Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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AGS 03/2022, Die Terminsgeb... / II. Persönlicher Anwendungsbereich

Die Terminsgebühren stehen sowohl dem Wahlanwalt als auch dem Pflichtverteidiger sowie auch dem sonstigen Vertreter oder Beistand eines Verfahrensbeteiligten zu, wenn er in einer dieser Funktionen tätig wird. Das folgt aus Vorbem. 4 Abs. 1 VV. Wird der Pflichtverteidiger zur Hauptverhandlung geladen, erfolgt aber vor dem Termin seine Entbindung, ist die Terminsgebühr für den...mehr

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AGS 03/2022, Abzug für Zust... / I. Sachverhalt

Auf Antrag der Schuldnerin vom 18.1.2021 hin hatte das Insolvenzgericht mit Beschl. v. 26.1.2021 das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet und einen Insolvenzverwalter ernannt. Als weitere Anordnung traf das Gericht die Entscheidung, den Insolvenzverwalter gem. § 8 Abs. 3 InsO mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Gläubiger und Schuldner der Schuldnerin zu bea...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Abgrenzung zwischen Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen und Vermögenswerten nach IAS 16

Tz. 29 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 In IFRIC 12.11 wird explizit ausgeführt, dass Infrastruktureinrichtungen im Rahmen einer Dienstleistungskonzession im Anwendungsbereich des IFRIC 12 beim Betreiber nicht als Sachanlagen nach IAS 16 zu bilanzieren sind, da die vertragliche Dienstleistungsvereinbarung dem Betreiber nicht das Recht einräumt, den Vermögenswert (die Infrastruktur)...mehr

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AGS 03/2022, Abzug für Zust... / IV. Anspruch auf Zustellauslagen besteht erst ab der 11. Zustellung

Der Insolvenzverwalter hat im Rahmen einer Übertragung der Zustellung nach § 8 Abs. 3 InsO lediglich einen Anspruch auf Festsetzung der Zustellungsauslagen ab der 11. von ihm bewirkten Zustellung im Rechtszug (§ 4 Abs. 2 S. 2 InsVV i.V.m. Nr. 9002 GKG KV). Die Anordnung der entsprechenden Anwendung von Nr. 9002 GKG KV in § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV umfasst nach Ansicht des AG Ludw...mehr

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AGS 03/2022, Keine Überprüf... / II. Berechnung der Gerichtskosten

1. Gerichtliche Verfahrensgebühr Der Ansatz der gerichtlichen Verfahrensgebühr i.H.v. 730,00 EUR war nach Auffassung des BSG nicht zu beanstanden. Anwendbar sei die Gebührenvorschrift der Nr. 7130 GKG KV, nach der für ein Revisionsverfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit eine 5,0-Gebühr nach dem Streitwert erhoben werde. Eine Verfahrensbeendigung, die eine Reduzi...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Aufteilung der Gegenleistung

Tz. 38 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Weil jede einzelne Phase oder jedes einzelne Element einer Dienstleistungskonzessionsvereinbarung unterschiedliche Fähigkeiten, Anforderungen und Risiken hat, sollte eine Aufteilung der Gesamtleistung in die separaten Dienstleistungen "Bauleistungen", "Modernisierungsleistungen" oder "Betriebsleistungen" erfolgen (siehe IFRIC 12.BC31). Die Au...mehr

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AGS 03/2022, Die Terminsgeb... / a) Teilnahme am Termin

Nach Vorbem. 4 Abs. 3 S. 1 VV erhält der Rechtsanwalt die Terminsgebühr "für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen, soweit nichts anderes bestimmt ist". Die Einschränkung ist erforderlich, weil in Nr. 4102 VV auch die Teilnahme an nicht gerichtlichen Terminen, nämlich z.B. Vernehmungsterminen bei der Staatsanwaltschaft oder einer anderen Strafverfolgungsbehörde oder an Ter...mehr

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AGS 03/2022, Die Terminsgeb... / 1. Allgemeines

Für die Terminsgebühr stehen – wie bei der Verfahrensgebühr[19] – ebenfalls unterschiedliche Gebührenrahmen zur Verfügung, aus denen der Wahlverteidiger unter Anwendung der Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG die jeweils angemessene Gebühr bestimmen muss.[20] Der Betragsrahmen richtet sich nach der Zuständigkeit des jeweiligen Gerichts. Die (Vernehmungs-)Terminsgebühren nach ...mehr

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AGS 03/2022, Keine Gerichts... / II. Angefallene Gerichtskosten

In Urteilsverfahren erster Instanz entsteht vor den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit nach Nr. 8210 GKG KV eine 2,0-Verfahrensgebühr. Nach Vorbem. 8 GKG KV entfällt diese Gebühr bei Beendigung des Verfahrens durch einen gerichtlichen Vergleich. Folglich war in dem hier vor dem ArbG Berlin anhängig gewesenen Rechtsstreit keine gerichtliche Gebühr angefallen. Allerdings war...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. "Aufspaltung" – Einzelvereinbarungen, die sowohl finanzielle als auch immaterielle Vermögenswerte umfassen

Tz. 57 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Unter bestimmten Umständen kann der Betreiber für die Bauleistung teilweise durch einen finanziellen Vermögenswert und teilweise durch einen immateriellen Vermögenswert vergütet werden. Für diesen Fall sieht IFRIC 12.18 vor, dass der Betreiber das Recht auf Erhalt von künftigen Cashflows in einen finanziellen Vermögenswert und einen immaterie...mehr

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FoVo 03/2022, Die Voraussetzungen von Drittauskünften beim unbekannt verzogenen Schuldner

Gesetzgeber will Erleichterungen Die Bestimmungen über die Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers nach § 802l ZPO wurden zum 1.1.2022 geändert. U.a. sollten die Auskünfte einfacher zu erlangen sein, wenn der Schuldner unbekannt verzogen ist und deshalb eine Vermögensauskunft nicht abgenommen werden kann (BT-Drucks 19/27636, S. 26). In der Gesetzesbegründung heißt es hierzu: ...mehr

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AGS 03/2022, Vorschuss - An... / III. Bedeutung für die Praxis

In der Entscheidung wird wieder deutlich, dass es sich in der Regel um Ansprüche aus dem Mandatsverhältnis handelt, die nach § 86 VVG auf die Rechtschutzversicherung übergehen können. In Praxis üblich, kann der Rechtsanwalt nach § 9 RVG einen angemessenen Vorschuss auf die voraussichtlich entstehenden Gebühren verlangen. Nach Abschluss der Angelegenheit, d.h. nach Fälligkeit ...mehr

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AGS 03/2022, Goebel, Inkassodienstleistung und Inkassokosten - Ein Praxisleitfaden für Rechtsanwälte, Inkassodienstleister und die Justiz

Von Frank-Michael Goebel. 3. Aufl., 2022. Deutscher AnwaltVerlag, Bonn. 456 S., 49,00 EUR Zum 1.10.2021 sind das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (BGBl. I 2020, 3320) sowie das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt (BGBl. I 2021, 3415 – sog. Legal-Tech-Gesetz) in K...mehr

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AGS 03/2022, Abrechnung der... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Verfahren Zur mitgeteilten Entscheidung des LG Duisburg ist anzumerken, dass die Ausführungen des LG zutreffend sind. Man darf gespannt sein, ob der Bezirksrevisor das "schluckt" oder noch Beschwerde einlegt. 2. Kleiner Lichtblick In der Sache ist dem AG zuzustimmen. Die Entscheidung ist ein kleiner Lichtblick in der doch recht trüben Rspr. der (Ober-)Gerichte zur Abrechnung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Systematik des § 4h EStG iVm § 8a KStG

Tz. 3 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Zinsschranke führt im Falle ihrer Anwendbarkeit zu einer Einschränkung der Abziehbarkeit von Zinsaufwendungen als BA. § 8a Abs 1 S 1 KStG iVm § 4h Abs 1 S 1 HS 2 EStG "deckelt" für Kö den abzb Nettozinsaufwand auf das sog verrechenbare EBITDA. Das verrechenbare EBIDTA beläuft sich auf 30 % des um die Zinsaufwendungen, um die AfA-Beträge n...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bemessungsgrundlage – korre... / 2.3 Lösung

R aus der Schweiz ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist, er wird im Rahmen seines Unternehmens tätig. Nicht von Bedeutung ist, dass es sich um einen Unternehmer aus der Schweiz handelt. Er führt mit der Rechtsberatung eine sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 Satz 1 UStG aus, deren Ort sich nach den all...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / G. Angabevorschriften des SIC-29

Tz. 77 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Der Anwendungsbereich von SIC-29 ist deutlich größer als der von IFRIC 12. Er ist auf eine bestimmte Art von Transaktionen anwendbar, die zwar beschrieben, jedoch nicht eindeutig definiert wird und die nicht von den in Tz. 122 (vgl. Tz. 122) aufgeführten Kontrollkriterien (vgl. Tz. 15) abhängig ist. SIC-29 gilt zudem für beide an der Transakt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / II. Belastungsentscheidung

Rz. 58 [Autor/Stand] Die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ergibt sich nach dem HmbGrStG aus den Flächengrößen für den Grund und Boden und Gebäude, der von der Bebauung abhängigen Äquivalenzzahl sowie der (unter bestimmten Voraussetzungen ermäßigten) Grundsteuermesszahl, vgl. Rz. 25. Rz. 59 [Autor/Stand] Nach Auffassug des hamburgischen Gesetzgebers besteht bei einer St...mehr

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AGS 03/2022, Beschwerde geg... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Einfluss der Anhörungsrüge Der Entscheidung ist zuzustimmen, wenn – was sich aus dem Sachverhalt nicht eindeutig ergibt – das BAG durch denselben Beschl. v. 14.10.2020 die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers als unzulässig verworfen und den Streitwert festgesetzt hat. Sind diese Entscheidungen hingegen in zwei verschiedenen Beschlüssen vom selben Tage ergangen, kann die ...mehr

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FoVo 03/2022, Keine Ablehnu... / 3 Der Praxistipp

Zwei Möglichkeiten bei der Vorpfändung Die Vorpfändung kann über den GV in zwei verschiedenen Varianten erfolgen:mehr

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AGS 03/2022, Terminsgebühr ... / II. Anfall der Terminsgebühr

1. 0,5-Terminsgebühr Für die Mitwirkung an dem Verhandlungstermin vom 20.1.2021, in dem das FamG gegen die Antragstellerin einen Versäumnisbeschluss erlassen hat, war dem Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3105 VV eine 0,5-Terminsgebühr angefallen. 2. 1,2-Terminsgebühr Nach Auffassung des OLG Brandenbu...mehr

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AGS 03/2022, Bemessung der ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Für eine abschließende Beurteilung des Beschlusses fehlen leider einige Angaben. So wird nicht mitgeteilt, welche Gebühren der Pflichtverteidiger als angemessen angesehen hatte. Damit kann nicht abschließend beurteilt werden, ob er sein Ermessen richtig ausgeübt hat oder ob er die (magische) 20-%-Grenze der Rspr. überschritten hat. Auch ist dem Beschluss nicht eindeutig z...mehr

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AGS 03/2022, Keine Überprüf... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des BSG ist zutreffend. 1. Bindung an die Streitwertfestsetzung Der Kostenbeamte und dem folgend der Erstrichter und das Beschwerdegericht sind an die Festsetzung des Streitwertes durch das Prozessgericht gebunden. Deshalb sind sie auch nicht berechtigt, bei der Berechnung der gerichtlichen Gebühren von einem abweichenden Streitwert auszugehen. 2. Ausnahme von ...mehr

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AGS 03/2022, Zusätzliche Ve... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger. Nach Beendigung des Verfahrens hat er in seinem Vergütungsfestsetzungsantrag u.a. eine 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 4142 VV aus einem Gegenstandswert von 5.000,00 EUR, somit 257,00 EUR, geltend gemacht. Begründet hat er dies damit, dass im Zuge der Einziehung des Führerscheindokuments diese Gebühr angefallen sei. Als Gegenstandswert ...mehr

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AGS 03/2022, Fragen und Lös... / III. Verfahrensweise im Kostenfestsetzungsverfahren

Rechtsanwalt K wird somit in seinem Kostenfestsetzungsantrag neben dem vom Kläger gezahlten Gerichtskostenbetrag und den anwaltlichen Auslagen die 1,3-Verfahrensgebühr und die 1,2-Terminsgebühr geltend machen. Da sich der Anfall der 1,2-Terminsgebühr für Besprechungen aus den Gerichtsakten nicht ergibt, hat Rechtsanwalt K die Voraussetzungen dieser Gebühr in seinem Kostenfes...mehr

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AGS 03/2022, Die Terminsgeb... / 2. Entstehen der Terminsgebühr

Voraussetzung für eine Terminsgebühr ist, dass ein gerichtlicher – oder sonstiger – Termin stattgefunden hat, für den das RVG eine Terminsgebühr vorsieht, und dass der Rechtsanwalt an diesem teilgenommen hat. Eine Ausnahme ist in Vorbem. 4 Abs. 3 S. 2 VV für den "geplatzten Termin" enthalten. Nehmen der Pflichtverteidiger/beigeordnete Beistand und dessen "Terminsvertreter" n...mehr

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AGS 03/2022, Bemessung der ... / II. Grundgebühr / gerichtliche Verfahrensgebühr

Bei Rahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände die Gebühr innerhalb des Gebührenrahmens; ist diese Bestimmung jedoch unbillig, ist sie für die Erstattung durch die Staatskasse nicht verbindlich, § 14 Abs. 1 S. 4 RVG. Insoweit führt der Rechtspfleger aus. Das vorliegende Verfahren sei ein als durchschnittlich einzustuf...mehr

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AGS 03/2022, Terminsgebühr ... / I. Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte – vertreten durch ihren damaligen Verfahrensbevollmächtigten – beim AG Cottbus – FamG – einen Scheidungsantrag eingereicht. Im engen zeitlichen Zusammenhang zu dem im Scheidungsverbundverfahren auf den 19.10.2011 angesetzten Termin haben zwischen den Verfahrensbevollmächtigten Gespräche stattgefunden, die das Ziel gehabt haben, eine "Gesamtlösung" z...mehr

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FoVo 03/2022, Kostenerstatt... / 3 Der Praxistipp

Das LG verrät wenig zum Sachverhalt Der Sachverhalt ist sehr knapp dargestellt, so dass sich nicht sagen lässt, ob die Offenlegung der Abtretung vorgerichtlich oder in der Zwangsvollstreckung erfolgte. Sofern diese vorgerichtlich erfolgte, muss nicht näher begründet werden, dass es sich nicht um Kosten der Zwangsvollstreckung handeln kann. Vorgerichtlich findet § 788 ZPO keine...mehr

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AGS 03/2022, Zusätzliche Ve... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Bei dem AG-Beschluss handelt es sich um die zweite bekannt gewordene Entscheidung zu der Frage, ob für die Einziehung des Führerscheinformulars in einem Strafverfahren die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV anfällt (so bereits schon AG Freiburg, Urt. v. 6.11.2020 – 4 C 1193/20, VRR 1/2021, 25 = StRR 2/2021, 38). Wohlgemerkt: Es geht um die Einziehung des Führerschei...mehr

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zfs 03/2022, Terminsgebühr ... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Keine vorgeschriebene mündliche Verhandlung erforderlich Zunächst führt das OVG Rheinland-Pfalz zutreffend aus, der Anfall einer Terminsgebühr für Besprechungen erfordere nicht, dass in dem betreffenden Verfahren überhaupt eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist. Diese falsche Rec...mehr

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AGS 03/2022, Zusätzliche Ve... / III. Entziehung der Fahrerlaubnis / Einziehung des Führerscheinformulars

Unstrittig sei, so das AG, dass bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis die Verfahrensgebühr nicht anfalle. Die Entziehung der Fahrerlaubnis sei keine Einziehung i.S.v. Nr. 4142 VV (ganz h.M., vgl. nur OLG Koblenz, Beschl. v. 13. 2. 2006 – 2 Ws 98/06, AGS 2006, 236). Auch eine analoge Anwendung oder eine Behandlung als verwandte Maßnahme komme nicht in Betracht (vgl. nur Tous...mehr

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AGS 03/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich zunächst Burhoff mit der Terminsgebühr in Straf- und Bußgeldsachen und bringt sie auf den neuesten Stand (S. 97 ff.). Über die Angelegenheit in der Beratungshilfe liefert Lissner einen Überblick über die derzeit noch relevanten Streitthemen (S. 100 ff.). Ein ständiges Streitthema ist die Frage, ob der Beschwerdeausschluss des § 80 AsylG auch für Kos...mehr

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AGS 03/2022, Einigungsgebüh... / II. Gericht bejaht Einigungsgebühr

Das FamG hat zu Recht und mit zutreffender Begründung auch die Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV festgesetzt. Gem. Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 zu Nr. 1000 VV entsteht die Einigungsgebühr für die Mitwirkung bei Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird. Dies spricht im Ausgangspunkt zwar dafür, dass die Eini...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Müllabfuhr und Schmutzwasserentsorgung keine haushaltsnahen Dienstleistungen

Leitsatz Die Entsorgung von Müll durch Bereitstellung von Restmüll- bzw. Komposttonnen und die Abfuhr des Mülls sowie die Ableitung von Schmutzwasser durch eine Stadt oder Gemeinde stellen keine haushaltsnahen Dienstleistungen dar. Sachverhalt Die Kläger machten die Berücksichtigung von Aufwendungen für Müllabfuhr und Entsorgung von Schmutzwasser als haushaltsnahe Dienstleist...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Gebühren – Kosten

Rz. 14 Weder die Entscheidung des Prozessgerichts nach Abs. 1 noch diejenige des Vollstreckungsgerichts nach Abs. 2 enthalten eine Kostenentscheidung. Die Kosten des Verfahrens nach § 769 ZPO und die durch die Ausführung des Beschlusses erwachsenden Kosten sind solche des anhängigen oder im Falle des Abs. 2 noch anhängig zu machenden Rechtsstreits (§ 91 ZPO). Kommt es ausnah...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Gebühren und Kosten

Rz. 4 Die Tätigkeit des Anwalts gehört zum Rechtszug, wird also durch die Gebühren der Nr. 3100 ff. VV RVG abgedeckt (§ 19 Abs. 1 Nr. 11 RVG). Bei abgesonderter mündlicher Verhandlung entstehen Gebühren nach Nr. 3328, 3332 VV RVG (Zöller/Herget, ZPO, § 770 Rn. 2). Gerichtsgebühren werden nicht erhoben.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Gebühren – Kosten

Rz. 50 Für die Drittwiderspruchsklage gelten die Gerichtskosten (KV Nr. 1210 ff. Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG) und die Gebühren des Rechtsanwalts (Teil 3 Nrn. 3100 ff. VV RVG) wie in einem gewöhnlichen Rechtsstreit. Für die Mitwirkung in dem Verfahren nach §§ 771 Abs. 3, 769 ZPO vgl. § 769 Rn. 15. Gerichtsgebühren fallen in diesem Verfahren nicht an. Der Gebührenstreitwert ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bemessungsgrundlage / 2.7 Bemessungsgrundlage bei Pfandscheinumsätzen

Bei Umsätzen im Zusammenhang mit Pfandscheinen wird als Entgelt der Betrag zugrunde gelegt, der sich aus dem Preis des Pfandscheins zuzüglich der Pfandsumme ergibt.[1] Diese Rechtsfolge ergibt sich aber erst, wenn der Pfandschein als solcher veräußert wird, nicht schon bei der Verpfändung eines Gegenstands. Praxis-Tipp Besonderheiten gelten nicht bei ordnungsgemäßer Rückgabe ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 8 § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "Umsätze – einschließlich der Vermittlung – im Einlagengeschäft und Kontokorrentverkehr, im Zahlungs- und Überweisungsverkehr, im Geschäft mit Forderungen, Schecks und anderen Handelspapieren, mit Ausnahme der Einziehung von Forderungen". § 4 Nr. 8 Buchst. c US...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Ausnahme von der Steuerbefreiung: Einziehung von Forderungen

Rz. 40 Die Einziehung von Forderungen ist nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG ausdrücklich nicht Gegenstand der Steuerbefreiung. Damit ist gemeint, dass die Tätigkeit sog. Inkassobüros und vergleichbarer Tätigkeiten anderer Unternehmer nicht unter die Steuerbefreiung fällt. Unter Einziehung von Forderungen ist der Einzug fremder Forderungen im Auftrag des Gläubigers zu verstehen. ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10 Gebühren – Kosten

Rz. 47 Im Verfahren zur Entscheidung über die Erinnerung fallen Gerichtsgebühren nicht an. Auslagen (KV Nr. 9000 ff. Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG) können anfallen für Schreibauslagen, Zustellungen und eventuelle Ladungen zu einem Termin zur mündlichen Verhandlung. Solche nach Nr. 9001, 9002 KV (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG) werden nur erhoben, wenn sie in einer Instanz einen Bet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Sachlicher Steueranwendungsbereich

Rz. 61 Besteuert werden alle Lieferungen von Gegenständen und alle Dienstleistungen, die ein Steuerpflichtiger im Inland gegen Entgelt ausführt, und die Einfuhr von Gegenständen. Zwischen einer Dienstleistung und dem erhaltenen Entgelt muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen.[1] Rz. 62 Steuerbare Umsätze setzen das Vorliegen einer Vereinbarung zwischen Parteien über den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Selbstständiges Beweisverfa... / 9 Kosten

Die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens gehören zu den Kosten der Hauptsache. Sie sind daher gemäß §§ 91 ff. ZPO, im Fall der Klagerücknahme gemäß § 269 Abs. 3 ZPO in der Kostenentscheidung des Hauptsacheverfahrens zu verteilen. Soweit es nicht zum Hauptverfahren kommt, kann gemäß § 494a Abs. 2 Satz 1 ZPO auf Antrag des Antragsgegners eine isolierte Kostenentscheidung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.19 Verbot der Einführung oder Beibehaltung anderer Arten von Umsatzsteuern

Rz. 393 Art. 401 MwStSystRL untersagt es den Mitgliedstaaten, andere Abgaben mit Umsatzsteuercharakter einzuführen oder beizubehalten. Die Vorschrift räumt den Mitgliedstaaten lediglich das Recht ein, Verbrauchsteuern sowie ganz allgemein alle Steuern, Abgaben und Gebühren, die nicht den Charakter von USt haben, beizubehalten oder einzuführen, sofern die weiteren in der Vorsc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.4.2 Unternehmereigenschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 100 Nach Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 MwStSystRL gelten die Staaten, Länder, Gemeinden und sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Rechts nicht als Steuerpflichtige, soweit sie Tätigkeiten ausüben oder Leistungen erbringen, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen. Das gilt auch dann, wenn sie im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten z. B. Gebühren, Beiträge ode...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.4 Steuerpflichtiger (Unternehmer)

Rz. 83 Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL enthält die grundsätzliche Begriffsbestimmung des Steuerpflichtigen (Unternehmer). Von zentraler Bedeutung ist hierbei der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeiten. Dies sind alle Tätigkeiten eines Erzeugers, Händlers oder Dienstleistenden einschließlich der Tätigkeiten der Urproduzenten, der Landwirte sowie der freien Berufe und der diesen gl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.10.1 Steuerbefreiungen im Inland

Rz. 204 Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL sieht vor, dass die Mitgliedstaaten von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme der Personenbeförderung und der Telekommunikationsdienstleistungen von der MwSt befreien. Was unter "öffentliche Posteinrichtungen" zu verstehen ist, definiert die Rich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Rechtsverordnung mit Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie/MwStSystRL

Rz. 481 Der Rat hatte am 17.10.2005 die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 verabschiedet.[1] Durch die Verordnung waren erstmals Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie aufgrund der neuen Rechtsgrundlage in Art. 29a der 6. EG-Richtlinie [2] erlassen worden, die ab 1.7.2006 galten und rechtlich bindend waren. Rz. 482 Die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 ist durch die vom Rat am ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Gebühren – Kosten

Rz. 11 Der Gerichtsvollzieher erhält für die Protokollierung keine besondere Gebühr und auch keine Schreibauslagen (allerdings für die Erteilung von Abschriften, vgl. § 760 Rn. 6). Hängt allerdings die Höhe der Gebühren des Gerichtsvollziehers von der Dauer der Amtshandlung (Zeitzuschlag nach Nummer 500 KV der Anlage zu § 9 GvKostG) ab, ist auch die Zeit für die Protokollier...mehr