Fachbeiträge & Kommentare zu Fonds

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Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Vorschrift regelt die Finanzierung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Darüber hinaus wird sie wiederholt dazu benutzt, Bundesmittel für grundsicherungsfremde Aufgaben auf die kommunalen Träger über die Bundesländer zur Unterstützung der Erledigung dieser Aufgaben zu verteilen. Rz. 4a Abs. 1 bestimmt grundlegend, dass der Bund die Mittel für die Leistungen in Ver...mehr

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Aktuelle Änderungen im Umsa... / 1. Verwaltung von Wagniskapitalfonds – § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG

Die Steuerbefreiung für die Verwaltung von Investmentfonds des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG hat in der Vergangenheit bereits zahlreiche Änderungen erfahren.[8] Unionsrechtliche Grundlage ist Art. 135 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL, der "die Verwaltung von durch die Mitgliedstaaten als solche definierten Sondervermögen" von der Umsatzsteuer befreit. Die Mitgliedstaaten haben demnach...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 10.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 102a Die in § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG getroffene Regelung ist mit dem Gesetz zur Förderung von Wagniskapital v. 30.7.2004[1] in § 18 Abs. 1 EStG eingefügt worden.[2] Damit sollen sog. Wagniskapitalgesellschaften und deren Initiatoren steuerlich gefördert und die Bereitschaft, Wagniskapital zur Verfügung zu stellen, gestärkt werden, da sie wesentlich zum wirtschaftlichen Erf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 10.2 Beteiligung an einer Wagniskapitalgesellschaft

Rz. 102b Die Gesellschaft, für die der Initiator tätig wird, muss eine Wagniskapitalgesellschaft sein, um Mitnahmeeffekte zu vermeiden. Das Gesetz spricht insoweit von einer "vermögensverwaltenden Gesellschaft, deren Zweck im Erwerb, Halten und in der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften" besteht. Typischerweise handelt es sich dabei um eine GmbH & Co. KG, häufi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 10.4 Anwendbarkeit von § 15 Abs. 3 EStG

Rz. 102d § 18 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 2 EStG schließt die Anwendbarkeit von § 15 Abs. 3 EStG ausdrücklich aus. Der Anwendungsbereich und die Reichweite dieser Vorschrift sind unklar.[1] Nach der Gesetzesbegründung soll sie sicherstellen, dass der "Carried Interest" stets im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit vereinnahmt wird, auch wenn der sog. "Carry-Holder" (Initiatoren-Ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 10.3 Vergütungsanteil

Rz. 102c Nur die erhöhten Gewinnanteile werden von der Regelung erfasst. Die Besteuerung der Gewinnanteile, die dem Anteil der Initiatoren an der Gesamthand entsprechen, folgt den allgemeinen Regeln. Sie sind keine Vergütung i. S. v. § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG, weil sie nicht auf einem besonderen Gesellschafterbeitrag beruhen.[1] Sie sind also u. U. als steuerfreie Veräußerungse...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Lon... / 2.7 Staatliche Förderung der Mitarbeiterbeteiligung

Auch der Gesetzgeber will die Kapitalbeteiligung der Mitarbeiter fördern. Seine Vorhaben wurden im Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung geregelt (MitKapBG). Im Zentrum des Gesetzes steht die Einrichtung von Mitarbeiterbeteiligungsfonds (Mitarbeiterfonds), mit dem eine Investmentgesellschaft Kapitalanteile von Mitarbeitern überbetrieblich verwal...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 5.3.6 Cayman Island

Die Cayman Islands (deutsch auch Kaimaninseln/Kaiman-Inseln) sind eine Inselgruppe in der Karibik und ebenfalls Überseegebiet des Vereinigten Königreichs. Staatsoberhaupt ist auch hier die Queen. Die Einwohnerzahl beträgt rund 50.000. Heute gilt die Hauptstadt George Town als Steuerparadies und fünftgrößter Finanzplatz der Welt. Mehr als 200.000 Firmen sollen auf den Inseln ...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 3.1 Arten von Arbeitszeitkonten

Auf Arbeitszeitkonten können geleistete Arbeitsstunden angesammelt werden. Sie können entweder als Kapital- oder Zeitkonto geführt werden und als Kurzzeit- oder Langzeitkonto eingerichtet sein. Die zugrundeliegenden Arbeitszeitmodelle lassen sich nach der Art der monetären Vergütung unterscheiden. Dabei stehen dem Arbeitgeber grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Verfügung: ei...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 3.3 Freiwillige Sicherung von Zeitguthaben

Auf langfristig angelegten Zeitkonten können sich sehr hohe „Kapitalpolster“ ansammeln. Dies bedeutet trotz Insolvenzsicherung ein hohes Risiko für den Arbeitnehmer. Für Mitarbeiter ist dementsprechend die Absicherung von Zeitkonten eine wichtige Frage. Insbesondere bei langfristig ausgelegten Arbeitszeitmodellen, wie beispielsweise dem Lebensarbeitszeitkonto, wird dies rele...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 3.6 Kapitalanlage

Die Beiträge zum Arbeitszeitkonto werden bei einem Finanzinstitut angelegt. Denkbar sind hier sowohl Investmentfonds (Aktien-, Renten-, Misch- und Geldmarktfonds) als auch Versicherungsprodukte von der klassischen Rentenversicherung deutscher Anbieter bis hin zu Policen britischer Versicherer. Insbesondere bei der Wahl von Produkten ohne Kapitalerhaltgarantie ist zu klären, ...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.3 Schadensersatz aufgrund immateriellen Schadens

Rz. 27 Abs. 2 nimmt Entschädigungen aufgrund des § 253 Abs. 2 BGB von der Einkommensanrechnung aus. Dabei handelt es sich um immaterielle Schäden, die nicht Vermögensschäden sind, aber zur Forderung einer billigen Entschädigung in Geld berechtigen. Dem liegen eine Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung zugrunde. Die gesetzlic...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.4 Zweckbestimmte Einnahmen

Rz. 32 Abs. 3 Satz 1 schützt zweckgebundene Einnahmen, die einen anderen Zweck als die Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II verfolgen. Die Vorschrift stellt die Zweckerreichung sicher. Auf die Herkunft der Einnahmen kommt es grundsätzlich nicht an. An einer Zweckbestimmung fehlt es, wenn der Bezieher von Einkommen weder rechtlich n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ia) Ziel und Zweck von Venture Capital-Fonds/Private Equity-Fonds

Rn. 1517 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 In sog Venture Capital-Fonds und Private Equity-Fonds (zu Letzteren s Figna/von Goldacker/Mayta, DB 2005, 968) schließen sich Kapitalanleger insbesondere zu folgenden Zwecken zusammen (vgl Tz 1 des BMF vom 16.12.2003, BStBl I 2003, 40): Finanzierung junger Unternehmen Finanzierung des Wachstums mittelständischer Unternehmen Finanzierung der A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ie) Tätigkeit des Fonds

Rn. 1517e Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Tätigkeit des Fonds besteht idR im Erwerb von Beteiligungen an den zu finanzierenden Unternehmen (meist KapGes), dem Einziehen von Zinsen und Dividenden und – nach Erreichen des mit der Finanzierung beabsichtigten Zwecks – der Veräußerung der im Wert erheblich gestiegenen Beteiligungen; dabei werden die Beteiligungen durchschnittlich ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / if) Finanzierung der Fonds

Rn. 1517f Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Beteiligungen werden ausschließlich mit Eigenmitteln des Fonds – mit Ausnahme der Inanspruchnahme staatlicher Förderung – erworben; die Verwaltung der Beteiligungen erfolgt idR nur über die Ausübung von gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Rechten von Gesellschaftern; für wichtige Geschäftsführungsmaßnahmen bei den Portfolio-G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ic) Geschäftsführungsaufgaben beim Fonds

Rn. 1517c Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die laufende Geschäftsführung übt idR die Komplementär-GmbH oder eine Managementgesellschaft als Kommanditist mit Geschäftsführungsbefugnis aus. Zur laufenden Geschäftsführung gehört (Tz 3 des BMF vom 16.12.2003, BStBl I 2004, 40): Prüfung der Beteiligungen Verhandlung der Beteiligungsverträge Überwachung der Beteiligungen Berichtswesen Kapita...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ib) Rechtliche Ausgestaltung der Fonds

Rn. 1517b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Venture Capital- und Private Equity-Fonds werden idR als PersGes (insbesondere GmbH & Co KG, s Figna/von Goldacker/Mayta, DB 2005, 968) gegründet, wobei die Komplementär-GmbH meist nicht am Vermögen der KG beteiligt ist (wie bei der klassischen Komplementär-GmbH auch sonst üblich); die Anleger (Inländer, Ausländer, private, institutio...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Von § 18 Abs 1 Nr 4 EStG erfasste Fonds

ia) Ziel und Zweck von Venture Capital-Fonds/Private Equity-Fonds Rn. 1517 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 In sog Venture Capital-Fonds und Private Equity-Fonds (zu Letzteren s Figna/von Goldacker/Mayta, DB 2005, 968) schließen sich Kapitalanleger insbesondere zu folgenden Zwecken zusammen (vgl Tz 1 des BMF vom 16.12.2003, BStBl I 2003, 40): Finanzierung junger Unternehmen Finanzier...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ig) Der Wortlaut des § 18 Abs 1 Nr 4 EStG

Rn. 1518 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 18 Abs 1 Nr 4 EStG betrifft nach seinem Wortlaut nur eine vermögensverwaltende Gesellschaft oder Gemeinschaft, deren Zweck im Erwerb, Halten und in der Veräußerung von Anteilen an KapGes besteht, also die vorbezeichneten Venture Capital- und Private Equity-Fonds. Andere Gesellschaften sind nicht begünstigt. Rn. 1518a Stand: EL 170 – ET: 0...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Friederichs/Köhler, Gesetz zur Förderung von Wagniskapital beschlossen, DB 2004, 1638; Bauer/Gemmeke, Verabschiedung des Gesetzes zur Förderung von Wagniskapital, DStR 2004, 1470; Watrin/Struffert, BB-Forum: Steuerbegünstigung für das Carried Interest, BB 2004, 1888; Geerling/Ismer, Die Aufweichung der Abfärbewirkung und die Auswirkung auf die Besteuerung des Carried Interest, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Sinn und Zweck der Regelung

Rn. 1516 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 40a EStG hängt zusammen mit der Einfügung des § 18 Abs 1 Nr 4 EStG (ebenfalls durch das Gesetz zur Förderung von Wagniskapital). Hintergrund ist, die steuerlichen Rahmenbedingungen für Initiatoren von Wagniskapitalgesellschaften ("Venture Capital-Fonds" oder "Private Equity-Fonds") zu verbessern, und zwar für den erhöhten Anteil am ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / id) Vergütung für den geschäftsführenden Gesellschafter

Rn. 1517d Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der geschäftsführende Gesellschafter erhält dabei idR eine jährliche Haftungs- und Geschäftsführungsvergütung zwischen 1,5–2,5 % (Tz 3 des BMF vom 16.12.2003, BStBl I 2004, 40; Figna/von Goldacker/Mayta, DB 2005, 968: 2,5–5 %) des Zeichnungskapitals der Fonds. Die letztverantwortlichen Anlageentscheidungen werden von einer weiteren GmbH &...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / 2.1 Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen

Der Sparvertrag (z. B. Fondssparplan) ist abzuschließen mit einer inländischen Bank oder Sparkasse, einer Kapitalverwaltungsgesellschaft oder einem Kreditinstitut oder einer Verwaltungsgesellschaft in EU-Mitgliedstaaten i. S. d. Richtlinie 2009/65/EG. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich darin, vom Arbeitgeber begünstigte vermögenswirksame Leistungen einzahlen zu lassen. Der Sparve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) Von § 18 Abs 1 Nr 4 EStG erfasste Bezüge

Rn. 1520 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 40a EStG erfasste nur Bezüge iSd § 18 Abs 1 Nr 4 EStG, dh nimmt auf die Tatbestandsvoraussetzungen dieser Vorschrift Bezug (Rechtsgrundverweisung, glA Levedag in Schmidt, § 3 EStG Rz 146, 41. Aufl 2022). Rn. 1520a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 18 Abs 1 Nr 4 EStG stellt nur solche Einkünfte steuerfrei, die ein Beteiligter an einer verm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Nichtanwendbarkeit des § 15 Abs 3 EStG (§ 18 Abs 1 Nr 4 Hs 2 EStG)

Rn. 1521 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 18 Abs 1 Nr 4 Hs 2 EStG ordnet an, dass § 15 Abs 3 EStG nicht anzuwenden ist. Das bedeutet:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Rechtspolitische Würdigung

Rn. 1515b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Vorschrift ist zu begrüßen (glA Watrin/Struffert, BB 2004, 1888; Bauer/Gemmeke, DStR 2004, 1470; aA Geerling/Ismer, DStR 2005, 1596). Es wird damit ein Anreiz für Initiatoren von Venture Capital-Fonds geschaffen, was volkswirtschaftlich sinnvoll ist.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Allgemeines

Rn. 1513 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Durch das Gesetz zur Förderung von Wagniskapital vom 30.07.2004 (BGBl I 2004, 2013) wurde § 3 Nr 40a EStG eingefügt, zusammenhängend mit der Schaffung eines neuen § 18 Abs 1 Nr 4 EStG. § 3 Nr 40a EStG erweitert den Anwendungsbereich des Halb-/Teileinkünfteverfahrens auf Vergütungen iSd § 18 Abs 1 Nr 4 EStG. Der Gesetzgeber reagierte damit ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 2639 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 § 3 Nr 56 EStG wurde mit JStG 2007 vom 13.12.2006 (BGBl I 2006, 2878) mWv 01.01.2007 in das EStG eingefügt. Die Vorschrift war erstmals auf nach dem 31.12.2007 geleistete Zuwendungen anwendbar. Ausweislich der Gesetzesbegründung BT-Drucks 16/2712 vom 25.09.2006, II Art 1 Nr 2 Buchst d wurde mit dieser Vorschrift die seit Einführung der Neu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Zuwendungen aus Mitteln der Deutschen Künstlerhilfe (§ 3 Nr 43 EStG Fall 2)

Rn. 1622 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nur für diese Alternative des § 3 Nr 43 EStG dürfte es erforderlich sein, dass die Bezüge aus öffentlichen, also nicht aus privaten Mitteln gezahlt werden (da der Gesetzgeber nicht von "und", sondern von "sowie" spricht). Der Zahlungsgrund (Kausalität) muss die Bedürftigkeit des Künstlers sein ("wegen"). Der Fonds für den Ehrensold der Kün...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Sonstige Rechtsobjekte

Rz. 5 Grundstücksgleiche Rechte sind beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken, die kraft besonderer gesetzlicher Regelung materiell-rechtlich und formell-rechtlichen den Grundstücken gleichgesetzt sind.[6] Sie sind insbes. veräußerbar, vererblich und belastbar mit Grundpfandrechten. An erster Stelle ist das Erbbaurecht zu nennen, dem der Gesetzgeber mit den §§ 1012 ff. B...mehr

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§ 14 Nichteheliche Lebensge... / II. Praktische Konsequenzen in der Vertragspraxis

Rz. 3 Welche Konsequenzen die Angehörigenrechtsprechung für die Kaufvertragspraxis hat, zeigt ein BFH-Urt. v. 21.9.2004:[20] Zusammenveranlagte Eheleute hatten 1987 für einen Kaufpreis von insgesamt 159.100 DM eine Eigentumswohnung zu je ½ Miteigentumsanteil erworben. 1997 erwarb die Ehefrau vom Ehemann seinen Miteigentumsanteil durch notariellen Kaufvertrag. Den Kaufpreis vo...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.13 Forschungszulage

Das Anwendungsschreiben zur seit 2020 bestehenden Forschungszulage wurde an einigen Stellen neu gefasst (BMF, Scheiben v. 7.2.2023, BStBl 2023 I S. 364). So führt das BMF z.B. aus, dass lediglich über reine vermögensverwaltende Gesellschaftsstrukturen (z.B. Private Equity Fonds, Venture Capital Fonds oder auch Beteiligungen von sog. Business Angels) horizontal miteinander ve...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / ff) Offene Fonds

Rz. 187 Soweit für einen Fonds eine Kursnotierung vorliegt, richtet sich die Bewertung allein hiernach.[261] Fehlt es an einer Kursnotierung, kann gem. § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 11 Abs. 4 BewG anstelle eines nicht vorhandenen Börsenkurses der Rücknahmepreis zum Bewertungsstichtag zugrunde gelegt werden.[262] Dabei kommt es nicht darauf an, welchen Zweck ein Fonds verfolgt. ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / gg) Geschlossene Fonds

Rz. 188 Bei geschlossenen Fonds handelt es sich regelmäßig um Beteiligungen an Personengesellschaften bzw. Personenhandelsgesellschaften. Soweit diese vermögensverwaltenden Charakter haben, richtet sich die Bewertung grundsätzlich nach dem anteiligen Wert der von ihnen gehaltenen Wirtschaftsgüter. Bei Mitunternehmerschaften gelten die Grundsätze der Bewertung des Betriebsver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Eilers/Bühring, Das Ende des Schönwetter-StR, DStR 2009, 137; Rodewald, Die stlichen Auswirkungen des FMStFG, BB 2009, 356; Berg, Internationale stliche Aspekte des FMStFG, IStR 2009, 156; Berg, Materiell-rechtliche Konsequenzen einer möglichen Europarechtswidrigkeit von § 14 FMStFG, IStR 2009, 459; Wagner, Stliche Aspekte ausgewählter ges-geberischer Maßnahmen zur Bewältigung d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1.3 Mitunternehmerschaft iSd § 8b Abs 6 S 1 KStG

Tz. 332 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der Anwendungsbereich des § 8b Abs 6 S 1 KStG umfasst sowohl MU-Schaften im Bereich der L + F, der Eink aus Gew als auch der Eink aus selbst Arbeit. Die StBefreiung gilt auch insoweit, als an der MU-Schaft beschr stpfl Kö beteiligt sind. Grotherr (IWB F 3 Gr 1, 1697, 1706) weist zutr daraufhin, dass § 8b Abs 6 S 1 KStG auch bei der Zwischens...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Tibo, Erneute Änderung des § 8b KStG und weiterer Vorschriften betr den Eigenhandel von Banken und Finanzdienstleistern – Auswirkungen auf Unternehmen außerhalb der Kreditwirtschaft, DB 2001, 8; Milatz, StFreiheit von Anteilsveräußerungen durch vermögensverwaltende Beteiligungsgesellschaften, BB 2001, 1066; Tibo, Die Besteuerung von Termingeschäften im BV gem § 15 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.1 Allgemeines

Tz. 56 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Als schädlichen Beteiligungserwerb, der den vollständigen Untergang des bis dahin noch nicht genutzten Verlustabzugs zur Folge hat, bezeichnet § 8c Abs 1 S 1 KStG den mehr als 50%igen Erwerb der Anteile am gezeichneten Kap, der Mitgliedschaftsrechte, der Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte an der Verlust-Kö. Die Motivation für den Beteil...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Haskamp, Gleichgerichtete Interessen iSd § 8c Abs 1 S 3 KStG – Zugleich Bespr des Urt des Nds FG v 26.02.2015–6 K 424/13, DStR 2015, 1593; Krüger/Bakeberg, Neues zu gleichgerichteten Interessen beim Unternehmenskauf – Zugleich Anm zum BFH-Urt v 22.11.2016 – I R 30/15, Ubg 2018, 523; Ronneberger, Wann hat eine Erwerbergr gleichgerichtete Interessen gem § 8c KStG?, NWB 2017, 313...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Auswirkungen des § 8b Abs 1 S 1 und 6 KStG auf die Gewerbesteuer

Tz. 61 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die StBefreiung gem § 8b Abs 1 S 1 und 5 KStG schlägt nicht automatisch auf die GewSt durch. Nach § 8 Nr 5 GewStG sind die Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG ab dem EHZ 2001 bei der GewSt wieder hinzuzurechnen, soweit die Voraussetzungen des § 9 Nr 2a oder 7 GewStG nicht vorliegen. Hierbei stellt § 8 Nr 5 GewStG nur abstrakt auf die Vorausetzungen d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.9 Disagio

Tz. 1072 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Auch bei Darlehen einer Kap-Ges an ihren Gesellschafter ist es zulässig, ein Disagio zu vereinbaren und dafür die lfd Zinszahlungen entspr niedriger festzulegen. Bei der Bemessung der Höhe des Disagios sollte man sich an die marktüblichen Bedingungen bzw an die Festlegungen im so genannten Fonds-Erl halten; s Schr des BMF v 20.10.2003 (BSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Die unter § 8b Abs 1 S 1 und 6 KStG fallenden Bezüge

Tz. 32 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8b Abs 1 S 1 KStG bleiben diejenigen Bezüge bei der Ermittlung des Einkommens außer Betracht, die unter eine der nachstehenden Nr des § 20 Abs 1 EStG fallen (ebenfalls hierzu s Schr des BMF v 28.04.2003, BStBl I 2003, 292 Rn 5–10). Hierbei handelt es sich um eine abschließende Aufzählung. Wegen der Einschränkung der Beteiligungsertrag...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 5. Testamentsvollstreckung

Rz. 78 Sogar in der Begründung führte die Bundesregierung aus: Gleichwohl soll künftig jede Art von Testamentsvollstreckung zulässig sein. In den Fällen, in denen der Erblasser die Entscheidung trifft, die Testamentsvollstreckung einem Kreditinstitut, einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen oder einer sonstigen Person seines Vertrauens zu übertragen, ist es auch aus Gründen der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Einlagenrückgewähr durch Körperschaften oder Personenvereinigungen, die nicht der unbeschränkten Steuerpflicht im Inland unterliegen

Tz. 277 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 8 S 1 KStG idF des JStG 2022 können auch ausl Kö oder Pers-Vereinigungen, die nicht der unbeschr StPflicht im Inl unterliegen, eine Einlagenrückgewähr erbringen, wenn sie Leistungen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 oder 9 EStG gewähren können. Diese ausl Kö können (bei Vorhandensein einer inl BetrSt) in D beschr kstpfl sein; sie müssen es ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.2 Veränderungen in der Werthaltigkeit von Gesellschafterforderungen

Tz. 1521 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Im Zusammenhang mit einer Umwandlung können auch bisher wertlose Gesellschafterforderungen wieder werthaltig werden. Ein solcher Vorgang kann dann zu einer vGA führen, wenn sich ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter eines übernehmenden Rechtsträgers auf die Übernahme einer Verpflichtung, die beim übertragenden Rechtsträger ni...mehr

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Literaturverzeichnis

AK-BGB, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Reihe Alternativkommentare), (zit. AK-BGB/Bearbeiter) Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, 81. Auflage 2023 (zit. BLAH/Bearbeiter) Bartsch, Fälle zur Erbenhaftung, ZErb 2010, 345, 346 Baumann, Vonselbsterwerb, Erbenhaftung und Ausschlagung, ErbR 2020, 300 Beck’scher Online-Kommentar BGB, Hrsg.: Hau/Poseck, 66. Edition Stand: 1.5.2023 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dieterlen/Winkler, Konzernsachverhalte iRd neuen "Mantelkauf"-Regelung des § 8c KStG, GmbHR 2007, 815; Sistermann/Brinkmann, Verlustuntergang aufgr konzerninterner Umstrukturierungen, DStR 2008, 897; Ballwieser/Frase, Zur (Un-)anwendbarkeit von § 8c KStG bei konzerninternen Umstrukturierungen – oder: Die Jurisprudenz als "verstehende Wissenschaft", BB 2009, 1502; Bien/Wagner, D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.2 Bis 2017: Kapitalerträge aus Investmentanteilen (§ 49 Abs 1 Nr 5 Buchst b EStG aF)

Tz. 72 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Im Zuge der Regelung von Investmenterträgen durch das InvestmStG hatte auch die Regelung der Frage, inwieweit solche Einnahmen der beschr StPflicht unterliegen, einen neuen Platz gefunden. Vorher war dies (unter Anknüpfung an das frühere KAGG) nur im letzten Hs des § 49 Abs 1 Nr 5 Buchst a EStG aF geregelt. Für Erträge, die ab dem 01.01.2004...mehr