Fachbeiträge & Kommentare zu Fonds

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verjährungserleichterungen (I).

Rn 5 Für die individualvertragliche Vereinbarung einer Verjährungserleichterung besteht nach I (nur) die Einschränkung, dass die Haftung wegen Vorsatzes (§ 276 Rn 6) nicht im Voraus erleichtert werden kann (BGH NZM 20, 60 [BGH 19.07.2019 - V ZR 75/18] Rz 42; München NJW 07, 227, 229 [OLG München 08.11.2006 - 34 Wx 45/06]). Damit wird der Grds des § 276 III ergänzt, wonach di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Einzelfälle.

Rn 13 Arbeitsvertrag: Die allg Grundsätze gelten auch bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen. Die falsche Beantwortung einer dem ArbN bei der Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann den ArbG dazu berechtigen, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, wenn die Täuschung für den Abschluss des Arbeitsvertrags ursächlich war (BAG NZA 12, 34 [BAG 0...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsorganisation / 4 Legal Check: Agile Organisationsgestaltung

Es gibt verschiedene Ansatzpunkte, eine agile Netzwerkorganisation herbeizuführen oder zu gestalten.[1] Zum einen können schon bei der Gründung eines Unternehmens entsprechend vernetzte Strukturen eingerichtet werden.[2] Sofern Unternehmen schon bestehen, gibt es verschiedene Möglichkeiten: Innerhalb einer bisherigen Aufbauorganisation können agile Netzwerkstrukturen geschaff...mehr

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Jansen, SGB IV § 80 Verwalt... / 2.1.2.1 Anlagesicherheit

Rz. 2 Bereits die Formulierung "erscheint" verdeutlicht, dass im Rahmen der Mittelverwaltung der völlige Ausschluss eines Verlustes nicht zu erreichen ist. Es ist ausreichend, aber auch erforderlich, dass bei vernünftiger prognostischer Betrachtung ein Verlustrisiko so weit wie möglich gemindert und eine im Verhältnis zu anderen Anlagemöglichkeiten vorteilhafte Sicherheit ge...mehr

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Jansen, SGB IV § 83 Anlegun... / 2.1.2 Schuldverschreibungen und sonstige Gläubigerrechte besonderer Bonität (Nr. 2)

Rz. 5 Ebenfalls gestattet ist die Anlage in andere als die bereits unter Nr. 1 genannten Schuldverschreibungen und sonstige Gläubigerrechte verbriefende Wertpapiere (Borrmann, WzS 2017, 78). Darunter fallen sog. Namensobligationen (z. B. Namenspfandbriefe, Namenskommunalobligationen), deren verbriefte Forderung nur von der in der Urkunde namentlich genannten Person geltend g...mehr

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Jansen, SGB IV § 83 Anlegun... / 2.1.5 Anteile an (Wertpapier-) Sondervermögen (Nr. 5)

Rz. 8 Die Regelung ermöglicht eine Beteiligung an Sondervermögen "nach dem Kapitalanlagegesetzbuch" (KAGB), das auf der europäischen Richtlinie über Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie) fußt. Zusammen mit dem Bundesverband Investment und Asset Management e. V. (BVI) hat das BAS u. a. eine "Änderung der Mustervertragsbedingungen (Bausteine) für die Wertpap...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. § 786a II 2.

Rn 5 Diese Vorschrift betrifft den Fall, dass der Fonds nach dem Seerechtlichen Haftungsbeschränkungsübereinkommen vom 19.11.76 (BGBl II 86, 786) idF v 2.5.96 (BGBl II 00, 790, ergänzt durch das Übereinkommen über die Haftung für Ölverschmutzungsschäden 1992, BGBl II 94, 1154) in einem anderen Vertragsstaat und nicht im Inland errichtet worden ist. § 786a II 2 nennt für dies...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Vorschriften des § 780 Abs. 1 und des § 781 sind auf die nach § 611 Abs. 1 oder 3, §§ 612 bis 616 des Handelsgesetzbuchs oder nach den §§ 4 bis 5n des Binnenschifffahrtsgesetzes eintretende beschränkte Haftung entsprechend anzuwenden. (2) 1Ist das Urteil nach § 305a unter Vorbehalt ergangen, so gelten für die Zwangsvollstreckung die folgenden Vorschriften:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Unterliegt der in der Klage geltend gemachte Anspruch der Haftungsbeschränkung nach § 486 Abs. 1 oder 3, §§ 487 bis 487d des Handelsgesetzbuchs und macht der Beklagte geltend, dassmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. § 786a II 3.

Rn 6 § 786a II 3 enthält eine § 786a II 2 entspr binnenschifffahrtsrechtliche Parallelregelung; maßgeblich ist hier das Straßburger Übereinkommen über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (BGBl II 16, 738, 739). In derartigen Fällen findet § 41 iVm § 8 IV, V SVertO nach § 52 I 1 SVertO Anwendung, wenn der Gläubiger einen Anspruch gg den Fonds geltend machen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. § 786a II 1.

Rn 4 Die Errichtung und Verteilung eines Fonds im Inland richtet sich nach der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung (SVertO). Wird die Eröffnung eines See- oder Binnenschifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahrens 25.7.86 idF v 23.3.99 (BGBl I, 530; 2000 I, 149) beantragt und nimmt der Gläubiger daran teil, kann nach § 786a II 1 zunächst eine Einstellung der Zwangsvolls...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Haftungsbeschränkungen nach § 305a II.

Rn 3 Die Haftungsbeschränkung nach § 305a II Nr 1, 2 setzt voraus, dass ein Fonds nach dem Haftungsbeschränkungsübereinkommen oder nach § 5d des BinSchG errichtet worden ist oder bei Geltendmachung des Rechts auf Beschränkung der Haftung errichtet wird. I. § 786a II 1. Rn 4 Die Errichtung und Verteilung eines Fonds im Inland richtet sich nach der Schifffahrtsrechtlichen Vertei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Begriff der öffentlichen Kapitalmarktinformationen (Abs 2).

Rn 10 Die Legaldefinition in Abs 2 umfasst nicht nur Informationen über den Emittenten von Wertpapieren, sondern auch über Anbieter von ›sonstigen Vermögensanlagen‹ wie etwa geschlossener Fonds in Form einer Unternehmensbeteiligung, zB als Kommanditanteile. Eine Prospektpflicht wird nicht vorausgesetzt und es ist auch der sog ›graue‹ Kapitalmarkt umfasst (BGH NJW 07, 1364; B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 305a gehört – wie zB Art 9 EuGVO – zu den prozessualen Sonderregelungen über die in Gestalt der Errichtung eines Haftungsfonds möglichen seerechtlichen Haftungsbeschränkungen. Die Vorschrift hat in Abs 1 S 1 die Haftungsbeschränkung nach den Vorschriften der §§ 486 I, III, 487–487d HGB aF, seit 25.4.13 nach den Vorschriften der §§ 611 ff HGB im Blick, die das Londoner...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Entscheidung nach Ermessen.

Rn 9 Das Gericht entscheidet über den Ausspruch des Vorbehalts nach pflichtgemäßem Ermessen (›kann‹), wenn zusätzlich die Voraussetzungen des Abs 1 S 2 letzter Hs erfüllt sind. Maßgebend ist, ob die Erledigung des Rechtsstreits bei einer inhaltlichen Auseinandersetzung und weiterer Beweisaufnahme über den Grund und die Höhe der Ansprüche sämtlicher (nicht am Verfahren beteil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Festzusetzender Kapitalbetrag (Abs 3).

Rn 5 Die externe Teilung vollzieht sich durch richterlichen Gestaltungsakt. Neben dem Ausspruch zur Begründung des Anrechts für die ausgleichsberechtigte Person – ggf unter Nennung der maßgeblichen Bedingungen der Zielversorgung (BGH Beschl v 17.7.19 – XII ZB 437/18 – NJW 19, 3228, 3230 f Rz 23 ff) – muss das Gericht nach Abs 3 auch den vom Versorgungsträger der ausgleichspf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. § 786a III.

Rn 7 Diese Vorschrift regelt den Fall der Verurteilung durch ein ausl Gericht unter dem Vorbehalt, dass der Bekl das Recht auf Beschränkung der Haftung geltend machen kann, wenn ein Fonds nach dem Haftungsbeschränkungsübereinkommen oder nach dem Straßburger Übereinkommen errichtet worden ist oder bei Geltendmachung des Rechts auf Beschränkung der Haftung errichtet wird. In d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der wichtigsten materie... / Beteiligungen

Allgemeines: Beteiligungen sind Finanzanlagen und gehören zum Anlagevermögen,[1] wenn sie dazu bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu dem Beteiligungsunternehmen zu dienen und die betriebliche oder berufliche Betätigung dazu dient, den Absatz von Produkten oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen entscheidend zu förd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.17 Jahresbeiträge nach § 12 Abs. 2 des RStruktFG (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 13 EStG)

Rz. 879a Nach der Finanzmarktkrise in den Jahren 2009 und 2010 sowie der damit einhergehenden Notwendigkeit der Subvention von insolventen Kreditinstituten wurde mit dem Restrukturierungsfondsgesetz v. 9.12.2010[1] ein Restrukturierungsfond unter der Leitung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung eingeführt. In diesen Fonds zahlen die Kreditinstitute sowohl Jahresbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 265verwiesen. Im Folgenden sind nur ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 5.3 Konzernzugehörigkeit, Abs. 3 S. 4 (bisher S. 5, 6)

Rz. 154 § 4h Abs. 3 S. 5, 6 EStG definiert, wann ein Betrieb zu einem Konzern gehört. Ab Vz 2024 ist S. 6 ersatzlos gestrichen worden, während der bisherige S. 5 zu S. 4 geworden ist.[1] Diese Regelung ergänzt bis Vz 2023 § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b EStG, wonach die Zinsschranke nicht anwendbar ist, wenn der Betrieb nicht (oder nur anteilsmäßig) zu einem Konzern gehört (Rz. 64...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.6.4.2.2 Korrektur des Eigenkapitals

Rz. 80 § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c S. 4–7 EStG enthält Sonderregelungen für den Ansatz des Eigenkapitals bzw. der Bilanzsumme; dadurch sollen Verzerrungen vermieden werden. Wesentlich ist dabei, dass nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c S. 8 EStG für den Eigenkapitalvergleich der Abschluss des Konzerns und der des inländischen Betriebs nach den Regeln eines Konzernabschlusses aufz...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Outplacement: Methoden, Kos... / 3.2.2 Fördermöglichkeiten für Unternehmen

Unternehmen können verschiedene Förderprogramme nutzen, um die Kosten für Outplacement zu reduzieren: Förderung durch die Agentur für Arbeit Transfermaßnahmen nach § 110 SGB III: Übernahme von bis zu 50 % der Kosten für Beratung und Qualifizierung. Die Förderung von Transfermaßnahmen, einschließlich Outplacement, ist im § 110 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) gereg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ertragsteuerliche Beurteilu... / 3. Laufende Besteuerung

Im Rahmen der laufenden Besteuerung werden nur Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) näher untersucht. Hier finden sich regelmäßig Nießbrauchsgestaltungen und die Zurechnung der Einkünfte kann aufgrund unterschiedlicher Steuersätze Relevanz haben. Im Bereich der Kapitaleinkünfte (§ 20 EStG) besteht aufgrund der Abgeltungsteuer (§ 32d EStG) keine steuerliche Rel...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rückwirkende Anwendung von § 6e EStG

Leitsatz Die rückwirkende Anwendung von § 6e des Einkommensteuergesetzes (EStG) auf Wirtschaftsjahre, die vor dem 18.12.2019 enden (§ 52 Abs. 14a EStG), verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot. Normenkette § 6e, § 52 Abs. 14a EStG Sachverhalt Die Beteiligten streiten über die Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Anwendung von § 6e EStG gemäß § 52 Abs. 14a EStG für den Feststellungszeitraum 2014 (Streitjahr). Die Klägerin ist eine Immobilienprojektentwicklungsgesellschaft...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
LkSG, CSRD und CSDDD: Sorgf... / 2 Mindestschutz nach der Taxonomie-Verordnung

Die zeitlich erste konkrete Umsetzung der Sorgfaltspflichten erfolgte eher durch die Hintertür. Um bei eine Wirtschaftstätigkeiten als taxonomiekonform klassifizieren zu können, muss nach Art. 18 der EU-Taxonomie-VO auf der 3. Prüfstufe der Mindestschutz beachtet werden. Als mindestens zu schützen führt die EU die o. g. Menschenrechte auf. Die Taxonomie-Verordnung ist Kern d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.2 Ergebnisbereinigung

Rz. 62 Die betragsmäßige Erfolgsanalyse soll darüber Auskunft geben, ob das ausgewiesene Jahres- bzw. Gesamtergebnis dem vom Analysten als tatsächlich angesehenen Erfolg entspricht oder inwieweit im Jahresabschluss möglicherweise verdeckte Ergebnisteile existieren.[1] Das zugrunde liegende Rechnungslegungssystem und der Umfang der freiwilligen Angaben haben dabei einen erheb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / d) Fiktiver Veräußerungsgewinn für nicht bestandsgeschützte Alt-Anteile

Bei nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen (i.d.R. Anschaffung nach 2008 oder bestimmte Fonds nach § 21 Abs. 2a, 2b InvStG a.F.) ist zusätzlich der Gewinn aus der fiktiven Veräußerung zum 31.12.2017 zu ermitteln und im Zeitpunkt der tatsächlichen Veräußerung der Investmentanteile zu versteuern. Die Gewinnermittlung erfolgt hierbei gem. dem abgebildeten Schema (i.E. s. hierzu ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 6.2.3 IFRS

Rz. 172 Die IFRS differenzieren Pensionsverpflichtungen – unabhängig vom Durchführungsweg – nach 2 Kategorien. Gem. IAS 19.8 handelt es sich um beitragsorientierte Pläne (Defined Contribution), "… bei denen ein Unternehmen festgelegte Beiträge an eine eigenständige Einheit (einen Fonds) entrichtet und weder rechtlich noch faktisch zur Zahlung darüber hinausgehender Beiträge v...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 3.3.3 Bewertung zum Zeitwert von Wertpapieren

Rz. 45 Für bestimmte Versorgungsplangestaltungen beinhaltet das HGB eine Abweichung von der Bewertung von Pensionsrückstellungen zum Erfüllungsbetrag. Damit reagierte der Gesetzgeber auf Versorgungspläne, die seit Jahren zunehmend Verbreitung finden. Es handelt sich um wertpapiergebundene Zusagen.[1] Rz. 46 Hierbei sagt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Versorgungsleistunge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / r) Erläuterungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gem. § 340e

Rz. 127 [Autor/Zitation] In der Bilanz ist dem Sonderposten "Fonds für allgemeine Bankrisiken" nach § 340g in jedem GJ ein Betrag, der mindestens 10 % der Nettoerträge des Handelsbestands entspricht, zuzuführen und dort gesondert auszuweisen (vgl. auch § 340g Rz. 1 ff.). Etwaige Auflösungen dieses Postens sind gem. § 340e Abs. 4 Satz 3 im Anhang zu erläutern. (vgl. auch § 340...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Sonderposten "Fonds für allgemeine Bankrisiken" nach Abs. 4

1. Konzeptionelle Einordnung des Sonderpostens Rz. 143 [Autor/Zitation] In § 340e Abs. 4 kodifiziert der Gesetzgeber – zusätzlich zum Risikoabschlag nach § 340e Abs. 3 – ein weiteres Element des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips. Die Zuführung zum Sonderposten wirkt dabei wie eine Ausschüttungssperre für einen Teil der Nettoerträge des Handelsbestands. Die Intention des Ges...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Übergreifende Bewertungsregeln

Rz. 71 [Autor/Zitation] Gemäß § 341b Abs. 2 Satz 1 sind Aktien einschließlich der eigenen Anteile, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen sowie sonstige festverzinsliche und nicht festverzinsliche Wertpapiere entsprechend den für das Umlaufvermögen geltenden § 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 und 5 und § 256 nach dem strengen Niederstwertprinzip zu bewerten, sofern sie nicht dazu...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zur Besteuerung der Erträge aus einem ausländischen Investmentfonds

Leitsatz 1. Ein Gebot der Fremdverwaltung des Inhalts, dass für die Anwendbarkeit der Regelungen des Investmentsteuergesetzes 2004 die Vermögensverwaltung durch den Fondsverwalter von jeglicher Einflussnahme des oder der Anleger frei sein muss, besteht nicht. 2. Die Besteuerung nach dem Investmentsteuergesetz 2004 ist bei einem Privatanleger abschließend und vorrangig gegenüber einer Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24.10.2023 – VIII R 8/20, BFHE...BStBl II 2025, 305§ 39 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnungmehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Im Gegensatz zur stillen Vorsorgereserven nach § 340f dürfen offene Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach § 340g in unbegrenzter Höhe gebildet werden. Sie sind als Sonderposten auf der Passivseite als Nr. 11 "Fonds für allgemeine Bankrisiken" (Formblatt 1 der RechKredV) gesondert auszuweisen und unterliegen keinen qualitativen oder quantitati...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Ausweis und Anhangangaben

Rz. 148 [Autor/Zitation] Der Sonderposten ist in der Bilanz unter dem Posten "Fonds für allgemeine Bankrisiken" gesondert auszuweisen (vgl. § 340e Abs. 4 Satz 1). Den Ausweis von Zuführungen zum Sonderposten hat der Gesetzgeber hingegen nicht kodifiziert. Grundsätzlich kommt ein Ausweis unter dem "Nettoertrag des Handelsbestands" sowie unter den "Zuführungen zum Fonds für all...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 5 [Autor/Zitation] Bei der offenen Vorsorgereserve nach § 340g handelt es sich um ein Bilanzierungswahlrecht, dass einerseits unabhängig von der Bildung oder Auflösung der stille Vorsorgebildung nach § 340f ausgeübt werden kann und andererseits ebenso wie die Regelungen zum § 340f auch von der dem Einzelbewertungsgrundsatz folgenden individuellen Bewertung der maßgebliche...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum

Burghof/Rudolph, Bankenaufsicht: Theorie und Praxis der Regulierung, 1996; Wiedmann/Böcking/Gros (Hrsg.), Bilanzrecht, 4. Aufl. 2019; Böcking/Bierschwale, Wirtschaftliche Stabilität durch verbesserte Transparenz, BB 1999, 2235; Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute, 2. Aufl. 2004; Lösken, Rechnungslegung von Factoring- und Finanzierungsleasingunternehmen – Neue Be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Bemessungsgrundlage und grundsätzliche Beschränkungen

Rz. 10 [Autor/Zitation] Im Gegensatz zur stillen Vorsorgereserve nach § 340f dürfen offene Vorsorgereserven nach § 340g in unbegrenzter Höhe gebildet werden. Sie unterliegen keiner qualitativen oder quantitativen Beschränkung. Ihre Bildung liegt vollständig im Ermessen des jeweiligen Kreditinstituts. Diese müssen im Hinblick auf die erforderliche Transparenz diese Vorsorge al...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Zuführung zum Sonderposten (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 144 [Autor/Zitation] Die Zuführung zum Sonderposten muss nach § 340e Abs. 4 Satz 1 mindestens 10 % der Nettoerträge betragen. Sie ist der Höhe nach auf den gesamten Nettoertrag des Handelsbestands des jeweiligen GJ begrenzt (vgl. IDW RS BFA 2 Rz. 61). Eine Zuführung zum Sonderposten kann nicht durch eine Zuführung zum Fonds nach § 340g ersetzt werden, es ist insoweit eine...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum

Burghof/Rudolph, Bankenaufsicht: Theorie und Praxis der Regulierung, 1996; Böcking/Bierschwale, Wirtschaftliche Stabilität durch verbesserte Transparenz, BB 1999, 2235; Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute, 2. Aufl. 2004; Lösken, Rechnungslegung von Factoring- und Finanzierungsleasingunternehmen – Neue Bewertungsmöglichkeiten gemäß § § 340f, 340g HGB, in IDW (Hrs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Die Bildung entsprechender Vorsorgereserven sowohl nach § 340f als auch nach § 340g wird im Wesentlichen mit dem erhöhten Gläubigerschutz, der besonderen Vertrauensempfindlichkeit des Bankgeschäfts und dem sog. Bank Run-Mechanismus begründet. Letzterer kann bei negativen Nachrichten zur Risikosituation und einer damit einhergehenden Volatilität bzw. vor...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Konzeptionelle Einordnung des Sonderpostens

Rz. 143 [Autor/Zitation] In § 340e Abs. 4 kodifiziert der Gesetzgeber – zusätzlich zum Risikoabschlag nach § 340e Abs. 3 – ein weiteres Element des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips. Die Zuführung zum Sonderposten wirkt dabei wie eine Ausschüttungssperre für einen Teil der Nettoerträge des Handelsbestands. Die Intention des Gesetzgebers ist es, mit der Zuführung zum Sonder...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsverkauf: Factorin... / 3.4.1 Absicherungsmechanismen auf Cashflow-Basis

Rz. 17 Bei der wirtschaftlichen Übersicherung (Overcollaterization) übersteigt der an die Zweckgesellschaft übertragene Wert des Forderungspools den Nominalwert der ausgegebenen Wertpapiere.[1] Die zusätzlichen Forderungen dienen der Sicherstellung der Zins- und Tilgungszahlen an den Investor bei Zahlungsausfällen des Forderungspools.[2] Anfallende Überschüsse werden zunächs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Zwangsarbeiter

Zahlungen an den Fonds zur Entschädigung von ehemaligen Zwangsarbeitern sind BA des zahlenden Unternehmens (s BMF v 19.07.2000, 2000–07–19 IV C 2-S 2145–26/00; BMF v 05.09.2000, BStBl I 2001, 863).mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.10.5.2.2 Zusätzliche Altersvorsorge

Neben der primären Altersvorsorge können weitere 4 % des Bruttoeinkommens (beim Elternunterhalt 5 %) für eine sekundäre Altersvorsorge abgesetzt werden.[1] Dementsprechend besteht insgesamt ein Anspruch darauf, 22,6 % des Bruttoeinkommens (beim Elternunterhalt 23,6 %) für eine Altersvorsorge einzusetzen und den entsprechenden Betrag einkommensmindernd im Rahmen der Unterhalt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 7 [Autor/Zitation] Mit den Vorschriften zum § 340f hat der deutsche Gesetzgeber Kreditinstituten bei der Umsetzung der Art. 37 Abs. 2 iVm. Art. 38 der EG-Bankbilanz-Richtline (EG-BBRL) im Rahmen des Bankbilanzrichtliniengesetzes bewusst ein Wahlrecht zur Bildung stiller Vorsorgereserven eingeräumt. Dessen Umsetzung ist das Ergebnis eines politischen Kompromisses auf Ebene...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Investmentanteile

Rn. 1340 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Investmentanteile (Anteile an Investmentfonds, Aktien-, Renten-, Geldmarkt-, Immobilienfonds) sind Wertpapiere sui generis. Ihre Besteuerung richtet sich nach dem sog Transparenzprinzip (BMF v 02.06.2005, BStBl I 2005, 1728). Danach soll die Besteuerung beim Investor so erfolgen, wie wenn er die betreffenden WG (die Aktien) direkt besäße. D...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Auflösung des Sonderpostens (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 145 [Autor/Zitation] Der Gesetzgeber hat vier unterschiedliche Tatbestandsvoraussetzungen kodifiziert, bei deren Erfüllung das Institut ein Wahlrecht zur Auflösung des Sonderpostens hat. Nach § 340e Abs. 4 Satz 2 darf der Sonderposten nur aufgelöst werden: Nr. 1 zum Ausgleich von Nettoaufwendungen des Handelsbestands, Nr. 2 zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags, soweit er n...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Umwidmungen/Umgliederungen in den Handelsbestand und Umwidmungen/Umgliederungen aus dem Handelsbestand

Rz. 149 [Autor/Zitation] § 340e Abs. 3 kodifiziert nicht nur Vorschriften zur Bewertung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten des Handelsbestands, sondern enthält ebenfalls Vorschriften für die Umwidmung von Finanzinstrumenten aus dem Handelsbestand in den Anlagebestand bzw. die Liquiditätsreserve und umgekehrt. Nach § 340e Abs. 3 Satz 2 ist eine Umwidmung von VG de...mehr