Fachbeiträge & Kommentare zu Freibetrag

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.2 Weitere unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Ein Teil der hier explizit aufgeführten Betriebsausgaben (Schuldzinsen, Vor- und Umsatzsteuer, Gewerbesteuer) wurde bereits an anderer Stelle angesprochen. Bezüglich der restlichen Positionen ist darauf hinzuweisen, dass in Zeile 49 als Telekommunikationskosten die Kosten für Telefon und Internet gesondert zu erfassen sind. Der Grund für diesen in den Erläuterungen zum Vordru...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.2.1 Maßgebliches Einkommen bei Körperschaften

Rz. 86 Das EBITDA errechnet sich nach § 4 Abs. 1 S. 2 EStG aus dem "maßgeblichen Gewinn", korrigiert um den Zinssaldo und bestimmte Abschreibungen. Für Körperschaften gilt § 4h Abs. 3 S. 1 EStG mit der Maßgabe, dass an die Stelle des "maßgeblichen Gewinns" das "maßgebliche Einkommen" tritt.[1] Das "maßgebliche Einkommen" ist ein eigenständiger Begriff, der nur im Rahmen des ...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / 1. Die Bestimmung des Gegenstandswertes in Ehesachen

Rz. 19 Ehesachen selbst sind nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten. Der Wert des Eheverfahrens bestimmt sich über § 23 Abs. 1 S. 1 RVG nach den §§ 43 und 44 FamGKG. Die Wertberechnung in nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten wird unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensv...mehr

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Sauer, SGB III § 56 Berufsa... / 2.2 Einkommensanrechnung

Rz. 13 Nr. 3 trifft die grundsätzliche Aussage zur Bedürftigkeit. Die Höhe von Einkommen bzw. die Existenz und Größe von Freibeträgen wird in § 67 behandelt. Rz. 14 Für die Frage der Bedürftigkeit ist also neben der Berücksichtigung des eigenen Einkommens Eltern- und Ehegatteneinkommen anzurechnen. Mit der Anrechnung der beiden letztgenannten Einkommen soll der zivilrechtlich...mehr

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Sauer, SGB III § 61 Bedarf ... / 2.1 Verweisung auf das BAföG (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 verweist hinsichtlich des Bedarfs auf das Bundesausbildungsförderungsgesetz, allerdings auf die niedrigen Sätze der Fachschulen. Danach ist bei Unterbringung außerhalb des Haushaltes der Eltern oder eines Elternteils (mit Ausnahme der Unterbringung mit voller Verpflegung in einem Wohnheim, einem Internat oder beim Auszubildenden) bei einer beruflichen Ausbildung...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / IV. Die Berechnung der Anwaltsgebühren im Scheidungsverbund

Rz. 67 Zum Ehescheidungsverfahren (Hauptsache) können sonstige Familiensachen in den so genannten Scheidungsverbund mit einbezogen werden. Dies ergibt sich aus § 137 Abs. 1 S. 1 FamFG. Diese anderen Familiensachen werden damit zu Folgesachen, über die zusammen mit dem Scheidungsantrag durch einen einheitlichen Beschluss entschieden wird (§ 142 Abs. 1 FamFG). Es handelt sich ...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 6): Liebhab... / 1. Der Sachverhalt

A und B sind zu 50 % an der vermögensverwaltenden A-GbR beteiligt. Ferner sind A und B zu jeweils 50 % an der gewerblich tätigen B-GbR beteiligt, die mangels Überschreitung des Freibetrags nicht der GewSt unterliegt. Schließlich sind A und B zu jeweils 50 % an der A/B-GmbH beteiligt. Die A-GbR überlässt sowohl Büroräume zur Eigennutzung an die B-GbR als auch an die A/B-GmbH. Di...mehr

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Die wesentlichen Änderungen... / 3. Vermeidung des Missbrauchs der Progressionswirkungen des Steuertarifes und der unzulässigen mehrfachen Geltendmachung der Freibeträge

Durch Einführung weiterer Regelungen für innerhalb eines bestimmten Zeitraums vorgenommene Mehrfacherwerbe, soll vermieden werden, dass die Progressionswirkungen des Steuertarifs unterlaufen und Freibeträge mehrfach in Abzug gebracht werden können. Bislang schrieb Art. 30 Abs. 1 span. ErbStG vor, dass mehrere innerhalb von drei Jahren von derselben Person unentgeltlich erwor...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 2.4.2 Einkommensermittlung, Steuersätze, Veranlagung

Rz. 44 Die Einkünfte der in vollem Umfang von der Körperschaftsteuer freigestellten Realgemeinden werden im Wege der gesonderten Feststellung nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 AO den beteiligten Mitgliedern zugerechnet und sind von ihnen zu versteuern. Dasselbe gilt für etwaige Steuerabzugsbeträge, die auf von der Realgemeinde erzielte Einnahmen entfallen. Unterhält die Realgemeinde je...mehr

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Entgelt / 11.3.3.3 Steuern, Sozialversicherung, Zusatzversorgung

Angesichts der steuerrechtlichen Sonderregelungen zu Beihilfen und Unterstützungen des Arbeitgebers zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise (§ 3 Nr. 11a EStG) ist davon auszugehen, dass jedenfalls die Corona-Sonderprämie, die für den ersten Bemessungszeitraum (1. März 2020 bis zum 28. Februar 2021) ausgezahlt wird, steuerfrei ist. Allerdings ist zu ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.2 Steuerfreie Vergütungen (§ 31 Abs. 1 S. 1 und 2 GewStG)

Rz. 27 Nach § 31 Abs. 1 S. 1 GewStG sind Vergütungen, die durch andere Rechtsvorschriften von der ESt befreit sind, nicht in die Zerlegung einzubeziehen. Unter Rechtsvorschriften sind entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung[1] und entsprechend dem Wortlaut von § 31 Abs. 1 S. 1 GewStG grundsätzlich nur gesetzliche Vorschriften, nicht dagegen Verwaltungsvorschriften zu ve...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3 Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Rz. 5 Die Auflistung der einzelnen Ermächtigungsgrundlagen in § 35c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a bis e und Nr. 2 Buchst. a bis g GewStG ist abschließend. Weitere Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass von Rechtsverordnungen für gewerbesteuerliche Zwecke existieren nicht. Rz. 6 In Ausfüllung der in § 35c Abs. 1 GewStG genannten Ermächtigungsgrundlagen wurde die GewStDV erlassen. Geltung...mehr

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FoVo 01/2022, Reform: neue Ansparmöglichkeiten für den Schuldner beim P-Konto

Mit dem Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (BGBl I 2020, 2466) wurden zum 1.12.2021 die Ansparmöglichkeiten des Schuldners – zu Lasten des Gläubigers – in § 899 Abs. 2 ZPO neu geregelt. Ziel des Gesetzgebers ist es, dem Schuldner einen längeren Ansparzeitraum für größere Anschaffungen einzuräumen (BT-Drucks 19/19850, S. 35). Voraussetzung dieses übertragenden Pfändun...mehr

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FF 07+08/2022, Verfahrensko... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Rechtsbeschwerde betrifft die Frage, in welcher Höhe im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe ein Unterhaltsfreibetrag für ein Kind zu berücksichtigen ist, wenn es von seinen Eltern im paritätischen Wechselmodell betreut wird. [2] Der Antragsteller (Beteiligter zu 1) und die Antragsgegnerin (Beteiligte zu 2) sind die Eltern des im April 2011 geborenen Kindes D. ...mehr

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ZErb 01/2022, Die Ferienimm... / 3. Italien

Hat ein deutscher Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Italien[23], so wird nach dem gesetzlichen Erbrecht Italiens der überlebende Ehegatte neben einem Kind, hälftiger Erbe des Nachlasses. Wenn mehrere Kinder vorhanden sind, so erbt der Ehegatte ein Drittel und die Kinder zwei Drittel zu gleichen Teilen. Der Pflichtteilsanspruch ist anders als im deutschen Recht ein A...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / 2. Steuerrechtliche Grundlagen zur Ertragsteuer

Ertragsteuern sind die Steuern, die bei einer Veräußerung auf den Veräußerungsertrag entfallen. Ausgangspunkt ist § 16 Abs. 1 EStG, welcher unter anderem den Veräußerungsgewinn bei Veräußerung eines Gewerbebetriebs der Einkommensteuer unterstellt. Veräußerungsgewinn ist nach § 16 Abs. 2 EStG der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den (Buch...mehr

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ZErb 01/2022, Die Ferienimm... / 2. Österreich

Das österreichische Erbrecht wurde im Rahmen einer umfassenden Erbrechtsmodernisierung[18] zum 1.1.2017 erheblich geändert.[19] Bedeutsame Unterschiede zum deutschen Erbrecht gibt es insbesondere im Hinblick auf das Pflichtteilsrecht und bei Erbverträgen. In Österreich gibt es kein Pflichtteilsrecht der Eltern. Im Hinblick auf das Pflichtteilsergänzungsrecht ist zu beachten, d...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 1. Dauernachlasspflegschaften

Rz. 111 Für Dauernachlasspflegschaften entsteht eine Gebühr nach Nr. 12311 KV. Es handelt sich um eine Jahresgebühr, die für jedes Kalenderjahr, in dem die angeordnete Dauernachlasspflegschaft besteht, zu erheben ist. Sie deckt sämtliche Handlungen ab, die sich aus der Führung der Pflegschaft ergeben. Hierzu gehören neben Anordnung, Auswahl, Bestellung und Aufhebung auch alle...mehr

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Weilbach, GrEStG Einführung / 5 Grunderwerbsteuer in an Deutschland angrenzenden Staaten

Rz. 11 In allen an Deutschland angrenzenden Staaten – mit Ausnahme von Dänemark und Polen – wird eine der deutschen Grunderwerbsteuer vergleichbare Steuer bzw. Abgabe erhoben. Häufig sind diese Abgaben als "Registersteuer" ausgestaltet. Die Steuersätze liegen zwischen 1 % in einzelnen Kantonen der Schweiz und 12,5 % in Belgien. Näheres zur landeseigenen Bezeichnung der vergl...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Bezifferung des abweichenden Freibetrags (Nr. 1)

Rz. 9 In Nr. 1 ist bestimmt, dass das Vollstreckungsgericht die Höhe des abweichenden Freibetrages in der Regel beziffern muss. Rz. 10 Ausnahmen bestehen, wenn eine bezifferte Festsetzung des abweichenden pfändungsfreien Betrages sowohl den Schuldner als auch das Vollstreckungsgericht unzumutbar belasten würde. Der BGH (BGHZ 191, 270 = NJW 2012, 79 = Vollstreckung effektiv 20...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Freibeträge bei Unterhaltsvollstreckung und Deliktsforderungen (Abs. 1)

Rz. 1 Satz 1 regelt die Ersetzung des Grundfreibetrags (§ 899 Abs. 1 ZPO) und der weiteren Erhöhungsbeträge nach § 902 Satz 1 ZPO, wenn der Gläubiger wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche und Unterhaltsrenten gemäß § 850d ZPO oder Ansprüchen aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung gemäß § 850f Abs. 2 ZPO (Deliktsforderungen) in die Gutschrift aus einer Bankverbin...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Abweichender Betrag in übrigen Fällen (Abs. 2)

Rz. 6 In Abs. 2 ZPO sind im Wesentlichen die bislang in § 850k Abs. 4 ZPO in der bis zum 30.11.2021 geltenden Fassung aufgeführten Fälle geregelt. Hierdurch wird i. d. R. auf Schuldnerantrag sichergestellt, dass der Pfändungsschutz von Arbeitseinkommen (§§ 850a ff. ZPO) auch bei der Pfändung des Guthabens auf dem P-Konto Beachtung findet (BT-Drucks. 19/19850, 43). Das Vollst...mehr

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Übertragung des Kinderfreibetrags bei in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Elternteilen

Leitsatz 1. Bei einer funktionierenden nichtehelichen Lebensgemeinschaft kann im Hinblick auf die Übertragung des Kinderfreibetrags nach § 32 Abs. 6 Satz 6 EStG grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die tatsächliche Verteilung der Unterhaltsleistungen zwischen den Elternteilen für im Haushalt lebende minderjährige Kinder (in Form von Natural‐, Bar- und Betreuungsunter...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Verlängertes Zahlungsmoratorium (Abs. 2)

Rz. 6 Abs. 2 regelt, dass das nach Abs. 1 HS 1 separierte Guthaben in dem auf die Gutschrift folgenden Kalendermonat unpfändbares Guthaben nach § 899 Abs. 1 Satz 1 ZPO darstellt. Abs. 2 entspricht dem bisherigen § 850k Abs. 1 Satz 2 ZPO in der bis zum 30.11.2021 geltenden Fassung und betrifft spiegelbildlich zu Abs. 1 das Verhältnis von Drittschuldner und Schuldner (BT-Druck...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Befristete Leistungssperre (Abs. 1 Satz 1 HS 1)

Rz. 1 Die Vorschrift regelt ein Moratorium im Sinne einer befristeten Leistungssperre für künftiges Guthaben auf einem P-Konto; sie betrifft dabei nur das Verhältnis von Drittschuldner und Gläubiger (BT-Drucks. 19/1985, 36). Die Regelung entspricht dem bis zum 30.11.2021 geltenden § 835 Abs. 4 Satz 1 ZPO. Rz. 2 Um zu gewährleisten, dass dem Schuldner der monatliche Freibetrag...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Pfändungsfreier Betrag (Abs. 1)

Rz. 2 In Abs. 1 wird der Inhalt der bis zum 30.11.2021 geltenden Rechtslage in § 850k Abs. 1 Satz 1, 2 und 4 ZPO weitgehend übernommen; es handelt sich hierbei um die Gewährung des Grundfreibetrages auf dem P-Konto (sog. Stufe 1 des Kontopfändungsschutzes). Rz. 3 Nach § 899 Abs. 1 Satz 1 HS 1 ZPO kann ein Schuldner bei einer Pfändung des Guthabens auf dem P-Konto jeweils bis ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.1 Gewährung von Unterhalt wegen gesetzlicher Verpflichtung des Schuldners (Nr. 1 lit. a)

Rz. 2 Nr. 1 bestimmt pfändungsfreie Beträge nach § 850c Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 4 ZPO als Erhöhungsbeträge, wenn der Schuldner einer oder mehreren Personen aufgrund gesetzlicher – nicht vertraglicher oder moralischer – Verpflichtung, Unterhalt gewährt, d. h. tatsächlich zahlt.mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.3 Exkurs: Gewerbesteuerliche Beschränkungen durch Hinzurechnungsvorschriften

Rz. 46 Generell mindern Zinsaufwendungen auch den Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7 Satz 1 GewStG), welcher die Ausgangsgröße zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer bildet. Jener ist insbesondere um 25 % der Summe der hinzurechnungsfähigen Bestandteile i. S. v. § 8 Nr. 1 GewStG zu erhöhen, falls die besagte Summe einen Freibetrag von 200.000 EUR überschreitet....mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Verrechnung des Ansparbetrags bei Verfügungen des Schuldners (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 11 § 899 Abs. 2 Satz 2 ZPO regelt erstmalig zum Zweck der besseren Handhabbarkeit des Ansparbetrags, mit welchen Teilen des Guthabens Verfügungen des Schuldners zuerst verrechnet werden. Maßgeblich ist hierbei – wie auch sonst im Pfändungsschutzkontenrecht – der Zeitpunkt der Buchung durch das Kreditinstitut. Die Verrechnungsvorschrift bezieht sich allerdings nur auf die...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Unbefristete Bescheinigungen (Abs. 2 Sätze 2 – 4)

Rz. 9 Die Sätze 2 bis 4 gelten für unbefristete Bescheinigungen. Nach Satz 2 hat das Kreditinstitut unbefristete Bescheinigungen für die Dauer von 2Jahren zu beachten. Ziel ist es, dadurch den Verwaltungsaufwand für die Beteiligten zu reduzieren (BT-Drucks. 19/19850, 39). Satz 3 bestimmt, dass das Kreditinstitut, dem der Kontoinhaber eine Bescheinigung nach Abs. 1 vorgelegt ha...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Nachzahlung über 500 EUR: Leistungszeitraum ist bestimmt (Abs. 3)

Rz. 7 Abs. 3 Satz 1 ZPO regelt den Fall, dass die Nachzahlungen die Bagatellgrenze von 500 EUR bei laufenden Geldleistungen im Sinne von § 904 Abs. 2 ZPO (vgl. RZ 4) übersteigen. In diesem Fall sind die nachgezahlten Beträge bei der Bemessung des pfändungsfreien Betrages den Leistungszeiträumen zuzurechnen, für die sie tatsächlich bestimmt sind. Rz. 8 Hinweis Pfändungsschutz ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Pauschale Nachzahlung über 500 EUR

Rz. 12 Abs. 3 Satz 2 enthält eine wesentliche Erleichterung dahingehend, dass der nachgezahlte Betrag bei einer pauschalen Nachzahlung für einen Bewilligungszeitraum von über einem Monat gleichmäßig auf die Zahl der Monate aufzuteilen ist. In der gerichtlichen Praxis kann dies z. B. bei einer vergleichsweisen Erledigung über den Nachzahlungsbetrag in Betracht kommen. Rz. 13 N...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Bagatellgrenze bis 500 EUR

Rz. 5 Bis zu einer Grenze von 500 EUR sind Nachzahlungen in jedem Fall unpfändbar. Damit entfällt – zur einfacheren Handhabung von Nachzahlungen – eine Rückrechnung, ob in dem Monat, für den die nachgezahlte Geldleistung bestimmt ist, pfändungsfreies Guthaben entstanden wäre. Insofern muss das Kreditinstitut als Drittschuldner ohne weitere Prüfung bis zu der Bagatellgrenze v...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 2.1.2 Subjektive Zurechenbarkeit bei Leasingverhältnissen

Rz. 28 Eine im Rahmen der subjektiven Zurechenbarkeit von Wirtschaftsgütern existente Möglichkeit zur Ausübung von Steuerbilanzpolitik besteht in der Einflussnahme auf den Inhalt von Leasingverträgen im Kontext der Sachverhaltsgestaltung, verbunden mit einer Beeinflussung der Aktivierung des Leasing-Objekts in der Bilanz des Leasing-Gebers bzw. Leasing-Nehmers. Während der L...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Nachzahlungen von Sozialleistungen (Abs. 1)

Rz. 1 Abs. 1 regelt, dass nach § 902 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b) und c), Nr. 4 bis 6 ZPO nachgezahlte Geldleistungen in voller Höhe pfändungsgeschützt sind. Es handelt sich um Geldleistungen nach SGB II oder XII, Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für den Schuldner selbst oder für Personen, mit denen er in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, Kindergeld nach dem EStG ...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 5. Gewerbesteuer

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 10.2 Ausschluss der Entlastung bei Gewinnausschüttungen, Abs. 14 S. 1

Rz. 331 § 50d Abs. 14 S. 1 EStG schließt die Entlastung von der KapESt in bestimmten Fällen aus. Betroffen sind Auskehrungen, die eine in Deutschland ansässige Personengesellschaft, die nach § 1a KStG zur KSt optiert hat, an ihre im Ausland ansässigen Gesellschafter leistet. Voraussetzung ist, dass zwischen Deutschland und dem Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters ein DBA b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2.1 Tatbestand und Rechtsfolge

Rz. 123 § 50d Abs. 8 EStG ist durch G. v. 15.12.2003[1] mit Wirkung ab Vz 2004 eingeführt worden.[2] Die Vorschrift enthält eine besondere Bestimmung für die Freistellung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit nach einem DBA, wenn der Arbeitnehmer unbeschränkt stpfl. ist. Angesprochen ist also der Fall, dass in der Bundesrepublik ein Wohnsitz oder der gewöhnliche Auf...mehr

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Freibeträge bei Zusammentreffen mehrerer Nacherbschaften

Leitsatz 1. Haben mehrere Erblasser denselben Vorerben und nach dessen Tod denselben Nacherben eingesetzt, steht dem Nacherben auf Antrag für alle der Nacherbfolge unterliegenden Erbmassen insgesamt lediglich ein Freibetrag zu. 2. Der Nacherbe muss in seinem Antrag angeben, welches Verhältnis zu welchem ursprünglichen Erblasser der Versteuerung zugrunde gelegt werden soll. Da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Vergleichsrechnung zwischen dem Anspruch auf Kindergeld für den gesamten VZ und der steuerlichen Auswirkung beim Abzug der Freibeträge für Kinder (§ 31 S 4 Hs 1 EStG)

Rn. 240 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die nach § 31 S 4 EStG von Amts wegen durchzuführende Vergleichsrechnung (BFH v 16.03.2004, VIII R 86/98, BStBl II 2005, 332; BFH v 16.03.2004, II R 88/98, BStBl II 2005, 594) wird schlagwortartig als Günstigerprüfung bezeichnet. Diese Bezeichnung ist allerdings unzutreffend. Gegenstand der Prüfung ist nicht, ob der Anspruch auf Kindergeld o...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums des Kindes einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung im gesamten VZ entweder durch Abzug der Freibeträge nach § 32 Abs 6 EStG oder Anspruch auf Kindergeld nach dem X. Abschn

Rn. 210 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 31 S 1 EStG besagt, dass die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums des Kindes sowie der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung durch die Freibeträge nach § 32 Abs 6 EStG oder durch das Kindergeld nach dem X. Abschn bewirkt wird. Diese Aussage ist im Zusammenhang mit § 31 S 3 u S 4 EStG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Erhöhung der unter Abzug der Freibeträge für Kinder ermittelten tariflichen ESt um den Anspruch auf Kindergeld (§ 31 S 4 Hs 1 EStG)

Rn. 290 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Ergibt die Vergleichsrechnung, dass der Abzug der Freibeträge für Kinder günstiger ist als der Anspruch auf Kindergeld, wird die tarifliche ESt bei der Veranlagung unter Abzug der Freibeträge für Kinder ermittelt, nachfolgend wird die so ermittelte ESt um den Anspruch auf Kindergeld erhöht. Rn. 291 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Zu den Fällen, i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Freistellung des Existenzminimums des Kindes durch die Freibeträge nach § 32 Abs 6 EStG oder den Anspruch auf das Kindergeld

1. Existenzminimum des Kindes Rn. 196 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das Existenzminimum eines Kindes umfasst neben dem sächlichen Existenzminimum auch die Bedarfe des Kindes für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung. Rn. 197 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das sächliche Existenzminimum des Kindes bemisst sich nach dem existenznotwendigen Bedarf des Kindes. Dieser Bedarf bemisst sich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Nicht zusammen veranlagte Eltern; Berücksichtigung des Kindergeldanspruchs im Umfang des Kinderfreibetrags (§ 31 S 4 Hs 2 EStG)

Rn. 300 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Für nicht zusammen veranlagte Eltern trifft § 31 S 4 Hs 2 EStG (für die VZ ab 2004) die Regelung, dass bei der Vergleichsrechnung der Kindergeldanspruch im Umfang des Kinderfreibetrags angesetzt wird. Steht dem StPfl also nur der halbe Kinderfreibetrag zu, wird die unter Berücksichtigung der halben Freibeträge für Kinder ermittelte tariflic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Das Zweite Gesetz zur Familienförderung (2. FamFördG)

Rn. 11 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das 2. FamFördG v 13.07.2001, BStBl I 2001, 533 hat berücksichtigt, dass ab dem VZ 2002 neben dem Betreuungsbedarf auch der Bedarf für Erziehung oder Ausbildung des Kindes bei der Besteuerung der Eltern steuerfrei zu stellen ist. Die von § 31 S 1 u 4 EStG in Bezug genommenen Freibeträge des § 32 Abs 6 EStG umfassen dementsprechend ab dem VZ ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Kindergeld und Zuschlagsteuern

Rn. 109 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Bei der Ermittlung von Zuschlagsteuern (SolZ und KiSt) ist seit dem VZ 2002 nach § 51a Abs 2a S 1 EStG die ESt/LSt maßgebend, die unter Berücksichtigung der Freibeträge nach § 32 Abs 6 EStG festzusetzen wäre. Die genannten Freibeträge mindern somit die Bemessungsgrundlage für die Zuschlagsteuern unabhängig davon, ob diese Freibeträge bei de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 31 S 1 EStG beinhaltet die Grundaussage des sog Familienleistungsausgleichs. Danach wird im gesamten VZ die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrages in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung entweder durch die Freibeträge nach § 32 Abs 6 EStG oder durch das Kind...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. LSt-Abzug und ESt-Vorauszahlung

Rn. 71 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Soweit das dem StPfl zustehende bzw gezahlte Kindergeld geringer ist als die steuerlichen Auswirkungen der Freibeträge nach § 32 Abs 6 EStG, erfolgt während des laufenden VZ eine überhöhte Besteuerung, die erst bei der ESt-Veranlagung durch die Berücksichtigung des Kinderfreibetrags sowie des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- o...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Doppelfunktion des Kindergelds (§ 31 S 2 EStG)

Rn. 220 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Soweit das Kindergeld nicht zur Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des sächlichen Kinderexistenzminimums sowie des Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarfs erforderlich ist, dient es der Förderung der Familie. Aus Art 6 Abs 1 GG folgt der staatliche Auftrag zur Förderung der Familie, der im Kindergeld nach dem X. Abschn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Einführung des § 31 EStG durch das JStG 1996

Rn. 8 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 31 EStG wurde – ohne das eine Vorgängerregelung bestand – durch das JStG 1996 v 11.10.1995 (BStBl I 1995, 438) eingeführt. Die Vorschrift tritt an die Stelle des bis zum VZ 1995 geltenden Familienlastenausgleichs. Dieser war dadurch gekennzeichnet, dass neben dem der steuerlichen Entlastung dienenden Abzug von Kinderfreibeträgen vom Einkomm...mehr