Fachbeiträge & Kommentare zu Formvorschrift

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Einreichung einer Beschwerdeschrift, Abs. 2 S. 1 Alt. 1

Rz. 7 Die Beschwerde kann gem. Abs. 2 S. 1 Alt. 1 durch Einreichung einer Beschwerdeschrift per Bote, per Post sowie als Telebrief,[13] Fax [14] oder Computerfax [15] eingelegt werden. Soweit die Möglichkeit der Einreichung per Fax oder Computerfax eröffnet ist (z.B. durch Angabe einer Faxnummer), muss das Gericht für die Funktionsfähigkeit des Empfangsgerätes auch nach Dienst...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Grenzen der Rechtswahl

Rz. 333 Ist der Sachverhalt zum Zeitpunkt der Rechtswahl nur mit einem Staat verbunden, schließt dies zwar eine Rechtswahl nicht aus, nach Art. 3 Abs. 3 Rom I-VO müssen die zwingenden Vorschriften des "abgewählten Rechts" aber vorrangig Geltung in Anspruch nehmen. Die vorausgesetzte fehlende Auslandsberührung liegt im hier interessierenden Bereich nicht vor, wenn entweder da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Unterrichtung des Empfängers

Rn. 62 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der StPfl muss gemäß § 37b Abs 3 S 3 EStG den Empfänger über die Pauschalversteuerung unterrichten, eine spezielle Formvorschrift gibt es nicht. Die Unterrichtung kann in einfachster, sachgerechter Weise erfolgen, wobei auf den Empfängerkreis abzustellen ist. Bei eigenen ArbN kann ein Hinweis in der Lohnabrechnung oder aber auch ein Aushang ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 4. Verfügungsbeschränkungen

Rz. 18 Von dem Grundsatz, dass jeder Ehegatte sein Vermögen allein verwaltet, macht das Gesetz zwei Ausnahmen, und zwar bei den Verfügungen über Haushaltsgegenstände ( § 1369 BGB) und bei den Gesamtvermögensgeschäften ( § 1365 BGB). Gem. § 1365 BGB kann sich ein Ehegatte nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen. Hat er s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensumstruktur... / dd) Ausscheiden aus der Gesellschaft und Zahlung der Barabfindung

Rz. 473 Nach dem neuen Schutzkonzept der UmwRL soll das Recht zur Anteilsveräußerung die Anteilsinhaber davor schützen, gegen ihren Willen an einer Rechtsform ausländischen Rechts beteiligt zu werden.[948] In Umsetzung dieses Konzepts werden Anteilsinhaber, die das Barabfindungsangebot form- und fristgerecht angenommen haben, nicht Anteilsinhaber der aus der grenzüberschreit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Beurkundungsfragen im ... / III. Vollmachten

Rz. 70 Die Vollmacht bedarf nach § 167 Abs. 2 BGB materiell-rechtlich nicht der Form des Vertretergeschäfts, soweit das Gesetz nicht ausnahmsweise etwas Abweichendes vorschreibt. Für die Gründung einer GmbH verlangt das Gesetz in § 2 Abs. 2 GmbHG eine notariell beglaubigte Vollmacht. Spätere Änderungen des Gesellschaftsvertrages können dagegen auch durch formfrei bevollmächt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / 3. Autonomie und anwendbares Recht

Rz. 32 Die Schiedsvereinbarung ist autonom, d.h. sie ist in ihrem Bestand auch dann nicht von dem Hauptvertrag abhängig, wenn sie als Schiedsklausel in dem Vertragstext selbst enthalten ist (s. § 1040 Abs. 1 Satz 2 ZPO). Das bedeutet in der Praxis, dass die Frage der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses – z.B. wegen einer Anfechtung nach § 123 BGB oder wegen eines Gesetzesver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Gewillkürte Erbfolge / 3. Kombination aus subjektiver Theorie und Andeutungstheorie (h.M.)

Rz. 32 Die objektive Theorie des Reichsgerichts wird heute m.E. zu Recht kritisiert, weil sie in der Gefahr steht, den Willen des Erblassers zu missachten.[88] Die heute ganz h.M. folgt daher der subjektiven Theorie, kombiniert diese jedoch mit der Andeutungstheorie.[89] Ehegatten können bei der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments die Formerleichterung des § 2267 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Integration mit dem Liegenschaftskataster; Richtigstellungen und Gesamtrechte

Rz. 1 § 127 GBO schafft die Rechtsgrundlage, nach der die Länder die maschinelle Übernahme von Daten des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters aus dem jeweils anderen Verzeichnis einführen können (und zwar über die gemeinsame Nutzung von Hilfsverzeichnissen hinaus, vgl. § 126 GBO Rdn 25). Die in Abs. 1 bereits erhaltenen Verordnungsermächtigungen zugunsten der Landesregi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensumstruktur... / cc) Konkretisierung der zu übertragenden Vermögensgegenstände

Rz. 501 Da bei der Einbringung sämtliche Vermögensgegenstände einzeln und nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften auf die übernehmende Gesellschaft übertragen werden, ist es aufgrund des sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes erforderlich, die zu übertragenden Vermögensgegenstände hinreichend genau zu individualisieren und zu konkretisieren.[977] Hinweis Die Konkret...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Formstatut

Rz. 344 Die Form von Rechtsgeschäften regelt Art. 11 Rom I-VO. Ein Schuldvertrag ist formgültig, wenn er alternativ die Formerfordernisse des Rechts, das auf ihn nach den Art. 3 ff. Rom I-VO zur Anwendung kommt, einhält oder aber diejenigen, die am Ort des Vertragsschlusses gelten. Zur Form zu zählen ist dabei v.a. die Frage, ob die Mitwirkung Dritter, z.B. eines Notars, erf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensumstruktur... / aa) Notarielle Beurkundung mittels Videokommunikation?

Rz. 418 Die Beurkundung des Plans erfolgt im Verfahren über die Beurkundung von Willenserklärungen (§§ 6 ff. BeurkG). Für die Beurkundung von Willenserklärungen verlangt § 13 Abs. 1 Satz 1 BeurkG die physische Anwesenheit der Urkundsbeteiligten und des Notars an einem Ort.[827] Rz. 419 Mit Inkrafttreten des DiRUG [828] und des DiREG [829] zum 1.8.2022 bzw. 1.8.2023 hat der Gese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / I. Allgemeines

Rz. 572 Die Rechtsform der AG genießt im Gegensatz zur Rechtsform der GmbH häufig ein besseres Image. Vorteil der AG ist die erleichterte Möglichkeit der Kapitalbeschaffung über die Börse. Von daher ist die AG im Gegensatz zur GmbH eher für eine Fluktuation unter den Anteilseignern geeignet. Diese Fluktuation wird bei der AG durch die Zulassung praktisch nennwertloser Anteil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Joint Ventures / 2. Form des Joint Venture-Vertrages

Rz. 33 Für den Joint Venture-Vertrag gelten keine allgemeinen Formvorschriften. Er kann demnach grds. formfrei – theoretisch sogar mündlich – geschlossen werden. Allerdings können Formanforderungen aufgrund der für das Joint Venture gewählten Rechtsform zu beachten sein.[34] Das ist namentlich bei der GmbH und der GmbH & Co. KG der Fall, den beiden für Equity Joint Ventures a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Einbringungsvertrag

Rz. 669 Von den Festsetzungen in der Satzung über die Sacheinlage und Sachübernahme zu unterscheiden ist der Einbringungsvertrag.[2164] Während der Einbringungsvertrag bei der Sachübernahme ein rein schuldrechtliches Rechtsgeschäft, i.d.R. ein Kaufvertrag, ist,[2165] ist der Einbringungsvertrag bei der Sacheinlage ein körperschaftsrechtliches Rechtsgeschäft eigener Art.[2166...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Weitere Zwecke der öffentlichen Präventivkontrolle

Rz. 2352 Der Unionsgesetzgeber betont in ErwG 9 und ErwG 9a die Bedeutung der öffentlichen Präventivkontrolle zur Verhütung illegaler Aktivitäten. Die verpflichtende öffentliche Präventivkontrolle im Einklang mit der DRL II soll im öffentlichen Interesse insbesondere die Umgehung wichtiger Unions- und nationaler Gesetzgebung, namentlich zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Form der Stimmabgabe

Rz. 274 Besondere Formvorschriften für die Stimmabgabe gibt es im Gesetz weder für die innerhalb noch für die außerhalb von Gesellschafterversammlungen gefassten Beschlüsse.[476] Werden sie innerhalb von Gesellschafterversammlungen gefasst, wird regelmäßig eine mündliche Stimmabgabe erfolgen, bei außerhalb von förmlichen Gesellschafterversammlungen gefassten Beschlüssen komm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Technische Anforderungen

Rz. 4 Sicherzustellen sind nach § 71 S. 2 GBV die Vollständigkeit und Richtigkeit des angelegten maschinellen Grundbuchs. Die Einzelheiten richten sich gem. § 71 S. 1 GBV zwingend nach der jeweiligen Anlegungsform (siehe § 67 GBV Rdn 8) und erfassen im Fall der Umschreibung oder Neufassung etwa die Frage, ob alle nach §§ 30, 68, 69 GBV notwendigen Eintragungen erfasst wurden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Gewillkürte Erbfolge / IV. Zusammenfassung

Rz. 55 Die Testierform des gemeinschaftlichen Testaments ist Ehegatten und in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Personen vorbehalten. Diese in §§ 2265 BGB, 10 Abs. 4 LPartG enthaltene ausdrückliche Anordnung erlaubt nach überzeugender h.M. keinen Gegenschluss in dem Sinne, dass mit gemeinschaftlichem Testierwillen getroffene Verfügungen anderer Personen stets als wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Beurkundungsfragen im ... / I. Anerkennung ausländischer öffentlicher Urkunden/Legalisation

Rz. 107 Bei ausländischen öffentlichen Urkunden stellt sich neben der materiellen Wirksamkeit der Beurkundung auch die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die ausländische öffentliche Urkunde im Inland als "öffentliche Urkunde" anzuerkennen ist. Dies wird insb. bei der Vorlage von Urkunden bei Behörden (z.B. Grundbuchamt und Handelsregister) relevant. Grds. wird der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Bedeutung des Formstatuts

Rz. 183 Das Formstatut ist vor allem deswegen von Interesse, weil manche Rechtsordnungen die Formvorschriften für bestimmte Rechtsgeschäfte generell auf die Vollmacht zu ihrer Vornahme erstrecken, wohingegen das deutsche Recht von dem Grundsatz ausgeht, dass die Erteilung der Vollmacht nicht der Form bedarf, welche für das Rechtsgeschäft bestimmt ist, auf das sie sich bezieh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (a) Allgemeines

Rz. 288 Die Tarifbegünstigung wird nach § 34a Abs. 1 Satz 1 EStG nur auf Antrag gewährt. Besondere Formvorschriften sind nicht vorgesehen. Der Antrag ist betriebs- bzw. mitunternehmeranteilsbezogen beim dem für die Einkommensteuer zuständigen Finanzamt (vgl. § 19 AO) zu stellen. Nach Satz 1 der Vorschrift kann der Antrag auch nur für Teile des nicht entnommenen Gewinns geste...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Text in der Fassung des Art. 1 Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG), Gesetz vom 11.8.2009;[1] Abs. 1 S. 2 geändert m.W.v. 1.7.2014 durch Gesetz vom 10.10.2013.[2] Mit § 137 GBO werden die aus den §§ 29 ff. GB...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Form

Rz. 78 Das Ersuchen hat in der Form des § 29 Abs. 3 GBO zu erfolgen.[146] Weitergehende, strengere Formvorschriften des BeurkG sind auf das behördliche Ersuchen nicht anzuwenden. Eine Verbindung mehrerer Blätter mit Schnur und Prägesiegel (analog § 44 BeurkG) ist nicht erforderlich, zumal dann nicht, wenn sich die Einheit der mehrblättrigen Erklärung aus dem fortlaufenden Te...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Handelsgeschäft / 4. Formfreiheit, Schriftformklausel

Rz. 10 Handelsgeschäfte sind wie andere bürgerliche Rechtsgeschäfte grds. formfrei. Die besonderen Formvorschriften des BGB (wie z.B. nach § 311b Abs. 1 BGB) und anderer Gesetze (wie z.B. nach §§ 2 Abs. 1, 15 GmbHG) gelten auch für sie. Bedeutende Ausnahmen finden sich in § 350 HGB, wonach die Bürgschaftserklärung eines Kaufmanns oder das Schuldversprechen bzw. das Schuldane...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Ist eine zur Eintragung erforderliche Erklärung oder eine andere Voraussetzung der Eintragung durch eine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachzuweisen, so kann diese als ein mit einem einfachen elektronischen Zeugnis nach § 39a des Beurkundungsgesetzes versehenes elektronisches Dokument übermittelt werden. Der Nachweis kann auch durch die Übermittlung ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Form

Rz. 342 Hinsichtlich der Formvorschriften gelten die gleichen Voraussetzungen wie für den ursprünglichen Abschluss des Gesellschaftsvertrages (S. dazu Rdn 147 ff.). Verpflichtet sich also ein eintretender Gesellschafter dazu, der Gesellschaft im Wege der Beitragsleistung ein Grundstück zu übereignen, bedarf der Vertrag ebenso der notariellen Beurkundung wie dies der originär...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Inhalt der Rechtsbeschwerdeschrift, Abs. 3 i.V.m. § 71 Abs. 2, Abs. 3 FamFG

Rz. 35 Die Rechtsbeschwerde erfordert die Einhaltung der in § 71 FamFG aufgestellten Formvorschriften. Insbesondere ist nach § 71 Abs. 2, Abs. 3 FamFG eine Begründung notwendig. Diese muss ebenfalls innerhalb der Monatsfrist geliefert werden. Auch insoweit kann, wenn die Frist schuldlos nicht eingehalten wurde, auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§§ 17 ff. FamF...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Beurkundungsfragen im ... / b) Verfügungsgeschäft

Rz. 55 Das Verfügungsgeschäft unterliegt nach herrschender Meinung dem Gesellschaftsstatut der Gesellschaft, deren Anteile übertragen werden. Die Anteile müssen deshalb nach den Formvorschriften übertragen werden, die dafür nach dem Recht des Staates gelten, das für die Gesellschaft selbst maßgebend ist. § 15 Abs. 3 GmbHG ist auf diese Übertragungen nicht anzuwenden.[72] Ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Beurkundungsfragen im ... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Begriff und Form des Ehevertrages

Rz. 365 Der Ehevertrag im engen Sinne ist nach § 1408 Abs. 1 BGB ein Vertrag, in welchem die Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln.[859] Die Praxis verwendet jedoch einen funktional erweiterten Ehevertragsbegriff [860] i.S.e. vorsorgenden ehebezogenen familienrechtlichen Vereinbarung von Verlobten und Ehegatten zur Regelung der allgemeinen Ehewirkungen, des eheli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / b) Stationen der Entstehung

Rz. 491 Im Innenverhältnis der Gesellschafter zueinander entsteht die OHG mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages, und zwar auch dann, wenn sie nach außen mangels Betriebs eines Handelsgewerbes und fehlender Eintragung als GbR zu behandeln ist. Der Gesellschaftsvertrag bedarf grds. – soweit sich eine Formbedürftigkeit nicht aus besonderen Formvorschriften (wie z.B. § 311b A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (zwei unabhängige GmbH zur Aufnahme)

Rz. 91 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.1: Verschmelzungsvertrag (Grundfall) UVZ-Nr. _________________________/200_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor dem unterzeichnenden _________________________ Notar mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (Abspaltung von einer GmbH zur Aufnahme auf eine andere GmbH)

Rz. 240 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.25: Spaltungsvertrag (mit Kapitalerhöhung bei aufnehmender und Kapitalherabsetzung bei übertragender Gesellschaft) UVZ-Nr. _________________________/20_________________________ A. Urkundseingang Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor dem unterzeichnenden ________________________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2024, Zur Beurkundu... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten über Ansprüche aus einer klägerseits behaupteten notariellen Amtspflichtverletzung des Beklagten, der bis zum 31.3.2022 Notar mit dem Amtssitz in D (Westfalen) war. Die Klägerin ist Tochter und aufgrund eines notariellen Testaments vom 14.12.2005 (Bl. 8-10 LG-Akte), vom Beklagten unter der Urk.-Nr. 004/2005 beurkundet, Hofes- und Alleinerbin des am 0.0...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster

Rz. 169 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.11: Verschmelzungsvertrag (GmbH auf Alleingesellschafter) ( Anm.: Vgl. Muster: Verschmelzungsvertrag zweier unabhängiger GmbH zur Aufnahme Rdn 91) _________________________ Der Erschienene ließ sodann folgenden A. Verschmelzungsvertrag beurkunden und erklärte, handelnd wie angegeben: § 1 Vermögensübertragung Die A-...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensumstruktur... / aa) Sacheinlagen bei Personengesellschaften

Rz. 508 Die Gesellschafter einer Personengesellschaft verpflichten sich entweder beim Abschluss des Gesellschaftsvertrages oder in einer späteren Änderung des Gesellschaftsvertrages zur Leistung eines Beitrags (Einlage).[985] Dabei können die Gesellschafter den Inhalt der Beitragsverpflichtung nach Belieben bestimmen. Wie sich aus § 706 Abs. 2 BGB ergibt, können auch Sachen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 4. Satzungsänderungen

Rz. 363 Nach der ganz h.M. liegt eine Satzungsänderung bereits bei jeder Änderung des Textes vor.[1222] Demgegenüber kann der Notar bloße Schreibfehler, die sich aus der ursprünglichen Urkunde ergeben, als offensichtliche Unrichtigkeiten i.S.v. § 44a Abs. 2 BeurkG in einem Nachtragsvermerk berichtigen.[1223] Dies erscheint jedoch als reiner Formalismus, zumal das Vorlesen de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensumstruktur... / 1. Einzelrechtsnachfolge versus Gesamtrechtnachfolge

Rz. 608 Wesentliches Merkmal einer Umwandlung nach dem UmwG ist, dass sich die Vermögensübertragung auf den neuen Rechtsträger im Wege der (partiellen) Gesamtrechtsnachfolge vollzieht (§§ 20, 131 UmwG). Die Vermögensübertragung tritt dabei kraft Gesetzes ein, sodass keine besonderen Übertragungsakte nach den jeweiligen sachenrechtlichen Vorschriften erforderlich sind. Bei Gr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 2. Einkommensteuer

Rz. 175 Die Beachtung der zivilrechtlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen sind auch einkommensteuerlich von Bedeutung, weil im Bereich der Verträge zwischen Angehörigen die Rspr. der zivilrechtlichen Wirksamkeit, Klarheit, Eindeutigkeit, Üblichkeit unter Fremden und tatsächlichen Durchführung derartiger Verträge indizielle Wirkung bei der Frage der steuerlichen Anerkennung, die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Gegenstand der Anteilsübertragung

Rz. 1232 Bei der Übertragung von Anteilen an einer GmbH & Co. KG ist stets[1598] zwischen der Übertragung der Anteile an der Komplementär-GmbH und der Übertragung der Anteile an der KG zu unterscheiden. Rechtlich handelt es sich um die Übertragung von Anteilen an zwei unterschiedlichen Gesellschaften. Wirtschaftlich wird die Anteilsübertragung an beiden Gesellschaften dagege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / 5. Form

Rz. 1244 Der Vertrag über die Abtretung der Kommanditanteile bedarf zu seiner Wirksamkeit grds. keiner besonderen Form. Schriftform ist aber schon aus Gründen der Beweisbarkeit üblich und empfehlenswert. Rz. 1245 Eine notarielle Beurkundung ist nicht schon dann erforderlich, wenn das Vermögen der KG ausschließlich oder überwiegend aus Grundstücken besteht (§ 311b Abs. 1 BGB)....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Unternehmensfinanzierung / (2) Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Rz. 94 Nachdem die steuerlichen Anreize für das sog. Schütt-Aus-Hol-Zurück-Verfahren durch das UStG 2008 weggefallen sind,[55] hat die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wieder an praktischer Bedeutung gewonnen.[56] Die Gesellschaft ist aus steuerlichen Gründen nicht mehr gezwungen, ihre Gewinne zunächst auszuschütten, um im nächsten Schritt das unternehmerisch notwend...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundsätze

Rz. 358 Für das grundbuchamtliche Verfahren gilt stets die Lex fori, so dass für die Form des Nachweises der verfahrensrechtlich erforderlichen Eintragungsunterlagen bei deutschem Grundbesitz stets § 29 GBO anwendbar ist, unabhängig davon, wo die fraglichen Erklärungen (§ 29 Abs. 1 S. 1 GBO) abgegeben werden oder wo die zu beweisenden Tatsachen (§ 29 Abs. 1 S. 2 GBO) eingetr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Beurkundungsfragen im ... / A. Einführung

Rz. 1 Das Gesellschaftsrecht ist ein guter Freund der Beurkundungspraxis. Zahlreiche gesellschaftsrechtliche Regelungen bedürfen in Deutschland zu ihrer Wirksamkeit der Beurkundung oder Beglaubigung und damit der Mitwirkung eines Notars. Gesellschaftsrechtliche Regelungen müssen daher stets auch mit Blick auf bestehende Beurkundungserfordernisse geplant werden, angefangen be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (Abspaltung von einer KG zur Aufnahme auf eine andere KG)

Rz. 276 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.32: Spaltungsvertrag (Abspaltung von einer KG zur Aufnahme auf eine andere KG) UVZ-Nr. _________________________/20_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor dem unterzeichnenden _________________________ Notar mit dem Amtssitz in _________________________ er...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Mängel der öffentlichen Urkunde

Rz. 141 Fraglich ist die Behandlung von äußeren Mängeln der vorgelegten Urkunde. Teils wird dem GBA dabei ein Bewertungsspielraum mit der Möglichkeit einer Aufklärungsverfügung bzw. der Zurückweisung der Urkunde eingeräumt, wenn und soweit die Beweiskraft des Dokuments durch den Mangel (Streichung/Änderung) eingeschränkt ist.[373] Richtigerweise sollte am Anfang der Überlegu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Die Bewilligung durch Behörden

Rz. 167 Für die Bewilligung durch eine Behörde gilt § 19 GBO, nicht § 38 GBO. Wird die Bewilligung von der Behörde in öffentlicher Urkunde (§ 415 ZPO) erklärt, so bedarf sie keiner notariellen Beglaubigung. Beurkundungspflichtige Erklärungen (§§ 128, 125 BGB) können nach h.M. nur in einer notariellen Urkunde wirksam abgegeben werden, nicht in einer Eigenurkunde der Behörde.[...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (Ausgliederung zur Neugründung einer GmbH)

Rz. 286 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.38: Ausgliederungsplan bei der Ausgliederung zur Neugründung einer GmbH) UVZ-Nr. _________________________/20_________________________ Verhandelt zu am _________________________ vor dem unterzeichnenden _________________________ Notar mit dem Amtssitz in _________________________ erschien: Herr X, geboren am ______...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Muster (zwei GmbH zur Neugründung einer GmbH)

Rz. 159 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.6: Verschmelzungsvertrag (zwei GmbH zur Neugründung einer GmbH) UVZ-Nr. _________________________/200_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor dem unterzeichnenden _________________________ Notar mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen:mehr