Fachbeiträge & Kommentare zu Freibetrag

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Freibeträge für Kinder und ... / a) Akteneinsicht in Kindergeldsachen

Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung: Die Akteneinsicht in Kindergeldsachen nach dem EStG richtet sich nach der AO; insoweit besteht ein Anspruch auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung. Bei der Abwägung der Interessen des Einsichtssuchenden und der Familienkasse ist zu berücksichtigen, dass der Verwaltungsaufwand regelmäßig geringer ist als in Steuersachen, weil...mehr

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Freibeträge für Kinder und ... / c) Rückzahlung/-forderung von Kindergeld

Für die Frage, ob Kindergeld behalten werden darf oder zurückzuzahlen ist, kommt es auf das Vorliegen von Kindergeldfestsetzungs- oder Aufhebungsbescheiden an – und nicht auf den abstrakten materiell-rechtlichen Kindergeldanspruch. Zu Unrecht gezahltes Kindergeld: Bei der Rückforderung von zu Unrecht gezahltem Kindergeld ergibt sich bei länderübergreifenden Sachverhalten kein...mehr

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Freibeträge für Kinder und ... / 1. Einheitliche Erstausbildung

Nimmt ein volljähriges Kind nach Erlangung eines ersten Abschlusses in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang eine nicht unter § 32 Abs. 4 S. 3 EStG fallende Berufstätigkeit auf, erfordert § 32 Abs. 4 S. 2 EStG eine Abgrenzung zwischen einer mehraktigen einheitlichen Erstausbildung mit daneben ausgeübter Erwerbstätigkeit und einer berufsbegleitend durchgeführten...mehr

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Freibeträge für Kinder und ... / 3. Berufsausbildung und Krankheit/Behinderung

Kein Berufsausbildungsbeginn wegen Erkrankung: Ein Kind unter 25 Jahren, das wegen einer Erkrankung keine Berufsausbildung beginnen kann, ist nur dann als ausbildungsplatzsuchendes Kind nach § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. c EStG zu berücksichtigen, wenn das Ende der Erkrankung absehbar ist. Ist dies nicht der Fall, reicht der Wille des Kindes, sich nach dem Ende der Erkranku...mehr

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Freibeträge für Kinder und ... / 2. Zweitausbildung

Eine Zweitausbildung i.S.d. § 32 Abs. 4 S. 2 EStG ist anzunehmen, wenn ein Kind nach Erlangung eines ersten Berufsabschlusses während einer beruflichen Weiterbildung eine Erwerbstätigkeit aufnimmt, die im Vergleich zur Weiterbildung als "Hauptsache" anzusehen ist[12]. Entsprechendes gilt, wenn ein Kind nach Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung eine Ausbildung zum Fachwi...mehr

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Freibeträge für Kinder und ... / 8. Kindergeld: Auslandstatbestände

Anrechnung polnischer Familienleistungen: Familienleistungen nach dem polnischen Gesetz über staatliche Beihilfen zur Kindererziehung vom 17.2.2016 (sog. 500+) sind auf das in Deutschland gezahlte Kindergeld anzurechnen, denn es handelt sich auch nach europarechtlichen Grundsätzen um Familienleistungen gleicher Art. Die Mitteilung einer ausländischen Behörde über die Gewähru...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 10.1 Allgemeines

Rz. 125 Gegenstand der GewSt ist der Gewerbebetrieb des Stpfl. Es wird daher nicht auf die von dem Stpfl. erzielten Einkünfte, sondern auf den Betrieb als Steuergegenstand abgestellt. Dies ergibt sich aus dem Objektsteuercharakter der GewSt. Indem auf den Gewerbebetrieb und nicht auf die steuerpflichtige Person abgestellt wird, stellt sich zugleich die Frage, ob ein Stpfl. m...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.4.4 Ermittlung der Messbeträge

Rz. 93 Der für die Organgesellschaft selbstständig ermittelte Gewerbeertrag ist dem Organträger zuzurechnen. Bei dem Organträger erfolgt eine Zusammenrechnung der Gewerbeerträge aller Organgesellschaften mit dem Gewerbeertrag des Organträgers.[1] Für die Ermittlung des Steuermessbetrags sind nur die Verhältnisse des Organträgers maßgebend; so ist der Freibetrag nach § 11 Abs....mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.4.2 Ermittlung des Gewerbeertrags

Rz. 79 Da Organgesellschaft und Organträger als jeweils selbstständige Unternehmen anzusehen sind, ist der Gewerbeertrag bei beiden Unternehmen getrennt, und zwar jeweils nach den Verhältnissen, die bei der einzelnen Gesellschaft vorliegen, zu ermitteln. Das bedeutet, dass bei Geschäftsbeziehungen zwischen Organträger und Organgesellschaft Gewinnrealisierung nach den allgeme...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.15 Beschäftigungsverhältnisse mit Kindern bzw. Angehörigen

Wesentliche Inhalte Die Gründe für die Einstellung eigener Kinder im Betrieb sind vielfältig, oft auch aus erzieherischen Gründen und reichen von der Beschäftigung als Ferienjob hin bis zur regelmäßigen Beschäftigung während eines Studiums. Kinder können auch zu Ausbildungszwecken im elterlichen Betrieb eingesetzt werden (H 4.8 EStH 2020. Lohnkosten der Kinder – die man unterh...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Vermögensbeteili... / 2.1.3 Berücksichtigung des Freibetrags nach § 3 Nummer 39 EStG (§ 19a Absatz 1 Satz 3 EStG)

Rz. 36 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Bei der Ermittlung des Vorteils i. S. d. § 19a Absatz 1 Satz 1 EStG ist der Freibetrag nach § 3 Nummer 39 EStG abzuziehen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Die Rn. 1 bis 27 sind zu beachten.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Reisebüro

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Fahr- bzw Reisepreisermäßigungen, die ein Reisebüro (ArbG) seinen ArbN für private Reisen gewährt, gehören grundsätzlich zum stpfl > Arbeitslohn (vgl EFG 1965, 398). Wird die Ermäßigung von dritter Seite, zB unmittelbar von Reiseveranstaltern oder Verkehrsträgern, gewährt, handelt es sich um Lohnzahlungen Dritter. Auch Informationsreisen führ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Reisekosten entstehen bei Dienst- oder Geschäftsreisen oder einer anderen Form der beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit (zum Begriff > Rz 20); dann sind sie Erwerbsaufwendungen (> Werbungskosten oder > Betriebsausgaben). Als Reisekostenarten kommen die Fahrtkosten (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4a EStG; > R 9.5 LStR; > Rz 60 ff), die Verpflegungsme...mehr

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Ländererlasse zur Anwendung... / bb) Erstmalige Anwendung

Da es sich um eine steuererhöhende Änderung handelt, kann die Regelung nur für die Zukunft angewendet werden. Nach § 37 Abs. 18 ErbStG können betreffenden Schulden erstmals bei Erwerben gemindert werden, für die die Steuer nach dem 28.12.2020 entstanden ist/entsteht. Beraterhinweis Pauschale Freibeträge wie z.B. jene aus § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG fallen nicht unter die Neurege...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 1.2.1 Rechtslage vor Inkraftreten des Jahressteuergesetzes 2020

Für Erwerbe, für die die Erbschaft- oder Schenkungsteuer vor dem 29.12.2020 entsteht, gilt Folgendes. Gehen beim schenkweisen Übergang eines Grundstücks auch Schulden und Lasten über, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem erworbenen Grundstück stehen, dann sind diese in Höhe von 10 % nicht abzugsfähig.[1] Praxis-Beispiel Abzug von Schulden Der Steuerpflichtige S hat sic...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 1.2.2 Rechtslage nach Inkraftreten des Jahressteuergesetzes 2020

Schulden und Lasten mit einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zu Wohnzwecken vermieteten Grundstück Sind Schulden und Lasten vorhanden, die in wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zu Wohnzwecken vermieteten Grundstück stehen, können diese auch nach dem Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020 nur beschränkt abgezogen werden. Dies ergibt sich nun aus § 10 Abs. 6 Satz...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 2.2 Begünstigtes Vermögen (Zeilen 2 bis 5)

Begünstigt sind zu Wohnwecken vermietete bebaute Grundstücke (oder Gebäudeteile), die im Inland oder in einem EU-/EWR-Staat belegen sind. Hierunter fallen z. B. Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohnungsgrundstücke oder Wohnungseigentum.[1] Wird ein solches Grundstück geschenkt, werden zur Bemessung der Schenkungsteuer nur 90 % des Steuerwerts angesetzt (d. h. es wird ein 10 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. Freibetrag

1. Grundsatz Rn. 661 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Hat der StPfl das 55. Lebensjahr vollendet oder ist er dauernd berufsunfähig, so wird der Veräußerungsgewinn auf Antrag zur ESt nur herangezogen, soweit er 45 000 EUR übersteigt. Er ermäßigt sich nach § 16 Abs 4 S 3 EStG um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn 136 000 EUR (in den VZ 2002 und 2003; 154 000 EUR) übersteigt. R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einzelheiten

Rn. 664 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Der Freibetrag wird auf jeden Fall unabhängig davon gewährt, ob das gesamte der selbstständigen Arbeit dienende Vermögen, ein selbstständiger Teil hiervon oder nur ein Mitunternehmeranteil veräußert bzw aufgegeben wird. Rn. 665 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Erhöhung des Freibetrages wegen dauernder Berufsunfähigkeit (§ 18 Abs 3 S 2 EStG iVm...mehr

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zfs 02/2022, zfs Aktuell / Prozesskostenhilfebekanntmachung 2022

Am 23.12.2021 ist die Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2022 – PKHB 2022) v. 17.12.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 5239). Danach steigen die vom Einkommen der Partei nach § 115 Abs. 1 S. 3 ZPO abzusetzenden Beträge geringfügig. So steigt der Freibetrag für die erwerbstätige Partei nach § 115 Abs. 1 S....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz

Rn. 661 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Hat der StPfl das 55. Lebensjahr vollendet oder ist er dauernd berufsunfähig, so wird der Veräußerungsgewinn auf Antrag zur ESt nur herangezogen, soweit er 45 000 EUR übersteigt. Er ermäßigt sich nach § 16 Abs 4 S 3 EStG um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn 136 000 EUR (in den VZ 2002 und 2003; 154 000 EUR) übersteigt. Rn. 662 Stand:...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 602 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Wie bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb ist die Abgrenzung des laufenden Gewinns vom Veräußerungsgewinn ua bedeutsam für den Freibetrag (ab VZ 2002 51 200 EUR; ab VZ 2004: 45 000 EUR) sowie für die Tarifermäßigung nach § 34 Abs 2 Nr 1 EStG und § 34 Abs 3 EStG. Die Vorschriften des § 16 Abs 1 S 1 Nr 1 u 2, S 2 u Abs 2–4 EStG gelten entspre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtslage ab VZ 2002/2006

Rn. 636 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Nach § 20 Abs 5 UmwStG aF bzw § 20 Abs 4 S 1 u 2 UmwStG nF ist der Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG sowie die Begünstigung nach § 34 Abs 1 u 3 EStG (Letztere vorbehaltlich der Nichtanwendung von § 3 Nr 40 Buchst b u c EStG iVm § 3c Abs 2 EStG) nur zu gewähren, wenn der Einbringende eine natürliche Person ist, es sich nicht um die Einbringung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Frühere Rechtslage

Rn. 635 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Bei Nichtfortführung der Buchwerte war auf den sich durch die Sacheinlage ergebenden Veräußerungsgewinn § 34 Abs 1 u 3 EStG anzuwenden, und zwar auch dann, wenn Zwischenwerte angesetzt wurden (vgl zur Rechtslage bei Einbringungen nach dem 31.12.2000 aber vor dem 01.01.2002 § 27 Abs 4c UmwStG). Nach § 20 Abs 5 S 2 UmwStG aF war der Freibetra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Geringfügigkeitsgrenze

Rn. 286 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Eine Geringfügigkeitsgrenze für die Abfärbung besteht grundsätzlich nicht. Das bedeutet, dass auch eine gewerbliche Tätigkeit oder Beteiligung Berufsfremder von untergeordnetem Umfang die gesamten Einkünfte der PersGes gewerblich infiziert (zB BFH BStBl II 1995, 171; 1998, 254; 1998, 603; 2009, 642; BFH/NV 1997, 25). Allerdings hat der BFH m...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Überprüfung der Steuerbefreiung im Dreijahresturnus und Erteilung eines Freistellungsbescheides

Tz. 8 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Steuerbegünstigte Körperschaften werden – wenn sie nicht wegen umfangreicher steuerpflichtiger wirtschaftlicher Betätigungen partiell steuerpflichtig sind – im Allgemeinen nur in einem dreijährigen Turnus geprüft. D.h. wenn eine steuerbegünstigte Einrichtung keinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b) unter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 14 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Liegt ein Ausschlusstatbestand iSd § 65 Abs 1 S 1 EStG vor, lässt dies nur den Anspruch auf Zahlung des Kindergelds entfallen, das Kind wird jedoch weiter als Zählkind berücksichtigt, vgl Weber-Grellet in Schmidt, § 65 EStG Rz 1 (40. Aufl). Rn. 15 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Bewirkt der Anspruch auf Kindergeld für den gesamten VZ die nach § 31...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ausländische Leistungen (§ 65 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 51 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Im Ausland gewährte Leistungen iSd § 65 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG müssen ihrer Zweckbestimmung nach dem Kindergeld, der Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder dem Kinderzuschuss aus der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar sein, A 28.3 Abs 1 S 1 DA-KG 2021. Entscheidend für die Vergleichbarkeit ist nicht die rechtliche A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Kein Auffangtatbestand

Rn. 328 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Vorschrift des § 18 Abs 1 Nr 3 EStG enthält keine Definition des Begriffs der Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit. Sie benennt nur beispielhaft die Vergütungen für die Vollstreckung von Testamenten, für Vermögensverwaltungen und für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied. Auch die Entstehungsgeschichte und der (nicht erkennb...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / c) Bedürftigkeit

Neben Erfolgsaussichten und fehlender Mutwilligkeit als objektive Voraussetzungen darf die Partei aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten der Rechtsverfolgung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können (§ 114 Abs. 1 S. 1 1. HS ZPO). Eine Ausnahme hiervon gilt in Unterhaltssachen nach §§ 22 Abs. 1, 23 S. 1 AUG für Anträge nach Art...mehr

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FF 02/2022, Familienrecht a... / 3. Sittliche Rechtfertigung oder wie funktioniert Elternschaft mit volljährigen Kindern?

Der BGH muss ebenfalls vermögensrechtliche, namensrechtliche und aufenthaltsrechtliche Zwecke, die im Rahmen einer Erwachsenenadoption eine Rolle spielen, in die Prüfung der sittlichen Rechtfertigung der Annahme einordnen. Probleme bereitet dies dann, wenn noch kein Eltern-Kind-Verhältnis besteht. Hier soll die sittliche Rechtfertigung der Adoption eine zusätzliche Adoptions...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zur Entstehungsgeschichte

Rn. 11 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die GewSt-Freiheit der Freiberufler bestand schon nach dem preußischen GewStG vom 24.06.1891. Der Katalog der freien Berufe erfasste außer Ärzten und RA Einkünfte aus schriftstellerischer, künstlerischer, wissenschaftlicher, unterrichtender und erzieherischer Tätigkeit (vgl § 15 preußisches EStG). In der Weimarer Republik galten § 9 Nr 2 ESt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Neue Vorläufigkeit zur Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste

Kommentar Einkommensteuerbescheide ergehen ab sofort vorläufig hinsichtlich der Frage, ob die Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste verfassungsgemäß ist. Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste Bund und Länder haben beschlossen, Einkommensteuerfestsetzungen ab dem VZ 2009 wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrec...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.4 Pauschalierung bei Betriebsveranstaltungen (Abs. 2 S. 1 Nr. 2)

Rz. 23 Nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG kann pauschale LSt von dem Arbeitslohn erhoben werden, der aus Anlass von Betriebsveranstaltungen gezahlt wird. Der Zweck der Pauschalierung besteht darin, dem Arbeitgeber die Übernahme der LSt zu eröffnen, weil dieser praktisch kaum die Möglichkeit hat, die von ihm eingeladenen Arbeitnehmer mit der LSt zu belasten.[1] Durch G. v. 22.12...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 2.4 Ermittlung des Pauschsteuersatzes (Abs. 1 S. 2 und 4)

Rz. 13 Der Pauschsteuersatz nach § 40 Abs. 1 EStG ist grundsätzlich entsprechend § 38a EStG zu ermitteln. Das bedeutet, dass durch die Pauschalierung diejenige LSt erhoben werden muss, die auch bei der Einzelermittlung nach § 38a EStG zu erheben wäre. § 40 Abs. 1 EStG bezweckt keine Steuervergünstigung, sondern nur eine Vereinfachung der Steuerberechnung. Die Pauschalierung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.6 Pauschalierung bei Verpflegungsmehraufwendungen (Abs. 2 S. 1 Nr. 4)

Rz. 31 Nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 EStG können Vergütungen für bestimmte Verpflegungsmehraufwendungen, die zum stpfl. Arbeitslohn gehören, pauschal besteuert werden. Mehraufwendungen für Verpflegung sind dem Grunde nach Werbungskosten; der Höhe nach ist der Abzug durch § 9 Abs. 4a EStG begrenzt. Vergütet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Verpflegungsmehraufwendungen, hande...mehr

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Besteuerungspause bei Vorte... / g) Berechnung des Vermögensvorteils

Gemeiner Wert als Bewertungsmaßstab: Gemäß § 19a Abs. 1 S. 5 EStG sind die Anschaffungskosten mit dem gemeinen Wert der Vermögensbeteiligung anzusetzen. Die Ermittlung des gemeinen Werts von Anteilen an Unternehmen überhaupt sowie an Start-ups im Speziellen ist sehr komplex.[42] Gleichwohl hat die Ermittlung des gemeinen Werts aufgrund von Verkäufen Vorrang vor der Schätzung...mehr

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Besteuerungspause bei Vorte... / 2. Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 39 EStG

Zusammen mit § 19a EStG ist zur weiteren Stärkung der Attraktivität von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen der nach § 3 Nr. 39 EStG gewährte Steuerfreibetrag für bestimmte Vermögensbeteiligungen auf 1.440 EUR angehoben worden (zur Berücksichtigung des Freibetrags bei § 19a EStG: dazu Näheres unter 5.g). Beide Vergünstigungen werden in einem eigens erstellten BMF-Schreiben behan...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 39)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Bei Körperschaften ist der Ausgangswert für den Gewinn aus Gewerbebetrieb die Summe der Einkünfte laut Anlage ZVE der Körperschaftsteuererklärung, der ggf. noch (bei nicht gewerbesteuerpf...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 3.4 Unternehmensübernahme

Wird ein Einzelunternehmen in eine Personengesellschaft eingebracht, endet die persönliche Gewerbesteuerpflicht des Einzelunternehmers im Zeitpunkt der Einbringung, wenn er an der aufnehmenden Personengesellschaft beteiligt ist. Erfolgt die Einbringung im Laufe des Erhebungszeitraums, muss sowohl für das Einzelunternehmen als auch für die Personengesellschaft jeweils eine Ge...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.3.1 Finanzierungsanteile (Zeilen 50-57)

Die Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen wird in einer zusammenfassenden Regelung[1] erfasst. Die Hinzurechnung erfolgt mit 25 % der Summe aus Entgelten für Schulden (Zeile 50), Renten und dauernden Lasten (Zeile 51), Gewinnanteilen des stillen Gesellschafters (Zeile 52); dabei ist ein Verlustanteil mindernd zu berücksichtigen,[2] 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.3 Hinzurechnungen (Zeilen 50-82)

Die folgenden Aufwendungen werden zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewerbeertrags dem einkommen- bzw. körperschaftsteuerlichen Gewinn/Verlust wieder hinzugerechnet, wenn sie vorher bei der Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb abgezogen wurden. Dabei ist zu beachten, dass sich die Zeilen 50-65 ausschließlich mit der Ermittlung der Hinzurechnungen aus Finanzierungsant...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.16 Unterjähriger Rechtsformwechsel von einer Personengesellschaft zu einem Einzelunternehmen und umgekehrt

Die Zeilen 145-147 betreffen den Rechtsformechsel einer Personengesellschaft in ein Einzelunternehmen oder umgekehrt. Findet ein Rechtsformwechsel von einem Einzelunternehmen zu einer Personengesellschaft durch Aufnahme eines oder mehrerer Gesellschafter statt oder scheiden aus einer Personengesellschaft alle Gesellschafter bis auf einen aus, besteht die sachliche Gewerbeste...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 7 Berechnungsschema

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 3.3 Stille Gesellschaft

Bei einer typisch stillen Gesellschaft ist nur der Inhaber des Gewerbebetriebs, an dem die stille Beteiligung besteht, zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung verpflichtet, d. h. der typisch stille Gesellschafter ist nicht Steuerschuldner. Aber auch wenn es sich um eine atypisch stille Gesellschaft handelt, bei der der stille Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen ist, ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 2.2 Einzelunternehmer

Der Gewerbebetrieb des Einzelunternehmers beginnt mit Eröffnung der werbenden Tätigkeit, die entsprechende Außenwirkung hat. Bloße Vorbereitungshandlungen sind unbeachtlich.[1] Beginnt der Gewerbebetrieb mit dem Beginn der Abschreibung eines Wirtschaftsguts, ist diese in voller Höhe bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu berücksichtigen.[2] Bei einem gewerblichen Grundstüc...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.1 Grundlagen

Die Betriebsausgaben (Zeilen 23 bis 88) sind im Wesentlichen nach Aufwandsarten gegliedert, allerdings wird dieses Prinzip vielfach, z. B. bei Abschreibungen, Grundstückskosten und Schuldzinsen, durchbrochen. Grundsätzlich sind auch Betriebsausgaben stets mit dem Nettobetrag anzusetzen. Etwas anderes gilt nur, so auch die Anleitung zu den Zeilen 23 bis 88 der Anlage EÜR, für...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.2.2 "Maßgebliches Einkommen" bei Organschaft

Rz. 95 Da der Organkreis nach § 15 S. 1 Nr. 3 KStG als ein einziger Betrieb gilt[1], ist für ihn der "maßgebliche Gewinn" bzw. das "maßgebliche Einkommen" zu ermitteln. Diese Ermittlung erfolgt auf der Ebene des Organträgers, da für die Organgesellschaft § 4h EStG nicht gilt.[2] Eine Ermittlung auf der Ebene des "Organkreises" ist nicht möglich, da der Organkreis selbst kein...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1 bis 8 hat der Steuerpflichtige in den Zeilen 1 und 2 seinen Namen und Vornamen anzugeben; in Zeile 3 die Steuernummer des Betriebs einzutragen; dieser Eintrag hat vor allem dann Bedeutung, wenn dem Steuerpflichtigen für den Betrieb eine andere Steuernummer als diejenige für die Einkommensteuer zugeteilt wurde oder wenn mehrere Betriebe vorliegen; in Zeile 4 ein ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.2 Kleinbetragsgrenze (§ 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. a EStG)

Rz. 137 Nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. a EStG ist die Zinsschranke nicht anzuwenden, wenn der Saldo aus Zinsaufwendungen und -erträgen für den jeweiligen Betrieb weniger als 3 Mio. EUR beträgt.[1] Einen Ausschluss der Kleinbetragsregelung bei schädlicher Gesellschafter-Fremdfinanzierung enthält die Vorschrift nicht. Rz. 138 Durch Gesetz v. 16.7.2009[2] wurde die Kleinbetragsgr...mehr