ 40 Abs. 2 ZP...mehr

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zerb 10/2014, Vermeidung ne... / II. Unterschiedliche Interessenlagen in IPR und IZPR

Auch wenn der "Gleichlauf" rechtspolitisch zu begrüßen ist, dürfen die damit einhergehenden Probleme in der Rechtsanwendung nicht übersehen werden. Kollisionsrechtliche Anknüpfung im Rahmen des Internationalen Privatrechts (IPR) und internationale Zuständigkeit im Rahmen des Internationalen Zivilprozessrechts (IZPR) dienen partiell unterschiedlichen Interessen und Zwecken: Wä...mehr

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zfs 10/2014, Gerichtliche Z... / 2 Aus den Gründen:

" … 1. Die Klage ist zulässig." a. Zu Recht hat das LG S seine örtliche (internationale) Zuständigkeit bejaht. (Internationale Zuständigkeit) (1) Die Zuständigkeit der deutschen Gerichte folgt für den vorliegenden Fall aus Art. 9 Abs. 1b EuGVVO. Danach kann ein VR, der – wie hier die Bekl. – seinen “Wohnsitz‘ (Art. 60 EuGVVO) im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hat, bei Klage...mehr

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Wohnungseigentümergemeinschaft: Gerichtsstand bei Klage gegen Versicherer

Leitsatz Klagt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, ist § 215 VVG nicht anzuwenden. Normenkette § 215 VVG Das Problem Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verklagt Versicherer B unter Berufung auf § 215 VVG am Ort der Wohnungseigentumsanlage in Potsdam. § 215 VVG. Gerichtsstand (1) Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Ge...mehr

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Zuständigkeit, wenn nur einer von zwei Beklagten Wohnungseigentümer ist

Leitsatz Stellt der Rechtsstreit zwar im Verhältnis zwischen dem Kläger und einem Beklagten, nicht aber im Verhältnis zu einem weiteren Beklagten eine Wohnungseigentumssache gemäß § 43 Nr. 1 bis 4 oder 6 WEG dar, richtet sich die Zuständigkeit in der Berufungsinstanz jedenfalls dann zweifelsfrei auch für den weiteren Beklagten nach § 72 Abs. 2 GVG, wenn die Entscheidung erst...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / I. Die Aufgabe

Mit dem Vollstreckungsgegenantrag nach § 767 Abs. 1 ZPO können auf die Klage des Schuldners Einwendungen geltend gemacht werden, die den durch das Urteil festgestellten Anspruch selbst betreffen. Damit sind nach h.M. rechtsvernichtende oder rechtshemmende Einwendungen gemeint, wie die Erfüllung oder die Stundung. Die Einwendungen müssen nach dem Zeitpunkt entstanden sein, in...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / 6. Zusammenfassung

Zu § 767 ZPO gehören bei Titeln über künftig fällig werdenden Unterhalt alle Umstände, die das einheitliche Recht auf vergangenen, gegenwärtigen und künftigen Unterhalt auf vergangenen oder gegenwärtigen Unterhalt beschränken. Es handelt sich um punktuelle Gründe, die den Anspruch gesetzlich für immer vermindern.[33] Für eine Prognose bleibt kein Raum. Dem Umstand kann berei...mehr

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zfs 6/2014, Klageerhebung an einem dritten Ort bei Ausübung des Wahlrechts unter mehreren Gerichtsständen durch den ausländischen Kläger

ZPO § 91 Abs. 2 S. 1 § 32 § 35 Leitsatz Ein die Kostenerstattung gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO ausschließender Rechtsmissbrauch liegt nicht allein darin, dass der im Ausland ansässige Kl. das ihm gem. § 35 ZPO zustehende Wahlrecht dahin ausübt, dass er weder am Gerichtsstand des Bekl. noch am Sitz seines Prozessbevollmächtigten klagt, sondern bei einem dritten, sowohl vom Sitz des...mehr

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zfs 6/2014, Klageerhebung a... / 2 Aus den Gründen:

[3] "… II. Das Beschwerdegericht hat angenommen, dass die Reisekosten des Prozessbevollmächtigten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nicht notwendig waren und deshalb nicht erstattungsfähig sind. Der im Ausland ansässige Kl. habe das ihm gem. § 35 ZPO zustehende Wahlrecht dahin ausgeübt, dass er weder am Gerichtsstand des Bekl. noch am Sitz seines Prozessbevollmächtigt...mehr

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zfs 6/2014, Klageerhebung a... / Leitsatz

Ein die Kostenerstattung gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO ausschließender Rechtsmissbrauch liegt nicht allein darin, dass der im Ausland ansässige Kl. das ihm gem. § 35 ZPO zustehende Wahlrecht dahin ausübt, dass er weder am Gerichtsstand des Bekl. noch am Sitz seines Prozessbevollmächtigten klagt, sondern bei einem dritten, sowohl vom Sitz des klägerischen Prozessbevollmächtigten ...mehr

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zfs 6/2014, Klageerhebung a... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des BGH könnte ich noch zustimmen, wenn ein kleines mittelständisches Unternehmen einmal eine Forderung gegen einen Kunden in Deutschland gerichtlich durchsetzen muss. Hier ging es jedoch um ein Unternehmen, das eine Vielzahl gleichartiger Ansprüche durchsetzen will. Bei dem hier geltend gemachten Schadensersatzanspruch i.H.v. 200 EUR nebst mit eingeklagten ...mehr

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zfs 5/2014, Ort der gericht... / Sachverhalt

Die P-Werke AG ist ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland, das Fahrräder produziert und vertreibt. Der in Salzburg wohnhafte österreichische Staatsbürger K erwarb 2007 von der G. GmbH, einer Gesellschaft mit Sitz in Österreich, ein von den P-Werken produziertes Fahrrad. Bei einer Fahrt mit diesem Fahrrad kam K in Deutschland zu Sturz, wobei er verletzt wurde. Vor dem LG Sal...mehr

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AGS 4/2014, Klageerhebung a... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO) und auch im Übrigen zulässig. In der Sache hat sie ebenfalls Erfolg. Die Beurteilung des Beschwerdegerichts hält der rechtlichen Nachprüfung nicht stand. 1. Gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO sind Reisekosten eines Rechtsanwalts der obsiegenden Partei, der nicht in dem Bezirk des Prozessgerichts niedergelassen ist und am...mehr

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AGS 4/2014, Klageerhebung a... / 1 Sachverhalt

Der in Großbritannien ansässige Kläger hat den Beklagten, der seinen Wohnsitz im Bezirk des AG Wolgast hat, vor dem AG München auf Schadensersatz in Höhe von 200,00 EUR und Ersatz von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 703,80 EUR wegen des unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachens eines Filmwerks in einem dezentralen Computernetzwerk in Anspruch genommen. Mit der Prozessvertre...mehr

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AGS 4/2014, Klageerhebung a... / Leitsatz

Ein die Kostenerstattung gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO ausschließender Rechtsmissbrauch liegt nicht allein darin, dass der im Ausland ansässige Kläger das ihm gem. § 35 ZPO zustehende Wahlrecht dahin ausübt, dass er weder am Gerichtsstand des Beklagten noch am Sitz seines Prozessbevollmächtigten klagt, sondern an einem dritten, sowohl vom Sitz des klägerischen Prozessbevollmächt...mehr

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zfs 4/2014, Zuständigkeit f... / 1 Aus den Gründen:

" … Die zulässige als sofortige Beschwerde statthafte Beschwerde des Kl. gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe führt in der Sache zur Verweisung des Prozesskostenhilfeverfahrens an das erstinstanzlich zuständige LG H." 1. Das LG hat dem Kl. zu Recht keine Prozesskostenhilfe gewährt, weil die hinreichende Erfolgsaussicht der beabsichtigten Klage mangels örtlicher Zuständi...mehr

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FoVo 3/2014, Richtiger Gerichtsstand hat Auswirkungen auf Europäischen Vollstreckungstitel

Leitsatz Art. 6 Abs. 1 Buchst. d der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.4.2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen ist dahin auszulegen, dass er nicht auf Verträge an­wendbar ist, die zwischen zwei nicht berufs- oder gewerbebezogen handelnden Personen geschlossen wurden. EuGH, 5.12.2013...mehr

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FoVo 3/2014, Richtiger Geri... / 1 I. Der Fall

Klageverfahren nicht am Gerichtsstand des Verbrauchers Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 6 Abs. 1 Buchst. d der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.4.2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen (ABl L 143, S. 15). Dieses Ersuchen ergeht in einem Verfahren eines...mehr

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FoVo 3/2014, Richtiger Geri... / Leitsatz

Art. 6 Abs. 1 Buchst. d der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.4.2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen ist dahin auszulegen, dass er nicht auf Verträge an­wendbar ist, die zwischen zwei nicht berufs- oder gewerbebezogen handelnden Personen geschlossen wurden. EuGH, 5.12.2013 – C-508/12mehr

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FoVo 3/2014, Richtiger Geri... / 3 III. Der Praxistipp

Grenzüberschreitende Forderungsbeitreibung macht Schwierigkeiten Trotz aller EU-Verordnungen machen grenzüberschreitende Vollstreckungen noch immer Schwierigkeiten. Zugleich nehmen sie durch die höhere Mobilität innerhalb der Europäischen Union immer mehr zu. Hinzu kommen Verträge, die online geschlossen werden, ohne dass immer bedacht wird, welche Optionen sich gegen einen K...mehr

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FoVo 3/2014, Richtiger Geri... / 2 II. Die Entscheidung

Autonome und ein­heitliche Auslegung des EU-Rechtes Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob Art. 6 Abs. 1 Buchst. d der Verordnung Nr. 805/2004 dahin auszulegen ist, dass er auch auf Verträge anwendbar ist, die zwischen zwei nicht berufs- oder gewerbebezogen handelnden Personen geschlossen wurden. Nach ständiger Rechtsprechung folgt aus den Anforderungen sow...mehr

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AGS 3/2014, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen

Zutreffend hat das LG allerdings festgestellt, dass Kosten des Beklagten zu 3) schon deshalb nicht festgesetzt werden konnten, weil sich die Kostengrundentscheidung des landgerichtlichen Urteils schon ausweislich des Rubrums nur auf die Kosten im Verhältnis zwischen der Klägerin und den Beklagten zu 1) und 2) bezieht. Darüber hinaus hat auch nur die Beklagte zu 1) gegen den ...mehr

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AGS 1/2014, Erstattungsfähi... / Leitsatz

Der Antragsgegner, der in einer wettbewerbsrechtlichen Streitigkeit im Hinblick auf den sog. fliegenden Gerichtsstand Schutzschriften bei allen deutschen Landgerichten eingereicht hat, kann eine prozessuale Kostenerstattung nur hinsichtlich derjenigen Kosten verlangen, die durch die Einreichung der Schutzschrift bei dem Gericht angefallen sind, bei dem später der Verfügungsa...mehr

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zfs 1/2014, Verhältnis der ... / 2 Aus den Gründen:

[6] "… 1. Die Revision ist insgesamt statthaft (§ 543 Abs. 1 Nr. 1 ZPO). Sofern das BG eine Beschränkung der Revisionszulassung für die Bekl. beabsichtigt haben sollte, wäre diese unzulässig, so dass die Revision unbeschränkt zugelassen ist (vgl. Senatsurt. v. 12.12.2006 – VI ZR 4/06, VersR 2007, 811 Rn 4 m.w.N., insoweit in BGHZ 170, 180 nicht abgedruckt)." [7] 2. Die Entsch...mehr

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AGS 11/2013, Die Rechtsmitt... / 2. Im Vergütungsfestsetzungsverfahren

Für die Festsetzung der Vergütung der Beratungshilfe ist gem. §§ 44, 55 Abs. 4 RVG der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des allg. Gerichtsstandes zuständig. Gegen dessen Entscheidung ist – und zwar unabhängig von der Höhe des Streitwertes – erst einmal nur die Erinnerung gem. § 56 Abs. 1 S. 3 RVG gegeben.[49] Das Rechtsmittel der Erinnerung ist an keine Frist gebunden, da g...mehr

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AGS 1/2014, Erstattungsfähi... / 1 Sachverhalt

Nach Rücknahme ihres Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hatte das LG der Antragstellerin die Kosten des Verfügungsverfahrens auferlegt. Mit ihrem Kostenfestsetzungsantrag haben die Antragsgegner neben einer Verfahrens- und einer Terminsgebühr auch Kosten für die Einreichung einer Schutzschrift beim LG Hamburg sowie für weitere Schutzschriften bei insgesamt 117 ...mehr

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AGS 10/2013, Gesonderte Ang... / 3 Anmerkung

Ausgehend von der bis zum 31.7.2013 geltenden Rechtslage ist die Entscheidung zutreffend. Nach der bisherigen Fassung des RVG war strittig, unter welchen Voraussetzungen ein Gerichtsstandsbestimmungsverfahren mit zur Hauptsache zählte und wann es eine gesonderte Vergütung auslöste. Unstrittig war nur der Fall, dass es im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren auch zur Bestimmung e...mehr

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zfs 10/2013, Bachmeier: Regulierung von Auslandsunfällen, 1. Auflage 2013, Nomos Verlag, 808 Seiten, 89 EUR, ISBN 978-3-8329-7457-2

Bachmeier überzeugte bereits mit seinen hervorragenden Ausführungen zum Zivilrecht im Fachanwaltskommentar Verkehrsrecht (Ferner/Bachmeier/Müller, 1. Aufl. 2009) und setzt diesen guten Eindruck mit seinem neuen Werk zur Regulierung von Auslandsunfällen nahtlos fort. Auf über 800 Seiten wird ein für die Rechtsprechung – dem EuGH sei Dank – und die außergerichtliche Regulierun...mehr

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zfs 09/2013, Bruck/Möller: Großkommentar zum Versicherungsvertragsgesetz, 9. Aufl., Band 11, §§ 209–216; Mitversicherung; Internationales Versicherungsvertragsrecht, de Gruyter, 365 S., 129 EUR, ISBN 978-3-89949-525-6

Der vorliegende 11. Band des Großkommentars befasst sich mit Teil 3 des VVG, den Schlussvorschriften, sowie je einem Anhang zur Mitversicherung und zum internationalen Versicherungsvertragsrecht. In der Praxis besonders bedeutsam ist die Regelung des § 213 VVG zur Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten bei Dritten. Die Darstellung von Dr. Kurt Höra gliedert die Problemst...mehr