Fachbeiträge & Kommentare zu Fonds

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.18 Praxisrelevante Einzelfälle

Rz. 284 Ein zinslos gestundeter Kaufpreis ist nicht mit dem Nennwert, sondern mit dem abgezinsten Barwert anzusetzen. Dabei kann von der Regelung des § 12 Abs. 3 BewG ausgegangen werden, d. h. Zugrundelegung eines Zinssatzes von 5,5 % unter Berücksichtigung von Zinseszinsen und Zwischenzinsen. Der Barwert der Kaufpreisverpflichtung stellt gleichzeitig den Ausgangspunkt für d...mehr

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Riester-Rente / Zusammenfassung

Überblick Ziel der Riester-Förderung ist es, einen Anreiz zum eigenverantwortlichen Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge zu setzen. Das steuerliche Förderungssystem setzt sich aus einem zusätzlichen Sonderausgabenabzugsbe­trag und einer progressionsunabhängigen Zulage zusammen. So können auch Bezieher kleiner Einkommen und kinderreiche Familien eine steuerlich geförderte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gewerblicher Wertpapierhandel/Goldhandel/Handel mit virtuellen Kryptowährungen/Beteiligungshandel inklusive Private Equity-Fonds

Schrifttum: Sorgenfrei, Private Vermögensverwaltung kontra gewerblicher Wertpapierhandel, FR 1999, 61; Wangler, Gewerblicher Grundstücks- und Wertpapierhandel – wohin führen die Kriterien der Rspr?, DStR 1999, 184; Groh, Von Beteiligungshändlern und Unternehmensproduzenten – Anmerkung zu BFH vom 25.07.2001, DB 2001, 2569; Weyde/Frey, Schließt der An- und Verkauf über Banken den ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Beteiligungshandel

Rn. 135c Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der Beteiligungshandel ist nicht mit dem (der Vermögensverwaltung zuzuordnenden) An- und Verkauf von börsengehandelten Wertpapieren (dazu s Rn 135) vergleichbar, die unter Nutzung eines Markts (Börse) und idR über Banken (anonym) erworben und dann zwecks (bloßer) Umschichtung veräußert werden und bei denen es darum geht, Zinsen, Dividenden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Sorgenfrei, Private Vermögensverwaltung kontra gewerblicher Wertpapierhandel, FR 1999, 61; Wangler, Gewerblicher Grundstücks- und Wertpapierhandel – wohin führen die Kriterien der Rspr?, DStR 1999, 184; Groh, Von Beteiligungshändlern und Unternehmensproduzenten – Anmerkung zu BFH vom 25.07.2001, DB 2001, 2569; Weyde/Frey, Schließt der An- und Verkauf über Banken den gewerbliche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cab) Zivilrechtliche und steuerliche Funktion(en) der GmbH & Co KG und steuerliche Wertung

Rn. 41b Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Zivilrechtliche Funktion(en) der GmbH & Co KG Zivilrechtlich liegt der Anreiz zur Gründung einer GmbH & Co KG im Vergleich zur reinen GmbH oder zur reinen KG ganz allgemein vor allem darin, dass die Gesellschafter, die die Geschäftsführung und Vertretung ausüben, nicht unbeschränkt persönlich haften, dass die Geschäftsführung auch gesellschaft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cac) Handel mit/Investitionen in Kryptowährungen und NFT

Schrifttum: Moritz/Strom, Besteuerung von Investitionen in virtuelle Währungen bei privaten Kapitalanlegern, DB 2018, 3012; Albrecht/John, Die einkommensteuerliche Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und Vermögensverwaltung bei Investitionen in Kryptotoken. Bewährte Grundsätze in einem neuen Kontext, FR 2019, 393; Sanning, Die Vermessung des Krypto Gewerbes – von Schürfern, Händ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Wertpapierhandel/Goldhandel/Handel mit virtuellen Kryptowährungen und NFT

caa) Wertpapierhandel Rn. 135 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Wegen der heutzutage infolge der internationalen Verflechtung, unterstützt durch Computernetze, kurzfristig verändernden Zinslandschaft kann auch mit festverzinslichen Wertpapieren (wie mit Aktien) spekuliert werden (s BFH vom 31.07.1990, BStBl II 1991, 66). Daher besteht für die FinVerw unter fiskalischen Aspekten die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Die Zurechnung entsprechend der vertraglichen Verteilungsabrede

Rn. 68 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nicht der einzelne Gesellschafter als Subjekt der Einkünfteerzielung, sondern die PersGes als Subjekt der Gewinnermittlung (s Rn 12a–12b) ermittelt den zu verteilenden Gewinn. Dieser ist den Gesellschaftern in dem Zeitpunkt zuzurechnen, in dem er entsteht (rkr lt Feststellungsbescheid festgestellt wird: BFH BStBl II 2011, 429 Rz 38), späteste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einkünfteerzielungsabsicht

Rn. 173 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Zweck der Einfügung des Merkmals "Einkünfteerzielungsabsicht" im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens bestand darin, zu verhindern, dass qua Gewerbebetriebs-Fiktion steuerlich irrelevante "Liebhaberei" (im Einzelnen s Rn 123) doch noch steuerwirksam wird; auch s BFH v 25.09.2008, BStBl II 2009, 266 zu einer Fonds-Gründungsgesellschaft: E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hensell/Reibis, Abgrenzung vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit und GewSt-Barkeit von Veräußerungsgewinnen bei geschlossenen Fonds – Anmerkung zu BFH vom 26.06.2007, IV R 49/04 und BFH vom 31.05.2007, IV R 17/05, DStR 2008, 87; Fissenewert, Die Auflösung "privater Sammlungen" über eBay als unternehmerische Betätigung, DB 2015, 2349; Becker, Verkäufe über eBay – neu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulze zur Wiesche, DB 1988, 1466; Ley, Die bilanzielle Behandlung des KSt- und KapSt-Anrechnungsanspruchs bei beteiligten PersGes, KÖSDI 1992, 9123; Groh, Übergang von Gesellschaftsvermögen auf die Gesellschafter mittels Steueranrechnung, BB 1996, 631; Jorde, Dividendenerträge in Rechnungslegung und Gesellschaftsvertrag von PersGes, DB 1996, 233; Ley, Buchführungspraxis: Umset...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / caa) Wertpapierhandel

Rn. 135 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Wegen der heutzutage infolge der internationalen Verflechtung, unterstützt durch Computernetze, kurzfristig verändernden Zinslandschaft kann auch mit festverzinslichen Wertpapieren (wie mit Aktien) spekuliert werden (s BFH vom 31.07.1990, BStBl II 1991, 66). Daher besteht für die FinVerw unter fiskalischen Aspekten die Versuchung, auf dem U...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bi) Immobilienverkäufe einer PersGes – fehlende Abschirmwirkung auf Gesellschafterebene, aber keine Zusammenrechnung als Zählobjekte auf PersGes-Ebene

Rn. 133 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Schrifttum: Figgener/von der Tann, Gewerblicher Grundstückshandel allein durch Zurechnung der Verkäufe von PersGes und Gemeinschaften, DStR 2012, 2579; Schöne, Der Einfluss des Investments in Fonds auf die Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel auf Ebene des Fondsanlegers im Einkommensteuerrecht,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aba) Zivilrechtliche Aspekte und wirtschaftliche Motive

Rn. 51 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Zivilrecht Die atypisch stille Gesellschaft ist eine Erscheinungsform der stillen Gesellschaft, bei der unter Ausschöpfung des dispositiven Charakters der §§ 230ff HGB von der typischen gesetzlichen Struktur der stillen Gesellschaft durch eine Mischung aus Schuldrecht und Gesellschaftsrecht ausweitend abgewichen wird, indem vereinbart wird, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cab) Goldhandel

Rn. 135a Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Entgegen der Auffassung des FG München vom 28.10.2013, EFG 2014, 180 und in Übereinstimmung mit dem FG Münster vom 11.12.2013, EFG 2014, 753 können die in s Rn 135 dargestellten Rspr-Grundsätze zum Wertpapierhandel, wonach die Umschichtung von Wertpapieren – selbst in erheblichem Umfang – regelmäßig noch nicht den Rahmen der privaten Vermö...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.4.1 Gesellschafter

Die Auflösung einer Mitunternehmerschaft führt grds. zur Aufgabe ihres Gewerbebetriebs.[1] Der Gewinn aus der Übertragung eines Gesellschaftsanteils an einer Personengesellschaft auf einen Mitgesellschafter wird grundsätzlich im Zeitpunkt des Abschlusses des Verfügungsvertrags, beim Ausscheiden eines Gesellschafters und Übergang des Gesellschaftsanteils im Wege der Anwachsung...mehr

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Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge

Zusammenfassung Das BMF hat am 30.9.2024 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) veröffentlicht. Mit dem pAV-Reformgesetz soll die steuerlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend reformiert werden. Der bislang vorliegende Entwurf will sich dabei eng an den Empfehlungen der von der Bundesreg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Altersvorsorgevertrag: Anforderungen nach AltZertG

Rn. 2 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Es werden lediglich Anlageformen gefördert, die im Alter eine lebenslange Rente zahlen und bei denen zu Beginn der Auszahlungsphase zumindest die eingezahlten Beiträge für die Auszahlungen zur Verfügung stehen. Eine einseitige Bestimmung der bestimmten Anlageformen findet nicht statt. Neben Rentenversicherungen sind auch Fonds- oder Banksparp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Mit der Einführung des AltersvermögensG (AVmG) vom 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) beabsichtigte der Gesetzgeber, den Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge zu fördern, um das sinkende Rentenniveau aus der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. So wird in der amtlichen Begründung (vgl BT-Drs 14/4595) ausgeführt, dass für...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Moritz/Strom, Besteuerung von Investitionen in virtuelle Währungen bei privaten Kapitalanlegern, DB 2018, 3012; Albrecht/John, Die einkommensteuerliche Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und Vermögensverwaltung bei Investitionen in Kryptotoken. Bewährte Grundsätze in einem neuen Kontext, FR 2019, 393; Sanning, Die Vermessung des Krypto Gewerbes – von Schürfern, Händlern und an...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stadie, Die teilweise gewerblich tätige PersGes, FR 1989, 93; Söffing, Beteiligung einer nicht gewerblich tätigen PersGes an einer gewerblich tätigen PersGes, FR 1994, 805; Neu, Einkünfteinfektion nach § 15 Abs 3 Nr 1 EStG – Genügt der Obstkarren?, DStR 1995, 1893; Schulze-Osterloh, Verfassungswidrigkeit der Kodifikation der Abfärbetheorie, GS Knobbe-Keuk, 1997, 531; Söffing, An...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Allgemein

Rn. 37 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist und bei der die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern bei einem oder mehreren Gesellschaftern auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt ist (Kommanditisten) und bei der bei mindestens einem Gesellschafter ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Grützner, Mittelbare Vergütungen iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG an beschränkt stpfl Mitunternehmer – Anmerkung zum BFH vom 10.07.2002, StuB 2003, 310; Moritz, BFH nimmt Sondervergütungen auch bei Zahlungen "zwischengeschalteter" Dritter an, GStB 2005, 242; Jachmann, Sondervergütungen iSv § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG für Leistungen im Dienste der Gesellschaft, DStR 2005, 2019; Gschwen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, Zur Anwendung des § 175 Abs 1 S 1 AO beim gewerblichen Grundstückshandel, DStR 2000, 916; Söffing/Klümpen-Neusel, Unentgeltliche Grundstücksgeschäfte und gewerblicher Grundstückshandel, DStR 2000, 1753; Stork, Gewinnermittlungswahlrecht beim gewerblichen Grundstückshandel, DB 2001, 115; Apitz, Gewerblicher Grundstückshandel und Buchführungspflicht, StBp 2001, 344; Kempe...mehr

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Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 1.3.4 Fondsabgrenzung

Rz. 16 Ein Streitpunkt in der wissenschaftlichen Diskussion ist die Frage nach der Abgrenzung des zu betrachtenden Fonds, der eine Zusammenfassung bestimmter Bilanzpositionen zu einer buchhalterischen Einheit darstellt, mit dem die finanzielle Lage eines Unternehmens am sinnvollsten abgebildet werden kann. Der Finanzmittelfonds soll einen Erklärungswert hinsichtlich des Liqu...mehr

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Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 1.4.2 Derivative Ableitung (Top-down-Konzept)

Rz. 32 Die Übertragung des derivativen Ableitungsprinzips vom Einzelabschluss auf den Konzernabschluss wird Top-down-Konzept genannt. Hierbei werden zur Aufstellung der Konzernkapitalflussrechnung die bereits erstellte Konzern-Bilanz und die Konzern-GuV herangezogen. Dem vermeintlichen Vorteil der einfachen Ableitung, bei der beispielsweise auch keine Konsolidierungsbuchunge...mehr

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Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 1.4.3 Derivative Ableitung (Bottom-up-Konzept)

Rz. 40 Da die liquiden Mittel nicht direkt von der Konsolidierung betroffen sind, könnte ein anderes Ableitungsmodell das o. g. Problem der Korrekturposten eventuell vermeiden. Da in den Kapitalflussrechnungen der Einzelunternehmen jeweils nur Geldflüsse ausgewiesen sind, könnten diese aufaddiert die Kapitalflussrechnung des Konzerns ergeben. Bei Anwendung dieser derivativen...mehr

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Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 3.2 Beeinflussungspotenzial von Cashflow-Informationen

Rz. 96 Der zentrale Vorteil der Kapitalflussrechnung liegt darin, dass sich die angebotenen Informationen auf zugrunde liegende Ein- und Auszahlungen beziehen, die kaum abschlusspolitisch überformt werden können.[1] Auch zusätzlich einbezogene Beträge kommen daher kaum in Betracht. Schätzungen und Unsicherheiten fließen bei der derivativen Ableitung der Kapitalflussrechnung ...mehr

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Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 1.3.5 Ursachenrechnung

Rz. 18 Alle Veränderungen von Konten, die nicht in den Fonds einbezogen werden, werden in der Ursachenrechnung zusammengefasst. Diese Konten werden auch als Gegenbestände oder Gegenbestandskonten bezeichnet.[1] Die Aufgabe der Ursachenrechnung ist die umfassende Darstellung der Quellen, aus denen der Finanzmittelfonds gespeist wird, und die Dokumentation der Herkunft und Ver...mehr

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Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 2.2 Abgrenzung des Finanzmittelfonds

Rz. 56 Nach DRS 21.9 und IAS 7.6 setzt sich der Finanzmittelfonds einer Kapitalflussrechnung aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten (cash and cash equivalents) zusammen. Zahlungsmittel umfassen dabei Barmittel und täglich fällige Sichteinlagen. Als Zahlungsmitteläquivalente werden kurzfristige, äußerst liquide Finanzinvestitionen, die jederzeit in Zahlungsmittel ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.3 Inhalt und Erfüllung des Anspruchs

Rz. 9 Der Anspruch auf Kostentragung fußt auf einem durch § 40 BetrVG begründeten gesetzlichen Schuldverhältnis. Es ergeben sich unmittelbare Ansprüche des Betriebsrats oder seiner Mitglieder gegen den Arbeitgeber. Für Auslagen und Aufwendungen kann vom Arbeitgeber ein angemessener Vorschuss verlangt werden. Soweit Verpflichtungen eingegangen sind, z. B. durch die Beauftragu...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.6.4 Besonderheiten beim Kapitalertragsteuerabzug

a) Ersatzbemessungsgrundlage Wenn für die Ermittlung des Gewinns aus der fiktiven Veräußerung keine Anschaffungskosten vorliegen, ist nach § 56 Abs. 3 Satz 4 InvStG eine Ersatzbemessungsgrundlage in Höhe von 30 % des letzten im Kalenderjahr 2017 festgesetzten Rücknahmepreises dem Steuerabzug zugrunde zu legen.[1] In der Veranlagung ist der zutreffende fiktive Veräußerungsgewin...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.7 Verkauf/Rückgabe eines ausländischen thesaurierenden Investmentfonds

Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds waren bis zum Jahr 2017 – wie auch bei inländischen Thesaurierungsfonds – zum Geschäftsjahresende des Fonds zu besteuern. Im Gegensatz zu Inlandsfonds wurde bis zum Jahr 2017 auf diese Erträge allerdings keine Kapitalertragsteuer einbehalten. Daher waren die thesaurierten Erträge ausländischer Investmentfonds auch in Z...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.7 Fazit

Eine Ermittlung der "transparenten" Erträge des Fonds erfolgt ab 2018 nicht mehr. Die Veröffentlichungen im Bundesanzeiger sind entfallen. Vielmehr werden im Wesentlichen – vorbehaltlich der Vorabpauschale – die Zahlungsströme der Besteuerung zugrunde gelegt, wobei eine Vorbelastung des Investmentfonds pauschaliert berücksichtigt wird. Damit sind für die Besteuerung beim Anle...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.3.2.2 Korrekturbeträge bei Investmentfonds aus Jahren bis 2017

Für VZ ab 2018 sind im Einzelfall Erträge aus Investmentfonds gegenüber dem Finanzamt erklärungspflichtig. Dies sind Fälle, in denen Besteuerungsgrundlagen des Investmentfonds für Jahre bis 2017 in der Zeit nach dem 31.12.2017 korrigiert werden. Die korrigierten Besteuerungsgrundlagen sind im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Hierzu enthält das InvStG (Fassung 2017) 2 Norme...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.1.2 Steuerpflicht von Investmentfonds

Bis 2017 waren inländische Investmentfonds von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit.[1] Die Einkünfte wurden lediglich auf Ebene der Anleger versteuert. Aufgrund europarechtlicher Bedenken im Hinblick auf die frühere Fassung des InvStG [2] wurde ab 2018 eine generelle Steuerpflicht in- und ausländischer Investmentfonds eingeführt, soweit für diese Einkünfte nac...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.2 Ausschüttungen

Der Anleger versteuert die ihm zugeflossenen Ausschüttungen (zuzüglich der einbehaltenen Steuerabzugsbeträge) ggf. unter Abzug der Teilfreistellung. Es wird nicht mehr wie bis 2017 dahingehend unterschieden, aus welchen Erträgen des Fonds die Ausschüttung gespeist wird. Praxis-Beispiel Ausschüttung eines Aktien-Investmentfonds Privatanleger A erhält im Jahr 2023 eine (Brutto-)...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.6.1 Überblick

Der Wechsel vom "alten" ins "neue" Recht ist in § 56 InvStG geregelt. Wertsteigerungen und laufende Erträge bis 2017 werden noch nach der bis dahin geltenden Rechtslage erfasst. Lediglich die ab dem 1.1.2018 entstandenen Wertänderungen unterliegen der neuen Rechtslage. Hinweis "Laufende" Erträge bis 2017 Die laufenden Erträge (insbesondere Zinsen, Dividenden, Mieten) wurden bi...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.1 Systematik und Teilfreistellung

Einkünfte aus Investmentfonds (Ausschüttungen, Vorabpauschale und Veräußerungsgewinne[1]) gehören bei Privatanlegern ab 2018 zu den Kapitaleinkünften nach § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG und unterliegen somit auch der Abgeltungsteuer. Als Ausgleich für die Vorbelastung der Einkünfte auf Fondsebene mit inländischen bzw. mit ausländischen Steuern werden die Einkünfte des Anlegers teilwe...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.1.1 Besteuerungssystem

Ab dem 1.1.2018 gelten neue Regeln für die Besteuerung von Investmentfonds und deren Anlegern. Das InvStG in der Fassung des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung v. 19.7.2016[1] unterscheidet ab dem Jahr 2018 zwischen 2 voneinander unabhängigen Besteuerungssystemen. Die Basis bildet – so die Gesetzesbegründung – ein einfacheres, leicht administrierbares, ­gestaltung...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Investmentfonds

In einem offenen Investmentfonds werden die Gelder vieler Anleger gebündelt, um sie nach dem Prinzip der Risikostreuung in verschiedene Vermögenswerte (z. B. Wertpapiere, Immobilien, Festgelder u. Ä.) anzulegen. Investmentfonds können völlig unterschiedliche Merkmale aufweisen. Es gibt z. B. unterschiedliche Schwerpunkte hinsichtlich der Investitionen (z. B. Aktien-, Misch-, I...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Zwischengewinne

Bis zum Jahr 2017 werden beim Erwerb und der Veräußerung/Rückgabe von Anteilen an Investmentfonds Zwischengewinne ausgewiesen. Der Zwischengewinn ist der im Rücknahmepreis enthaltene Anteil am (Zins-)Ertrag des Investmentfonds (s. "Investmentfonds"), der seit der letzten Ausschüttung/im lfd. Geschäftsjahr des Fonds angesammelt wurde. Er entspricht damit wirtschaftlich den "S...mehr

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Kirchensteuer in der Arbeit... / 5 Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer

Die Kirchensteuer wird auch als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) erhoben. Der Kirchensteuerabzug erfolgt in einem automatisierten Verfahren. Die Banken erhalten vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) das für die Erhebung notwendige Religionsmerkmal aus einer Datenbank. Das Religionsmerkmal wird der Bank verschlüsselt auf elektronischem Wege unter Beachtung...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Exchange Traded Fund (ETF)

Börsennotierter Indexfonds, s. "Investmentfonds". Hinweis Veräußerung von Gold ETF-Anteilen Der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einem Fonds nach schweizerischem Recht, der sein Kapital allein in physischem Gold anlegt, unterliegt für Jahre bis 2018 gem. § 19 Abs. 3 Satz 1 InvStG 2004 der Besteuerung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 4 EStG. Die Veräußerung des Fon...mehr

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Tarifvertrag, Abschluss / 2.2 Arbeitgeberverbände

Tarifverträge können nach § 2 Abs. 1 TVG auf Arbeitgeberseite sowohl von Vereinigungen von Arbeitgebern (Arbeitgeberverbänden) wie auch von einem einzelnen Arbeitgeber abgeschlossen werden. Definition: Arbeitgeberverbände sind – wie Gewerkschaften – Zusammenschlüsse ihrer Mitglieder zur Wahrung und Förderung von deren Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen. Dieser Zweck wird rege...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.14 Stabilisierungsfonds nach dem Stabilisierungsfondsgesetz

Tz. 67c Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Durch das Finanzmarktstabilisierungsges – FMStG – v 17.10.2008 (BGBl I 2008, 1982) wurde als Begleitmaßnahme zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise der "Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS/SoFFin)" des Bundes als nicht rechtsfähiger Fonds – Sondervermögen nach Art 110 Abs 1 GG – gegründet (nunmehr Stabilisierungsfondsges – StFG). Die Verwaltu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Folgebewertung (Teilwertabschreibung und Teilwertzuschreibung)

Rn. 936 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nach Rspr des BFH entspricht der Teilwert von Anteilen an Investmentfonds dem Rücknahmepreis, wenn die Anteile für den Betrieb entbehrlich, dh überflüssig sind, ansonsten dem Ausgabepreis, dh dem Preis, zu welchem die Anteilsscheine erworben werden können (BFH v 21.09.2011, I R 7/11, BStBl II 2014, 616). Rn. 937 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 In...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Abgrenzung zu den Anschaffungskosten

Rn. 260 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Herstellung lässt sich von der Anschaffung systematisch leicht abgrenzen: Anschaffung ist ein Vorgang zum Erwerb bestehender WG, Herstellung einer zur Neuschaffung eines so bislang noch nicht vorhandenen WG (s A/D/S, § 255 HGB Rz 127, 6. Aufl; BFH BStBl II 1988, 1009/1010; s Rn 153). Diese Neuschaffung kann auch in Form einer Erweiterun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a.3 Verlagerung der Anwendung von Regelungen des InvStG auf den Organträger (§ 15 S 1 Nr 2a S 2, 3 KStG)

Tz. 66c Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Sind in dem dem OT zugerechneten Organeinkommen Erträge iSd § 16 oder § 34 InvStG und/oder mit solchen Erträgen zusammenhängende BV-Minderungen, BA oder Veräußerungskosten iSd § 21 oder § 44 InvStG enthalten, sind gem § 15 S 1 Nr 2a S 2 KStG die §§ 20, 21, 30 Abs 2, die §§ 42, 43 Abs 3, § 44 sowie § 49 Abs 1 InvStG bei der Ermittlung des Ei...mehr