Fachbeiträge & Kommentare zu Fonds

Beitrag aus Finance Office Professional
§ 11 Offenlegungsverordnung / 6 Ausblick

Rz. 43 Die SFDR und die RTS zur SFDR unterliegen weiterhin einer intensiven Entwicklungsdynamik. Die ESA veröffentlichten nach der Beauftragung vom 11.4.2022 durch die EU-Kommission und einem seitens der ESA am 12.4.2023 vorgelegten Konsultationspapier ihren Abschlussbericht am 4.12.2023, der einen überarbeiteten Entwurf der RTS zur SFDR beinhaltet und folgende wesentliche Ä...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.4 Stresstests für Marktpreisrisiken des Handelsbuches

Rz. 137 Stresstests sind auch für die Marktpreisrisiken inklusive der Zinsänderungsrisiken im Handelsbuch erforderlich. Dabei geht es in erster Linie um jene Risiken, die sich aus nachteiligen Wertänderungen von Positionen wie Rohstoffen, Krediten, Aktien, Wechselkursen und Zinssätzen aufgrund von Marktpreisschwankungen ergeben. Die Institute sollten mit Blick auf die entspr...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Geeignete Verfahren

Rz. 57 Für die Marktgerechtigkeitskontrolle sind, ggf. differenziert nach Handelsgeschäftsarten, geeignete Verfahren einzurichten. Dabei sollte sichergestellt werden, dass sich die Kontrolle auf den Zeitpunkt des Abschlusses bezieht. Verzögerungen können in Abhängigkeit von der Volatilität der Märkte zu Abweichungen führen, die das Ergebnis der Marktgerechtigkeitskontrolle v...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.13.3 Orientierung an aufsichtlichen Stresstests

Rz. 188 Die von verschiedenen Aufsichtsbehörden, wie z. B. dem NGFS, dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB), der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Deutschen Bundesbank, in Entwicklung befindlichen klimabezogenen Szenarien bieten Anhaltspunkte für interne Stresstests im Bereich Nachhaltigkeit. Allerdings können diese Szenarien aus Sicht der BaFin allenfalls ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)

Rz. 115 Am 1. Januar 2011 hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit Sitz in London ihre Arbeit aufgenommen. Aufgrund des EU-Austrittes von Großbritannien hat die EBA ihren Standort inzwischen von London nach Paris verlegt.[1] Die EBA hat einen Doppelstatus: Sie ist eine europäische Behörde mit eigener Rechtspersönlichkeit und gleichzeitig ein Kooperationsgremium f...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 5.3.6 Cayman Island

Die Cayman Islands (deutsch auch Kaimaninseln/Kaiman-Inseln) sind eine Inselgruppe in der Karibik und ebenfalls Überseegebiet des Vereinigten Königreichs. Staatsoberhaupt ist auch hier die Queen. Die Einwohnerzahl beträgt rund 50.000. Heute gilt die Hauptstadt George Town als Steuerparadies und fünftgrößter Finanzplatz der Welt. Mehr als 200.000 Firmen sollen auf den Inseln ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 UStG beruht auf verschiedenen Bestimmungen in Art. 135 Abs. 1 MwStSystRL . Die Vorschrift enthält in den Buchst. b bis h eine katalogmäßige Aufzählung von Dienstleistungen, die die EU-Mitgliedstaaten nach Art. 131 MwStSystRL unter den Bedingungen von der USt befreien müssen, die sie zur Gewährleistung einer korrekten und einfachen Anwendung der Befreiungen so...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 14 Gesamtübersicht über Leistungen im Wertpapier- und Depotgeschäft

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Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsstrategie: D... / 3.2 Nachhaltige Geldanlage

Den Mitgliedern und Kunden werden nachhaltige Fonds des Partners Union Investment angeboten. Basierend auf dem PRI-Standard (Principles for responsible investing) kann den Anlegern versprochen werden, dass bei der Anlage ihres Geldes die ESG-Kriterien[1] befolgt werden. Zusätzlich wird geprüft, ob das Geschäftsmodell des Unternehmens nachhaltige Geschäftsfelder im Sinne der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wie die Digitalisierung die... / 1 Wie die Digitalisierung die Geschäftsmodelle der Unternehmen verändert

Wikipedia definiert: "Der Begriff Digitale Revolution bezeichnet den durch Digitaltechnik und Computer ausgelösten Umbruch, der seit Ausgang des 20. Jahrhunderts einen Wandel nahezu aller Lebensbereiche bewirkt und der in eine Digitale Welt führt, ähnlich wie die industrielle Revolution 200 Jahre zuvor in die Industriegesellschaft führte". Betroffen davon sind nahezu alle Le...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rating und Rechnungslegung / 5 Implikationen der Bilanzpolitik

Rz. 62 Das Rating von Kreditinstituten unter Beachtung der bankenaufsichtsrechtlichen Vorgaben garantiert zwar ein objektives Verfahren, doch letztlich lassen sich keine objektiven Aussagen über die Bonität eines Unternehmens treffen, da es sich hierbei um eine Zukunftseinschätzung handelt, die lediglich aus bestimmten Indikatoren ableitbar ist. Diese Erkenntnis führt dazu, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Zusammenwirken durch abgestimmtes Verhalten von Personengesellschaftern und Mitunternehmern (Satz 2)

... 2 Bei den unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschaftern einer Personengesellschaft oder Mitunternehmerschaft, die an einer Zwischengesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, wird ein Zusammenwirken durch abgestimmtes Verhalten widerlegbar unterstellt. Rz. 265 [Autor/Stand] Funktion des § 7 Abs. 4 Satz 2. Den Gesellschafter einer an einer Zwischengesellschaft ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundsätzlicher Vorrang der Regelungen des InvStG (Satz 1)

a) Ausschluss des Grundtatbestands der Hinzurechnungsbesteuerung 1 Die Absätze 1 bis 4 sind nicht anzuwenden, ... Rz. 273 [Autor/Stand] Grundsätzlicher Vorrang des InvStG. Das InvStG regelt die Besteuerung von (realisierten und thesaurierten) Erträgen aus Anlagen, die ein Anleger in Investmentvermögen tätigt. § 7 Abs. 5 regelt, dass das InvStG grundsätzlich vorrangige Anwendu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rückausnahme (Satz 2)

... 2 Satz 1 gilt nicht, wenn die den Einkünften zugrunde liegenden Geschäfte zu mehr als einem Drittel mit dem Steuerpflichtigen oder ihm nahestehenden Personen betrieben werden. Rz. 296 [Autor/Stand] Sekundärrechtliches Erfordernis der Rückausnahme. In § 7 Abs. 7 a.F. war keine mit § 7 Abs. 5 Satz 2 vergleichbare Klausel enthalten. Die Rückausnahme des § 7 Abs. 5 Satz 2 geh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2024, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

[12] 1. Mit der gegebenen Begründung hat das BG nicht annehmen dürfen, der Versicherungsschutz sei nach Teil 3 A. 5.3 a) BBR-S ausgeschlossen. [13] Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils in einem Verfahren zweier weiterer Anleger der Fondsgesellschaft gegen die Bekl. entschieden und im Einzelnen begründet hat, ergibt die Auslegung von Teil 3 A. 5.3 a) BBR-S, dass ein ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um die Festsetzung und Rückforderung von Testamentsvollstreckervergütung. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Kläger sind die Erben des am … verstorbenen Herrn X (nachfolgend "Erblasser"). Die Klägerin zu 2) ist Erbin zu 1/2, die Kläger zu 1) und 3) sind jeweils Erben zu 1/4. Die Klägerin zu 2) war mit dem Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 263a Anlage... / 2.1 Investmentvermögen (Abs. 1)

Rz. 4 Krankenkassen können nach § 68a die Entwicklung digitaler Innovationen fördern. Zur Förderung der Entwicklung digitaler Innovationen können dafür insgesamt bis zu 10 % der Finanzreserven (§ 260 Abs. 2 Satz 1) in Anteile an Investmentvermögen nach § 1 Abs. 1 KAGB angelegt werden (Satz 1). Der Anlageraum für den Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen bestimmt sich nac...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 379 Finanzi... / 2.2 Vereinbarung (Abs. 2)

Rz. 4 Der GKV-Spitzenverband und der DAV vereinbaren die Höhe und Abrechnungen der TI-Pauschale (Satz 1). Rz. 5 Der ursprüngliche Vertrag enthält mit Wirkung zum 1.10.2020 insbesondere Regelungen über den Ausgleich für die Nutzung elektronischer Patientenakten (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1) und elektronischer ärztlicher Verordnungen (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6). Die Vertragspartner ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen: Abgrenzu... / 3 ABC der Betriebseinnahmen

Beispiele aus der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung: Abfindung: Eine Abfindung, die der bei einer KG angestellte Kommanditist wegen der Auflösung seines Dienstverhältnisses erhält, ist im Rahmen der Sondervergütungen als Sonderbetriebseinnahme[1] zu erfassen.[2] Der Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters [3] ist dem laufenden Gewinn zuzuordnen.[4] Das gilt auch dann, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Umrechnung der Kapitalflussrechnung

Rz. 152 [Autor/Zitation] Von der überwältigenden Mehrheit der MU wird die Konzern-Kapitalflussrechnung aus der zuvor erstellten Konzern-Bilanz und Konzern-GuV unter Verarbeitung von Zusatzinformationen abgeleitet (Top-Down-Methode). Dabei wird aus den Veränderungen der einzelnen Bilanzposten gegenüber dem Vorjahr eine Beständedifferenzenbilanz erstellt, bevor die einzelnen Be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Weitere Anwendungsfälle

Rz. 129 [Autor/Zitation] Beim Erwerb eines (Teil-)Konzerns unter wettbewerbsrechtlichen Auflagen (bspw. der Veräußerung von bestimmten Geschäftsbereichen) ist zu unterscheiden, welche Beteiligungen genau veräußert werden. Handelt es sich um eine bereits bestehende Mehrheitsbeteiligung des MU, so kann das Konsolidierungswahlrecht nicht angewandt werden. Handelt es sich hingege...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Umrechnung sonstiger Spiegeldarstellungen und Anhangangaben

Rz. 171 [Autor/Zitation] Eine Spiegeldarstellung ist die Überleitung des betreffenden, gespiegelten Bilanzpostens vom Ende des Vorjahres auf das Ende des Berichtsjahres, so dass der Bilanzleser nicht nur den Betrag der Veränderung erkennt, sondern deren Ursachen nachvollziehen kann. Deshalb ist auch die Kapitalflussrechnung ein Spiegel (des Fonds der liquiden Mittel), nicht j...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Beibehaltung von Ansätzen aufgrund von Sondervorschriften für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 41 [Autor/Zitation] Für Ansätze, die auf speziellen Vorschriften für Kreditinstitute oder Versicherungsunternehmen beruhen, gewährt Abs. 2 Satz 3 das Wahlrecht, diese Posten auch im Konzernabschluss eines MU anzusetzen, das selbst nicht unter die Sondervorschriften fällt. Im Hinblick auf die Bewertung enthält § 308 Abs. 2 Satz 2 ein analoges Wahlrecht. Diese Ansatz- und B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2024, Testamentsaus... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte zu 1 begehrt die Erteilung eines Alleinerbscheins und wendet sich gegen die Erteilung eines von den Beteiligten zu 2 und 3 beantragten und diese sowie die Beteiligte zu 1 als Erben zu jeweils 1/3 ausweisenden Erbscheins. Die Erblasserin ist kinderlos. Ihr Ehemann ist am 20.10.2008 vorverstorben. Die Beteiligte zu 3 ist ihre Schwester. Die Beteiligten zu 1 und...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsfolgen

Rn. 460 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Aufgrund des § 32d Abs 5 S 1 EStG wird die ausländische Steuer iSd Vorschrift auf die deutsche AbgSt angerechnet. Die Anrechnung ist dabei auf einen Höchstbetrag von 25 % beschränkt. Die Prüfung erfolgt dabei pro einzelnem KapErtr ("Per-item-Limitaton"; BFH vom 23.11.2021, VIII R 22/18, BStBl II 2023, 68 Rz 25; Levedag in Schmidt, § 32d ESt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außenstände: Wie man als Un... / 3.6 Können Forderungen abgesichert werden?

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, bestehende Forderungen abzusichern und damit den Zahlungseingang zu verkürzen. Der Grad der Sicherung ist dabei unterschiedlich. Der Einsatz der Sicherungsmittel hängt auch von der Höhe der Forderung ab. Manche sind erst ab einer bestimmten Forderungshöhe betriebswirtschaftlich sinnvoll. Grundsätzlich sollte in den Lieferungsbedingungen e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Vereinnahmung des Entgelts

Rz. 100 Im Umsatzsteuerrecht richtet sich die Vereinnahmung nach Grundsätzen, die z. T. vergleichbar sind mit den einkommensteuerrechtlichen Grundsätzen zum Zufluss von Einnahmen i. S. v. § 11 Abs. 2 EStG. Eine Vereinnahmung des Entgelts liegt vor, wenn dem Unternehmer das Entgelt in der Weise zugeflossen ist, dass er wirtschaftlich darüber verfügen kann. Es ist nicht erford...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Berechnung des besitzzeitanteiligen Anleger-Aktiengewinns nach § 8 Abs. 3 InvStG 2004

Leitsatz 1. Bei der Ermittlung des besitzzeitanteiligen Anleger-Aktiengewinns ist der nach § 8 Abs. 3 Satz 1 bis 3 des Investmentsteuergesetzes 2004 (InvStG 2004) ermittelte Wert auch dann nach § 8 Abs. 3 Satz 4 InvStG 2004 zu kürzen, wenn im Vorjahr § 8 InvStG 2004 noch nicht anwendbar gewesen ist. 2. Die Berücksichtigung des Korrekturbetrags nach § 8 Abs. 3 Satz 4 InvStG 20...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.3.3 Rechtliche Einordnung der von einem Fonds ohne wesentliche Einflussnahmemöglichkeiten der Anleger aufzubringenden Kosten

6.2.3.3.1 Anschaffungskosten Rz. 258 Die rechtliche Einordnung der Kosten richtet sich danach, ob es sich um einen Fonds mit oder ohne wesentliche Einflussnahmemöglichkeiten handelt. Rz. 259 Bei einem Fonds ohne wesentliche Einflussnahmemöglichkeiten gehören zu den Anschaffungskosten alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Abwicklung des Projekts in der Investitionsphas...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.3.4 Rechtliche Einordnung der von einem Fonds mit wesentlichen Einflussnahmemöglichkeiten der Anlieger aufzubringenden Kosten

Rz. 261 Fonds mit wesentlichen Einflussnahmemöglichkeiten (Rz. 254ff.) können Herstellungs-, Modernisierungs- oder Sanierungsfonds sowie Erwerberfonds sein. Die Abgrenzung ergibt sich aus den allgemeinen Grundsätzen zu § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG (§ 6 EStG Rz. 109ff., 209ff.).[1] Rz. 262 Bei einem Herstellungs-, Modernisierungs- oder Sanierungsfonds gelten zur Abgrenzung zwischen A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.3 Geschlossene Fonds

6.2.3.1 Allgemeines Rz. 253 Geschlossene Immobilienfonds werden regelmäßig in der Rechtsform der GbR oder KG betrieben. Sie erzielen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn die Grenzen der Vermögensverwaltung nicht überschritten sind oder die KG nicht gewerblich geprägt ist (Rz. 277f.). Erzielt die Gesellschaft als solche die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2 Gesamtobjekte, vergleichbare Modelle mit nur einem Kapitalanleger und gesellschafts- sowie gemeinschaftsrechtlich verbundene Personenzusammenschlüsse (geschlossene Fonds)

6.2.1 Allgemeines Rz. 235 Der Zusammenschluss mehrerer Personen zu Erwerber- oder Bauherrengemeinschaften oder zu geschlossenen Immobilienfonds diente auch dem Ziel, Immobilieninvestitionen durch eine Vielzahl von in der Anfangsphase zu erbringenden Gebühren usw., die als Werbungskosten sofort abziehbar sein sollten, teilweise über Steuerersparnis zu finanzieren. Die steuerre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.3.3.2 Werbungskosten

Rz. 260 Werbungskosten sind nur die Aufwendungen, die auch ein Einzelerwerber außerhalb des Fonds oder im Rahmen eines Gesamtobjekts geltend machen könnte. Hier kommen wieder im Wesentlichen Finanzierungskosten in Betracht. Im Übrigen gelten die Ausführungen in Rz. 246f. entsprechend.[1]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.3.2 Abgrenzung Bauherren – Erwerberfonds

Rz. 255 Ein geschlossener Immobilienfonds ist regelmäßig Erwerber, wenn der Initiator der Gesellschaft ein einheitliches Vertragswerk vorgibt und die Gesellschafter in ihrer gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit keine Möglichkeit haben, hierauf Einfluss zu nehmen. Ein einheitliches Vertragswerk besteht i. d. R. aus mehreren aufeinander abgestimmten Verträgen, die der Sicher...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.3.3.1 Anschaffungskosten

Rz. 258 Die rechtliche Einordnung der Kosten richtet sich danach, ob es sich um einen Fonds mit oder ohne wesentliche Einflussnahmemöglichkeiten handelt. Rz. 259 Bei einem Fonds ohne wesentliche Einflussnahmemöglichkeiten gehören zu den Anschaffungskosten alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Abwicklung des Projekts in der Investitionsphase anfallen. Es gelten daher ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.3.1 Allgemeines

Rz. 253 Geschlossene Immobilienfonds werden regelmäßig in der Rechtsform der GbR oder KG betrieben. Sie erzielen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn die Grenzen der Vermögensverwaltung nicht überschritten sind oder die KG nicht gewerblich geprägt ist (Rz. 277f.). Erzielt die Gesellschaft als solche die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sind die Einkünfte a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.1 Allgemeines

Rz. 235 Der Zusammenschluss mehrerer Personen zu Erwerber- oder Bauherrengemeinschaften oder zu geschlossenen Immobilienfonds diente auch dem Ziel, Immobilieninvestitionen durch eine Vielzahl von in der Anfangsphase zu erbringenden Gebühren usw., die als Werbungskosten sofort abziehbar sein sollten, teilweise über Steuerersparnis zu finanzieren. Die steuerrechtliche Problema...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.2 Gesamtobjekte und vergleichbare Modelle mit einem Kapitalanleger

6.2.2.1 Abgrenzung Bauherr – Erwerber Rz. 244 Für den Erwerber sind alle Aufwendungen, die er tätigt, um Eigentümer der Immobilie zu werden, regelmäßig Anschaffungskosten, während der Bauherr in größerem Umfang (Rz. 251f.) seine Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen kann. Rz. 245 Bauherr ist, wer ein Gebäude auf eigene Rechnung und Gefahr baut oder bauen lässt und das...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.2.2 Rechtliche Einordnung der vom Erwerber aufzubringenden Kosten

6.2.2.2.1 Anschaffungskosten Rz. 246 Zu den Anschaffungskosten (Rz. 145ff.) gehören alle an die Anbieterseite geleisteten Aufwendungen, die auf den Erwerb des Grundstücks mit bezugsfertigem (betriebsbereitem) Gebäude gerichtet sind.[1] Baukosten für die Errichtung oder Modernisierung des Gebäudes: Baubetreuungsgebühren[2]; Treuhandgebühren[3]; Finanzierungsvermittlungsgebühren; G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2.6 Personengesellschaften

Rz. 41 Eine Personengesellschaft, z. B. GbR, ist insoweit Steuerrechtssubjekt, als sie in der gesamthänderischen Verbundenheit ihrer Gesellschafter Merkmale eines Besteuerungstatbestands, z. B. § 21 EStG, verwirklicht, die den Gesellschaftern für deren Besteuerung zuzurechnen sind.[1] Bei einer Personengesellschaft oder Gemeinschaften mit Einkünften aus Vermietung und Verpac...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.2.1 Abgrenzung Bauherr – Erwerber

Rz. 244 Für den Erwerber sind alle Aufwendungen, die er tätigt, um Eigentümer der Immobilie zu werden, regelmäßig Anschaffungskosten, während der Bauherr in größerem Umfang (Rz. 251f.) seine Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen kann. Rz. 245 Bauherr ist, wer ein Gebäude auf eigene Rechnung und Gefahr baut oder bauen lässt und das Baugeschehen – allein oder mit ander...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.2.2.1 Anschaffungskosten

Rz. 246 Zu den Anschaffungskosten (Rz. 145ff.) gehören alle an die Anbieterseite geleisteten Aufwendungen, die auf den Erwerb des Grundstücks mit bezugsfertigem (betriebsbereitem) Gebäude gerichtet sind.[1] Baukosten für die Errichtung oder Modernisierung des Gebäudes: Baubetreuungsgebühren[2]; Treuhandgebühren[3]; Finanzierungsvermittlungsgebühren; Gebühren für die Vermittlung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.2.3 Rechtliche Einordnung der vom Bauherrn aufzubringenden Kosten

Rz. 251 Die Kosten, die der Bauherr im Zusammenhang mit der Errichtung des Gebäudes oder der Eigentumswohnung aufzubringen hat, können Anschaffungskosten des Grund und Bodens, bei Eintritt nach Baubeginn auch des bereits erstellten Teils des Gebäudes, Herstellungskosten des Gebäudes oder der Eigentumswohnung oder Werbungskosten sein. Dabei betreffen die verschiedenen Kosten ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.2.2.2 Werbungskosten

Rz. 248 Zu den Werbungskosten gehören nur die Aufwendungen, die nicht auf den Erwerb des Grundstücks mit betriebsbereitem Gebäude gerichtet sind und die ein Stpfl. auch außerhalb eines Gesamtobjekts abziehen könnte. Hierzu gehören insbesondere Aufwendungen zur Finanzierung der Beteiligung. Werden die Aufwendungen an den Anbieter gezahlt, ist Voraussetzung für den Abzug als W...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.7.5 Vermögensverwaltende Versicherungsverträge (S. 5)

Rz. 176 § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 5 EStG bestimmt, dass bei vermögensverwaltenden Versicherungsverträgen keine Besteuerung des Unterschiedsbetrags zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 1 bis 4 EStG erfolgt. Vielmehr sind die vom Versicherungsunternehmen erzielten Erträge im Rahmen einer transparenten Beste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 10.1.2.2.2 Gewerbliche Tätigkeit des Kapitalanlegers

Rz. 391 Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 EStG liegen nach § 20 Abs. 8 S. 1 EStG auch dann vor, wenn sich die Tätigkeit, mit deren Hilfe die in § 20 EStG genannten Kapitalerträge erzielt werden, als gewerbliche Betätigung i. S. d. § 15 Abs. 2 EStG darstellt.[1] Die bloße Umschichtung von Wertpapieren, auch in erheblichem Umfang, führt allerdings noch nicht dazu, das...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 366a Verso... / 2.5 Leistung der Versorgungsausgaben

Rz. 32 Seit der Errichtung des Versorgungsfonds bei der Bundesagentur für Arbeit sind sämtliche Versorgungsausgaben aus dem Fonds zu bestreiten. § 366a ist am 1.1.2008 in Kraft getreten. Das Inkrafttreten der Regelung ist mit der Bildung des Versorgungsfonds zusammengetroffen. Mithin ist der Fonds am 1.1.2008 errichtet worden und ist die Bundesagentur für Arbeit seither verp...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 366a Verso... / 2.2 Speisung des Versorgungsfonds

Rz. 20 Abs. 2 listet die Finanzierungsquellen bzw. -wege für den Versorgungsfonds auf. Diese sind abschließend (Abs. 2 Nr. 1 bis 3). Eine einmalige Zuweisung bei Bildung des Versorgungsfonds war nach Abs. 2 Nr. 1a. F. vorgeschrieben und erforderlich, damit die aktuellen Versorgungsempfänger einbezogen werden konnten. Insoweit wurden die Versorgungslasten vorweggenommen. Da s...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 340 Aufbri... / 2.1 Überblick und Einordnung der Vorschrift

Rz. 3 Das Zehnte Kapitel enthält die Vorschriften zur Finanzierung der Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit. Finanzierungsquellen sind Beiträge von versicherungspflichtigen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Dritten sowie Umlagen, Bundesmittel und Erträge aus dem Vermögen der Bundesagentur. Die Versicherungsbeiträge zur Arbeitsförderung machen den Hauptanteil der Einnahmen aus...mehr