Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsstand

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2013, Was bringt das ... / 3. Dieselbe Angelegenheit § 16 RVG

§ 16 RVG bestimmte bislang, dass das auf Antrag eingeleitete Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und das Verfahren auf Abänderung oder Aufhebung der einstweiligen Anordnung dieselbe Angelegenheit sind. Einstweilige Anordnungen können aber auch von Amts wegen eingeleitet werden. Nun stellt § 16 RVG klar, dass einstweilige Anordnungen und die Verfahren auf Abänd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2013, Die neue Beratu... / VI. Synopse

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 4/2013, Keine Beschränk... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 S. 2 RVG aufgrund der arbeitsgerichtlichen Zulassung trotz des nicht erreichten Beschwerdewerts statthaft. Sie ist auch form- und fristgerecht innerhalb der zweiwöchigen Beschwerdefrist eingelegt worden (§§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 S. 3 RVG). Die Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Der Beschwerdeführerin stehen Fahrtkosten und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2013, Keine Pflicht z... / 2 Anmerkung

Eine klagende Partei kann auch unter kostenrechtlichen Gesichtspunkten unter mehreren Gerichtsständen frei auswählen und muss dabei nicht den kostengünstigsten Weg einschlagen. Anderenfalls würde das freie Wahlrecht, das § 35 ZPO garantiert, unterlaufen.[1] Die Beschränkung der erstattungsfähigen Kosten auf das Prozessnotwendige gilt in diesen Fällen nur für das konkret einge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2013, Die Antragstell... / 2. Örtliche Zuständigkeit

Für die örtliche Zuständigkeit ist der allgemeine Gerichtsstand maßgeblich.[82] Dieser ergibt sich aus §§ 12 ff. ZPO. Neben dem allgemeinen Gerichtsstand können sich – hilfsweise – subsidiäre Gerichtsstände ergeben. Diese spielen solange keine Rolle, wie ein allg. Gerichtsstand gegeben ist. Auch bei nachträglicher Antragstellung bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit nach ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2013, Keine Pflicht z... / 1 Aus den Gründen

Das LG hat im angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss zu Recht die vom Kläger zur Festsetzung angemeldeten Reisekosten seines in X1 ansässigen Prozessbevollmächtigten zu den Verhandlungsterminen beim LG Hamburg und beim OLG Hamburg als erstattungsfähig angesehen. Der in X1 wohnhafte Kläger hat die Klage gegen die in X2 ansässige Beklagte beim LG Hamburg erhoben. Dies war vo...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bei grenzüberschreitenden Verträgen kann die Regelung eines Erfüllungsorts in AGB einen deutschen Gerichtsstand begründen

Leitsatz Das OLG Zweibrücken entschied, dass sich die internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts aus einer AGB-Regelung zum Erfüllungsort ergeben kann, auch wenn eine Gerichtsstandsvereinbarung nicht (wirksam) getroffen wurde. Sachverhalt Die Klägerin mit Sitz in Deutschland hatte die Beklagte mit einer Werkleistung an deren Sitz in Belgien beauftragt. Unter Verwei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 1/2013, Anwalts- und Ge... / I. Verfahrensrechtliches

Ein Anwaltsvergleich kann nach § 796a ZPO auf Antrag für vollstreckbar erklärt werden, wenn Die Vollstreckbarerklärung erfolgt d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2013, Neue Allgemein... / A. Was hat sich gegenüber den ARB 2010 geändert?

Komplett geändert wurde der Aufbau der neuen Musterbedingungen. Angepasst wurden die ARB 2012 dem Aufbau der AKB und der AUB. Abgegangen ist man auch hier vom Aufbau nach Paragraphen. Dies ist aber vom Grundsatz her kein Problem. Wichtiger ist, dass der gesamte Aufbau der ARB verändert worden ist.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2012, Vorlage des LG... / 2 Aus den Gründen:

[9] “II. Gem. Art. 267 AEUV ist unter Aussetzung des Berufungsverfahrens eine Vorabentscheidung des EuGH einzuholen, weil die Entscheidung der Kammer über die form- und fristgerecht eingelegte, mithin zulässige Berufung der Kl. von der Beantwortung der an den Gerichtshof gestellten Fragen zur Auslegung der Richtlinie 2009/103/EG abhängt. [10] 1. Die Kammer ist für die Klage g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2012, Klaus Schneider: Rechtsschutzversicherung für Anfänger

C.H. Beck, 1. Aufl. 2011, 284 Seiten, 32,90 EUR, ISBN: 987-3-40660-445-4 Harbauer hat in Fortbildungskursen gern erwähnt, dass sich Rechtsschutzversicherungsjuristen auf Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht einlassen müssen. Diesen Nährboden bringt Schneider locker mit. Er ordnet die Fülle des Stoffes systematisch. Vor der Folie der ARB 2008 arbeitet er die Strukturen der Rech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2012, Sicherung der H... / bb) Abfindung im Zugewinnausgleichsverfahren

Hat der Verpflichtete Unterhalt geleistet, ist der auf die Abfindung zurückgehende, bis zum Stichtag gezahlte Betrag zu verdoppeln, von der Abfindung abzuziehen und der Rest als Vermögen in die Zugewinnausgleichsrechnung einzusetzen. Unterhaltsrückstände am Stichtag sind nach der Rechtsprechung des BGH[12] als Verbindlichkeiten anzusetzen. Die unterhaltsrechtliche Beteiligung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 9/2012, Anwendung des §... / 2 Aus den Gründen:

“Die form- und fristgerecht eingelegte Berufung ist zulässig und überwiegend begründet. Das angefochtene Urt. beruht auf einer Rechtsverletzung und die nach § 529 ZPO zugrunde zu legenden Tatsachen rechtfertigen eine andere als die getroffene Entscheidung. 1. Im Ausgangspunkt zutreffend – wenn auch unausgesprochen – hat das AG die internationale Zuständigkeit deutscher Gerich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 8/2012, Gerichtliche Zu... / 2 Aus den Gründen:

“ … I. Die Berufung der Kl. ist zulässig. Prinzipiell ist eine Berufung mit einem Sachantrag, der – wie hier – nur auf die Aufhebung und Zurückverweisung gerichtet ist, mangels eines auf Abänderung des Urt. gerichteten Antrags zwar unzulässig (Zöller-Heßler, 29. Aufl., § 520 Rn 28). Allerdings enthält der Antrag auf Aufhebung und Zurückverweisung i.d.R. konkludent auch den i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 8/2012, Erstattung der ... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet. 1. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung im Wesentlichen damit begründet, dass die Beauftragung eines an einem dritten Ort, also weder am Wohn- oder Geschäftsort der Partei noch am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalts in Fällen, in denen eine Partei im eigenen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 8/2012, Erstattung der ... / Leitsatz

Klagt eine Partei im eigenen Gerichtsstand, so sind die Reisekosten ihres Rechtsanwalts, der weder am Gerichtsort noch am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässig ist ("Rechtsanwalt am dritten Ort"), zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung grundsätzlich nicht erforderlich. Es sind deshalb nur diejenigen Reisekosten zu erstatten, die aus dem Auseinanderfallen von Gerichts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 8/2012, Gerichtliche Zu... / Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Bekl. zur Erbringung von Leistungen aus einer zwischen der T-GmbH mit Sitz in M und der Bekl. abgeschlossenen Gruppen-Reiserücktrittskostenversicherung. Die Kl. buchten am 8.12.2009 bei der T eine Namibia-Reise für den Reisezeitraum 20.4. bis 27.4.2010 zum Preis von zusammen 13.080 EUR. Das ausgefüllte und unterschriebene Buch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2011, Schadensersatz... / 1. Gerichtsstände nach der EuGVVO

Innerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR, Ausnahme: Dänemark) wird die internationale Zuständigkeit durch die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO, in Kraft getreten am 1.3.2001) geregelt, die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2011, Schadensersatz... / I. Die Bestimmung der Gerichtsstände und des hieraus folgenden sachlichen Rechts nach Rom II und dem Haager Übereinkommen

In der Regel wird bei einem Verkehrsunfall eines im Ausland wohnhaften Geschädigten in Polen auch das materielle polnische Recht zur Anwendung gelangen. Dies ergibt sich entweder aus der Verordnung Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.7.2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II) oder dem sog. Haager Übereinkomm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2011, Schadensersatz... / Einführung

Gut 150.000 deutsche Staatsbürger werden im Jahr in einen Verkehrsunfall im Ausland verwickelt. Im Straßenverkehr in Polen sind die Unfälle in den letzten Jahren leider zunehmend angestiegen und derzeit werden im Schnitt 160 schwere Unfälle am Tag verzeichnet. Wird ein in Deutschland lebender Staatsangehöriger in Polen in einen Verkehrsunfall verwickelt und erfolgt nur eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 09/2011, Rechtsmittel ... / Leitsatz

Haben sich im Erinnerungsverfahren gegen eine Vorpfändung verschiedene Vollstreckungsgerichte rechtskräftig für örtlich unzuständig erklärt, ist gem. § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO als zuständiges Gericht das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht zu bestimmen, bei dem der Schuldner im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. OLG Hamm, 17.6.2011 – 32 Sbd 42/11mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 10/2011, Gegenstandswe... / 3 III. Der Praxistipp

Ein bedauerliches Ergebnis Das Ergebnis ist für den Anwalt bedauerlich, weil er nur eine 0,3-Verfahrensgebühr aus dem Wert der Vollstreckungsforderung erhält. Unter dem Gesichtspunkt des Aufwandes für eine Vollstreckungsmaßnahme ist die 0,3-Verfahrensgebühr schon im Ansatz sehr niedrig. Beachtet man noch, dass dem Gläubiger die Erkenntnis von drei Drittschuldnern in der Regel...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 03/2011, Erlasszeitpun... / 1 I. Der Fall

Nicht Antragstellung, nicht Zustellung sind maßgeblich … Nach § 828 Abs. 2 ZPO ist das AG als Vollstreckungsgericht zuständig, bei dem der Schuldner im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand (§§ 12, 13 ZPO) hat. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung der Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts nach § 828 Abs. 2 ZPO ist nicht die Antragstellung, sondern der durch die erst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2012, Die Entwicklun... / 1. Gerichtliche Zuständigkeit

Am 18.1.2011 entschied der BGH über die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit für Klagen auf Ausgleichszahlungen nach der Verordnung.[22] Die Kläger hatten bei einem in den Vereinigten Staaten von Amerika ansässigen Luftfahrtunternehmen Flüge von Frankfurt am Main in die USA gebucht. Die Flüge wurden annulliert und die Kläger konnten erst am nächsten Tag in die USA fliegen. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2011, Schadensersatz... / 2. Die Bestimmung des sachlich anzuwendenden Rechts

Die Frage, welches materielle Schadensersatzrecht zur Geltung kommt, richtet sich danach, ob jeweils die Rom II Verordnung oder das Haager Übereinkommen zur Anwendung gelangt. Die Rom II Verordnung gilt zwar mit Wirkung seit dem 11.1.2009 gem. Art. 32 Rom II zwischen allen Mitgliedstaaten der EU unmittelbar und damit auch in Deutschland und Polen. Zugleich sieht sie in Art. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2011, Deckungsumfang... / Sachverhalt

Der Kl. erwarb 1999 Aktien eines in der Türkei ansässigen Unternehmens. Er macht geltend, durch einen Mitarbeiter des Unternehmens über die – nach türkischem Recht nicht bestehende – Möglichkeit, seine Einlage jederzeit zurückverlangen zu können, getäuscht worden zu sein. Deshalb wolle er im deutschen Gerichtsstand der unerlaubten Handlung Klage erheben. Sein verklagter Rech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2011, Deckungsumfang... / 2 Aus den Gründen:

“ … Wie in der Berufungsinstanz unstreitig geworden ist, haben die “ARB 2000’ der Vertragsbeziehung der Parteien zu keinem Zeitpunkt zugrunde gelegen. Das Rechtsschutzversicherungsverhältnis ist durch Anträge des Kl. v. 1.3.1990 und 10.4.1990 und den nachfolgenden Versicherungsscheinen der Bekl. v. 5.4.1990 und 27.4.1990 begründet worden. Dem Versicherungsverhältnis, das u.a...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Internationaler Gerichtsstand bei Subunternehmervertrag über im Ausland zu erbringende Werkleistungen

Leitsatz Wenn zwei deutsche Unternehmen einen Subunternehmervertrag über Werkleistungen schließen, die im Ausland zu erbringen sind, kann die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte durch eine Gerichtsstandsvereinbarung ausgeschlossen werden. Hierfür genügt es nicht, wenn der Hauptunternehmer in seiner schriftlichen Annahmeerklärung auf die Bedingungen des Haupta...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2011, Besonderheiten... / 1. Gerichtsstand

Versicherer, Halter und Fahrer können gemeinsam am Gerichtsstand des Unfallortes direkt verklagt werden (§§ 32 ZPO, 20 StVG, 115 VVG). Es besteht nur eine einfache, keine notwendige Streitgenossenschaft, so dass auch jeweils eine gesonderte Klage gegen Fahrer, Halter und Pflichthaftpflichtversicherer möglich ist. Es kommen somit 5 Gerichtsstände in Betracht,mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2008, Gerichtliche Z... / III. Allgemeiner internationaler Gerichtsstand

Der allgemeine Gerichtsstand des Beklagten ist sowohl in der EuGVVO, als auch im LuganoÜ identisch geregelt. International zuständig sind die Gerichte des Staates, in dem der Beklagte seinen Wohnsitz bzw. Geschäftssitz hat. Dies deckt sich mit der deutschen Grundregel, wonach gem. §§ 13, 17 ZPO der allgemeine Gerichtsstand des Beklagten (der auch die internationale Zuständig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2008, Gerichtliche Z... / V. Der Wohnsitz des Geschädigten als besonderer Gerichtsstand

Zumindest für den Geltungsbereich der EuGVVO ist nach der Rechtsprechung des EuGH ein weiterer besonderer Gerichtsstand für Klagen auf Grund eines Direktanspruches gegen einen ausländischen Versicherer am Wohnsitz des Geschädigten begründet.[10] Voraussetzung ist, dass der Haftpflichtversicherer seinen Geschäftssitz in der Europäischen Union hat. Ist der Versicherer in einem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2008, Gerichtsstand am Wohnsitz des Geschädigten bei Verkehrsunfall in einem EU-Staat für Klage gegen die Haftpflichtversicherung des ausländischen Schädigers

EuGVVO Art. 9 Abs. 1 lit b, 11 Abs. 2; EG Art. 234 Leitsatz Die Verweisung in Art. 11 Abs. 2 der Verordnung Nr. 44/2001 des Rates vom 22.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen auf Art. 9 Abs. 1 Buchstabe b dieser Verordnung ist dahin auszulegen, dass der Geschädigte vor dem Gericht des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2008, Gerichtliche Z... / IV. Besondere Gerichtsstände

§ 32 ZPO sieht als besonderen Gerichtsstand den Ort vor, an dem die unerlaubte Handlung begangen wurde. Das gilt auch für die beiden Regelungswerke weitergehend für den Ort, an dem der Schaden eingetreten ist.[9] Unter Schadenseintritt ist dabei der Primärschaden zu verstehen, so dass bei Straßenverkehrsunfällen der besondere Gerichtsstand der unerlaubten Handlung in aller R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2008, Gerichtsstand ... / Anmerkung

Hinweis: Vgl. BGH zfs 2007,143; AG Bremen zfs 2007, 500. Vgl. auch Meier-van Laak, DAR 2006, 235 f.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2008, Gerichtsstand ... / Leitsatz

Die Verweisung in Art. 11 Abs. 2 der Verordnung Nr. 44/2001 des Rates vom 22.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen auf Art. 9 Abs. 1 Buchstabe b dieser Verordnung ist dahin auszulegen, dass der Geschädigte vor dem Gericht des Ortes in einem Mitgliedsstaat, an dem er seinen Wohnsitz hat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2008, Gerichtsstand ... / Sachverhalt

Der in Deutschland wohnhafte Kläger O wurde in den Niederlanden in einen Straßenverkehrsunfall mit einem holländischen Versicherten der holländischen Versicherung F verwickelt. Gestützt auf Art. 11 Abs. 2 und 9 Abs. 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 44/2001 erhob er gegen die F Klage bei dem für seinen Wohnsitz zuständigen AG. Das AG wies die Klage wegen Unzuständigkeit deutsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2009, Keine Einschränkung der Auswahl des Gerichtsstands

ZPO §§ 35, 91 Abs. 1 Leitsatz Der Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Klägervertreters steht nicht entgegen, dass der Kläger wegen der Möglichkeit der Gerichtsstandswahl (§ 35 ZPO) das Verfahren auch bei dem Gericht hätte führen können, in dessen Bezirk der Klägervertreter ansässig ist. OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 27.7.2009–6 W 63/09 1 Sachverhalt Die Parteien streiten im...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2008, Gerichtsstand ... / Aus den Gründen

“Antwort des Gerichtshofs… [21] Vorab ist darauf hinzuweisen, dass Abschnitt 3 des Kapitels II der Verordnung Nr. 44/2001, der die Art. 8 bis 14 enthält, Zuständigkeitsregeln für Versicherungssachen vorsieht, die zu den Regeln hinzukommen, die durch die allgemeinen Vorschriften in Abschnitt 1 desselben Kapitels der Verordnung aufgestellt werden. [22] In diesem Abschnitt 3 werd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2009, Haftung bei Sk... / I. Zuständigkeit und anzuwendendes Recht

Die deutschen Gerichte sind international gem. Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVO) zuständig, auch wenn der Unfallort in der Europäischen Union gelegen ist, vorausgesetzt der Beklagte hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Ausschli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2008, Burmann/Heß/Höke/Stahl: Das neue VVG im Straßenverkehrsrecht

1. Aufl. 2008, Verlag C.H. Beck, 188 Seiten, kart., 22,00 EUR Das Buch erscheint "just in time". Auch wenn die Autoren ein besonderes Augenmerk auf die Kfz-Versicherung richten, ist es nicht nur für Verkehrsjuristen, sondern für alle, die sich mit dem neuen VVG vertraut machen wollen, wertvoll. Soweit Vorschriften des VVG n.F. erläutert werden, sind sie abgedruckt worden. Tei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2011, Eine Angelegen... / 2 Anmerkung

Aufgrund des Hinweisbeschlusses wurde die Berufung zurückgenommen. Häufig werden zwei gebührenrechtliche Angelegenheiten mit einem unterschiedlichen Gerichtsstand begründet. Dabei wird nicht beachtet, dass nach § 36 Abs. 1 ZPO ein gemeinsamer Gerichtsstand bestimmt werden kann. Ass. iur. Hans-Willi Schrader, Mönchengladbachmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2009, Ehesachen (und ... / 2. Örtliche Zuständigkeit für Ehesachen

Die örtliche Zuständigkeit für Ehesachen ergibt sich im Zeitpunkt ihrer Rechtshängigkeit [26] allein aus der Vorschrift des § 122 FamFG und nicht aus § 2 FamFG. Denn diese Bestimmung ist wegen § 113 Abs. 1 S. 1 FamFG nicht anwendbar. Die örtliche Zuständigkeit ist eine ausschließliche, § 122 FamFG. Eine Prorogation (Gerichtsstandsvereinbarung) nach § 40 Abs. 2 ZPO ist nicht m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2009, Aus der Rechts... / 2. Örtliche Zuständigkeit nach neuem VVG und Auswirkungen der Übergangsregelung in § 1 Abs. 1, 2 EGVVG

a) Für Klagen, die aus dem Versicherungsverhältnis erhoben werden, stand – neben dem allgemeinen Gerichtsstand der juristischen Person (§ 17 ZPO), der sich nach dem Hauptsitz des Versicherers richtet – nach altem Recht der Gerichtsstand der Agentur (§ 48 VVG a.F.) zur Wahl; die Klage konnte also (auch) vor dem örtlich für die Niederlassung bzw. dem Wohnsitz des Agenten zust...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2008, Gerichtliche Z... / II. Grundprinzipien des IPR

Das IPR kennt einige Grundprinzipien, die in Erinnerung zu rufen sind. Zunächst gilt, dass jeweils das angerufene Gericht nach dem IPR seiner Rechtsordnung das anwendbare Recht bestimmt. Wenn demnach ein Gerichtsstand in Deutschland begründet werden kann, ist die Frage des anwendbaren Rechts nach dem deutschen Recht zu beurteilen. Ergibt die Prüfung nach der EuGVVO,[21] dass ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2008, Der Verkehrsun... / 3. Das zuständige Gericht nach Art. 40 Abs. 2 EGBGB

Ist auf den Verkehrsunfall mit zwei Beteiligten, deren Wohnsitz in Deutschland liegt, nach Art. 40 Abs. 2 EGBGB deutsches Recht anzuwenden, richtet sich die auch Zuständigkeit des Gerichts hiernach.[16] Ein besonderer gemeinsamer Gerichtsstand für den gegnerischen Unfallbeteiligten und dessen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung findet sich insoweit nach den §§ 32 ZPO, 20 St...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2008, Gerichtliche Z... / 1. Ausschließliche Zuständigkeit des OLG für Berufung

Dringend zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass § 119 Abs. 1 Nr. 1b), c) GVG vorsieht, dass für Berufungen ausschließlich die Oberlandesgerichte zuständig sind, wenn eine der Parteien ihren allgemeinen Gerichtsstand außerhalb Deutschlands hat oder wenn ausländisches Recht zur Anwendung gelangte und das Erstgericht dies in den Gründen ausdrücklich festgestellt hat. In d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2008, Gerichtliche Z... / 3. Zustellung an den Schadensregulierungsbeauftragten?

Fraglich ist, ob der Schadensregulierungsbeauftragte gem. Art. 4 der 4. KH-Richtlinie als zustellungsbevollmächtigter Vertreter des ausländischen Versicherungsunternehmens anzusehen ist, so dass ihm im Inland die Klage zugestellt werden kann. Nach dem Text der amtlichen Begründung zur 4. KH-Richtlinie soll der Schadensregulierungsbeauftragte auch die Befugnis haben, den ausl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2009, Zuständigkeit ... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: „… II. 1. Das LG Dortmund hat die Klage zu Recht als unzulässig abgewiesen. Der Gerichtsstand des LG D ist nicht begründet worden. a) Anzuwenden ist das VVG a.F., gem. Art. 1 Abs. 1 und 2 EGVVG. Die Frage, ob § 215 VVG neue Fassung (n.F.) bei Versicherungsverhältnissen, die – wie das hier vorliegende – bis zum Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgeset...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2009, Synopse der fü... / I. Die Regelungen des alten und neuen VVG

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2011, Örtliche Zustä... / Fazit

Sowohl für die Verteidigung, als auch für das Gericht, stellt sich regelmäßig die nicht oft genug aufgeworfene Frage nach der örtlichen Zuständigkeit. Im Falle des Vorwurfs "Anordnen bzw. Zulassen der Inbetriebnahme von Fahrzeugen" kann diese Frage nunmehr dahingehend beantwortet werden, dass der Gerichtsstand dort anzunehmen ist, wo das Unternehmen seinen Sitz hat und der m...mehr