Fachbeiträge & Kommentare zu Freibetrag

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.13 Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände (Zeilen 77 bis 78)

Enthält der Nachlass Hausrat (einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke), ist dieser mit dem gemeinen Wert in Zeile 77 einzutragen. Gehört der Erwerber der Steuerklasse I an, erhält er hierfür einen Freibetrag i. H. v. 41.000 EUR. Erwerber, die den Steuerklassen II und III angehören, erhalten einen Freibetrag i. H. v. 12.000 EUR. Für Letztere gilt aber die Besonderheit, dass...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.2 Angaben zum Erblasser (Zeilen 2 bis 4)

In den Zeilen 2 bis 4 ist der letzte Wohnsitz des Erblassers einzutragen. Hiermit überprüft das Finanzamt insbesondere die persönliche Steuerpflicht des Erwerbers. In Zeile 4 ist zusätzlich die Staatsangehörigkeit anzugeben. Zu unterscheiden ist zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht des Erwerbers (zur Option der beschränkten Steuerpflicht zur unbeschrä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.9 Versicherungen, Sterbegelder, Abfindungen (Zeilen 68 bis 70)

In die Zeilen 68 bis 70 sind Versicherungen, Sterbegelder und Abfindungen einzutragen. Es sind nur solche Ansprüche anzugeben, die durch den Todesfall entstanden sind und in den Nachlass fallen. Eine Lebensversicherung fällt in den Nachlass, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt und keinen Bezugsberechtigten benannt hat. Praxis-Beispiel Lebensversicherung ohne Bezugsberechti...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 141 Übergan... / 2.2 Nichtberücksichtigung von Vermögen

Rz. 4 Gemäß Abs. 2 Satz 1 wird Vermögen für die Dauer von 6 Monaten ab Beginn des Bewilligungszeitraumes (frühestens ab 1.3.2020 und spätestens ab 30.6.2020) nicht berücksichtigt. Damit wird der Nachranggrundsatz vorübergehend außer Kraft gesetzt. Abs. 2 Satz 1 benennt im Wortlaut die Vorschriften des SGB XII, die die Berücksichtigung von Vermögen vorsehen und von denen abge...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.3 Guthaben bei Kreditinstituten (Zeilen 52 bis 55)

In den Zeilen 52 bis 55 sind Guthaben bei Kreditinstituten einzutragen. Dabei ist Folgendes zu beachten: Auch Guthaben auf Gemeinschaftskonten (Und-Konten; Oder-Konten) sind zu erfassen. Verstirbt ein Ehegatte, rechnet die Finanzverwaltung grundsätzlich die Hälfte des Kontoguthabens dem Nachlass zu. Dies gilt unabhängig davon, von welchem Ehegatten die Geldeinzahlungen auf de...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.1 Erbschaftsteuerpflichtige Tatbestände

Zu einer Erbschaftsteuerpflicht führen die folgenden Tatbestände: Der Erwerb von Todes wegen. Hierunter fallen: Erwerb durch Erbanfall; Erwerb durch Vermächtnis und Erwerb aufgrund geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs. Der Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall. Diese erfordert trotz der Zuordnung zu den Erwerben von Todes wegen die Tatbestandsmerkmale einer freigebigen Zuwe...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.15 Schenkungen (Zeilen 115 bis 123)

In den Zeilen 115 bis 123 sind vom Erblasser zu dessen Lebzeiten gemachte Schenkungen oder unentgeltliche Zuwendungen einzutragen. Anzugeben sind alle Schenkungen, auch gemischte Schenkungen, bei denen der Wert den Wert der Gegenleistung übersteigt. Ferner sind auch die Schenkungen anzugeben, die bisher noch nicht angezeigt worden sind. Wird die Angabe unterlassen, kann dies ...mehr

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Kapitalerhöhung und Kapital... / 2.2.2 Steuerliche Folgen beim Anteilseigner

Die Rückzahlung des Nennkapitals gilt, soweit der Sonderausweis zu mindern ist, als Gewinnausschüttung, die beim Anteilseigner zu Bezügen nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG führt.[1] Bei einer natürlichen Person als Anteilseigner kommt die teilweise Steuerbefreiung des § 3 Nr. 40 Buchst. e EStG zur Anwendung (Abgeltungsteuer bzw. Teileinkünfteverfahren 40 %). Ist der Anteilseigner ...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.3.5 Steuerliche Folgen der Liquidation für die Anteilseigner

Der Liquidationserlös ist beim Gesellschafter aufzuteilen in steuerpflichtige Kapitalerträge[1] und Kapitalrückflüsse, die keine Kapitalerträge darstellen. Steuerpflichtig sind alle Bezüge im Rahmen des Liquidationsverfahrens mit Ausnahme der Rückzahlung von Nennkapital aus dem steuerlichen Einlagekonto sowie von Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. d. § 27 KStG...mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / 2. Vermögensverhältnisse

Rz. 7 Bei der Bemessung des Verfahrenswertes in Ehesachen gemäß § 43 Abs. 1 FamGKG ist neben den Einkommensverhältnissen der Ehegatten auch deren unstreitiges Vermögen in Form von Immobilien und Sparguthaben bzw. Wertpapierdepots zu berücksichtigen.[7] Für die Festsetzung des Verfahrenswertes in Ehesachen wird vielfach vom gemeinsamen Nettovermögen der Ehegatten ein Freibetr...mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / 1. Einkommensverhältnisse

Rz. 4 Maßgeblich für die Einkommensverhältnisse ist das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Ehegatten (§ 43 Abs. 2 FamGKG), wobei gem. § 43 FamGKG auf den Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrages abzustellen ist.[2] Im Hinblick auf die weiteren in § 43 Abs. 1 FamGKG zur Wertfestsetzung angeführten Kriterien des "Umfangs und der Bedeutung der Sache" ist keine ...mehr

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§ 9 Nach erfolgter Bewillig... / III. Definition der Wesentlichkeit

Rz. 11 § 120a Abs. 2 S. 2 ZPO gibt für den besonders relevanten Fall der Einkommensverbesserung eine feste Wertgrenze für das Vorliegen einer wesentlichen Veränderung vor. Danach ist eine Einkommensverbesserung erst ab einer Erhöhung von monatlich 100 EUR mitteilungspflichtig. OLG Brandenburg v. 27.5.2020 – 13 WF 74/20 [8] Zitat 1. Die nach § 120a ZPO maßgebliche Verbesserung de...mehr

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§ 8 Antrag auf Verfahrensko... / 1. Einkommen des Antragstellers

Rz. 30 Es gelten die PKH-Regelungen des § 114 S. 1 ZPO und vor allem für die Berechnung des Einsatzes von Einkommen und Vermögen die Regelung des § 115 ZPO. Diese Freibeträge, die nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 lit. b und Nr. 2 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind, werden regelmäßig angepasst. Rz. 31 Es gilt stets der im Zeitpunkt der Bewilligung gültige Satz. Eine nacht...mehr

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§ 9 Nach erfolgter Bewillig... / V. Einsatz des "durch das Verfahren Erlangten" § 120a Abs. 3 ZPO

Rz. 14 Die Neufassung des Gesetzes regelt jetzt in § 120a Abs. 3 ZPO ausdrücklich, unter welchen Umständen die Partei das durch die Prozessführung erlangte im Rahmen der PKH einsetzen muss: Zitat … (3) Eine wesentliche Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse kann insbesondere dadurch eintreten, dass die Partei durch die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung etwas erla...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 4. Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i.S.d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG (Zeile 9)

Die Angaben zur Zeile 9 sind erforderlich, um den Freibetrag i.H.v. 100.000 EUR gem. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG in Anspruch nehmen zu können. Begünstigt sind bestandsgeschützte Alt-Anteile, die vor dem 1.1.2009 erworben und seit der Anschaffung nicht im Betriebsvermögen gehalten wurden. Die Wertveränderungen, die zwischen dem Anschaffungszeitpunkt und dem 31.12.2017 ein...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Freibetrag/Steuerklassen

Tz. 16 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Vor Anwendung der Steuerklasse ist zunächst ein Freibetrag i. H. v. 20 000 EUR zu berücksichtigen (s. § 16 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG, Anhang 12e). Der Freibetrag wirkt sich innerhalb von zehn Jahren nur einmal aus, weil mehrere Erwerbe innerhalb dieses Zeitraums zusammenzurechnen sind. In die Steuerklasse III sind auch die juristischen Personen des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Abzug des Freibetrags nach § 3 Nr 39 EStG (§ 19a Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 96 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 § 19a Abs 1 S 2 EStG regelt das Verhältnis von § 19a EStG und § 3 Nr 39 EStG zueinander. Danach ist der Freibetrag bei der Ermittlung des Vorteils abzuziehen. Da § 19a EStG keine Steuerfreistellung ausspricht, sondern nur eine Steuerpause ermöglicht, ist es sachlich gerechtfertigt, dass § 3 Nr 39 EStG Vorrang vor § 19a EStG genießt. Wählt de...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Bestätigung zur Berücksichtigung des Freibetrags für das Ehrenamt nach § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 11. Beispiele zur Anwendung

Tz. 32 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Beispiel 1 Ein Platzwart erhält von seinem Verein für seine Tätigkeit pro Monat 40 EUR. Ergebnis 1 Im Kalenderjahr 2018 erhält er 12 × 40 EUR = 480 EUR von dem Verein. Nach § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG (Anhang 10) bleibt dieser Betrag unter dem Freibetrag von 840 EUR. Beispiel 2 Max Müller ist für einen steuerbegünstigten Mahlzeitendienst (Essen auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Höchstbetrag

Tz. 21 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Der Freibetrag nach § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG (Anhang 10) ist ein Jahresbetrag. Dies hat zur Folge, dass unerheblich ist, ob die Tätigkeit regelmäßig oder nur in einem Teil des Jahres ausgeübt wird. Der Freibetrag gilt für alle im Jahr bezogenen Einnahmen aus begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten inklusive Nachzahlungen aus Altjahren (BFH ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Art der Tätigkeit

Tz. 3 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Mit Wirkung vom 01.01.2007 wurde durch das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" vom 10.10.2007, BGBl I 2007, 2332ff. für alle nebenberuflichen Tätigkeiten im steuerbegünstigten Bereich (ideeller Bereich, Zweckbetriebe) eine Aufwandspauschale (Freibetrag) i. H. v. 500 EUR (s. § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG, Anhang 10) ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuer

Tz. 33 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die einkommensteuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen der ehrenamtlich rechtlichen Betreuer i. S. v. § 1835a BGB (ab 2023: Aufwandspauschalen § 1878 BGB) wurde in § 3 Nr. 26b EStG geregelt. Seit dem VZ 2011 sind die Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 26b EStG ( Anhang 10) steuerfrei, soweit sie zusammen mit den steuerfreien Einnah...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Lohnsteuerverfahren

Tz. 25 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Wie bereits ausgeführt, kann der Freibetrag nach § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG (Anhang 10) nur einmal gewährt werden. Dies trifft auch dann zu, wenn mehrere begünstigte Tätigkeiten ausgeübt werden. In den Richtlinien zum Lohnsteuerabzug (s. R 3.26 LStR) ist bezüglich des Lohnsteuerabzugs vorgeschrieben, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber schrif...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Nach § 3 Nr. 12, 26 oder 26b EStG begünstigte Tätigkeiten

Tz. 18 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Der Freibetrag kann nach § 3 Nr. 26a Satz 2 EStG (Anhang 10) nicht in Anspruch genommen werden, wenn für die Einnahmen aus derselben Tätigkeit ganz oder teilweise eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 EStG (Anhang 10) – Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen – gewährt wird, eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) – sog....mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Mitgliedsbeiträge

Tz. 10 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 § 18 ErbStG (Anhang 12e) befreit Mitgliedsbeiträge an Personenvereinigungen, die nicht lediglich die Förderung ihrer Mitglieder zum Zweck haben, soweit diese im Kalenderjahr 300 EUR nicht übersteigen, und die nicht unter die Befreiungsvorschriften der §§ 13 Abs. 1 Nr. 16 und 18 ErbStG (Anhang 12e) fallen. Die Grenze von 300 EUR ist ein Freib...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bemessungsgrundlage der pauschalen ESt (§ 37a Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 26 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Bemessungsgrundlage der pauschalen ESt ist der gesamte Wert der Prämien (ausführlich s Rn 28, die die den im Inland ansässigen StPfl zufließen. Die Bemessungsgrundlage umfasst den gesamten Wert der Prämien; ob diese überhaupt steuerbar oder stpfl sind, ist ohne Bedeutung, Hoffmann in K/S/M, § 37a EStG Rz B 21 (April 2015). Steuergegenstand i...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuer (§ 3 Nr. 26b EStG)

Tz. 14 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB sind, soweit sie zusammen mit ggf. anderen steuerfreien Einnahmen i. S. d. § 3 Nr. 26 EStG den Freibetrag nach § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG von 3 000 EUR (bis einschl. 2019: 2 400 EUR) nicht überschreiten, steuerfrei (§ 3 Nr. 26b EStG). Tz. 15 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Aufwandsentschädigungen nach § 1835a B...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Werbungs- bzw. Betriebsausgabenabzug

Tz. 23 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Ein Abzug von Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben, die mit den steuerfreien Einnahmen nach § 3 Nr. 26a EStG (Anhang 10) in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, ist nur dann möglich, wenn die Einnahmen aus der Tätigkeit und gleichzeitig auch die jeweiligen Ausgaben den Freibetrag übersteigen. In Arbeitnehmerfällen ist in...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Kalamitätsnutzungen

Rn. 113 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Kalamitätsnutzungen erfuhren in der Vergangenheit unterschiedliche Begünstigungen. Bis einschließlich VZ 1998 unterlagen sie bis zur Höhe des Nutzungssatzes dem halben durchschnittlichen Steuersatz, die über den Nutzungssatz hinausgehenden einem Viertelsteuersatz und soweit sie über den doppelten Nutzungssatz hinausgingen, einem Achtelsteue...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Wegfall der Steuerbefreiungsvorschriften

Tz. 13 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Wird einer gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen Zwecken dienenden Körperschaft die Steuerbegünstigung aberkannt oder handelt es sich um eine nicht steuerbegünstigte Körperschaft, kommt die Steuerbefreiungsvorschrift nach § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG (s. Anhang 12e) nicht mehr in Betracht (vgl. als Beispiel das Urteil des BFH in Rz...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Auftraggeber/Arbeitgeber

Tz. 13 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Der Freibetrag wird nur gewährt, wenn die Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag einer der in § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG (Anhang 10) genannten Personen erfolgt; dies sind: Juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Körperschaften i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3). Tz. 14 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Als juristische Personen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zu § 3 Nr 39 EStG

Rn. 19 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Mit der Einführung von § 19a EStG wurde zugleich zur weiteren Stärkung der Attraktivität der Mitarbeiterbeteiligung der Steuerfreibetrag nach § 3 Nr 39 EStG von 360 EUR auf 1 440 EUR angehoben, s FoStoG v 03.06.2021 (BGBl I 2021, 1498). § 3 Nr 39 EStG und § 19a EStG verweisen auf dieselben Vermögensbeteiligungen, wobei die Regelungen nicht de...mehr

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ZErb 04/2022, 2021: Ein erb... / b) Folgerungen für die Praxis

Die Entscheidung lehrt und erinnert daran, dass in der Praxis bei den lenkenden Ausschlagungen ein besonderes Augenmerk auf eine "bombensichere" Subsumtion gelegt werden sollte. Ob insbesondere bei einer fehlerhaft subsumierten und daher fehlgeschlagenen lenkenden Ausschlagung eine Reparatur über die Anfechtung nach § 119 Abs. 1 BGB gelingt, hängt (derzeit noch) ganz wesentl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Auswirkung des § 35 EStG auf Zuschlagsteuern

Rn. 210 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Als Zuschlagsteuern werden Steuern bezeichnet, die nach der ESt bemessen werden (§ 51a Abs 1 EStG). Bemessungsgrundlage von Zuschlagsteuern ist nach § 51a Abs 2 EStG die ESt, die nach § 2 Abs 6 EStG unter Berücksichtigung von Freibeträgen nach § 32 Abs 6 EStG in den Fällen des § 32 EStG festzusetzen wäre. § 35 EStG ist bei der Ermittlung der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Normzweck

Rn. 1 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Gewerbliche Einkünfte eines Unternehmers unterliegen sowohl der ESt als auch der GewSt. Ziel des § 35 EStG ist es, die doppelte Belastung der gewerblichen Einkünfte sowohl mit ESt als auch mit GewSt zu beseitigen bzw zu mindern. Zu diesem Zweck wird die ESt des Unternehmers durch eine pauschale Anrechnung der GewSt verringert. Die Anrechnung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Hintergrund und Rechtsentwicklung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 § 19a EStG wurde durch das Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz – FoStoG) v 03.06.2021 (BGBl I 2021, 1498) – s vor § ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Billigkeitsregelung (§ 19a Abs 4 S 4 bis 6 EStG)

Rn. 127 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 § 19a Abs 4 S 4 EStG macht von der vorzunehmenden Nachversteuerung der Höhe nach eine Ausnahme. Ist der gemeine Wert der Vermögensbeteiligung abzüglich geleisteter Zuzahlungen des ArbN bei der verbilligten Übertragung niedriger als der nach § 19a Abs 1 EStG nicht besteuerte Arbeitslohn, so unterliegt nur der gemeine Wert der Vermögensbeteil...mehr

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ZErb 04/2022, Anordnung von... / 1. Problemstellung

Die gegenseitige Erbeinsetzung verbunden mit der Schlusserbeinsetzung der gemeinschaftlichen Kinder ist einerseits eine in der Kautelarpraxis beliebte Gestaltung, andererseits aber insbesondere unter Aspekten der Erbschaftsteuerbelastung in vielen konkreten Einzelfällen nicht die optimale Lösung.[1] Dies gilt nicht nur, weil Freibeträge weiterer Beteiligter[2] im ersten Erbf...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Nebenberuflichkeit

Tz. 9 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Nebenberuflich i. S. d. § 3 Nr. 26a EStG (Anhang 10) ist eine Tätigkeit, die nicht hauptsächlich zur Bestreitung des Lebensunterhalts verwendet wird; unerheblich ist hingegen, ob die Tätigkeit tatsächlich dem Bestreiten des Lebensunterhalts dient. Tz. 10 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Eine Tätigkeit wird nebenberuflich ausgeübt, wenn sie bezogen a...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nr. 12 EStG)

Tz. 6 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die aus einer Bundeskasse oder Landeskasse gezahlten Bezüge, welche nach einem Gesetz/einer Ermächtigung oder von der Bundesregierung oder Landesregierung festgesetzt sind und als Aufwandsentschädigung im Haushaltsplan ausgewiesen werden, sind nach § 3 Nr. 12 EStG steuerbefreit. Das Gleiche gilt für andere Bezüge, die als Aufwandsentschädigun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Tarifliche Einkommensteuer

Rn. 65 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Steuerermäßigung setzt bei der um bestimmte sonstige Steuerermäßigungen mit Ausnahme der §§ 34f, 34g und 35a EStG verminderten tariflichen ESt an, soweit sie anteilig auf im zvE enthaltene gewerbliche Einkünfte entfällt. Sie mindert die tarifliche ESt. Unter Berücksichtigung der übrigen in § 2 Abs 6 EStG genannten Minderungs- und Erhöhun...mehr

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ZErb 04/2022, Anordnung von... / 4. Zwischenergebnis

Nach vorstehenden Maßstäben als unwirksam anzusehen sind alle nachträglichen Einwirkungsversuche auf bindend gewordene letztwillige Verfügungen durch Anordnungen von fixen Vermächtnissen oder Sockelvermächtnissen.[21] Hier wird nämlich die vorgesehene Schlusserbeinsetzung dergestalt beeinträchtigt, dass dem Vermächtnisnehmer ein klagbarer Anspruch auf Erfüllung des Vermächtn...mehr

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VI. Die Freiwillige Versich... / 1.2.8.2 Freibetrag bei der Grundsicherung

Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz vom 17.8.2017 wird – um für Geringverdiener weitere Anreize für eine zusätzliche Altersversorgung zu schaffen – ab dem 1.1.2018 ein Einkommensfreibetrag bei der Grundsicherung eingeführt (§ 82 Abs. 4 SGB XII). Danach sollen Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung bis zu 100 EUR nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
II. Beginn des Arbeitsverhä... / 2.2.3 Übungsleiter

Das Entgelt eines Übungsleiters ist bis zu dem sich aus § 3 Nr. 26 EStG ergebenden Betrag von 3.000 EUR/Jahr (3.000 EUR ab 1.1.2021 - zuvor 2.400 EUR) nicht steuerpflichtig und damit auch kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt (§ 62 Abs. 2 Satz 1 MS, AB VIII Abs. 1 Nr. 3 VBL-S). Sofern ein reguläres Arbeitsverhältnis besteht und die sonstigen Voraussetzungen für die Pflich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
II. Beginn des Arbeitsverhä... / 4.12 Ordensmitglieder, Pastoralassistenten, Organisten

Ordensmitglieder gehören aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Ordensgemeinschaft nicht zum zusatzversorgungspflichtigen Personenkreis. Sie erbringen ihre Dienste in der Regel aufgrund eines Gestellungsvertrages. Eine Versicherung in der Zusatzversorgung kommt allerdings dann in Betracht, wenn neben der Eigenschaft als Ordensmitglied ein Arbeitsvertrag im arbeitsrechtlichen S...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 2.7 Versteuerung und Krankenversicherungsbeiträge aus der Rentenleistung

Mit der Entgeltumwandlung hat der Versicherte die Besteuerung der Entgeltbestandteile von der Zeit der aktiven Beschäftigung in die Rentenphase verlagert. Da die Beiträge steuerfrei waren, müssen die daraus entstehenden Leistungen in vollem Umfang versteuert werden. In der Regel sind jedoch die Gesamt-Einkünfte im Alter niedriger als während der Arbeitsphase, sodass in den a...mehr

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Gutscheine an Arbeitnehmer / 6 Übersicht Beträge

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Gutscheine an Arbeitnehmer / 1.3 Wann der Rabattfreibetrag genutzt werden kann

Erhält der Arbeitnehmer Waren oder Dienstleistungen, mit denen sein Arbeitgeber am Markt auftritt, kann er einen Freibetrag bis zu jährlich 1.080 EUR[1] nutzen. Wird auf dem Gutschein eine Warenmenge angegeben, gilt als Sachbezugswert der um 4 % geminderte Endpreis, zu denen der Arbeitgeber die Ware oder Dienstleistung dem Endverbraucher im allgemeinen Geschäftsverkehr anbiet...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gutscheine an Arbeitnehmer / 1.2.3 Wann die 44-EUR-Freigrenze anzuwenden ist

Ist der geldwerte Vorteil anderer Sachbezüge (z. B. Benzin) mit Einzelbewertung im Monat insgesamt nicht höher als 44 EUR (inkl. USt),[1] braucht er nicht lohnversteuert zu werden.[2] Achtung Wann der BFH die 44-EUR-Grenze zulässt Diese Aussagen trifft der BFH:[3] Die 44-EUR-Freistellung gilt nur für "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" gewährte Leistungen. Das ist...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gutscheine an Arbeitnehmer / 1.1.1 Wesentliche Änderungen

Der Gesetzgeber hat nunmehr gesetzlich geregelt, dass zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, Geldleistungen und keine Sachbezüge sind.[1] Durch diese Festlegung sind die Urteile des BFH vom 11.11.2010, VI R 21/09, VI R 27/09 und VI R 41/10, vom 7.6.2018, VI R 13/16 und vom 4.7.2018,...mehr