Fachbeiträge & Kommentare zu Fonds

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 5.3 Konzernzugehörigkeit, Abs. 3 S. 4 (bisher S. 5, 6)

Rz. 154 § 4h Abs. 3 S. 5, 6 EStG definiert, wann ein Betrieb zu einem Konzern gehört. Ab Vz 2024 ist S. 6 ersatzlos gestrichen worden, während der bisherige S. 5 zu S. 4 geworden ist.[1] Diese Regelung ergänzt bis Vz 2023 § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b EStG, wonach die Zinsschranke nicht anwendbar ist, wenn der Betrieb nicht (oder nur anteilsmäßig) zu einem Konzern gehört (Rz. 64...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.6.4.2.2 Korrektur des Eigenkapitals

Rz. 80 § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c S. 4–7 EStG enthält Sonderregelungen für den Ansatz des Eigenkapitals bzw. der Bilanzsumme; dadurch sollen Verzerrungen vermieden werden. Wesentlich ist dabei, dass nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c S. 8 EStG für den Eigenkapitalvergleich der Abschluss des Konzerns und der des inländischen Betriebs nach den Regeln eines Konzernabschlusses aufz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Outplacement: Methoden, Kos... / 3.2.2 Fördermöglichkeiten für Unternehmen

Unternehmen können verschiedene Förderprogramme nutzen, um die Kosten für Outplacement zu reduzieren: Förderung durch die Agentur für Arbeit Transfermaßnahmen nach § 110 SGB III: Übernahme von bis zu 50 % der Kosten für Beratung und Qualifizierung. Die Förderung von Transfermaßnahmen, einschließlich Outplacement, ist im § 110 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) gereg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ertragsteuerliche Beurteilu... / 3. Laufende Besteuerung

Im Rahmen der laufenden Besteuerung werden nur Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) näher untersucht. Hier finden sich regelmäßig Nießbrauchsgestaltungen und die Zurechnung der Einkünfte kann aufgrund unterschiedlicher Steuersätze Relevanz haben. Im Bereich der Kapitaleinkünfte (§ 20 EStG) besteht aufgrund der Abgeltungsteuer (§ 32d EStG) keine steuerliche Rel...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rückwirkende Anwendung von § 6e EStG

Leitsatz Die rückwirkende Anwendung von § 6e des Einkommensteuergesetzes (EStG) auf Wirtschaftsjahre, die vor dem 18.12.2019 enden (§ 52 Abs. 14a EStG), verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot. Normenkette § 6e, § 52 Abs. 14a EStG Sachverhalt Die Beteiligten streiten über die Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Anwendung von § 6e EStG gemäß § 52 Abs. 14a EStG für den Feststellungszeitraum 2014 (Streitjahr). Die Klägerin ist eine Immobilienprojektentwicklungsgesellschaft...mehr

Beitrag aus Controlling Office
LkSG, CSRD und CSDDD: Sorgf... / 2 Mindestschutz nach der Taxonomie-Verordnung

Die zeitlich erste konkrete Umsetzung der Sorgfaltspflichten erfolgte eher durch die Hintertür. Um bei eine Wirtschaftstätigkeiten als taxonomiekonform klassifizieren zu können, muss nach Art. 18 der EU-Taxonomie-VO auf der 3. Prüfstufe der Mindestschutz beachtet werden. Als mindestens zu schützen führt die EU die o. g. Menschenrechte auf. Die Taxonomie-Verordnung ist Kern d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.2 Ergebnisbereinigung

Rz. 62 Die betragsmäßige Erfolgsanalyse soll darüber Auskunft geben, ob das ausgewiesene Jahres- bzw. Gesamtergebnis dem vom Analysten als tatsächlich angesehenen Erfolg entspricht oder inwieweit im Jahresabschluss möglicherweise verdeckte Ergebnisteile existieren.[1] Das zugrunde liegende Rechnungslegungssystem und der Umfang der freiwilligen Angaben haben dabei einen erheb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / d) Fiktiver Veräußerungsgewinn für nicht bestandsgeschützte Alt-Anteile

Bei nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen (i.d.R. Anschaffung nach 2008 oder bestimmte Fonds nach § 21 Abs. 2a, 2b InvStG a.F.) ist zusätzlich der Gewinn aus der fiktiven Veräußerung zum 31.12.2017 zu ermitteln und im Zeitpunkt der tatsächlichen Veräußerung der Investmentanteile zu versteuern. Die Gewinnermittlung erfolgt hierbei gem. dem abgebildeten Schema (i.E. s. hierzu ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Altersversorgu... / 6.2.3 IFRS

Rz. 172 Die IFRS differenzieren Pensionsverpflichtungen – unabhängig vom Durchführungsweg – nach 2 Kategorien. Gem. IAS 19.8 handelt es sich um beitragsorientierte Pläne (Defined Contribution), "… bei denen ein Unternehmen festgelegte Beiträge an eine eigenständige Einheit (einen Fonds) entrichtet und weder rechtlich noch faktisch zur Zahlung darüber hinausgehender Beiträge v...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Altersversorgu... / 3.3.3 Bewertung zum Zeitwert von Wertpapieren

Rz. 45 Für bestimmte Versorgungsplangestaltungen beinhaltet das HGB eine Abweichung von der Bewertung von Pensionsrückstellungen zum Erfüllungsbetrag. Damit reagierte der Gesetzgeber auf Versorgungspläne, die seit Jahren zunehmend Verbreitung finden. Es handelt sich um wertpapiergebundene Zusagen.[1] Rz. 46 Hierbei sagt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Versorgungsleistunge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / r) Erläuterungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gem. § 340e

Rz. 127 [Autor/Zitation] In der Bilanz ist dem Sonderposten "Fonds für allgemeine Bankrisiken" nach § 340g in jedem GJ ein Betrag, der mindestens 10 % der Nettoerträge des Handelsbestands entspricht, zuzuführen und dort gesondert auszuweisen (vgl. auch § 340g Rz. 1 ff.). Etwaige Auflösungen dieses Postens sind gem. § 340e Abs. 4 Satz 3 im Anhang zu erläutern. (vgl. auch § 340...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Sonderposten "Fonds für allgemeine Bankrisiken" nach Abs. 4

1. Konzeptionelle Einordnung des Sonderpostens Rz. 143 [Autor/Zitation] In § 340e Abs. 4 kodifiziert der Gesetzgeber – zusätzlich zum Risikoabschlag nach § 340e Abs. 3 – ein weiteres Element des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips. Die Zuführung zum Sonderposten wirkt dabei wie eine Ausschüttungssperre für einen Teil der Nettoerträge des Handelsbestands. Die Intention des Ges...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Übergreifende Bewertungsregeln

Rz. 71 [Autor/Zitation] Gemäß § 341b Abs. 2 Satz 1 sind Aktien einschließlich der eigenen Anteile, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen sowie sonstige festverzinsliche und nicht festverzinsliche Wertpapiere entsprechend den für das Umlaufvermögen geltenden § 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 und 5 und § 256 nach dem strengen Niederstwertprinzip zu bewerten, sofern sie nicht dazu...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zur Besteuerung der Erträge aus einem ausländischen Investmentfonds

Leitsatz 1. Ein Gebot der Fremdverwaltung des Inhalts, dass für die Anwendbarkeit der Regelungen des Investmentsteuergesetzes 2004 die Vermögensverwaltung durch den Fondsverwalter von jeglicher Einflussnahme des oder der Anleger frei sein muss, besteht nicht. 2. Die Besteuerung nach dem Investmentsteuergesetz 2004 ist bei einem Privatanleger abschließend und vorrangig gegenüber einer Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24.10.2023 – VIII R 8/20, BFHE...BStBl II 2025, 305§ 39 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnungmehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Ausweis und Anhangangaben

Rz. 148 [Autor/Zitation] Der Sonderposten ist in der Bilanz unter dem Posten "Fonds für allgemeine Bankrisiken" gesondert auszuweisen (vgl. § 340e Abs. 4 Satz 1). Den Ausweis von Zuführungen zum Sonderposten hat der Gesetzgeber hingegen nicht kodifiziert. Grundsätzlich kommt ein Ausweis unter dem "Nettoertrag des Handelsbestands" sowie unter den "Zuführungen zum Fonds für all...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Im Gegensatz zur stillen Vorsorgereserven nach § 340f dürfen offene Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach § 340g in unbegrenzter Höhe gebildet werden. Sie sind als Sonderposten auf der Passivseite als Nr. 11 "Fonds für allgemeine Bankrisiken" (Formblatt 1 der RechKredV) gesondert auszuweisen und unterliegen keinen qualitativen oder quantitati...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 5 [Autor/Zitation] Bei der offenen Vorsorgereserve nach § 340g handelt es sich um ein Bilanzierungswahlrecht, dass einerseits unabhängig von der Bildung oder Auflösung der stille Vorsorgebildung nach § 340f ausgeübt werden kann und andererseits ebenso wie die Regelungen zum § 340f auch von der dem Einzelbewertungsgrundsatz folgenden individuellen Bewertung der maßgebliche...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Zuführung zum Sonderposten (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 144 [Autor/Zitation] Die Zuführung zum Sonderposten muss nach § 340e Abs. 4 Satz 1 mindestens 10 % der Nettoerträge betragen. Sie ist der Höhe nach auf den gesamten Nettoertrag des Handelsbestands des jeweiligen GJ begrenzt (vgl. IDW RS BFA 2 Rz. 61). Eine Zuführung zum Sonderposten kann nicht durch eine Zuführung zum Fonds nach § 340g ersetzt werden, es ist insoweit eine...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Bemessungsgrundlage und grundsätzliche Beschränkungen

Rz. 10 [Autor/Zitation] Im Gegensatz zur stillen Vorsorgereserve nach § 340f dürfen offene Vorsorgereserven nach § 340g in unbegrenzter Höhe gebildet werden. Sie unterliegen keiner qualitativen oder quantitativen Beschränkung. Ihre Bildung liegt vollständig im Ermessen des jeweiligen Kreditinstituts. Diese müssen im Hinblick auf die erforderliche Transparenz diese Vorsorge al...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum

Burghof/Rudolph, Bankenaufsicht: Theorie und Praxis der Regulierung, 1996; Böcking/Bierschwale, Wirtschaftliche Stabilität durch verbesserte Transparenz, BB 1999, 2235; Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute, 2. Aufl. 2004; Lösken, Rechnungslegung von Factoring- und Finanzierungsleasingunternehmen – Neue Bewertungsmöglichkeiten gemäß § § 340f, 340g HGB, in IDW (Hrs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum

Burghof/Rudolph, Bankenaufsicht: Theorie und Praxis der Regulierung, 1996; Wiedmann/Böcking/Gros (Hrsg.), Bilanzrecht, 4. Aufl. 2019; Böcking/Bierschwale, Wirtschaftliche Stabilität durch verbesserte Transparenz, BB 1999, 2235; Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute, 2. Aufl. 2004; Lösken, Rechnungslegung von Factoring- und Finanzierungsleasingunternehmen – Neue Be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Die Bildung entsprechender Vorsorgereserven sowohl nach § 340f als auch nach § 340g wird im Wesentlichen mit dem erhöhten Gläubigerschutz, der besonderen Vertrauensempfindlichkeit des Bankgeschäfts und dem sog. Bank Run-Mechanismus begründet. Letzterer kann bei negativen Nachrichten zur Risikosituation und einer damit einhergehenden Volatilität bzw. vor...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Konzeptionelle Einordnung des Sonderpostens

Rz. 143 [Autor/Zitation] In § 340e Abs. 4 kodifiziert der Gesetzgeber – zusätzlich zum Risikoabschlag nach § 340e Abs. 3 – ein weiteres Element des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips. Die Zuführung zum Sonderposten wirkt dabei wie eine Ausschüttungssperre für einen Teil der Nettoerträge des Handelsbestands. Die Intention des Gesetzgebers ist es, mit der Zuführung zum Sonder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Zwangsarbeiter

Zahlungen an den Fonds zur Entschädigung von ehemaligen Zwangsarbeitern sind BA des zahlenden Unternehmens (s BMF v 19.07.2000, 2000–07–19 IV C 2-S 2145–26/00; BMF v 05.09.2000, BStBl I 2001, 863).mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.10.5.2.2 Zusätzliche Altersvorsorge

Neben der primären Altersvorsorge können weitere 4 % des Bruttoeinkommens (beim Elternunterhalt 5 %) für eine sekundäre Altersvorsorge abgesetzt werden.[1] Dementsprechend besteht insgesamt ein Anspruch darauf, 22,6 % des Bruttoeinkommens (beim Elternunterhalt 23,6 %) für eine Altersvorsorge einzusetzen und den entsprechenden Betrag einkommensmindernd im Rahmen der Unterhalt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 7 [Autor/Zitation] Mit den Vorschriften zum § 340f hat der deutsche Gesetzgeber Kreditinstituten bei der Umsetzung der Art. 37 Abs. 2 iVm. Art. 38 der EG-Bankbilanz-Richtline (EG-BBRL) im Rahmen des Bankbilanzrichtliniengesetzes bewusst ein Wahlrecht zur Bildung stiller Vorsorgereserven eingeräumt. Dessen Umsetzung ist das Ergebnis eines politischen Kompromisses auf Ebene...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Ausweis von laufenden Erträgen und Provisionen im Zusammenhang mit Geschäften des Handelsbestands

Rz. 73 [Autor/Zitation] Folgt man dem Gesetzeswortlaut, gelangt man zu der Einschätzung, dass ausschließlich das realisierte Ergebnis aus Geschäften mit Finanzinstrumenten und Edelmetallen des Handelsbestands sowie das unrealisierte Ergebnis aus der Zeitwertbewertung inkl. Risikoabschlag (§ 340e Abs. 3) im Handelsergebnis auszuweisen ist. Rz. 74 [Autor/Zitation] Die Zuführung z...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Investmentvermögen iSd. § 1 Abs. 1 KAGB (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3)

Rz. 143 [Autor/Zitation] Keinen Prüfungsausschuss einrichten müssen schließlich Investmentvermögen iSd. § 1 Abs. 1 KAGB. Nach dieser Vorschrift ist Investmentvermögen jeder Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren und der kein operativ tätige...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Investmentanteile

Rn. 1340 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Investmentanteile (Anteile an Investmentfonds, Aktien-, Renten-, Geldmarkt-, Immobilienfonds) sind Wertpapiere sui generis. Ihre Besteuerung richtet sich nach dem sog Transparenzprinzip (BMF v 02.06.2005, BStBl I 2005, 1728). Danach soll die Besteuerung beim Investor so erfolgen, wie wenn er die betreffenden WG (die Aktien) direkt besäße. D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schmidt, Pauschalrückstellungen für Haftpflichtverbindlichkeiten stets unzulässig?, BB 1984, 1788; Christiansen, Die pauschale Bildung von Garantierückstellungen auf der Grundlage des durchschnittlichen Garantieverlaufs, StBp 1985, 166; Vollmer/Nick, Die Zulässigkeit von Pauschalrückstellungen für Produkthaftpflichtrisiken, DB 1985, 53; Scharpf, Die Rspr des BFH zur Rückstellun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Auflösung des Sonderpostens (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 145 [Autor/Zitation] Der Gesetzgeber hat vier unterschiedliche Tatbestandsvoraussetzungen kodifiziert, bei deren Erfüllung das Institut ein Wahlrecht zur Auflösung des Sonderpostens hat. Nach § 340e Abs. 4 Satz 2 darf der Sonderposten nur aufgelöst werden: Nr. 1 zum Ausgleich von Nettoaufwendungen des Handelsbestands, Nr. 2 zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags, soweit er n...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Umwidmungen/Umgliederungen in den Handelsbestand und Umwidmungen/Umgliederungen aus dem Handelsbestand

Rz. 149 [Autor/Zitation] § 340e Abs. 3 kodifiziert nicht nur Vorschriften zur Bewertung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten des Handelsbestands, sondern enthält ebenfalls Vorschriften für die Umwidmung von Finanzinstrumenten aus dem Handelsbestand in den Anlagebestand bzw. die Liquiditätsreserve und umgekehrt. Nach § 340e Abs. 3 Satz 2 ist eine Umwidmung von VG de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Kapitalmarktorientierte Unternehmen iSd. § 264d (Satz 2 Nr. 1)

Rz. 43 [Autor/Zitation] Fallgruppe 1 der PIE bilden nach § 316a Satz 2 Nr. 1 kapitalmarktorientierte Unternehmen iSd. § 264d. § 264d definiert den Begriff "kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft". Dies ist danach eine KapGes., die einen organisierten Markt iSd. § 2 Abs. 11 WpHG durch von ihr ausgegebene Wertpapiere iSd. § 2 Abs. 1 WpHG entweder bereits in Anspruch nimmt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand und Bewertungsobjekte

Rz. 1 [Autor/Zitation] Die unter den ergänzenden Bewertungsvorschriften für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds befindliche Vorschrift regelt die von § 341b und § 341c abweichende Bewertung von Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungsverträgen, bei denen das Anlagerisiko vom Versicherungsnehmer getragen wird. Es handelt sich gem. § 14...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 2.10.2.3 Altersvorsorge

Bei Angestellten sind die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung stets abzugsfähig. Generell kann gesagt werden, dass für die sogenannte primäre Altersvorsorge 18,6 % des Bruttoeinkommens aufgewendet werden können. Dies entspricht dem seit 2018 unveränderten Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung. Soweit das Einkommen des Unterhaltspflichtigen die Beitr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung privater Grunds... / 8. Ermittlung des Veräußerungsgewinns

Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn ermittelt sich grundsätzlich aus der Differenz zwischen Veräußerungspreis einerseits und hiervon abzuziehenden AK/HK und Werbungskosten andererseits. Die AK/HK mindern sich um die AfA in dem Umfang, in dem sie tatsächlich bei der Ermittlung anderer Überschusseinkünfte abgezogen wurde (§ 23 Abs. 3 S. 4 EStG). Veräußerungskosten sind bei Erm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 6.4.11 Leistungen aus dem Fonds "Aufbauhilfe 2021"

Rz. 16l Aus den Mitteln des Fonds "Aufbauhilfe 2021" aus Anlass des Starkregenereignisses und der Hochwasserkatastrophe bewilligte Leistungen sind nach Maßgabe des § 93c AO mitzuteilen.[1] Mitteilungspflichtig sind nur Leistungen an Privathaushalte, gewerbliche Unternehmen, Selbstständige und Angehörige der freien Berufe, Wohnungsunternehmen und Vermieter von Wohnraum, Vermieter...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2 Fälle der Anzeigepflicht

Rz. 17 Anzeigepflichten gibt es für die folgenden vier Bereiche die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebstätten im Ausland, den Erwerb einer Beteiligung an ausländischen Personengesellschaften oder deren Aufgabe oder Veränderung, den Erwerb, die Aufgabe oder die Veräußerung einer Beteiligungen an Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen mit Sitz od...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Besteuerung auf nationaler Ebene

Rn. 584 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Entsprechend der in Art 12 Abs 3 EU-Abgeordnetenstatut eingeräumten Option wurde § 22 Nr 4 S 1 EStG durch das JStG 2009 (BGBl I 2008, 2794) in der Weise erweitert, dass erstmals ein nationaler Steuertatbestand für von der EU aufgrund des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments gezahlte Entschädigungen, Übergangsgelder, Ruhegehälter ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2025, Rechtsprechung ... / 3.3 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 21.2.2025 – 16 UF 122/24

Ein fondsgebundenes betriebliches Versorgungsanrecht – Direktzusage –, das im Versorgungsausgleich im Wege der externen Teilung ausgeglichen werden soll, kann nur dann in Fondsanteilen ausgeglichen werden, wenn die entsprechenden Fonds entweder einer gesetzlichen Veröffentlichungspflicht des Ausgabe- und Rücknahmepreises gemäß § 170 KAGB unterliegen oder der Versorgungsträge...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 4 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 32 ist von allen Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren, anzuwenden; Ausnahmen infolge größen-, branchen- oder rechtsformspezifischer Unterschiede bestehen nicht. Die Ausweisvorschriften erstrecken sich dem Grunde nach auf sämtliche Finanzinstrumente, soweit nicht explizit etwas Gegenteiliges bestimmt ist. Ausgeklammert werden danach die f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Rentenleistungen iSd § 22 Nr 5 S 2 Buchst a EStG

Rn. 663 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Mit dem Ertragsanteil nach § 22 Abs 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG werden die lebenslangen Renten einschließlich Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente besteuert, die nicht auf gefördertem Kapital aus Direktversicherungen, Pensionskassen und -fonds beruhen. Weitere Voraussetzung ist, dass die Versorgungszusag...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 11. Teilfreistellung bei schädlicher Verwendung von Riester-Vermögen, § 22 Nr 5 S 14 EStG idF JStG 2024

Rn. 750 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Durch § 22 Nr 5 S 14 EStG – der bis zur Streichung des § 22 Nr 5 S 14 EStG durch das JStG 2024 der § 22 Nr 5 S 15 EStG war – soll eine doppelte Steuerfreistellung im Zusammenhang mit Altersvorsorgeverträgen vermieden werden. IRd Reform des Investmentsteuerrechts wurde eine Teilfreistellung der Besteuerung auf Anlegerebene eingeführt (s § 20 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sinngemäße Anwendung des § 15b EStG gem § 22 Nr 1 S 1 Hs 2 EStG

Rn. 41 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 22 Nr 1 S 1 Hs 2 EStG ist § 15b EStG sinngemäß anzuwenden. Diese Regelung wurde durch das Gesetz zur Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen v 22.12.2005 (BGBl I 2005, 3683) mit Wirkung ab dem 31.12.2005 (Tag nach der Verkündung im BGBl) in das EStG eingefügt. § 15b EStG schließt die Verrechnung von negativen Ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 2.1 Überblick zu Fördermitteln

Steuerberater, die sich das Beratungsfeld Fördermittelberatung erschließen möchten, stehen einer Vielzahl unterschiedlicher Fördermöglichkeiten gegenüber. Dabei tauchen oft Fragen wie" Was sind Fördermittel?", "Was sind Beihilfen?" oder "Was sind Subventionen?" auf. Diese Begriffe sind nicht immer klar definiert und werden häufig missverstanden. a) Fördermittel und Beihilfen L...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umweltschutz / 2.2 Krankheitskosten

Der Begriff der Krankheit setzt einen anormalen, regelwidrigen (körperlichen, geistigen oder seelischen) Zustand voraus, erschöpft sich darin jedoch nicht. Wesentlich ist vielmehr auch die Auffassung der Gesellschaft und der jeweiligen Rechtskultur, die regelwidrige körperliche (geistige, seelische) Zustände oder Erscheinungen in einer unter Umständen dem geschichtlichen Wan...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 20h Förderu... / 2.4 Höhe der Förderung (Abs. 4)

Rz. 10 Abs. 4 Satz 1 sieht vor, dass die Krankenkassen einen angemessenen Teil der Ausgaben für die Förderung der Selbsthilfe zu verwenden haben. Damit sollen für die Weiterentwicklung der Selbsthilfe verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Der Richtwert für diese Ausgaben betrug im Jahr 2006 0,55 EUR/Jahr für jeden Versicherten. Der Richtwert ist in den Folgejahren...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.10.6 Publikumsgesellschaft

Rz. 233 Ein nicht unbedeutender Teil der GmbH & Co. zählt zu den Publikums- oder Massengesellschaften, die darauf ausgerichtet sind, für größere Projekte Kapital zu sammeln oder Beteiligungen an anderen, wirtschaftlich aktiven Unternehmen zu halten. Dadurch wird gleichzeitig das finanzielle Risiko des einzelnen Anlegers begrenzt. In der Praxis findet man diese Sonderform häu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Eilers/Bühring, Das Ende des Schönwetter-StR, DStR 2009, 137; Rodewald, Die stlichen Auswirkungen des FMStFG, BB 2009, 356; Berg, Internationale stliche Aspekte des FMStFG, IStR 2009, 156; Berg, Materiell-rechtliche Konsequenzen einer möglichen Europarechtswidrigkeit von § 14 FMStFG, IStR 2009, 459; Wagner, Stliche Aspekte ausgewählter ges-geberischer Maßnahmen zur Bewältigung d...mehr