Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / aa) Eilverfahren

Rz. 4 Einstweilige Anordnungen, §§ 49 ff.,119 FamFG Beschwerden gegen einstweilige Anordnungen sind nur ausnahmsweise statthaft (§ 57 FamFG). Soweit eine Beschwerde überhaupt statthaft ist, setzt sie voraus, dass entweder vor dem Erlass der einstweiligen Anordnung mündlich verhandelt wurde oder, dass wenn die einstweilige Anordnung ohne vorherige mündliche Verhandlung erging,...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / bb) Arrestverfahren, §§ 916 ff. ZPO, § 119 FamFG

Rz. 6 Das Arrestverfahren war verfahrensrechtlich immer schon ein selbstständiges Verfahren, das mit einer Endentscheidung endete. Dies gilt weiterhin. Wird der Arrest nach mündlicher Verhandlung erlassen, ist die Beschwerde gegeben; wird ohne mündliche Verhandlung entschieden, hat der Gläubiger die sofortige Beschwerde § 567 Abs. 1 ZPO, während der Schuldner (nur) den Wider...mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / 4. Einstweilige Anordnung durch das Beschwerdegericht, Vorb. 3.2 Abs. 2 S. 2 VV RVG

Rz. 6 Ist das Beschwerdegericht gem. § 50 Abs. 1 FamFG als Gericht der Hauptsache anzusehen, bestimmen sich die Gebühren nach den Vorschriften für die 1. Instanz. Diese einstweilige Anordnung ist ein selbstständiges Verfahren, für das nur wegen der in der Rechtsmittelinstanz anhängigen Hauptsache die Zuständigkeit des OLG begründet ist, das hier aber gerade nicht als Rechtsm...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / a) Festsetzung durch das Familiengericht

Rz. 2 Das Familiengericht setzt gem. § 55 FamGKG einen vorläufigen Wert an, wenn dies zur Einforderung von Gebühren erforderlich ist; es setzt durch einen Beschluss gem. § 55 Abs. 2 FamGKG den Gebührenwert endgültig fest. Wenn allerdings über die Entscheidung des Amtsgerichts ein Rechtsmittel zum OLG eingelegt ist, muss das OLG den Rechtsmittelwert festsetzen; an diese Fests...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / b) Begriff "Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands"

Rz. 3 Die Endentscheidung ist eine Entscheidung, die den Rechtszug beendet. Eine "Endentscheidung" kann also auch eine Neben- und Zwischenentscheidung sein. Diese sind hier aber nicht angesprochen. In Vorbemerkung 3.2.1 Nr. 2b VV RVG ist nur von "Endentscheidungen wegen des Hauptgegenstands" die Rede. "Hauptgegenstand" kann man als das Verfahrensziel bezeichnen. "Hauptgegens...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / I. überblick

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / c) Das sogenannte Stillhalteabkommen

Rz. 28 Eine Partei legt Beschwerde "zur Fristwahrung" ein und bittet den Gegnervertreter, sich vorläufig noch nicht zu bestellen. Derartige Wünsche sollten zurückhaltend geäußert werden. Eine berufsrechtliche Verpflichtung einer solchen Forderung nachzukommen, besteht nicht. Kommt der Anwalt dem Wunsch nicht nach, kann er die Gebühren erstattet verlangen wie sonst auch. Komm...mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / 6. Das Verfahren nach § 156 Abs. 3 S. 1 FamFG

Rz. 13 Wird im ersten Termin eine Einigung im Verfahren über Aufenthalt, Umgang und Herausgabe nicht erzielt, hat das Gericht mit den Beteiligten und dem Jugendamt den Erlass einer einstweiligen Anordnung zu erörtern. Es wird besprochen, ob der Antragsteller beantragt, eine einstweilige Anordnung zu erlassen; es wird auch erörtert, ob von Amts wegen eine einstweilige Anordnu...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / b) Erstattungspflicht des Gegners

Rz. 26 Es ist heute unstreitig, dass die Kosten des Anwalts, der vom Rechtsmittelgegner nach Erhalt der Rechtsmittelschrift beauftragt wurde, "notwendige" Kosten sind, die erstattungspflichtig sind, wenn eine entsprechende Kostengrundentscheidung ergeht. Dies gilt auch, wenn der Rechtsmittelführer erklärt hat, nur zur Fristwahrung das Rechtsmittel einzulegen. Der Beschwerdeg...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / a) Die ermäßigte Verfahrensgebühr

Rz. 25 Wurde keine Mandatsanzeige im Beschwerdeverfahren abgegeben und wird sodann die gegnerische Beschwerde zurückgenommen, kann der Anwalt die 1,1 Gebühr gem. Nr. 3201 S. 1 Nr. 1 VV RVG erstattet verlangen, wenn er darlegen und glaubhaft machen kann, dass er mehr getan hat, als nur die Beschwerdeschrift und den Antrag auf Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist entgeg...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / D. Rechenbeispiele

Rz. 58 Beispiel 1 Im Verbundendbeschluss wird u.a. ein Antrag auf nachehelichen Unterhalt (monatlich 800,00 EUR) und ein Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts (Wert: 3.000,00 EUR) abgelehnt. Gegen beides wird Rechtsmittel eingelegt. Der Wert beträgt: 12 × 800,00 EUR + 3.000,00 EUR = 12.600,00 EUR.mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / 1. Die Verfahrensgebühr

Rz. 2 Die Verfahrensgebühr entsteht nach den allgemeinen Regeln (Nr. 3100 VV RVG). Der Anwalt muss beauftragt sein, im Eilverfahren tätig zu werden. Es muss geklärt werden, ob Auftrag zu einer Hauptsache oder zu einem Eilverfahren oder zu beiden Verfahren vorliegt. Ein entsprechender Text in der Vollmacht (die nur das Außenverhältnis betrifft) reicht nicht aus.[1] Wenn es si...mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / I. § 34 Abs. 1 S. 2 RVG: Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts

Rz. 41 Ermittlung der Gebühr: Die Beratungstätigkeit des Anwalts ist Dienstvertrag, so dass § 612 Abs. 2 BGB anzuwenden ist, oder Werkvertrag, so dass § 632 Abs. 2 BGB in Betracht kommt. Eine "Taxe" besteht nicht, weil die entsprechenden gesetzlichen Regelungen, die eine "Taxe" sein könnten, eben gestrichen wurden.[20] "übliche Vergütung" ist, was "am gleichen Ort in gleichen...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / a) Gebühr gem. Nr. 2500 VV RVG: Beratungshilfegebühr, sog. Schutzgebühr

Rz. 15 Der Anwalt erhält vom Mandanten die Beratungshilfegebühr Nr. 2500 VV RVG i.H.v. 15,00 EUR. Die Gebühr schließt die evtl. Postpauschale und die Umsatzsteuer bereits ein (Anm. zu Nr. 2500 VV RVG).mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / c) Hauptsacheverfahren und Verfahren einstweilige Anordnung

Rz. 10 Diese Verfahren[6] sind zwei selbstständige gerichtliche Verfahren, also zwei Angelegenheiten (§ 17 Nr. 4b, 4d RVG, § 15 Abs. 2 RVG). Ob dann, wenn vorgerichtlich Hauptsache und einstweiliger Rechtsschutz Gegenstand der Tätigkeit des Anwalts sind, die Geschäftsgebühr zweimal anfällt, ist streitig; nimmt man nur ein Verfahrensziel an, ist es konsequent, auch nur eine G...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / 2. Festsetzung der Beratungshilfevergütung

Rz. 19 Die Vergütung (§ 44 RVG) wird durch den Urkundsbeamten festgesetzt (§ 55 Abs. 4 RVG i.V.m. § 4 Abs. 1 BerHG). Der Rechtsbehelf ist die Erinnerung gem. § 56 Abs. 1 RVG. Diese Erinnerung ist der einzige Rechtsbehelf (§ 7 BerHG).mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / 2. Die Terminsgebühr

Rz. 4 Die Terminsgebühr entsteht im Eilverfahren unter den in Vorb. 3 Abs. 3, Anm. Abs. 2 zu Nr. 3104 VV RVG genannten Voraussetzungen, alsomehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / b) Anträge auf Aufhebung oder Abänderung einer einstweiligen Anordnung (§ 54 FamFG)

Rz. 9 Das Verfahren bis zum Erlass der einstweiligen Anordnung ist zusammen mit (allen) Verfahren auf Aufhebung oder Abänderung der einstweiligen Anordnung als ein gebührenrechtlicher Gegenstand abzurechnen. Dies gilt für die Anwaltsgebühren (§ 16 Nr. 5, §15 Abs. 2 RVG) und ebenso für die Gerichtskosten (Vorb. 1.4 FamGKG KV).mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / d) Beispielsfälle

Rz. 22 Die Lösung, dass die Hälfte des Hauptsachewertes Regelwert ist, wird dadurch freilich praktikabler, dass die Gleichwertigkeit im Bestand des Titels weit gesehen wird, Gleichwertigkeit also angenommen wird,mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 1. Der Verkehrsanwalt im Beschwerdeverfahren

Rz. 23 Wenn der Mandant einen Rechtsstreit an einem auswärtigen Gericht führt, hat er die Möglichkeit, entweder einen dortigen Anwalt zu beauftragen und an seinem Wohn- oder Geschäftsort einen Verkehrsanwalt (Korrespondenzanwalt) zu beauftragen oder er beauftragt einen örtlichen Anwalt mit der Prozessführung, dieser fährt also zu dem auswärtigen Gericht zu den Terminen. Die ...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / 1. Festsetzung der Verfahrenskostenhilfevergütung

Rz. 17 Die Festsetzung erfolgt durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (§ 55 Abs. 1, Abs. 4 RVG). Gegen die Festsetzung ist die Erinnerung (§ 56 Abs. 1 RVG) und die Beschwerde (§ 56 Abs. 2 S. 1 RVG i.V.m. § 33 Abs. 3 bis 8 RVG) gegeben. Der Wert des Beschwerdegegenstandes muss auch hier 200,00 EUR übersteigen (§ 56 Abs. 2 S. 1, § 33 Abs. 3 S. 1 RVG). Rz. 18 Wichtig ist, ...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / 1. Festsetzung durch das Familiengericht

Rz. 9 § 33 RVG betrifft die Fälle, in denen entweder eine Kostenfestsetzung für die Gerichtsgebühren nicht stattfindet (weil das Verfahren gerichtsgebührenfrei ist oder weil sich die Gebühren nicht nach dem Wert richten) oder weil die Bewertungsvorschriften für die Gerichtsgebühren und die Anwaltsgebühren nicht übereinstimmen. Diese Festsetzung erfolgt nur auf Antrag und bind...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 4. Beschwerde und Unterhaltsrückstände

Rz. 45 Unterhaltsrückstände rechnen nur bis zur Einreichung des Antrags bei Gericht (nicht bis zur Rechtsmitteleinreichung).[49]mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / I. Festsetzung nach §§ 53 ff. FamGKG für Anwalts- und Gerichtskosten

1. Festsetzung des Gebührenwerts durch das Familiengericht Rz. 1 Materiell verweist § 23 Abs. 1 RVG auf das FamGKG zur ausschließlichen Wertberechnung. Formell knüpft das RVG (§ 32 Abs. 1 RVG) grundsätzlich an die Festsetzung der für die Gerichtsgebühren maßgebenden Werte an, die – im Grundsatz – auch für den Anwalt bindend sind. Voraussetzung für jede Verfahrenswertfestsetzun...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / a) Beschwerde gegen Versagung der VKH-Bewilligung

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / IV. Gerichtskosten

Rz. 32 Die Gerichtskosten richten sich nach Nrn. 1410 ff. FamGKG KV. Für Kindschaftssachen gelten ermäßigte Sätze (Nrn. 1410–1412 FamGKG KV), für die einstweiligen Anordnungen in den übrigen Familiensachen (Familienstreitsachen § 112 FamFG und die in der Vorb. 1.3.2 FamGKG KV genannten Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit) gelten die Gebührensätze gem. Nrn. 1420–1424 F...mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / 1. Wertvorschrift: § 41 FamGKG, Maßstäbe für die Wertfestsetzung

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / B. Die Verfahrenswerte

I. Allgemeines 1. Gesetzliche Regelung Rz. 29 Die Verfahrenswerte für die Gerichtskosten ergeben sich aus den §§ 33 ff., 43 ff. FamGKG. Die besonderen Vorschriften für die Rechtsmittel finden sich in den §§ 40, 39 Abs. 2 FamGKG. Für die Anwaltsgebühren verweist § 23 Abs. 1 S. 1 RVG auf diese Bestimmungen. Die §§ 40, 39 Abs. 2 FamGKG gelten für die Zivilprozessverfahren genauso...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / c) Kosten für diesen Beschluss

Rz. 7 Das Kostenfestsetzungsverfahren in 1. Instanz ist gerichtsgebührenfrei. In der 2. Instanz fallen im Verfahren gem. § 59 Abs. 3 S. 1 FamGKG gleichfalls keine Gerichtsgebühren an, außer wenn eine nicht statthafte Beschwerde eingelegt wurde.[8]mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / III. Vollstreckung des Arrestes

Rz. 44 Es gelten die gleichen Grundsätze wie für die Vollstreckung der einstweiligen Anordnung (oben § 12 Rdn 37–39).mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / II. Festsetzung der Werte nach § 33 RVG

1. Festsetzung durch das Familiengericht Rz. 9 § 33 RVG betrifft die Fälle, in denen entweder eine Kostenfestsetzung für die Gerichtsgebühren nicht stattfindet (weil das Verfahren gerichtsgebührenfrei ist oder weil sich die Gebühren nicht nach dem Wert richten) oder weil die Bewertungsvorschriften für die Gerichtsgebühren und die Anwaltsgebühren nicht übereinstimmen. Diese Fes...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 1. Beschwerde gegen Auskunftsbeschlüsse

a) Beschwerde des Auskunftsverpflichteten Rz. 39 Für die Beschwerde desjenigen, der Auskunft im Unterhalt oder Zugewinn erteilen soll, hat der BGH die Beschwer allein aus dem "Interesse, die Auskunft nicht geben zu müssen" hergeleitet.[41] Maßgebend ist der Aufwand an Zeit und Kosten, den die Auskunftserteilung verursacht.[42] Die Kosten der Heranziehung sachverständiger Drit...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 3. Beschwerde gegen ein Urteil auf Belegvorlage

Rz. 44 Ist der Antragsgegner zu einer unmöglichen Leistung verurteilt (z.B. auf Vorlage des Einkommensteuerbescheids, der aber noch immer nicht ergangen ist), ist der Wert des Rechtsmittelverfahrens nach dem Aufwand an Zeit und Kosten zu bestimmen, der notwendig ist, um etwaige Vollstreckungsversuche zu verhindern.[48]mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / A. Die Festsetzung der Gebührenwerte, Rechtsbehelfe

I. Festsetzung nach §§ 53 ff. FamGKG für Anwalts- und Gerichtskosten 1. Festsetzung des Gebührenwerts durch das Familiengericht Rz. 1 Materiell verweist § 23 Abs. 1 RVG auf das FamGKG zur ausschließlichen Wertberechnung. Formell knüpft das RVG (§ 32 Abs. 1 RVG) grundsätzlich an die Festsetzung der für die Gerichtsgebühren maßgebenden Werte an, die – im Grundsatz – auch für den...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 6. Beispiele für Beschwerden gegen Entscheidungen i.S.d. Nr. 3500 VV RVG

a) Beschwerde gegen Versagung der VKH-Bewilligung Rz. 52 Es gilt § 23a Abs. 1 RVG.[55] b) Beschwerde gegen Festsetzung des Gegenstandswertes bei VKH Rz. 53 Beschwerde des Anwalts: nach Wahlanwaltsgebühren. Beschwerde der Partei: Mehrbelastung bzgl. Gerichtskosten und Anwaltskosten.[56] c) Beschwerde gegen Ablehnung einer Terminsverlegung (unzulässige Beschwerde!) Rz. 54 Das OLG Nü...mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / II. Die Gegenstandswerte

Rz. 18 Auch die Gebührenwerte der einstweiligen Anordnungen sind nicht nur für die Gerichtskosten, sondern über § 23 Abs. 1 RVG auch für die Anwaltsgebühren im FamGKG geregelt. § 41 i.V.m. §§ 33 ff., 43 ff. FamGKG regelt die Werte auch für die einstweilige Anordnung ausschließlich (§ 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 1 FamGKG). 1. Wertvorschrift: § 41 FamGKG, Maßstäbe für die Wertfestse...mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / e) Herausgabe persönlicher Sachen, § 42 Abs. 1, 3 FamGKG

Rz. 27 Das Hauptsacheverfahren würde nach § 42 Abs. 1, Abs. 3 FamGKG bewertet werden. Auch in diesen Verfahren kann vom vollen Wert der Gegenstände (und nicht nur vom Benutzungsinteresse) ausgegangen werden, wenn anzunehmen ist, dass ein Hauptsacheverfahren nicht (mehr) nachfolgt.mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / 2. Rechtsbehelfe

a) Beschwerde gegen den endgültigen Festsetzungsbeschluss Rz. 5 Gegen den endgültigen Beschluss ist befristete Beschwerde zum OLG möglich. Die Beschwer muss über 200,00 EUR ausmachen, wobei die Umsatzsteuer eingerechnet wird[4] und aus der Differenz zwischen der Gesamtvergütung nach dem festgesetzten und der Gesamtvergütung nach dem angestrebten Wert ermittelt wird.[5] Zur Bes...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / b) Beschwerde gegen Festsetzung des Gegenstandswertes bei VKH

Rz. 53 Beschwerde des Anwalts: nach Wahlanwaltsgebühren. Beschwerde der Partei: Mehrbelastung bzgl. Gerichtskosten und Anwaltskosten.[56]mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / B. Arrest, §§ 119 Abs. 2, 112 FamFG, §§ 916–934 und 943–945 ZPO

I. Gebühren Rz. 41 Die Gebühren fallen gem. Nr. 3100, Vorb. 3 Abs. 3, Anm. Abs. 2 zu Nr. 3104 VV RVG an. Das gilt auch, wenn der Arrest gem. § 943 Abs. 1 ZPO beim OLG beantragt wird (Vorb. 3.2 Abs. 2 S. 2 VV RVG i.V.m. § 119 Abs. 2 FamFG).[37] Rz. 42 Zur Terminsgebühr: Im Arrestverfahren ist zunächst die mündliche Verhandlung nicht obligatorisch (§§ 922, 936 ZPO). Die mündlich...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / 3. Beschlussverfahren für beide Verfahrenstypen

Rz. 8 Das Festsetzungsverfahren gilt gleichermaßen für die Verfahren Ehesachen und Familienstreitsachen wie FG-Sachen.mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / 2. Einzelfälle, Umstände, die bei der Bewertung zu berücksichtigen sind

a) Kindschaftssachen, §§ 151 ff. FamFG, §§ 41, 45 FamGKG Rz. 23 Bei Kindschaftssachen ist die voraussichtliche Dauer der Regelung zu berücksichtigen, d.h. insbesondere das Lebensalter der Kinder; es ist zu berücksichtigen, ob die Regelung ein Kind oder mehrere Kinder betrifft. Auch wenn der Gesetzgeber ausdrücklich angeordnet hat, dass die Regelung, die mehrere Kinder betriff...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / I. Allgemeines

1. Gesetzliche Regelung Rz. 29 Die Verfahrenswerte für die Gerichtskosten ergeben sich aus den §§ 33 ff., 43 ff. FamGKG. Die besonderen Vorschriften für die Rechtsmittel finden sich in den §§ 40, 39 Abs. 2 FamGKG. Für die Anwaltsgebühren verweist § 23 Abs. 1 S. 1 RVG auf diese Bestimmungen. Die §§ 40, 39 Abs. 2 FamGKG gelten für die Zivilprozessverfahren genauso wie für die V...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / 3. Geltungsbereich

Rz. 11 Das Festsetzungsverfahren gilt gleichermaßen für die Verfahren Ehesachen und Familienstreitsachen wie FG-Sachen.mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 5. Beiderseitige Rechtsmittel, § 39 Abs. 2 FamGKG

a) Rechtsmittel Ehescheidung/Aufhebung LPart/Eheaufhebung Rz. 46 Werden beiderseits Rechtsmittel gegen den Beschluss in der Ehescheidung eingelegt, liegt derselbe Gegenstand vor.[50] Es ist also nur ein Wert anzusetzen, bei unterschiedlichen Werten der höhere (der Widerantrag kann gem. § 34 S. 1 FamGKG wegen geänderten Einkommens- oder Vermögensverhältnissen einen anderen Wer...mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / A. Die einstweilige Anordnung, §§ 49 ff. FamFG

I. Gebühren Rz. 1 In den Eilverfahren, Zivilprozessverfahren wie auch der FG-Verfahren fallen die Verfahrensgebühr mit 1,3 (Nr. 3100 VV RVG) und die Terminsgebühr mit 1,2 (Vorb. 3 Abs. 3 S. 1, 3 Nr. 2, Anm. Abs. 2 zu Nr. 3104 VV RVG) und die Einigungsgebühr mit 1,0 (Nrn. 1000, 1003 VV RVG) an. 1. Die Verfahrensgebühr Rz. 2 Die Verfahrensgebühr entsteht nach den allgemeinen Rege...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / c) Beschwerde gegen Ablehnung einer Terminsverlegung (unzulässige Beschwerde!)

Rz. 54 Das OLG Nürnberg hat 1/10 des Hauptsacheverfahrenswertes angesetzt, § 227 Abs. 4 S. 3, § 572 ZPO, § 33 RVG.[57]mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 4. § 39 Abs. 2 FamGKG

Rz. 36 Betreffen Antrag und Widerantrag denselben Gegenstand, werden die Werte nicht zusammengerechnet, sondern ist nur der Wert des höheren Anspruchs maßgebend. Es gelten die gleichen Grundsätze wie für Antrag und Widerantrag in 1. Instanz (s. § 8 Rdn 163 ff.).mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / 2. Rechtsbehelfe

Rz. 10 Gegen die Festsetzung gem. § 33 RVG ist das Rechtsmittel der fristgebundenen Beschwerde gegeben. Die Frist beträgt 2 Wochen (§ 33 Abs. 3 S. 1, 3 RVG). Der Beschwerdewert muss 200,00 EUR übersteigen, wobei die Beschwer genauso ermittelt wird wie für das Verfahren gem. §§ 53 ff. FamGKG dargestellt (s. Rdn 1). Durch diese Festsetzung sind die anderen Verfahrensbeteiligte...mehr

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§ 6 Die Anrechnung / 2. Anrechnung auf eine früher entstandene Gebühr

Rz. 15 Für die Anrechnung gem. (2), also die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr, war nach dem Inkrafttreten des RVG zunächst unstreitig, dass die Aufrechnungslage nur bestand, wenn die Geschäftsgebühr zuerst und die Verfahrensgebühr nachher entstand.[5] Der Wortlaut der Vorb. 3 Abs. 4 S. 3 VV RVG ergab dies. Die Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG wurde dann aber mit ...mehr