Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Lieferung

Rz. 32 Nur "Lieferungen" genießen die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG. Lieferungen sind Leistungen, durch die dem Abnehmer die Verfügungsmacht über einen Gegenstand verschafft wird.[1] Das bedeutet, dass der Abnehmer mit dem Liefergegenstand nach Belieben verfahren, insbesondere ihn wie ein Eigentümer nutzen und veräußern kann.[2] Damit verbunden ist der endgül...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2 Abnehmer als Unternehmer (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchst. a UStG)

Rz. 135 Hat der liefernde Unternehmer oder sein Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in die in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebiete befördert oder versendet, liegt eine steuerbefreite Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchst. a UStG nur vor, wenn der Abnehmer Unternehmer ist und den Gegenstand für sein Unternehmen erworben hat und dieser Gegenstand nicht ausschließlich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Bearbeitung und Verarbeitung vor der Ausfuhr (§ 6 Abs. 1 S. 2 UStG)

Rz. 145 Die Anerkennung einer steuerfreien Ausfuhr wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass der Gegenstand der Lieferung durch Beauftragte vor der Ausfuhr be- oder verarbeitet wird.[1] Diese Vorschrift war erforderlich, weil nach einer durch den Beauftragten vorgenommenen Be- oder Verarbeitung der ausgeführte Gegenstand und der Liefergegenstand nicht mehr identisch sind. Rz. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.5.2 Name und Anschrift des Abnehmers oder Auftraggebers

Rz. 464 Die Angaben über Namen und Anschrift des Abnehmers oder Auftraggebers sind unerlässlicher Bestandteil eines buchmäßigen Nachweises.[1] Nur in bestimmten Ausnahmefällen kann auf diese Angaben verzichtet werden.[2] Steht die Person des Abnehmers nicht fest oder stellt die Finanzverwaltung fest, dass der angegebene Empfänger die Gegenstände nicht erhalten hat/sollte, und...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.1 Allgemeines

Rz. 280 Das Umsatzsteuerrecht kennt als belegmäßigen Nachweis den Ausfuhrnachweis und den Abnehmernachweis. Wie die Nachweise im Einzelnen zu führen sind, ist in der UStDV geregelt und zwar für Ausfuhrnachweis (Rz. 230ff.) in Beförderungsfällen[1], in Versendungsfällen[2] und in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen.[3] Ein belegmäßiger Abnehmernachweis (Rz. 395ff.) wird nur in ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Allgemeines

Rz. 160 Abnehmer einer Ausfuhrlieferung ist derjenige, demgegenüber der Unternehmer zur Lieferung verpflichtet ist. Nach § 6 UStG 1967/1973 war eine Ausfuhrlieferung stets nur dann steuerfrei, wenn die Lieferung an einen ausländischen Abnehmer bewirkt wurde. Der Ausfuhrunternehmer (Hersteller, Händler), der die Steuerfreiheit beanspruchte, musste das Umsatzgeschäft mit einem...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Allgemeines

Rz. 240 Die Steuerbefreiungen der Tatbestände des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 UStG gelten grundsätzlich auch für Ausfuhren im Reiseverkehr. Diese Rechtslage hat sich aufgrund des mit dem Jahressteuergesetz 1996 [1] mit Wirkung ab 1.1.1996 eingefügten § 6 Abs. 3a UStG dahingehend geändert, dass in den Fällen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und 3 UStG die Steuerbefreiung auf Abnehmer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.3.1 Allgemeines

Rz. 390 Ein zusätzlicher Belegnachweis über die Abnehmereigenschaft wird nach § 17 UStDV verlangt, wenn der Gegenstand der Lieferung nicht für unternehmerische Zwecke erworben und durch den Abnehmer im persönlichen Reisegepäck ausgeführt wird; denn für diesen Fall liegt nach § 6 Abs. 3a UStG eine steuerfreie Ausfuhrlieferung nur vor, wenn zusätzlich – neben den übrigen Vorau...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Ort der Lieferung

Rz. 51 Die Ausfuhrlieferung muss im Inland bewirkt werden. Lieferungen, die im Ausland ausgeführt werden, sind nicht steuerbar (z. B. Verbringen von Gegenständen ins Drittlandsgebiet, um sie dort zu verkaufen). Der Ort der Lieferung richtet sich nach § 3 Abs. 6 bis 8 UStG. Diese Bestimmungen finden jedoch nur Anwendung, soweit nicht die Sonderregelungen für Lieferungen von G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.2.5 Sonderfälle der Ausfuhr

Rz. 360 Vor dem 1.1.1997 wurden in einem Reihengeschäft, an dem mehrere ausländische Abnehmer beteiligt waren, mit der Versendung oder Beförderung des Gegenstands in das Drittlandsgebiet durch den ersten Unternehmer zum letzten Abnehmer in der Reihe zugleich mehrere Ausfuhrlieferungen bewirkt. Das galt auch, wenn der letzte von mehreren ausländischen Abnehmern den Gegenstand...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.2.2 Ausfuhrnachweis in Beförderungsfällen (§ 9 UStDV)

Rz. 300 Durch die in § 9 UStDV geforderten Belege wird der Nachweis über die Voraussetzungen einer Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 UStG erbracht werden, nämlich dass der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet befördert oder versendet hat. Der Unternehmer, der die geforderten Angaben nicht in der in § 9 UStDV vorgesehenen For...mehr

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Anwendung des ErbStG nach d... / [Ohne Titel]

RiFG a.D. Franz Rothenberger, Königsbrunn Mit gleich lautenden Ländererlassen v. 13.12.2021 (Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 13.12.2021, BStBl. I 2022, 38) hat die Finanzverwaltung die Folgen geregelt, die der sog. Brexit Großbritanniens und Nordirlands (Vereinigtes Königreich) auf die Anwendung von Vorschriften des ErbStG hat. Der Beitrag st...mehr

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Anwendung des ErbStG nach d... / I. Einführung

Mit gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder v. 13.12.2021 (BStBl. I 2022, 38) hat die Finanzverwaltung die Folgen geregelt, die der sog. Brexit Großbritanniens und Nordirlands (Vereinigtes Königreich) auf die Anwendung von Vorschriften des ErbStG hat. Nach § 37 Abs. 17 ErbStG gilt das Vereinigte Königreich (das nach dem Abkommen über den Austritt des ...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte ist im Wesentlichen im EStG und in Spezialregelungen insb. im AStG sowie dem InvStG geregelt. Sämtliche im Privatvermögen erzielten Kapitaleinkünfte sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben, soweit dies gesetzlich zugelassen ist. Die Deklaration erfolgt im VZ 2021 in den Anlagen KAP, KAP-B...mehr

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Befreiungstatbestand privat... / 1. Sachverhalt

Die verheirateten Kläger (Kl.) wandten sich gegen die nachträgliche Festsetzung von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG i.R. der Überlassung einer Wohnung an ihre drei erwachsenen Kinder am Studienort. Die entsprechende Wohnung wurde im streitgegenständlichen Veranlagungsjahr 2016 durch die Söhne der Kl. nachweislich bewohnt. Bei...mehr

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Entschädigung bei überlange... / Zusammenfassung

Überblick Im nachfolgenden Beitrag werden die seit Ende 2011 geltenden gesetzlichen Grundlagen dargestellt, die der Gesetzgeber geschaffen hat, um eine Entschädigung in Fällen von als unbillig lang empfundenen Gerichtsverfahren zu ermöglichen. Die gesetzlichen Bestimmungen ermöglichen dabei eine Entschädigung für materielle und immaterielle Beeinträchtigungen, die aus der üb...mehr

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Vorsteuerabzug eines Landwirts

Leitsatz Wer als Durchschnittssatzversteuerer Eingangsleistungen bezieht, um diese wegen Überschreitens der Umsatzgrenze für regelversteuerte Umsätze zu verwenden, ist daraus zum Vorsteuerabzug berechtigt. Sachverhalt Die Klägerin betreibt als GbR einen landwirtschaftlichen Betrieb. Als solche unterlag sie bis einschließlich 2021 mit ihren Umsätzen der Besteuerung nach Durchs...mehr

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Befreiungstatbestand privat... / d) Hilfsweise: Ist eine Steuerbefreiung nicht anteilig für die Jahre zu gewähren in denen die tatbestandlichen Voraussetzungen vorgelegen haben?

Fraglich ist, ob der vorliegende Fall nicht über eine "pro rata temporis"-Regelung zu erfassen ist. Dass heißt, bei der Betrachtung müsste in jedem Veranlagungsjahr zwischen Anschaffung der Wohnung und Verkauf berücksichtigt werden, in welchem Jahr die Steuerbefreiung tatsächlich vorgelegen hat. Die Steuerbefreiung ist dann anteilig zu bemessen. Hintergrund ist das allgemein...mehr

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Zur Höhe der Gebühr bei Rücknahme eines Antrags auf verbindliche Auskunft

Leitsatz Im Fall der Rücknahme eines Antrags auf verbindliche Auskunft führt AEAO zu § 89 Nr. 4.5.2 nicht zu einer Ermessensreduzierung auf Null in der Weise, dass die Gebührenermäßigung (§ 89 Abs. 7 Satz 2 AO) nach den Maßgaben der Bemessung einer Zeitgebühr auszurichten ist. Normenkette § 89 AO, § 102 FGOPraxis-Hinweise Sachverhalt Die Beteiligten streiten über die Höhe der ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.5 Nichtabziehbarkeit von Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Anteilen (Abs. 3 S. 3)

Rz. 344 Abs. 3 S. 3 wendet sich an die gleichen Stpfl. wie Abs. 2, also an alle KSt-Subjekte. Es wird nicht zwischen unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen KSt-Subjekten unterschieden.[1] Die Norm ist verfassungskonform. Sie verstößt weder gegen die in Art. 3 GG geregelte Belastungsgleichheit[2] noch gegen das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot.[3] Die Tatsache, dass b...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.3.5 Möglichkeit des Drittvergleichs

Rz. 420 Abs. 3 S. 7 ermöglicht dem Gesellschafter bzw. der nahe stehenden Person den Nachweis eines dem Drittvergleich entsprechenden Verhaltens. Hintergrund dieser Regelung ist, dass Abs. 3 S. 4, 5 bei der Darlehens- oder Sicherheitengewährung durch einen wesentlich beteiligten Gesellschafter oder eine nahe stehende Person eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung unterstel...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.2.3.3 Veräußerungskosten

Rz. 215 Veräußerungskosten sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Veräußerung stehen. In Abkehr von der früheren Rspr. fordert der BFH keine unmittelbare sachliche, kausale Beziehung zu dem Veräußerungsgeschäft mehr; ein bloßer Veranlassungszusammenhang mit der Veräußerung reicht aus.[1] Dies soll der Fall sein, wenn das sog. auslösende Moment für die Kosten die Verä...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 4.5.1 Beginn des Kalenderjahrs

Rz. 474 Abs. 4 S. 1 stellt nur auf die Beteiligungshöhe zu Beginn des Kalenderjahrs ab, also auf einen Zeitpunkt. Darüber hinaus wird keine Haltedauer gefordert. Wenn eine Beteiligung z. B. zu Beginn des Kalenderjahrs bestanden hat und vor oder nach der Gewinnausschüttung unterjährig verkauft wird, ist dies unschädlich.[1] Nach dem Wortlaut des Gesetzes gilt dies auch, falls...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.2 Antrag

Rz. 36 Die erweiterte Kürzung wird nur auf Antrag gewährt. Grundstücksunternehmen haben ein Wahlrecht, die pauschale oder die erweiterte Kürzung in Anspruch zu nehmen. Die Wahl kann für jedes Jahr – bei Vorliegen der Voraussetzungen – neu getroffen werden.[1] Die Grundsätze der Stetigkeit gelten insoweit nicht. Unternehmen eines Organkreises sind in diesem Zusammenhang unabh...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 5.2 Beteiligungen an Körperschaften

Rz. 532 Abs. 5 bestimmt im Wege der Fiktion, dass ein Betrag von 5 % der steuerfreien Einnahmen als nichtabzugsfähige Betriebsausgabe gilt. Es kommt damit weder darauf an, ob und in welcher Höhe Betriebsausgaben überhaupt entstanden sind,[1] noch, ob sie tatsächlich in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den nicht der Besteuerung unterworfenen Einnahmen stehen;[2] beides...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.4.6 Verdeckte Gewinnausschüttung an nahe stehende Personen

Rz. 135 S. 4 behandelt den Sonderfall der verdeckten Gewinnausschüttung an eine nahe stehende Person, also den einer verdeckten Gewinnausschüttung im Dreiecksverhältnis. Nach deutschem Recht ist die verdeckte Gewinnausschüttung dem Gesellschafter zuzuordnen, der sie als private Zuwendung (bei natürlichen Personen) oder als verdeckte Einlage (bei Körperschaften) an die nahe s...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 4.10 Kreditwirtschaftliche Verbundgruppen

Rz. 518 § 8b Abs. 4 S. 8 KStG enthält eine Sonderregelung für Ausschüttungen auf Streubesitzbeteiligungen in kreditwirtschaftlichen Verbundgruppen. Ein derartiger Verbund ist z. B. der Sparkassenverbund. Innerhalb dieses Verbunds sind die Unternehmen häufig wechselseitig beteiligt. Handelt es sich dabei um Streubesitzbeteiligungen, wären Ausschüttungen innerhalb dieses Verbu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.4.4.2 Begünstigte und nicht begünstigte Einbringungen

Rz. 312 Nach Abs. 4 S. 2 Nr. 2 a. F. gilt die Ausnahmeregelung des Abs. 4 S. 1 a. F. weiterhin nicht bei bestimmten Einbringungsvorgängen.[1] Der Gesetzeswortlaut ist schwer verständlich, da er nicht angibt, wann Abs. 4 S. 1 a. F. nicht eingreift (mit der Folge, dass die Veräußerungs- und sonstigen Gewinne nach Abs. 2 aus dem Einkommen auszuscheiden sind und damit steuerlich...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.2.3.2 Veräußerungspreis und an dessen Stelle tretender Wert

Rz. 205a Der Veräußerungsgewinn ist die Bemessungsgrundlage für die nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben gem. § 8b Abs. 3 KStG. Anders als bei § 8b Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 KStG sind die nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben nach dem Gewinn, nicht nach den "Bezügen" (Einnahmen), und daher nur nach dem Nettobetrag[1], nicht nach dem Veräußerungspreis, zu bemessen. Rz. 206 Den Ver...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.2.4 Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen

Rz. 12 Die Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG kommt nur für Grundbesitz in Betracht, der zum Betriebsvermögen gehört. Ob und in welchem Umfang Grundbesitz dem Betriebsvermögen zuzurechnen ist, bestimmt sich nach § 20 Abs. 1 S. 1 GewStDV . Maßgebend sind danach die Grundsätze des ESt- und KSt-Rechts. Die Entscheidung, ob der Grundbesitz zum Betriebsvermögen gehört, erfolgt eig...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.4.2 Ausschluss bei einbringungsgeborenen Anteilen

Rz. 264 Die Anwendung des Abs. 2 auf Veräußerungs- und gleichgestellte Gewinne ist nach Abs. 4 S. 1 Nr. 1 a. F. ausgeschlossen, wenn die Anteile einbringungsgeboren nach § 21 UmwStG a. F. sind. Einbringungsgeboren sind Anteile, wenn der Anteilseigner sie durch eine Sacheinlage nach § 20 Abs. 1 UmwStG a. F. bzw. § 23 Abs. 1–4 UmwStG a. F. erworben und dabei nicht den Teilwert,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.1.2 Inkrafttreten der Vorschrift

Rz. 149 § 34 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 KStG a. F. bestimmt für das Inkrafttreten der Steuerfreistellung der Veräußerungs- und ähnlichen Gewinne (Abs. 2) und der Nichtabziehbarkeit der entsprechenden Verluste (Abs. 3), dass diese Regelungen nach Ablauf des ersten Wirtschaftsjahrs anzuwenden sind, das nach dem Wirtschaftsjahr der letztmaligen Anwendung des KStG 1999 abläuft. Danach is...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.2.2 Nicht im Handelsregister eingetragene einkommensteuerpflichtige Gewerbetreibende (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG)

Rz. 54 Bei nicht im Handelsregister eingetragenen Gewerbetreibenden (insbesondere Kleingewerbetreibende, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln) stimmt das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr überein (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG). Nur dann, wenn diese Gewerbetreibenden zugleich Buch führende Land- und Forstwirte sind, kann mit Zustimmung des Finanzamts der Zeitra...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.7.2 Grundstücke im Dienst des Gewerbebetriebs eines Gesellschafters oder Genossen (§ 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 1 GewStG)

Rz. 77 Die erweiterte Kürzung ist nach § 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 1 GewStG in vollem Umfang ausgeschlossen, wenn der Grundbesitz des Grundstücksunternehmens dem Gewerbebetrieb eines seiner Gesellschafter oder Genossen dient. Dabei ist es gleichgültig, ob das Grundstücksunternehmen den Grundbesitz dem Gesellschafter bzw. Genossen ganz bzw. nur z. T. entgeltlich bzw. unentgeltlich übe...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 4.3.4 Sonstige Vorschriften

Rz. 467 § 8b Abs. 4 KStG führt nicht zur Steuerpflicht, wenn der Empfänger der Dividende nach anderen Regelungen steuerbefreit ist, z. B. nach § 5 KStG.[1] Rz. 468 Auch im Übrigen sind die allgemeinen Vorschriften anwendbar. Dies gilt auch für Ausschüttungen von Zwischengesellschaften i. S. d. § 7 AStG. Im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung ist nicht erforderlich, dass der ...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 2.3 Folgen des Geschäftsjahres

Rz. 16 Die Folgen einer bestimmten Festlegung des handelsrechtlichen Geschäftsjahres sind sehr vielfältig. Aus der Wahl des Geschäftsjahres ergeben sich vor allem Auswirkungen auf das Bilanzbild (sowohl der Handels- als auch der Steuerbilanz). Die Wahl des Bilanzstichtags kann daher sowohl aus bilanzpolitischen Motiven als auch aus steuertaktischen Erwägungen erfolgen.[1] Gl...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.1 Allgemeines

Rz. 365 Mit der Steuerfreistellung der Gewinne einer Körperschaft aus der Veräußerung von Anteilen bzw. der Nichtberücksichtigung von Veräußerungsverlusten ist die Frage aufgetreten, ob Verluste bzw. Teilwertabschreibungen von Gesellschafterforderungen steuerlich zu berücksichtigen oder wie Verluste aus der Veräußerung der Anteile zu behandeln sind. Die Problematik resultier...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.4 Bildung von Rumpfwirtschaftsjahren

Rz. 75 In Ausnahmefällen darf das Wirtschaftsjahr einen Zeitraum von weniger als 12 Monaten umfassen. Dies ist nach § 8b Satz 2 EStDV der Fall, wenn ein Betrieb eröffnet, erworben (s. u.), aufgegeben oder veräußert wird oder ein Steuerpflichtiger von regelmäßigen Abschlüssen auf einen bestimmten Tag zu regelmäßigen Abschlüssen auf einen anderen bestimmten Tag übergeht (Umstellung...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.3.1 Grundlagen

Rz. 375 Nach Abs. 3 S. 4 gehören zu den Gewinnminderungen nach S. 3 (Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Anteilen nach Abs. 2) auch Gewinnminderungen im Zusammenhang mit bestimmten Darlehensforderungen und Sicherheiten für diese Darlehen. Diese Gewinnminderungen sind daher steuerlich wie die Gewinnminderungen aus Anteilen nicht abzugsfähig. S. 8 dehnt diese Regelung auf Re...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.2.3 Körperschaftsteuerpflichtige Gewerbetreibende

Rz. 56 Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 KStG gilt grundsätzlich das Kalenderjahr als körperschaftsteuerlicher Gewinnermittlungszeitraum.[1] Davon abweichend ist der Gewinn bei Steuerpflichtigen, die nach den handelsrechtlichen Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen, nach dem (abweichenden oder mit dem Kalenderjahr übereinstimmenden) Wirtschaftsjahr zu ermitteln, für das sie...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.7.4 Gewinne aus der Aufdeckung stiller Reserven (§ 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 2 GewStG)

Rz. 92 Die erweiterte Kürzung findet nach § 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 2 GewStG ebenfalls keine Anwendung, soweit der Gewerbeertrag des Grundstücksunternehmens Gewinne aus der Aufdeckung stiller Reserven aus dem Grundbesitz enthält, der innerhalb von 3 Jahren vor der Aufdeckung der stillen Reserven zu einem unter dem Teilwert liegenden Wert in das Betriebsvermögen des aufdeckenden Gru...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.5 Wirtschaftsjahr im Kontext der organschaftlichen Einkommenszurechnung

Rz. 118 Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG ist im Fall der körperschaftsteuerlichen Organschaft das Einkommen der Organgesellschaft dem Organträger zuzurechnen. Diese Einkommenszurechnung ist die Rechtsfolge bei Vorliegen der Tatsbestandsvoraussetzungen der Organschaft. Tatsächlich spielt die Lage des Wirtschaftsjahrs aber auch bereits bei den Voraussetzungen zur Begründung der O...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.4.3 Gewinnzuordnung bei Gewerbetreibenden

Rz. 105 In den Jahren von 1950–1956 wurde auch bei Gewerbetreibenden mit abweichendem Wirtschaftsjahr vorübergehend eine zeitanteilige Zuordnung der Gewinne nach dem Verhältnis der Umsätze vorgenommen.[1] Aktuell sieht § 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG für die Gewinne von Gewerbetreibenden aber keine derartige Aufteilung auf verschiedene Kalenderjahre mehr vor; vielmehr fingiert die No...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.2.2 Begünstigte Leistungen

Rz. 49 Die Steuerfreistellung erfasst alle Bezüge, die der Definition nach unter § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG fallen. § 8b Abs. 1 KStG definiert diese Bezüge dadurch, dass auf die genannte Vorschrift "dem Sinne nach" verwiesen wird. Damit wird klargestellt, dass nur die dort enthaltene Definition in Bezug genommen wird, nicht aber die Qualifikation dieser Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 7 Sonderregelung für Banken, Wertpapierinstitute und Finanzdienstleistungsinstituten (Abs. 7)

Rz. 576 Abs. 2 soll die Veräußerung von Anteilen, die längere Zeit gehalten werden, also zum Anlagevermögen gehören, begünstigen. Nach seinem Wortlaut ist Abs. 2 jedoch auch auf kurzfristig zum Zweck des Handels gehaltene Anteile anwendbar. Damit wäre insbesondere der Eigenhandel der Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen begünstigt und damit ein wesentlicher Teil des l...mehr

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Steuerschuldnerschaft bei sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (zu § 13b Abs. 2 Nr. 12 UStG)

Kommentar Die Finanzverwaltung hat die seit dem 1.1.2021 geltenden Vorschriften zur Übertragung der Steuerschuldnerschaft bei Telekommunikationsdienstleistungen präzisiert. Im Mittelpunkt der Präzisierung des UStAE stehen die Telekommunikationsdienstleistungen, die Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaften beziehen und den Mietern bzw. den Eigentümern weiterberechnen. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BMF, Schr. v. 19.2.2020 – IV C 2-S 2144-g/17/10002 – DOK 2019/1083405 (Anwendungsregelungen zu § 4j EStG; nicht Nexus-konforme Präferenzregelungen im Veranlagungszeitraum 2018), BStBl. I 2020, 238 Anwendungsregelungen zu § 4j EStG; Nicht Nexus-konforme Präferenzregelungen im Veranlagungszeitraum 2018 Mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 3. Inhalt der Vorschrift

Rz. 438 [Autor/Stand] Für die Berechnung des Faktors (§ 7 HGrStG) werden die Bodenrichtwerte benötigt. Diese werden nach § 17 BauGB-AV HE landesweit in einem digitalen Bodenrichtwertinformationssystem bereitgestellt. Über diese Plattform (www.boris.hessen.de) könnten Grundstückseigentümer die Bodenrichtwerte ihrer Grundstücke kostenfrei einsehen und im Zuge der Steuererkläru...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Gesetzesbegründung zu § 260 BewG lautet:[2] „... Zur Berücksichtigung der Lage auf dem Grundstücksmarkt einschließlich der regionalen Baupreisverhältnisse ist der im Wesentlichen nur kostenorientierte vorläufige Sachwert an die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem örtlichen Grundstücksmarkt anzupassen (Marktanpassung). Hierzu ist der vorläufige Sachwer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Einordnung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Bewertung unbebauter Grundstücke i.S.d. § 246 BewG bestimmt sich aus der Multiplikation ihrer Fläche und deren Bodenrichtwerte, § 247 Abs. 1 BewG. Die Bodenrichtwerte sind von den Gutachterausschüssen auf den Hauptfeststellungszeitpunkt zu ermitteln, zu veröffentlichen und den zuständigen Finanzbehörden elektronisch zu übermitteln, § 247 Abs. 2 BewG. ...mehr