Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung, Zuschätzun... / 9 So wehren Sie sich gegen Zuschätzungen

Vermögenszuwachsrechnung und Geldverkehrsrechnung sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs[1] geeignete Schätzungsmethoden. Das Finanzamt darf unterstellen, dass ungeklärte Geld- und Vermögenszuwächse aus nicht versteuerten Einkünften stammen. Um Zuschätzungen zu vermeiden, müssen die Annahmen des Finanzamts widerlegt werden. Das ist möglich, wenn die Annahmen des P...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung, Zuschätzun... / 5.1 Äußerer Betriebsvergleich: Vergleich mit anderen Unternehmen der Branche

Als äußerer Betriebsvergleich wird der Vergleich der Buchführungsdaten des geprüften Unternehmers mit anderen Unternehmen (i. d. R. artverwandter Unternehmen) vorgenommen. Hierfür nimmt die Finanzverwaltung die amtliche Richtsatzsammlung zu Hilfe. Die amtlichen Richtsatzsammlungen werden jährlich aktualisiert und vom Bundesministerium der Finanzen öffentlich zum Download zur...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung, Zuschätzun... / 3 Möglichkeiten der Zuschätzung bei fehlerhafter Buchführung

Das Finanzamt kann den Gewinn i. d. R. nur dann durch Hinzuschätzung erhöhen, wenn die Buchführung nicht ordnungsgemäß ist und sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass nicht alle Einnahmen erfasst worden sind. Die Finanzverwaltung verwirft dann die Buchführung als nicht ordnungsgemäß, wodurch sich die Tür für Hinzuschätzungen öffnet. Zündstoff für Auseinandersetzungen mit dem ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, Sicherungsein... / 5 BMF-Schreiben vom 3.8.2015

Die Finanzverwaltung hat aufgrund des BFH-Urteils vom 24.10.2013[1] mit BMF-Schreiben vom 3.8.2015 Stellung genommen und Abschn. 17.1 Abs. 5 UStAE entsprechend angepasst:[2] Nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 24.10.2013 ist ein der Sollbesteuerung unterliegender Unternehmer bereits für den Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung zur Steuerberichtigung nach § 17 US...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Geldbußen, Ordnungsgelder u... / 3 Ausnahme vom Betriebsausgabenabzug für Geldbußen oder Verwarnungsgelder: BFH verschärft Betriebsausgabenabzug

Nach dem Urteil des BFH vom 7.7.2004[1] galt allerdings folgende Ausnahme: Hat der Arbeitgeber die Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder aus überwiegend eigenbetrieblichem Interesse für seine Arbeitnehmer übernommen, konnte er diese als Betriebsausgaben abziehen, ohne dass er sie als lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn erfassen musste...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung, Zuschätzun... / 3.3 Wie ein Kassenfehlbetrag berechnet wird

Der höchste Kassenfehlbetrag beläuft sich auf 2.630 EUR. 2.630 EUR und normaler Kassenbesta...mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / b. Auffassung der Finanzverwaltung

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben am 9.10.2013 in koordinierten Erlassen zur erbschaftsteuer- und bewertungsrechtlichen Behandlung von Anteilen an gemeinnützigen Kapitalgesellschaften Stellung genommen.[74] Die Finanzverwaltung bewertet die Anteile nunmehr zunächst "normal", d.h. ohne Berücksichtigung der sich für den Erwerber aus den gemeinnützigkeitsrechtlichen B...mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / c. Stellungnahme

Die Beweggründe der Finanzverwaltung sind rechtspolitisch nachvollziehbar, dogmatisch jedoch mehr als zweifelhaft. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung sind die gemeinnützigkeitsrechtlichen Beschränkungen im Gesellschaftsvertrag im Rahmen der Bewertung (erste Stufe) zu berücksichtigen und nicht als Last zu qualifizieren.[78] Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Hinzurechnung aufgrund der Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft (Satz 1)

a) Beherrschung durch einen unbeschränkt Steuerpflichtigen (1) [1] Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ... Rz. 51 [Autor/Stand] Gesellschafterbezogenes Beherrschungskonzept. Durch das Wort "Beherrscht" wird bereits zu Beginn des ersten Satzes des § 7 Abs. 1 die erste wesentliche (und auch neue) Tatbestandsvoraussetzung einer gesellschafterbezogenen Beherrschung deutl...mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / 2. Steuer- und gemeinnützigkeitsrechtliche Anforderungen an eine gGmbH

Aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht muss die Satzung vollumfänglich den Anforderungen der §§ 59–61 AO i.V.m. Anlage 1 zu § 60 AO entsprechen, d.h. die gGmbH muss nach ihrer Satzung ausschließlich, selbstlos und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke i.S.d. §§ 51 ff. AO verfolgen (sog. formelle Satzungsmäßigkeit). Der Satzung muss unmittelbar entnomme...mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / 2. Schädlichkeit eines wirtschaftlichen Geschäfts- oder’Zweckbetriebs?

Fraglich ist, ob das Unterhalten eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (§ 14 AO) oder eines Zweckbetriebs (§ 65 AO) ganz oder teilweise einen Entfall der Steuerbefreiung zur Folge hat.[44] Die Finanzverwaltung ist der dahingehenden Auffassung der Rechtsprechung nicht gefolgt[45] und hat eine mildere Regelung getroffen.[46] Danach wird die Steuerbefreiung nicht dadurch ausg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Zusammenwirken durch abgestimmtes Verhalten von Personengesellschaftern und Mitunternehmern (Satz 2)

... 2 Bei den unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschaftern einer Personengesellschaft oder Mitunternehmerschaft, die an einer Zwischengesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, wird ein Zusammenwirken durch abgestimmtes Verhalten widerlegbar unterstellt. Rz. 265 [Autor/Stand] Funktion des § 7 Abs. 4 Satz 2. Den Gesellschafter einer an einer Zwischengesellschaft ...mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / 2. Auswirkung des nachträglichen Entfalls der’Gemeinnützigkeit

Während der vorgenannte Streit für den Fall des ewigen Fortbestands der Gemeinnützigkeit nicht entschieden werden muss, ergeben sich drastische Unterschiede, wenn die Gemeinnützigkeit unter Verstoß gegen den Grundsatz der Vermögensbindung nachträglich entfällt. Beispiel: E verstirbt am 1.1.2010 und hinterlässt seinen Alleinerben A. Der Nachlass besteht im Wesentlichen aus der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Nahestehen aufgrund Zusammenwirkens durch abgestimmtes Verhalten (Satz 1)

(4) 1 Unbeschadet des Absatzes 3 gelten Personen als dem Steuerpflichtigen nahestehend, wenn sie mit ihm in Bezug auf die Zwischengesellschaft durch abgestimmtes Verhalten zusammenwirken. ... Rz. 249 [Autor/Stand] Funktion des § 7 Abs. 4 Satz 1. Das (vertikale) Nahestehen von Personen untereinander bzw. gegenüber dem Steuerpflichtigen i.S.d. § 7 Abs. 2 richtet sich gem. § 7 A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Schuldrechtlich vermittelte Beherrschung

... oder unmittelbar oder mittelbar ein Anspruch auf mehr als die Hälfte des Gewinns oder des Liquidationserlöses dieser Gesellschaft zusteht. Rz. 216 [Autor/Stand] (Auch) Schuldrechtliche Beherrschungskriterien. Eine Beherrschung i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 1 liegt nach § 7 Abs. 2 dann vor, wenn wenigstens eines der dort aufgeführten Beherrschungskriterien erfüllt ist (s. Rz. 181...mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / 1. Erbschaft- und schenkungsteuerliche Bewertung von’Geschäftsanteilen an einer gGmbH

Fraglich ist, ob die vorstehenden Grundsätze uneingeschränkt für die gGmbH samt ihren gemeinnützigkeitsrechtlichen Restriktionen angewendet werden können. Dabei bedarf insbesondere die Herangehensweise der Finanzverwaltung in der Vergangenheit und Gegenwart einer genaueren Betrachtung. a. Stuttgarter Verfahren In der Vergangenheit – d.h. bis zum 31.12.2008 – hat die Finanzverwa...mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / 3. Zusammenfassung

Nach alledem bleibt festzuhalten, dass die gGmbH – ähnlich, aber nicht gleich einer gemeinnützigen Stiftung – von steuerlichen Privilegien nach den Einzelsteuergesetzten profitiert. In’der Praxis sind insbesondere die Nachversteuerungstatbestände der § 13 Abs. 1 Nr. 16b S. 2 ErbStG, § 61 Abs. 3 S. 1 AO und § 63 Abs. 2 i.V.m. § 61 Abs. 3 AO zu beachten, um eine (empfindliche)...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 2. Berechtigung zum Vorsteuerabzug

Rz. 61 Vorsteuerabzugsberechtigt sind Unternehmer (§§ 2, 2a, 15 Abs. 1 UStG), Kleinunternehmer (§ 19 Abs. 2 UStG), befreite Unternehmer sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe, wenn sie hierfür optierten (§§ 9, 24 Abs. 4 UStG). Rz. 62 Macht ein Steuerpflichtiger von der Steuerpauschalisierungsmöglichkeit (§ 24 UStG) Gebrauch (z.B. als Landwirt), hat er Anspruch auf Erst...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 3. Aufteilung des Ersatzbetrages

Rz. 8 Erhält ein Steuerpflichtiger von einem Haftpflichtigen aufgrund eines Vergleiches eine Entschädigung wegen entgehender und entgangener Einnahmen oder Ausfall im Haushalt, für aufgewendete Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld, kann (wenn der Vergleich nichts über die Abgeltung der einzelnen Schadenpositionen aussagt) die Finanzverwaltung die Aufteilung der Abfindung...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 1. Fälligkeit

Rz. 3 Steuerzahlungen sind gegenüber der Finanzverwaltung aufgrund eines Vorauszahlungsbescheides (§ 37 EStG) bzw. aufgrund eines endgültigen Steuerbescheides (§ 220 AO) fällig. Rz. 4 Der Geschädigte hat vor Fälligkeit der Steuerschuld nur einen Feststellungsanspruch gegen den Schädiger.[3] Die Erstattung von Steuerbeträgen kann von diesem erst verlangt werden, wenn die Steue...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Beherrschungskonzeption

(2) 1 Eine Beherrschung im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, ... Rz. 167 [Autor/Stand] Beherrschung i.S.d. Abs. 1. § 7 Abs. 2 definiert "eine Beherrschung im Sinne des Absatzes 1" und konkretisiert somit den Grundtatbestand gem. § 7 Abs. 1 Satz 1, in dem es heißt: "Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ...". Die Bezugnahme verdeutlicht den Unterschied zwischen der "Behe...mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / b. Gesellschaftszweck und Unternehmensgegenstand, §§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG

(Auch) bei einer gGmbH ist zwischen dem Gesellschaftszweck (§ 1 GmbHG) und dem Unternehmensgegenstand (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG) zu unterscheiden.[10] Der Gesellschaftszweck ist gem. § 1 GmbHG grundsätzlich frei wählbar, wobei es sich bei einer gGmbH selbstredend um einen steuerbegünstigten Zweck i.S.d. §§ 52 ff. AO handeln muss. Die Angabe des Zwecks empfiehlt sich bei einer g...mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / II. Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung der’gGmbH

Darüber hinaus muss auch die tatsächliche Geschäftsführung der gGmbH gem. § 63 Abs. 1 AO ausschließlich und unmittelbar auf die Verwirklichung der gemeinnützigen Zwecke gerichtet sein. Die tatsächliche Geschäftsführung umfasst alle Handlungen und Tätigkeiten, die der Körperschaft zuzurechnen sind.[23] Sie muss sämtliche Vorgaben der §§ 51 ff. AO einhalten, was regelmäßig dur...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / I. Schadenersatz

Rz. 1 Schadenersatzleistungen können sowohl die betriebliche als auch die private Sphäre des Ersatzberechtigten betreffen. Der Ersatz von Schäden an persönlichen Rechtsgütern (Leben, Gesundheit) unterfällt generell der privaten Sphäre.[1] Rz. 2 Erhält der Geschädigte Schadenersatzleistungen, die dem Erwerb zuzuordnen sind, hat der Ersatzpflichtige auch denjenigen Steuerbetrag...mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / 5

Auf einen Blick Die gGmbH gewährt dem "Stifter" die Möglichkeit der langfristigen Förderung gemeinnütziger Zwecke, ohne sich selbst oder seine Rechtsnachfolger dahingehend ewig zu verpflichtet. Die Übertragung des Vermögens ist nicht unumkehrbar. In steuerlicher Hinsicht profitiert die gGmbH nahezu in gleichem Umfang von den gemeinnützigen Privilegien wie die gemeinnützige St...mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / a. Stuttgarter Verfahren

In der Vergangenheit – d.h. bis zum 31.12.2008 – hat die Finanzverwaltung die aus der Gemeinnützigkeit folgenden Beschränkungen entsprechend den Erbschaftsteuerrichtlinien[71] nach dem sog. Stuttgarter Verfahren im Zuge der eigentlichen Bewertung der Anteile berücksichtigt.[72] § 11 Abs. 2 BewG sah seinerzeit (bis zum 31.10.2006) eine Bewertung dergestalt vor, dass der gemei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Abweichender Gewinnverteilungsmaßstab (Satz 3)

... [3] Ist für die Gewinnverteilung der ausländischen Gesellschaft nicht die Beteiligung am Nennkapital maßgebend oder hat die Gesellschaft kein Nennkapital, so ist für die Steuerpflicht der Einkünfte nach Satz 1 der Maßstab für die Gewinnverteilung zugrunde zu legen. ... Rz. 149 [Autor/Stand] Ergänzung des § 7 Abs. 1 Satz 1. Im Grundsatz ist auf Rechtsfolgeseite gem. § 7 Ab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rückausnahme (Satz 2)

... 2 Satz 1 gilt nicht, wenn die den Einkünften zugrunde liegenden Geschäfte zu mehr als einem Drittel mit dem Steuerpflichtigen oder ihm nahestehenden Personen betrieben werden. Rz. 296 [Autor/Stand] Sekundärrechtliches Erfordernis der Rückausnahme. In § 7 Abs. 7 a.F. war keine mit § 7 Abs. 5 Satz 2 vergleichbare Klausel enthalten. Die Rückausnahme des § 7 Abs. 5 Satz 2 geh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 7 Entsprechende Geltung für festgesetzte Haftungsanspüche (Abs. 6)

Rz. 52 Durch das Wachstumschancengesetz[1] wurde § 237 Abs. 6 AO eingefügt, der für Ansprüche nach dem 31.12.2024 gilt.[2] Durch diese Neuregelung werden gelten § 237 Abs. 1 bis 5 AO auch für festgesetzte Haftungsansprüche entsprechend, soweit sich die Haftung auf Steuern und zurückzuzahlende Steuervergütungen bezieht. Rz. 53 Mit § 237 Abs. 6 AO wird der Anwendungsbereich des...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 7 Beteiligung an ausländischer Zwischengesellschaft

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Prof. Dr. Xaver Ditz, Steuerberater, Honorarprofessor an der Universität Trier M.Sc. Gabriel Hörnicke, LL.M. Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Literaturverzeichnis Adrian/Rautenstrauch/Sterner, Gewerbesteuer bei der Hinzur...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Hinzurechnungsbesteuerung auf nachgeschalteter Beteiligungsebene (Satz 2)

a) Unbeachtlichkeit der mittelbaren Beteiligung [2] Mittelbare Beteiligungen sind für die Steuerpflicht nach Satz 1 unbeachtlich, ... Rz. 121 [Autor/Stand] Grundsatz der Erfassung auch mittelbarer Beteiligungen. Die passiven und niedrig besteuerten Einkünfte der ausländischen Zwischengesellschaft sind gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 beim im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen entspr...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 3. Zinsfuß

Rz. 570 Der Zinsertrag ist abhängig von dem Zinsfuß, den der Geschädigte langfristig [480] nachhaltig erzielen kann.[481] Die gängigen Tabellen enthalten Berechnung für Zinsfüße von 3,5 % bzw. 4 % bis 7 %. Rz. 571 Die Relevanz des der Abzinsung zugrunde zu legenden Zinsfußes ist von der Laufzeit abhängig: Bei kurzen Laufzeiten ist die Relevanz eher gering; hier ist das Augenme...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.5.1.1 Insolvenzantrag

Rz. 30 Nach § 13 InsO wird das Insolvenzverfahren nur auf Antrag und bei Vorliegen eines der Insolvenzgründe eröffnet.[1] Antragsberechtigte sind grundsätzlich neben dem Schuldner die Insolvenzgläubiger. § 13 InsO wurde durch das ESUG erheblich erweitert.[2] Der Schuldner hat demnach in dem schriftlichen Antrag verschiedene Angaben zu machen. Diese wurden zwar auch nach der...mehr

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Hinweise der Bundessteuerbe... / b. Rolle des Steuerberaters

Rz. 15 Für KMU sind Steuerberater in vielen Bereichen und weit über das Steuerrecht hinaus der erste Ansprechpartner. Für kleineUnternehmen ersetzen sie eine eigene Steuerabteilung und wickeln von der buchhalterischen Erfassung bis zur Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärung die gesamte Bandbreite oder doch wesentliche Teile der Steuer-Prozesse ab. Rz. 16 In ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Computer, Notebook, Tablet-PC / 10 Verkürzung der Nutzungsdauer in der Steuerbilanz auf 1 Jahr

Mit Schreiben vom 22.2.2022 ermöglicht das Bundesfinanzministerium die Nutzungsdauer von Computern, Tablett-PCs, Notebooks und Netbooks einschließlich aller Zubehörteile sowie der Peripheriegeräte z. B. Drucker und Scanner mit 1 Jahr anzusetzen. Demnach gelten nunmehr aus steuerlicher Sicht folgende Abschreibungsgrundlagen für PC, Drucker und Co. [1] Das BMF-Schreiben ist anzu...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, Vorauszahlungen / 3 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung

Nach § 18 Abs. 1 UStG müssen umsatzsteuerpflichtige Unternehmer ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen (USt-VA) nach amtlich vorgeschriebenem Formular durch Datenfernübertragung, d. h. digital an das Finanzamt übermitteln. Für die digitale Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung kann das ELSTER-Programm der Finanzverwaltung unter www.elster.de genutzt werden, welches allen Steue...mehr

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Hinweise der Bundessteuerbe... / a. Ausgewählte konkrete Möglichkeiten zur Etablierung von Steuerkontrollen im Tagesalltag des Steuerberaters

Je festgelegter ein Bearbeitungs- und Kontrollablauf in der Praxis ist, desto eher kann auf seine ununterbrochene Durchführung und Wirksamkeit i. S. v. Fehlervermeidung vertraut werden. Das gilt insbesondere für teil- und vollautomatisierte Prozesse. Und desto eher kann aus der Dokumentation des Prozesses auf die Qualität geschlossen werden. An den nachfolgenden Beispielen s...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, Vorauszahlungen / 9.1.1 Erfordernis der "kurzen Zeit"

Als "kurze Zeit" in diesem Sinne gelten 10 Tage. Nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Meinung von Literatur und Finanzverwaltung müssen die Einnahmen bzw. Ausgaben innerhalb dieser kurzen Zeit sowohl fällig geworden als auch entstanden worden sein. Den Grundsatz dieser Auffassung hat der BFH bereits mit seinem Urteil vom 9.5.1974[1] gebildet, welcher von der Finanz...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Geschenke, Arbeitnehmer / 4.3 Abzugsverbot für die pauschale Einkommensteuer auf Geschenke

Nach dem BFH-Urteil vom 30.3.2017 unterliegt die Übernahme der pauschalen Einkommensteuer nach § 37b EStG für ein Geschenk als weiteres Geschenk dem Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG, soweit bereits der Wert des Geschenks selbst oder zusammen mit der übernommenen pauschalen Einkommensteuer den Betrag von 50 EUR (bis 31.12.2023: 35 EUR) übersteigt.[1] Nach Auffassu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.14.3 Insolvenzplanverfahren

Rz. 178 Nach §§ 217ff. InsO können die Folgen einer Insolvenz in einem Insolvenzplan abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen geregelt werden (hierzu allgemein Abschn. 61 VollStrA).[1] Das Insolvenzplanverfahren ist an die Stelle des Vergleichs nach der VerglO und dem Zwangsvergleichsverfahren nach den §§ 173ff. KO getreten. Das Insolvenzplanverfahren soll den Beteiligte...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Hinweise der Bundessteuerbe... / d. Bedeutung von IT-Einsatz

Rz. 54 Besonders wirksam sind Maßnahmen eines Kontrollsystems immer dann, wenn sie fest im Verarbeitungsablauf integriert sind und somit regelmäßig und mit gleichbleibender Qualität ausgeführt werden. Dies ist vor allem beim Einsatz von IT-gestützten Kontrollaktivitäten gegeben. Diese konzentrieren sich heute ganz überwiegend auf Routineprozesse. Rz. 55 Im Bereich der Eingabe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 5.1 Erwartung der Erfolglosigkeit der Einziehung

Rz. 17 Die Niederschlagung ist nach § 261 Nr. 1 AO zulässig, wenn zu erwarten ist, dass die Einziehung des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis keinen Erfolg haben wird. Bis zur Änderung dieses Gesetzeswortlauts im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens musste die Erfolglosigkeit feststehen.[1] Das Feststehen der Erfolglosigkeit war kein objekt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.14.2 Verbraucherinsolvenzverfahren

Rz. 171 Nach § 304 Abs. 1 InsO findet über das Vermögen einer natürlichen Person, die keine oder nur eine geringfügige selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, ein besonderes, vereinfachtes Verfahren Anwendung.[1] Der Anwendungsbereich des Verbraucherinsolvenzverfahrens ist dabei durch das InsO-Änderungsgesetz 2001 eingeschränkt worden, da dieses Verfahren jetzt rege...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Hinweise der Bundessteuerbe... / Präambel

Rz. 1 Aufgrund des Anwendungserlasses des BMF vom 23. Mai 2016 zu § 153 AO (vgl. Ziff. 2.6 Satz 6 AEAO zu § 153 AO) ist die Implementierung schriftlich dokumentierter innerbetrieblicher Kontrollsysteme, die der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dienen, seit Jahren verstärkt im Fokus der steuerlichen Beratung. Die Finanzverwaltung hat darin im Hinblick auf die erforderlich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.4 Steuerrechtliche Stellung des Insolvenzverwalters

Rz. 19 Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis hinsichtlich der Masse vom Schuldner auf den Insolvenzverwalter über.[1] Diese Befugnis endet erst mit der Einstellung des Insolvenzverfahrens.[2] Nach § 58 InsO steht diese Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis unter der Aufsicht des Insolvenzgerichts, das jederzeit Auskünfte oder ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.6.6 ESt bei abgesonderter Befriedigung

Rz. 82 Bestimmte dingliche Rechte gewähren im Insolvenzverfahren ein Recht auf eine abgesonderte Befriedigung. Der mit dem Absonderungsrecht belastete Gegenstand ist zwar Gegenstand der Insolvenzmasse, doch hat der absonderungsberechtigte Gläubiger das Recht, sich aus dem Gegenstand zu befriedigen.[1] Absonderungsrechte der Gläubiger bestehen nach §§ 49ff. InsO bei folgenden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.14.6 Verfahren nach dem StaRUG

Rz. 185 Zum 1.1.2021 ist das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) in Kraft getreten.[1] Neben Änderungen der InsO hat dieses Gesetz auch das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) zum Inhalt. Mit dem SanInsFoG wird im Wesentlichen die EU-Richtlinie über einen präventiven Restrukturierungsrahmen v. 19.6.2019[2] in deuts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.5.4 Aufrechnung in der Insolvenz

Rz. 61 Nach § 226 AO gelten für die Aufrechnung im steuerlichen Verfahrensrecht grundsätzlich die §§ 387ff. BGB.[1] Darüber hinaus normiert § 226 Abs. 2 bis 4 AO weitere Voraussetzungen für die Aufrechnung in steuerrechtlichen Verwaltungsverfahren.[2] Diese allgemeinen Voraussetzungen an die Aufrechnung müssen in der Insolvenz gleichfalls erfüllt sein. Für die Aufrechnung im...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.5.3 Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis als Insolvenzforderungen

Rz. 50 Anders als unter der Geltung der KO gibt es grundsätzlich keine Forderungen mehr, die vorrangig aus der Insolvenzmasse zu befriedigen sind. Dies gilt insbesondere auch für Steuerforderungen, die grundsätzlich wie alle anderen Forderungen behandelt werden. Steuerforderungen sind damit grundsätzlich Insolvenzforderungen und unterliegen auch den Beschränkungen der InsO. ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Geschäfts- oder Firmenwert / 3 Unterscheidung zwischen originärem und entgeltlich erworbenem Firmenwert

Der Geschäftswert – oder Firmenwert – ist der Wert, "der einem gewerblichen Unternehmen über den Substanzwert (Verkehrswert) der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter hinaus innewohnt".[1] D.h. beim Geschäfts- oder Firmenwert handelt es sich eine Residualgröße, die sich als Differenz zwischen dem zu Zeitwerten ermittelten Nettovermögen des Unternehmens und...mehr