Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 1 Einleitung

Rz. 1 Die anwaltlichen Gebühren (und Auslagen) sind im RVG geregelt. Die Gegenstandswerte – im FamGKG Verfahrenswerte genannt – stehen nicht im RVG, sondern verweisen auf die Bestimmungen zu den Gerichtskosten, nämlich das ganze FamGKG und einige Bestimmungen des GNotKG. Die Anwaltsgebühren im Familienrecht sind Wertgebühren (im gerichtlichen Verfahren) oder Satzrahmengebühre...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / b) Bindungswirkung des Beschlusses gegenüber den Verfahrensbeteiligten

Rz. 4 Sind übereinstimmende Regeln für den Gebührenwert vorhanden, bindet dieser gem. §§ 53 ff., 55 Abs. 2 FamGKG erlassene Beschluss den Anwalt, § 32 Abs. 1 RVG. Der Beschluss wirkt auch für und gegen die übrigen an dem Gerichtsverfahren Beteiligten.[3]mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / c) Gewaltschutzsachen, § 210 FamFG, §§ 1, 2 GewSchG, §§ 41, 49 FamGKG

Rz. 25 Wie im Hauptsacheverfahren (§ 49 FamGKG) sind auch im Eilverfahren die Werte zusammenzurechnen, wenn Anträge sowohl nach § 1 GewSchG als auch nach § 2 GewSchG gestellt werden. Die Eilverfahren nach dem Gewaltschutzgesetz waren zusammen mit den Eilverfahren auf Zahlung eines Prozesskostenvorschusses und den Wohnungs- und Hausratszuweisungen immer schon diejenigen, auf ...mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / III. Hauptsacheverfahren und/oder Eilverfahren?

Rz. 30 Mit dem Mandanten muss besprochen werden, wie vorgegangen werden soll: Beide Verfahren oder nur eines, wenn ja: welches? Der Mandant muss wegen des beträchtlichen Kostenunterschiedes aufgeklärt werden und den Weg bestimmen. In Verfahrenskostenhilfesachen stellt sich das Problem unter dem Gesichtspunkt des so genannten Mutwillens in ähnlicher Weise (§§ 113 Abs. 1, 76 A...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / b) Beschwerde des Auskunftsberechtigten

Rz. 40 Der Gebührenwert des Auskunftsberechtigten bestimmt sich nach dem Ziel, also nach Interesse und Notwendigkeit der Auskunftserteilung zur Berechnung des Unterhalts; auch er wird gem. § 42 Abs. 1, 3 FamGKG geschätzt und beträgt – auch – als Gebührenwert eine Quote des Jahresbetrags des vorgestellten Unterhalts (vgl. § 8 Rdn 53). Rz. 41 Beispiel F hat gegen M einen Stufen...mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / VII. Vollstreckung der einstweiligen Anordnung

Rz. 37 Es gelten für die Anwaltsgebühren die Nrn. 3309 ff. VV RVG Zur Verfahrenskostenhilfe: Für die Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung erhält der Anwalt auch ohne besondere Beiordnung die Vergütung aus der Staatskasse, wenn für das Verfahren selbst die Verfahrenskostenhilfe bewilligt und der Anwalt beigeordnet war, es sei denn, dass der Beiordnungsbeschluss einen en...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 29 Die Verfahrenswerte für die Gerichtskosten ergeben sich aus den §§ 33 ff., 43 ff. FamGKG. Die besonderen Vorschriften für die Rechtsmittel finden sich in den §§ 40, 39 Abs. 2 FamGKG. Für die Anwaltsgebühren verweist § 23 Abs. 1 S. 1 RVG auf diese Bestimmungen. Die §§ 40, 39 Abs. 2 FamGKG gelten für die Zivilprozessverfahren genauso wie für die Verfahren der freiwillig...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / a) Rechtsmittel Ehescheidung/Aufhebung LPart/Eheaufhebung

Rz. 46 Werden beiderseits Rechtsmittel gegen den Beschluss in der Ehescheidung eingelegt, liegt derselbe Gegenstand vor.[50] Es ist also nur ein Wert anzusetzen, bei unterschiedlichen Werten der höhere (der Widerantrag kann gem. § 34 S. 1 FamGKG wegen geänderten Einkommens- oder Vermögensverhältnissen einen anderen Wert haben als der Antrag!). Eheaufhebung und Ehescheidung s...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / a) Beschwerde gegen den endgültigen Festsetzungsbeschluss

Rz. 5 Gegen den endgültigen Beschluss ist befristete Beschwerde zum OLG möglich. Die Beschwer muss über 200,00 EUR ausmachen, wobei die Umsatzsteuer eingerechnet wird[4] und aus der Differenz zwischen der Gesamtvergütung nach dem festgesetzten und der Gesamtvergütung nach dem angestrebten Wert ermittelt wird.[5] Zur Beschwerdefrist: Die Frist ist innerhalb von 6 Monaten einzu...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / c) Rechtsmittel Kindschaftssachen

Rz. 50 Identität soll anzunehmen sein, wenn in einer Umgangsregelung beide Parteien Beschwerde einlegen. Beim Umgang soll nur ein Gegenstand vorliegen, also keine Addition (wegen § 44 Abs. 2 S. 2 und § 45 Abs. 3 FamGKG), das soll auch dann gelten, wenn es sich um wechselseitige Anträge bzgl. des Umgangs mit mehreren Kindern handelt,[53] also auch nur dann ein Gegenstand. Rz....mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / d) Beschwerde gegen die Anordnung der Aussetzung des Verfahrens

Rz. 55 Nicht der Hauptsachewert, sondern Interesse der Parteien an der Entscheidung über die Aussetzung, § 3 ZPO, bestimmt den Verfahrenswert für die Beschwerde.[58] Angesetzt wurde 1/5 des Verfahrenswertes, "wenn nicht besondere Umstände, Erhöhung oder Ermäßigung veranlassen".[59]mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / a) Kindschaftssachen, §§ 151 ff. FamFG, §§ 41, 45 FamGKG

Rz. 23 Bei Kindschaftssachen ist die voraussichtliche Dauer der Regelung zu berücksichtigen, d.h. insbesondere das Lebensalter der Kinder; es ist zu berücksichtigen, ob die Regelung ein Kind oder mehrere Kinder betrifft. Auch wenn der Gesetzgeber ausdrücklich angeordnet hat, dass die Regelung, die mehrere Kinder betrifft, als ein Gegenstand zu bewerten ist (§ 44 Abs. 2 S. 1,...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 5. Missbräuchliche Antragsbegrenzung

Rz. 37 Beispiel Es waren in 1. Instanz monatlich 800,00 EUR Unterhalt gefordert worden, der Antrag wurde abgewiesen. Hiergegen wurde Beschwerde eingelegt. Während der Ausarbeitung der Beschwerdebegründung erkennt der Anwalt, dass die Beschwerde doch keine Aussicht auf Erfolg hat. Statt sie sofort zurückzunehmen, stellt er einen Beschwerdeantrag auf monatlich 100,00 EUR Unter...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / 1. Festsetzung des Gebührenwerts durch das Familiengericht

Rz. 1 Materiell verweist § 23 Abs. 1 RVG auf das FamGKG zur ausschließlichen Wertberechnung. Formell knüpft das RVG (§ 32 Abs. 1 RVG) grundsätzlich an die Festsetzung der für die Gerichtsgebühren maßgebenden Werte an, die – im Grundsatz – auch für den Anwalt bindend sind. Voraussetzung für jede Verfahrenswertfestsetzung ist, dass ein gerichtliches Verfahren stattgefunden hat ...mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / VI. Einstellung der Vollstreckung durch einstweilige Anordnung, § 242 FamFG i.V.m. § 769 ZPO, § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 RVG

Rz. 34 Zu den hier besprochenen einstweiligen Anordnungen gehören nicht gerichtliche Entscheidungen, durch die die Zwangsvollstreckung eingestellt wird, auch dann nicht, wenn sie im Einzelfall als einstweilige Anordnung bezeichnet werden. Rz. 35 Soweit es sich um Vollstreckung nach dem FamFG handelt (§§ 88 ff. FamFG) gilt § 93 FamFG, soweit es sich um die sonstige Vollstrecku...mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / b) Wohnungszuweisungs- und Haushaltssachen, § 200 Abs. 1, 2 FamFG, §§ 41, 48 FamGKG

Rz. 24 Die Wertunterschiede zwischen Ehewohnungszuweisungssachen und Haushaltssachen (§ 48 Abs. 1 FamGKG i.V.m. § 200 Abs. 1 Nr. 1 FamFG, § 1361b BGB bzw. § 48 Abs. 2 FamGKG i.V.m. § 200 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 1361a BGB) beruhen nicht auf der Vorläufigkeit der Regelung – die als solche gar nicht gegeben ist – sondern darauf, dass in den Trennungsfällen kein Eingriff in die Ei...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 2. Zur Unterscheidung: Antrag und Beschwer

Rz. 31 In der Ehesache und in den Familienstreitsachen ist ein Antrag erforderlich (§ 117 Abs. 1 S. 1 FamFG). Dieser Antrag bestimmt den Rechtsmittelwert; wird kein Antrag fristgerecht gestellt, gilt der Wert der Beschwer gem. § 40 Abs. 1 S. 2 FamGKG. Die Beschwer ist der Unterschied zwischen dem, was der Antragsteller I. Instanz verfolgte, und dem, was ihm das Erstgericht z...mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / V. Eilverfahren und Verfahrenskostenhilfe

Rz. 33 Die Verfahrenskostenhilfe muss für das Eilverfahren beantragt werden und zwar auch dann, wenn im Einzelfall ein Hauptsacheverfahren zeitgleich anhängig ist und dort die Verfahrenskostenhilfe bereits beantragt/bewilligt wurde. Das ergibt sich schon aus der Selbstständigkeit des Eilverfahrens (§ 51 Abs. 3 S. 1 FamFG). In der Regel wird – weil es auch prozessrechtlich ei...mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / II. Wert des Arrestverfahrens

Rz. 43 Das FamGKG enthält keine Verweisung für den Gebührenwert (die Verweisung in § 113 Abs. 1 FamFG ist nur die Verweisung für den Rechtsmittelwert, nicht für den Gebührenwert!). In § 41 FamGKG ist nur die einstweilige Anordnung, nicht aber der Arrest erwähnt. Der Wert ist nach § 42 Abs. 1 FamGKG zu ermitteln. Die Grundsätze, nach denen der Wert bisher über § 3 ZPO geschät...mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / d) Verfahrenskostenvorschuss, § 246 Abs. 1 FamFG, § 35 FamGKG

Rz. 26 Herkömmlich ist der volle Wert des verlangten Verfahrenskostenvorschusses (§§ 1360a Abs. 4, 1361 Abs. 4 BGB) Gegenstandswert gewesen, ungeachtet des Charakters als Eilverfahren. Auch heute ist der volle Wert (§§ 41, 35 FamGKG) und nicht ein halbierter Wert zu berücksichtigen. Ebenso wie bei den Gewaltschutzsachen und den Zuweisungen von Wohnungs- und Haushaltsgegenstä...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 3. § 40 Abs. 2 S. 1 FamGKG: Begrenzung des zweitinstanzlichen Verfahrenswertes

Rz. 34 N. Schneider [37] hat hierzu folgendes Beispiel gebildet: F klagt Unterhalt für die ersten zwölf Monate ein mit monatlich 1.000,00 EUR und will für das zweite Jahr 1.200,00 EUR monatlich. M wird verurteilt und legt Beschwerde ein, indem er sich gegen die Unterhaltszahlung nach Ablauf eines Jahres wehrt. Die ersten zwölf Monate haben einen Wert von 12 × 1.000,00 EUR = 12....mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 2. Bewertung des laufenden Unterhalts

Rz. 42 § 51 Abs. 1 und Abs. 2, § 35 FamGKG sind auch in der Rechtsmittelinstanz anzuwenden. Sind die ersten zwölf Monate ab Klageerhebung in der 1. Instanz im Rechtsmittelverfahren nicht streitig, sondern geht es um spätere Zeiträume, ist gem. § 40 Abs. 2 S. 1 FamGKG eine entsprechende Anwendung des § 51 Abs. 1 FamGKG geboten, d.h. der Wert des Rechtsmittelverfahrens wird na...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / a) Beschwerde des Auskunftsverpflichteten

Rz. 39 Für die Beschwerde desjenigen, der Auskunft im Unterhalt oder Zugewinn erteilen soll, hat der BGH die Beschwer allein aus dem "Interesse, die Auskunft nicht geben zu müssen" hergeleitet.[41] Maßgebend ist der Aufwand an Zeit und Kosten, den die Auskunftserteilung verursacht.[42] Die Kosten der Heranziehung sachverständiger Dritter wie Rechtsanwalt oder Steuerberater g...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / b) Rechtsmittel Unterhalt/Zugewinn

Rz. 47 Beispiel 1 Ist etwa eine Unterhaltsentscheidung über 500,00 EUR monatlich ergangen und legt der Antragsteller Beschwerde wegen abgewiesener 300,00 EUR ein, während der Antragsgegner Anschlussberufung wegen der zugesprochenen 500,00 EUR einlegt, beträgt der Gebührenwert des Beschwerdeverfahrens 12 × 800,00 EUR. Das Gleiche gilt, wenn in 1. Instanz 15.000,00 EUR Zugewin...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / b) Beschwerde gegen den vorläufigen Festsetzungsbeschluss

Rz. 6 Gegen die vorläufige Festsetzung gem. § 55 Abs. 1 S. 1 FamGKG können Einwendungen nur im Verfahren nach § 58 FamGKG (Anordnung einer Vorauszahlung) geltend gemacht werden. Ob diese Einschränkung auch dem Anwalt entgegengehalten werden kann, ist umstritten.[7]mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / C. Die Gerichtskosten

Rz. 56 Beschwerden gegen Endentscheidungen wegen des Hauptgegenstandesmehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / a) Reihenfolge bei der Berechnung

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / b) Herabsetzung gem. § 41 FamGKG – Regel oder Ausnahme?

Rz. 20 Eine weitere streitige Frage ist, Nach zweiter Ansicht ist nach d...mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / c) Vorliegen der "geringeren Bedeutung"

Rz. 21 Folgt man der Meinung, dass der zu halbierende Wert der bereits überprüfte Hauptsachewert ist (§ 41 FamGKG), reduziert sich die dann vorzunehmende Prüfung tatsächlich auf die Frage, inwieweit eine "geringere Bedeutung" vorliegt. Es wird dann nur gefragt,mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / C. Rechenbeispiele

Rz. 45 "Rückstand" ist in den Beispielen 1 bis 4 ausgespart. Es ist jeweils die Frage nach geltend gemachten Rückständen gesondert zu prüfen. In jeder Angelegenheit ist gesondert die Umsatzsteuer und die Postpauschale angefallen. Rz. 46 Beispiel 1 Isolierter Zivilprozess auf Trennungsunterhalt/Hauptsache über monatlich 800,00 EUR (Wert: 800,00 EUR x 12 = 9.600,00 EUR); dazu Ei...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / d) Umfang der Sperre

Rz. 109 Richtig ist die Lösung, dass diejenigen Gebühren, die überhaupt nur vor der Beiordnung angefallen sind und die nach der Beiordnung nicht mehr anfallen, vom Mandanten gefordert werden können. Hinsichtlich dieser Gebühren besteht kein Anspruch gegen die Staatskasse.[132] Gebühren hingegen, die vor und nach der Beiordnung angefallen sind (und natürlich Gebühren, die nur...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / c) Lösungsvorschläge

Rz. 33 Fall (1): [31] Der Mandant ist "wegen Beratungshilfe" (§ 6 Abs. 2 S. 1 BerHG) zum Anwalt gekommen; weil er von Anfang an in Beratungshilfe beraten oder vertreten werden wollte, ist er der typische Fall der "nachträglichen Antragstellung". Der Anwalt verdient die Gebühren gem. § 34 RVG, Nrn. 2300, 1000 ff. VV RVG. Bekommt der Mandant die Beratungshilfe bewilligt, darf d...mehr

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§ 6 Die Anrechnung / 1. Anrechnung auf eine später oder gleichzeitig entstehende Gebühr

Rz. 14 In den Fällen (3) ist die gesetzliche Anrechnungslage klar definiert: Sie ergibt sich im Fall der Anm. Abs. 6 zu Vorb. 3 VV RVG (Zurückverweisung) ebenso wie in den Fällen der Anm. Abs. 1, 2 und 3 zu Nr. 3100 VV RVG (vereinfachtes Unterhaltsverfahren, Urkunden- und Wechselprozess, Vermittlungsverfahren), ferner im Fall des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG und ebenso für die Anrec...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / d) Rechenbeispiele

Rz. 117 Beispiel 1 Der Antragsteller forderte 5.000,00 EUR. Er hat dem Anwalt die angefallenen 1,0 Gebühren für das VKH-Verfahren und weitere 100,00 EUR als Vorschuss bezahlt. Es wurde ihm Verfahrenskostenhilfe gegen Raten bewilligt. Der Rechtsstreit wird durchgeführt. Es fallen folgende Gebühren an:mehr

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§ 7 Das Verbundverfahren / 1. Zu Fall (1)

Rz. 8 Bei der sog. unechten Abtrennung (§ 137 Abs. 5 S. 1 FamFG) bleibt trotz der Abtrennung der Verbund bestehen. Die Gebührenabrechnung erfolgt in zwei Teilen: Zunächst entstehen Gebühren bis zur Abtrennung. Wenn dann der Schlussbeschluss ergeht, zeigt sich, ob noch weitere Gebühren nach der Abtrennung entstanden sind oder nicht. Insgesamt fallen nicht mehr und nicht wenig...mehr

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§ 7 Das Verbundverfahren / 2. Zu Fall (2)

Rz. 13 Fall (2) betrifft die so genannte echte Abtrennung (§ 137 Abs. 5 S. 2, Abs. 3 FamFG). Diese echte Abtrennung, durch die ein Verfahren aus dem Verbund herausgelöst wird, kommt im FamFG nur für die in § 137 Abs. 3 genannten Kindschaftssachen vor. Das Übergangsrecht hat weitere Fälle echter Abtrennung in Art. 111 des FGG-RG vorgesehen (Art. 111 Abs. 4, 5 FGG-RG).[5] Rz. ...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / 1. Allgemeines

Rz. 31 Die Einigungsgebühr tritt niemals allein auf. Je nach Sachlage wird sie von den Gebühren der Nrn. 3100 f., 2300 VV RVG oder auch § 34 RVG (str., vgl. Rdn 35) begleitet. Auch die Gebühren gem. Nrn. 3400, 3401 VV RVG können Begleitgebühr der Einigungsgebühr sein. Alle diese Betriebsgebühren sind vom Entstehen der Einigungsgebühr unabhängig. Sie gelten die Tätigkeit des ...mehr

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§ 7 Das Verbundverfahren / B. Die Abrechnung des Verbundes

Rz. 2 Das Rechtsinstitut des Verbundes wurde in das Gebührenrecht übersetzt: Es gelten für alle Verfahrensarten die gleichen Gebührenbestimmungen, also die Gebühren des 3. Teils des VV RVG. Alle obligatorischen und fakultativen Verbundsachen sind eine einzige gebührenrechtliche Angelegenheit (§ 16 Nr. 4 RVG). Die Gegenstandswerte sowohl für die ZP-Verfahren als auch für die ...mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / 3. Insbesondere: Die einstweilige Anordnung/Unterhalt, § 246 Abs. 1 FamFG – Leistungsverfügung; Behandlung der Rückstände

Rz. 28 Die Unterhaltsanordnung ist (§ 246 Abs. 1 FamFG) ebenso wie die Anordnung eines Verfahrenskostenvorschusses eine Leistungsverfügung, die oft die Hauptsache ersetzt. Es ist streitig, ob das bedeutet, dass grundsätzlich vom vollen Wert auszugehen ist (§ 51 Abs. 1 FamGKG).[31] Rz. 29 Im früheren Recht gab es kein Rückstandsproblem, weil damals ausschließlich der 6-Monats-...mehr

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§ 15 Die Vergütungsvereinba... / D. Muster

Rz. 21 Muster 1: Vergütungsvereinbarung/Honorarvereinbarung Vergütungsvereinbarung/Honorarvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant Für die außergerichtliche/gerichtliche anwaltliche Vertretung in der Angelegenheit Mustermann gegen Mustermann wegen elterlicher Sorge (Umgang) wird (alternativ)mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / cc) Festgebühren

Rz. 18 Die Gebühren gem. Nrn. 2501, 2503 und 2508 VV RVG sind Festgebühren. Deswegen fallen die Gebühren in dieser Höhe auch dann an, wenn im Einzelfall die verdiente Gebühr geringer wäre (z.B. eine 0,5 Gebühr aus Wert 500,00 EUR sind in der Tabelle gem. § 13 RVG 22,50 EUR; dennoch erhält der Anwalt die Geschäftsgebühr gem. Nr. 2501 VV RVG mit 35,00 EUR (und dazu die 15,00 E...mehr

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§ 15 Die Vergütungsvereinba... / IV. Kostenerstattung durch Gegner

Rz. 17 § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO regelt die Kostenerstattungspflicht des zur Kostentragung verurteilten Gegner dergestalt, dass nur die gesetzliche Vergütung zu erstatten ist. Nur diese ist "notwendig" und damit zu erstatten. Eine zwischen Anwalt und Mandant vereinbarte höhere Vergütung ist von der unterliegenden Partei nur bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren zu erstatten. Die...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / bb) Der Mehrvergleich außerhalb § 48 Abs. 3 RVG

Rz. 93 Mehrvergleiche werden auch außerhalb der Reichweite von § 48 Abs. 3 RVG abgeschlossen. Wird z.B. im Ehescheidungsverfahren der Trennungsunterhalt vergleichsweise geregelt, ist das ein Vertrag i.S.d. § 48 Abs. 3 RVG. Die Vergütung der Anwaltsgebühren erfolgt ohne ausdrücklichen Antrag und ohne Bewilligung. Wird dagegen im Verfahren über den Trennungsunterhalt der nache...mehr

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§ 15 Die Vergütungsvereinba... / 1. Vereinbarung eines Pauschalhonorars mit Festbetrag

Rz. 8 Der Anwalt kann für seine Tätigkeit in einem konkreten Mandat, das möglichst genau zu bezeichnen ist, mit dem Mandanten einen Festbetrag als Vergütung vereinbaren. Dabei muss er jedoch darauf achten, dass die gesetzlichen Gebühren nicht unterschritten werden und dass er den Festbetrag im Hinblick auf den zeitlichen Aufwand der konkreten Mandatsbearbeitung nicht zu niedr...mehr

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§ 6 Die Anrechnung / D. Anrechnung und Postpauschale, Nr. 7002 VV RVG

Rz. 44 Die Postpauschale wird aus den gesetzlichen Gebühren, nicht aus den durch die Anrechnung gekürzten Gebühren errechnet, getrennt für die erste und die zweite Angelegenheit. Sie unterliegt nicht der Anrechnung.[29]mehr

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / 2. Mehrere Aufträge nacheinander – eine oder mehrere Angelegenheiten im Vertretungsmandat: § 15 Abs. 5 RVG

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§ 6 Die Anrechnung / 3. Anrechnung gem. Anm. Abs. 1 zu Nr. 3101, Anm. zu Nr. 3201, Anm. Abs. 2 zu Nr. 3104, Anm. Abs. 1 zu Nr. 3202 VV RVG

Rz. 17 Zu Fall (4): In dem unter (4) beschriebenen Fall stand das Wort "entsteht" seit Inkrafttreten des RVG. Es war umstritten, ob "entsteht" bedeutet, dass eine Anrechnung nur auf Gebühren des Verfahrens (2) stattfindet, die vor den entsprechenden Gebühren des Verfahrens (1) bereits entstanden waren, oder auch auf solche, die zeitlich nach der Protokollierung/dem Einigungs...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / a) Der Rechtsstreit wird in voller Höhe durchgeführt, obwohl die Verfahrenskostenhilfe nur teilweise bewilligt wurde

Rz. 121 Es kommt vor, dass das Gericht dem Kläger Verfahrenskostenhilfe nur für einen Teil des Anspruchs[148] bewilligt, weil die Erfolgsaussicht für den übersteigenden Teil verneint wird. Es kommt weiter vor, dass in diesen Fällen der Mandant darauf besteht, auf eigenes Kostenrisiko das Verfahren in voller Höhe durchzuführen. Das Gleiche gilt, wenn dem Antragsgegner zur Ver...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / aa) Beratungshilfegebühren, Zahlungen gem. § 9 BerHG

Rz. 115 Die Gebühr gem. Nr. 2500 VV RVG wird nicht angerechnet, die Gebühren gem. Nrn. 2501, 2503 VV RVG werden entsprechend der jeweiligen Regelung angerechnet. Nach h.M. werden diese Gebühren nicht zuerst auf die Differenz zwischen der Wahlanwaltsvergütung und der VKH-Vergütung angerechnet, sondern unmittelbar auf die VKH-Vergütung, und zwar nicht nur auf die Verfahrensgeb...mehr

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§ 6 Die Anrechnung / b) Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr und von Verfahrensgebühren und Terminsgebühren aufeinander

Rz. 39 In Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG heißt es: "Die Anrechnung erfolgt nach dem Wert des Gegenstandes, der auch Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens ist". In Vorb. 3 Abs. 5 und 6 VV RVG heißt es, dass angerechnet wird, "soweit der Gegenstand eines selbstständigen Beweisverfahrens auch Gegenstand eines Rechtsstreits ist oder wird" bzw. "soweit eine Sache an ein Gericht zurückve...mehr