Fachbeiträge & Kommentare zu Formvorschrift

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Schweiz / 2. Formvorschriften

Rz. 74 Die Belege sind im Original oder in beglaubigter Kopie einzureichen. Beglaubigte Kopien können auf Papier oder in elektronischer Form eingereicht werden. Die Belege müssen rechtskonform unterzeichnet sein. Belege in elektronischer Form müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur mit qualifiziertem elektronischen Zeitstempel nach Art. 2 lit. e und j ZertES ...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 75 Die Anteile an einer Sp. z o.o. sind grundsätzlich frei veräußerlich. Jedoch kann der Gesellschaftsvertrag die Veräußerung der Anteile oder eines Teils davon wie auch die Verpfändung des Anteils von einer Genehmigung der Gesellschaft abhängig machen oder auf eine andere Weise beschränken. In der Praxis finden sich oftmals Genehmigungsvorbehalte der Gesellschaft, ihres...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 2. Form der Gründung

Rz. 69 Gemäß Art. 11 Abs. 1 EGBGB genügt für die Formwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts nicht nur die Einhaltung der von dem Recht, das auf seinen Gegenstand anzuwenden ist, vorgesehenen Formerfordernisse (Geschäftsrecht bzw. lex causae, in casu also das Gesellschaftsstatut). Zur Erleichterung der Einhaltung der Form (favor negotii) soll auch die Einhaltung der Formerforderni...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / 3. Schritte bis zur Eintragung in das Handelsregister

Rz. 7 Die Gesellschafter bringen Geld, Sachen oder Rechte als Gründungskapital ein, wobei bei der Gründung einer j.d.o.o. nur Geld eingebracht werden darf. Für einzelne Unternehmensgegenstände muss eine Zustimmung eines staatlichen Organs oder einer Institution eingeholt werden. Vor Eintragung ins Handelsregister muss beim Handelsgericht überprüft werden, ob die gewünschte o...mehr

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Griechenland / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 96 Das G. 3190/1955 statuiert in Art. 28 Abs. 1 den Grundsatz der freien Übertragbarkeit der Geschäftsanteile. Jedoch dürfen in den Gesellschaftsvertrag Bestimmungen über die Beschränkung oder den Ausschluss der Übertragbarkeit aufgenommen werden. Rz. 97 Der Vertrag über die Übertragung von Geschäftsanteilen muss notariell beurkundet werden (Art. 28 Abs. 3 G. 3190/1955). ...mehr

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Rumänien / 1. Gründungsakt

Rz. 4 Die Gründungsurkunden setzen sich bei einer S.R.L. (nachfolgend auch "Gesellschaft") aus dem Gesellschaftsvertrag und der Satzung zusammen (Art. 5 GesG). Der Gesellschaftsvertrag enthält alle Regelungen, die zur Errichtung einer S.R.L. notwendig sind und das Verhältnis der Gesellschafter untereinander festlegen. Zusätzlich verlangt das GesG noch eine Satzung. Da Satzun...mehr

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Pakistan / IV. Abschluss des Gesellschaftsvertrags

Rz. 44 Die Formvorschriften des Memorandums of Associations sowie der Articles of Association einer private limited company by shares sind in sec. 41 geregelt. Einer company steht es demnach frei, ihr Memorandum of Association sowie ihre Articles of Association eigenständig zu erstellen oder auf die Mustervorlage Anhang B der first schedule zurückzugreifen. Sofern die compan...mehr

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Schweden / IV. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

Rz. 70 Die Verordnung über die Aktiengesellschaft (Aktiebolagsförordningen) enthält praktische Vorschriften über die Anmeldung der Aktiengesellschaft zum Gesellschaftsregister, u.a. dazu, welche Anlagen dem Gesellschaftsregister vorzulegen sind. Die Anlagen müssen die in dem Aktiengesellschaftsgesetz vorgeschriebene Form haben, z.B. muss aus Protokollen hervorgehen, dass die...mehr

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Schweden / I. Überblick über das Gründungsverfahren

Rz. 14 Früher konnte eine schwedische Aktiengesellschaft entweder im sog. Sukzessivverfahren oder im sog. Simultanverfahren gegründet werden. Da das Sukzessivverfahren keine praktische Bedeutung mehr hatte, müssen seit dem 1.1.2006 alle Aktiengesellschaften im Simultanverfahren gegründet werden, d.h. sämtliche Gründungsmaßnahmen werden an ein und demselben Tag unternommen. O...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / c) Einhaltung der Ortsform

Rz. 110 Art. 11 Abs. 1 Fall 2 EGBGB lässt es zur Formwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts auch genügen, wenn dieses den Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem es vorgenommen wird (Ortsrecht), entsprechend vorgenommen worden ist (Ortsform). Verlangt dieses Recht für die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen die notarielle Beurkundung, so würde sich die Frage der Gleichwertig...mehr

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Lettland / IV. Abschluss des Gesellschaftsvertrags

Rz. 28 Für den Abschluss des Gesellschaftsvertrags bestehen die bereits erwähnten Formvorschriften (vgl. Rdn 8). Die Gründer können sich bei Abschluss des Vertrags vertreten lassen. Die dafür erforderliche Vollmacht muss allerdings notariell beurkundet sein, wenn die Gründer natürliche Personen sind.mehr

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Schweiz / 3. Fusionsvertrag

Rz. 189 Das Schweizer Fusionsgesetz schreibt einen schriftlichen Fusionsvertrag vor. Der Fusionsvertrag hat den zwingenden gesellschaftsrechtlichen Vorschriften der auf die beteiligten Gesellschaften anwendbaren Rechte mit Einschluss der Formvorschriften zu entsprechen. Im Übrigen untersteht der Fusionsvertrag dem von den Parteien gewählten Recht. Bei Fehlen einer Rechtswahl...mehr

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Kanada / IV. Abschluss des Gesellschaftsvertrags

Rz. 22 Der Director legt als Registrierungsstelle die Form der Schriftstücke, die lt. CBCA und den Canadian Business Corporations Regulations zu verwenden sind, fest. Weitere Formvorschriften, insbesondere die notarielle Beurkundung oder Beglaubigung, sind nicht zu beachten, so dass die Gründung grundsätzlich auch vom Ausland her erfolgen kann. Rz. 23 Im Hinblick auf diese rec...mehr

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Ungarn / 4. Mantel- und Vorratsgesellschaften

Rz. 17 Im Hinblick auf die relativ kurzen Eintragungsfristen (vgl. Rdn 13 f.) ist es in Ungarn nicht üblich, Mantel- bzw. Vorratsgesellschaften zu gründen. Die Formvorschriften im Zusammenhang mit der Gründung der Gesellschaft verkomplizieren auch die Handhabung solcher Alternativen.mehr

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Weißrussland / IV. Abschluss der Satzung

Rz. 18 Die Satzung als einziges Gesellschaftsdokument ist schriftlich abzufassen. Darüber hinaus bestehen keine weiteren gesetzlichen Formvorschriften. Eine Vertretung ist im Rahmen der allgemeinen Regeln zulässig.mehr

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England und Wales1 England ... / 4. Prüfung des Jahresabschlusses

Rz. 484 Es besteht grundsätzlich die Verpflichtung, den Jahresabschluss der Gesellschaft von einem Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Wirtschaftsprüfer haben im englischen Recht eine erhebliche Bedeutung, da vielfach Erleichterungen von gesetzlichen Formvorschriften (z.B. bei der Anteilsausgabe, dem Rückkauf eigener Anteile) bei der Ltd. mit einem aktuellen Bericht und schr...mehr

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Deutschland / 1. Insolvenzantrag

Rz. 234 Liegt die Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung der GmbH vor, so besteht für die Geschäftsführer und die Liquidatoren der GmbH eine Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags.[114] Jeder Geschäftsführer oder Liquidator kann – unabhängig von einer sonst gültigen gesetzlichen oder satzungsrechtlichen Regelung der Vertretungsbefugnis – einen derartigen Antrag alle...mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / a) Verschmelzungsplan (§ 122c UmwG, § 5 EU-VerschG)

Rz. 41 Der sowohl nach deutschem als auch nach österreichischem Recht notariell zu beurkundende (§ 122c Abs. 4 UmwG, § 5 Abs. 5 EU-VerschG[109]), gemeinsame Verschmelzungsplan,[110] welcher durch die Vertretungsorgane der beteiligten Gesellschaften aufzustellen ist, bildet den ersten Schritt im Rahmen der grenzüberschreitenden Verschmelzung (vgl. § 122c Abs. 1 UmwG, § 5 Abs....mehr

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England und Wales1 England ... / (1) Klagebefugnis nach der Regel in Foss vs. Harbottle

Rz. 281 Um eine Klagebefugnis entweder gegenüber einem Dritten oder gegenüber der Ltd. selbst zu haben, müssen nach dem Common Law die hohen Anforderungen aus der Entscheidung Foss vs. Harbottle [49] überwunden werden, die zwei unabhängige Wertungen enthält und beide Fallgruppen zu einer Regel verbindet: Rz. 282 Zum einen darf ein Gesellschafter nur ausnahmsweise Ansprüche der...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / 7. Entscheidungen im schriftlichen Verfahren

Rz. 100 Entscheidungen der Gesellschafter können auch außerhalb von Gesellschafterversammlungen im schriftlichen Verfahren ohne Einhaltung der üblichen Frist- und Formvorschriften gefasst werden, sofern dieses Verfahren nicht ausdrücklich in den articles of incorporation ausgeschlossen wurde (§ 228(a) DGCL, § 603(a) CalCC, § 615 NYBCL). Die Gesellschafter können ihre schrift...mehr

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England und Wales1 England ... / a) Recht zur Bevollmächtigung

Rz. 382 Nach dem zwingenden Gesetzesrecht müssen die Satzungen englischer Kapitalgesellschaften die Möglichkeit gewähren, bei der jährlichen Gesellschafterversammlung und bei der Versammlung der Gesellschafter einer Anteilsklasse einen Bevollmächtigten (proxy) zu bestimmen (Sec. 324 CA 2006). Auf die Möglichkeit der Bevollmächtigung ist in der Ladung zur Gesellschafterversam...mehr

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Schweiz / b) Einberufung

Rz. 117 Die so genannte ordentliche Gesellschafterversammlung findet alljährlich innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres statt und wird von den Geschäftsführern einberufen (Art. 805 Abs. 2 OR). Von außerordentlichen Gesellschafterversammlungen spricht man in folgenden Fällen:mehr

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Singapur / IV. Errichtung der Satzung

Rz. 44 Der Companies Act enthält nur wenige Formvorschriften für die Abfassung der Satzung. Vorgeschrieben ist die Schriftform und die Satzung hat folgende Mindestangaben vorzuweisen:mehr

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Rumänien / 6. Gründung vom Ausland aus

Rz. 14 Die Gesellschafter bzw. deren gesetzliche Vertreter oder die Geschäftsführer der zu gründenden Gesellschaft müssen zum Zwecke der Gründung grundsätzlich nicht persönlich in Rumänien erscheinen. Üblicherweise wird die Gründung durch einen rumänischen Rechtsanwalt betreut. Verschiedene Unterlagen (Musterfirmazeichnung, Erklärungen der Gesellschafter/Geschäftsführer, Bes...mehr

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Deutschland / 3. Sacheinlage

Rz. 63 Wollen die Gesellschafter einer GmbH die Einlagen nicht in Geld, sondern auf andere Weise, d.h. im Wege einer Sacheinlage, erbringen, so muss dies in der Satzung ausdrücklich festgehalten werden. Dazu sind in der Satzung sowohl der Gegenstand als auch der Betrag des Geschäftsanteils, auf den sich die Sacheinlage bezieht, sowie der Name des zur Leistung verpflichteten ...mehr

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Deutschland / 1. Notarielle Beurkundung

Rz. 50 Zur Beurkundung ist jeder deutsche Notar zuständig (§ 20 BNotO). Die Urkunde ist hierzu den Beteiligten in Gegenwart des Notars zu verlesen, von ihnen zu genehmigen und von ihnen und dem Notar zu unterzeichnen (vgl. §§ 8 ff. BeurkG).[27] In der Praxis wird dazu regelmäßig der notariellen Gründungsurkunde, d.h. der Einigung der Gründer über die Errichtung der Gesellsch...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / N. Gesellschaft im internationalen Privatrecht

Rz. 126 Die rechtliche Stellung der Gesellschaft im IPR ist ausführlich und seit Bestehen des CSC, also seit dem Jahr 1986, weitsichtig in Art. 3 CSC geregelt. Handelsgesellschaften haben als Personalstatut das Recht des Staates, in dem sich der hauptsächliche und effektive Sitz ihrer Verwaltung befindet. Eine Gesellschaft, die nur ihren statutarischen Sitz in Portugal hat, ...mehr

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Deutschland / I. Grundlagen

Rz. 123 Die Handelsregister werden in Deutschland bei den Gerichten geführt (§ 8 HGB). Sachlich zuständig sind insoweit die Amtsgerichte (vgl. § 23a GVG). Das Handelsregister wird von dem Amtsgericht geführt, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, und zwar für sämtliche Amtsgerichte in diesem Landgerichtsbezirk (§ 8 HGB, § 376 Abs. 1 FamFG). Durch landesrechtliche...mehr

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Deutschland / b) Form für die Übertragung von Geschäftsanteilen

Rz. 151 Die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen bedarf der notariellen Beurkundung (§ 15 Abs. 1, 3 GmbHG). Ebenfalls der notariellen Beurkundung bedarf das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft zur Abtretung des GmbH-Geschäftsanteils, wenngleich ein etwaiger Formmangel durch die ordnungsgemäß beurkundete Abtretung geheilt wird (§ 15 Abs. 4 GmbHG). Da jedoch im Rahmen der ...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 3. Formwirksamkeit des Kausalgeschäfts

Rz. 118 Der Schuldvertrag über die Geschäftsanteile unterliegt dem gemäß den Regeln der Rom I-VO bestimmten Recht. Gemäß Art. 3 Rom I-VO ist vorrangig auf eine Rechtswahlvereinbarung der Beteiligten abzustellen. Haben sie keine Rechtswahl getroffen, gilt – mangels anderer engerer Verbindungen – das Recht des Staates, in dem der Verkäufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (A...mehr

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Österreich / 1. Praktischer Leitfaden

Rz. 17 Die Gründung der GmbH beginnt mit der Erstellung des Textes des Gesellschaftsvertrags. Der Vertragstext wird meist von einem Notar oder Rechtsanwalt entworfen, er kann aber auch von den Parteien selbst stammen. Der Notar oder Rechtsanwalt prüft bereits vor Unterfertigung die Zulässigkeit des gewünschten Firmawortlautes, da dieser von den Firmenbuchgerichten sehr stren...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erfolgloser Einspruch

Rn. 14 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Nach § 77 Abs 1 S 2 EStG sind die Verfahrensaufwendungen ausnahmsweise auch erstattungsfähig, wenn die Erfolglosigkeit des Einspruchs nur auf der Verletzung einer Verfahrens- oder Formvorschrift beruht, die nach § 126 AO die Wirksamkeit der Kindergeldfestsetzung nicht beeinträchtigt. Solche Verfahrens- und Formfehler, die nicht die Nichtigke...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

a) Vertrag zugunsten Dritter Rz. 220 [Autor/Stand] Normalerweise ist eine in einem Vertrag vereinbarte Leistung von einer Partei an die andere zu erbringen (§§ 241, 311 BGB). Nach § 328 Abs. 1 BGB können die Vertragschließenden aber vereinbaren, dass die Leistung an einen Dritten erfolgen soll, der unmittelbar das Recht erwirbt, die Leistung zu fordern.[2] Dadurch entsteht ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2.3 Leistungen in der Bauwirtschaft

Rz. 40 In der Bauwirtschaft werden Werklieferungen und Werkleistungen im Allgemeinen nicht in Teilleistungen, sondern als einheitliche Leistungen erbracht.[1] Bei sonstigen Leistungen, insbesondere Werkleistungen, entsteht die Steuer im Zeitpunkt ihrer Vollendung, die häufig mit dem Zeitpunkt der Abnahme zusammenfällt. Die in der Bauwirtschaft regelmäßig vor Ausführung der L...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3.1 Formfreiheit und Formvorschriften (§ 119 Abs. 2 S. 1 AO)

Rz. 21 Ein Verwaltungsakt kann in jeder beliebigen Form, schriftlich, elektronisch, mündlich, durch Zeichen oder konkludentes Verhalten, erlassen werden, soweit nicht durch Gesetz eine bestimmte Form vorgeschrieben ist. Formfreiheit und Formvorschriften beziehen sich auf den Tenor des Verwaltungsakts (Regelungsgehalt); die Form der Begründung und der Rechtsbehelfsbelehrung ri...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 4.1 Erkennbarkeit der erlassenden Behörde (§ 119 Abs. 3 S. 1 AO)

Rz. 31 § 119 Abs. 3 AO regelt die Mindestanforderungen, die an einen schriftlich oder elektronisch erlassenen Verwaltungsakt zu stellen sind; durch Gesetz können weitergehende Anforderungen gestellt werden.[1] Zu schriftlichen Verwaltungsakten vgl. Rz. 15, zu elektronisch erlassenen Verwaltungsakten Rz. 16. Schriftlich und elektronisch erlassene Verwaltungsakte müssen gem. § ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 4.3 Ausnahme für formularmäßige oder automatisch erlassene Verwaltungsakte (§ 119 Abs. 3 S. 2 2. Halbs. AO)

Rz. 34 § 119 Abs. 3 S. 2 Hs. 2 AO sieht für formularmäßige Verwaltungsakte und mithilfe automatischer Einrichtungen erlassene Verwaltungsakte Formerleichterungen vor, die sicherstellen sollen, dass die durch Formulare und den Einsatz von EDV-Anlagen angestrebte Verwaltungsvereinfachung und -erleichterung nicht an Formvorschriften scheitert. Die Anwendung der Vorschrift ist a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 3 § 4 Abs. 2 VwZG

Rz. 4 § 4 Abs. 2 S. 1 VwZG lässt für den Nachweis der Zustellung den Rückschein genügen. Damit erhält die Behörde ein Empfangsbekenntnis des Empfängers, sodass damit die Tatsache und der Zeitpunkt der Zustellung feststehen. Tag der Zustellung ist derjenige Tag, der auf dem Rückschein angegeben worden ist. Der Rückschein erbringt Beweis über das Datum der Zustellung. Er ist ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 1.2 Zuzustellende Dokument in verschlossenem Umschlag

Rz. 2 Das zuzustellende Schriftstück ist der Post in einem verschlossenen Umschlag zu übergeben. Damit wird sichergestellt, dass kein Unbefugter (Postbediensteter) von dem Inhalt des Schriftstücks Kenntnis nehmen kann. Der Umschlag der zuzustellenden Sendung muss richtig und vollständig adressiert sein.[1] Die Angabe der Anschrift kann in der Adresse des Geschäftslokals oder ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Option zur Körperschaft... / 3. Antragsfrist und -form

In § 1a Abs. 1 S. 2 KStG werden die Antragsfrist und -form geregelt. Der Antrag ist "nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung" zu stellen (Form). Die Finanzverwaltung muss dafür eine digitale Schnittstelle schaffen. Der Antrag ist an das für die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte zuständige Finanzamt zu richten (Adressat). Spätesten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 1.5 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 8 Verhältnis zu § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO : Die in § 41 Abs. 1 Satz 1 AO angeordnete Maßgeblichkeit des tatsächlichen Vollzugs eines unwirksamen Vertrags ist auch bei der Prüfung der Voraussetzungen des wirtschaftlichen Eigentums zu berücksichtigen.[1] Daher können Wirtschaftsgüter dem Erwerber auch auf der Grundlage eines – z. B. wegen des Verstoßes gegen Formvorschriften – u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ersthelfer / 4 Ernennung als Ersthelfer

Nach erfolgreicher Qualifizierung sind die Ersthelfer im Unternehmen öffentlich zu benennen. Am besten eignet sich dazu ein Aushang oder die Bekanntgabe auf Dienstberatungen, Mitarbeiterbesprechungen etc. Für die Bestellung gibt es keine Formvorschriften. Sie sollte allerdings schriftlich erfolgen. Sinnvoll wäre es außerdem, einen entsprechenden Vermerk in die Personalakte bz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2021, Beschwerde und ... / 4. Wiedereinsetzungsantrag und Wiedereinsetzungsfrist

Nach der Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Verfahrenskostenhilfe stellt sich die Frage, wie weiter zu verfahren ist. Dies hängt entscheidend davon ab, wann und wie das Beschwerdegericht über die Verfahrenskostenhilfe entschieden hat. Die Frist zur Wiedereinsetzung nach §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 234 Abs. 2 ZPO bzw. § 18 Abs. 1 FamFG beginnt spätestens mit der Bekann...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bilanzberichtigung (§ 4 Abs. 2 EStG) und Änderung von Zollanmeldungen (Art. 173 UZK)

Rz. 818 [Autor/Stand] An eine Bilanz, die entsprechend den Formvorschriften des Handels- und Steuerrechts erstellt wurde, ist der Stpfl. mit ihrer Einreichung gebunden. Von diesem Zeitpunkt an kann sie nur noch aufgrund einer Bilanzberichtigung oder Bilanzänderung entsprechend § 4 Abs. 2 EStG geändert werden. Objektive Bilanzierungsfehler[2] darf der Stpfl. gem. § 4 Abs. 2 S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2021, Zu überrasche... / 2 Gründe

II. Die zulässige Berufung der Klägerin hat in der Sache keinen Erfolg. Das Landgericht hat die gegen die beklagte … gerichtete Klage zu Recht als unbegründet abgewiesen. Ein Auszahlungsanspruch im Deckungsverhältnis steht der Klägerin nicht zu. Als mögliche Anspruchsgrundlage für die von der Klägerin geltend gemachte Auszahlung des Prämiensparguthabens hat das Landgericht bea...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft / 2.4 Stille Familiengesellschaft

Wie oben bereits erwähnt, findet die stille Gesellschaft für familiäre Zusammenschlüsse gerne Verwendung. Das ist auch steuerlich gerechtfertigt. So kann diese Rechtsform unkompliziert für eine gewünschte Einkünfteverlagerung genutzt werden. Durch die Verlagerung von Gewinnen auf Angehörige mit einem geringen persönlichen Steuersatz lässt sich insgesamt die Einkommensteuerla...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Wahlverfahren

Rz. 6 Die einladenden Arbeitnehmer oder die einladende Gewerkschaft können schon mit der Einladung Vorschläge für die Zusammensetzung des Wahlvorstands unterbreiten (§ 17 Abs. 3 BetrVG). In der Versammlung selbst ist jeder Arbeitnehmer des Betriebs vorschlagsberechtigt. Wird umgekehrt ein zur Kandidatur als Wahlvorstand bereiter Arbeitnehmer an der Kandidatur gehindert, so k...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.7.1 Formvorschriften

Der Antrag ist mit Begründung in Schriftform dem Leiter der Dienststelle vorzulegen, § 69 Abs. 3 Satz 2 HPVG. Es ist eine Erörterung im Rahmen der Monatsgespräche nach § 60 Abs. 4 HPVG zwingend vorgesehen.mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.13.1 Form

Für den Antrag gilt nach § 83 Abs. 1 Satz 1 SächsPersVG, der sich auf die Mitbestimmungsfälle des § 81 Abs. 2 SächsPersVG bezieht, die Schriftform. Für die sonstigen nach § 83 Abs. 2 Satz 1 SächsPersVG zulässigen Anträge ist keine Form im Gesetz bestimmt. Für die Ablehnung und die Zustimmung der Dienststelle ist keine Formvorschrift vorgesehen.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Sonstige Antragsvoraussetzungen

Rn. 7 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Für den Antrag gelten keine besonderen Formvorschriften (vgl. Hüffer-AktG (2021), § 260, Rn. 4; MünchKomm. AktG (2021), § 260, Rn. 8). Es gelten die in der Kommentierung zu § 258 AktG dargestellten Grundsätze (vgl. HdR-E, AktG § 258, Rn. 89ff.). Der Vorstand bzw. die Aktionärsgruppe können insbesondere den Antrag ohne Mitwirkung eines Verfahre...mehr