Fachbeiträge & Kommentare zu Freibetrag

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 34 ErbStG regelt ebenso wie § 33 ErbStG ergänzende Anzeigepflichten für bestimmte Berufsgruppen, hier die der Gerichte, Behörden, Beamten und der Notare. Angesprochen sind somit verschiedene öffentliche Einrichtungen mit einer Art "Generalmitteilungspflicht". Sämtliche Tätigkeiten der genannten Personen, die für die Festsetzung einer Erbschaftsteuer von Bedeutung sei...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2.2 Vermögensarten

Rz. 12 Für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist das zu bewertende Vermögen (Nachlass/freigebige Zuwendung) in Vermögensarten einzuteilen. Jede Vermögensart hat ihr "eigenes Schicksal". Daher ist eine Zuordnung der einzelnen Vermögenswerte (wirtschaftliche Einheit) zu der zutreffenden Vermögensart von entscheidender Bedeutung. So sind z. B. Umfang der wirtschaftliche...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.3.3.2 Die grundsätzliche Unterscheidung im Erbschaftsteuergesetz

Rz. 247 Das oben (s. Rn. 245) aufgeführte Beispiel wird der erbschaftsteuerlichen Lösung zugeführt. Erbschaftsteuerlich ist zunächst der technische Unterschied hervorzuheben. Nachdem das Vermächtnis eine Nachlassverbindlichkeit darstellt, ist es als solche beim Erbanfall des/der Erben vom Erwerb abzuziehen (s. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG). Der Vermächtnisnehmer hat es gleichzeit...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.18.1 Allgemeines

Rz. 236 Die üblichen Gelegenheitsgeschenke sind aufgrund der Nr. 14 steuerfrei. Die Befreiung dient vor allem zur Verwaltungsvereinfachung für alle Beteiligten. Entsprechend § 30 Abs. 1 ErbStG (s. § 30 Rn. 1) i. V. m. § 7 ErbStG sind grundsätzlich alle Schenkungen unter Lebenden steuerbar und damit anzeigepflichtig (selbst wenn sie aufgrund des höheren persönlichen Freibetra...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, BewG § 152 BewG Örtliche Zuständigkeit

Ausgewählte Literaturhinweise: Hartmann, Bedarfswertfeststellungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer – Verwaltungsanweisungen zum Verfahrensablauf, ErbStB 2008, 296; Höne, Steueroptimierte Übertragung von Betriebsvermögen – Vorbereitung der Übertragung, Anzeigeverpflichtungen, Antragstellungen und Freibeträge im Blick, NWB-EV 2019, 258. Ausgewählte Rechtsprechung: B...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 6 Vor- und Nacherbschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Brüggemann, Nochmals: Wie und wann Vorerwerbe innerhalb von 10 Jahren zu erfassen sind, ErbBstG 2011, 44; Bork/Hoeren/Pohlmann, Recht und Risiko, FS Kollhosser, Karlsruhe 2004, 65; Carlé, Die Vor- und Nacherbschaft, ErbStB 2006, 257; Hartmann, Das Vorvermächtnis mit Vorerbschaftswirkung, ZEV 2007, 458; Höne, Vor- und Nacherbschaft: Besteuerung u...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Ermäßigungshöchstbetrag (§ 27 Abs. 3 ErbStG)

Rz. 40 § 27 Abs. 3 ErbStG begrenzt die Steuerermäßigung für Fälle, in denen der Vorerwerb niedriger besteuert worden ist, z. B. aufgrund höherer Freibeträge. Maximal abzugsfähig ist der Betrag, der sich ergibt, wenn man den sich aus § 27 Abs. 1 ErbStG ergebenden Prozentsatz auf die damals entrichtete Steuer anwendet. Praxis-Beispiel Am 14.10.2017 schenkt der A seiner Ehefrau ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.3.1.2 Detailfragen und Berechnungsbeispiele

Rz. 333 Die Finanzverwaltung folgt in Altfällen (vor dem 01.01.2009) der Rechtsprechung des BFH zur gemischt-freigebigen Zuwendung und hat zu Detailfragen der Berechnung in R E 17 ErbStR 2003 Stellung genommen. In Neufällen (ab dem 01.01.2009) wendet sie die Einheitstheorie an. Rz. 334 Gem. R E 7.4 Abs. 1 Satz 2 ErbStR ermittelt sich die Bereicherung des Bedachten beim Besteh...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Erklärungspflichtiger

Rz. 3 Die überwiegende Anzahl der Erb- und Schenkungsfälle wird aufgrund der hohen persönlichen Freibeträge von der Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung verschont bleiben. Gelangt das FA nach Durchsicht der gesammelten Unterlagen (wie z. B. Anzeigen, Kostenberechnungen der Nachlassgerichte usw.) jedoch zur der Erkenntnis, dass eine Steuerfestsetzung in Betracht komm...mehr

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ZErb 06/2022, Die Immobilie... / II. Testamentarische Gestaltung

Sofern eine Übertragung zu Lebzeiten nicht gewünscht wird, bietet auch die testamentarische Gestaltung Möglichkeiten, Immobilien sach- und interessenegerecht in die nächste Generation zu übertragen. In Betracht kommt hier insbesondere bei der Vererbung einer selbstgenutzten Immobilie von Eltern an ihre Kinder die Einräumung eines Nießbrauchs- oder Wohnrechts[34] zugunsten des...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.6.1 Die Ausschlagung

Rz. 210 Nach § 1922 Abs. 1 BGB tritt der Erbe unmittelbar die Vermögensnachfolge des Erblassers an. Trotz des "Vonselbsterwerbs" im deutschen Erbrecht wird – etwa bei einem überschuldeten Nachlass – dem gesetzlichen wie dem gewillkürten Erben zugestanden, die Erbschaft auszuschlagen (s. §§ 1942ff. BGB). Insoweit besteht bis zum Ablauf der (grundsätzlich sechswöchigen) Aussch...mehr

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Einführung ErbStG / 5 Europarechtliche Vorgaben

Rz. 44 Die Diskriminierung von Steuer-Ausländern (exakt: von beschränkt Steuerpflichtigen) bzw. von Inländern mit Auslandsvermögen steht im Fokus des Gemeinschaftsrechts, wobei sich die Beschränkungsverbote des EG-Vertrages nicht ausdrücklich auf das ErbSt-Recht erstrecken. Während die drastische Reduzierung des persönlichen Freibetrages nach § 16 Abs. 2 ErbStG (ausländische ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.3 Güterstandsschaukel

Rz. 52 Im Rahmen einer sog. Güterstandsschaukel vereinbaren die Ehegatten bei fortbestehender Ehe durch einen Ehevertrag die Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft (§ 1408 BGB) und begründen diesen anschließend erneut. I. R.d. Zugewinnausgleichs nach § 1372 BGB wird dann das Vermögen als Zugewinn auf den ausgleichsberechtigten Ehegatten übertragen, wobei schenk...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 9 ErbStG bestimmt den jeweiligen Entstehungszeitpunkt der Steuerschuld bei allen vier objektiven Steuertatbeständen und steht systematisch im Zusammenhang mit § 38 AO. Die Tatbestände, die die Steuerschuld begründen, sind für den Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer in den §§ 1 bis 8 ErbStG geregelt. Gemäß § 38 AO entsteht die Steuerschuld, so...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Wertermittlung der Vorwerb(e) orientiert sich wegen §§ 9, 11 ErbStG an dem jeweiligen Stichtag. Dies führt unstreitig zu folgenden Konsequenzen: Die zwischenzeitliche Substanz- und Wertentwicklung (nach oben wie nach unten) wird ausgeblendet; es werden nur die WG zugrunde gelegt, die im Zeitpunkt des Vorerwerbs übergeben wurden. Bei einer Änderung der gesetzlichen W...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.6 Weitergabeverpflichtung

Rz. 31 Es ist nach § 28a Abs. 1 Satz 2 ErbStG zu beachten, dass ein Erwerber nicht die Verschonungsbedarfsprüfung durchlaufen kann, wenn und soweit er begünstigtes Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2–8 ErbStG aufgrund einer letztwilligen Verfügung des EL oder einer rechtsgeschäftlichen Verfügung des EL oder Schenkers auf einen Dritten übertragen muss. Nach § 28a Abs. 1 Satz 2 und...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 Andere Güterstände und der Wechsel des Güterstandes

Rz. 70 Die Ehegatten bzw. Lebenspartner müssen nicht im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Sie können auch vertraglich vereinbaren, dass sie ab Begründung der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft oder erst später im Güterstand der Gütergemeinschaft oder -trennung leben wollen. Wird Gütergemeinschaft vereinbart, geht das Einzelvermögen der Ehe- bzw. Lebenspartner ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.5 Ende der Festsetzungsfrist (§ 14 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 38 In § 14 Abs. 2 ErbStG ist eine Begrenzung vorgesehen. Hiernach darf die durch jeden weiteren Erwerb (Nacherwerb) veranlasste Steuer nicht mehr als 50 % dieses Erwerbs betragen. Damit ist die Steuer gemeint, die sich nach Abzug der anzurechnenden Steuer auf den Gesamterwerb ergibt. Diese Regelung dürfte in der Praxis aufgrund des Härteausgleichs nach § 19 Abs. 3 ErbStG ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.2 Der Anwendungsbereich von § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG

Rz. 40 § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG ist nur auf aufschiebende Bedingungen anwendbar. Eine Bedingung i. S. d. §§ 158 ff. BGB ist die durch Parteiwillen in ein Rechtsgeschäft eingefügte Bestimmung, die die Rechtswirkungen des Geschäfts von einem zukünftigen ungewissen Ereignis abhängig macht. Dies Ereignis wird auch Bedingung genannt. Bei der aufschiebenden Bedingung häng...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.2.2.4 Keine sonstige Begünstigung (Nr. 3)

Rz. 46 In § 13d Abs. 3 Nr. 3 ErbStG wird statuiert, dass keine Verschonung für Grundvermögen erfolgen soll, welches seinerseits zum begünstigten Betriebsvermögen oder begünstigten Vermögen eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13a ErbStG gehört. Hier muss mithin eine inzidente Prüfung der §§ 13a und 13b ErbStG erfolgen, die wiederum auf die Vorschriften de...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Erwerb infolge Vollziehung einer Auflage oder Erfüllung einer Bedingung (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG)

Ausgewählter Literaturhinweis: Daragan, Die Auflage als erbschaftsteuerliches Gestaltungsmittel, DStR 1999, 393. Ausgewählte Rechtsprechung: BFH vom 17.02.1993, BStBl II 1993, 523; BFH vom 13.10.1993, BStBl II 1994, 128; BFH vom 20.01.2005, BStBl II 2005, 408. Rz. 580 Des Weiteren gilt als Schenkung unter Lebenden, was infolge der Vollziehung einer von dem Schenker angeordneten Au...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2.1 Allgemeines zur Gütergemeinschaft

Rz. 26 Bereits bei Vereinbarung der Gütergemeinschaft kann ein Steuertatbestand erfüllt sein, da die Bereicherung eines Ehegatten bei Vereinbarung der Gütergemeinschaft (soweit wertmäßig weniger Vermögen als beim anderen Ehegatten in das Gesamtgut eingebracht wird) gem. § 7 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG als Schenkung unter Lebenden besteuert wird (s. § 7 Rn. 597). Leben die Ehegatten ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.1 Konzeption der auflösenden Bedingung und Kritik

Rz. 87 Die auflösende Bedingung ist in einem Widerrufsvorbehalt für den Verwaltungsakt des Erlasses geregelt. Dieser Widerrufsvorbehalt ist eine unselbstständige Nebenbestimmung kraft Gesetzes. Damit wird ermöglicht, bei einer Änderung der Steuerfestsetzung auch den Verwaltungsakt über den Erlass der Steuer entsprechend zu ändern. Tritt eine auflösende Bedingung i. S. d. Sat...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 10.3 Folgen

Rz. 183 Die Anwendung von § 2 Abs. 3 ErbStG hatte zur Folge, dass der Vermögensanfall insgesamt den Regeln der unbeschränkten Steuerpflicht unterworfen war. Der Steuerpflichtige hatte damit Anspruch auf die deutlich höheren Freibeträge nach § 16 Abs. 1 ErbStG. Dies hatte aber auch zur Folge, dass für den Erwerb die gegenständliche Begrenzung der Bemessungsgrundlage auf das I...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 10.2 Die zivilrechtlichen Vorgaben im Einzelnen

Rz. 403 Zur Verdeutlichung dient folgendes Beispiel: Praxis-Beispiel Erblasser W vereinbart direkt mit seiner Bank, die ein Sparbuch bis zu seinem Tode verwahrt, einen Vertrag zu Gunsten Dritter, wonach die Bank nach seinem Tode verpflichtet ist, das Sparbuch (Betrag: 200 TEUR) auf seine Freundin (F) als neue Gläubigerin umzuschreiben. Lösung: Zivilrechtliche Ebene: Wenn die Ban...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.3 Europarecht

Rz. 11 Ein besonderes Augenmerk ist zunehmend auf die Frage zu richten, ob einzelne Steuerbefreiungen möglicherweise gegen die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) garantierte Kapitalverkehrsfreiheit (s. Art. 63 AEUV) und die Niederlassungsfreiheit (s. Art. 49 bis 55 AEUV) verstoßen. Die Entscheidung des EuGH vom 17.01.2008 (BFH/NV Beilage 2008, 120...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 17 Das Feststellungsverfahren (§ 13b Abs. 10 ErbStG)

Rz. 294 Die für die Besteuerung relevanten Werte werden im Rahmen eines Feststellungsverfahrens gesondert und einheitlich festgestellt. Festzustellen sind gemäß § 13b Abs. 10 ErbStG die Summe der gemeinen Wertemehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens

Ausgewählte Rechtsprechung: FG Münster vom 02.03.1977, EFG 1977, 489; BFH vom 08.02.1961, BStBl. III 1961, 135. Rz. 14 Voraussetzung für die Anwendung von § 27 ErbStG ist, dass Vermögen innerhalb von zehn Jahren mehrfach übergegangen ist. Mit Vermögen sind nicht nur einzelne Vermögensgegenstände, sondern auch Vermögensmassen gemeint, wie sie gerade beim Erwerb durch Erbanfall t...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3.3.1 Allgemeines, Gesetzeskonzeption

Rz. 62 Tritt der Nacherbfall nicht durch den Tod des Vorerben ein, sondern durch ein anderes Ereignis, bspw. die Wiederverheiratung des Vorerben, die Volljährigkeit des Nacherben oder seine Heirat, ist die Vorerbfolge als auflösend bedingter Erwerb und die Nacherbfolge als aufschiebend bedingter Erwerb zu behandeln (§ 6 Abs. 3 Satz 1 ErbStG). Damit kehrt das Erbschaftsteuerg...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2 Berechnung der fiktiven Ausgleichsforderung

Rz. 21 Für die tatsächliche Dauer der Zugewinngemeinschaft ist die fiktive Zugewinnausgleichsforderung nach den §§ 1372 ff. BGB zu ermitteln. § 5 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 ErbStG sehen für die erbschaftsteuerliche Behandlung jedoch auch punktuelle Abweichungen vor. Die Ausgleichsforderung hängt von dem Vergleich des Anfangs- und des Endvermögens der Ehegatten bzw. Lebenspartner a...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 10 Steuerpflichtiger Erwerb

Ausgewählte Literaturhinweise: Billig, Steuerpflichtiger Erwerb des Erben bei einem Kaufrechtsvermächtnis, UVR 2002, 42; Birnbaum, Begünstigtes Betriebsvermögen und Nachlassverbindlichkeiten, ZEV 2015, 333; Bönig, Weitere Konsequenzen aus der Entscheidung des BFH zu Zahlungen eines Ehegatten auf ein gemeinsames Oder-Konto, DStR 2012, 2050; Bruschke, Die Behandlung eines Kaufr...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 Anwendungsbereich Bewertungsebene

Rz. 19 I.d.R. wird der "echte" gemeine Wert i. S. d. § 9 BewG beim übrigen Vermögen seine Verwendung finden: So sind z. B. private bewegliche Gegenstände (Pkw, Hausrat oder Kunstgegenstände) mit diesem anzusetzen. Die Wertermittlung ist jedoch gerade für diese Gegenstände problematisch. Theoretisch müsste jeder einzelne Gegenstand bewertet werden. Liegen aussagekräftige tatsä...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.2.5 Ausschließlichkeit (§ 56 AO)

Rz. 218 Ausschließlichkeit ist gegeben, wenn die Körperschaft (Stiftung) außer ihrer steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke keine nicht begünstigten Zwecke unterstützt. Wird ein einziger nicht begünstigter Zweck verfolgt, darf die Tätigkeit der Körperschaft nicht in eine begünstigte und eine nicht begünstigte aufgeteilt werden. Die Steuervergünstigung ist für die gesamte ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 40 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Gemäß BT-Drucks 16/4841, 62 ist § 34a EStG als Tarifvorschrift ausgestaltet worden, welche als Ausgangspunkt für die Berechnung der Thesaurierungsbegünstigung auf das zvE (§ 2 Abs 5 EStG) abstellt. Gemäß BMF v 11.08.2008, BStBl I 2008, 838 Rz 1 bleiben die Regelungen der Einkommensermittlung durch § 34a EStG unberührt, sodass insbesondere di...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2.3.1 Allgemeines

Rz. 15 Der BFH hatte mit Beschluss vom 22.05.2002 (BStBl II 2002, 598) ein Verfahren bezüglich der Erbschaftsbesteuerung ausgesetzt und dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt. Grund dafür war, dass der BFH die gesetzlichen Regelungen zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer für gleichheitswidrig ausgestaltet hielt. Die Kritik des BFH bezog...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.2 Einzelfragen zu Zuwendungen im Kreis der Familie

Ausgewählte Literaturhinweise: Bäuml, Die Unternehmens- und Vermögensnachfolge im neuen Erbschaftsteuerrecht als Herausforderung für die Gestaltungspraxis; DB 2018, 521; Bönig, Weitere Konsequenzen aus der Entscheidung des BFH zu Zahlungen eines Ehegatten auf ein gemeinsames Oder-Konto, DStR 2012, 2050; Braun, Vermögenstransaktionen unter Ehegatten, NWB 2008, 1633; Bredemeyer, D...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 15.3 Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen

Rz. 42 Nach dem Beschluss des BVerfG vom 22.06.1995 (BStBl II 1995, 671) zur Verfassungswidrigkeit des damals geltenden ErbStG aufgrund der Besteuerung des Grundbesitzes nach Einheitswerten und des Kapitalvermögens nach Gegenwartswerten wurde das ErbStG in großen Teilen neu gefasst. Die Bekanntmachung in Form des Jahressteuergesetzes 1997 (BGBl I 1997, 378) erfolgte am 06.03...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 11.2.1 Erwerb infolge Auflagenvollziehung

Rz. 448 Im Unterschied zum Vermächtnis hat der Auflagenbegünstigte keinen Anspruch auf die Leistung gegenüber dem Erben (s. § 1940 BGB) und demzufolge relativiert sich die Bedeutung der Auflage. Sie erstarkt nur dann zu einem echten Gestaltungsmittel des Erblassers, wenn dieser zur Überprüfung seines Auflagenwunsches gleichzeitig Testamentsvollstreckung angeordnet hat. Rz. 4...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.3.3 Schwierige Auslegungsfragen (drei Fallgruppen)

Ausgewählte Literaturhinweise: Friedrich-Büttner/Herbst, Postmortale Gestaltungsmöglichkeiten im Erb(schaftsteuer)recht: Alternativen zur Ausschlagung, ZEV 2014, 593; Wälzholz, Erbauseinandersetzung und Teilungsanordnung nach der Erbschaftsteuerreform, ZEV 2009, 113. Rz. 130 Weitaus schwieriger als die richtige Benennung des Erblassers ist die Auslegung der einzelnen testamenta...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.6 Besuchsreisen und Aufwendungen für Kontaktpflege

Rz. 54 Besuchsfahrten zu Angehörigen sind regelmäßig nicht außergewöhnlich oder atypisch und deshalb nicht als außergewöhnliche Belastung anzusehen.[1] Dies gilt auch dann, wenn das eigene Kind besucht wird, zumal derartige Fahrten bereits durch den Kinderlastenausgleich oder die doppelte Haushaltsführung ausgeglichen sind.[2] Obgleich in der heutigen Zeit Patchwork-Familien...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / EStR 33a.2 Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindenden auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes

Allgemeines (1) 1Den Freibetrag nach § 33a Abs. 2 EStG kann nur erhalten, wer für das in Berufsausbildung befindliche Kind einen Anspruch auf Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld hat. 2Der Freibetrag nach § 33a Abs. 2 EStG kommt daher für Kinder im Sinne des § 63 Abs. 1 EStG in Betracht. Auswärtige Unterbringung (2) 1Eine auswärtige Unterbringung im Sinne des § 33a ...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 39a EStG Freibetrag und Hinzurechnungsbeitrag

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 (1) 1Auf Antrag des unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmers ermittelt das Finanzamt die Höhe eines vom Arbeitslohn insgesamt abzuziehenden Freibetrags aus der Summe der folgenden Beträge:mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / LStR 39a.2 Freibetrag wegen negativer Einkünfte

1In die Ermittlung eines Freibetrags wegen negativer Einkünfte sind sämtliche Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung und die sonstigen Einkünfte einzubeziehen, die der Arbeitnehmer und sein von ihm nicht dauernd getrennt lebender unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Ehegatte voraussichtlich erzielen werden...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / LStR 39a.1 Verfahren bei der Bildung eines Freibetrags oder eines Hinzurechnungsbetrags

Allgemeines (1) Soweit die Gewährung eines Freibetrags wegen der Aufwendungen für ein Kind davon abhängt, dass der Arbeitnehmer für dieses Kind Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder auf Kindergeld erhält, ist diese Voraussetzung auch erfüllt, wenn dem Arbeitnehmer im Lohnsteuer-Abzugsverfahren ein Kinderfreibetrag zusteht, er aber auf die an sich mögliche B...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / LStR 39a.3 Freibeträge bei Ehegatten

Werbungskosten (1) 1Werbungskosten werden für jeden Ehegatten gesondert ermittelt. 2Von den für den einzelnen Ehegatten ermittelten Werbungskosten ist jeweils der maßgebende Pauschbetrag für Werbungskosten nach § 9a Satz 1 Nr. 1 EStG abzuziehen. Sonderausgaben (2) 1Sonderausgaben i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 1, 1a, 1b, 4, 5, 7 und 9 EStG und des § 10b EStG sind bei Ehegatten, die b...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Steuerklasse, Kinderfreibetragszahl und Freibeträge

Rz. 43 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Für Zwecke des LSt-Abzugs trägt das FA für ArbN, die nach § 1 Abs 2, 3 und § 1a EStG als unbeschränkt steuerpflichtig zu behandeln sind (> Rz 41), auf Antrag des ArbN Folgende > Lohnsteuerabzugsmerkmale in die > Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug ein (vgl § 39 Abs 4 EStG): Rz. 44 Stand: EL...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Anwendung der Freibeträge für Versorgungsbezüge durch Arbeitgeber und Finanzamt

Rz. 5 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Die Freibeträge des § 19 Abs 2 EStG werden grundsätzlich nur bei den Versorgungsbezügen von ArbN berücksichtigt; zu Ausnahmen für Abgeordnete > Rz 2. Bezieht zB ein früher bei einem Unternehmen rechtsberatend tätiger Freiberufler (> Rechtsanwälte) eine Rente, steht ihm der Versorgungsfreibetrag nicht zu (vgl BFH/NV 2007, 880). Zur Berechnung ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Besonderheiten bei Pauschalierung der Lohnsteuer

Rz. 55 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Als Alternative zum individuellen LSt-Abzug kommt eine Pauschalbesteuerung in Betracht, und zwar nachmehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 24b EStG Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 (1) 1Allein stehende Steuerpflichtige können einen Entlastungsbetrag von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder Kindergeld zusteht. 2Die Zugehörigkeit zum Haushalt ist anzunehmen, wenn das Kind in der Wohnung des allein stehenden Steuerpflichtigen gem...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 33a EStG Außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 (1) 1 [1] Erwachsen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person, so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass die Aufwendungen bis zu 9 984 Euro[2] im Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Ein...mehr